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Landtag

Plenarprotokoll

Nordrhein-Westfalen

16/8

16. Wahlperiode

13.09.2012

8. Sitzung

Düsseldorf, Donnerstag, 13. September 2012

Mitteilungen der Präsidentin. 259

1   Regierungserklärung (Aussprache)…….…259

Karl-Josef Laumann (CDU) 259

Norbert Römer (SPD) 268

Christian Lindner (FDP) 277

Reiner Priggen (GRÜNE) 284

Dr. Joachim Paul (PIRATEN) 295

Ministerin Sylvia Löhrmann. 306

Christian Lindner (FDP) 309

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 311

2   Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – Uml­GenehmG)

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/46 – Neudruck

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/868

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/825

Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/869

zweite Lesung. 313

Michael Hübner (SPD) 313

Marie-Luise Fasse (CDU) 314

Mario Krüger (GRÜNE) 315

Kai Abruszat (FDP) 315

Robert Stein (PIRATEN) 316

Minister Ralf Jäger 317

Ergebnis. 317

3   Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/48 – Neudruck

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/870

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/826

zweite Lesung. 318

Martin Börschel (SPD) 318

André Kuper (CDU) 319

Mario Krüger (GRÜNE) 321

Dr. Joachim Stamp (FDP) 321

Frank Herrmann (PIRATEN) 321

Minister Ralf Jäger 322

Ergebnis. 323


4   Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-West­falen (1. NKF-Weiterentwicklungs­ge­setz – NKFWG)

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/47 – Neudruck

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/871

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/875

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/827

zweite Lesung. 323

Michael Hübner (SPD) 323

André Kuper (CDU) 324

Mario Krüger (GRÜNE) 325

Kai Abruszat (FDP) 326

Robert Stein (PIRATEN) 326

Minister Ralf Jäger 327

Ergebnis. 327

5   U3-Rechtsanspruch erfüllen, Qualitätsstandards erhalten!

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/820. 328

Bernhard Tenhumberg (CDU) 328

Wolfgang Jörg (SPD) 329

Andrea Asch (GRÜNE) 330

Marcel Hafke (FDP) 332

Olaf Wegner (PIRATEN) 333

Ministerin Ute Schäfer 335

Ergebnis. 336

6   Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-West­falen (8. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/815

erste Lesung. 336

Ministerin Sylvia Löhrmann. 336

Renate Hendricks (SPD) 337

Klaus Kaiser (CDU) 338

Sigrid Beer (GRÜNE) 339

Yvonne Gebauer (FDP) 340

Monika Pieper (PIRATEN) 341

Ministerin Sylvia Löhrmann. 342

Ergebnis. 342

7   Zusätzliche Belastungen für das Handwerk verhindern – Landesregierung muss sich für Änderungen bei der Fahrtenschreiberpflicht für LKW stark machen!

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/821

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/884 – Neudruck. 342

Dr. Günther Bergmann (CDU) 342

Rainer Bischoff (SPD) 343

Arndt Klocke (GRÜNE) 344

Ralph Bombis (FDP) 345

Stefan Fricke (PIRATEN) 346

Minister Guntram Schneider 346

Ergebnis. 347

8   Modernes Regieren im digitalen Zeitalter – Open Government Strategie für Nordrhein-Westfalen vorantreiben!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/811. 348

Alexander Vogt (SPD) 348

Matthi Bolte (GRÜNE) 349

Daniel Sieveke (CDU) 349

Dirk Wedel (FDP) 351

Marc Olejak (PIRATEN) 352

Minister Ralf Jäger 353

Ergebnis. 354

9   Auf Bundesratsinitiative zur Erhebung einer Vermögensteuer verzichten – Landesregierung soll weitere Steuererhöhungen unterlassen

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/818. 354

Ralf Witzel (FDP) 354

Michael Hübner (SPD) 356

Bernd Krückel (CDU) 357

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 357

Dietmar Schulz (PIRATEN) 358

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 359

Ergebnis. 360

10 Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/812. 361

Gerda Kieninger (SPD) 361

Josefine Paul (GRÜNE) 362

Jens Kamieth (CDU) 363

Dirk Wedel (FDP) 364

Birgit Rydlewski (PIRATEN) 365

Minister Thomas Kutschaty. 366

Ergebnis. 366

11 Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/175

erste Lesung. 366

Ministerin Svenja Schulze
zu Protokoll (siehe Anlage 1)

Ergebnis. 367

12 Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/177

erste Lesung. 367

Minister Johannes Remmel 367

Frank Börner (SPD) 368

Christina Schulze Föcking (CDU) 368

Norwich Rüße (GRÜNE) 369

Henning Höne (FDP) 371

Simone Brand (PIRATEN) 372

Ergebnis. 373

13 Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/749

erste Lesung

Ministerin Ute Schäfer 373

Ergebnis. 374

14 Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/743

erste Lesung. 374

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 374

Stefan Kämmerling (SPD) 375

Daniel Sieveke (CDU) 375

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 376

Ralf Witzel (FDP) 376

Dietmar Schulz (PIRATEN) 377

Ergebnis. 377

15 Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAVollzG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/746

erste Lesung. 377

Minister Thomas Kutschaty
zu Protokoll (siehe Anlage 2)

Ergebnis. 378

16 Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/748

erste Lesung. 378

Minister Michael Groschek
zu Protokoll (siehe Anlage 3)

Ergebnis. 378

17 Fünftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/178

erste Lesung. 378

Ergebnis. 378

18 Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen (Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/179

erste Lesung. 378

Ergebnis. 378

19 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/747

erste Lesung. 378

Ergebnis. 378

20 Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Ände­rungs­abkommen)

Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung
zu einem Staatsvertrag
gemäß Art. 66 Satz 2
der Landesverfassung
Drucksache 16/750. 379

Ergebnis. 379

21 Beschluss über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 114 Abs. 2 LHO

Unterrichtung
durch die Präsidentin des Landtags
Drucksache 16/709 – Neudruck. 379

Ergebnis. 379

22 Beschluss über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 114 Abs. 2 LHO

Unterrichtung
durch die Präsidentin des Landtags
Drucksache 16/445 – Neudruck. 379

Ergebnis. 379

23 Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl vom 13. Mai 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Wahlprüfungsausschusses
Drucksache 16/828. 379

Ergebnis. 379


24 Neuwahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Vertreterversammlung für das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/829. 379

Ergebnis. 379

25 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/2. 379

Ergebnis. 379

Anlage 1. 381

Zu TOP 11 – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ – zu Protokoll gegebene Rede

Ministerin Svenja Schulze. 381

Anlage 2. 383

Zu TOP 15 – Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen – JAVollzG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede

Minister Thomas Kutschaty. 383

Anlage 3. 385

Zu TOP 16 – Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz - EMZG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede

Minister Michael Groschek. 385

Entschuldigt waren:

Hubertus Fehring (CDU)

Claudia Middendorf (CDU)

Norbert Post (CDU)

Hendrik Wüst (CDU)

Rolf Beu (GRÜNE)

Holger Ellerbrock (FDP)

Dr. Ingo Wolf (FDP)

Stefan Fricke (PIRATEN)          
(bis 13:00 Uhr)


Beginn: 10:03 Uhr

Präsidentin Carina Gödecke: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer heutigen, achten Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt insbesondere den Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich sieben Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden wir in das Protokoll aufnehmen.

Wir treten in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1   Regierungserklärung

Nachdem die Ministerpräsidentin in der gestrigen Plenarsitzung ihre Regierungserklärung zur 16. Wahlperiode eingebracht hat, ist für heute die Aussprache darüber vorgesehen. Gemäß der Vereinbarung und unserer Geschäftsordnung beginnt der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionsfraktion. Damit erteile ich sehr gerne Herrn Kollegen Laumann das Wort.

(Beifall von der CDU)

Karl-Josef Laumann (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, wenn ich richtig gerechnet habe, sind Sie heute 792 Tage im Amt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn man eine solche Zeit im Amt ist,

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Pfiffikus!)

sollte man – so habe ich gedacht – eigentlich wissen, wie der Hase läuft.

(Beifall von der CDU)

Deshalb war ich – wie viele andere – sehr gespannt auf Ihre Regierungserklärung gestern. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich fand diese Regierungserklärung enttäuschend.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe den Eindruck – er wird heute auch durch viele Pressekommentare bestätigt –, dass Sie schlicht und ergreifend kein Bild darüber haben, wo Nordrhein-Westfalen in 20 Jahren stehen soll.

(Beifall von der CDU)

Es fehlen einfach die langen Linien. In der Regierungserklärung haben Sie gestern unendlich viele Themen angesprochen. Aber die zentralen Antworten fehlen.

Sie haben über Klimaschutz gesprochen, aber kein Wort zum EEG und zu weiter steigenden Belastungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gesagt.

Sie haben über die Energiewende gesprochen, aber kein konkretes Wort über Kraftwerke und ganz besonders über die Zukunft der Investitionsruine in Datteln gesagt.

(Beifall von der CDU und der FDP – Hans-Willi Körfges [SPD]: Das ist die Rede vom letzten Mal!)

Sie haben über den Wirtschaftsstandort gesprochen und kein einziges Wort zur Industrie gesagt.

(Zurufe von der SPD)

Sie haben – ich komme gleich noch darauf zurück – vom Ausbau der Windkraft gesprochen, aber Sie haben verschwiegen, dass Ihr Minister Remmel diesen Ausbau mit seiner ganzen bürokratischen Macht verhindert. Gucken Sie einmal in die Orte, in denen wir noch Windkraftvorranggebiete einrichten können!

(Beifall von der CDU)

Sie haben über Sicherheit gesprochen, aber kein Wort zu den Salafisten in NRW gesagt, die gerade dabei sind, unsere Gesellschaft systematisch zu unterwandern.

(Beifall von der CDU)

Sie haben beiläufig über den Haushalt gesprochen, aber kein Wort darüber gesagt, wo Sie sparen wollen.

(Beifall von der CDU)

Sie haben über Vorbeugen und Prävention gesprochen, aber Sie haben sich in unzähligen Modellprojekten, Aktionen und Initiativen verloren. Die wichtigste Zukunftsvorsorge besteht nicht in zusätzlichen Beratungsstellen, regionalen Handlungskonzepten und Modellprojekten. Ob Jugendliche – wie in Ihrem Beispiel Max – wirklich mit Initiativen wie „Kurve kriegen“ oder „Elterntraining“ nachhaltig geholfen ist, will ich bezweifeln. Ohne einen gesunden Staat haben Max und seine Generation keine Zukunft.

(Beifall von der CDU)

Sie haben kein Konzept zur Bewältigung der Schuldenkrise.

Sie haben kein Konzept für ein gutes Leben im demografischen Wandel.

Sie haben kein Konzept für eine wettbewerbsfähige Versöhnung von Ökologie und Ökonomie.

(Beifall von der CDU)

Sie haben kein Konzept für eine Gesellschaft, die ihren Wohlstand in Zukunft bei geringeren Wachstumsraten erhalten und pflegen muss.

Frau Kraft, die fortgesetzte Weigerung, den Haushalt in Ordnung zu bringen uns aus roten Zahlen endlich wieder schwarze Zahlen zu machen, ist schlichtweg verantwortungslos.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie missachten den Willen und die Interessen zukünftiger Generationen, ihr Leben selbst zu gestalten und selbst zu entscheiden.

Mit jeder neuen Verschuldung, die Sie machen, schränken Sie die Handlungsspielräume der nachfolgenden Generationen von Landtagsabgeordneten, über die Staatseinnahmen in einigen Jahren zu entscheiden, ein.

(Beifall von der CDU)

Sie stopfen den Kindern den Rucksack mit Schulden voll und reden viel über Prävention. Frau Kraft, Ihr Griff ins Portemonnaie unserer Kinder ist keine Prävention, sondern Diebstahl an ihrer Zukunft.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich habe dieser Tage in einer großen deutschen Zeitung gelesen, was Kerstin, 29 Jahre alt, von der Politik verlangt. Sie schrieb:

„Meine Generation erbt Schulden in Billionenhöhe, die ihr die reichsten Eltern aller Zeiten hinterlassen werden, weil die das Sparen lieber auf die Zukunft verschieben. Wir Jungen sollen aber nicht nur die Schulden bezahlen, wir sollen auch noch das Klima retten, auf dessen Kosten sich unsere Eltern und Großeltern immer neues Wachstum und immer mehr Wohlstand gesichert haben. Und dann sollen wir uns bitte noch ganz schnell vermehren, weil die Älteren zu wenig Kinder zur Welt gebracht haben. Sonst noch was?“

Frau Kraft, wann fangen Sie eigentlich an, die Sorgen dieser jungen Generation ernst zu nehmen?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wann hören Sie auf, als Regierungschefin etwas zu tun, was gute Eltern niemals tun würden, nämlich ihre Kinder ihre Rechnungen für ihr Auto, für ihre Wohnung, für ihren Kühlschrank, für ihren Haushalt und für ihren Lebenswandel bezahlen zu lassen? Mit Ihrer Politik hinterlassen Sie unbezahlbare Rechnungen ohne Ende und Kredite und Schulden in Milliardenhöhe.

Zur Wahrheit gehört auch – Zitat aus der „Rheinischen Post“ –:

„Über Jahrzehnte haben alle politischen Parteien … den Bürgern vorgegaukelt, wir könnten Geld ausgeben, das wir noch gar nicht haben, aber in Zukunft erwirtschaften würden. Dieser Weg hat uns in die Staatsschuldenkrise geführt. Es ist höchste Zeit, einen anderen Weg zu beschreiten.“

(Beifall von der CDU und der FDP)

Den Weg in die entgegengesetzte Richtung! Kehren Sie endlich um!

Überall in Europa hat man angefangen, sich auf die Grundsätze gutbürgerlicher Haushaltsführung zu besinnen. Nur in Nordrhein-Westfalen macht die Regierung einfach so weiter wie bisher.

Rot-Grün kritisiert die politische Macht und die Einflussnahme des weltweiten Finanzkapitals. Da gehe ich sogar mit. Rot-Grün schimpft darüber, dass Staaten und Länder immer abhängiger von ein paar Ratingagenturen werden. Auch da gehe ich mit.

Und dann verkaufen Sie mit Ihrer Schuldenpolitik das Land genau an die Finanzmärkte, die Sie kritisieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit jeder neuen Schuldenaufnahme machen Sie die Abhängigkeit von Ratingagenturen größer. Und da gehe ich eben nicht mehr mit. Da unterscheiden wir uns. Ich will, dass die fleißigen Menschen in Nordrhein-Westfalen mit ihren Steuern Leistungen des Staates finanzieren, die ihnen selbst zugutekommen und von denen wir hier in Nordrhein-Westfalen profitieren. Und ich will nicht, dass immer mehr Milliarden von ihren Steuern als Zins und Zinseszins an einen weltweiten Finanzmarkt fließen und als Gewinne auf den Konten von Reichen und Superreichen auftauchen.

(Beifall von der CDU)

Gerade hat Ihr Finanzminister die mittelfristige Finanzplanung für 2011 bis 2015 vorgelegt. Die Aufnahme neuer Schulden am Kreditmarkt und die Zahlungen von Zinsen und Zinseszinsen halten sich in Nordrhein-Westfalen in der Summe ungefähr die Waage. Wissen Sie, was das heißt? Die Milliarden an neuen Schulden fließen praktisch komplett als Schuldendienst auf die Konten des internationalen Kreditmarktes. Die neuen Schulden stärken mit keinem einzigen Cent die Finanzkraft Nordrhein-Westfalens.

Frau Kraft, an nichts haben die internationalen Finanzmärkte so viel Spaß wie an dieser Politik.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Neue Schulden machen, alte Schulden nicht tilgen, dauernd umschulden und Zinsen pünktlich mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger bezahlen – leichter lässt sich an den Finanzmärkten kein Geld verdienen. Genau das ist Ihre Politik, die Ihr Finanzminister willig vollstreckt.

Über diesen Skandal soll die Lautstärke hinwegtäuschen, mit der Ihr Finanzminister seit Wochen die Schweiz attackiert. Er kann den Hehlern auf dem Schwarzmarkt noch so viele CDs abkaufen – damit wird der Landeshaushalt niemals wieder schwarze Zahlen schreiben.

(Beifall von der CDU)

Mit Steuergerechtigkeit hat das auch nichts zu tun, wenn von den Hehlern zufällige Daten gekauft werden.

Die Steuerzahler müssen sich an Recht und Gesetz halten. Da sind wir uns einig.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Aha!)

Sie müssen dem Staat geben, was dem Staat zusteht. Der Staat muss dieses Recht auch durchsetzen.

(Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Aber auch Sie, Frau Kraft, sind an Gesetze und Verfassung gebunden:

(Beifall von der CDU und den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der FDP)

an die rechtlichen Grenzen der Staatsverschuldung, an die Schuldenbremse, die in unserer Verfassung steht. Es ist klar, dass Sie einen Weg aufzeigen müssen – dazu sind Sie rechtlich verpflichtet –, wie Sie diese einhalten wollen.

(Beifall von der CDU)

Nach den Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre, nach der einstweiligen Anordnung aus Münster und nach der gestrigen Regierungserklärung sage ich: Ihnen fehlt der Wille, das Recht zu befolgen. Sie wollen Ihre Politik nicht an der Schuldenbremse ausrichten.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD: Och!)

Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Sie finden keinen Weg zur Konsolidierung, weil Ihnen der Wille fehlt.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ihr Finanzminister war früher einmal Regierungssprecher. Ich habe in den letzten Wochen den Eindruck gewonnen, er denkt heute noch oft in Schlagzeilen und Überschriften statt in Aktiva und Passiva. Er ist mehr als Pressewart denn als Kassenwart unterwegs.

Bester Beleg für seine Ankündigungen ist das Effizienzteam. Dabei geht es gar nicht um Effizienz, sondern um Effekthascherei.

Da lese ich in einer Pressemitteilung des Finanzministers vom 15. Februar 2011: Die Einsparvorschläge des Effizienzteams sollen bereits in den Haushalt 2012 einfließen. – Dann lesen wir in einer Pressemitteilung des Finanzministers vom 22. Juli 2011: Sie sollen zumindest in die Finanzplanung einfließen. – Dann lesen wir in einer Pressemitteilung vom 7. März 2012: Die Einsparungen sollen im Frühjahr 2012 vorgestellt und im Haushalt 2013 umgesetzt werden.

Und was ist passiert? – Nichts ist passiert.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Sie versuchen der Öffentlichkeit weiszumachen, dass Sie irgendwo sparen wollen.

Dann stand in der Zeitung, dass Sie nun 650 Millionen € im Schulbereich und 300 Millionen € durch Kürzungen in der Eigenheimförderung des Wohnungsbaus einsparen wollen. Herr Römer und Herr Priggen sind allerdings schon wieder zurückgerudert. Nun sollen die Demografiegewinne im Schulbereich bis 2015 doch im System bleiben.

Was stimmt denn nun? Das passt doch alles hinten und vorne nicht zusammen.

(Beifall von der CDU)

Weil Sie jetzt nicht mehr weiterwissen, geben Sie 1 Million € für externe Berater aus. Ich kann Ihnen nur sagen: Schaffen Sie das Effizienzteam ab! Da kommt nichts bei rum. Dann haben Sie wenigstens diese 1 Million € für Berater eingespart.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich kann Ihnen auch Namen nennen, die unter Finanzminister Linssen dafür gesorgt haben,

(Lachen von der SPD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Der ehrliche Kaufmann!)

dass wir 2008 in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal seit über 40 Jahren weniger Geld ausgegeben haben, als wir eingenommen haben.

(Anhaltender Beifall von der CDU und der FDP)

Holen Sie sich die Sparfüchse, die Helmut Linssen hatte, aus den Besenkammern zurück in Ihr Umfeld! Dann brauchen Sie kein Effizienzteam und keine externen Berater.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Schon der Haushalt 2012, über den der Landtag am Freitag beraten wird, hat mit Effizienz nichts zu tun. In Zeiten höchster Steuereinnahmen machen Sie 4,6 Milliarden € neue Schulden, davon 1 Milliarde € für die WestLB. Für 2013 planen Sie 3,5 Milliarden € neue Schulden. Das sind gegenüber 2012 100 Millionen € strukturell weniger. Bei diesem Tempo brauchen sie 36 Jahre, um die Schuldenbremse einzuhalten.

(Beifall von der CDU)

Klar ist: Sie haben für die Zukunftsaufgabe, auf eine Gesellschaft ohne neue Schulden hinzuarbeiten, bis jetzt nichts getan. Sie sind sich offenbar nicht einmal der Dimension bewusst, um die es geht. Es gibt in ganz Deutschland keine verantwortungslosere Haushaltspolitik als Ihre.

Nordrhein-Westfalen braucht eine Haushaltspolitik, in der die Reduzierung der Neuverschuldung auf null höchste Priorität hat. Das ist nach meiner Auffassung Prävention im besten Sinne.

Opposition heißt Kontrolle der Regierung, Aufdecken von Fehlern und Schwächen. Opposition heißt auch, Alternativen zu einer falschen Regierungspolitik zu entwickeln.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Dann fangen Sie doch mal damit an!)

Wir wollen eine eigene Politik inhaltlich und programmatisch weiterentwickeln.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Die übergeordneten Themen sind die zeitgemäße Begründung für die Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft.

Der Grundsatz heißt: erarbeiten vor verteilen.

Die Politik praktiziert seit Jahrzehnten das Gegenteil. Mit immer neuen Schulden wurden gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen aufrechterhalten und weiterentwickelt. Wir haben diese Strukturen aus vielen Gründen, auch aus sozialen Gründen, für unentbehrlich gehalten. Mit immer neuen Schulden wurde Wirtschaftswachstum gefördert. Viele waren der Meinung, dass eine Wirtschaft, die immer weiter wächst, genug Spielräume für soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden schafft. Ich kann Ihnen sagen: Wachstum über Schulden zu finanzieren – das zeigt uns die europäische Finanzpolitik – ist Politik von vorgestern.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Für diese alte Politik steht heute aber immer noch die nordrhein-westfälische Landesregierung. Diese alte Politik führt in die Sackgasse, wie uns die europäische Staatsfinanzkrise deutlich vor Augen führt. Ich glaube, dass wir in den nächsten Jahren schnell umkehren müssen. Schuldenbremse und europäischer Fiskalpakt legen dafür den Grundstein. Ich weiß, dass das wahrscheinlich die politische Aufgabe einer ganzen Generation ist.

Ohne Neuverschuldung müssen wir das erreichen, was wir bisher nur mit neuen Schulden geglaubt haben erreichen zu können: eine befriedete und dem Ziel der sozialen Gerechtigkeit verpflichtete Gesellschaft.

Eine Regierungserklärung in der aktuellen Lage in Europa, die zu dieser großen Aufgabe kein Wort verliert, passt nicht in die Zeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich weiß auch, dass diese Aufgabe nur gelingen kann, wenn unsere Gesellschaft zu tiefgreifendem Wandel bereit ist. Aber ich bin sicher, dazu gibt es keine Alternative. Andernfalls drohen – auch davon bin ich überzeugt – am Ende sozialer Unfrieden und sogar eine Gefahr für die Demokratie.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir wissen doch alle, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der wir weniger werden, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der die Älteren mehr werden, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der wir nach wie vor vor vielen ungelösten Problemen der Zuwanderung stehen. Wir alle wissen, dass die großen Probleme des demografischen Wandels in den nächsten 20 Jahren Schritt für Schritt auf uns zukommen, alleine weil die geburtenstärksten Jahrgänge unseres Landes nun einmal die Menschen sind, die zwischen 1955 und 1965 geboren sind – Menschen, die heute in der Regel noch Steuer? und Beitragszahler sind. Wenn diese Generation in zehn bis 20 Jahren in Rente geht, wird sie durch eine Generation ersetzt werden, die ein Drittel kleiner ist. Das heißt auch: ein Drittel weniger Steuerzahler, ein Drittel weniger Beitragszahler – bei einer Steigerung derjenigen, die von Alters wegen auf Rente angewiesen sind und deswegen zu Transferempfängern werden.

Und dann glauben wir allen Ernstes, wir könnten einfach so weitermachen? Ich glaube, dass wir nur noch die Zeitspanne haben, in der die relativ starke Generation Steuer? und Beitragszahler ist, um unseren Staat so einzustellen, dass wir mit dem erwirtschafteten Geld auch auskommen. Deswegen finde ich Ihre Vorstellung einer präventiven Politik, jetzt Schulden zu machen und das zu sagen, was die Leute immer schon gesagt haben, nämlich „Wir zahlen es später zurück“, eine katastrophale Entwicklung.

(Beifall von der CDU)

Wenn man in einer solchen Situation ist, muss man sich vor allen Dingen darum kümmern, dass wir das Geld da ausgeben, wo es wirklich gebraucht wird. Ich sage Ihnen: Hunderte von Modellprojekten helfen uns da nicht weiter.

(Zuruf von der CDU: Sehr richtig!)

Dafür müssen Konzepte erarbeitet werden, und für diese Konzepte muss durch die Politik bei den Menschen geworben werden.

In den letzten Jahren gab es gerade bei Rot-Grün eine deutliche Tendenz zu mehr Staat. Wenn wir null Schulden wollen, heißt das doch auch, dass der Staat keine neuen Aufgaben übernehmen kann, ohne alte infrage zu stellen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Im Ganzen müssen die Staatsaufgaben abnehmen.

Der Satz „Privat vor Staat“ war und ist richtig.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD: Oh!)

So verstehen wir das Subsidiaritätsprinzip.

(Martin Börschel [SPD]: Das sieht Ihr Landesvorsitzender aber anders! – Weitere Zurufe)

– Seien Sie doch mal ruhig. – Es muss unter den Bedingungen der Schuldenbremse wieder zur Grundlage und zum Programmsatz unserer Politik werden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

In diesem Zusammenhang – das sage ich auch klar – ist zum Beispiel auch mein Einsatz für die Lohnuntergrenze zu sehen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wenn man „Privat vor Staat“ für richtig hält, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Menschen, die vollschichtig arbeiten, von ihrer Arbeit leben können und der Staat nicht Ersatzbürge des Lohnes wird.

(Beifall von der CDU)

Aber die Wahrheit ist auch: Für mehr Subsidiarität müssen Konzepte erarbeitet werden. Und dafür muss bei den Menschen geworben werden.

Ein letzter Gedanke: Die Quadratur des Kreises wird darin bestehen, auf den ersten Blick Unvereinbares miteinander zu verbinden. Wie werden sich Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Lebensqualität entwickeln, wenn die Gesetzmäßigkeiten der vergangenen Jahrzehnte einfach nicht mehr gelten, wenn es keine schuldenfinanzierten Programme mehr gibt?

Konrad Adenauer hat in seiner Rede am 14. März 1946 gesagt:

„Die materialistische Weltanschauung macht den Menschen unpersönlich, zu einem kleinen Maschinenteil in einer ungeheuren Maschine, sie lehnen wir mit der größten Entschiedenheit ab. …“

(Beifall von der CDU)

Wohlstand und Lebensqualität dürfen nicht nur am Konsum gemessen werden. Qualität, finde ich, muss Quantität schlagen. Solidität, finde ich, ist in einer solchen Vorstellung von Gesellschaft etwas sehr Wichtiges. Vielleicht heißt das manchmal auch, dass weniger etwas mehr sein kann.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wir müssen einmal definieren, wo wir zum Verzicht bereit sind. Nordrhein-Westfalen kann unter den Bedingungen der Schuldenbremse mit einem gesunden Staatshaushalt ein wohlhabendes und lebenswertes Land bleiben. Davon bin ich überzeugt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Dafür müssen Konzepte erarbeitet werden. Dafür muss bei den Menschen geworben werden.

Wir brauchen nur diese Fragen zu stellen, um das gewaltige Ausmaß der Gestaltungsaufgabe zu erkennen, vor der wir stehen.

Ich kann Ihnen nur sagen: Die CDU in Nordrhein-Westfalen wird sich bemühen, dazu einen aktiven Beitrag zu leisten. Die Regierung Kraft und die Mehrheitsfraktionen dieses Parlamentes haben zu dieser spannenden Aufgabe bisher so gut wie nichts zu sagen.

(Beifall von der CDU)

Wir wollen sagen, wie wir uns Nordrhein-Westfalen in 20 Jahren vorstellen und was dafür getan werden muss. Ich bin überzeugt, dass wir da etwas Gutes leisten können, auch wenn es aus heutiger Sicht wie eine Riesenherausforderung vor uns allen steht. Ich bin fest davon überzeugt, dass das mit der CDU unauflösbar verbundene Konzept der sozialen Marktwirtschaft

(Zuruf von den GRÜNEN: Au, au, au!)

das einzige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ordnungskonzept ist, das grundsätzlich ohne eine expansive Schuldenpolitik auskommt.

(Beifall von der CDU und von Christof Rasche [FDP])

Deshalb hat es Zukunft – im Unterschied zur Landesregierung, im Übrigen auch deshalb, weil die ratlos vor der Schuldenbremse steht.

Wirtschafts- und Sozialkompetenz gehören untrennbar zusammen. Sie sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Das ist und bleibt Kernthema der CDU.

Unserer Konzeption der sozialen Marktwirtschaft liegt ein realistisches Welt- und Menschenbild zugrunde. Wir nehmen die Menschen, wie sie sind. Jeder ist frei, selbstbestimmt und verantwortlich. Gerade deshalb ist es unverantwortlich, den Einzelnen permanent zum Gegenstand staatlicher Bevormundung zu machen

(Beifall von der CDU und der FDP)

so wie es zum Beispiel die grünen Volkserzieher tun, selbst wenn das wie beim totalen Rauchverbot in vermeintlich guter Absicht geschieht.

Ich glaube, die Zukunft gehört der aktiven, ihrer Verantwortung bewussten Bürgergesellschaft, nicht einem allzuständigen Staat, der sich überall einmischt. Nur dann geht es bei uns auch in Zukunft sozial gerecht zu.

Deshalb stehen wir ohne Wenn und Aber zur Familie. Sie und keine andere Lebensform ist die Keimzelle einer guten Gesellschaft, in der jeder für sich und für andere Verantwortung übernimmt.

(Beifall von der CDU)

Familien bleiben Markenzeichen und Schwerpunkte unserer Politik.

Die CDU-Fraktion wird – beginnend mit dem Haushalt 2013 – diesem Parlament belastbare Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung und zur Einhaltung der Schuldenbremse vorlegen.

(Martin Börschel [SPD]: Belastbar?)

Diese Vorschläge werden verbunden sein mit Konzepten einer neuen Politik, die mit den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft vereinbar ist.

Bei unseren Konsolidierungsvorschlägen werden wir keinen Politikbereich unter Quarantäne stellen können. Wir wissen, dass diese Aufgabe nicht leicht wird. Auch Förderprogramme und Subventionen werden rigoros überprüft. Wir fragen uns auch: Brauchen wir jede Kommission, jeden Beauftragten und jeden Berater?

Wir sind uns unserer landespolitischen Verantwortung bewusst und haben Vertrauen in die Menschen in unserem Land, die nicht belogen und getäuscht werden wollen.

(Beifall von der CDU)

Die Befürworter einer Schuldenpolitik beschwören seit 40 Jahren, dass es bei einem Wirtschaftswachstum mit hohen Wachstumsraten leicht fallen sollte, den Haushalt wieder auszugleichen. Wir alle wissen: Es ist noch nie getilgt worden, und es wird so auch nie getilgt werden können.

Frau Kraft, Sie reden immer von der Rendite Ihrer präventiven Schulden. Sagen Sie doch einmal, mit welchem Wirtschaftswachstum Sie bis 2020 rechnen. Von welchen Wachstumsraten gehen Sie bei Ihrem Versprechen aus, dass sich präventive Schulden lohnen?

(Beifall von der CDU)

Alle Experten sind sich einig, dass wir die Wachstumsraten der 60er? und 70er-Jahre in den nächsten Jahren nicht mehr werden erreichen können. Selbst für ein geringeres und durchschnittliches Wachstum in den nächsten Jahren müssen wir uns enorm anstrengen.

Im Bundestag gibt es dazu eine Enquetekommission – im Übrigen unter SPD-Vorsitz –, die heißt: „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaftlichem Fortschritt in der Sozialen Marktwirtschaft“. Ich kann nur empfehlen, dass wir uns mit den Ergebnissen dieser Kommission einmal beschäftigen. Wenn Sie sich mit diesen Ergebnissen beschäftigen, wird Ihnen aufgehen, wie katastrophal veraltet Ihre Schuldenpolitik ist.

(Beifall von der CDU)

Frau Kraft, Ihre ganze Haushaltsrechnung ist durch und durch unseriös.

Das Wort, mit dem Sie diese Politik verteidigen, heißt Prävention. Das ist zynisch. Aus Ihrem Mund ist das ein bloßes Wort; denn in der Sache tun Sie nicht sehr viel für diese Prävention. Sie brechen sogar Versprechungen – unter anderem die Versprechung, kein Kind zurückzulassen.

Ich will einmal drei Beispiele nennen. Wie ist denn die Situation bei der Inklusion in unserem Land heute? – Dabei handelt es sich um eine gewaltige Aufgabe. Denken Sie nur daran, dass wir zurzeit 120.000 behinderte Schülerinnen und Schüler haben. – Seit drei Jahren ist die UN-Konvention in Kraft. Und wie ist die reale Situation im Land?

Lehrer berichten uns, dass die Kinder jetzt in einer Regelschule sind, aber Förderlehrer für die Doppelbesetzung im Unterricht nicht zur Verfügung stehen.

Wir wissen von Lehrerkollegien, die jetzt inklusive Schule machen, bei denen es an Fortbildung fehlt.

Wir hören immer noch von Eltern, die die inklusive Einschulung ihres Kindes nur über die Androhung von Klagen erreichen.

Und selbst dann, wenn Kinder schon viele Jahre in inklusiven Schulen waren, gibt es keinen Plan, was diese nach der Schule machen. Zum Beispiel wurde in einem Fall im Regierungsbezirk Arnsberg den Eltern mitgeteilt, die Berufsschule sei für diese Kinder nicht vorgesehen.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die wir hierzu gestellt haben, heißt es lapidar – ich zitiere –: „Die Entwicklung des Bedarfes bleibt zu beobachten.“

(Lachen von der CDU – Christian Möbius [CDU]: Das ist Prävention!)

Wenn ich mir die öffentlichen Verlautbarungen zu diesem Thema anhöre, kann ich nur sagen: Eigentlich müssen die Betroffenen den Eindruck haben, als könnten wir schon im nächsten und übernächsten Jahr für einen Großteil der 120.000 Kinder, von denen ich gesprochen habe, inklusiven Unterricht anbieten.

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Ich habe das Gegenteil gesagt!)

Wir sollten mit sehr realistischen Schritten auf diese Entwicklung eingehen

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Ja! Das habe ich gestern auch gesagt!)

und uns hüten, in den Parlamentsdebatten Erwartungen zu wecken, die weder die Kommunen noch das Schulsystem verantwortungsvoll erfüllen können.

(Lebhafter Beifall von der CDU – Beifall von der FDP)

Ich nehme das Thema „U3-Betreuung“.

Das zentralste Wahlkampfversprechen der SPD lautete: Wir lassen keinen zurück. – Aber wie sieht die Realität vier Monate später aus? Das beitragsfreie Kindergartenjahr, auf Pump finanziert, ist umgesetzt. Wir alle wissen heute aber sehr genau, dass wir die U3-Plätze für 30.000 Kinder in Nordrhein-Westfalen im August nächsten Jahres wahrscheinlich nicht fertig haben werden.

Es gibt Kommunalpolitiker wie Ihren Oberbürgermeister Roters in Köln, die sagen – ich zitiere –:

„Wir wissen, dass wir in den Großstädten mit der Versorgungsquote von 33 Prozent nicht hinkommen, die muss doppelt so hoch sein.“

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Deswegen das Betreuungsgeld?)

Auch der Städte- und Gemeindebund hat Alarm geschlagen. Und wie lautet die Antwort der zuständigen Ministerin? Nach dem Krippengipfel ließ sie verlauten – ich zitiere –:

„Wenn die räumlichen Voraussetzungen stimmen und entsprechend mehr Personal eingestellt wird, dürfen auch mehr Kinder in eine Gruppe aufgenommen werden.“

Oder – wörtlich –:

„Es spricht nichts dagegen, statt 10 auch 12, 13 oder 14 Kinder aufzunehmen.“

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Bei mehr Personal! – Jochen Ott [SPD]: Danke für das Betreuungsgeld!)

Im Klartext: Macht die Gruppen größer; nehmt so viele Kinder auf wie möglich; was nicht passt, wird passend gemacht!

