10. Sitzung
Düsseldorf, Dienstag, 23. Oktober 2012
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/178
Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/1081
Beschlussempfehlung
des Innenausschusses
Drucksache 16/981
Protokollerklärung nach § 46 Abs. 2 GeschO zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/178
Entschuldigt waren:
Minister Guntram Schneider
Uli Hahnen (SPD)
Jochen Ott (SPD)
René Schneider (SPD)
Hubertus Fehring (CDU)
Andrea Milz (CDU)
Dr. Marcus Optendrenk (CDU)
Peter Preuß (CDU)
Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU)
Axel Wirtz (CDU)
Josef Wirtz (CDU)
Nico Kern (PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, der zehnten Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; deren Namen werden wir wie immer in das Protokoll aufnehmen. Dort können Sie dann nachschauen, um wen es sich handelt.
Wir haben erfreulicherweise heute ein Geburtstagskind unter uns. Der Kollege Bernhard Schemmer von der Fraktion der CDU feiert seinen Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! Schön, dass Sie Ihren Geburtstag mit uns feiern!
(Allgemeiner Beifall)
Nachdem Herr Kollege Schemmer die Glückwünsche von uns allen entgegengenommen hat, können wir in die Tagesordnung der heutigen Sitzung eintreten, die ja, wie Sie alle wissen, sehr kurz ist. Es wird deshalb auch eine kurze Sitzung werden.
Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/178
Änderungsantrag
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/1081
Beschlussempfehlung
des Innenausschusses
Drucksache 16/981
Eine Beratung ist gemäß Vereinbarung der Fraktionen nicht vorgesehen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/1081. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der FDP. Der Änderungsantrag ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/178, nämlich ihn entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 16/981 unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der Piraten. – Stimmenthaltungen? – FDP-Fraktion. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Abgeordneten der Fraktion der FDP nach § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung eine Protokollerklärung abgegeben haben, die den formalen Ansprüchen genügt und dem Protokoll beigefügt wird (siehe Anlage). Alle Mitglieder haben unterschrieben.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir schon am Ende der heutigen Sitzung, wahrscheinlich der allerkürzesten Sitzung in der Geschichte des Parlamentarismus in Nordrhein-Westfalen.
Ich danke Ihnen allen.
Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, den 7. November 2012, um 10 Uhr.
Ich wünsche einen guten weiteren Arbeitstag.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluss: 13:38 Uhr
Protokollerklärung nach § 46 Abs. 2 GeschO zum Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/178
Die Enthaltung begründet sich wie folgt:
1. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion lehnen die generelle und in genannten Gesetzen vollzogene Abkehr von der Befristung des Landesrechts ab.
Begründung:
Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Befristungen in folgenden Gesetzen gestrichen werden:
Artikel 1: Änderung des Konnexitätsausführungsgesetzes
Artikel 2: Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
Artikel 3: Änderung des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit
Mit der Entfristung von Rechtsvorschriften wird ein wirksames Instrument abgeschafft, um die regelmäßige Kontrolle der Notwendigkeit und Wirkung der bestehenden Vorschriften sicherzustellen und Regelungen aufgrund fortschreitender Veränderungen anzupassen, zu vereinfachen, zu reduzieren oder aufzuheben.
Mit den fünf Gesetzen zur Befristung des Landesrechts aus den Jahren 2004 und 2005 hat Nordrhein-Westfalen das gesamte Landesrecht aus guten Gründen unter den grundsätzlichen Vorbehalt der Befristung und der ständigen Überprüfung des kompletten Normbestands gestellt.