(Lebhafter Beifall von der CDU – Beifall von der FDP)

Frau Kraft, ich kann Ihnen nur sagen: Hätte Armin Laschet in der Zeit, in der wir regiert haben, das so gesagt, hätte ich die Proteste von Ihrer Seite nicht ertragen wollen.

(Marc Herter [SPD]: Da können wir uns vor Zustimmung Ihrer Oberbürgermeister kaum retten!)

Damals hat hier in vielen Parlamentsdebatten der Vorwurf eine Rolle gespielt, KiBiz verschlechtere die Qualität für die Kinder. Und jetzt stopfen Sie selber die Gruppen so voll, wie es eben geht, um das Problem zu lösen!

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will Ihnen nur einmal einen kleinen Vorgeschmack geben. Am 19. September 2007 erklärte Frau Löhrmann hier im Landtag:

Das KiBiz ist kinderfeindlich, weil es die Qualität der Betreuung senkt und die Gruppengrößen anhebt.“

(Vereinzelt Beifall von der CDU – Armin Laschet [CDU]: Die Erzieherinnen und die Eltern sehnen sich danach zurück! 15 in einer Gruppe!)

Besser geht es ja gar nicht!

Was Sie da jetzt machen, ist in Wahrheit das Eingeständnis, dass Sie den Rechtsanspruch unter den bisherigen Kriterien in Nordrhein-Westfalen schlicht und ergreifend nicht erfüllen können.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Deswegen halte ich das, was da jetzt gemacht wird, für einen Offenbarungseid. Dieser Offenbarungseid passt aber doch einfach nicht zu Ihrer Wir-lassen-kein-Kind-zurück-Rhetorik.

In dieser Situation werfe ich Ihnen Ihr Vorgehen ja noch nicht einmal vor. Aber die Ehrlichkeit hätte doch ein bisschen Ehre haben dürfen. Und die Wahrheit ist, dass die Probleme, die wir in Nordrhein-Westfalen jetzt haben, vor allen Dingen an der Ignorierung dieses Problems in der Regierungszeit vor 2005 liegen.

(Armin Laschet [CDU]: Richtig!)

Die Wahrheit ist, dass das Land und die Kommunen von 2005 bis 2010 enorme Anstrengungen gemacht haben, U3-Plätze zu schaffen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das Land hat nichts getan!)

Nach Anlaufschwierigkeiten sind auch in den letzten zwei Jahren viele Plätze geschaffen worden. Aber weil Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 Schlusslicht in ganz Deutschland war, weil dieses in der damaligen rot-grünen Koalition nie ein Thema war. Frau Kraft, Sie und Frau Schäfer waren damals schon im Kabinett. Jetzt würde es wenigstens zur Ehrlichkeit gehören, zuzugeben, dass Sie die Dinge damals einfach verpennt haben und die Aufholjagd in diesen wenigen Jahren nicht funktionieren konnte.

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Schon gar nicht verstehe ich, dass ausgerechnet in dieser Zeit, in der allergrößte fachliche Anstrengungen nötig sind, ein Seiteneinsteiger zum Amtschef des Ministeriums und zum Staatssekretär berufen wird. Ich will hier gar nicht fragen, was Herrn Neuendorf, den ehemaligen Pressesprecher der SPD, für diesen Posten qualifiziert.

(Armin Laschet [CDU]: Das interessiert doch nicht!)

Ich will hier auch nicht ansprechen, dass er über keinerlei Verwaltungs- und Führungserfahrung in großen Behörden verfügt. Die Berufung eines Journalisten und Pressesprechers zum Staatssekretär im Kinder- und Familienministerium macht doch deutlich: Der Verkauf ist wichtiger als die Sache.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Neuendorf soll das Marketing übernehmen. Er soll verschleiern, vertuschen und beschönigen. Aber das werden wir schlicht und ergreifend nicht hinnehmen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will einen weiteren wichtigen Bereich ansprechen. Wir alle wissen seit Jahren, dass der doppelte Abiturjahrgang auf uns zukommt. Wir haben in den Fachausschüssen, im Parlament immer wieder die Frage angesprochen: Wie kriegen wir das hin, wenn auf einen Schlag so viele Studierende auf uns zukommen? – Wir haben immer wieder nachgefragt: Wie sind die Zahlen?

(Zurufe von der SPD)

Seit einigen Wochen wissen wir, dass das Ministerium von 20.000 Studierenden mehr ausgeht als noch vor einem halben Jahr und dass somit im nächsten Jahr 123.000 Studienanfänger von dieser Frage betroffen sind.

Innerhalb eines halben Jahres also wurden die Zahlen um 20.000 korrigiert. Dass man in dem Ministerium nicht zählen kann, das haben wir ja schon bei anderen Vorfällen erlebt. Aber hier geht es darum, kein Kind zurückzulassen. Hier geht es um die Frage, ob diejenigen, die mit viel Mühe in acht Jahren zum Abitur geführt worden sind, dann, wenn sie dieses Abitur haben, auch eine Chance auf eine qualifizierte akademische Ausbildung haben. Das ist eine ziemlich wichtige Frage für die betroffenen Menschen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vor diesem Hintergrund fragen wir, was getan wird. Frau Schulze legt jetzt ein Monitoring über die Bauvorhaben an den Hochschulen vor. „Monitoring“ bedeutet auf Deutsch: beobachten, überwachen, erfassen. Sie schauen also nur auf das, was sich im Hochschulbau entwickelt. Ich finde, das ist etwas wenig. Ich finde, es ist jetzt an der Zeit, Lösungen zu erarbeiten, damit diese jungen Menschen im Herbst nächsten Jahres eine faire Chance haben, in Nordrhein-Westfalen zu studieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Und da nützt es gar nichts, Frau Kraft, dass Sie – wie gestern wieder – nach dem Geld des Bundes rufen. Glauben Sie allen Ernstes, dass der Bund dafür da ist, Ihre Wahlgeschenke, nämlich die Abschaffung der Studiengebühren, zu finanzieren?

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wenn wir dieses Problem in Nordrhein-Westfalen für die Betroffenen nicht gut gelöst bekommen, dann wird eine ganze Generation von jungen Akademikern in ihrem Staatsverständnis schwer belastet. Das sind junge Menschen, die den Umschwung in den Gymnasien, in acht Jahren Abitur zu machen, erlebt haben. Sie wissen, dass dies am Anfang mit vielen Schwierigkeiten verbunden war.

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Das haben Sie doch organisiert! – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

– Ja! Aber trotzdem sagen heute bis auf zwei oder drei Gymnasien alle: Das ist richtig, wir bleiben bei dem Konzept. – Das müssen Sie auch mal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall von der CDU)

Diese jungen Leute wissen, dass wir als Politiker den ganzen Tag sagen, wir hätten in Wahrheit zu wenige junge Leute. Unser Problem ist zu wenig Nachwuchs. Sowohl die Wirtschaft als auch wir sagen immer, dass es einen Fachkräftemangel gibt. Wenn wir uns jetzt nicht sputen, wird im nächsten August wahrscheinlich ein Großteil des doppelten Abiturjahrgangs keine verantwortbaren Studienbedingungen an nordrhein-westfälischen Hochschulen vorfinden.

Um dieses große Ziel doch noch zu erreichen, brauchen die Hochschulen in Zukunft nicht mehr Gängelung, sondern mehr Freiheit. Vor allem aber bräuchten Sie das Geld aus den Studiengebühren, um das in einer hohen Qualität zu machen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Für diese Entwicklung tragen Sie die Verantwortung.

Ich hoffe, dass wir gemeinsam noch einiges erreichen können, um diese Situation so weit abzumildern, wie es eben geht.

An den Beispielen, die ich genannt habe, sehen Sie, dass Sie trotz höchster Verschuldung Ihr Versprechen, für jedes Kind eine präventive Politik zu machen, nicht halten können und dass das, was Sie vorgeben, schlicht und ergreifend nicht der Realität unseres Landes entspricht.

Aber das gilt auch für andere Bereiche. Sie haben gestern das Mittelstandsgesetz gelobt. Sie haben gestern gesagt, es sei gut, den Mittelstand von Bürokratie zu entlasten. Da haben Sie recht. Sie haben das Mittelstandsgesetz als ein innovatives Gesetz dargestellt, das beispielhaft für viele andere Bundesländer war. Mit allem einverstanden!

Aber was machen Sie dann? Sie machen ein Vergabegesetz, sodass jetzt jeder kleine Handwerksmeister Bögen ausfüllen muss, die laut Gesetz vorgeschrieben sind. Es wird sogar gefragt, ob er Produkte aus Zwangsarbeit verwendet. Erklären Sie mir mal, wie ein Heizungsinstallateur, der elektrische Module austauscht, wissen soll, ob in seinem Modul eine seltene Erde ist und wie diese seltene Erde gefördert worden ist?

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie es mit der Entbürokratisierung ernst meinen, dann entlasten Sie bitte den Heizungsmeister in meinem Heimatdorf, der die Heizungsanlage der Grundschule pflegt, von diesem Wirrwarr an Antragsformularen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von den GRÜNEN)

– Wir haben es ja nicht gemacht.

(Lachen und weitere Zurufe von den GRÜNEN)

– Wir hätten das Vergabegesetz nicht gemacht! Das Mittelstandsgesetz würde ja passen, wenn Sie nicht mit anderen Gesetzen genau das Gegenteil tun würden! Das Problem ist doch, dass Sie dem Mittelstand vorgaukeln, Sie täten etwas für den Mittelstand, aber in drei anderen Gesetzen den Knebel für den Mittelstand ansetzen! Und das Vergabegesetz ist doch nur eines davon!

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Nehmen wir das nächste Gesetz. Sie reden davon, jeden industriellen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen zu verteidigen, und gleichzeitig machen Sie ein Klimaschutzgesetz, das am Ende ein erheblicher Eingriff in die Gewerbefreiheit in diesem Lande sein wird. Das passt doch nicht zusammen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wissen Sie, was im Übrigen auch nicht zum Mittelstandsgesetz passt? Zu diesem Mittelstandsgesetz passt auch nicht Ihr Nichtraucherschutzgesetz. Sie haben in diesem Gesetz – was die Fragen Bedeutung und Auslegung für den Mittelstand angeht – ausgeführt, dass man nicht ausschließen könne, dass dieses Gesetz kleinere getränkeorientierte Gaststätten, in denen viel geraucht wurde, vor neue Geschäftskonzepte stellen wird. Erzählen Sie mir mal, was jemand für ein Geschäftskonzept entwickeln soll, der über Stühle, Tische und eine Theke verfügt.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU und der FDP)

Ich kann nur sagen: Das kann nur ein Beamter in dieses Gesetz geschrieben haben, der aufgrund des Alimentationsprinzips weiß, dass er sich kein neues Geschäftsmodell ausdenken muss.

(Lebhafter Beifall von der CDU und der FDP)

Aber, Frau Kraft, Minister sind dafür da, dass sie das erkennen und dann Gesetze machen, die auch gehen.

Sie wissen ganz genau: Sie machen ein Mittelstandsgesetz, und gleichzeitig werden Sie mit diesem Gesetz 3.000 bis 4.000 Gaststätten in Nordrhein-Westfalen die Existenzgrundlage entziehen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Mit Ihren ganzen Modellprojekten können Sie noch ein Weiteres machen: Nehmen Sie eine dieser Gaststätten und machen darin Beratung für existenzgefährdete Wirte.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU und der FDP)

Ich will anhand dieses Beispiels nur darlegen, dass das, was gesagt wird, und das, was Sie tun, schlicht und ergreifend nicht zusammenpasst.

So war es gestern eben auch bei Ihrer gesamten Regierungserklärung. Die Regierungserklärung bestand in Wahrheit aus zusammengeschriebenen Maßnahmen aus den einzelnen Ministerien, die kein stimmiges Bild für die heutige Zeit ergaben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ihre Regierungserklärung war keine Antwort auf die zwingende Frage, wie der Weg in der Haushaltspolitik aussehen soll, um 2020 die Schuldenbremse zu erreichen. Die Regierungserklärung war keine Antwort, welche Lehren wir auch in Nordrhein-Westfalen aus der europäischen Finanzmarktpolitik letzten Endes für eine gute Zukunft in unserem Lande ziehen müssen. Sie war keine Antwort darauf, wie hier in Nordrhein-Westfalen eine jüngere Generation – sie wird kleiner als die jetzige Generation sein, und sie muss sehr viel mehr Ältere als die jetzt aktive Generation finanzieren – aus unserer Generation noch Gestaltungsspielräume für die Zukunft erhalten soll.

Deswegen befürchte ich und bin mir im Übrigen auch sicher: Wenn diese Regierungserklärung wirklich Grundlage der Politik der nächsten fünf Jahre ist, dann werden das in Nordrhein-Westfalen fünf Jahre sein, die uns am Ende bei der Zukunftsgestaltung fehlen werden.

Es werden Jahre sein, die wir bei der Aufholjagd – dabei geht es auch um die Erfordernisse der Demografie – so schnell gar nicht mehr aufholen können. So geht es uns jetzt bei den U3-Plätzen. Die Problematik liegt darin, dass wir zu spät angefangen haben. Deswegen hoffe ich – das ist trotzdem meine große Hoffnung –, dass Sie in den fünf Jahren mit der Mehrheit, die Sie haben, Ihre Politik nicht an dieser Regierungserklärung orientieren werden.

Ich verstehe Oppositionspolitik so, dass man Fehler aufdeckt, aber auch Alternativen nennt. Es wird auch für uns eine große Herausforderung sein, ein Gesellschaftsbild zu malen, das anders ist, weil es nämlich in den nächsten Jahren nicht mehr die Möglichkeit gibt, so viele Schulden zu machen, wie sie hier seit vier Jahrzehnten gemacht werden. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Langanhaltender Beifall von der CDU – Die Abgeordneten der CDU-Fraktion erheben sich von ihren Plätzen.)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Laumann. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende, Kollege Römer, das Wort.

Norbert Römer (SPD): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den inszenierten Beifall der CDU-Fraktion nach dieser Rede gut nachempfinden.

(Widerspruch von der CDU – Zuruf von der SPD: Und dann noch schlecht inszeniert!)

Herr Kollege Laumann, dennoch: Das war ein weiterer Hinweis dafür, dass die grassierende Angst in der NRW-CDU, 26 % seien noch nicht das Ende der Fahnenstange, es könnte weiter runter gehen, sehr berechtigt ist.

(Beifall von der SPD)

Ich habe mich – Herr Kollege Laumann, die Verzweiflung war Ihnen ja anzusehen – streckenweise gefragt: Wer hat Ihnen das angetan? Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? Wer hat Sie vor allen Dingen gezwungen, diese Rede vorzulesen?

(Beifall und Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN – Rainer Schmeltzer [SPD]: Und dann noch mit so viel Fremdworten!)

Sie haben im Übrigen so begonnen wie schon vor zwei Jahren bei der Aussprache über die erste Regierungserklärung der Ministerpräsidentin. Das macht deutlich: Sie sind stehen geblieben. Sie arbeiten sich, Herr Kollege Laumann, an uns ab anstatt dass Sie sich an den Problemen der Menschen im Land abarbeiten würden. Das aber verlangt man von einer Opposition.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, die Ministerpräsidentin hat gestern die Regierungserklärung der wiedergewählten, bestätigten rot-grünen Koalition für die nächsten fünf Jahre abgegeben. Sie hat sie unter die Leitlinien „vorbeugend, nachhaltig und gerecht“ gestellt. Das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Politik. Wir werden Sie auch immer wieder damit konfrontieren.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Wir werden das, Herr Kollege Laumann, meine Damen und Herren, solide, beharrlich und zielorientiert machen, weil das dasjenige ist, was die Menschen von uns erwarten: beharrlich, zielorientiert und solide die Politik zu machen, die hier im Land gebraucht wird, ohne Effekthascherei und vor allen Dingen mit klarem Blick in die Zukunft. Das hat die Ministerpräsidentin gestern deutlich gemacht. Dafür danke ich ihr.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, die Menschen wollen – das ist Aufgabe von Politik –, dass wir ihre Alltagsprobleme lösen und dass wir Wege aufzeigen und gehen, die auch in eine gute Zukunft führen. Die Menschen wollen wissen, wohin die Reise geht.

Bei Ihnen, Herr Kollege Laumann, war das noch nicht einmal zu erahnen, wohin die Reise gehen sollte. Da, wo Sie von Ihrer Rede abgewichen sind, haben Sie ein erkleckliches Maß an Wirklichkeitsfremdheit erkennen lassen. Das macht mir Angst, Herr Kollege Laumann. Sie nehmen die Wirklichkeit nicht vernünftig wahr.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist ein Zeichen dafür, dass Sie nicht auf der Höhe der Zeit sind.

Die Menschen wollen wissen: Wie leben wir in fünf, in zehn Jahren hier in unserem Land? Wie arbeiten wir dann? Und vor allem: Was arbeiten wir dann? Haben wir in fünf oder in zehn Jahren Wohlstand in unserem Land und haben dann alle was davon? – Das sind die entscheidenden Fragen, um die es geht.

Das ist gestern deutlich geworden mit der Regierungserklärung. Ja, meine Damen und Herren, diese Regierungserklärung, unsere Politik in den nächsten fünf Jahren, baut auf das auf, was wir hier bereits 20 Monate in der Minderheitsregierung zustande gebracht haben. Das hat dafür gesorgt, dass die Menschen wieder mehr und mehr Vertrauen in uns gewonnen haben. Das hat dafür gesorgt, dass sie mehr Zutrauen in unsere politische Gestaltungskraft gewonnen haben. Das hat vor allen Dingen dafür gesorgt, dass wir bei der vorgezogenen Neuwahl mit einer klaren Mehrheit ausgestattet worden sind, meine Damen und Herren. Das ist die Grundlage für zukünftiges Handeln hier in diesem Haus.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Laumann, Sie haben vor ein paar Tagen in Witten gesagt, die CDU-Fraktion sei noch nie so machtlos gewesen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Landesverfassung – darauf haben Sie hingewiesen – könne nach dem Wahlergebnis vom Mai inzwischen auch ohne die CDU geändert werden. – Ja, richtige Beschreibung, zutreffende Beschreibung. Ich hoffe nur, Ihre Rede hat dafür noch keinen Hinweis gegeben. Ich hoffe nur, dass Ihre gefühlte Machtlosigkeit nicht umschlägt in dauerhafte Orientierungslosigkeit und Fundamentalopposition.

(Beifall von der SPD, Reiner Priggen [GRÜNE] und Sigrid Beer [GRÜNE])

Das wäre für dieses Hohe Haus nicht vernünftig und nicht gut, meine Damen und Herren.

Ich will nochmal daran, was wir hier in den 20 Monaten unserer Regierungszeit ohne absolute Mehrheit, ohne eine absolute Mehrheit der Koalition gemacht haben, erinnern. Das war anstrengend, ohne Frage, für uns, auch für die Opposition. Wir haben eine hohe Schlagzahl an den Tag gelegt, weil wir vieles von dem, was Sie in den fünf Jahren schwarz-gelber Regierungsverantwortung in diesem Land falsch gemacht, versaubeutelt haben, korrigieren mussten. Das haben wir in den 20 Monaten getan.

(Beifall von der SPD)

Und das war die Grundlage für das Wahlergebnis am 13. Mai dieses Jahres, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will auch gerne einräumen, dass wir viele neue Erfahrungen haben machen müssen und machen dürfen. Ja, ich erinnere mich gern daran, dass es in diesem Haus gelungen ist, bei vielen Vorhaben, die wir auf den Weg gebracht haben, die Opposition mitzunehmen auf diesen Weg: bei der Frage des Schulkonsenses, auch bei der Frage der Kommunalfinanzierung. Die unterschiedlichen Mehrheiten haben deutlich gemacht: Wir haben uns angestrengt und wir haben vor allen Dingen die Probleme des Landes, der Menschen in den Blick genommen, wenn wir über Lösungsvorschläge beraten haben. Diese Erfahrung, meine Damen und Herren, möchte ich nicht missen.

Deshalb in aller Klarheit gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode nach der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin: Die Opposition ist herzlich eingeladen, vernünftige Vorschläge zu unterbreiten, über die wir reden werden. Herr Kollege Laumann, das müssen dann aber auch wirklich vernünftige Vorschläge sein, über die man auch sprechen kann, und dürfen nicht irgendwelche Wolkenkuckucksheime über irgendwelche Maßnahmen zum Abbau von Schulden sein. Bis heute sind Sie jeden vernünftigen Vorschlag in diesem Bereich schuldig geblieben. Legen Sie ihn endlich auf den Tisch!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, das ist eine entscheidende Frage: Wie leben wir in fünf, in zehn Jahren? Wie leben wir zusammen in Nordrhein-Westfalen? Wie groß wird die Notwendigkeit sein, dass Politik das Miteinander gestaltet, das Miteinander der Generationen, und wie soll sie es gestalten, wie soll sie eine solidarische Gesellschaft – das spricht sich leicht – gestalten, die für das Heute sorgt und die Zukunftsfähigkeit dauerhaft gewährleistet?

Das war gestern auch das Beeindruckende in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin, dass es darum geht, in diesem solidarischen Zusammenleben Respekt für jeden Menschen jeden Alters zu gewährleisten. Auch das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam zu bewältigen haben.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Gleichberechtigt zu sein bedeutet für Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe. Das heißt, wir müssen Barrierefreiheit in allen Bereichen für alle Menschen schaffen, die mit körperlichen, mit seelischen, mit geistigen, mit Sinnesbeeinträchtigungen oder mit Einschränkungen leben müssen, die mit dem und durch das Alter entstehen.

Daher muss auch der Bund mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ernst machen. Wir fordern von ihm das Recht für Menschen mit Behinderungen ein, alle Leistungen der Sozialgesetzbücher gleichberechtigt in Anspruch nehmen zu können. Das ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der wir uns zu stellen haben. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, müssen im Bund endlich für eine Umsetzung der Konvention sorgen. Die Menschen haben ein Recht darauf, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Um das gleich voranzustellen: Es ist nämlich nicht die Aufgabe der Kommunen, die Lasten für die Eingliederungshilfe als ausschließlich kommunalfinanzierte Fürsorgeleistung zu tragen. Im Land sind das allein 3,1 Milliarden € oder 57 % aller Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe.

Herr Kollege Laumann, wir müssen doch ein gemeinsames Interesse daran haben, dass der Bund hier endlich seiner Verpflichtung nachkommt und hier mehr finanzielle Verantwortung übernimmt, damit die Kommunen in diesem Bereich entlastet werden.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN – Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Ja, miteinander die Zukunft zu gestalten verlangt auch ein Miteinander der Kulturen und ein Miteinander der individuellen Verschiedenheiten. Es bleibt dabei: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle in unserem Land ohne Angst auch anders leben können. Auch darauf muss die Politik eine Antwort geben, und sie muss die Weichen in die richtige Richtung stellen.

(Beifall von der SPD)

Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz haben wir uns in Nordrhein-Westfalen alle gemeinsam darauf verpflichtet, die Integration als eine dauerhafte Aufgabe für uns alle zu begreifen. Wir haben auch klargemacht – Herr Kollege Laumann, Sie waren dankenswerterweise dabei –: Integration geht alle an und wird keinen Lebensbereich unverändert lassen.

Wir erkennen auch die Talente und Potenziale der Migrantinnen und Migranten. Wir machen deutlich: Ihr müsst eure Wurzeln nicht vergessen, um dazuzugehören, um bei uns und mit uns leben zu können. – Das war ein wichtiges Signal, das von diesem Hohen Haus ausgegangen ist, und das müssen wir jetzt auch leben und in unserer praktischen Politik mit Leben erfüllen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Ja, Nordrhein-Westfalen ist ein offenes Land. Es lebt von der Fantasie, dem Einsatz und auch der Hartnäckigkeit seiner Bürgerinnen und Bürger. Es lebt vom toleranten Umgang miteinander, unabhängig von der ethnischen Herkunft und der religiösen Orientierung. Das ist die Grundlage des Zusammenlebens in unserem Land.

Ich sage in aller Klarheit: Wer dies – etwa als religiöser Fanatiker wie bei den Salafisten – infrage stellt, muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln daran gehindert werden, sein Unwesen fortzusetzen.

Ich bin dem Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, ausdrücklich dankbar dafür, dass er in den zwei vergangenen Jahren deutlich gemacht hat, dass diese rot-grüne Landesregierung hier keine falsche Toleranz kennt, sondern dass sie das mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft, was sich außerhalb unserer Gesetzgebung und außerhalb unseres Rechtsstaates bewegt.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Als jemand, der nahe bei Dortmund wohnt, füge ich gleich hinzu: Ich habe es als ermutigend empfunden, dass in Dortmund der Antikriegstag am 1. September zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren endlich einmal ohne die bedrückende Anwesenheit von demonstrierenden Nazis begangen werden konnte.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Die Menschen waren gelöst und haben das gut aufgenommen. Die Dortmunderinnen und Dortmunder haben am Antikriegstag friedlich, engagiert und ohne braune Störer angemessen des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs gedacht.

Auch dafür waren die entschiedene Haltung der Landesregierung, das entschiedene Eintreten des Innenministers und das Verbot der sogenannten Kameradschaften eine entscheidende Grundlage. Machen Sie weiter so, Herr Innenminister. Sie haben die Unterstützung der Koalitionsfraktionen auf diesem Weg!

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

„Wichtig ist auf‘m Platz“, hat mal ein Dortmunder Fußballer, Adi Preißler, gesagt. Der Platz, um den es in der Lebenswirklichkeit der Menschen vor allem geht, ist die kommunale Familie. Das sind unsere Städte und Gemeinden; denn sie sind das Fundament unseres Landes. Johannes Rau hat uns immer eingebläut: Wer wissen will, wie es dem Land geht, muss in die 396 Städte und Gemeinden gehen und sich anschauen, wie es den Menschen dort geht. Dann weiß man auch, wie es dem Land geht.

Herr Kollege Laumann, dort – nirgendwo anders – wird die Politik unmittelbar wahrgenommen. Dort nehmen die Menschen auch unmittelbar wahr, wer sich um sie und ihre tatsächlichen Probleme kümmert. Herr Kollege Laumann, auch deshalb ist es im Kreis Steinfurt, Ihrem Heimatkreis, in einem Wahlkreis so – das ist keine Erfindung von mir, wenn ich das feststelle –: Von neun Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern haben inzwischen sieben das Parteibuch der SPD in der Tasche.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN – Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Wir machen nämlich eine Politik, bei der wir uns um die Menschen kümmern. Wir kümmern uns vor allen Dingen darum, dass eine kommunale Politik wieder möglich wird und, Herr Kollege Laumann, dass die Kommunen finanziell wieder stabiler werden.

Das ist der entscheidende Punkt, Herr Kollege Laumann, um den es dabei geht.

Lebendige Städte brauchen liebenswerte Quartiere. Dafür muss es bezahlbaren Wohnraum geben. Das voranzutreiben, das ist eine Herkulesaufgabe für den neuen Minister Michael Groschek. Ich bin froh, dass er einen ganzheitlichen Ansatz bei der Quartiersentwicklung zugrunde legt, weil es wichtig ist, zu beachten, dass alles miteinander im Zusammenhang steht: sowohl die Barrierefreiheit im Wohnumfeld von Menschen als auch die Entwicklung von Quartieren, die wohn-, aber vor allen Dingen lebenswert bleiben. Herr Kollege Laumann, damit haben wir eine Menge in Nordrhein-Westfalen zu tun.

Dieser ganzheitliche Ansatz unterscheidet sich daher auch von der von Ihnen betriebenen „sozialen“ Wohnungsbaupolitik:

(Beifall von der SPD)

Sie haben die Mittel vor allen Dingen in die Eigenheimförderung gelenkt. – Das ist falsch. Es geht darum, soziale Wohnungsbaupolitik zu betreiben. Dazu gehört zwar auch eine vernünftige Eigenheimpolitik, aber angesichts der Zinssituation brauchen wir diese nicht noch mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Das funktioniert auch so. Und wir brauchen auch nicht die Unterstützung in den ländlichen Gebieten, von denen Sie meinen, dass dort Ihre Hochburgen seien. Diese Unterstützung war fehlorientiert, war falsch geleitet. Wir werden das korrigieren, meine Damen und Herren!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, wir müssen vieles von dem, was Sie in Ihrer fünfjährigen Regierungsverantwortung angerichtet haben, korrigieren. Das schaffen wir nicht von heute auf morgen.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

3 Milliarden € haben Sie den Kommunalkassen auf verschiedene Art und Weise entnommen. Das ist eine stolze Zahl; das lässt sich nicht von heute auf morgen reparieren.

(Zuruf von der CDU: Oje!)

Ich will Ihnen einmal den Unterschied zwischen Ihrer und unserer Politik verdeutlichen und das mit den Worten des Wuppertaler Oberbürgermeisters Peter Jung von der CDU – er ist also keiner von uns – unterlegen.

Die geänderte kommunalpolitische Linie beinhaltet, der kommunalen Familie wieder auf Augenhöhe zu begegnen und sie in die Lage zu versetzen, und zwar auch mit Landesmitteln, wieder finanzielle Stabilität zu erlangen. Ich weiß, das ist nicht allein mit Landesmitteln zu erreichen; ich weiß, dafür braucht es vor allem die Unterstützung des Bundes. Ich will Sie daran erinnern, Herr Kollege Laumann, dass wir in diesem Hohen Haus – Sie mit uns gemeinsam – im Jahre 2010 in einer Sondersitzung an den Bund appelliert haben, endlich 50 % der in den Kommunen anfallenden sozialen Lasten zu übernehmen.

(Beifall von der SPD)

Wir haben auch an die eigene Adresse Anforderungen formuliert. Wir haben bisher unser Wort eingehalten. Der Bund hat überhaupt noch nicht reagiert. Ich habe nicht gehört, dass von der NRW-CDU irgendeine Initiative in Richtung Bundesregierung unternommen worden wäre, um dieses Versprechen einzulösen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich komme zurück auf den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal. Peter Jung sagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

„Wir waren in der Vergeblichkeitsfalle. Jetzt werden wir in absehbarer Zeit wieder handlungsfähig sein.“

Meine Damen und Herren, das macht deutlich, welches Aufatmen durch die kommunale Familie gegangen ist, weil endlich Schluss war mit der schwarz-gelben Politik gegen die Kommunen in diesem Land, weil endlich Schluss war mit diesem Wahnsinn „Privat vor Staat“, Herr Kollege Laumann, weil endlich Schluss damit war, kommunale Leistungen nach hinten zu drücken.

(Beifall von der SPD)

Und die kommunale Familie weiß jetzt ganz genau, sie hat in dieser Landesregierung und in dieser Koalition Ansprechpartner, die ihr auf Augenhöhe begegnen und die sie nicht kujonieren. Das macht den Unterschied aus!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, ich gebe gerne zu, dass wir viel Geld in schwierigen Zeiten in die Hand nehmen, Herr Kollege Laumann. Ihnen ist das ja nicht genug, habe ich irgendwo gelesen. Sie wollen damit wohl über Ihre eigenen Versäumnisse hinwegtäuschen. 3 Milliarden € – das sage ich Ihnen immer wieder – haben Sie den Kommunen weggenommen. Daran kommen Sie nicht vorbei.

Ich hätte mir gewünscht und es hätte zur Ehrlichkeit gehört, wenn Sie vorhin einmal eingestanden hätten, was Sie da an falscher Politik betrieben haben. Es scheint Ihnen aber nicht zu gelingen, auch einmal Fehler zuzugeben.

Herr Kollege Laumann, 26 % müssten doch eine Warnung und Anlass für Sie sein, endlich einmal mit den Lebenslügen in der CDU in Nordrhein-Westfalen aufzuräumen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja – ich will noch einmal daran erinnern –: Wir geben den Kommunen Jahr für Jahr mit dem Aktionsplan Kommunalfinanzen rund 300 Millionen € zurück, die ihnen Schwarz-Gelb zur Konsolidierung des Landeshaushaltes vorenthalten hatte, Herr Kollege Laumann. Es ist eine einfache Angelegenheit, den Kommunen Geld wegzunehmen, um dann zu verkünden: Wir können den Landeshaushalt konsolidieren.

Das machen wir nicht, Herr Kollege Laumann. Deshalb atmen die Kommunen auf. Wir helfen ihnen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen. Wir gehen dabei – ich gebe das gerne zu – bis an den Rand unserer eigenen finanziellen Möglichkeiten, um Kommunen aus finanziellen Notlagen zu befreien.

Das ist ein Stärkungspakt, kein Rettungspakt. Es sei deshalb noch einmal darauf hingewiesen: Der Bund muss endlich seiner Verpflichtung gerecht werden; sonst kommen unsere Kommunen nicht auf die Beine.

Wir weisen mit dem GFG 2013 mit 8,7 Milliarden € das bislang höchste Umverteilungsvolumen für die Kommunen aus. Herr Kollege Laumann, Sie können also beruhigt sein und Sie können überall zu Hause sagen: Diese Landesregierung, diese Koalition begegnet den Kommunen nicht nur auf Augenhöhe, sondern sie tut alles, um mitzuhelfen, damit sie finanziell auf die Beine kommen oder stabil bleiben können. – Das ist unsere Politik, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Na klar: „Wichtig ist auf dem Platz.“ – Die Ministerpräsidentin hat deutlich gemacht, wie wir gemeinsam Perspektiven entwickeln und wie wir mit unserer Politik dort ansetzen, wo es dringend nötig und vernünftig ist.

Obwohl wir im Ländervergleich besser dastehen als andere, müssen in Nordrhein-Westfalen immer noch zu viele Kinder die Schulen ohne Abschluss verlassen. Und wir haben immer noch zu viele junge Menschen in Nordrhein-Westfalen, die ohne einen Berufsabschluss ins Leben entlassen werden.

Deshalb setzen wir dort an, wo es dringend nötig ist. Und ich füge hinzu: Wir nehmen dafür viel Geld in die Hand, weil das eine gute Investition in die Köpfe und Herzen unserer Kinder ist und weil das hilft, dass sie eine vernünftige Perspektive bekommen: vor der Schule, in der Schule und nach der Schule.

Denn das ist, Herr Kollege Laumann, auch ein wesentlicher Beitrag, unsere Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mit gut ausgebildeten jungen Menschen, auch mit Nachwuchs an Facharbeiterinnen und Facharbeitern, gut zu versorgen.

Es ist vernünftig, sozial und ökonomisch anzusetzen, ganz früh bei den Kindern zu beginnen und das aufzuräumen, was leider unter Ihrer Regierungsverantwortung – Sie haben recht, wenn Sie sagen, wir müssten eine große Aufholjagd starten – nicht gut gelungen ist.

Wir wollen auch dafür sorgen, dass der Rechtsanspruch auf Plätze für Kinder unter drei Jahren in unseren Kindertagesstätten Realität wird. Wir strengen uns an und tun alles, was wir machen können. Aber wir machen eines nicht, Herr Kollege Laschet, für das Sie die Grundlagen gelegt haben: Wir werden nicht darüber nachdenken, ob man nicht ein Kind, zwei Kinder oder drei Kinder mehr in Gruppen hineingeben könnte.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Das werden wir nur tun, Herr Kollege Laschet, wenn dafür die räumlichen Voraussetzungen da sind und wenn die Zahl des Personals ebenfalls einen Aufwuchs erfährt. Wir werden keine Qualitätsminderung zulassen. Sie hätten das gern gewollt. Wir machen das nicht!

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Armin Laschet [CDU] – Gegenruf von Stefan Zimkeit [SPD])

Bei diesem Punkt will ich uns alle daran erinnern, wie die Wirklichkeit aussieht. – Wir stellen den Kommunen, Herr Kollege Laschet, 40 Millionen € zusätzlich zu den bereits geleisteten 400 Millionen € für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Und wir unterstützen unsere Kommunen im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes verlässlich und dauerhaft mit 128 Millionen € bei den Betriebs- und bei den weiteren Investitionskosten.

Der Landesanteil, meine Damen und Herren, an der Kita-Finanzierung steigt kontinuierlich und wird sich von bisher rund 35 % an den Kindpauschalen für unter Dreijährige auf rund 55 % erhöhen, also von 3.500 € auf 5.500 € pro Kind in 2013. Bis 2018 wird das Land die Kommunen nach derzeitigen Berechnungen mit Ausgleichszahlungen in der Größenordnung von insgesamt rund 1,4 Milliarden € entlasten. Davon werden rund 1,2 Milliarden € durch die Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert.

Durchleitung unmittelbar an die Kommunen, meine Damen und Herren sowie Herr Kollege Laschet – das ist der Unterschied zu Ihrer Politik –,

(Armin Laschet [CDU]: Das hilft aber nicht den Kindern!)

und nicht das Geld als Beitrag zur Sanierung des Landeshaushalts einbehalten, wie Sie das gemacht haben – das unterscheidet unsere von Ihrer Politik.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Kein Kind zurücklassen, dafür sorgen, dass alle eine vernünftige Schulausbildung mit einem Abschluss erhalten und dass es nach einem Abschluss auch einen Anschluss gibt – das ist unsere Politik.

Ich kann Ihr Gezeter und Ihre Verzweiflung über die Auswirkungen und Wirkungen des Schulkonsenses verstehen. Sie haben sich selbst in Ihrer Analyse des Wahlergebnisses eingestanden, dass Ihnen dieser Konsens nicht geholfen hat. – Aber ich sage trotzdem herzlichen Dank: Es war vernünftig, dass wir ihn geschlossen haben.

Denn er führt dazu, dass wir einen Aufbruch in der Schullandschaft haben. Er führt dazu, dass wir ein Aufatmen in der kommunalen Familie haben – vor allem in den Bereichen mit dramatisch rückläufigen Schülerinnen- und Schülerzahlen. Die CDU-Bürgermeister waren doch erleichtert, dass es endlich gelungen ist, einen solchen Konsens mit Ihnen hinzubekommen.

Deshalb müssen wir jetzt auch gemeinsam – ich schaue Sie alle an und lade Sie dazu ein – diesen Aufbruch tatsächlich mit Festigkeit weiter begleiten, damit die Kinder etwas davon haben. Wohnortnahe Schulangebote und das Offenhalten für alle Bildungsgänge bis zur zehnten Klasse – das ist unsere gemeinsame Linie. Daran wollen wir weiterarbeiten, meine Damen und Herren. Ich hoffe, Sie wirken daran kräftig mit!

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Damit sorgen wir dafür, dass in Nordrhein-Westfalen die Kinder die Hochschulen und die Ausbildungsgänge mit einer vernünftigen Berufsperspektive verlassen, was eine ganz entscheidende Voraussetzung dafür ist, die Produktion in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen.

Ich will uns gemeinsam daran erinnern – mir ist das noch gut im Gedächtnis –: Vor der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gab es nicht wenige – im Übrigen auch aus dem eigenen Land –, die uns geraten haben: Lasst das doch sein mit eurer industriellen Produktion. Setzt doch lieber auf Finanzdienstleistungen, dann geht es euch besser. – Pustekuchen, das wissen wir jetzt. Es ist hoffentlich inzwischen wieder Allgemeingut geworden, dass die industrielle Produktion, vor allen Dingen die in den vielen mittelständischen Betrieben – den großen und kleinen mittelständischen Betrieben –, also die Wertschöpfung im eigenen Land, das Fundament ist, auf das unser Wohlstand gebaut ist.

(Armin Laschet [CDU]: Weiß der Remmel das? – Gegenruf von Minister Johannes Remmel – Armin Laschet [CDU]: Wir wissen das!)

Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, Herr Kollege Laschet, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen einen völlig anderen Weg des Miteinanders gehen als diese Bundesregierung. Wenn ich mir diese Bundesregierung anschaue, diesen Trümmerhaufen,

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Heiterkeit von den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU)

stelle ich fest, dass sie nur gegeneinander arbeitet. Wo es darauf ankommt, die Gestaltung der Energiewende zu einer Gemeinschaftsaufgabe zu machen, stehen sich jetzt Rösler und Altmaier – vorher Röttgen – gegenseitig auf den Füßen und verhindern, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen mit unserem industriellen Besatz und mit der energieintensiven Industrie endlich Schritte nach vorn gehen können. Sorgen Sie dafür, dass in Berlin aus dem vielstimmigen Chor eine vernünftige Politik wird! Das könnten Sie tun und es sich dann als Ihre eigene Leistung gutschreiben!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Wir werden Ihnen beweisen, dass die guten Grundlagen, die wir für eine vernünftige und vertrauensvolle Zusammenarbeit in dieser Koalition in den 20 Monaten unserer Minderheitsregierung schon gelegt haben, auch in Zukunft tragen werden. Das ist bei den Menschen auch angekommen.

Sie haben begriffen: SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind zwar zwei verschiedene Parteien, auch zwei verschiedene Fraktionen – ich will Ihnen keine Hoffnungen machen: Wir werden nicht fusionieren. Wir wollen das nicht. Wir brauchen unsere Gemeinsamkeiten, aber auch unsere Unterschiede –, aber wir haben hier in den 20 Monaten an den Tag gelegt, dass wir in der Lage sind, auch innerhalb der Koalition verschiedene Ausgangsbasen zu vereinigen, und dass wir einen gemeinsamen Weg gegangen sind, indem wir Sie und auch andere mitgenommen haben.

Wir werden uns genauso wie in den 20 Monaten vorher auch in den nächsten fünf Jahren begegnen: 99 Abgeordnete der SPD und 29 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen. Niemand von uns beiden braucht sich zu bücken oder zu strecken, um dem anderen auf Augenhöhe zu begegnen. Das bleibt die Maxime unseres Handelns und Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Herr Kollege Laschet, damit Sie das gleich wissen. Und damit auch klar ist: Dies wird sich auch im Regierungshandeln niederschlagen.

Ja, wir wollen uns den Herausforderungen hier in Nordrhein-Westfalen stellen: Klimaschutz ist eine große Chance auch für das Land. Umwelt und Arbeit sind für uns kein Gegensatz, Herr Kollege Laschet. Ich habe mit Interesse vernommen, dass Sie selbst konstatiert haben, die CDU habe drastisch an Wirtschaftskompetenz verloren. Stimmt! Das gebe ich gerne zu. Das ist so. Wir haben dazugewonnen.

(Beifall von der SPD)

Aber Sie haben dann für sich eine Schlussfolgerung gezogen, die ich dann doch als atemberaubend empfunden habe; denn Sie haben auch gesagt, dass sich dann, wenn es darauf ankäme, die CDU wieder mehr um Arbeitsplätze kümmern und auch wieder sagen müsse, Arbeit ginge vor Umweltschutz oder Klimaschutz. Herr Kollege Laschet, das ist eine Schussfahrt in die Vergangenheit. Gute Reise! Wir machen das nicht mit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Hier in Nordrhein-Westfalen findet eine Menge an neuen Investitionen statt; die können sie überall besichtigen. Sie finden auch statt in große Kraftwerke, auch in viele dezentrale kleine. Sechs große Kohlekraftwerksblöcke – zwei sind gerade in Betrieb genommen worden; die Ministerpräsidentin war im Rheinland mit dabei, als zwei hochmoderne neue Braunkohlenkraftwerksblöcke in Betrieb genommen worden sind –, zwei weitere Steinkohlenkraftwerksblöcke entstehen in Hamm, einer in Lünen, einer in Duisburg. Und dazu kommen viele große Vorhaben, etwa Gas- und Dampfkraftwerke auf Kraftwärmekoppelungsbasis wie in Düsseldorf und Köln. Also, es passiert eine ganze Menge hier in Nordrhein-Westfalen. Dann höre ich von Ihnen, Herr Kollege Laumann, immer wieder nur den Hinweis auf Datteln.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Ja, nun!)

Ich hätte mir gewünscht – ich gebe das gerne zu –, Sie hätten die Kraft und auch den Mut aufgebracht, zu sagen: Ja, wir haben in unserer Regierungsverantwortung so schludrig gearbeitet, handwerklich so viel Murks hingelegt, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster gar nicht hat anders entscheiden können, als den Bebauungsplan 105 in Datteln für nichtig zu erklären. – Wenn Sie das eingeräumt hätten, Herr Kollege Laumann, dann hätte ich Ihnen auch ganz ruhig, was ich jetzt auch tue, sagen können: Herr Kollege Laumann, wir sind auf einem guten Weg.

(Lachen von Karl-Josef Laumann [CDU], Armin Laschet [CDU] und Lutz Lienenkämper [CDU])

Das, was gemacht werden kann, nämlich Ihre planungsrechtlichen Versäumnisse, ohne das Recht zu verbiegen, auch wieder zu korrigieren, wird gemacht. Ich kann Ihnen nur nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie Gerichte am Ende entscheiden werden, ob dann, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl beim RVR als auch bei der Stadt Datteln erfolgreich abgeschlossen sind, vor einem Gericht, dem Oberverwaltungsgericht Münster, eine Betriebsgenehmigung auch tatsächlich Bestand haben wird. – Sie haben so viel Murks in dem Zusammenhang gemacht, dass Sie sich schämen müssten, wenn Sie jetzt mit dem Finger auf andere zeigen und etwas einzuklagen versuchen, was Sie selbst versäumt haben, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es gibt eine Grundlinie, an der kein Weg vorbeiführt und die auch für unser Handeln in der Industrie- und Energiepolitik hier in Nordrhein-Westfalen die entscheidende Grundlinie bleibt. Diese heißt: Weg von der Atomenergie, mehr Anteile für erneuerbare Energien und herunter mit den CO2-Emissionen! Das ist die Grundlage für unser Handeln, und so werden wir hier in Nordrhein-Westfalen im Rahmen unserer Möglichkeiten die Energielandschaft bauen.

Wir haben uns vorgenommen, ein riesengroßes Fernwärmeprojekt hier in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. Minister Remmel und Minister Duin sind im Gespräch mit denjenigen Unternehmen, die das bewerkstelligen werden, die fernwärmeproduzierenden und fernwärmeverteilenden Unternehmen hier in Nordrhein-Westfalen. Wir werden die Fernwärmeschiene Niederrhein mit der Fernwärmeschiene Ruhr verbinden und vieles andere mehr. Das ist die hocheffiziente Energieversorgungsstruktur, die wir uns wünschen, vor allen Dingen gepaart mit dezentralen kraftwärmegekoppelten Energieerzeugungsanlagen. Davon werden wir in Nordrhein-Westfalen alle profitieren.

Das wird im Übrigen, meine Damen und Herren, ein mittelprächtiges Konjunkturprogramm für Handwerk, Handel und Gewerbe in der Umgebung dieser Fernwärmeschiene werden.

Wir werden auch dafür sorgen, dass wir über diesen Weg neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen eingehen, vor allen Dingen zwischen den Stadtwerken. Ich will noch einmal daran erinnern, Herr Kollege Laumann: Die erste Tat der rot-grünen Koalitionsregierung ohne absolute Mehrheit war, dass wir den von Ihnen gegen die Stadtwerke gerichteten veränderten § 107 der Gemeindeordnung wieder repariert haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das hat zu einem Aufatmen in der Stadtwerkelandschaft geführt. Das sind diejenigen, die wir jetzt dringend neben den großen brauchen. Vor allem die Stadtwerke brauchen wir ganz dringend, wenn es um die Gestaltung der Energiewende hier in Nordrhein-Westfalen geht. Das sind unsere wichtigen Partner in diesem Bereich. Ich hoffe, dass sich die CDU endlich wieder an die Seite der Stadtwerke stellt, wenn es darum geht, für sie Marktanteile zu organisieren, wenn es darum geht, für sie zukunftsfeste Investitionen zu organisieren, wenn es vor allen Dingen darum geht, den Stadtwerken in Nordrhein-Westfalen einen festen Platz auch in der Energieversorgungsstruktur zu schaffen. Das, glaube ich, Herr Kollege Laumann, wäre eine Gemeinschaftsaufgabe, der Sie sich auch stellen sollten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, wir in Nordrhein-Westfalen haben besondere Interessen bei der Gestaltung der Energiewende. Die Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen und diese herausgestellt.

Ich will ein Beispiel für die Wertschöpfungskette nennen, die wir hier in Nordrhein-Westfalen durch Produktion auslösen. Die aluminiumproduzierende Industrie in Essen, in Neuss und in Voerde hat ihre Kunden im Umkreis von 150 km; die weiterverarbeitenden Betriebe sind vor allen Dingen in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz angesiedelt. Es sind mittelständische, meistens familiengeführte Unternehmen, hochinnovativ und hochproduktiv, vor allen Dingen exportorientiert. Wenn es nicht gelingt, die Produktion in Essen bei Trimet, in Neuss bei Norsk Hydro und in Voerde bei Voerdal endlich zu stabilisieren, dann kann man ermessen, was dies für die Wertschöpfungskette bedeutet.

Herr Kollege Laschet, weil Sie nicken, füge ich hinzu: Mir wäre sehr viel wohler, wenn die Bundesregierung endlich für Zustimmung in der Kommission der Europäischen Union gesorgt hätte, damit die Haushaltsmittel für diese aluminiumproduzierende Industrie in Höhe von 40 Millionen € endlich mobilisiert werden könnten.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Sie kriegen es doch nicht hin, weil die Bundesregierung an diesem Punkt schläft.

(Beifall von der SPD)

Das ist ein Versäumnis, welches Sie zu verantworten haben, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD)

Industrielle Produktion, Wertschöpfung im eigenen Land bleibt die Grundlage für Wohlstand. Wir haben das in unseren Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Das wird auch die Leitschnur unseres Handelns bleiben.

Ich will auf einen Punkt zu sprechen kommen, bei dem Sie, Herr Kollege Laumann, vorhin Ihre ganze Verzweiflung in der Rede offenbart haben. Ich will auch zwei andere Gesichtspunkte nennen, bei denen Sie von der CDU-Landtagsfraktion in der Gefahr sind – in der Gefahr waren –, sich von nordrhein-westfälischen Interessen abzuwenden und aus parteipolitischem Kalkül an die Seite der CSU in Bayern oder der CDU in Berlin zu stellen. Ich habe mich darüber geärgert. Das gebe ich offen zu. Als aus Bayern die Ankündigung kam, eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich auf den Weg zu bringen, haben Sie Beifall geklatscht, obwohl Sie wissen, wie viele Finanzleistungen über viele Jahre hinweg gerade aus Nordrhein-Westfalen in das damals strukturschwache Bayern geflossen sind und geholfen haben, das Land auf die Beine zu stellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich habe mich gewundert, dass Sie sich an die Seite der Bayern gestellt haben, die völlig unsolidarisch mit dem Länderfinanzausgleich umgehen.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Herr Kollege Laumann, mich wundert, dass Sie sich – nur um der Landesregierung, dem Landesfinanzminister eines auszuwischen –, in dieser leidigen Angelegenheit des unsäglichen Steuerabkommens mit der Schweiz von den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abwenden

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

und vor allen Dingen einer Politik das Wort reden, die darauf ausgerichtet ist, Steuerbetrügern und ihren Helfershelfern zu helfen. Wir machen das nicht mit. Die Landesregierung hat die Unterstützung der beiden Koalitionsfraktionen, auf diesem Weg so weiterzumachen wie bisher.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kollege Lindner, es geht darum, auch einen gesunden Staat zu gewährleisten. Dazu zählt dann eben auch, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden muss und denjenigen, die sich ihrer Verpflichtung gegenüber diesem Staat und dieser Gesellschaft auf kriminelle Art und Weise entziehen wollen, das Handwerk gelegt wird.

Meine Damen und Herren, an einem werden wir alle gemeinsam nicht vorbeikommen: Die Zeit von Steuersenkungen auf Pump ist ein für alle Mal vorbei.

Es geht jetzt darum, bei der Frage der Haushaltskonsolidierung einen vernünftigen Weg zu gehen, wie wir ihn in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen haben. Wichtige Zukunftsinvestitionen müssen wie in jedem normalen Unternehmen durchgeführt werden, damit es eine vernünftige Perspektive gibt. Es muss selbstverständlich auch dafür gesorgt werden, dass gezielt eingespart wird und nicht wie mit dem Rasenmäher, wie es zu Ihrer Zeit der Fall war.

An die Adresse von Norbert Röttgen gerichtet sage ich, es wird im Übrigen eben nicht so gehen können, dass es keinem weh tut. Sparen wird ohne Frage immer wehtun, meine Damen und Herren. Auch das werden Sie von der CDU noch lernen müssen, wenn Sie endlich einmal ernsthafte Vorschläge machen. Auf diese warten wir immer noch.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Bund, Land und Kommunen müssen über strukturelle Einnahmeverbesserungen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben als staatliche Institutionen zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass es den Menschen in allen Lebenslagen gut gehen kann.

Eines ist inzwischen doch überall angekommen. Wir beklagen in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen eine sich ausbreitende Armut. Sie hat ihre Ursache vor allem in sich ausweitenden prekären Beschäftigungsverhältnissen mit Löhnen unterhalb einer vertretbaren Grenze. Die wachsende Armut muss gemeinsam von uns bekämpft werden. Ich bin der Ministerpräsidentin dankbar dafür, dass sie das gestern zu einem ganz zentralen Punkt ihrer Regierungserklärung gemacht hat. Das ist die Grundlage dafür, dass wir auch zukünftig vernünftig miteinander zusammenleben können. Auch das gehört in einer solchen Situation ausgesprochen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ja, wir wissen: Löhne von 3 oder 4 € pro Stunde sind nicht ausreichend. Deshalb führt auch dort kein Weg an gesetzlichen Mindestlöhnen vorbei, wo die Tarifvertragsparteien nicht in der Lage sind, für ausreichende Löhne und Einkommen zu sorgen, mit denen diejenigen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, die Vollzeit arbeiten. Auch das müssen wir auf den Weg bringen. Ich hoffe, die CDU ist dann bei uns.

Lassen Sie mich zum Schluss auf einen Punkt hinweisen, der mir in diesem Zusammenhang zu denken gibt. „Financial Times“, keine Zeitung, die uns besonders nahe steht, hat in diesem Zusammenhang vor Kurzem geschrieben – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

Es kann nicht angehen, dass in einem der reichsten Industrieländer Menschen regulär für 3 € oder 4 € pro Stunde arbeiten müssen. Wenn Gewerkschaften und Arbeitgeber es nicht schaffen, solch eine soziale Schande abzuwenden, ist der Gesetzgeber gefordert.

Ich glaube, sie haben Recht mit dem, was sie beschreiben. Ein wichtiger Manager eines großen Unternehmens hier in Nordrhein-Westfalen, Klaus Engel von Evonik, auch Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie, hat vor ein paar Tagen in diesem Zusammenhang Folgendes gesagt – ich zitiere ihn –:

Wenn eine Gesellschaft nicht den vielen helfen kann, die sozial bedürftig sind, dann kann sie bald auch nicht mehr die wenigen schützen, die wohlhabend sind.

Und das ist der innere Zusammenhang: dass dann, wenn wir über einen gesunden Staat reden, wir auch dafür sorgen müssen, dass er seine Aufgaben wahrnehmen kann, damit es hier in diesem Land nicht zu einem weiteren Auseinanderdriften in der sozialen Struktur kommt, damit die Menschen wieder näher zusammenrücken können, damit alle an dem hoffentlich wachsenden Wohlstand teilhaben können, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich habe zu Anfang auf unsere Erfahrungen im Umgang mit den Oppositionsfraktionen auch zu Zeiten unserer Minderheitsregierung hingewiesen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch angesichts aktueller Erfahrungen mit der Beteiligung von Menschen an Wahlen nicht nur auf der Landesebene, sondern auch auf der kommunalen Ebene darauf hinweisen, dass wir gemeinsam allen Grund haben, die Frage des Verhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Politik auf unsere Tagesordnung zu setzen und auf unserer Tagesordnung zu halten.

Denn bei aller notwendigen Auseinandersetzung in der Sache: Wir alle tragen in unterschiedlichen Rollen Verantwortung für Nordrhein-Westfalen. Uns kann und darf es nicht egal sein, wie die Bevölkerung ihre Abgeordneten und ihr Parlament sieht. Betroffene zu Beteiligten zu machen, diesem Auftrag stellen wir uns auch in dieser neuen Legislaturperiode gerne.

Aber wir wissen: Gute Politik entsteht immer nur im Dialog mit den Menschen. Und Zustimmung und Akzeptanz sind das Ergebnis, wenn Menschen auf diesem Weg mitgenommen werden.

Ja, wir haben – ich gebe das gerne zu – ganz unterschiedliche Formen der politischen Kommunikation, des Zugehens auf und der Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern. Wo der eine den Kontakt im realen Leben sucht, mag der andere dies in der virtuellen Welt tun. Ich will das überhaupt nicht bewerten, halte aber für die SPD-Fraktion fest: Wir werden uns hier im Hause an die unterschiedlichen Arbeitsweisen gewöhnen müssen. Gelegentlich werden wir sie vom jeweils anderen auch übernehmen. Das ist keine Drohung, sondern eine Erfahrung, die wir selbstverständlich alle gemeinsam machen.

Genauso wie es gelegentlich aus dem Plenum zwitschert oder ein Blog um eine Stellungnahme bereichert wird, wird es auch am Rande von Plenarsitzungen weiterhin reale Kontakte mit Verbänden, mit Bürgerinnen und Bürgern und zwischen den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern der verschiedenen Fraktionen geben – ich hoffe, bald aller Fraktionen. Ich füge hinzu: Deshalb sollte keine Fraktion den Anspruch erheben, eine andere oder die anderen erziehen zu wollen. Das Letzte, was die Menschen in Nordrhein-Westfalen wollen, ist, dass wir uns mit uns selbst beschäftigen und uns bis ins Plenum des Landtags mit Geschäftsordnungsmanövern gegenseitig blockieren.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und den PIRATEN)

Deshalb ist es gut, dass wir unsere gemeinsame Geschäftsordnung bis Ende des Jahres überarbeiten wollen. Ich biete allen an, Anforderungen an die gemeinsame Arbeit im Plenum dort zu erörtern und zu konstruktiven Ergebnissen zu kommen. Hier im Plenum muss das erörtert werden. Das wird unsere gemeinsame Aufgabe sein.

Die Zeit der Minderheitsregierung – ich knüpfe da noch einmal an – hat diesen Landtag, meine Damen und Herren – das sage ich vor allen Dingen an die Adresse der neuen Fraktion, Sie konnten die Erfahrung nicht machen, das ist kein Vorwurf, Sie können das ja nur nachlesen –, zu einem Ort gemacht, an dem nicht nur Rede und Gegenrede gesucht wurde, sondern an dem auch die Suche nach gemeinsamen Lösungen für wichtige Themen der Landespolitik stattgefunden hat.

Es war nicht immer einfach, es hat sich aber meistens gelohnt. Ich will noch einmal daran erinnern: Schulkonsens, Kommunalfinanzierung. Kollege Papke weiß, wie nah wir da beieinander waren, bevor dann irgendetwas über uns hereingebrochen ist.

(Zurufe von der FDP – Christian Lindner [FDP]: Davon habe ich im Antrag nichts gefunden! – Weitere Zurufe)

Bei einer klaren Rollenverteilung zwischen Regierung und Opposition wurde der Druck für beide Seiten ein gutes Stück geringer. – Herr Kollege Lindner, das war ja für Sie das Entree, in den Landtag wieder zurückzukommen.

(Beifall von der SPD)

Ich bin gespannt, wie Sie sich gleich im Wettstreit mit Herrn Laumann über die Rolle des Oppositionsführers darstellen werden. Kollege Laumann hat wahrscheinlich schon viel Bammel, dass Sie ihn da wieder abhängen. Wir warten das einmal in Ruhe ab.

(Zurufe – Unruhe)

Bei einer klaren Rollenverteilung, wie sie jetzt zwischen Regierung und Opposition gegeben ist, ist der Druck – das gebe ich gerne zu – für beide Seiten ein gutes Stück geringer. Selbstbewusste Fraktion, 99 Abgeordnete, selbstbewusste Fraktion beim Koalitionspartner, 29 Abgeordnete, machen das deutlich.

Aber ein Stück von dieser Haltung, die wir damals an Erfahrung gewonnen haben – das möchte ich gerne sagen –, sollten wir uns bewahren, denn sie hat vor allem dem Diskussionsklima unter den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern gutgetan. Und es hat uns als Parlamentariern gut angestanden, immer wieder, auch fernab von Öffentlichkeit, die Möglichkeiten gemeinsamer Lösungen auszuloten.

Meine Damen und Herren, ich lade Sie jedenfalls ganz herzlich ein, jenseits des Schlachtenlärms solcher Debatten zur Regierungserklärung auch in Zukunft dort, wo uns gemeinsame Ziele tragen – ich nenne Inklusion, Integration, demografische Entwicklung –, nach gemeinsamen Wegen zu suchen. Die SPD-Fraktion ist dazu bereit.

Mehr noch: Wir schlagen vor, dass eine gemeinsame parteiübergreifende Kommission die Verfassung dahin gehend unter die Lupe nimmt, wo Beteiligungsmöglichkeiten ausgebaut werden können und wo die Demokratie in unserem Lande gestärkt werden kann. Dabei muss es uns genauso, meine Damen und Herren, um die Stärkung des Parlaments und der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gehen wie um den Ausbau der direkten Demokratie. Wir haben jedenfalls mit der Senkung der Hürden für Volksbegehren und der Einführung des Wahlalters 16 erste konkrete Vorschläge vorgelegt, und wir wollen im Rahmen der Kommissionsarbeit gemeinsam weitere Überlegungen treffen, wie Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie und die Mitwirkung an den demokratischen Entscheidungsprozessen begeistert werden können. Das könnte doch eine schöne, eine tolle Gemeinschaftsleistung sein. Dazu lade ich ganz herzlich ein. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Langanhaltender Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Für die FDP-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende, Herr Lindner.

Christian Lindner (FDP): Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Die Ministerpräsidentin hat ihre Regierungserklärung am gestrigen Tage mit der Feststellung eröffnet, dass sie am 13. Mai bei der Landtagswahl eine klare parlamentarische Mehrheit für ihre Koalition errungen hat.

Zeitgleich veröffentlicht jetzt die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ eine Umfrage unter den Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens.

(Marc Herter [SPD]: Die kaum gestellt war!)

80 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen …

(Britta Altenkamp [SPD]: 70 %!)

Fast 80 % der Menschen in Nordrhein-Westfalen sagen: erst Schuldenabbau, dann neue staatliche Leistungen. – Das ist das genaue Gegenteil Ihrer Politik.

Frau Kraft, Sie haben am 13. Mai auch aufgrund Ihrer Person und der Sympathie für Ihre Person eine Mehrheit errungen, aber Vertrauen in Ihre Politik besteht im Land nicht. Würden Sie die Sorgen der Menschen ernst nehmen, würden Sie die Politik auf Pump beenden.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe)

In Ihrer Regierungserklärung, Frau Ministerpräsidentin, haben Sie gestern eine Reihe von Zielen und Maßnahmen beschrieben,

(Zurufe von der SPD)

von denen wir durchaus auch einige teilen können. Bei der Kommunalfinanzierung gibt es Berührungspunkte. Es gibt Gemeinsamkeiten im Bereich der Kulturpolitik und der Integration.

Wir haben auch schon – das heißt meine Fraktion mit den Koalitionsfraktionen – gemeinsame Initiativen in den Landtag eingebracht, beispielsweise im Bereich der Kommunalfinanzierung. Wir werden im Laufe der Legislaturperiode, sofern es in der Sache begründet ist und Gelegenheit besteht, Initiativen der Regierung zustimmen. Genauso erwarten wir aber auch, dass Sie die Größe haben, aus der Mitte des Landtags vorgetragene Initiativen zu unterstützen. Am Freitag haben wir die Gelegenheit, aus dem Landtag ein klares Signal gegen die Praxisgebühr zu senden.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe)

– Das werden Sie tun, sagen Sie.

Heute aber geht es nicht um diese Einzelfragen. Heute ist die konzeptionelle Anlage Ihrer Politik insgesamt zu bewerten. Und das will ich anhand von drei Fragen tun, auf die ich mir von Ihnen am gestrigen Tag Antworten erhofft hätte.

Wie bewahren wir soziale Sicherheit und Wohlstand in Zeiten des Wandels? Wie stärken wir den Einzelnen für das Miteinander in einer offenen Gesellschaft? Und – und damit will ich beginnen – wie verteidigen wir die Handlungsfähigkeit des Staates in Zeiten der europäischen Staatsschuldenkrise?

Sie, Frau Kraft, haben am gestrigen Tag zu Recht die Bedeutung Europas für Nordrhein-Westfalen hervorgehoben. Wir sind ein Exportland im Herzen Europas. Wir profitieren also wirtschaftlich von Europa. Aber natürlich ziehen wir auch einen kulturellen Gewinn aus der Einigung unseres Kontinents. Deshalb muss Europa verteidigt werden. Das ist Staatsräson für alle Parteien in Deutschland.

Unser Kontinent steckt aber in einer schweren Krise. Seit Jahren – vielleicht seit Jahrzehnten – ist der öffentliche Sektor schneller gewachsen als die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Viele Staaten in Europa sind so in die Abhängigkeit der Finanzmärkte geraten, und diese Abhängigkeit hat durch Spekulationen zu einer Krise geführt. Aber Ursache war die Überdehnung der Wohlfahrtsstaaten über das wirtschaftlich Tragfähige hinaus.

(Zurufe von der SPD)

Deshalb besteht heute die erste Aufgabe in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen darin, den Staat aus den Ketten der Schulden zu befreien.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ihr Finanzminister hat noch vor einigen wenigen Monaten gesagt, die Schuldenbremse sei die Selbstentmündigung der Politik. Noch einmal: Überall in Europa werden Schuldenbremsen getreten, aber in Nordrhein-Westfalen hat noch vor Kurzem der Finanzminister Ihrer Regierung gesagt, das sei die Selbstentmündigung der Politik.

Frau Kraft, am gestrigen Tag haben Sie eine Initiative für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung angekündigt. Wir sind gesprächsbereit, und wir unterstützen eine solche Initiative – aber nur unter einer Bedingung: dass es nicht nur ein rhetorischer Trick ist, sondern dass ein echter Konsolidierungspfad, dass eine Konsolidierungsabsicht besteht. Die können wir bei Ihnen aber bislang nicht erkennen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Stattdessen sehen wir eine Vielzahl von neuen Stellen, Stiftungen, Programmen und Subventionen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: So ist es!)

Insbesondere die Grünen haben eine Meisterschaft darin entwickelt, noch den letzten Euro aus dem Landeshaushalt rauszupressen: 300 neue Stellen für Herrn Remmel, eine neue Stiftung für Herrn Remmel, 4,6 Millionen € für von Herrn Remmel beauftragte Gutachten zum Beispiel zum Schwanzbeißen bei Schweinen. Er ist jetzt nicht anwesend, aber richten Sie ihm bitte aus: In dieser Landesregierung ist Johannes Remmel das Haushaltsrisiko auf zwei Beinen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Stattdessen bieten Sie uns ein Effizienzteam an. Dieses Effizienzteam hat jetzt nach langem Vorlauf Einsparvorschläge in einer Größenordnung von 150 Millionen € zu Papier gebracht, die noch nicht einmal die Mehrausgaben, die Ihre Koalition beschlossen hat, decken. Nachdem – wie soll ich sagen? – diese „Herkulesaufgabe“ bewältigt worden ist, zieht sich das Effizienzteam direkt wieder in das stille Kämmerlein zurück: Wiedervorlage für die Haushaltskonsolidierung beim Haushalt 2014.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Frau Kraft, im Jahre 2017 wollen Sie noch 2 Milliarden € Schulden machen und bis dahin 1 Milliarde € an strukturellen Einsparungen realisieren. Das bedeutet für die dann bis 2020 verbleibenden drei Haushalte: Bis zur Notwendigkeit, die Schuldenbremse des Grundgesetzes zu erfüllen, müssen Sie in drei Haushalten 2 Milliarden € strukturell einsparen. Wie soll das gelingen, Frau Kraft? Sie müssen jetzt mit der Konsolidierung anfangen, wenn Sie die Schuldenbremse einhalten wollen. Das, was Sie vorgelegt haben, ist die Ankündigung des Verfassungsbruchs,

(Beifall von der FDP und der CDU)

fahrlässig gegenüber der nächsten Generation und eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Europa.

Meine Damen und Herren, ich will zum zweiten Thema kommen. Wie sichern wir unseren Wohlstand? Es ist doch der Ausdruck von sozialer Sicherheit, über einen guten Arbeitsplatz zu verfügen. Frau Kraft, Sie haben in Ihrer Regierungserklärung gesagt, Sie wollen um jeden Industriearbeitsplatz kämpfen. Sie können sicher sein, die FDP-Landtagsfraktion wird Sie bei diesem Ziel unterstützen.

Aber gegen wen kämpfen wir eigentlich, wenn es darum geht, Industriearbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen zu verteidigen? In diesem Zusammenhang will ich über das von Ihnen hervorgehobene Thema „Energiepolitik“ sprechen. Sie haben gesagt, es ist zentral für die Sicherung unseres Wohlstands, dass die Energiewende gelingt.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist ganz dünnes Eis!)

Sie haben unlängst – das haben wir begrüßt – eines der modernsten Braunkohlekraftwerke in Europa eingeweiht. Sie haben dort auf den Startknopf gedrückt. Während Sie drinnen dieses Kraftwerk eingeweiht haben, haben draußen vor der Tür die Grünen gegen genau dieses Braunkohlekraftwerk demonstriert. Jetzt wissen wir, wen Sie gemeint haben, als Sie gestern gesagt haben, Sie hätten den Eindruck, es hätten noch nicht alle verstanden, was vom Gelingen der Energiewende abhängt. Sie haben Ihren eigenen Koalitionspartner gemeint!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Norbert Römer hat vor der Landtagswahl gesagt, wie dringend wir neue Kohle- und Gaskraftwerke brauchen. Norbert Römer, Sie haben mit dieser Bemerkung recht. Wir brauchen dringend Investitionen in die industrielle Infrastruktur – auch in fossile Energieträger.

(Norbert Römer [SPD]: Kommt noch!)

Aber was ist aus Ihrer Ankündigung vor der Landtagswahl nach der Landtagswahl geworden? In Ihrem Koalitionsvertrag finden wir eine „Plattform Kraftwerke“, in der – ich zitiere aus dem Kopf – ein politischer Konsens darüber gefunden werden soll, wer welche Investition auf welcher Grundlage bis wann leisten soll. – Wissen Sie, wie der Herr Bundespräsident neulich diese Art von Energiepolitik mit einem Wort gekennzeichnet hat? – Planwirtschaft.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Genau das ist das. Sie schalten den Wettbewerb der Energieträger aus und schaden damit dem Investitionsklima in Nordrhein-Westfalen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Mottenkiste!)

Sie haben einen Wirtschaftsminister Duin in Ihr Kabinett berufen, der sich zu unserer Überraschung und Freude klar zu Projekten wie Datteln 4 bekannt hat. Er hat gesagt: Wir brauchen Projekte wie Datteln 4.

In welchem Zusammenhang steht das mit Bemerkungen beispielsweise des im Wahlkampf aktiven Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der wörtlich gesagt hat: „Wer mit uns koalieren will, muss wissen, dass diese Investition nicht zu Ende gebracht wird“? – Zitat Jürgen Trittin.

Frau Kraft, Sie haben gesagt, Ihre Regierung ziehe in der Energiepolitik an einem Strang. – Aber offensichtlich zieht sie nicht in dieselbe Richtung. Wenn Datteln 4 scheitert, wird das Schaden für den Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen bedeuten.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie können sich dabei nicht auf formale Rechtspositionen zurückziehen.

Ich will eine zweite Bemerkung machen.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

– Sie sagen, wir seien im Landtag und nicht im Bundestag. Entschuldigen Sie, Ihre gesamte Regierungserklärung hat doch daraus bestanden, bei allen wesentlichen Fragen auf den Bund zu verweisen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Bitte versuchen Sie nicht, aus Spontaneität solche rhetorischen Judotricks anzuwenden, Frau Kraft. Man rutscht dabei zu schnell aus.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

– Frau Kraft, ich will über Ihre Worte sprechen. Darf ich denn über das sprechen, was Sie in der Regierungserklärung gesagt haben? Ist das noch erlaubt, oder wird das auch schon zensiert?

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

Sie haben gesagt, die Energiewende sei ein Gemeinschaftswerk. Haben Sie das gesagt? Die Energiewende sei ein Gemeinschaftswerk von Bund und Ländern.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

Haben Sie das gesagt? – Ich darf also darüber sprechen.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

– Frau Kraft, bei aller Liebe, bitte lassen Sie sich doch bei der Aussprache über die Regierungserklärung nicht so aus der Ruhe bringen! Das steht Ihnen gar nicht.