Noch im Jahr 2003 erklärte der damalige SPD-Innenminister Behrens in Umsetzung eines Versprechens des damaligen Ministerpräsidenten Steinbrück:
„Nordrhein-Westfalen macht Ernst mit dem Bürokratieabbau. Künftig sollen Gesetze und Verordnungen in ihrer Geltungsdauer befristet und soweit möglich mit einem Verfallsdatum versehen werden. (…) Mit einem Anti-Bürokratie-Programm rückt die Landesregierung der Normenflut systematisch zu Leibe. (…) Oberstes Prinzip ist eine Umkehr der Beweislast. Wer künftig Gesetze und Vorschriften über ihre Befristung hinaus fortführen will, der muss beweisen, dass sie sinnvoll, nützlich und unabdingbar notwendig sind. Auf diese Weise schieben wir Beharrungstendenzen von vornherein einen Riegel vor. Außerdem würden alle Verantwortlichen gezwungen, Gesetze vor Ablauf der Frist kritisch zu überprüfen.“
Die jetzige Landesregierung hat die Abschaffung der Befristung des Landesrechts und Abkehr der obigen Entscheidungen eingeleitet. Die Landesregierung hat am 20. Dezember 2011 beschlossen, dass die zum 1. Januar 2012 in Kraft befindlichen Stammgesetze als zwingend notwendig erscheinen. In zukünftigen Änderungsentwürfen der Landesregierung soll vorgeschlagen werden, die in diesen Stammgesetzen enthaltenen Befristungsregelungen (Verfallklauseln oder Berichtspflichten) zu streichen. Gleiches gilt für zum 1. Januar 2012 in Kraft befindliche Verordnungen. Der Kabinettbeschluss trage (vgl. Antwort LReg in Drs. 16/432) dem Umstand Rechnung, dass die befristeten Stammgesetze und Verordnungen, die derzeit bestehen, bereits eine umfangreiche Rechtsprüfung im Rahmen der Befristungsgesetzgebung und Normprüfung durchlaufen hätten. Weiter heißt es dort: „Nachdem in umfangreichen Evaluierungsverfahren die Notwendigkeit dieser Vorschriften bestätigt wurde, ist dem nach der Begründung zum ersten Befristungsgesetz maßgeblichen Gesichtspunkt der Beweislastumkehr (betreffend die Notwendigkeit der Beibehaltung von Rechtsvorschriften) hinreichend Rechnung getragen. Welche bereits bestehenden Gesetze und Rechtsverordnungen im Einzelnen diesen Überlegungen entsprechen und ob der Vorschlag gemacht werden soll, diese zu entfristen, entscheiden und begründen die jeweils zuständigen Ressorts in Zusammenhang mit zukünftigen Änderungsentwürfen.“
2. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion lehnen eine Abschaffung der Berichts- bzw. Evaluierungspflichten ab.
Begründung:
Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Evaluierungspflichten in folgenden Gesetzen gestrichen werden:
Artikel 4: Änderung des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr
Artikel 5: Änderung der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Artikel 6: Änderung der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Artikel 7: Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Artikel 9: Änderung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
Mit der Abschaffung von Evaluierungsfristen und -pflichten wird ein weiteres wirksames Instrument abgeschafft, um regelmäßig die Wirkung und Notwendigkeit bestehender Vorschriften zu kontrollieren und Regelungen aufgrund fortschreitender Veränderungen anzupassen, zu vereinfachen, zu reduzieren oder aufzuheben.
3. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf die begründete Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, welche Rot-Grün im Jahre 2007 noch abgelehnt hatte, nunmehr verlängert wird.
Begründung:
Durch das Zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (BAG II) vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 393) wurde das Vorverfahren nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (Widerspruchsverfahren) für Verwaltungsakte, die während des Zeitraumes vom 1. November 2007 bis zum 31. Oktober 2012 bekannt gegeben worden sind, abgeschafft. Die bisherige Evaluierung der befristeten Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und nunmehrige Verlängerung der Regelung bis zum 31. Dezember 2013 verdeutlicht, dass damals wie heute gute Gründe für die dauerhafte Abschaffung des Vorverfahrens in weiten Bereichen vorliegen.
gez.
Christian Lindner
Christof Rasche
Kai Abruszat
Ernst-Ulrich Alda
Ralph Bombis
Dietmar Brockes
Karlheinz Busen
Holger Ellerbrock
Angela Freimuth
Yvonne Gebauer
Marcel Hafke
Henning Höne
Marc Lürbke
Thomas Nückel
Dr. Robert Orth
Dr. Gerhard Papke
Ingola Stefanie Schmitz
Susanne Schneider
Dr. Joachim Stamp
Dirk Wedel
Ralf Witzel
Dr. Ingo Wolf