(Beifall von der FDP)

Frau Kraft, Ihrer Aussage, die Energiewende sei ein Gemeinschaftswerk, ist zuzustimmen. Dann muss man aber fragen: Was ist eigentlich der Anteil Nordrhein-Westfalens an diesem Gemeinschaftswerk? Herr Duin bestreitet die gesamte Sommerpause damit, Reformen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz anzumelden, weil beispielsweise Nordrhein-Westfalen mehr in den Topf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einzahlt, als es herausbekommt. Das macht Herr Duin in der Sommerpause – zu Recht. Warum aber verweigert sich dann Ihre Regierung bei der dringend notwendigen Absenkung der Subventionen für die Fotovoltaik?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Frau Kraft, Sie sprechen hier über die Priorität für Energieeffizienz. Warum blockiert Ihre Regierung im Bundesrat die Möglichkeit, die Gebäudesanierung steuerlich abzugsfähig zu gestalten, damit wir da weiterkommen?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie fordern vom Bund Fortschritte beim Netzausbau. In Nordrhein-Westfalen sind aber sechs von zehn Stromtrassen zum Teil länger als drei Jahre in zeitlichem Verzug. Frau Kraft, Gustav Heinemann hat etwas Klares gesagt, was zu Ihnen passt: Sie zeigen mit dem ausgestreckten Zeigefinger auf andere, aber drei Finger Ihrer Hand zeigen auf Ihre eigene Energiepolitik zurück.

(Beifall von der FDP und der CDU)

„Gemeinschaftswerk“, Frau Kraft: Ein Gemeinschaftswerk schließt Alleingänge eines einzelnen Landes aus. Warum dann also ein Klimaschutzgesetz, wie Sie es jetzt in Nordrhein-Westfalen konzipiert haben, das für das Klima – das muss man den Menschen auf der Tribüne erklären – völlig unwirksam ist, weil wir einen europäischen Emissionshandel haben? Jede zusätzlich eingesparte Tonne CO2 in Nordrhein-Westfalen kann dann woanders verbraucht werden. Ökologisch gesehen ist es also ein völlig unwirksames Gesetz.

Deshalb gibt es informierte Zeitgenossen, die fragen – ich zitiere –: Warum braucht NRW ein Klimaschutzgesetz? Was ist mit sozialem Fortschritt und wirtschaftlichem Wachstum? – Das fragt der Landeschef der IG BCE, also einer Ihrer Genossen, Frau Kraft. Wie können Sie die Frage beantworten? Ich glaube, Sie können sie nur damit beantworten, dass Sie die Motive offenlegen. Die Motive sind, dass sich Johannes Remmel ein neues Machtinstrument schmieden will, mit dem die Grünen tief in Wirtschaft und Gesellschaft eingreifen können.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Von seinem Schreibtisch aus wird dann über Industrieansiedlungen und die Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen entschieden. Dann haben wir genau das, was wir schon im Wahlkampf beklagt haben, und es wird sich noch verschärfen: In Ihrem Kabinett hat der rote Wirtschaftsminister gar nichts und der grüne Umweltminister alles zu sagen. Das ist falsch für die Industriearbeitsplätze, für die Sie sich doch eigentlich einsetzen wollen, Frau Kraft.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn wir sichere Arbeitsplätze im Industrieland Nordrhein-Westfalen verteidigen wollen, dann wird es darauf ankommen, die Rahmenbedingungen insbesondere für die kleinen und mittleren Betriebe in Nordrhein-Westfalen zu stärken. In der mittelfristigen Finanzplanung dieses Landes findet sich die bemerkenswerte Formulierung, dass Sie entschlossenes konjunktur? und wachstumspolitisches Handeln vorantreiben wollen.

Für mich ist es ein Rätsel, was damit gemeint sein soll: Sind das die angekündigten Steuererhöhungen? Ist das die als Investition im Haushalt verbuchte Milliarde für die WestLB? Oder wollen Sie alles aus den europäischen Förderprogrammen, was die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern soll, streichen? Ich weiß nicht, was genau Sie unter „Wachstumspolitik“ verstehen. Jedenfalls ist das, was Sie vorhaben, keine Politik, die Wachstum und Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen fördert, Frau Kraft.

(Beifall von der FDP)

Sie haben in Ihrer Regierungserklärung in diesem Zusammenhang den Unternehmer Michael Otto zitiert, der eine beeindruckende wirtschaftliche Lebensleistung vorzuweisen hat. Vor seinem kulturellen und karitativen Engagement haben wir Respekt. Aber, Frau Kraft, wenn Sie einen mehrfachen Milliardär als Gewährsmann für Ihre Wirtschaftspolitik zitieren, dann verstehe ich, warum Sie von der Situation des Mittelstands in Nordrhein-Westfalen keine Ahnung haben. Die haben nämlich andere Sorgen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Man kann doch nicht allen Ernstes davon ausgehen, dass dieser bunte Reigen von Steuererhöhungen, von der Vermögensteuer bis zum Einkommensteuer-Spitzensteuersatz, den Sie vom Bund fordern, und auch all das, was Sie in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzt haben, ohne Auswirkungen auf die Konjunktur bleibt.

Welche Naivität spricht beispielsweise aus Bemerkungen des sozialdemokratischen baden-württembergischen Wirtschaftsministers, der gesagt hat, er wolle mit der Vermögensteuer an die Villen, Yachten und Juwelen der Reichen heran? Über diese Naivität stöhnt sogar die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, weil eine solche Vermögensteuer überhaupt nicht administrierbar ist.

Der Finanzminister dieses Landes wird von der „dpa“ zitiert, er wolle – Achtung! – an das Geld ran, das in Unternehmen versteckt ist. Herr Finanzminister, wissen Sie, wie dieses Geld, das in Unternehmen versteckt ist, heißt? Es heißt Eigenkapital.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Wer den Mittelstand schwächt, den wir brauchen und der die Stabilität unseres Landes ausmacht, der schwächt unser Land insgesamt. Lieber Norbert Walter-Borjans, Ihre Motive als Robin Hood vom Rhein mögen edel sein, die Auswirkungen am Arbeitsmarkt aber wären verheerend. Deshalb legen Sie diese Pläne zu den Akten!

(Beifall von der FDP)

Ein wirtschaftlich dynamisches Nordrhein-Westfalen braucht natürlich Investitionen in die Infrastruktur. Die Frau Ministerpräsidentin hat eine ganze Reihe von richtigen und wichtigen Vorhaben mit Blick auf die Infrastrukturpolitik vorgestellt, die unsere Unterstützung finden; ich denke an den Eisernen Rhein und anderes mehr. Das allein wird allerdings nicht ausreichen. Wir werden bis zum Jahr 2020 eine Steigerung des Güterverkehrs in Nordrhein-Westfalen von etwa 60 % haben. Wer heute schon auf der A 3 im Stau steht, der vermag sich gar nicht vorzustellen, dass es noch mal eine drastische Steigerung auch des Transitverkehrs durch Nordrhein-Westfalen auf unseren Bundesautobahnen und Bundesstraßen geben wird.

In dem Zusammenhang – Sie haben es in Ihrer Regierungserklärung nicht im Detail ausgeführt, aber im Koalitionsvertrag ist es dafür umso klarer – eine Doktrin „Erhalt statt Neubau“ auszusprechen, Frau Kraft, ist angesichts dieser Steigerung des Verkehrs auf der Straße die Ankündigung des Verkehrsinfarkts der Zukunft.

(Beifall von der FDP)

Nordrhein-Westfalen braucht auch weiter Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Ich habe die Befürchtung, dass wir in Nordrhein-Westfalen wieder in eine Situation kommen, wie wir sie bei der Übernahme der Regierungsverantwortung 2005 hatten. Auch damals gab es kein Baurecht mehr, weil die vorherige rot-grüne Landesregierung von 1995 bis 2005 im Grunde keine neuen Bauvorhaben mehr planen wollte.

Im Ergebnis konnten selbst die vom Bund für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Mittel nicht mehr verbaut werden. Da sind dann – im Bild gesprochen – Lkw-Ladungen mit 100-€-Scheinen nach Niedersachsen, Bayern und in die neuen Bundesländer gefahren. Herr Groschek ist derjenige, der schon mit der Start-Ziel-Flagge bereitsteht, wenn sich diese Lkws wieder in Bewegung setzen würden. Das aber darf nicht passieren. Verkehrsinfrastruktur muss auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen gebaut und entwickelt werden. Das sind die Lebensadern unseres Landes. Wer die blockiert, der führt unser Land in den Infarkt.

(Beifall von der FDP)

Frau Kraft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hätte ich mir gewünscht, dass Sie in Ihrer Regierungserklärung ein klares Bekenntnis zum Bürokratieabbau aussprechen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie klare Prioritäten bei der Investition in Infrastruktur beschreiben. Nach den Ankündigungen von Herrn Duin im Sommer hätte ich es für erforderlich gehalten, dass Sie hier und jetzt der Initiative des Freistaats Sachsen für eine marktwirtschaftliche Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beitreten.

Aber nichts von alledem ist passiert. Vor allen Dingen, sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin, zeigt dies, dass der Geist Ihrer Politik im Haushalt wie auch im wirtschaftspolitischen Bereich „Verteilen vor Erwirtschaften“ ist. Wir aber alle wissen: Alles, was Sie an Wohlstand verteilen wollen, muss zuerst erwirtschaftet werden. Dafür benötigen die Menschen Rahmenbedingungen, die Sie ihnen verweigern. Das wird unser Land teuer zu stehen kommen.

(Beifall von der FDP und Ilka von Boeselager [CDU])

Ich will noch zu einem dritten Thema sprechen: Wie stärken wir die Einzelnen in der offenen Gesellschaft? – Ein kultureller Horizont, praktische Lebenstüchtigkeit im Alltag und eine beruflich verwertbare Qualifikation sind die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und Armut. Deshalb brauchen wir eine Politik, die in der Bildung Prioritäten setzt.

Ich will am Anfang der Bildungsbiographie beginnen, bei der Betreuung kleiner Kinder. Frau Ministerpräsidentin, Sie haben gestern gesagt – ich zitiere Sie wörtlich –, in der U3-Betreuung sei Nordrhein-Westfalen „noch nicht führend“.

(Heiterkeit von der FDP)

Das ist in der Tat eine bemerkenswerte Lageanalyse für den Tabellenletzten: „noch nicht führend“!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich will das hier nicht so lapidar abhandeln. Das ist eine Kraftanstrengung für Bund, Länder und Kommunen. Ich will auch gar nicht parteipolitisch diskutieren, wer welche Versäumnisse hat oder nicht.

(Zurufe von der SPD)

– Wenn Sie es wollen, kann ich noch einmal die Zahlen ausbreiten, mit denen wir im Jahr 2005 angefangen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Übrigens können Sie so unzufrieden mit der Politik damals gar nicht gewesen seien, denn der Beamte, der zwischen 2005 und 2010 dafür federführend zuständig war, ist von Ihrer Regierung sogar noch zum Staatssekretär befördert worden. Da sitzt er.

(Der Redner zeigt auf Staatssekretär Professor Klaus Schäfer [MFKJKS]. – Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Ich schätze Staatssekretär Schäfer übrigens auch und bedauere sehr, dass Nordrhein-Westfalen, lieber Herr Schäfer, Fachlichkeit in der Jugendhilfe verliert.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie waren eine Instanz in der Jugendhilfe in Deutschland. Kommentare zum Kinder- und Jugendgesetz des Bundes sind von Ihnen mitverfasst worden. Nordrhein-Westfalen war konzeptionell immer führend in diesem Politikfeld. Das wird jetzt durch einen Parteiindianer der SPD ersetzt. Das ist der Stellenwert dieses Politikfeldes. Bedauerlich! Ganz Schade!

(Beifall von der FDP, der CDU und den PIRATEN)

Herr Römer, nichts gegen Parteiindianer, aber es gibt ein paar Stellen, an denen es sinnvoll ist, dass wir kluge Fachbeamte haben.

(Norbert Römer [SPD]: Kennen Sie Herrn Niebel? – Zuruf von der SPD: Da niebelt es aber!)

Schauen wir uns an, was im Bereich der Kinderbetreuung passiert ist. Kollege Laumann hat eben völlig zu Recht gesagt, dass wir damals bei der Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes mit wüsten Beschimpfungen konfrontiert worden sind.

Mir ist mein Frühstücksbrötchen aus der Hand gefallen, als ich vor einigen Tagen den „Kölner Stadt-Anzeiger“ gelesen habe und eine Kollegin der Grünen allen Ernstes vorschlägt: Übergangsweise können wir die Gruppen vergrößern. – Dieselbe Kollegin, die uns mit ihren Auftritten zum Thema „Qualitätsabbau“ traktiert hat!

(Lebhafter Beifall von der FDP – Beifall von der CDU)

Was für eine Unglaubwürdigkeit! Kommunen können keinen vorzeitigen Maßnahmebeginn einleiten. Das verweigert diese Regierung. Die Kommunen schweben also im luftleeren Raum und wissen: Wenn wir mit dem weiteren Ausbau von Gruppenräumen beginnen, können wir nicht sicher sein, dass wir Landes- und Bundesgelder bekommen. – Diese Kommunen lassen Sie ohne Zusagen aus Düsseldorf in der Luft hängen.

Sie beschließen Beitragsfreiheit für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 150 Millionen €. Mindestens diese 150 Millionen € fehlen jetzt, wenn es um Qualität und Platzausbau bei der U3-Betreuung geht.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das eine sogenannte Präventionsrendite? Welche Präventionsrendite erzielen Sie dadurch, dass Sie Eltern in der Mittelschicht finanziell entlasten, aber dafür auch die Kinder aus Zuwandererfamilien in größeren Gruppen betreut werden? Was für eine Präventionsrendite ist das? – Keine! Die Kinder sind Opfer Ihrer falschen Prioritätensetzung!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben dem Landtag gestern den Schüler Max vorgestellt.

(Minister Ralf Jäger: Aus Datenschutzgründen heißt der Max!)

Wir haben Respekt vor Ihrer Absicht, förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Bei diesen Maßnahmen haben Sie unsere Unterstützung. Wir wollen genauso wenig wie Sie, dass diese Kinder auf der Strecke bleiben. Auch wir wollen alle mitnehmen.

Aber was ist eigentlich mit Moritz,

(Vereinzelt Heiterkeit)

der begabt ist und aufs Gymnasium gehen möchte? – Es ist richtig, alle Kinder mitnehmen zu wollen. Aber genauso wichtig ist es, dass kein Kind gehindert wird, sein Potenzial zu entfalten. Das erst ist individuelle Förderung, die wir brauchen:

(Beifall von der FDP – Nicken von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

für die begabten Stärkeren und für diejenigen, die unsere besondere Aufmerksamkeit brauchen. – Frau Kraft, dankenswerterweise nicken Sie jetzt. Aber in Ihrer Regierungserklärung gestern tauchte die erfolgreichste und beliebteste Schulform unseres Landes, nämlich das Gymnasium, eben nicht auf. Von den erfolgreichen Realschulen kein Wort. Nach wie vor werden diese beiden erfolgreichen und beliebten Schulformen im Alltag von Ihnen missachtet. Sie werden nicht nur ignoriert, sondern in ihrer Entwicklung sogar gebremst.

(Beifall von der FDP)

Warum gibt es so wenig Ganztag am Gymnasium?

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Weil es nicht so viele Anträge gibt!)

– Frau Löhrmann, auf diese Antwort von Ihnen habe ich gewartet. Glauben Sie nicht, das könnte vielleicht damit zusammenhängen, dass wegen Ihrer Politik ein Gymnasium nur mit allen Klassenzügen in den Ganztag wechseln kann? Es gibt durchaus Gymnasien, die von vier Zügen liebend gerne zwei in den Ganztag nehmen und zwei im normalen Halbtagsbetrieb lassen würden. Das schlagen Praktiker vor. Sie schlagen das in den Wind, weil Sie in Wahrheit diesen Ausbau des Ganztagsangebots nicht wollen. Sie wollen diese Schulform austrocknen.

(Lebhafter Beifall von der FDP – Beifall von der CDU)

Frau Löhrmann, wenn Sie in dieser Frage, bei der es um 50 % der Schülerinnen und Schüler im weiterführenden Bereich unseres Landes geht, so eine wegwerfende Handbewegung machen, dann ist das auch eine Botschaft.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Das habe ich nicht gemacht!)

– Doch, natürlich haben Sie das gemacht. So haben Sie gemacht.

(Beifall von der FDP – Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist Demagogie, was Sie machen!)

Das ist auch ein Signal an die 50 % der Schülerinnen und Schüler, die in Gymnasien unterrichtet werden.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist demagogisch!)

– Das ist gar nicht demagogisch, sondern es ist die Realität.

(Beifall von der FDP – Sigrid Beer [GRÜNE]: Nein!)

Nicht alles, was nicht Ihrer Meinung entspricht, ist demagogisch. Lernen Sie mal ein bisschen Toleranz, Frau Beer.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Sie wissen es doch besser!)

Frau Beer, wenn Sie dieses Thema so intensiv diskutieren wollen, dann präsentiere ich Ihnen gerne noch ein weiteres Argument aus der Auswertung der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin, und zwar zum Thema „Schulkonsens“. Im Zusammenhang mit dem Schulkonsens hat die Ministerpräsidentin ausschließlich von neuen Gesamtschulen und Sekundarschulen gesprochen – ausschließlich; von keiner anderen Schulform. Von den 42 Sekundarschulen, die jetzt neu eingerichtet worden sind, sind 41 vollintegriert, weshalb die Lehrerverbände bereits vor einer „Gesamtschule light“ warnen.

Frau Kraft, wir waren nicht beim Schulkonsens dabei. Trotzdem kann ich Ihnen sagen: Durch diese Art der Interpretation des Schulkonsenses unterhöhlen Sie Ihre eigenen politischen Absichten. Deshalb sollten Sie das korrigieren und gleiche faire Rahmenbedingungen auch für Gymnasien und Realschulen eröffnen, wenn Sie es mit einem Schulkonsens wirklich ernst meinen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang eine kurze Bemerkung an den Kollegen Laumann; denn die CDU hat den ja Schulkonsens mitgetragen. Herr Laumann, neulich habe ich in einer Zeitung gelesen, dass Sie gesagt haben sollen: „Zu viel Liberales schadet der CDU“. Mit Blick auf die Auswertung des Wahlergebnisses muss ich feststellen: Ihr Problem war nicht zu viel Liberales im Landtagswahlprogramm der CDU; Ihr Problem war zu viel Grün im Wahlprogramm der CDU.

(Beifall von der FDP – Lachen von Arndt Klocke [GRÜNE])

Wenn Sie das korrigieren wollen, sind Sie herzlich willkommen im Klub derjenigen, die sich auch weiter für ein begabungsgerechtes Schulsystem in Nordrhein-Westfalen einsetzen wollen. Wir tun das, ohne die Augen vor notwendigen Veränderungen zu verschließen. Ich erinnere daran, dass in der alten Koalition bis 2010 die progressiven Vorschläge der Liberalen zu einer Weiterentwicklung des Schulsystems zunächst nicht umsetzbar waren.

Als dritten Bereich im Zusammenhang mit der Bildungspolitik will ich die Hochschulpolitik ansprechen. Frau Kraft, Sie haben gestern wieder auf den Bund verwiesen, der seine Mittelzusage beim Hochschulpakt verstärken müsse. Sie selbst haben hier in Nordrhein-Westfalen aber die Studienbeiträge aufgehoben. Das führt in der Praxis dazu, dass es zum Beispiel an der RWTH Aachen Tausende Studierende mehr gibt und gleichzeitig Millionen Euro weniger im Budget sind. Dafür wollen Sie jetzt den Bund verantwortlich machen?

Diese Art von Politik führt dazu, dass auf der einen Seite im Landeshaushalt eine viertel Milliarde Euro mehr Schulden aufgenommen werden müssen und auf der anderen Seite den Hochschulen weniger Geld für Qualität zur Verfügung steht. Wer hat einen Nutzen von dieser Politik? Die nachfolgende Generation, die mehr Schulden hat? Die Studierenden heute, die schlechtere Studienbedingungen mit weniger Tutoren und geringeren Öffnungszeiten haben?

Das ist keine verantwortungsbewusste Politik. Selbst die „taz“, die nun wirklich nicht die Hauspostille der FDP ist, hat unlängst in einem Beitrag ihres Hochschulexperten geschrieben: Das NRW-Studienbeitragsmodell war sozial verträglich und hat keinen jungen Menschen vom Studium abgehalten. – Deshalb bekennen wir uns zu diesem Modell – aus Verantwortung der jungen Generation gegenüber.

(Lebhafter Beifall von der FDP – Beifall von der CDU)

Gestern ist ein weiteres Vorhaben im Bereich der Hochschule von Ihnen annonciert worden, nämlich das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz. Man muss wissen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dank der Initiative von Andreas Pinkwart über eine im Bundesvergleich nahezu einmalige Autonomie unserer Hochschullandschaft verfügt. Die damalige Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz hat das nordrhein-westfälische Hochschulfreiheitsgesetz als im Bundesvergleich mustergültig bezeichnet.

(Karl Schultheis [SPD]: Aber nicht in allen Punkten!)

– Herr Schultheis, noch im Umfeld der Landtagswahl hat der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz dieses Landes davor gewarnt, an die Autonomie der Hochschulen heranzugehen.

Und dann kündigen Sie hier im Landtag in einem geschäftsmäßigen Ton, in einer Nebenbemerkung an, es gebe demnächst ein Hochschulzukunftsgesetz, das Fehlentwicklungen – so haben Sie gesagt – korrigieren solle. Unter „Fehlentwicklungen“ muss man wohl alles verstehen, was Ihnen nicht in den Kram passt. Sie wollen aus unseren Hochschulen, die selbstständig, selbstbewusst und eigenverantwortlich agieren, offenbar wieder Behörden machen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Karl Schultheis [SPD]: So ein Quatsch!)

Heute muss die Hochschulministerin dieses Landes bei einem Universitätsrektor anrufen und einen Termin vereinbaren. Früher war es so, dass die Rektoren ins Ministerium einbestellt worden sind. Das war für Sie vielleicht einfacher. Für das Land war es aber schlechter. Deshalb: Hände weg vom Hochschulfreiheitsgesetz! Das macht die Qualität dieses Hochschulstandortes aus.

(Lebhafter Beifall von der FDP – Beifall von der CDU)

Ich will mit Blick auf die Stärkung des Einzelnen in der offenen Gesellschaft noch einen letzten, grundlegenden Aspekt ansprechen, nämlich das Bild, das Sie von Bürgerinnen und Bürgern vermittelt haben, Frau Kraft. In Ihrer Regierungserklärung und im Koalitionsvertrag wimmelt es nur so von „Wir müssen uns kümmern um“, „Wir müssen sorgen für“, „Wir müssen fördern“, „Wir müssen steuern“. Welches Bild vom Bürger haben Sie eigentlich, wenn Sie dort von Menschen sprechen, um die man sich ausschließlich kümmern muss, die man an die Hand nehmen und die man in ihrem Leben begleiten muss?

Frau Kraft, mit dieser Politik der Vollkasko-Mentalität schaffen Sie Bürgerinnen und Bürger als Abbild Ihrer Politik, nämlich als Staatskunden und Versorgungsempfänger. Das sind aber nicht die stolzen Bürgerinnen und Bürger, die wir in Nordrhein-Westfalen haben.

(Lebhafter Beifall von der FDP – Beifall von der CDU – Karl Schultheis [SPD]: Unverschämtheit!)

Es gibt viele Menschen, die unsere Unterstützung und Solidarität brauchen.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Schlimmer als Westerwelle!)

Aber über die Unterstützung der vielen Menschen, die Solidarität brauchen, sollten wir nicht die Millionen Menschen, die Mehrheit in unserem Land vergessen, die bei der Absicherung der großen Lebensrisiken auf einen handlungsfähigen Staat vertrauen, die von diesem Staat nicht im Stich gelassen werden wollen, die aber vor allen Dingen im Alltag von Bevormundung und Besserwisserei in Ruhe gelassen werden wollen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Genau diese Überdehnung des Begriffs der Solidarität bemängele ich an der Grundanlage Ihrer Politik. Das wird bei nichts so deutlich wie beim Gesetz für ein striktes Rauchverbot, das hier beschlossen werden soll. In Hamburg haben Sozialdemokraten erst vor wenigen Wochen eine durchaus liberale Regelung ins Gesetzblatt gebracht. Hier in Nordrhein-Westfalen führen die Grünen die Feder, wenn es um das strikte Rauchverbot geht. Wo gehen Ihre Genossen nach der Sitzung des Ortsvereins in Dortmund denn hin? In eine kleine Eckkneipe! Was haben Sie gegen die Leute, die mal einen Zigarrenclub besuchen wollen, um unter sich zu sein? Was haben Sie gegen die?

Gesundheitsschutz ist ein wichtiges Anliegen.

(Ministerin Barbara Steffens: Bei Ihnen nicht!)

Dafür zu werben ist erforderlich. Man kann die Menschen aber nicht zu ihrem Glück zwingen. Ich bedaure, dass die Grünen nicht die Großzügigkeit für die wesentlichste und grundlegendste Regel der Gesellschaftspolitik haben: Leben und leben lassen! Das haben Sie nicht drauf.

(Beifall von der FDP, der CDU und den PIRATEN)

Frau Kraft, ich will abschließen. – Ich erkenne nicht, dass Sie die Herausforderung, die in der Verteidigung der Handlungsfähigkeit des Staates liegt, angenommen haben. Nordrhein-Westfalen macht weiter Schulden, absehbar angelegt auf einen Bruch auch des Grundgesetzes. Dabei sind noch nicht einmal die Risiken mit im Blick, die wie ein Damoklesschwert über dem Landeshaushalt schweben.

In der mittelfristigen Finanzplanung des Finanzministers ist auf nahezu jeder Seite von den Risiken aus der Abwicklung der WestLB die Rede – auf nahezu jeder Seite. Wir lesen darüber, dass es ein Stühlerücken im Aufsichtsrat gibt. Der Finanzminister muss im Haushalts- und Finanzausschuss einräumen, dass er gewisse Personalwechsel von Nordrhein-Westfalen nach Hessen jetzt vom Aufsichtsratsvorsitzenden prüfen lassen muss.

Ich frage Sie, Frau Ministerpräsidentin, angesichts der großen Risiken, die in der WestLB liegen: Hat Ihre Regierung den Vorgang WestLB noch unter Kontrolle?

(Beifall von der FDP)

Die BayernLB, Herr Finanzminister, klagt gegen Goldman Sachs. Die strengen eine Klage wegen der Schrottpapiere gegen Goldman Sachs an. Was machen Sie? Haben Sie das geprüft? Falls ja, warum klagen Sie dann nicht? Falls nein, warum haben Sie nicht geprüft?

Wissen Sie, Herr Finanzminister, Ihr Peitschenknallen gegenüber der Schweiz,

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Ihre Kampfrhetorik gegen Finanzhaie, die stehen in einem krassen Gegensatz zu der Sanftpfötigkeit, mit der Sie die Vermögensinteressen des Landes bei der WestLB verteidigen. Darum sollten Sie sich kümmern! Das ist Ihr Kerngeschäft!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben gesagt, Sie wollen alle mitnehmen. Sie haben nicht gesagt, wohin. Das ist offengeblieben.

(Heiterkeit von der FDP und der CDU)

In den Schuldenstaat? In den Umverteilungsstaat? In den Bevormundungsstaat, in den Nannystate? Dahin wollen wir nicht mitkommen. Wir wollen eine soziale Marktwirtschaft mit sicheren Arbeitsplätzen im Mittelstand. Wir wollen eine offene, freie, tolerante Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir wollen einen gesunden, handlungsfähigen Staat, der seine Kraft aus der Bescheidenheit schöpft. Zu all dem haben wir nichts gehört. Deshalb, Frau Kraft: Nordrhein-Westfalen ist ein soziales Land und soll es bleiben. Aber es braucht dringend liberale Impulse.

(Langanhaltender Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Lindner. – Als nächster Redner spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Priggen.

Reiner Priggen (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Lindner, Sie sind ohne Frage jemand, der hier vorne den begnadeten Unterhalter geben kann. Sie werden aufpassen müssen, dass Sie nicht zur medialen Sternschnuppe werden. Denn die Plattitüden, die Versatzstücke aus alten FDP-Reden, die Sie gebracht haben

(Christof Rasche [FDP]: Das haben Sie schon vorgestern aufgeschrieben!)

– ganz ruhig, hören Sie es sich an! –, Vollkaskomentalität und Ähnliches, das alles hat es immer wieder gegeben. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt, was Sie machen würden, wenn Sie hier im Land Verantwortung hätten. Dann ist mir aufgefallen, dass Sie jedes Mal, wenn es ernst wurde, abgehauen sind. Sie sind aus Nordrhein-Westfalen abgehauen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der FDP)

Man kann diese forsche Nummer der rhetorischen Kavallerie machen. Ich habe hier in den letzten Jahren ein paar Kollegen erlebt, die ähnlich drauf waren; ich will sie gar nicht alle nennen. Aber ich kann sagen: Es geht nicht gut aus.

Das, was Sie hier gemacht haben, war eine forsche Attacke. Außerdem haben Sie geleugnet, dass Sie auch im Bund für eine ganze Reihe von Sachen Verantwortung getragen haben, die uns hier Probleme machen. Für all das ist Herr Lindner nicht mehr verantwortlich.

(Christian Lindner [FDP]: Sagen Sie mal, welche!)

Ich will Ihnen das mal sagen. Sie haben die Verkehrsinfrastruktur angesprochen. Sie haben auf Bundesebene – das kann man Zahl für Zahl nachweisen – mit dafür gesorgt, dass die Neubaumittel immer überproportional in den Süden abwandern und nicht nach Nordrhein-Westfalen gehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Es gibt eine faire Verteilung: nach dem Königsteiner Schlüssel. Wir leugnen es doch gar nicht: Wir sind das wichtigste Transitland in der Republik. Wir brauchen eine starke Verkehrsinfrastruktur. Wenn aber Ramsauer – das gilt auch für alle Vorgänger – ungeniert überproportional Mittel nach Bayern umlenkt, dann können wir nachweisen, dass wir die Gelder dafür nicht haben. Das wissen Sie ganz genau. Sie haben dafür Mitverantwortung, stellen sich aber hierhin und tun so, als ob das Problem darin bestünde, dass wir hier zwischen Neubau und Unterhalt entscheiden müssten. Sie haben keine Ahnung davon, wie es im Land aussieht. Wir sind froh, wenn wir den Unterhalt schaffen. Und wir wissen, dass wir mit dem Brückenbau der 70er-Jahre eine Riesenhypothek haben. Die Brücken aus jener Zeit müssen repariert werden. Wir sind froh, wenn wir das halten können.

Wenn es Geld für Neubau gibt: Ja, dann lassen Sie uns neue Strecken bauen. Wir können Ihnen Infrastrukturstrecken – die hat die Ministerpräsidentin gestern angeführt – im Bahnbereich nennen. Da können wir ohne Ende jahrelang bauen. Ich nenne das dritte und vierte Gleis der Strecke von Köln über Düren hinüber nach Aachen. Gerne, ja, sofort. Besorgen Sie die Mittel im Bund! Da haben Sie doch Einfluss. Sie sind doch der heimliche Vorsitzende der FDP. Organisieren Sie das! Wir bauen sofort.

Weiter geht es um die Linie hinüber Richtung Holland. Ob das der Eiserne Rhein auf einer anderen Trasse ist oder ob das dann entlang der Autobahn geht, das wird noch austariert werden müssen. Aber dass wir eine solche Linie brauchen, ist klar. Wir wollen sie gerne haben. Wir brauchen einen Umbau des Knotenpunktes in Köln. Wir brauchen Baumaßnahmen in Dortmund und auch die Strecke Richtung Hamm.

Woran liegt es denn? Es liegt daran, dass im Bund systematisch eine Politik gemacht wird, die dazu führt, dass Nordrhein-Westfalen die Mittel dafür nicht erhält. Es ist also nicht so, dass wir keinen Neubau wollten, sondern das Problem ist auf Ihre Untätigkeit zurückzuführen.

Auch will ich Ihnen sagen, Herr Lindner: Sie haben jede Plenarschweinerei im Bund, die zu massiven finanziellen Belastungen des Landes Nordrhein-Westfalen führte, mitgemacht. Sie sind in verantwortlicher Position bei der FDP mit dabei gewesen, als das Wachstumsbeschleunigungsgesetz eingestielt wurde. Sie können sich hier nicht kleinmachen, weil Sie nicht in der Regierung waren.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Allein dieser Unsinn, diese eine Milliarde an Mövenpick, auch das wahllose Ausstreuen von Kindergeld und andere Sachen – das hat für Nordrhein-Westfalen in jedem Jahr zu Belastungen von 880 Millionen € geführt. Davon weiß Herr Lindner nichts mehr, stellt sich hierhin und hält eine große Rede darüber, was andere tun müssten.

Sie haben, was die Energiepolitik angeht – insofern war das für mich ein sehr schönes Beispiel –, ein Zerrbild dessen dargestellt, wie wir arbeiten. Sie haben den Koalitionsvertrag nicht gelesen. Sie haben überhaupt nicht mitgekriegt, was wir in den letzten beiden Jahren gemacht haben. Das ist Ihnen egal. Ihre Plattitüden gegen Johannes Remmel sind das, worum es Ihnen geht. Das ist eher ein Ritterschlag für den Umweltminister. Damit können wir gut arbeiten. Das aber, was in Wirklichkeit passiert, dass Ihre Partei im Bund das größte Risiko für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist, das wischen Sie vom Tisch.

Sie haben – ich will es wirklich so sagen – ein niederträchtiges Papier als Geheimpapier aus Brüderles Haus gestreut. Darin schreiben Sie, dass das EEG durch ein Quotenmodell marktwirtschaftskonform ersetzt werden soll. Der Untertitel – so steht es in Brüderles Papier – lautet: Allein durch die Ankündigung werden wir dafür sorgen, dass die Investoren nicht mehr tätig werden. – Sie wollen, dass der Markt zusammenbricht. Das passt nicht mit der Politik zusammen, die man offiziell als Bundesregierung trägt, wo man zusammen mit Kanzlerin Merkel sagt: Ausbauziel Erneuerbare 40 % in 2020; Klimaschutz minus 80 % in 2050. Gleichzeitig sabotieren Sie – und zwar die FDP federführend – im Bund jeden Bereich, der da nach vorne geht.

Wer dilettiert denn – um den Punkt mal vorweg zu erwähnen – beim Leitungsausbau? Wer beauftragt eine holländische Firma und muss jetzt die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse bitten, weil sie die Leitungen nicht legen kann?

Sie hätten die Deutsche Netz AG gründen sollen. Sie hätten an der Stelle von mir aus marktkonform die Lebensversicherer damit beauftragen sollen, für 4 oder 5 % Rendite zu bauen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die hätten es gemacht. Die hätten sich von Siemens die Techniker geholt. Die Politik hätte ihnen sagen müssen, wo die Trassen hinsollen. Dann hätte man ein Ausbaugesetz gemacht.

So haben wir uns auch im Koalitionsvertrag – wie Schwarz-Gelb in Niedersachsen – verständigt. Sie aber stellen sich hierhin und tun so, als ob das an uns scheitern würde. Sie haben dazu im Bund nichts hingekriegt.

Ehrlich gesagt: Sie kommen aus einer Krawallkoalition in Berlin. Wenn man so lange zusammenarbeitet wie Sozialdemokraten und Grüne – für mich sind das, wenn diese Legislatur zu Ende geht, 17 Jahre Koalitionsarbeit mit der SPD –, kommt man zu einem Umgang, der vernünftiger ist, als Sie sich das nach Ihren schlechten Erfahrungen in Berlin vorstellen können.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Und dann ist es auch noch in der Sache teilweise falsch. Ich nenne nur eine Zahl. Sie sagten, wir hätten eine Viertelmilliarde Euro Schulden für die Abschaffung der Studiengebühren aufgenommen. Nein! Sie hätten es anders sagen müssen. Wir haben für die beiden Sachen, die wir zu Beginn der Minderheitsregierung gemacht haben – wir haben die Studiengebühren abgeschafft und ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt; dazu stehen wir –, die Grunderwerbsteuer erhöht. Das hätten Sie nicht gemacht. Es gefällt Ihnen nicht; das ist in Ordnung. Wir aber haben es gemacht – im gleichen Takt wie die anderen Bundesländer. Das führte zu Mehreinnahmen.

Und dann haben wir einen Punkt gemacht. Da waren wir viel fairer als Sie. Bei Ihnen gibt es eine notorische Gewerkschaftsfeindlichkeit und eine Feindlichkeit gegenüber den Kommunen. Ich weiß noch, wie der Kollege Engel hier gestanden und gesagt hat: Man muss die Kommunen zwingen zu sparen. Die bauen sich doch all ihre Paläste und können nicht mit dem Geld umgehen. – Wir haben im Gegensatz dazu gerade bei der Grunderwerbsteuer fairerweise den Kommunen ihren Anteil wiedergegeben, den Sie ihnen genommen haben.

Ich sage ehrlich: Ich war gar nicht dafür, auch den Anteil an der Erhöhung an die Kommunen zu geben.

(Zuruf von Hans-Willi Körfges [SPD])

– Ja, Herr Körfges, Sie waren der Haupttreiber; aber wir waren fair an der Stelle. Wir haben den Kommunen auch den Anteil an der Erhöhung gegeben. Insofern sind wir da fair gewesen. Es war nicht so, wie Sie es darstellen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Laumann, es ist ja ein spannender Tag. Die Ministerpräsidentin hat gestern die Regierungserklärung gehalten, und wir führen heute die Debatte darüber. Wenn man in der Koalition verhandelt und einen Koalitionsvertrag erstellt hat – von dem ich sage, er ist gut –, dann ist die Debatte darüber natürlich eine spannende. Ich habe Ihnen zugehört. Bei den Finanzen habe ich ein paar Zwischentöne gehört, auf die ich nachher noch eingehen werde. Da habe ich gedacht: Da kommt vielleicht noch etwas. Ansonsten habe ich kein Konzept erkennen können, was Karl-Josef Laumann als Ministerpräsident dieses Landes an dieser Stelle würde machen wollen. Nichts davon!

(Zuruf von der CDU)

– Nein. Ich habe einige Seminaristik aus dem Konrad-Adenauer-Haus – aus der Stiftung – gehört, also alte Töne.

Ich habe ein Versprechen gehört, erstmals konkret belastbare Vorschläge zu liefern. Zwei Haushaltsdebatten lang habe ich Ihnen zugehört, wo Sie das immer angekündigt haben. Dabei ist nicht ein einziger konkreter Vorschlag herausgekommen. Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass Sie hier nur so lange geredet haben, damit Armin Laschet nicht mehr ans Pult kann.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

So redet jemand, der von der Abschiebung nach Berlin bedroht ist, und nicht jemand, der eine Alternative darstellen will.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Jahre Minderheitsregierung, der Koalitionsvertrag und jetzt der Beginn der Zusammenarbeit in dieser Legislaturperiode sind eine Zäsur. Das ist für mich schon der Anlass, ganz kurz noch mal zu reflektieren, wie wir auf diesen Stand gekommen sind. Wir haben zwei Jahre lang einen sehr spannenden Prozess gehabt, der unglaublich anstrengend war. Aber er war auch eine Herausforderung für alle – das hat Norbert Römer gesagt –, und ich meine, er ist in der Bilanz gut.

Für mich war inhaltlich herausragend das Schulgesetz. Ich teile überhaupt nicht die Auffassung – da irrt die Konrad-Adenauer-Stiftung, die manchmal gute Analysen macht –, dass es ein Fehler der CDU war, den Schulkompromiss mit SPD und Grünen zu machen. Da hat sich die FDP ins Abseits gestellt. Das ist eben in aller inhaltlichen Breite wiederholt worden. Das Schulgesetz war richtig, weil es von den Kommunen Druck gab und wir eine Situation hatten, in der man nicht anders handeln konnte. Insofern ist es richtig gewesen, da über den Schatten zu springen und zu widerstehen, populistisch Opposition zu machen; denn das wäre auf dem Rücken der Kinder und auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen worden.

Wir haben den Stärkungspakt Stadtfinanzen – das hat der Kollege Römer auch angesprochen – mit Herrn Dr. Papke als Ansprechpartner der FDP gemacht. Auch das war richtig, weil das eine notwendige Korrektur war. Es kostet viel Geld; aber wir wissen, dass die Kommunen in einer so kritischen Situation sind, dass Kommunen wie Wuppertal nur dadurch jetzt eine Chance haben.

Insofern kann ich nur sagen: Danke schön für diesen offenen Diskurs und die Ergebnisse.

Ich würde von hier gerne einen persönlichen Gruß an einen Kollegen richten, der nicht mehr im Parlament ist, weil die Fraktion Die Linke nicht wieder hereingekommen ist: Das ist Wolfgang Zimmermann. Sie wissen, dass er sehr, sehr schwer krank ist, zwei Chemotherapien überstanden hat. Ich weiß, dass er zuguckt. Ich wünsche ihm von hier aus alles Gute und gute Genesung.

(Allgemeiner Beifall)

Ich kenne das aus früheren Zeiten: Anträge und Anliegen der Opposition waren immer falsch. Solch ein Antrag wurde einmal in den Absätzen gedreht und dann als Weisheit der Mehrheitsfraktionen verkauft, und der Opposition wurde erklärt, dass sie die Problematik nicht richtig sehe. Ich hoffe – und wir wollen unseren Teil dazutun; das hat Norbert Römer gesagt –, dass das, was in der Dialogkultur in den letzten beiden Jahren praktiziert worden ist, ein Stück weit bleibt. Wir werden das machen: am Freitag bei einem Antrag, den die FDP zur Abschaffung der Praxisgebühr vorschlägt, und bei anderen Gelegenheiten. Ich werbe wirklich dafür – ich bin mir bei den beiden Fraktionen aber sicher –, dass wir das objektiv betrachten, offen für einen Diskurs sind und da, wo es vernünftig ist, Wege ein Stück weit oder auch komplett zusammen gehen.

Die Verfassungskommission ist das beste Beispiel. Es ist unser Ziel, die Quoren für Volksabstimmungen zu senken. Das können die beiden Koalitionsfraktionen allein nicht. Wir brauchen Partner dafür. Dann ist es so: Die CDU geht mit, oder die anderen beiden gehen mit, oder es klappt nicht. Wir werden es versuchen. Wir werden Angebote machen. Man muss Kompromisse ausloten. Dann werden wir sehen, ob es geht. Ich bin auf diesen Prozess der Diskussion gespannt.

Meine Damen und Herren, ich würde gerne zur Wirtschafts- und Energiepolitik eine Reihe von Ausführungen machen, weil ich bei den Beiträgen der Oppositionsfraktionen in Teilen den Eindruck hatte, dass sie überhaupt nicht verstanden haben, wie die Koalition arbeitet, und auch nicht, wie die Situation gesehen werden muss.

Wir beginnen mit den faktischen Hintergründen. Wir haben eine Situation, in der das traditionsreiche Energieland und Industrieland Nordrhein-Westfalen mit den alten, prägenden Bereichen Kohle, Stahl und Stromerzeugung in einem sehr, sehr starken technologischen Wandel ist. Wir wissen, dass dieser Wandel gerade den Bereich der Kohle sehr stark erfasst hat. Wir haben dazu Vereinbarungen getroffen.

Wir haben einen hohen Innovationsschub genau aus diesen Bereichen. Niemand hat angenommen, dass die modernen Kommunikationstechniken in allen industriellen Bereichen so stark durchgreifen und dass wir deswegen auch an der Stelle solche enormen Schübe haben.

Der Bereich, in dem das in ganz herausragender Weise passiert, ist der Energiebereich, einer der politisch immer am stärksten umkämpften Bereiche.

Die Energiepolitik läuft unter einer Reihe von Parametern, die vorgegeben sind, gar nicht nur von Rot oder Grün, sondern auch von der Bundesregierung Merkel/Westerwelle bzw. im Moment Merkel/Rösler.

Energiepolitik ist langfristig. Sie muss verlässlich sein. Kraftwerke werden für 40 Jahre gebaut, jedenfalls in der Regel. Die Investoren müssen sich auf politische Parameter verlassen können.

Und die Energiepolitik muss die Herausforderungen des Klimaschutzes meistern. 80 % CO2-Reduktion in vier Dekaden – das ist das Ziel der Bundesregierung. Manchmal habe ich ehrlich gesagt den Eindruck, dass es nur noch das Ziel von Frau Merkel ist und einige andere sich da schon wieder einen schlanken Fuß machen, das nicht mehr wahrhaben wollen und mehr nach der Methode fahren: Was tut die Merkel uns da an?

Beschlossen sind der Ausbau der Erneuerbaren bis zur Vollversorgung und 40 % im Bund im Jahr 2020. Wir sind etwas vorsichtiger, aus guten Gründen, wollen unser Ziele nicht zu hoch setzen. Unser Ziel ist aber noch anspruchsvoll genug. Wir wissen auch um die Begrenztheit der Rohstoffe, vor allem des Öls.

Es kommt ein Parameter dazu: der Atomausstieg. Er ist von den Fraktionen CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne im Bundestag beschlossen worden. Das muss man berücksichtigen. Es war immer ein ganz, ganz wichtiger, zentraler Bereich in Nordrhein-Westfalen. Es war auch immer ein Bereich – das will ich doch gar nicht bestreiten –, bei dem Grüne und Sozialdemokraten miteinander gerungen haben.

Ich habe jetzt den vierten Koalitionsvertrag mit Sozialdemokraten ausverhandelt, und ich sage aus voller Überzeugung: Es ist gerade im Energiebereich der beste, den wir je gemacht haben. Ich will eines klar sagen: Es ist nicht der beste in dem Sinne, dass wir messen, wer mehr oder weniger verloren hat. Ich glaube – ich werde das gleich erklär­en –, es ist das Beste, was wir in dieser Situation der gesamten äußeren Parameter je für dieses Land gemacht haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir haben eine Entwicklung miteinander. Ich kann mich an den ersten Koalitionsvertrag erinnern, damals noch mit Johannes Rau, wo Hans Berger, der legendäre Vorsitzende der IG BAU, zu uns kam, wir uns bei ihm vorstellen mussten und Mühe hatten, ihn zu verstehen. Wir hätten damals nie über einen Ausstieg aus dem Steinkohlenbergbau reden können. Nie! Dann wären die Gespräche ganz schnell vorbei gewesen.

In dieser Legislatur sind wir in der Situation, dass wir genau diesen Prozess in aller Fairness und allem Anstand abwickeln, sozialverträglich mit den Beschäftigten, fair gegenüber denen, die vom Bergbau und dessen Schäden betroffen sind, wissend, dass wir uns um die Stiftung kümmern müssen, weil sie die Ewigkeitslasten garantieren muss. Da ist viel passiert.

Fünf Jahre später, vor zwölf Jahren, haben wir den Koalitionsvertrag mit Wolfgang Clement verhandelt. Wolfgang Clement hat sich massiv gegen ein GuD-Kraftwerk im Chemiepark InfraServ in Hürth-Knap­sack gewehrt. Ich kann mich noch erinnern, wie ich in den Verhandlungen gebettelt habe: Ein einziges modernes Gaskraftwerk im Neubau! – Er wollte das nicht. Die Engländer haben damals aufgegeben und ihre Pläne an die Norweger verkauft. Die Norweger haben es gebaut, und Jürgen Rüttgers hat es eingeweiht – Jahre später.

Jetzt wird im gleichen Chemiepark das zweite moderne Gaskraftwerk gebaut. Vermutlich wird die Ministerpräsidentin – oder Herr Duin oder Herr Remmel – demnächst die Inbetriebnahme feiern können. Das ist das Zweite.

Genau davon haben wir eine ganze Reihe. Da zeigt sich auch, dass Herr Lindner überhaupt keine Ahnung hat von dem, was in Nordrhein-Westfalen zurzeit läuft.

(Zurufe von der FDP)

– Im Energiebereich! Oder er weiß zu wenig, um es ein bisschen vorsichtiger zu sagen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nicht zu viel zurück!)

– Nicht zu viel zurück, nein. Aber Sie haben recht: Wir sind Kollegen und wollen vernünftig miteinander umgehen. Ich will dennoch versuchen, ein paar Punkte dazu zu sagen; denn ich finde es wichtig für das Gesamtbild.

Wir haben damals in Hürth-Knapsack angefangen, um den Chemiestandort zu sichern. In wenigen Tagen wird wahrscheinlich der Kraftwerksbau der RheinEnergie in Köln-Niehl beschlossen werden. Das ist eine ganz wichtige Sache; denn das ist mit einer ganz hohen Wärmeauskopplung nach Köln hinein verbunden.

Vor wenigen Tagen, am 10. September, habe ich die Mitteilung gelesen, dass gegen die Planungen von REpower, in Leverkusen ein Kraftwerk zur Absicherung des Chemiestandorts zu bauen, nur zwei Einwendungen eingegangen sind und dass der Erörterungstermin dazu abgesagt wurde, weil das konsensual ist.

Direkt neben uns haben wir die Lausward: Wir – Sozialdemokraten und Grüne – haben uns in Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die EnBW hier eine Investition zulässt. Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrem Protest gegen ein Kohlekraftwerk dafür gesorgt, dass die Stadtwerke an einem der besten Standorte das modernste Gaskraftwerk Deutschlands mit Wärmeauskopplung unter dem Rhein hindurch planen: eine Kathedrale moderner Kraftwerkstechnik mit der Weltrekordturbine, die von Siemens aus Irsching kommt. Das wird hier gemacht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir haben mit Krefeld-Uerdingen einen weiteren Chemiestandort, wo die Trianel einen Doppelblock Gas, also zwei Gasturbinen, plant, auch mit Wärmeauskopplung.

All diese Projekte werden von der Regierung unterstützt. Deswegen, Herr Kollege Lindner, brauchen wir nicht erst noch eine Kraftwerksplattform zu etablieren – damit Sie dann darüber reden –, sondern wir arbeiten schon genau an diesen Baustellen. Die Genehmigung für Köln-Niehl liegt vor. Die Genehmigung für Düsseldorf liegt ebenfalls vor. In Krefeld wird das Verfahren beschleunigt. Die Sachen laufen alle. Das heißt, wir kriegen eine ganze Reihe hochmoderner Kraftwerke mit Wärmeauskopplung, die in Ergänzung zu den erneuerbaren Energien hervorragend in der Lage sind, eine langfristige Stromversorgung sicherzustellen.

Dann steht im Koalitionsvertrag, dass wir die Bemühungen um den Schwerpunkt Kraft-Wärme-Kopplung intensivieren und die alten Nah- und Fernwärmenetze ausbauen wollen. Angefangen hat man damit 1981: Fernwärmeschiene Ruhr, Fernwärmeschiene Niederrhein. Das ist ganz hervorragend. Wir haben uns darauf verständigt, 250 Millionen € in die KWK-Infrastruktur zu investieren, weil sie eine sinnvolle Ergänzung ist. Das ist das Ziel von Sozialdemokraten und Grünen. Daran arbeiten wir, und zwar im Konsens.

Wir haben das Ziel, die Windkraft auf 15 % auszubauen, sofern uns nicht Herr Brüderle und die FDP mit ihren Ankündigungen alle Investitionen kaputtmachen. Wir wissen schließlich, dass für diese Anlagen drei bis vier Jahre Vorlauf in der Planung notwendig sind.

Wenn Sie fragen, wovon in Nordrhein-Westfalen nicht genug gemacht worden ist, kann ich Ihnen nur empfehlen, das legendäre Interview mit Oliver Wittke in der „Zeit“ zu lesen. Daran sieht man nämlich, warum wir in Nordrhein-Westfalen nicht weitergekommen sind. Eine seiner ersten Tätigkeiten als zuständiger Minister war nämlich, während einer Autofahrt zu sagen: Windkraft – das ist das Erste, was wir kaputtmachen werden. – Ich will gar nicht alles dazu vorlesen.

Wie reagieren Investoren auf so etwas? Indem sie sich an der Stelle zurückhalten und nicht mehr tätig werden. Und genau das ist passiert. Diesen Rückstand müssen wir aufholen.

Unsere Zusammenarbeit wird von den Medien und von der Opposition – das haben wir gerade erlebt – immer wieder kritisch begleitet. Die Energiewende sei auf einmal „Chefinnen-Sache“, das sei eine Entmachtung von Herrn Remmel. Es gebe eine Klima-Expo 2020, die bei der Staatskanzlei federführend angesiedelt sei. Auch das sei eine Entmachtung des Grünen. Jetzt gibt es auch noch einen Energieminister – wobei man denjenigen, die das meinen, sagen muss: Leute, guckt in die alten Organigramme, den gab es immer, nur sind jetzt in seinem Namen explizit noch die Bereiche Industrie und Handwerk enthalten.

Dann versteht keiner – weil der Vertrag nicht richtig gelesen wird und man nicht kapiert, dass wir vernünftig arbeiten –, wie wir das tatsächlich machen. Wir brauchen, um die Klimawende und den Klimaschutz wirklich hinzukriegen, alle Ressorts. Ohne den Bauminister, Michael Groschek, können wir keine vernünftige Energiewende machen, weil der Löwenanteil der Energie, die wir brauchen, in Gebäuden verbraucht wird. Ohne den Verkehrsminister – um seine andere Schulter anzusprechen – können wir es auch nicht machen; denn wir können da nicht tätig werden, ohne dass die Mobilität weniger emissionsträchtig wird. Auch ohne die Wissenschaftsministerin mit all den Forschungsbereichen können wir keine Energiewende machen. Wir brauchen den Wirtschafts-, Industrie- und Handwerksminister, wir brauchen den Klimaschutzminister. Alle werden das zusammen machen müssen; das ist keine One-Man- oder One-Woman-Show.

Und wir werden das nur hinbekommen, wenn Kabinett und Fraktionen das mittragen. Ich persönlich bin stolz darauf, dass der Kollege Remmel die Zuständigkeiten für KWK, Nah- und Fernwärme und auch für die erneuerbaren Energien hat.

Da, Herr Hovenjürgen, Sie sind eingeladen, im Wettbewerb dafür zu sorgen, dass wir vorankommen, dass der alte Blockadekurs von Oliver Wittke wirklich erledigt ist, dass Anlagen aufgestellt werden. 300 Windkraftanlagen pro Jahr bedeuten 1,5 Milliarden € Investitionen pro Jahr, die wir hinkriegen müssen. Wir können das – solange Brüderle uns das nicht kaputtmacht – nur schaffen, wenn wir da tatsächlich vorwärtsgehen. Deswegen brauchen wir da Unterstützung.

Was sollte ich dagegen haben, dass die Energiewende Chefinnen-Sache ist? Ich müsste ja verrückt sein. Es ist vernünftig, wenn fünf oder sechs Kabinettsmitglieder daran arbeiten müssen und sich die Ministerpräsidentin darum kümmert; denn die Energiewende wird in Berlin wirklich dilettantisch gemacht.

Wir brauchen das ganze Land. Wir wollen eine Klima-Expo 2020 machen. Die machen wir in ganz Nordrhein-Westfalen. Zentral ist das Ruhrgebiet mit Veranstaltungen dabei. Und das ist richtig; denn es ist das Kernstück Nordrhein-Westfalens. Aber wir brauchen die Beispiele im ganzen Land. Wir brauchen Lemgo mit seinen 73 % KWK. Wir brauchen die Trianel-Stadtwerke in Aachen. Wir brauchen Kommunen wie Saerbeck, wir brauchen Miele in Gütersloh.

Herr Kollege Laschet, Sie haben darüber sinniert, dass die CDU, was die Wirtschaftskompetenz betrifft, nicht mehr so hoch angesehen ist. Ich war am Freitag letzter Woche bei TRILUX in Arnsberg. Das ist – ich wusste es vorher auch nicht – einer der Weltmarktführer für Leuchtmittel: 5.000 Beschäftigte weltweit, davon 1.500 allein in Arnsberg. Wenn Sie mit denen diskutieren, dann merken Sie richtig, was die für einen Spaß daran haben, ihre neuen Leuchtmittel als LED-Leuchten in einer hervorragenden Technik weiterzuentwickeln. Die sind schon klasse, aber sie sollen noch weiter entwickelt werden. Da muss nicht erst Herr Brockes mit seinem Gedröhne über den Mittelstand hin oder irgendjemand anders, der die alte Litanei erzählt.

(Zurufe)

– Ich habe Sie nicht verstanden. – Gut. Entschuldigung, Herr Hovenjürgen.

Die sind technologisch so nach vorne unterwegs, dass die das, was wir energiepolitisch machen, als Unterstützung und CDU und FDP im Bund eher als Bedrohung empfinden. Wenn Sie mit denen über das Glühbirnenverbot der EU reden, dann antworten die Ihnen, das sei ein hervorragender Benchmark gewesen, um Innovation in Gang zu bringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Garrelt Duin hat recht, wenn er genau diese Bench­marks fordert.

Mir macht das Spaß. Wir könnten jeden Tag zu solchen Firmen fahren. Es gibt so viele hervorragende Mittelständler. Ich habe auch gefragt, wie es kommt, dass rund um Arnsberg eine solche Kompetenz für Leuchtmittel existiert. – Das gehe zurück auf die alten technischen Anforderungen aus dem Bergbau, wurde mir gesagt. Die zuliefernden Mittelständler hätten sich darauf konzentriert, diese Anforderungen zu erfüllen, und hätten sich dann im Weltmarkt immer weiter entwickelt.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Genau diese Innovationsfähigkeit gilt es, einzubinden und zu gewinnen.

Ich habe die Kollegen aus der Geschäftsführung von TRILUX gefragt, ob sie Interesse hätten, als Partner der Klima-Expo 2020 mitzuwirken. Darüber haben die sich richtig gefreut und gesagt, das wäre genau etwas, an dem sie sich gerne beteiligen würden. Wenn dann irgendwann die Ministerpräsidentin oder der Klimaschutzminister kommt und diese Firma in unser Projekt mit einsteigt, ist das ein Beispiel für das, was wir im Land nach vorn bewegen wollen.

Dass das Chefinnensache ist, dass die Staatskanzlei das organisiert, dazu sage ich: Ja, sofort und schnell. Es wird eines unserer Leitprojekte sein, und wir haben sehr viele Bündnispartner. Sie werden lange arbeiten müssen, um bei denen industriepolitische Kompetenz herzustellen. Ich glaube, da sind wir viel schneller.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die Frage ist, wo in der Energiepolitik die Opposition steht. Es ist ein unglaublicher Schlingerkurs. Ich habe im Bund noch nie eine derartig dilettantische Regierung erlebt.

Im Oktober 2010 gab es die Laufzeitverlängerung. Dann kam es zur Katastrophe von Fukushima. Es war die richtige Konsequenz, zu entscheiden: Diese Technik ist in der Zivilgesellschaft nicht mehr vermittelbar, lasst uns geordnet aussteigen. – Bis dahin völlig d’accord.

Dem folgte die Energiewende.

Dann aber wurde das, was mit dem Ausstiegsgesetz noch konsensual beschlossen worden ist, nicht fortgesetzt, indem man hinterfragt hat, was es denn heißt, die unglaubliche technische Herausforderung zu meistern, die Erneuerbaren auszubauen, die Kraft-Wärme-Kopplung auszubauen und alles in ein Gerüst hineinzubringen. Ich habe den Leitungsausbau schon angesprochen. Seitdem gibt es in Berlin nur noch ein Dilettieren.

Ich stimme ja den von Frau Merkel gesetzten und von dem früheren Landesvorsitzenden Röttgen vertretenen Zielen zu. Man muss diese aber auch umsetzen. Man muss gar nicht 10 % grün draufsetzen, aber man muss diese Ziele umsetzen.

Ich erlebe, was die FDP an Destruktivität in die Berliner Regierung hineinbringt; und die CDU vermittelt mir auch nicht mehr den Eindruck, als stände sie hinter der Bundeskanzlerin. Das gilt gerade für Sie, Herr Kollege Laschet, mit Ihrer Aussage „etwas weniger Umwelt, mehr Wirtschaft“, die nur so verstanden werden kann, dass Sie von diesem Kurs abrücken wollen. Bei den Mittelständlern – TRILUX war ein Beispiel; ich könnte Ihnen reihenweise Unternehmen aufzählen – gewinnen Sie mit dem Kurs nicht.

Die wissen ganz genau, dass es nicht nur die Erneuerbaren betrifft, sondern die gesamte Effizienzkette durch die chemische Industrie, durch alles hindurch, was daran hängt, durch die Kraftfahrzeug­industrie und so weiter. Kollege Duin hat recht, wenn er die Elektromobilität als die Chance bezeichnet. Daran hängt ganz Südwestfalen. Das ist alles nicht alte Politik, sondern das ist moderne Industrie- und Umweltpolitik.

Wenn Horst Köhler, der vorvorige Bundespräsident gesagt hat, die industriell-ökologische Revolution stehe an, dann hat er das nicht als Grüner gesagt, aber er nennt damit genau die Herausforderung für unser Land.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich habe Zutrauen, dass wir das zusammen schaffen. Ich weiß, dass wir immer Auseinandersetzungen hatten. Wir sind zwei Parteien und zwei Fraktionen, aber das, was wir als gemeinsames Ziel vereinbart haben – beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, beim Ausbau der Fernwärme, beim Ausbau der ganzen modernen Kraftwerke und beim Ausbau der Erneuerbaren –, ist verbunden mit einer sehr, sehr langen Arbeitsstrecke, auf der es sehr viel für viele Mitglieder der Regierung zu tun gibt. Sich an diese Aufgabe zu begeben, ist vernünftig und im Interesse der Beschäftigten.

Bei der Frage, ob TRIMET als Aluminiumbetrieb in Nordrhein-Westfalen bleiben muss, weil an der Produktion die ganzen Zulieferer in Südwestfalen hängen, die so Produkte mit hoher Qualität bekommen, haben wir keinen Dissens. Ich muss Herrn Remmel da eher bremsen, dass der in der Fraktion nicht nur mahnt: Energieintensiv, energieintensiv. – Das gilt für uns, und nicht das Gegenteil, um das ganz klar zu sagen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das heißt: Es gibt genug Baustellen, genug lohnende Aufgaben und ausreichend Gemeinsamkeiten, vernünftig voranzuschreiten und damit anders zu agieren, als es CDU und FDP mit ihrem konfusen Handeln tun.

Meine Damen und Herren, noch einige wenige Worte zur Schulpolitik: Frau Löhrmann, es war – ich habe schon eine Reihe von Schulministerinnen erlebt – eine Titanenleistung von Ihnen. Ich empfinde das alles als sehr wohltuend – bis auf den eben wieder von Herrn Lindner unternommenen Versuch, den alten Stellungskrieg ums Gymnasium in die Debatte zu bringen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Dieses Thema ist tot. Es war wirklich wohltuend, dass dieser uralte Stellungskrieg – 1918 wiederholt sich ja in wenigen Jahren – Gymnasium gegen Gesamtschule vom Tisch ist, wir nicht mehr darüber streiten, sondern einfach feststellen: Es gibt eine Strukturreform, und dann ist Ruhe. Es war gut, Herr Kollege Laschet, dass wir das und wie wir das zusammen gemacht haben. Das Ergebnis muss jetzt umgesetzt werden; das ist völlig richtig. Frau Löhrmann ist da eine zuverlässige und vertragstreue Partnerin.

Die Ministerpräsidentin hat gestern auch gesagt, dass das Ausgehandelte Lehrerressourcen kostet. Deswegen die Vereinbarung, das Personal im System zu belassen, weil die Schulen ausreichend mit Lehrern versorgt werden müssen. Wir sind vertragstreu.

Ich habe es als sehr negativ empfunden, dass Herr Lindner wieder versucht, einen Keil hineinzutreiben. Das kann er machen. Ich glaube aber, dass das nicht verfangen wird, weil keinerlei Absichten in dieser Hinsicht existieren. Die Kinder von vielen von uns haben Gymnasien besucht oder besuchen sie. Es wäre absurd, da wieder einen Konflikt anzufangen. Wir stehen jedenfalls zu dem, was zusammen mit der CDU beschlossen worden ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Noch eine kurze Anmerkung: Ich finde es auch sehr gut, dass wir einen islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen einführen, einen richtigen Religionsunterricht, um diejenigen, die im muslimischen Glauben eine Religionsunterweisung haben wollen, aus den Hinterhofschulen herauszuholen. Dass das im Konsens mit der evangelischen und katholischen Kirche geschieht und ein Stück weit ein Angebot ist, das der Lebensrealität von mehr als einer Million Menschen muslimischen Glaubens entspricht, die bei uns leben, ist einfach nur vernünftig. Hamburg hat etwas Ähnliches getan. Vielleicht haben wir zu wenig Reklame dafür gemacht. Aber es war richtig, und es war ein guter sowie gemeinsamer Weg, den wir konzentriert weiterverfolgen sollten. Da ist noch viel zu tun.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Und es gibt eine neue große Aufgabe – das hat der Kollege Laumann angesprochen –: die Inklusion, und zwar nicht nur bezogen auf die Schule, sondern auch auf viele andere Bereiche.

Ich habe mir zur Vorbereitung noch einmal Herrn Laumanns Rede zur letzten Regierungserklärung durchgelesen. Das fand ich schon bemerkenswert.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Ja!)

Er hatte damals drei Felder angesprochen – ich fand das sehr gut – und sinngemäß ausgeführt: Wir stehen in einem harten politischen Wettbewerb miteinander, aber in bestimmten Bereichen sollten wir ihn nicht austragen. Wir können um Konzepte ringen, aber der harte politische Wettbewerb darf nicht sein bei Standorten für die forensischen Kliniken, weil er auf dem Rücken von Betroffenen ausgetragen würde.

(Zustimmung von Karl-Josef Laumann [CDU])

Und er darf nicht sein in den Bereichen Inklusion und Integration. – Ich fand das damals sehr gut, denn Sie hätten das nicht sagen müssen. Ich habe mir gedacht, dass das auf Ihrer früheren Tätigkeit als Sozialminister beruht.

Ich meine, das sollte weiterhin gelten. Ich habe eben Zwischentöne bei der Frage der Inklusion gehört, die eine gewisse Heftigkeit vermitteln konnten. Ich fände es jedenfalls gut, wenn wir die seinerzeit von Ihnen vorgetragene Linie weiterverfolgen würden.

Bei der Inklusion zum Beispiel im Beruf und auf den anderen zahlreichen Feldern ist für viele Kabinettskollegen etwas zu tun. Das ist eine der ganz großen Aufgaben. Im Aktionsplan „NRW inklusiv“ sind mehr als hundert Maßnahmen angekündigt.

Wir werden nicht alles in der Geschwindigkeit schaffen können, die sich viele wünschen. Aber wir werden Zug um Zug weiter daran arbeiten und uns darauf konzentrieren, das zu schaffen. Das ist keine kleine Minderheit – ich habe das nicht gewusst –, sondern es sind 2,6 Millionen Menschen mit Behinderung, die bei uns in Nordrhein-Westfalen leben. Bei einer Gesamtbevölkerung von 18 Millionen Menschen sind das rund 14 % unserer Bevölkerung. Insofern lohnt es sich, diesen Weg weiterzugehen und zwar, soweit möglich, im Konsens, weil es das wert ist.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Ich will einen negativen Punkt ansprechen. Im nächsten Jahr jährt sich zum 20. Mal der Tag des Solinger Brandanschlags. Das und auch die Gewaltspur, die die NSU in Nordrhein-Westfalen gezogen hat, zeigen, dass Gewalt von Rechts kein ganz neues und unbekanntes Phänomen ist.

In Nordrhein-Westfalen ist schon im Jahre 2001 bei einem Sprengstoffanschlag in der Kölner Propsteigasse eine junge, 19-jährige Deutsch-Iranerin schwer verletzt worden. Wir haben 2004 in der Kölner Keupstraße, einer Straße, in der viele Menschen mit Migrationshintergrund wohnen, einen Nagelbombenanschlag mit 22 Verletzten gehabt. Am 4. April 2008 wurde der Kioskbesitzer Mehmet Kubasik in Dortmund ermordet.

Herr Kollege Laschet, als klar war, dass Mehmet Kubasik von der NSU ermordet worden war, haben wir hier darüber geredet. Ich fand in Ihrer Rede wirklich hervorragend, dass Sie gesagt haben: Man stelle sich einmal vor, die Polizei kommt und überbringt die Mitteilung: „Dein Sohn ist ermordet worden.“ Dann aber gerät die Familie durch Polizei und auch durch Medien in den Verdacht, sie könnte irgendetwas damit zu tun haben. – Das ist eine fürchterliche Situation.

Gamze Kubasik, die Tochter des Opfers, hat an der Bundespräsidentenwahl teilgenommen. In diesem Zusammenhang wurde nochmals viel darüber gesprochen. Es war richtig, deutlich zu machen, dass wir in Nordrhein-Westfalen an der Seite der betroffenen Familien stehen und dass sie zu uns gehören.

Es ist auch richtig, die Kritik und die Erkenntnis, wo Fehler gemacht worden sind, anzunehmen und zu versuchen, konstruktive Lösungen zu finden. Diesen Weg sollten wir weitergehen. Das will auch diese Koalition.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD sowie von Minister Ralf Jäger – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Wir haben – natürlich kann man darüber streiten, wenn das Geld knapp ist – zwei Opferberatungsstellen eingerichtet: eine in Dortmund für Westfalen und eine in Düsseldorf für das Rheinland, die im Juli ihre Pforten geöffnet hat. Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Opfer rechter Gewalt gibt, etwa Familien, die umziehen, weil sie von Rechten bedrängt werden. Sie sind dann ganz allein und wissen nicht, mit wem sie reden können und wer sich um sie kümmert.

Herr Innenminister, die grüne Fraktion steht hinter Ihnen. Wir tragen zwar Auseinandersetzungen um einzelne Punkte aus, aber es war richtig, dass Sie die Kameradschaften in Köln, in Aachen, in Hamm sowie die Gruppe „Nationaler Widerstand Dortmund“ verboten haben. Wir unterstützen das.

Wir müssen zusammen nur weiterarbeiten, um den Rechtsextremismus nachhaltig zu bekämpfen und die Zivilgesellschaft davon überzeugen. Wir brauchen die Prävention in Schulen, die Jugendarbeit sowie die politische Bildungsarbeit. Die beste Waffe – das habe ich in Aachen bei den Demonstrationen gegen die Kameradschaft erlebt – ist eine demokratische Zivilgesellschaft, ist es,

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

wenn eine ganze Stadt aufsteht und sagt: Ihr seid Nazis, wir nicht!

Mit der Konversion will ich einen weiteren Punkt ansprechen. Der Bundesverteidigungsminister hat im Oktober 2011 verkündet, dass im Rahmen der Truppenreduzierungen in Nordrhein-Westfalen 10.000 Dienstposten abgezogen werden. Er hat im Juni dieses Jahres verkündet, dass drei Viertel der Schließungen bis 2015 erfolgen sollten.

Davon sind viele Kommunen in unserem Land stark betroffen. Ich nenne nur Köln mit 2.200 Stellen, Rheine mit 1.800 Stellen, Augustdorf mit 1.600 Stellen, Höxter mit 500 Stellen, Kerpen mit 700 Stellen, Düsseldorf mit 900 Stellen, Münster mit 500 Stellen, Siegburg mit 400 Stellen und Wesel mit 400 Stellen. Das ist nicht alles.

Die britische Regierung hat angekündigt, ihre 20.000 Soldaten aus Deutschland bis 2020 abzuziehen.

Beide Operationen sind eigentlich nur zu begrüßen. Denn wenn die Briten aus Deutschland abgezogen werden können, heißt das, dass wir sie hier – an der Stelle – so nicht mehr brauchen. Und wenn die Bundeswehr reduziert werden kann, heißt das ja: Die Bedrohungssituation ist so, dass wir auf einen Teil der Soldaten verzichten können.

Aber das stellt die Kommunen vor erhebliche Probleme. In Münster wird bis 2014 das gesamte britische Kontingent abgezogen. Gerade der Niederrhein steht mit Mönchengladbach, Niederkrüchten, Elmpt in den Jahren 2014 bis 2016 vor erheblichen Strukturherausforderungen. In Gütersloh und Bielefeld erfolgt ein Teilabzug und später mehr, während der Abzug in Herford und Paderborn bis 2020 vorgesehen ist. Wer weiß, was die Briten in Paderborn für ein Faktor sind – ökonomisch und als Teil der dortigen Gesellschaft –, der weiß, was das heißt. Es sind insgesamt rund 18.000 ha Fläche, die die Briten freigeben, auch zum Beispiel im Bereich Haltern mit großen Flächen. Davon befinden sich 700 ha innerorts, und es betrifft 6.000 Wohnungen.

Ich plädiere dafür, dass wir zusammen – auch das richtet sich an die CDU-Kollegen; Herr Laumann, Sie wissen, dass in Rheine praktisch eine Standortschließung erfolgt – Richtung Berlin gehen, das BImA­-Gesetz ändern und für die vom Standortabzug betroffenen Kommunen dafür sorgen, dass sie Erleichterung bei der Wiederinverkehrbringung der Grundstücke bekommen.

Ich kenne bei uns in Aachen den ehemaligen belgischen Militärstandort Camp Hitfeld, der jetzt über 25 Jahre brachliegt. Das sind 60 ha Fläche. Die BImA meint, sie bekäme dafür Geld wie entsprechend für Neubaugrundstücke.

Wenn man alles zusammenzählt, reden wir über 23.000 Dienstposten und über mehr als 3.000 Zivilbeschäftigte.

Was es für eine Kommune wie Rheine heißt, wenn da 1.600 Dienstposten abgezogen werden mit allem, was daran hängt, dann ist das mehr als die Schließung eines Betriebes. Insofern sollten wir zusammen dafür sorgen, dass die BImA Möglichkeiten eröffnet, Flächen einfacher wieder in Verkehr zu bringen.

Ich will in dem Zusammenhang einen Punkt ansprechen, da ich mein erstes Kommunalmandat bei den Grünen im Kreis Lippe bei der Vermögensverwaltung des ehemaligen Landes Lippe begonnen habe, jetzt in Aachen lebe und die Gründung des Nationalparks Eifel sehr, sehr intensiv verfolgt habe, von wo ja die Belgier ihre Streitkräfte abgezogen haben.

Die größte zusammenhängende und wertvollste Naturschutzfläche, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, ist die Senne im Bereich Bielefeld/Paderborn. Die Briten – ich habe sie erlebt, als wir da oben gewohnt und gearbeitet haben – haben angekündigt, alle Truppen innerhalb der nächsten acht Jahre abzuziehen. Das heißt, es besteht, da die Nationalparkwürdigkeit der Senne deutlich höher ist als die der Eifel, für Ostwestfalen die einmalige Chance, daraus einen Nationalpark zu machen, zumal es auch keine andere vernünftige Nutzung gibt.

Wer erlebt hat, wie die Bäderlandschaft in Ostwestfalen Zug um Zug in die Krise gekommen ist – ich war damals als kommunaler Mandatsträger für Bad Salzuflen und Horn-Bad Meinberg mit zuständig –, der weiß, dass es sich lohnen würde, etwas Neues zu schaffen – etwas, was auch für die touristische Ökonomie in der Region sehr wertvoll sein wird.

Ich kann nur dazu raten, die sich um dieses Vorhaben rankenden Auseinandersetzungen beiseitezulegen und zu einem Konsens zu kommen. Wir haben es in der Eifel im Konsens aller Parteien erreicht. Es ist eine langfristige Arbeit, aber es lohnt sich. Die gleiche Chance gibt es in Ostwestfalen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir wollen als Koalitionspartner den Prozess unterstützen. Wir sind bis 2017 gewählt. In diesen Zeitraum fällt genau die entscheidende Phase. Entweder bekommen wir das hin und schaffen dort etwas sehr Schönes, oder es wäre schade für Ostwestfalen und eine verpasste Chance. Man kann immer über den einen oder anderen Hektar streiten. Aber die Grundidee, das auch als eine Bereicherung für die Menschen, die dort leben und jetzt nicht in das Gelände kommen, zu verstehen, wenn sie dann Radwege, Wanderwege und Gaststätten nutzen könnten, ist hervorragend.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich möchte kurz zwei hier diskutierte Gesetzesvorhaben ansprechen.

Wir wollen noch einmal an das Ladenöffnungsgesetz herangehen. Ich bin meiner Partei dankbar, dass sie über eine Internetbefragung versucht hat, die Bedürfnisse der Menschen herauszufinden. Das Ergebnis war für uns als Grüne überraschend: Bei der Frage, ob eher geschlossen werden soll oder nicht – ich hätte ein gewisses Verständnis dafür, wenn man 22 Uhr vorschlägt; dann hat normalerweise wirklich jeder Mensch eingekauft –, hat sich in unserer Partei ein zweigeteiltes Meinungsbild gezeigt. Die eine Hälfte sagte: Lasst es so, wie es ist, die Leute entscheiden das selber. Die andere Hälfte war dafür, etwas eher zu schließen.

Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, nur eine sehr moderate Anpassung vorzunehmen. Wir werden an die Zeiten in der Woche nicht herangehen, aber uns mit der Sonntagsruhe beschäftigen, und wir werden möglicherweise 22:00 Uhr für Samstagabend als Ladenschluss festlegen, damit die Leute auch vor Sonntag zuhause sind. Und wir werden die Feiertagsregelung verändern. Aber all dies in einer sehr moderaten Art, sodass niemand in irgendeiner Weise Existenzkrisen oder Ähnliches befürchten muss. Die Regelung kann so moderat geändert werden.

Beim Nichtraucherschutzgesetz – auch das hat Herr Lindner eben angesprochen – gibt es auch klare Linien. Für mich war beeindruckend, Frau Ministerpräsidentin, wie Sie vor zwei Jahren von Ihrem Erlebnis mit der Eisdiele in Mülheim erzählt haben.

(Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Im Sau­er­land!)

– Auch gut. Nichts Unrechtes gegen Mülheim; es war eine Eisdiele im Sauerland.

Die Ministerpräsidentin wollte mit ihrem Sohn in eine Eisdiele gehen; der Sohn war damals noch keine 18. Doch man ging schließlich nicht in diese – vermeintliche – Eisdiele, weil die Eisdiele keine Eisdiele war, sondern ein Raucherklub. Und das war die Konsequenz Ihres vermurksten schwarz-gelben Gesetzes, weil unter dem Deckmantel „Raucherklub“ mit allem, was da dranhing ...

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Quatsch!)

– Natürlich war es so. Das ist doch die Praxis bei uns überall in den Städten. Wir werden konsequenter sein.

(Weitere Zurufe von der CDU)

– Sie können nicht bestreiten, dass so etwas erlebt worden ist und dass so etwas in den Städten zu finden war. Das können Sie gar nicht bestreiten. Wir werden an der Stelle konsequenter sein.

(Zuruf von der CDU: Das war doch verboten!)

Herr Laumann, ich sage Ihnen ganz persönlich: Wir gehen jetzt in die Anhörung und werden dann eine Regelung schaffen, die rechtssicher sein muss. Das, was Sie mit dem 80-Jährigen und seinem Geburtstag angesprochen haben, ist für mich kein Dogma. Das, was Sie mit dem Schützenfest und dem Zelt angesprochen haben, ist für mich auch kein Dogma.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Das ist gut!)

Das gucken wir uns genau an, und dann machen wir eine rechtssichere Regelung. Aber die Regelung sollte nicht mehr durchlässig sein wie die noch gültige. Aus meiner Sicht war es das dann auch mit den Eckkneipen. Das gehört dann auch dazu.

Also: Die Anhörung durchführen, diese genau auswerten, nicht mit dem Knüppel durchgehen, aber eine klare Regelung finden, die die Menschen auch verstehen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Lassen Sie mich noch einige wenige Worte sagen. – Mich haben im Urlaub in den Pressespiegeln immer wieder die Diskussionen über die Steuer-CDs überrascht. Ich habe eine Reihe von Kommentaren gelesen, die ich mir nicht habe vorstellen können.

Der Ankauf ist rechtmäßig; das ist keine Frage. Helmut Linssen hat angekauft. Die Rechtmäßigkeit ist gerichtlich festgestellt worden. Für mich wäre es eher sogar Pflicht der Finanzfachbeamten, dass sie, wenn sie Kenntnis von so etwas erlangen, dafür sorgen, dass sie die Informationen bekommen. Wir haben doch damals mitbekommen, dass die Selbstanzeigen danach gestiegen sind. Die Leute haben diesen Weg gesucht, was auch richtig war.

Für uns ist das Steuerabkommen so, wie es Herr Schäuble ausgehandelt hat, nicht akzeptabel. Das Steuerabkommen ist so, wie es ausgehandelt wurde, die Absicherung des Schweizer Geschäftsmodells der anonymen Konten und die Ausweitung dieser Tätigkeiten auf Standorte in Nordrhein-Westfalen. Das kann niemand wollen. Das sind Reiseerleichterungen für Steuerhinterzieher, nichts anderes. Als der Vertrag ausgehandelt wurde, sind die Selbstanzeigen zurückgegangen. Seit klar ist, es gibt eine konsequente Linie der von SPD und Grünen regierten Länder, steigt die Zahl der Selbstanzeigen wieder.

Insofern sagen wir zu einem Abkommen grundsätzlich Ja, aber die Konditionen müssen so sein, wie die USA sie ausgehandelt hat: keine Anonymität mehr, sondern tatsächliche Transparenz über das, was gemacht worden ist. – Dann kann man über ein Abkommen reden. Was jetzt vorgelegt worden ist, ist aus meiner Sicht jedenfalls nicht akzeptabel.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende dieser Legislaturperiode werde ich 64 Jahre alt sein, wenn gesundheitlich alles gut geht.

(Zurufe)

– So ist das. Danke. – Ich war dann 17 Jahre in diesem Hohen Haus und auch 17 Jahre im Koalitionsausschuss von Sozialdemokraten und Grünen. Ich habe als Landesvorsitzender schon die erste Koalition mit verhandelt. Ich sage selbstkritisch: In allen 17 Jahren mussten wir neue Schulden aufnehmen.

Ich füge aber hinzu: Diejenigen, die bei CDU und FDP Regierungsverantwortung hatten – ob als Fraktionsvorsitzende oder Abgeordnete –, könnten alle nichts anderes von sich sagen. Herr Laumann und Herr Laschet, das können Sie hier und in Berlin nicht behaupten und das können auch Sie, Herr Lindner, Herr Dr. Papke, nicht sagen. Das ist auf Bundesebene, auf Landesebene und in fast allen Kommunen durchgängig der Fall. Wir wissen, so kann es nicht weitergehen. Das ist völlig richtig. Wir wissen, privat würden wir nicht so handeln. Das ist auch richtig. Deswegen müssen wir vernünftig miteinander umgehen und darauf verzichten, irgendwelche populistischen Mätzchen zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ganz schwierig. Das ist mir völlig klar. Wenn es ums Sparen geht, wird es normalerweise immer etwas einsamer um den Finanzminister und auch einsamer um die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen. Ich sage das aus der Erfahrung der Fraktion heraus.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Bei diesen Fragen macht die Opposition in der Regel ein außerordentlich populistisches Geschäft, wissend, dass es eigentlich anders ist. Sie macht es aber immer wieder. Ich weiß auch, die Chefredakteure fordern an einem Tag zum Sparen auf, während jemand mit einem konkreten Vorschlag am nächsten Tag so behandelt wird, dass er verrückt sein müsste, noch einmal einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten. Das wissen wir auch.

Ich weiß, es ist viel verlangt, wenn ich zu Ihnen sage: Sie haben angekündigt, Sie würden konkrete Vorschläge vorlegen.

(Zuruf von der CDU)

– Ich sage nur, ich habe das zweimal gehört. In beiden Fällen waren die Vorschläge nicht so konkret.

Es ist von einer Oppositionsfraktion viel verlangt, Konkretes auf den Tisch zu legen und durchdiskutieren zu lassen, weil man gern verstehen würde, wie es gehen könnte.

Wir haben uns auf eine strukturelle Einsparung in Höhe von 1 Milliarde € innerhalb von fünf Jahren geeinigt. Das reicht nicht, um auf eine Schuldengrenze von Null zu kommen. Sie wissen genau: 1 Milliarde € ist das Volumen von 20.000 Stellen. Ich habe alles gelesen, was Sie während Ihrer Regierungszeit gesagt haben. Sie sagten, eine Kürzung geht bei der Polizei nicht, bei den Lehrern nicht, an den Hochschulen nicht und im Justizbereich nicht. Dann kommt die Chimäre Ministerien daher. Die Ministerien haben nicht einmal mehr ein Drittel von 20.000 Stellen. Insofern geht das überhaupt nicht; denn wir brauchen auch noch handlungsfähige Ministerien.

Es wurde darüber geredet, dass Stellen neu geschaffen worden sind. Mir liegt noch der Schriftwechsel von CDU-Regierungspräsident Diegel und Umweltminister Uhlenberg vor, der gesagt hat, wir brauchen zusätzliches Personal bei den Bezirksregierungen – dabei wird jetzt immer auf Johannes Remmel eingeschlagen –, weil wir die Techniker nicht mehr haben, die Envio überwachen können.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Insofern kann man das populistisch machen oder man kann es ehrlich machen.

Ich habe jetzt vier Koalitionen mitgemacht. Ich habe noch nicht erlebt, dass wir derart sparsam mit finanziellen Versprechungen umgegangen sind. Wir müssen bestimmte Sachen zahlen. Aber früher bekam eine Fraktion auch einen bestimmten Bereich „zum Gestalten“. Wir haben uns als Fraktionen dieses Mal nur ganz wenig an neuen Sachen vorgenommen. Was ist die Quittung dafür? Heute Morgen stand in der Zeitung: Keine neuen Projekte vorgestellt. – Also wieder um 100 Millionen an irgendeiner Stelle erhöhen, um jemandem die Sonne zu versprechen und sich auf der anderen Seite beschimpfen lassen? Genau das haben wir nicht gemacht. Wir wissen, dass wir das nicht mehr dürfen und nicht mehr können.

Wir versuchen, eine strukturelle Einsparung in Höhe von 1 Milliarde € hinzubekommen. Das ist eine unglaubliche Anstrengung für die Fraktionen und für das Kabinett.

Ich spreche auch unseren verehrten Gast vom Landesrechnungshof, Frau Mandt, an. Frau Mandt, wir müssen auch Sie um Unterstützung bitten. Wir brauchen Sie, um das zu schaffen. Es ist notwendig. Anders kann es nicht weitergehen. Es ist aber eine Titanenaufgabe. Ich kann mir vorstellen, dass die Beifallsstürme dünner werden, wenn wir die konkreten Projekte auf den Tisch legen. Aber wir müssen es machen und haben uns darauf geeinigt, es auch zu machen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, hinter uns liegen zwei Jahre Minderheitsregierung und ein erfolgreicher Wahlkampf mit einem klaren Regierungsauftrag. Das ist ein Vertrauensvorschuss. Mit dem Vertrauensvorschuss wollen wir arbeiten. Wir haben gute Koalitionsverhandlungen geführt. Wir haben einen guten Vertrag als Grundlage unserer Arbeit. Wir haben viel Arbeit vor uns.

Frau Ministerpräsidentin, in der Schlusssequenz Ihrer gestrigen Rede haben Sie in alphabetischer Reihenfolge die drei Landesteile aufgeführt. Hinter mir saßen drei stellvertretende Fraktionsvorsitzende, die alle auf einmal seufzten. Das war eine süße Situation. Es waren Verena Schäffer – in Hessen geboren, jetzt in Witten wohnend –, Daniela Schneckenburger – eine Baden-Württembergerin, jetzt Dortmunder Urgestein – und der gebürtig aus Niedersachsen kommende Mehrdad Mostofizadeh, der mehr Essener ist, als ich mir einen Essener vorstellen kann. Deswegen müssen wir das von gestern korrigieren. Wir machen das für unser Land, für alle Landesteile, für das Siegerland, für das Sauerland, für den Niederrhein, und wir machen es natürlich für das Ruhrgebiet. Das gehört zu uns. Es ist unser Kernstück. Das sage ich als jemand, der aus dem Emsland nach Nordrhein-Westfalen gekommen ist und nun in Aachen lebt. Es ist eine der wunderbarsten Regionen in Nordrhein-Westfalen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

– Ja, ihr bekommt eine Currywurst dafür. Das ist in Ordnung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deswegen: Alle zusammen für das Land! – Herzlichen Dank.

(Langanhaltender Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Als nächstem Redner erteile ich für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Dr. Paul das Wort. Bitte schön.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Ministerpräsidentin! Die kleinste Fraktion zu sein, bietet bisweilen auch einen gewissen Komfort. Man hat öfter mal Gelegenheit, das letzte Wort zu haben.

Frau Kraft, wir haben gestern Ihre Regierungserklärung gehört. Sie haben darin zahlreiche Initiativen und Programme angekündigt. Viele dieser Initiativen machen aus Piratensicht ganz sicher inhaltlich Sinn; letztlich sind es jedoch nur Luftschlösser. Denn Sie haben ausdrücklich gesagt, dass sämtliche Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen.

Den Worten müssen aber auch Taten folgen. Das werden wir als Piraten in unserer Oppositionsrolle genau prüfen. „In der Politik nicht nur reagieren,“ sagten Sie, „wir müssen viel öfter vorausschauend agieren.“ Aus Piratensicht müssen wir nicht nur viel öfter, sondern grundsätzlich vorausschauend in die Zukunft investieren. Darunter verstehen wir Investitionen in Bereiche, die die Arbeits- und Lebenssituation der Menschen in unserem Land spürbar und direkt verbessern. Das sind zum Beispiel Investitionen zur Verbesserung der Beschäftigungslage, Investitionen in die Betreuung unserer Kinder. Da steht Nordrhein-Westfalen leider in Deutschland immer noch auf dem letzten Platz.

Wir wollen den diskriminierungsfreien Zugang zur öffentlichen Infrastruktur und Investitionen in gute Bildung. Der öffentliche Nahverkehr ist zwar öffentlich, aber heute noch leider viel zu teuer.

Die Regierung sieht die Lösung der Probleme in Nordrhein-Westfalen darin, gezielt zu sparen, in die Zukunft zu investieren und Einnahmen zu erhöhen, ein Dreiklang – wir haben es gestern gesagt – wie in Seife gemeißelt.

Die Einnahmen zu erhöhen, ist sicher eine gute Idee. Aber wie? Hier fordern wir konkrete Vorschläge der Regierung und nicht nur das Vertrösten auf Bundesratsinitiativen. Wir freuen uns auch, dass Sie, Frau Kraft, explizit gesagt haben, Sie möchten das Projekt der besseren Bildung gemeinsam mit uns und den anderen Oppositionsfraktionen entwickeln. Wir werden uns da ganz deutlich mit Konzepten einbringen.

Die schönen Zahlen, die Sie aus dem Bereich Bildung genannt haben, sind in vielen Fällen Augenwischerei. Wenn man sich – das ist nur ein kleines Beispiel – einmal vor Augen führt, dass in Nordrhein-Westfalen für Digitalmedien für Schulen pro Schüler pro Jahr etwa 51 Cent und in Finnland das Fünffache, also 2,50 €, ausgegeben werden – und das vor dem Hintergrund, dass wir alle wissen, wie gut Finnland in der PISA-Studie abgeschnitten hat –, dann zeigt dieses Beispiel deutlich, dass Bildung bei uns in Nordrhein-Westfalen total unterfinanziert ist. Wir sind das Schlusslicht in Europa.

(Beifall von den PIRATEN)

Dabei haben wir heute die technischen Möglichkeiten, auch im Netz Dinge zu realisieren, die noch gar nicht in Angriff genommen worden sind. Anstatt Universitäten, Fachhochschulen, Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen weiter im eigenen Saft kochen zu lassen, sollte man endlich Vernetzungskonzepte entwickeln. Wir werden jetzt noch weitere Beispiele aufzeigen, wie wir uns eine konkrete verantwortungsvolle Politik für unser Land vorstellen.

Für uns Piraten – da sind wir nicht die Einzigen; das wissen wir – ist Nachhaltigkeit eines der Leitbilder für gesellschaftliche Entwicklung. Dabei sind Bürgerinnen und Bürger nicht nur die Verursacher, sondern auch Entscheider und Antriebsmotoren für Veränderungen. Die Bereiche der Umweltpolitik, die die Landesregierung im Koalitionsvertrag beschrieben hat, sind zum großen Teil für uns Piraten zustimmungsfähig – das muss auch einmal gesagt werden – wie zum Beispiel die Erhöhung des Stromversorgungsanteils durch Windenergie bzw. Repowering, die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie die Stärkung ländlicher Räume, naturnahe Landwirtschaft. Die Umsetzung allerdings werden wir sehr genau verfolgen, denn Versprechen und ihre Einhaltung weisen oft erhebliche Differenzen auf.

Da wäre zum Beispiel der Klimaschutz „made in Nordrhein-Westfalen“. In dem Entwurf des Klimaschutzgesetzes soll der Ausstoß von C02 in Nordrhein-Westfalen bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 reduziert werden. Damit weicht die frischgebackene Koalitionsregierung von den bundesweiten Reduktionszielen deutlich ab: minus 40 % bis 2020 und minus 80 % bis 95 % bis 2050. Warum, wird nicht erklärt.

Das Klimaschutzgesetz legt Klimaschutzziele für NRW und den rechtlichen Rahmen dafür fest. Dazu muss leider festgestellt werden, dass das Gesetz nur für öffentliche Stellen gilt, die bei großzügiger Rechnung höchstens 4 % bis 5 % der CO2-Emissionen verursachen. Hier ist also nicht allzu viel einzusparen. Wie die obengenannten Ziele ohne feste verbindliche Reduktionsziele für Verkehr, Wirtschaft und Industrie, hier vor allem die Energieumwandlung, trotzdem erreicht werden sollen, wird nicht erwähnt und schon gar nicht erläutert.

Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll in Nordrhein-Westfalen von 10 % auf 30 % bis 2025 erhöht werden. Es wird aber nur gefordert. Gefördert werden soll es vom Bund. Nordrhein-Westfalen entwirft dazu Handlungsstrategien und identifiziert. Wenn der Bund nicht zahlt, wird daraus dann wohl nichts.

Dem Koalitionsvertrag ist des Weiteren zu entnehmen, dass unsere Landesregierung, SPD und Grüne weit davon entfernt sind, die Herausforderungen der Energiewende für Nordrhein-Westfalen strategisch und strukturiert anzugehen. Die Notwendigkeit eines Landes-Masterplans zur Energie wird nicht erkannt und wohl auch nicht gewollt. Die einzelnen Maßnahmen erscheinen ebenso disparat, wie ihre Umsetzung vage ist.

Die Regierungskoalition vertraut weiter auf den Markt, der im Bereich der Energiewirtschaft vollkommen von den vier großen Energiekonzernen, also oligopolistisch, beherrscht wird. Im gesamten Energiebereich wird meistens auf den Bund verwiesen. So wird Beratung und Hilfestellung bei der Rekommunalisierung von Strom- und Gasnetzen versprochen. Wie das alles finanziert werden soll, bleibt ein Rätsel.

Stadtwerke werden nicht einmal erwähnt, obwohl sie bisher eine Alternative zu den vier großen Energieversorgern sind und deren Monopolstellung und damit Macht mindern könnten.

(Beifall von den PIRATEN)

Erklärtes Ziel der Piraten in Nordrhein-Westfalen ist es, Monopol- und Oligopolbildungen, die dem Gemeinwohl schaden, durch Schaffung transparenter Marktstrukturen schlicht aufzulösen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ein wichtiger Aspekt nachhaltiger Energiepolitik ist daher die Dezentralisierung der Strom- und Wärmeproduktion. Dazu gehört es für die Piraten auch, eine neutrale Netzgesellschaft zumindest für Nordrhein-Westfalen zu gründen. Bezeichnend ist, dass eine deutsche Netzgesellschaft auf Übertragungsnetzebene mit bestimmendem Einfluss der öffentlichen Hand im Koalitionsvertrag aufgeführt bzw. gefordert wird. Für uns Piraten ist das definitiv zu wenig.

Ziel muss für alle sein, eine Vielzahl innovativer lokaler Energieerzeuger aufzubauen und den Einfluss der bestehenden Oligopole zu verringern. Hier hat die Politik eine weittragende Gestaltungsaufgabe im Sinne einer Nachhaltigkeit.

Ein Skandal ist auch die bisherige Zahlung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegten Umlage. Mit der Umlage finanzieren alle Stromkunden, auch ALG-II-Empfänger, die Energie aus erneuerbaren Quellen – und das, während es für die energieintensive Industrie weitgehende Befreiungsregelungen bei der Umlage gibt. Diese Ausnahmen haben auch zu den immer höher werdenden Energiepreisen geführt.

Der ehemalige Volkswagen-Manager – mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitiere ich – Daniel Goeudevert bemerkte einmal: Wer soll die Energiewende eigentlich hinkriegen, wenn nicht Deutschland? – Er gemahnte uns, darin auch eine Chance zu sehen.

Aber die Energiewende hat mindestens noch eine weitere Seite, die in Ihrer Rede, Frau Kraft, leider überhaupt nicht thematisiert worden ist. Ich spreche von Energieeffizienz und Energieeinsparungsmöglichkeiten. Zurzeit liegen Amortisierungszeiten für Investitionen in Energieeffizienz gerade bei energieintensiven Industrieunternehmen zwischen anderthalb und vier Jahren. Hedgefonds, die solche Firmen besitzen, verlangen aber häufig einen Amortisierungszeitraum von einem halben Jahr. Deshalb passiert nichts. Jedermann akzeptiert natürlich den berechtigten Anspruch der Teilhaber. Aber hier wird der Shareholder Value einseitig, kurzfristig und verabsolutierend über das Gemeinwohl gestellt. Meine Damen und Herren, wir nennen das Finanzterrorismus.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir können uns die schöne Energiewende an die Backe schmieren, wenn wir dem nicht Einhalt gebieten.

Wir fordern die Landesregierung darüber hinaus auf, sich im Bundesrat aktiv für das Thema „Transaktionssteuer“ starkzumachen; gegebenenfalls sind noch weitere Konzepte zu entwickeln. Es kann nicht angehen, dass für den Handel mit so gut wie allen materiellen Gütern eine Umsatzsteuer erhoben wird, Kapital hingegen frei im Netz floatieren darf.

(Beifall von den PIRATEN)

Wer den Verkehr von Leuten und Ideen, nicht aber die Kapitalströme kontrollieren will, schlägt den direkten Weg in die Katastrophe ein. Das in diesem Zusammenhang gebetsmühlenartig wiederholte Argument der Abwanderung zum Beispiel von Börsenplätzen ist dabei wenig mehr als Augenwischerei, gilt es doch, staatliche Handlungsfähigkeit überhaupt sicherzustellen. Sie, die Staaten, dürfen es nicht zulassen, dass durchgeknallte, zugekokste und sozial verkrüppelte Finanzmanager unseren ganzen Planten vor die Wand fahren.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Präsident, verzeihen Sie mir bitte. Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass ich mich hier sinngemäß auf den Linguisten Noam Chomsky und den Ökonom Michel Albert bezogen hatte. Ich hatte auch nicht vor, Ihnen hier den Herrn zu Guttenberg zu geben.

Nach dem positiven fiskalischen Aspekt gibt es bei diesen Steuerkonzepten noch einen weiteren, der leider viel zu selten benannt wird. Jeder Ingenieur – und wir haben in Nordrhein-Westfalen eine ganze Reihe fähiger Ingenieure – weiß, dass ein technisches System – zum Beispiel eine elektronische Schaltung – ohne eine sogenannte Dämpfung seinen Konstrukteuren um die Ohren fliegt. Viele Wirtschaftstheologen wollen oder können davon offensichtlich nichts wissen. Ist das jetzt Dilettantismus oder kriminelle Energie?

Ähnliches gilt, was die Fadenscheinigkeit angeht, für die Urananreicherung in Gronau. Hier verfolgt die Landesregierung offenbar das Konzept „Aussitzen“. Es wird die Absicht bekundet, die Urananreicherung rechtssicher zu beenden. Es wird aber nicht einmal eine rechtlich bindende Bundesratsinitiative geplant.

Auch die Forderung vieler Bürgerinitiativen nach Erstellung einer Kinderkrebsstudie im Umkreis von Atomstandorten wird nicht aufgegriffen.

Ein weiteres zukunftsunfähiges Projekt ist die sogenannte Dichtheitsprüfung. Es ist wohl von einer Novellierung des Landeswassergesetzes die Rede, aber die Ausführungen dazu lassen den Schluss zu, dass es eine Neuauflage dieser Dichtheitsprüfung geben soll, und zwar unabhängig davon, ob eine Gefährdung überhaupt gegeben ist. Aus ideologischen Gründen wird der Dichtheitsprüfungswahn wohl wieder aus der Schublade geholt.

Frau Ministerpräsidentin, gestern haben Sie von Max erzählt. Ich möchte Ihnen heute einmal von Erkan erzählen.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

– Wie bitte?

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Hat sich erledigt!)

– Ich glaube, Sie werden Ihre Kraft später noch für Zwischenrufe brauchen.

Erkan ist ein Junge aus Kassel. Ich weiß – das sage ich, bevor man mich belehrt –, dass Kassel in Hessen liegt, aber das spielt für dieses Beispiel keine Rolle. Ende der 90er-Jahre/Anfang dieses Jahrtausends hat der Kasseler Pädagogikprofessor Ben Bachmair einen völlig anderen Ansatz gepflegt, mit Schulkindern umzugehen, bei denen die Diagnose Dyskalkulie und Legasthenie feststand. Er hat sich nicht gefragt, was die Kinder nicht können, sondern er hat sich gefragt, was die Kinder können.

Gerade Erkan ist ein gutes Beispiel. Er ist ein türkischstämmiges Einzelkind, seine Eltern sind Restaurantbesitzer, und er war sonntagnachmittags allein, weil die Gastronomie laufen musste. Der kleine Erkan hat in seiner Grundschulzeit ein Faible für Formel 1 entwickelt – das war damals die Hoch-Zeit von Michael Schumacher –, und der Junge war tatsächlich in der Lage, nachdem er dem Herrn Professor gegenüber ein wenig warm geworden ist, zu erläutern, was er da macht. Er war in der Lage, die hochkomplexen grafischen Darstellungen, die den aktuellen Stand des Rennens und auch die Wertung in der Weltmeisterschaft angeben, sofort zu erfassen.

Darüber hinaus war er ein Meister – vielleicht lachen Sie jetzt – im Kartenspiel „Pokémon“, bei dem zehn verschiedene Merkmale genutzt werden, um gegen kleine Monster anzutreten. Er war ein Meister in diesem Spiel. Das lässt trotz der Diagnose Dyskalkulie und Legasthenie auf eine erhöhte Rechtshirnbegabung schließen. Mathematik ist eine Strukturwissenschaft, für die zumindest die Rechtshänder ihre rechte Hirnhälfte brauchen. Wir dürfen diese Potenziale – und zwar nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen – nicht vernachlässigen. Die Schule wird in Zukunft die Aufgabe haben, die Kinder dort abzuholen, wo sie sind.

(Beifall von den PIRATEN)

Darüber hinaus – es war häufiger vom Schulfrieden, vom Schulkonsens die Rede – haben wir ein wenig die Befürchtung, dass es zur Friedhofsruhe wird. Wir würden uns natürlich weiterhin innovative Projekte wünschen, beispielsweise ein Projekt zur Aufgabe des 45-Minuten-Rasters. Aus der Neurologie weiß man das. Kaum hat es der Mathematiklehrer geschafft, seine Schützlinge zu begeistern, kaum ist die Endorphindusche im Kopf angegangen, sind die 45 Minuten um, und es heißt „Englisch“. Wir können das nicht den „Waldorfs“ überlassen. Für Graswurzelprojekte würden wir uns mit Ihnen starkmachen; wir kennen uns damit aus.

Und noch etwas, Frau Ministerin Löhrmann: Ich bitte Sie aus aktuellem Anlass inständig, dass Sie dafür Sorge tragen, dass die Ihnen anvertrauten Lehrkräfte in den Schulen – es sind ja 160.000 bis 170.000 in Nordrhein-Westfalen – nicht „verspitzert“ werden. Ich weiß das als Biophysiker. Ich habe ein klein bisschen Einblick in Hirnforschung. Was der Mann erzählt, ist auch wissenschaftlich komplette Grütze.

Im Koalitionsvertrag steht:

„Wir bekennen uns zu dem Ziel, bis 2015 gesamtstaatlich 10% des Bruttoinlandsprodukts für Bildungs- und Forschungsausgaben aufzuwenden.“

Meint die Regierung dies ernst, muss sie mutigere Schritte unternehmen. Wir fordern daher mehr Investitionen. Die Bildungsausgaben betrugen in Deutschland im Jahr 2009 rund 5 % des Bruttoinlandsprodukts, und NRW ist hierbei in Deutschland nicht die Spitze. Hier ist noch mehr zu tun. Auf keinen Fall aber darf man 2015 bei den 10 % stehen bleiben.

Der Koalitionsvertrag weist zu Recht darauf hin, dass der Bildungserfolg auch in Nordrhein-West­falen noch zu stark von der sozialen Herkunft abhängt. In der Regierungserklärung blieb dies leider ohne Erwähnung. Dies kann sich unsere Gesellschaft einfach nicht mehr leisten, und zwar nicht nur volkswirtschaftlich. Es ist und bleibt eigentlich skandalös. Denn die Ungerechtigkeit wird von den öffentlichen Bildungseinrichtungen selbst produziert. Es gelingt immer noch nicht, dass die öffentlichen Bildungseinrichtungen die unterschiedlichen Chancen der Kinder aufgrund des Elternhauses ausgleichen. Vielmehr verschärfen sie diese Ungleichheit, indem sie die Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien und von Migranten diskriminieren; Kinder aus dem Bildungsbürgertum hingegen werden de facto weiterhin privilegiert.

Bildung ist ein Menschenrecht, und unsere Schulen und Kitas müssen dem gerecht werden. Dazu müssen sie natürlich in die Lage versetzt werden, alle Kinder individuell zu fördern. Auch wenn in diesem Land der Schulfrieden ausgerufen wurde, kritisieren wir das gegliederte Schulsystem weiterhin wegen der sozialen Selektion und sprechen uns für eine flüssige Schullaufbahn aus.

Dieses Schulmodell geht allerdings über die jetzt installierten Sekundarschulen weit hinaus. Dabei geht es nicht einfach nur um längeres gemeinsames Lernen. An diesen Schulen soll durch unterschiedliche Geschwindigkeiten, durch frei wählbare Kurse flexibles individuelles Lernen für alle Schüler möglich werden. Darin sehen wir auch ein zeitgemäßes Unterrichtsmodell, weil es allen Schülern bessere Chancen bietet, sich in ihrer individuellen Entwicklung entsprechend zu entfalten.

Vor diesem Hintergrund können wir dem Schulversuch PRIMUS einiges Positive abgewinnen. Laut Koalitionsvertrag und Regierungserklärung sieht die Regierung in der Inklusion die zentrale Herausforderung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Auch wir Piraten treten für die Schaffung eines konsequent inklusiven Bildungssystems ein. Denn wir wollen allen Schülern die gleichen Rechte, Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten bieten.

Auch wir Piraten streben den Rückbau der Förderschulen an. Schüler mit speziellen Förderbedürfnissen sollen, so weit als möglich, in die allgemeinbildenden Schulen eingebunden werden. Dem schrittweisen Rückbau der Förderschulen muss ein entsprechender Ausbau der Regelschulen gegenüberstehen. Wir wollen den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung so schnell wie möglich gesetzlich verankern. Elternwille auf Augenhöhe ist dabei allerdings das oberste Gebot. Das durch die Schließung der Förderschulen eingesparte Geld muss zu hundert Prozent in die inklusiven Schulen investiert werden. Auf keinen Fall darf es zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Entscheidungen zur inklusiven Schule wurden bisher von Politikern, Bildungsexperten, Sprechern von Verbänden und einzelnen sehr engagierten Eltern diskutiert und beschlossen. Die Mehrzahl der Betroffenen blieb dabei jedoch außen vor. Wir fordern auch hier mehr Beteiligung, also die Einbeziehung aller betroffenen Schüler und Eltern.

Wir wären auch keine Piraten, wenn wir nicht auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen würden: Es wird höchste Zeit, dass unsere Schulen endlich im 21. Jahrhundert ankommen. In der Informations- und Wissensgesellschaft ist der kompetente Umgang mit den gar nicht mehr so neuen Medien unabdingbar für die vollwertige gesellschaftliche Teilhabe. Doch kein Wort der Regierung hierzu – weder in der Rede von Ihnen, Frau Kraft, noch im Koalitionsvertrag –, wie an Schulen mit Computern, Internet oder Social Media umgegangen werden soll. Dabei ist in diesem Bereich viel zu tun. Wir brauchen eine landesweite IT-Initiative Bildungsinnovation.

(Beifall von den PIRATEN)

Die IT-Infrastruktur der Schulen muss flächendeckend auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Es kann nicht sein, dass noch Geräte aus der digitalen Steinzeit verwendet werden. Wir wollen eine netzbasierte, virtuelle Lernumgebung und Lernmanagementsysteme. Wir meinen, dass jeder Schüler ab dem fünften Schuljahr ein mobiles digitales Endgerät zum Lernen und Spielen zur Verfügung haben sollte. Wir sind überzeugt, dass durch den verstärkten Einsatz digitaler Lern- und Arbeitsmittel auch Kosten gesenkt werden können, vor allem wenn diese Materialen unter freier Lizenz verfügbar gemacht werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Im Koalitionsvertrag findet sich des Weiteren:

„Wir wollen, dass alle Studierwilligen ein erfolgreiches Studium in NRW absolvieren können, stärken die Demokratie an unseren Hochschulen und setzen den Rahmen für eine breite und zukunftsgerichtete Forschung.“

Dies ist unterstützenswert; das können wir Piraten sofort unterschreiben. Schauen wir uns aber einmal im Detail an, was damit gemeint ist! Das System Hochschule muss nämlich komplett neu gedacht werden. Ist es nötig, dass Hochschulen wie Unternehmen funktionieren sollen? Ist es richtig, was der damaligen Regierung Rüttgers/Pinkwart aus Gütersloh souffliert worden ist, oder ist nicht die akademische Selbstverwaltung und die wirkliche Autonomie der Wissenschaft ein Gut für sich?

Autonomie heißt nach der griechischen Herkunft nicht ausschließlich wirtschaftliche Autonomie à la Bertelsmann. Bildungseinrichtungen müssen immer wieder auf die Bedürfnisse einer Gesellschaft hin reflektiert werden – ein permanenter Prozess. Dies wurde gerade nicht hochgehalten. Solche Steuerungselemente wie Hochschulräte sind gerade ein Zeugnis von ausschließlicher Orientierung an wirtschaftlichen Interessen. Das läuft völlig konträr zu dem angestrebten Anspruch der Zukunftsfähigkeit.

Die Fragen hingegen, die wir stellen müssen, lauten: Was macht eine Hochschule zukunftsfähig, und welchen Beitrag leistet sie zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft insgesamt? Brecht hat Galilei in den Mund gelegt, dass die Aufgabe der Wissenschaft darin bestehe, die Mühsal der menschlichen Existenz zu verringern. Wir müssen heute die Frage stellen, welchen Beitrag die Hochschulen zur Orientierung in einer immer komplexer werdenden Welt leisten. Aktuell zu diagnostizieren ist vor allem das Totalversagen der vorherrschenden Wirtschaftstheorien bei Analyse und Therapie zur Behebung der Krisen.

Ein Beispiel: Standard & Poor‘s – man könnte auch sagen: gewöhnlich und arm – ratete die Bank Lehman Brothers eine Woche vor dem Crash auf Triple A.

Im Übermaß mit solch betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Bereich der Vorhersage ausgestattet sind bei uns die Hochschulräte. Ich bin im Zweifel, ob unsere germanischen Ahnen, die ihre Zukunft aus der Leber von totem Viehzeug gelesen haben, da nicht erfolgreicher waren.

(Beifall von den PIRATEN)

Gerade in puncto Transparenz – das Wort ist in letzter Zeit von allen Fraktionen häufig genannt worden – sind die Hochschulräte ein hervorragende Ansatzpunkt für einen dringend nötigen Neuanfang. Tatsächlich sind weder der Hochschulrat als Gremium noch die einzelnen Mitglieder eines Hochschulrats über die gesamte fünfjährige Amtszeit irgendeiner demokratisch legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig. Das ist für uns Piraten inakzeptabel.

(Beifall von den PIRATEN)

Der Hochschulrat ist sozusagen eine freischwebende Einrichtung. Anders als bei einem Unternehmensaufsichtsrat sitzen im Hochschulrat noch nicht einmal die Shareholder, die dort dem Vorstand gegenüber ihre Einlageinteressen vertreten. Die Hochschulratsmitglieder entscheiden über das Geld der Steuerzahler nach ihren ganz persönlichen, hochschulpolitischen oder ökonomischen Interessen und Einstellungen. Die Mitglieder können bislang selbst bei einer persönlichen Verfehlung noch nicht einmal abberufen oder abgewählt werden.

Dies halten wir für eine handfeste Aushebelung jeglicher demokratischer Entscheidungsprozesse innerhalb der Hochschulen. Nähmen wir die Aussagen im Koalitionsvertrag also ernst, hieße das, die Demokratie in den Hochschulen konsequent entweder durch Abschaffung oder Umgestaltung der Hochschulräte zu erreichen.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist darüber hinaus erstrebenswert, dass sich die Hochschulen weiter öffnen und auch neue Medien als Mittel der Wissensgenerierung und ?vermittlung eine viel stärkere Rolle spielen. Abbau von Hürden bedeutet für uns aber auch Zugang zum Netz als Bestandteil des Bildungssystems. Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges persönliches Netzwerk von Kontakten in Social Networks und offline zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der Bildung. Denn Bildung ist viel mehr als nur ökonomisch Bezifferbares.

Kommunikation, Information, Wissen und Bildung formen die Grundlage unserer Gesellschaft. Ihr Gesicht wird gerade durch die Bildung geprägt. Bildung ermöglicht wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, auf dem letztlich unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie setzt die Standards für unser Zusammenleben. Sie gibt Orientierung in einer komplexen Welt und schützt die Gesellschaft vor irrationalen Ängsten und leichtfertigen Vorurteilen. Sie versetzt uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, sogar die gesellschaftliche Richtung zu ändern. Wer die Bildung vernachlässigt, zerstört die Grundlage, auf der unsere Gesellschaft aufgebaut ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Zum Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen ist zu sagen, dass wir es kritisch sehen, dass Professoren teilweise nur noch mit der Beschaffung von sogenannten Drittmitteln beschäftigt sind. Ein Teil der durch Drittmittel eingeworbenen Gelder wird durch staatliche Förderung bereitgestellt. Die Notwendigkeit dieser Förderprogramme ist zu hinterfragen, und eventuell freiwerdende Gelder sind dem Etat der Hochschulen zuzuführen. Hierdurch können die Hochschulen Mittel an Stellen einsetzen, an denen sie dringend benötigt werden. Zusätzlich entfällt der durch Antragsprozesse entstehende Mehraufwand.

Zur Drittmitteleinwerbung zählen natürlich auch die Drittmittel aus der Privatwirtschaft. – Herzlich willkommen! Die Forschungsfreiheit an den Schulen ist aber gefährdet, wenn private Auftraggeber gezielt ein bestimmtes Forschungsergebnis verfolgen. Dadurch wird ergebnisorientierte Forschung unter dem Deckmantel von Neutralität und Sachlichkeit als öffentliches Forschungsergebnis verkauft. Die Piraten fordern daher eine deutliche und transparente Nennung aller privaten Förderer.

(Beifall von den PIRATEN)

Durch Verträge gehen die Rechte an den Forschungsergebnissen oftmals vollständig an den privaten Auftraggeber über. Dadurch werden Patente in der privaten Wirtschaft geschaffen, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert wurden. Unter Beteiligung von öffentlichen Geldern sind allerdings alle Forschungsergebnisse unbedingt öffentlich zu machen.

(Beifall von den PIRATEN)

Frau Ministerpräsidentin, Sie haben erwähnt, dass Kultur kein Luxus ist. Leider aber nehmen, bedingt durch die chronisch maroden Kommunalfinanzen, viele Kommunen bei den sogenannten freiwilligen Leistungen Einsparungen vor. Das ist ein unerträglicher Zustand.

Wir benötigen für Nordrhein-Westfalen eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur, die keinerlei Deutungshoheit unterworfen ist und jedem Menschen zur eigenen Teilhabe und freien Mitgestaltung offensteht. Wir fordern eine neue Wahrnehmung in der Klassifizierung von Kultur und den damit einhergehenden Bewertungen von Niveau oder Geschmack. Während die selbsternannte Hochkultur mit Subventionen gestützt wird, müssen Kulturbereiche jenseits der ausgetretenen Pfade sehen, wo sie bleiben. Den Protagonisten bleibt oft nichts anderes übrig, als sich zu boulevardisieren und sich selbst zu Kunsthandwerkern zu reduzieren, um am Markt bleiben zu können. Dies gilt es unbedingt zu ändern.

Wenn von Spitzenleistungen von Kunst? und Kulturschaffenden geredet wird, sollten wir uns von dem US-amerikanischen Rankingwahn verabschieden. Das ist eine Unkultur. Man kann doch nicht Qualitäten auf einer Liste nebeneinander vergleichen.

(Beifall von den PIRATEN)

Die alleinige Ausrichtung auf Leuchtturmprojekte und sogenannte Spitzenleistungen wird der bunten und sehr vielfältigen Kultur in unserem schönen Bundesland einfach nicht gerecht.

(Zuruf von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft)

– Okay. Wir werden das überprüfen.

Darüber hinaus bedeutet Zugang zu Kultur auch immer Zugang zu Märkten. Das hierin schlummernde, auch wirtschaftlich relevante Potenzial ist nicht einmal im Ansatz berücksichtigt. Wir sehen da durchaus eine bislang noch im Schlummer befindliche große zusätzliche Wirtschaftskraft für das Land Nordrhein-Westfalen.

Frau Ministerpräsidentin, Herr Wirtschaftsminister Duin, ein weiteres Thema, das uns Piraten am Herzen liegt, ist die Kultur? und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

(Minister Garrelt Duin: Mir auch!)

– Das glaube ich Ihnen. – Vor einigen Wochen haben Sie den „Kreativ-Report NRW“ vorgelegt. Darin wird die große wirtschaftliche Bedeutung der Kultur? und Kreativwirtschaft für Nordrhein-Westfalen deutlich. Schon heute macht sie einen bedeutenden Teil der Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen aus. Allein die Software? und Games-Branche ist in Nordrhein-Westfalen seit 2008 um sage und schreibe 30 % gewachsen.

Doch nicht nur in Hinsicht auf ökonomische Kennzahlen sind kreative Wirtschaftszweige wichtig. Die Kultur? und Kreativbranche ist vor allem auch ein wesentlicher Motor für Innovationen, der für positive Effekte in allen anderen Branchen sorgen kann. Die digitale Revolution, die wir seit einigen Jahren erleben und die noch lange nicht abgeschlossen ist, findet ihren konkreten gesellschaftlichen Ausdruck eben in der Kultur? und Kreativwirtschaft. Hier entstehen aus neuen Technologien neue Ideen, Produkte und Dienstleistungen, die gesamtgesellschaftliche Relevanz besitzen.

Ein Beispiel wäre der Megatrend der Digitalisierung, der nicht nur leichteren und schnelleren Zugriff auf Wissen ermöglicht, sondern andererseits auch helfen kann, natürliche Ressourcen zu schonen, indem beispielsweise Firmen und Behörden weitestgehend auf Papier verzichten können. Wir Piraten freuen uns im Übrigen, dass dieser Megatrend inzwischen auch im Landtag angekommen ist. Noch schöner wäre es allerdings, wenn er auch die Landesregierung erreichen würde. Ich denke hier mit Schrecken an die großen und weitgehend überflüssigen Stapel von Papier, die jeder einzelne Abgeordnete im Zuge der Haushaltsberatungen in Form der ausgedruckten Einzelpläne auf seinem Schreibtisch vorfindet. Totholzinteraktivität beschränkt sich auf das Herumspielen mit Markern. Außerdem kann Totholz nicht rechnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ein weiteres Beispiel für den konkreten gesellschaftlichen Nutzen, den Innovationen aus der Kreativbranche haben können, ist die Möglichkeit digitaler Bürgerbeteiligung und Willensbildungsprozesse. Was heute aufgrund der digitalen Medien an transparenten und inklusiven Verfahren möglich ist, wäre vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen. Wie Sie sicher wissen, ist das ein Thema, das gerade uns Piraten nicht kaltlässt. Gern erklären wir uns bereit, der Landesregierung in diesem Bereich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir meinen es ernst, wenn wir das sagen.

Der „Kreativ-Report NRW“, der im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt wurde, stellt aber nicht nur die große Bedeutung der Kultur? und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen heraus, er zeigt darüber hinaus auch die Wichtigkeit, diese Branche effektiv politisch zu fördern. Hier müssen wir Sie fragen, wie ernst Sie es damit meinen. In Ihrem Koalitionsvertrag etwa findet sich kein einziges konkretes Projekt, ja nicht einmal eine vage Idee, wie man die Kultur? und Kreativwirtschaft praktisch fördern könnte. Der Report zeigt eine ganze Reihe von Punkten auf, an denen sich politisch ansetzen lässt. Wir hoffen, dass Sie das auch tun werden.

Ich will hier kurz auf das eingehen, was aus unserer Sicht entscheidend sein kann: Der Bericht stellt erstens zu Recht fest, dass es sich bei der Kultur? und Kreativwirtschaft um eine sehr kleinteilige und sehr heterogene Branche handelt. Man könnte sogar fragen, ob es die eine Kultur? und Kreativwirtschaft überhaupt gibt. Viele der Akteure in diesem Bereich, der Goldschmiede, selbstständige Künstler und 3-D-Entwickler gleichermaßen umfasst, würden sich selbst vermutlich gar nicht zu der Branche zählen.

Umso wichtiger ist es, dass Förderprogramme passgenau auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Segmente der Kultur? und Kreativwirtschaft zugeschnitten sind. Dies erfordert einerseits eine Binnendifferenzierung der Förderprogramme, andererseits aber umso mehr eine wirksame ressortübergreifende Abstimmung der Förderbemühungen. Wir halten es für entscheidend, dass die Förderung abgestimmt, bedarfsgerecht und zielgerichtet ist. Eine solche Abstimmung können wir bei Ihnen jedoch noch nicht erkennen. Laut Haushaltsplan stehen allein in vier Ministerien ganz verschiedene Fördertöpfe bereit, die jeweils auch zur Förderung der Kultur? und Kreativwirtschaft dienen sollen. Gibt es hierbei eine ressortübergreifende Strategie, oder kocht jedes Ministerium sein eigenes Süppchen? Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung einen Masterplan Kreativwirtschaft entwickeln würde. Natürlich beteiligen wir uns sehr gern konstruktiv daran.

Zweitens werden einige Branchen der Kultur? und Kreativwirtschaft immer noch ein wenig als Schmuddelkinder behandelt. Wir denken vor allem an die Games-Branche. Schon heute macht die Spieleindustrie weltweit höhere Umsätze als die Filmbranche. In Nordrhein-Westfalen liegt der Bereich Software/Games laut Kreativreport in Sachen Umsatz deutlich vor der Film- oder Musikindustrie.

Trotzdem werden beispielsweise Filme in Deutschland und Nordrhein-Westfalen auch im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung weit umfassender gefördert als Computerspiele, etwa mit Filmhochschulen und entsprechenden Instituten. Dabei sind diese Spiele längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und Bestandteil unseres sozialen Zusammenlebens. Wir setzen uns für die Förderung von digitalen und analogen Spielen als Kulturgut ein.

(Beifall von den PIRATEN)

Das sogenannte Mittelstandsförderungsgesetz aber ist aus Sicht der Piraten ein Beispiel für eine Gesetzgebung, wie sie nicht sein sollte. In Ihrem Koalitionsvertrag schreiben Sie – ich zitiere mit Genehmigung –:

„Wir wollen miteinander für mehr Transparenz von Politik sorgen ...“

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Mit dem Mittelstandsförderungsgesetz tun Sie jedoch das genaue Gegenteil. Sie bringen ein Gesetz ein, das voller Worthülsen steckt und bei dem fraglich ist, ob es dem Mittelstand überhaupt hilft. Vor allem aber bringen Sie ein Gesetz ein, dessen Kernbestandteil, die sogenannte „Clearingstelle Mittelstand“, den Verbandslobbyismus auf Landesebene institutionalisiert und die Position des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren schwächt.

Tatsächlich werden nämlich in diesem Gesetzentwurf elementare Regeln von Demokratie und Transparenz verletzt: Mit der „Clearingstelle Mittelstand“ wollen Sie eine Institution schaffen, die sämtliche Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, die den Mittelstand betreffen – das dürften viele sein –, auf ihre Mittelstandsverträglichkeit prüft. Konkret soll ein Gremium aus Vertretern sozialpolitischer Verbände und wirtschaftlicher Interessensorganisationen geplante Gesetze lesen und bewerten dürfen, noch ehe sich auch nur das Kabinett geschweige denn die demokratisch gewählten Abgeordneten im Landtag mit diesen befasst haben.

Damit schaffen Sie nicht nur ein bis dato einmaliges, weil gesetzliches Einfallstor für Lobbyismus, sondern Sie konterkarieren geradezu die Idee des demokratischen Gesetzgebungsprozesses. Sie wollen die Beamten in den Ministerien gesetzlich dazu verpflichten, künftig als Allererstes bezahlte Interessenvertreter zu einer geplanten Regelung zu befragen. Erst wenn die Lobbyisten ihre Meinung deutlich machen konnten, soll sich die Regierung als Ganzes mit dem Vorgang befassen. Und irgendwann, ganz am Ende, wenn die Sache längst entschieden ist, dürfen dann auch die demokratisch gewählten Abgeordneten den Gesetzesentwurf abnicken und höchstens noch kosmetische Korrekturen vornehmen.

Nun mögen Sie sagen, dass es sich hierbei gar nicht um irgendwelche Lobbyisten, sondern Vertreter des Mittelstandes handele, die ausschließlich mittelstandsrelevante Dinge bewerten sollten. Doch das ist de facto nicht der Fall. Zwar soll die Clearingstelle mit Vertretern der wirtschaftlichen Selbstverwaltung bestückt werden – etwa aus den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern. Doch sind Sie wirklich sicher, dass diese die Interessen von Klein- und Mittelbetrieben auch effektiv vertreten? Immer wieder hört man die Klage, dass solche Verbände gerade die Interessen der großen Mitglieder, nämlich derjenigen, die den höchsten Mitgliedsbeitrag zahlen, vertreten.

(Beifall von den PIRATEN)

Dann jedoch könnte aus der Mittelstandsförderung schnell eine Großunternehmensförderung werden.

Ein anderer Aspekt an der personellen Zusammensetzung der Clearingstelle ist jedoch noch viel problematischer. Denn über genau diese personelle Zusammensetzung soll die Landesregierung laut ihres Entwurfs per Verordnung entscheiden können. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Regierung die Mitglieder der Clearingstelle nach eigenem Gutdünken und also völlig willkürlich auswählen kann. Der Landtag soll dabei keine Rolle spielen.

Anders gewendet: Den entscheidenden Teil des Gesetzes, den Lobbyistentraum namens „Clearingstelle Mittelstand“, wollen Sie dem parlamentarischen Zugriff entziehen. Der Landtag soll nach Ihrem Gesetz nicht nur an letzter Stelle des Gesetzgebungsverfahrens stehen, sondern Sie möchten jedwede Einmischung des Landtag verhindern, wenn künftig statt demokratisch gewählter Volksvertreter bezahlte Interessenvertreter die Gesetze der Landesregierung vorbereiten.

Jetzt frage ich Sie: Wird die Besetzung der Clearingstelle den Prinzipien der Gemeinwohlorientierung und des Interessensausgleichs folgen? Oder werden dort die Vertreter derjenigen Verbände sitzen, die die besten Beziehungen zur Landesregierung pflegen?

Ich fasse zusammen: Das Mittelstandsförderungsgesetz ist ein weiterer Baustein auf dem Weg zur Entmachtung des Parlaments und zur Dominanz von Exekutive und wirtschaftlichen Interessen. Per Gesetz wird in Nordrhein-Westfalen der Lobbyismus im Gesetzgebungsprozess verankert.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Das Parlament dient nicht mehr der inhaltlichen Gestaltung von Gesetzen, sondern der formaljuristischer Absegnung. Dieses Gesetz spricht Ihren angeblichen Bemühungen um Transparenz und Demokratie Hohn.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten wollen etwas grundsätzlich anderes: Die Idee, Gesetze zu durchleuchten, um unnötige Bürokratie zu verhindern, begrüßen wir ja grundsätzlich sehr. Noch wichtiger ist für uns jedoch ein transparenter und vor allem demokratischer Prozess. Wieso verbinden wir also nicht beides und setzen auf eine Bürgerbeteiligung, von der auch Sie so viel sprechen? Denn auch Einzelunternehmer, Inhaber und Freiberufler sind Bürger, die über Sachverstand verfügen. Trauen Sie diesen Menschen nicht zu, Gesetze auf Mittelstandsverträglichkeit zu prüfen und ihre Einwendungen selbst vorzubringen?

(Beifall von den PIRATEN)

Oder noch besser: Wie wäre es gleich mit der Einrichtung einer „Clearingstelle Bürger“? Diese könnte die Möglichkeit bieten, offen über transparent entwickelte Gesetze zu diskutieren und sie auf Bürgerverträglichkeit zu überprüfen. Eine solche Gesetzesüberprüfung würden die Piraten sofort unterstützen. Von einem solchen Demokratieverständnis scheinen wir aber noch meilenweit entfernt zu sein.

(Beifall von den PIRATEN)

Als fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir auch die Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung. Dadurch soll der Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil von Politik werden. Wir haben dazu bereits die Einrichtung eines eigenen Ministeriums gefordert. Diese beiden Punkte werden auch weiterhin eines unserer Ziele in dem Bereich sein. Datenschutz und Transparenz sind dabei fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes, die bei uns besonders hohes Gewicht haben. Konkret streben wir neben den schon erwähnten Zielen ein Lobbyistenverbot bei allen Gesetzentwürfen an.

Verbraucherinteressen sind vom Gesetzgeber bislang nur teilweise berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher unter kommerzielle Gesichtspunkte festzustellen. Dabei haben sich Parlament und Regierung in erster Linie als Volksvertreter und nicht als Vertreter von Unternehmensinteressen zu verstehen. Derzeit beschränkt sich unser Verbraucherschutz darauf, im Nachhinein auf Lebensmittelskandale zu reagieren. Wir fordern dagegen proaktive Maßnahmen. Eine wäre zum Beispiel die vollständige Erfassung der Medikation und nicht nur der Antibiotika in der Tieraufzucht. Ein Element dessen wäre eine Datenbank, in der sämtliche Medikamentengaben im Rahmen der Tieraufzucht erfasst würden.

(Beifall von den PIRATEN)

Darüber hinaus ist eine Verbraucherbildung von Kinder und Jugendlichen schon in der Schule besonders wichtig. Das heißt: Ein Verbraucherbildungsangebot auf allen schulischen Ebenen sollte gefördert werden. Denn nur informierte Bürgerinnen und Bürger können die für sie richtigen Entscheidungen frei treffen. Dies zu lernen, muss schon in der Schule eingeübt werden. Das steht auch in direktem Bezug zum Lernkontext Medienkompetenz, gegen den der Herr Spitzer ja so viel hat.

Wir als Piratenfraktion machen nicht einfach nur auf digital, sondern wir wollen in allen Politikfeldern aktiv sein und mit Ihnen gemeinsam unsere Demokratie weiterentwickeln. Die Prinzipien aus der vernetzten Welt müssen auf die Gesellschaft übertragen werden. Das bedeutet: Wir wollen den freien Zugang für alle zu Information und Wissen.

Darüber hinaus fordern wir den freien Zugang für alle zu allen Gemeingütern. Dazu gehört auch ein diskriminierungsfreier Zugang zur Infrastruktur wie zum Beispiel dem öffentlichen Personennahverkehr. Mobilität ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und damit ein Menschenrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Aus diesem Grund fordern wir – über die Kosten ist ja im Wahlkampf schon diskutiert worden – einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr. Wir wissen natürlich, dass ein so weit gehendes Konzept nicht von heute auf morgen umzusetzen ist. Aber wir wollen, dass spätestens mit dem Haushaltsentwurf 2013 für die Menschen spürbare und konkret erfahrbare Finanzierungsmaßnahmen ergriffen werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Bei etwas gutem Willen könnte man die ersten Weichen bereits in diesem Jahr stellen.

Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, es hilft nichts, wenn Sie den Menschen immer wieder große Versprechungen machen und am Ende davon nur Restposten übrig bleiben – schlicht nach dem Motto: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Angesichts der generell schwierigen Finanzlage auf der Ebene der Bundesländer laufen Sie damit ganz eindeutig in eine Glaubwürdigkeitsfalle.

Von schönen Politikerworten können die Menschen nicht leben. Dadurch erfahren sie auch keine Verbesserung ihrer Lebens- und Arbeitssituationen. Wir Piraten wollen deshalb ganz konkret und spürbar den Bürgern, den Kindern, den Schülern und Studenten, ja den Menschen ohne Arbeit und deren Familien helfen.

Wir wissen natürlich, dass unsere Vorstellungen nicht kurzfristig und schon gar nicht in einem Haushaltsjahr zu verwirklichen sind. Aber Politik muss generell den Anspruch haben, in einer Legislaturperiode auch zu verändern und zu gestalten. Dafür müssen sich auch Schritt für Schritt wieder Finanzierungswege finden. Sonst kann die Politik ihren Gesamtanspruch aufgeben, und wir machen hier nur noch Talkshow. Genügend Formate gibt es ja.

(Beifall von den PIRATEN)

„Politik“ – mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitiere ich den Kunstprofessor Kurt Weidemann – „betreibt Design für unser Zusammenleben, ein Designer ohne Visionen ist aber kein Realist.“

Wir brauchen für die öffentliche Daseinsvorsorge keine Businesspläne für das Land Nordrhein-Westfalen und dann womöglich noch einen Vorstandsvorsitzenden einer Nordrhein-Westfalen-AG; denn man kann das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht ausschließlich an sogenannten betriebswirtschaftlichen Rentabilitätskalkülen ausrichten. Wir brauchen ein tragfähiges Zukunftskonzept für ein solidarisches Gemeinwesen und für den inneren Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen. Die Solidarität, von der wir Piraten sprechen, entsteht ganz von allein – jedoch nur dann, wenn eine gerechte Lastenverteilung und eine Verbesserung der Einnahmeseite erfolgen, damit die öffentlichen infrastrukturellen Ressourcen und die Versorgungsstandards gepflegt, verbessert und auch finanziert werden können.

Das Eduard-Pestel-Institut hat in diesen Tagen die Probleme des Wohnungsbaus beschrieben. An Rhein und Ruhr liegt der Bedarf an Sozialwohnungen bei über 1,7 Millionen. Zur Verfügung stehen aber nur etwa 500.000. Jährlich verschwinden zudem ca. 46.000 Sozialwohnungen, weil die Frist der Mietpreisbindung ausläuft. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum nimmt schon jetzt dramatische Ausmaße an. Eine weitere Verschärfung ist bei Fortsetzung der betriebenen Wohnungspolitik absehbar, ja geradezu unausweichlich.

Die Landesregierung selbst erwartet in ihrem aktuellen Sozialbericht 2012 eine Verschlechterung der Chancen wohnberechtigter Haushalte auf eine Sozialmietwohnung. Angesichts des laufend zurückgehenden Bestands solcher Wohnungen und des faktisch nicht mehr stattfindenden Neubaus in diesem Bereich ist das keine besonders gewagte Aussage. Schließlich haben wir es NRW auch mit den Spätfolgen der Steinbrück’schen Wohnungsbaupolitik zu tun, die unter Rüttgers natürlich konsequent fortentwickelt wurde.

Angesichts der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit renditegetriebenen Wohnungsunternehmen, die Wohnungen als Finanzmarktprodukt verstehen, kann die Privatisierung keine Option mehr sein, wenn wir den kommunalen Einfluss auf die Versorgung mit angemessenem Wohnraum auch solcher Bevölkerungsgruppen aufrechterhalten wollen, die am Markt kaum mit solchem Wohnraum versorgt werden können. Dabei handelt es sich mitnichten um ein fakultatives Politikfeld, um das wir uns kümmern können, wenn der Rest erledigt ist. Es handelt sich hier vielmehr um ein Kernelement sozial gerechter Politik; denn ohne Wohnen ist alles nichts.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

– Ein bisschen mehr Schwung bitte!

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Den Beifall dürft ihr nicht twittern!)

– Ja, die sind mit Twittern beschäftigt. Das können die auch. Aber viele sind multitaskingfähig – im Gegensatz zu Ihnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Der Streit um die Einnahme- und Ausgabenstrukturen, Steuern und Abgaben sowie deren Verwendung ist im Wesentlichen nichts anderes als die Fortsetzung eines ständigen gesellschaftlichen Verteilungskonfliktes auf staatlicher Ebene. In der klassischen Finanzpolitik werden dabei drei zentrale Aufgabenstellungen formuliert, und zwar die Allokations?, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. Hier geht es im Wesentlichen um die Bereitstellung öffentlicher Güter – Infrastruktur usw. –, um Marktversagen auszugleichen, um die Korrektur der Verteilung von Einkommen und Vermögen sowie um die Herstellung von wirtschaftlicher Stabilität bzw. des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.

Die Finanzierungsgrundlagen, die Steuer- und Abgabenpolitik, rücken immer mehr in den Mittelpunkt der sozialen Auseinandersetzungen. Vor allem auch vor dem Hintergrund der Globalisierung und der Entkopplung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft stehen für die staatlichen Ausgleichs- und Regulationsfunktionen immer weniger finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Für die Veränderungsnotwendigkeiten in Wirtschaft und Politik zum Beispiel im Rahmen einer Steuerung des Strukturwandels und einer regulativen Industrie- und Investitionspolitik bleibt immer weniger Raum.

Die Neujustierung der staatlichen Finanzen hat immer mehr zum Ergebnis, dass die Sozialsysteme auf ein Niveau zurechtgestutzt wurden, das gerade noch ausreicht, um die politische Stabilität so mal eben zu erhalten. Die vielgepriesene soziale Sicherheit wurde abgelöst durch den Begriff der Eigenverantwortung, die nun wiederum ausschließlich zur Privatangelegenheit gemacht wird.

Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Freiheit sind zwar Grundwerte von uns Piraten. Jedoch wissen wir, dass sie in ein gesamtgesellschaftliches Wir eingebunden werden müssen.

(Beifall von den PIRATEN)

Dieses Wir wird aber zerrüttet und zerstört durch die Tatsache, dass viele Mitglieder unserer Gesellschaft auch in Nordrhein-Westfalen im blanken wirtschaftlichen Existenzkampf stehen. Sie haben lediglich Recht und Freiheit auf das Scheitern, zum wirtschaftlichen Exitus.

Wenn aus den öffentlichen Haushalten elementare staatliche Aufgaben nicht mehr finanziert werden, nimmt darüber hinaus die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger zu. Die Rettung großer Privatbanken und zahlreicher Landesbanken, in Nordrhein-Westfalen der WestLB, aber auch der Deutschen Industriekreditbank – IKB –, wird weitgehend mit zusätzlichen Krediten in Milliardenhöhe finanziert. Gleichzeitig verdienen ausgerechnet die Verursacher dieser zusätzlichen Staatsverschuldung nun auch noch an der Finanzkrise und werden nicht in Mithaftung genommen oder an den Lasten beteiligt.

Der Steuerzahler wird ständig zur Kasse gebeten, und zwar durch einschneidende Kürzungen im Bereich Arbeit und Soziales. Die systematische Verarmung der öffentlichen Kassen ist auf allen Ebenen unübersehbar. Wenn sich die Politik als unfähig erweist, diese in der Gesellschaft offensichtlichen Missstände zu beseitigen und nachhaltig zu lösen, wird sich der Unmut der Bürgerinnen und Bürger gegen die Politik insgesamt richten.

In diesem Kontext ist die Piratenfraktion der Auffassung, dass die zunehmende staatliche Verschuldung die Handlungsspielräume von Bund, Land und Kommunen einschränkt und daher mittelfristig auf ein finanzwirtschaftlich vertretbares Maß reduziert werden muss.

Frau Kraft, ich kann Ihnen hier seitens unserer Fraktion versichern, dass wir zu einer Neuauflage der Kohleförderung durchaus bereit sind, und zwar der Kohleförderung im Bund: mehr Kohle für den Landeshaushalt NRW.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Einführung automatischer Schuldenbremsen lenkt dabei von der Notwendigkeit einer Korrektur der primären Einkommensverteilung, also des gesellschaftlich überschüssigen Vermögens ab. Mit automatischen Schuldenbremsen wird der Eindruck erweckt, dass über rein technische bzw. haushalterische Vorkehrungen auf der Ausgabenseite eine nachhaltige Reduzierung der Defizite in den öffentlichen Haushalten möglich sei. Zur Finanzierung notwendiger Ausgaben in Bildung, Arbeit, Umwelt und zur Sicherung eines leistungsfähigen Sozialstaats sind jedoch Mehreinnahmen erforderlich. Eine Herstellung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte ist deshalb vor allem über eine Verbesserung der Einnahmen des Staates zu erreichen und in Sonderheit durch eine Beteiligung derjenigen, die die aktuelle Krise verursacht haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Eine Veränderung der Verteilung bereits vorhandener Einnahmen und darüber hinaus auch zusätzlicher Steuereinnahmen durch eine andere Steuerpolitik ist bekanntermaßen die entscheidende Frage und Stoßrichtung. Hierdurch stünden genügend Mittel für einen piratigen Kurswechsel in Nordrhein-Westfalen und gleichzeitig für einen sukzessiven Schuldenabbau zur Verfügung.

Lassen Sie mich einige Anmerkungen zum europäischen Fiskalpakt und zu seinen Auswirkungen für unser Land Nordrhein-Westfalen machen. Das ist in der gestrigen Regierungserklärung nur am Anfang und damit am Rande zur Sprache gekommen. Die deutsche Schuldenbremse, wie sie das Grundgesetz seit 2009 vorschreibt, hatte bisher nur begrenzte Wirkung, da der Bund erst ab 2016 daran gebunden ist und die Bundesländer sie erst ab 2020 strikt einhalten müssen. Die konkrete Umsetzung in der Landesverfassung in Nordrhein-Westfalen ist bisher noch nicht erfolgt, denn offensichtlich hatte die Auseinandersetzung mit dieser Frage noch reichlich Zeit. Vonseiten der Landesregierung war man sich einig, dass wenigstens für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein Schutzschirm gegen zusätzliche Belastungen geschaffen werden müsse.

Nun steht aber bereits eine enorme Beschleunigung und Verschärfung der restriktiven Regeln durch den Fiskalpakt auf EU-Ebene vor der Tür. Es sind erneut weitreichende Folgen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen und seine Gemeinden zu erwarten.

Wir Piraten können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass bisher nur wenige wirklich realisiert haben, welche Wirkungen im Einzelnen damit verbunden sind. Es gibt dazu bisher keine parlamentarische Meinungsbildung. Nach unserer Auffassung findet das uneingeschränkte Entscheidungsrecht der Abgeordneten über die Haushaltskasse demnächst seine engen Grenzen im europäischen Fiskalpakt. Damit sind einschneidende Rückwirkungen auf die demokratischen Gestaltungskompetenzen der Landesparlamente und seiner Abgeordneten verbunden. Darauf will ich jetzt hier nicht näher eingehen, denn mir geht es an dieser Stelle einmal nur um die Kommunen.

Angesichts des Tempos der ständigen Eurorettungsmaßnahmen und der Unklarheit über die Einzelheiten und Tragweite der aktuellen Vertragswerke kann aus Piratensicht von einer sorgfältigen parlamentarischen Prüfung und Befassung wohl kaum die Rede sein. Die im Bundesrat vertretenen Länder haben dennoch zügig Zustimmung signalisiert, auch Nordrhein-Westfalen. Die Verlockung durch finanzielle Zugeständnisse an die Bundesländer in Höhe von insgesamt 1 Milliarde € für den zusätzlichen Kita-Ausbau und für die Grundsicherung im Alter war groß und hat den Blick hinsichtlich der realen finanziellen Belastungen im jeweiligen Landeshaushalt getrübt. Das wollen wir Piraten Ihnen zubilligen. Diese Zusagen sind bisher jedoch Absichtserklärungen und angesichts der steigenden Lasten der Kommunen für die soziale Grundsicherung allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.

Weitere konkrete Zusagen in entscheidenden Punkten hat es nicht gegeben, sondern es gibt nach unserer Auffassung lediglich vage Vertröstungen, zum Beispiel bei den Eingliederungshilfen für Behinderte.

Der Fiskalpakt verschärft jedenfalls die Maastricht-Kriterien und die deutsche Schuldenbremse in zeitlicher und qualitativer Hinsicht, zum Beispiel durch folgende Regel: Spätestens ab 2014 darf der Bund bzw. jeder Vertragsstaat nur ein strukturelles Defizit von maximal 0,5 % des BIP aufweisen, das sogenannte Defizitkriterium. Diese Regelung bezieht sich jedoch auf den gesamtstaatlichen Haushalt und damit auf Bund, Länder und ebenso auf die Gemeinden. Während sich also die deutsche Schuldenbremse in der Vergangenheit auf Bund und Länder bezieht, werden zukünftig beim Fiskalpakt auch die Gemeinden und Sozialversicherungsträger inklusive der Nebenhaushalte in die Verschuldungsquote einbezogen. Dadurch entsteht ein enormer zusätzlicher Sparzwang für die Länderhaushalte, und natürlich entstehen auch erhebliche Belastungen für Städte und Gemeinden.

Wir als Piratenfraktion wollen ganz einfache Fragen an die Landesregierung aufwerfen: Wie sollen vor diesem Szenario eigentlich die chronisch unterfinanzierten Kommunen zukünftig die Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge, die Sanierung von Schulen und Straßen und die Ausgaben für Soziales aufbringen? Welche ganz konkreten Lösungsvorschläge hat da die Landesregierung?

Nun haben Sie bereits über die Einsetzung eines teuren Effizienzteams entschieden, das bis zum Ende der Legislaturperiode dauerhaft im Haushalt strukturelle Einsparpotenziale von 1 Milliarde € aufzeigen soll. Aber dieses Effizienzteam kann ja wohl nicht allen Ernstes Ihre nachhaltige konzeptionelle Lösung darstellen, um die zukünftigen Finanzierungsdefizite auf Landes- und Kommunalebene auszugleichen. Offensichtlich kann eine vernünftige und hinreichende Finanzausstattung des Landes nur durch einschneidende Verbesserungen der Einnahmenseite erreicht werden.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aha!)

– Wir reden morgen über den Haushalt. – Meine Damen und Herren von der Landesregierung, hier sind Sie nicht glaubwürdig. Im Wesentlichen haben Sie die gleichen Forderungen bereits in der letzten Legislaturperiode angekündigt. Bundesratsinitiativen und das halbherzige Agieren von SPD und Grünen auf Bundesebene haben jedenfalls noch keinen einzigen Euro in die Landeskasse gebracht.

(Beifall von den PIRATEN)

Verehrte Frau Ministerpräsidentin, jenseits aller Streitpunkte, die wir haben und sicher auch noch haben werden: Die Piratenfraktion reicht Ihnen die Hand und wünscht Ihnen und Ihrer Regierungsfrau/­mannschaft eine glückliche Hand für die kommenden Aufgaben. Wir schließen damit natürlich auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen mit ein.

Meine Damen und Herren, der Redner möchte ausdrücklich anmerken, dass dieser Beitrag ein Schwarmprodukt war, ein Gemeinschaftsprodukt der gesamten Piratenfraktion NRW. – Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, lieber Kollege Paul. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Löhrmann das Wort.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Paul hat in einem natürlich recht: dass die Aussprache, die Debatte zur Regierungserklärung der Ministerpräsidentin immer auch etwas mit den Werten zu tun hat, die einer Regierungsarbeit zugrunde liegen, und dem Verständnis, was eine Regierung insgesamt hat.

Das ist, glaube ich, das, woran Sie sich ein bisschen abarbeiten, Herr Laumann und Herr Lindner. Das ist das, was Sie sich anscheinend in Ihrer Bewertung der eigenen Regierungsarbeit in Berlin überhaupt nicht vorstellen können: dass hier eine Regierung arbeitet, die für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen gemeinsam etwas ausgestaltet hat, die die verschiedenen Zielsetzungen zusammengebunden hat und die hier sehr konzentriert an einem Strang zieht. Das ist ganz wichtig und macht die Qualität und auch die Freude der gemeinsamen Arbeit aus.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Laumann, an einer Stelle waren wir gemeinsam erschrocken. Das war, als Sie sich jetzt noch in gewisser Weise an den Botschaften der Regierungserklärung 2005 von Herrn Rüttgers abgearbeitet haben. „Privat vor Staat“ – das hatte Herr Rüttgers zwischendurch mal beerdigt. Sie hatten das besonders als Vorsitzender der Sozialausschüsse kritisiert. – Heute sagen Sie: Das ist richtig. Sie kommen also heute dahin wieder zurück. Wie orientierungslos muss die CDU denn in ihrer Analyse dessen sein, was sie hier gemacht hat? 2010 sind Sie genau für dieses Muster abgewählt worden. Das haben Sie offensichtlich noch nicht verarbeitet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich komme zu einem anderen Punkt. Herr Laumann, ich fand bezeichnend – ich schätze Sie, das wissen Sie auch –, dass Sie kein Wort über die Kommunen verloren haben, kein Wort darüber, wie denn zukunftsfähige Kommunalpolitik in Zeiten des demografischen Wandels aussieht. Was müssen wir denn hinsichtlich der Quartiersentwicklung tun? Wir aus den verschiedenen Ressorts arbeiten gemeinsam an einem Strang, um deutlich zu machen: Die Menschen sollen vor Ort ihr Quartier erleben. Sie wollen wissen, dass sie dort im Zweifel vernünftig gepflegt werden, dass sie aber dort auch selbstbestimmt leben können. Das kam in Ihrem Beitrag überhaupt nicht vor. Wo war denn das Soziale Ihres Ansatzes? Das ist auch nicht ansatzweise deutlich geworden.

Herr Laumann, Sie haben der Ministerpräsidentin außerdem vorgeworfen, dass sie gestern nicht über Industrie beziehungsweise Industriepolitik gesprochen hätte. Ich habe das anders wahrgenommen. Ich habe den Eindruck – die meisten anderen auch –: Es ist gerade deutlich geworden ist, dass wir ein Konzept haben, das Klimaschutzanforderungen, Energiepolitik und Wirtschaftspolitik in Kombination mit Verkehrspolitik zusammendenkt. Wir haben einen gemeinsamen Lösungsansatz für Nordrhein-Westfalen entwickelt. Die Ministerpräsidentin hat deutlich gemacht, wie viele Arbeitsplätze zum Beispiel an der Energiewende hängen und in Nordrhein-Westfalen entstehen.

Ich kann Ihnen das mit zwei Tickermeldungen belegen, die wir präsentieren können: „NRW-Maschinenbau wächst trotz Eurokrise – 6.000 neue Jobs“. – Das ist Ergebnis einer konsistenten, in sich gebundenen Wirtschafts-, Klima- und Energiepolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Minister Johannes Remmel: Hocheffiziente Maschinen mit großer Energieeinsparung!)

Ich nenne ein anderes Beispiel und zitiere komplett – und nicht so selektiv, wie Sie das zum Teil tun – eine dpa-Meldung von heute: „NRW ist wieder deutscher Exportmeister“. – Auch das ist ein Beleg dafür, dass es sich auszahlt, systematisch und konsequent die verschiedenen Politikfelder zusammenzudenken, nicht nur die Fragen zu stellen, sondern auch die Antworten zu geben.

Für die Bereiche Klimapolitik, Energiepolitik und Wirtschaftspolitik gilt das. Sie müssen sich bei Ihrer Kritik an unserer Politik einmal entscheiden. Der eine sagt, das Klimaschutzgesetz sei wirkungslos. Der andere sagt, das sei der Untergang des Abendlandes. Eines kann nur stimmen. Dazu möchte ich hier sagen: Es geht hier nicht nur um einen Gesetzgebungsprozess, sondern es geht auch hier darum, im Laufe dieses Jahres beteiligungsorientiert einen Klimaschutzplan unter Beteiligung der entscheidenden Akteure zu erarbeiten. Wir wollen Sie gerne daran beteiligen. Also machen Sie mit bei der Erneuerung Nordrhein-Westfalens, anstatt wie bisher die verschiedenen Politikbereiche gegeneinander auszuspielen. Das ist Vergangenheit. Wir machen Zukunft in Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ein anderes Feld, wo das natürlich zusammenwirkt und wo wir Politik aus einem Guss und aus einer Gesamtkette heraus betrachten, ist natürlich die Bildungspolitik. Das geht von der Kita über die Schule und die Hochschule bis hin zur Weiterbildung. Auch das hat die Ministerpräsidentin gestern deutlich gemacht.

Es war wirklich fast schon spaßig, was zum Thema Kita und zur Weiterentwicklung des U3-Ausbaus gesagt worden ist. Lieber Herr Lindner, ich nenne einen Beleg dafür, wie gerne Sie sich aus dem Staub machen, wenn es unangenehm wird. Ich habe den Satz noch genau im Ohr. Erst wurde mit Herrn Laschet das KiBiz bejubelt. Dann gab es die ersten Schwierigkeiten. Frau Altenkamp und Frau Asch werden sich erinnern. Ihr Originalzitat – ich meine, ich hätte es ziemlich genau im Kopf – hieß: Das KiBiz muss in die Montagehalle. Ich habe noch gesehen, wie Herrn Laschet die Gesichtszüge entglitten sind, weil Sie sich schön fein aus dem Staub gemacht haben, statt gemeinsam daran zu arbeiten, die entstandenen Probleme zu lösen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Laschet ist jetzt gerade, glaube ich, nicht im Raum. Unsere Kritik am KiBiz war berechtigt. Deswegen hat es eine KiBiz-Reform eins gegeben, und deswegen wird es eine weitere KiBiz-Reform geben. Damals hat Herr Laschet gesagt: Quantität geht vor Qualität. Qualität und Quantität gleichzeitig voranzutreiben, sei nicht finanzierbar. – Das ist ein Zitat aus der „Welt“ vom Januar 2010. Das ist aber etwas völlig anderes als das, was Ute Schäfer jetzt mit dem Krippengipfel gemacht hat. Wir wissen, dass wir da aufholen müssen. Sie hat alle Beteiligten – wie wir das immer tun, wenn es ein Problem gibt – an einen Tisch geholt und mit den Kommunen erörtert, was jetzt möglich ist. Es wurde gesagt: Die Gruppengrößen können in der Übergangszeit etwas größer werden – aber nur, wenn dann auch das Personal dazukommt. Diesen Zusatz lassen Sie weg. Das ist unredlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Karl-Josef Laumann [CDU]: Das gibt es doch gar nicht!)

– Doch, doch! Genauso ist das gesagt worden. Die Kommunen haben sich damit auch einverstanden erklärt.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Zum Thema Schule: Die meisten haben sich – wie nicht anders zu erwarten – zum Schulkonsens positiv geäußert. Herr Lindner, ich glaube, wir müssen das Programm „Kurve kriegen“ ein bisschen anders anlegen. Sie sollten wirklich die Kurve kriegen, das hier nicht bekämpfen und nicht etwas machen, was wir mit dem Schulkonsens überwunden haben, nämlich die Schulformen gegeneinander auszuspielen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Denn wir wissen, dass wir eine Verantwortung für alle Kinder in diesem Land haben – unabhängig davon, in welcher Schule sie sind. Es hat auch eine Steigerung der Übergänge in das Gymnasium gegeben. 41 % der Kinder gehen ins Gymnasium. Es hat da keinerlei Restriktionen gegeben. Deswegen habe ich mir erlaubt, eben den Kopf zu schütteln, als Sie so getan haben, als würden wir hier eine Schulform schlechter behandeln. Alle Anträge auf Ganztag, die gestellt worden sind, sind bewilligt worden, meine Damen und Herren. Die Gymnasien wollen keine Zwangsvorgaben, dass sie dieses oder jenes in Sachen Ganztag tun müssen. Da sind wir ganz beruhigt. Hören Sie mit der Spalterei auf. Damit zeichnen Sie sich nicht aus, und das zahlt sich auch nicht aus.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn Sie bei diesem Weg nicht mitgehen, bedenken Sie: Ich habe viele Sekundarschulen und Gesamtschulen besucht. Ich habe ganz oft auch FDP-Kollegen vor Ort getroffen, die gesagt haben: Wir sind froh, dass wir für unsere Kinder in unseren Gemeinden die Schule gestalten können. – In zwei Dritteln der Fälle neuer Schulen war die FDP vor Ort zumindest immer dabei. Herzliche Grüße an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der FDP in Nordrhein-Westfalen! Sie vertreten deren Stimme hier in diesem Parlament zumindest nicht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zum Thema „Inklusion“. Das ist eine Herkulesaufgabe. Das ist eine Aufgabe, die viele herausfordern wird.

Herr Laumann, Sie können nicht auf der einen Seite so tun, als ob das mal eben schnippweise ginge – Doppelbesetzungen haben Sie hier zugesagt; wir haben die nie zugesagt, nie versprochen –, und uns auf der anderen Seite vorwerfen, dass wir die Stellen nicht abbauen. So einfach geht das nämlich nicht.

Wir haben schon 2010 angefangen, Maßnahmen anzulegen. Es gibt einen Zuwachs auch des gemeinsamen Lernens, ohne Zwang, mit geeigneten Maßnahmen.

Wir haben auch angefangen mit Fortbildungen. Die Kollegin Doppmeier hat doch eine Kleine Anfrage gestellt. Sie haben die Antwort darauf doch bekommen. Als hätten wir in Sachen Fortbildung nichts getan! An 2.500 Fortbildungsangeboten der Kompetenzteams zur individuellen Förderung haben im Schuljahr 2011/2012 mehr als 37.000 Lehrkräfte teilgenommen. Ist das nichts? Ich sage: Das ist eine ganze Menge!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das zeigt auch, wie sehr die Kolleginnen und Kollegen sich auf den Weg machen. Und wir werden sie dabei unterstützen.

Es gibt im Übrigen – das an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von den Piraten – natürlich einen Beteiligungsprozess gerade zu diesem Thema. Die Bildungskonferenz wird fortgesetzt. Sie alle sind eingeladen. Es gibt den Gesprächskreis „Inklusion“. Der wird selbstverständlich auch eingeladen, auch beteiligt. Ich habe der Kollegin Pieper gesagt, dass sie dazukommen wird, selbstverständlich. Aber das jetzt mit allen Schülerinnen und Schülern und allen Lehrerinnen und Lehrern zu besprechen, das halte ich zugegebenermaßen für etwas schwierig. Es gibt einen intensiven, geordneten Beteiligungsprozess. Der wird auch allgemein als sehr konstruktiv empfunden. Also: Geordnet, zielgerichtet, systematisch wird dieser schwierige Prozess angegangen.

Zum Thema „Hochschule“. Da war es ja auch besonders spannend. Dass Sie Probleme beim doppelten Abiturjahrgang zugeben und beim Abi G8, das finde ich gut. Vorher haben Sie ja so getan, als hätten Sie da alles im Griff.

Wir haben verabredet, SPD und Grüne – die Kollegin Schulze hat diese schwierige Aufgabe geerbt –: Wir investieren hier massiv in unser Ziel, damit wir den Jugendlichen, die das wollen und die das können, einen Studienplatz zur Verfügung stellen. Wir investieren die stolze Summe von 11,8 Milliarden €, um dieses Versprechen einzuhalten. 11,8 Milliarden €! Davon sind über 10 Milliarden € aus Landeshaushaltsmitteln. Auch das dazu, wofür das Geld in Nordrhein-Westfalen ausgegeben wird.

Dann so zu tun, als ob Sie die Studiengebühren eingeführt hätten, um den doppelten Abiturjahrgang irgendwie meistern zu können! Dass das nicht stimmt, wird schon daran deutlich, dass das eine 250 Millionen € und das andere 11,8 Milliarden € waren, meine Damen und Herren. So sieht das aus.

Auch das Monitoring ist nicht erst jetzt eingeführt worden, sondern das wird von der Kollegin Schulze schon die ganze Zeit ordnungsgemäß durchgeführt, damit wir nachsteuern können, wenn wir merken, dass unsere Maßnahmen nicht hinreichend sind.

Meine Damen und Herren, zum Thema „Haushaltspolitik“ haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen schon einiges gesagt. Ich will den Dreiklang noch mal in Erinnerung rufen.

Wir haben gesagt: Wir investieren in die Zukunftsfelder, wir investieren in die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen. Das ist ein ganz wichtiger Batzen. Denn wir handeln nicht nach der Devise „rechte Tasche, linke Tasche“. Es ist richtig, dass wir die Kommunen aus dieser Vergeblichkeitsfalle herausholen wollen. – Das ist ein Schwerpunkt der Investitionen.

Ein zweiter Schwerpunkt der Investitionen ist die Bildungspolitik. Da sind Felder angesprochen.

Und wir investieren in die Energiewende, weil wir sehen, dass sich das auch bei der Arbeitsmarktpolitik rentiert.

Zweitens wollen wir ein ehrgeiziges Sparprogramm erarbeiten, und zwar eines, das dann auch greift und das dann auch trägt.

Herr Lindner, da ist es natürlich wohlfeil, wenn Sie hier heute eine Studie ansprechen. Die haben Sie geschickt platziert, völlig klar. Was geht vor: Neues oder Schuldenabbau? Da ist die Antwort klar. Die hätte ich Ihnen auch vorher geben können. Auch ich hätte an der Stelle mein Kreuzchen gemacht.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Aber, Herr Lindner, wenn Sie dann fragen – dazu gibt es eine WESTPOL-Umfrage, an die ich mich erinnere –, ob bei Bildung oder bei Polizei gespart werden soll, ob da etwas zum Schuldenabbau beigetragen werden soll, sagen die Leute natürlich: Nein, da soll nicht gespart werden.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Genau so geht diese Regierung vor: mit einem abgewogenen Dreiklang.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dann komme ich zum letzten Baustein unserer Haushaltspolitik. Das ist die Situation und die Frage der Einnahmeverbesserung. Ja, Vermögensteuer, Spitzensteuersatz! Das sind die Dinge, Herr Paul – mit Respekt –, die wir vortragen. Auch unsere Berliner Kolleginnen und Kollegen tragen die vor. Aber da wir im Bundestag leider noch keine Mehrheit haben, können wir sie natürlich nicht durchsetzen. Ich freue mich dennoch, dass Sie die Initiativen diesbezüglich unterstützen.

Was die Frage der Steuer-CDs angeht, verstehe ich die CDU nicht. Auch das ist nämlich eine Frage der Steuergerechtigkeit: dass wir hier dafür sorgen, dass die Steuerpflicht erfüllt wird.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit.

Herr Laumann, Sie sagen doch so oft als CDU: Null Toleranz. – Jetzt sagen wir mal: Null Toleranz bei Steuerhinterziehung!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dazu stehen SPD und Grüne in dieser Regierung.

Herr Lindner, auch da wieder: Sie haben hier schmuck vorgetragen und dem Finanzminister ein Zitat in den Mund geschoben, das so nicht stimmt.

(Christian Lindner [FDP]: dpa!)

– Ich lese es Ihnen genau vor. Vielleicht bringen Sie dann demnächst die Zettel mit. Manchmal ist es auch hilfreich, wenn man ein paar Zettel hat, damit man präzise ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich lese den Absatz komplett vor:

(Zuruf von der FDP: Nur kein Neid!)

„Künftig solle in der jährlichen Vermögenssteuererklärung der aktuelle Marktwert von Kapital-, Immobilien- und Grundstücksvermögen angegeben werden, erläuterte der Minister. Es müsse noch austariert werden, wie Doppelbesteuerung etwa von Aktionären in Kapitalgesellschaften vermieden werden könne. Zudem müssten Schlupflöcher geschlossen werden – wenn etwa Reiche ihr Privatvermögen in einer Firma verstecken wollten.“

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Zitat Ende. Das ist etwas anderes als die Eigenkapitaldecke der Unternehmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist etwas deutlich anderes, verehrter Herr Kollege. Und das zeigt, dass Sie hier zwar schön, flott vortragen, dass Sie es aber in den Aussagen – gestern der Ministerpräsidentin gegenüber, jetzt dem Finanzminister gegenüber – nicht so genau nehmen und verkürzt darstellen, um damit Punkte zu machen. Sehr geehrter Herr Kollege Lindner, dafür bekommen Sie Beifall, aber damit überzeugen Sie nicht dauerhaft die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Laumann, Sie haben am Ende Ihres Beitrags wichtige und richtige Fragen gestellt, Fragen, die mit der Zukunftsfähigkeit und den Herausforderungen der Gesellschaft von Nordrhein-Westfalen in der Mitte Europas zusammenhängen. Diese Regierung meint, dass sie nicht nur Fragen stellt, sondern auch Antworten entwickelt hat: in ihren Wahlkämpfen, im Regierungsprogramm, in der Regierungserklärung der Ministerpräsidentin. Wir versprechen Ihnen: Wir ziehen an einem Strang. Wir binden Sie gerne ein; wir arbeiten gerne weiterhin mit Ihnen zusammen. Wir haben Freude an der Arbeit für Nordrhein-Westfalen. – Herzlichen Dank.

(Langanhaltender Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Ich habe für die FDP-Fraktion noch einmal Herrn Lindner auf meiner Liste stehen und erteile ihm das Wort.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Gegenruf von der FDP: Nur kein Neid!)

Christian Lindner (FDP): Herr Präsident, vielen Dank. – Ich will einige wenige Aspekte aus dieser Debatte aufgreifen; denn ich glaube, dass am Ende Klarstellungen nötig sind.

(Beifall von der FDP – Zuruf von der SPD: Da sind wir Ihrer Meinung!)

Ich will mit den Bemerkungen des Kollegen Priggen beginnen. Herr Priggen, als Sie gesprochen haben, haben Ihre Büchsenspanner aus der Pressestelle der Grünen-Fraktion getwittert – ich zitiere –: Alle Schweinereien, die die Kommunen belasten, hat die FDP und damit Christian Lindner zu verantworten. – Das will ich mal mit dem vergleichen, was der Finanzminister in seiner „Finanzplanung 2011 bis 2015“ geschrieben hat, Seite 26 – ich zitiere –:

„Der starke Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse in 2012 …“

– also an die Kommunen –

„ist u. a. auf … durchlaufende Posten bzgl. der Weiterleitung von Bundesmitteln über den Landeshaushalt an die Kommunen zurückzuführen.“

(Zurufe von der FDP)

„Hier sind insbesondere die erhöhten Bundesbeteiligungen an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung nach dem SGB XII sowie an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zu benennen.“

Das ist also eine Entlastung für die Kommunen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Priggen, wissen Sie, was …

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

– Lassen Sie mich doch den Satz beenden; danach können Sie sich aufregen. – Wissen Sie, was die größte Schweinerei im Hinblick auf die Belastung der Kommunen war? Ihre Hartz-IV-Gesetze – ohne jede Kostenkompensation!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das war die größte Schweinerei, unter der die Kommunen heute noch leiden! Und jetzt stellen Sie sich hierhin und reden so wohlfeil! Wissen Sie, ich persönlich habe damit überhaupt kein Problem.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer regiert denn in Berlin?)

– Wir haben die Kommunen doch entlastet. Das sagt sogar Ihr Finanzminister. Hören Sie also bitte auf mit diesem Mummenschanz!

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Mich persönlich belastet es nicht so sehr, dass Sie sich immer an meiner Person abarbeiten, auch Frau Löhrmann wieder. Aber eines möchte ich wirklich gerne wissen: In welcher Kaderakademie lernen Sie, nicht über die Sache zu sprechen, sondern immer gegen die Person zu argumentieren? – Ich finde das wirklich beachtlich.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Nächster Punkt.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Lindner, würden Sie eine Rückfrage aus der SPD-Fraktion zulassen?

Christian Lindner (FDP): Ja, bitte. Von wem?

(Allgemeine Heiterkeit)

Vizepräsident Daniel Düngel: Von Herrn Kollegen Yüksel. – Bitte schön.

Serdar Yüksel (SPD): Herr Lindner, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Können Sie diesem Hohen Haus denn mal erklären, wie die FDP-Bundestagsfraktion bei den Arbeitsmarktreformen im Bundestag abgestimmt hat?

(Beifall von der SPD)

Christian Lindner (FDP): In der Tat haben auch wir den Hartz-IV-Gesetzen zugestimmt – weil sie im Prinzip richtig waren.

(Lachen von der SPD)

Natürlich haben wir ihnen zugestimmt.

(Zurufe)

Wer hat denn die Verantwortung für die Finanzierung im Bundeshaushalt gehabt? Entschuldigen Sie mal!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die kommunale Ebene insgesamt gestärkt werden muss, darüber sind wir uns hier ja wohl alle einig. Aber die Einseitigkeit, mit der Herr Priggen versucht hat, dass über seine Pressestelle an die FDP zu delegieren, ist der Punkt, den ich kritisiere.

(Beifall von der FDP)

Das ist der Punkt, der kritikwürdig ist: sich in dieser Frage einen schlanken Fuß zu machen, auf andere zu zeigen und dabei selbst die Kernverantwortung gehabt zu haben.

(Beifall von der FDP – Britta Altenkamp [SPD]: Wer austeilt, muss auch einstecken!)

Wie gesagt, der Unterschied ist: Sie haben mit Hartz IV belastet. Die Koalition, die CDU/CSU und FDP in Berlin stellen, entlastet dagegen die Kommunen, zum Beispiel bei der Grundsicherung. Das ist der Unterschied.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Im Übrigen wundere ich mich auch über die Art und Weise, wie Sie sich in der Frage echauffieren. Ich wundere mich deshalb – und bedauere es auch –, weil wir in diesem Landtag in der vergangenen Legislaturperiode mit Ihnen gemeinsam einen Stärkungspakt für die Kommunen beschlossen haben. Warum arbeiten Sie sich jetzt in dieser Frage so an der FDP ab? Wir haben das mit möglich gemacht. Wir haben in dieser Plenarsitzung gemeinsame Änderungsanträge zu einem gemeinsamen Gesetz eingebracht.

(Britta Altenkamp [SPD]: Was soll denn das?)

Sie haben den falschen Gegner. Es ist reflexartig, was Sie da machen, und deshalb auch nicht seriös.

(Beifall von der FDP)

Nächste Bemerkung. Frau Löhrmann hat mir vorgeworfen, ich würde Schulformen gegeneinander ausspielen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Jawohl!)

Sehr verehrte Frau Ministerin, wenn man für das Gymnasium und die Realschule ist, dann ist man nicht automatisch gegen die Sekundarschule und die Gesamtschule.

(Beifall von der FDP)

Wir sind nur für Fairness, wenn es um diese Schulformen geht. Sie haben es bislang eben noch nicht vermocht, allen Wünschen, die etwa die Gymnasien nach dem Ganztag haben, zu entsprechen, weil Sie immer nur eine ganze Schule in den Ganztag überführen wollen. Praktiker sagen Ihnen: Erlaubt uns, dass wir auch einzelne Klassenzüge in den Ganztag überführen! – Das wäre Bedarfsgerechtigkeit.

Wenn Sie in Ihrer Regierungserklärung vielleicht noch ein paar Sätze zu der Realschule und zum Gymnasium sagen würden, könnte ich diesen Schulkonsens ernst nehmen.

Meine dritte Bemerkung mache ich zum Thema „Energie“. Herr Priggen, Sie haben zum Thema „Energiepolitik“ gesprochen, und zwar durchaus auch mit Bezug zum Bund. Wir müssen aber schon sehen, dass in diesem Herbst die Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz steigt. Wir haben die Situation, dass durch die Anlage des EEG der Preis an der Strombörse sinkt – damit werden auch fossile Energieträger weniger rentabel sein –, aber die Stromkosten für die Bürgerinnen und Bürger durch die Umlage beim EEG steigen. Hier brauchen wir Veränderungen. Es kann nicht sein, dass politisch entschieden wird, welcher Energieträger für 20 Jahre garantierte Renditen bekommt. Wir brauchen vielmehr einen Effizienzwettbewerb, welcher Energieträger der beste ist, der kostengünstigste ist. Das ist in Nordrhein-Westfalen mit Sicherheit nicht die Fotovoltaik, es sind eher Wasser und Wind.

(Beifall von der FDP)

Darum geht es, Herr Priggen, in diesem sogenannten Geheimpapier, auf das Sie hingewiesen haben und das seit drei Wochen auf unserer Website zu finden ist. Es geht darum, die Energiewende effizient zu gestalten. Wir wissen: Sie ist nicht zum Nulltarif zu haben. Sie muss aber nicht so teuer sein, wie sie es wäre, wenn wir an den roten und grünen Instrumenten festhalten würden.

Vierter Punkt! Mit Blick auf die Steuer-CDs hat Gerhart Rudolf Baum, Frau Löhrmann, den Sie eigentlich auch schätzen, dieser Tage in einem Beitrag etwas sehr Kluges gesagt. Gerhart Baum hat sich natürlich gegen Steuerhinterziehung als Anschlag auf das Gemeinwohl gewandt. Aber als Bürgerrechtler, der sogar als Experte von der grünen Bundestagsfraktion zu diesen Fragen eingeladen wird, hat er einen wichtigen Satz gesagt. Er hat gesagt: Auch der beste Zweck heiligt beim Rechtsstaat nicht die unappetitlichen Mittel. – Da hat Gerhart Rudolf Baum recht. Es ist kein Decken von Steuerhinterziehung, sondern es ist die Verteidigung der Würde des Rechtsstaates, wenn er nicht alles macht, was er kann. Es gehört sich nicht, dass der Rechtsstaat sich in die Nähe von Dieben und Datenhändlern begibt. Er muss mit rechtsstaatlichen Mitteln dafür sorgen, dass Steuerhinterziehung aufgeklärt wird, und darf nicht in die Halbwelt abgleiten.

(Beifall von der FDP)

Damit komme ich zu dem letzten Punkt, den ich mit Blick auf die Haushaltsentwicklung unter der alten, schwarz-gelben Landesregierung ansprechen will. Sie wissen, im Jahre 2010/2011 wäre ein ausgeglichener Landeshaushalt möglich gewesen, hätten wir nicht einen massiven Konjunktureinbruch erlebt. Sie sind nicht in der Lage, in einer Boomsituation den Haushalt auch nur annähernd auszugleichen, Frau Kraft. Der Bundeshaushalt sinkt seit Jahren im Volumen. Gestern ist einer vorgelegt worden, der im Volumen kleiner ist. In Ihrer Finanzplanung steigt das Volumen des Landeshaushaltes jedes Jahr. Deshalb setzen Sie auch auf mehr Einnahmen: weil Sie das Volumen des Staates, die Tätigkeit des Staates ausdehnen wollen. Das ist das politisch-kulturelle Problem, das wir haben und wo wir ein neues Denken brauchen. Nicht die Einnahmesituation des Staates ist zu niedrig. Die Erwartungen an den Staat sind zu hoch. Wenn sich das nicht ändert, werden Sie niemals ausgeglichene Haushalte bekommen.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Walter-Borjans gemeldet. Sie haben das Wort.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lindner, es mag ja für die Zuhörer schön sein, wenn Sie ohne Manuskript reden; das kommt immer gut. Wenn Sie dabei allerdings jede Form des wirklichen Zitierens vergessen, dann weiß man nicht genau, ob das daran liegt, dass Sie sich besser einen Zettel mitgenommen hätten, oder ob das daran liegt, dass Sie falsch zitieren wollen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will das noch mal an einem Punkt festmachen, den Frau Löhrmann schon angesprochen hat. Was Herr Witzel noch hinzugefügt hat, erhellt das, was Sie offenbar für Ihre Klientel halten.

Es gibt bei der Erbschaftsteuer und bei der Vermögensteuer die Neigung, das, was zu Recht bei der Substanz der Unternehmen gesichert und geschützt werden soll, zu missbrauchen, indem man privates Kapitel verschiebt und eine Scheinfirma, eine Cash GmbH, einrichtet. Sie möchten mich belehren, dass das Eigenkapital ist. Herr Witzel setzt noch einen darauf und sagt: Das ist Investition.

(Christian Lindner [FDP]: Ob Sie von Erbschaftsteuer oder Vermögensteuer gesprochen haben, das geht nicht daraus hervor!)

Das muss man sich mal vorstellen. Ich nenne das Betrug. Das ist der Punkt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt gibt es noch diese Spielereien mit der Vergrößerung des Volumens des Haushaltes und mit dem, was das Land vom Bund bekommen hat.

Ich finde die Entscheidung der Bundesregierung, die Mittel für die Grundsicherung im Alter dem Land zur Verfügung zu stellen, um sie von dort an die Kommunen weiterzuleiten, richtig. Aber das erhöht erstens das Volumen. Und zweitens – darüber habe ich auch mit Wolfgang Schäuble schon gesprochen – ist es schön und gut, wenn sich der Bund dafür feiern lässt, aber er nimmt aus der Bundesagentur für Arbeit ein halbes Mehrwertsteuerprozent, um das zu finanzieren. Wo geht die Mehrwertsteuer denn hin? Die geht halbe-halbe an Bund und Länder. Da wird also eine Finanzierung gewählt, die am Ende zur Hälfte von den Ländern mitgetragen wird.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dass man bei einem Bundeshaushalt mit Militärausgaben, mit wesentlich geringeren Personalausgaben und mit der Möglichkeit, auch mal in die Kasse der Sozialversicherungen zu greifen, ein Volumen verkleinern oder seine Finanzierung verbessern kann, das ist doch kein Wunder.

Überdenken wir doch mal, was wir gerade in den letzten Wochen gehört haben. Der Bundesfinanzminister sagt, er hätte im ersten Halbjahr zum ersten Mal entschuldet. Bitte schön, das haben wir auch. Nordrhein-Westfalen hat zum Ende des ersten Halbjahres netto getilgt. Damit könnte ich eine Presseerklärung machen und sagen: Guckt mal, was wir tun! – Ich weiß allerdings genauso wie der Bundesfinanzminister, dass die eigentlichen Kredite erst zum Jahresende oder vielleicht sogar erst am Anfang des nächsten Jahres aufgenommen werden und dann den Haushaltsplan füllen. Und da stellt man sich mit einer schönen Pressemitteilung in die Öffentlichkeit und lässt sich in der Mitte der Strecke mit einer Falschdarstellung feiern – da kann man auch nicht sagen, das sei vielleicht übersehen worden –, die letztendlich nur dadurch zustande kommt, dass man sich, obwohl man 28 Milliarden € neue Schulden im Haushalt stehen hat, mit dem Plus der Sozialversicherungen und mit den nicht eingerechneten Kassenkrediten auf allen Ebenen den Haushalt schönrechnet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Jetzt noch mal zum ewig andauernden Thema der Steuer-CDs. Ich stimme Ihnen sofort zu, dass nicht jeder Zweck alle Mittel heiligt. Das ist überhaupt keine Frage. Aber was Sie „unappetitlich“ nennen, das haben Sie in diesem Landtag zusammen mit der CDU mitgetragen, als Helmut Linssen das gemacht hat. Es gibt einen Brief aus dieser Zeit, vom 29. Juni 2010, 16 Tage vor meinem Amtsantritt, in dem das Bundesfinanzministerium es nicht nur für rechtens erklärt, CDs zu kaufen, sondern in dem es das Land anweist,

(Martin Börschel [SPD]: So ist es!)

auf Basis des Grundgesetzes und der Abgabenordnung, den CD-Kauf zu tätigen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich habe noch nie ein Interview oder eine Rede nicht dazu genutzt, zu sagen, dass das, was wir jetzt machen, nicht der Idealzustand ist, dass wir eine Regelung brauchen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Ja!)

Nur, die Regelung, die auf dem Tisch liegt, hat sich Wolfgang Schäuble oder wer auch immer im Bundesfinanzministerium offenbar gar nicht angeguckt.

Ob Sie sie sich angeguckt haben, weiß ich nicht. Ich höre ja heute, wie sensibel ein Herr Lindner ist, dass er, wenn er mal kritisiert wird, sofort hier an den Tisch springt.

Und, Herr Laumann, ich kriege mit, dass Sie einen Beschwerdebrief an meine Chefin schreiben, weil ich Ihnen sage: Ich erkläre Ihnen gern noch mal, was in dem Abkommen steht.

(Karl-Josef Laumann [CDU] schüttelt den Kopf. – Heiterkeit von der SPD)

Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das Abkommen kennen. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn dieses Abkommen durchkommt, dann werden Sie am Ende wieder Beruhigung für die geschaffen haben, die jedenfalls in ihrer Wahlneigung offenbar nicht gerade bei Grün oder Rot, sondern eher anderswo zu verorten sind. Die haben dann ihre Ruhe zurück, und der Finanzsektor in der Schweiz ist in Sicherheit, dass er wieder an billiges Kapital kommt.

Wenn Sie von „Hehlerei“ reden, sage ich Ihnen: Hehlerei ist nicht der Ankauf von Daten zum Zweck der Beendigung von Kriminalität, sondern das ist der Ankauf, um die Kriminalitätskette weiterzuführen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das machen Schweizer Banken, weil das Geld der Zufluchtsuchenden – aus welchen Gründen auch immer – schon jahrzehntelang billiges Geld ist. Die stehen unter Druck. Sie müssen ihr Geld zu schlechten Konditionen abgeben. Das tun sie. Und mit diesem Geld wird dann wieder Geld verdient. Dann kann man natürlich auch konservative Anlagestrategien fahren. Da muss man nicht ins große Risiko gehen. Da kommt man an billiges Geld. Und das wollen wir beenden.

Dieses Abkommen beendet das aber nicht. Warum glauben Sie denn, dass die Zahl der Selbstanzeigen völlig eingebrochen ist, als die Leute noch geglaubt haben, sie müssten nur den 1. Januar 2013 erreichen, um in Sicherheit zu sein? Dann kommt ein Finanzminister, sagt: „Wir haben wieder Zugriff auf Daten und werden auch dafür sorgen, dass dieses Abkommen so nicht durchkommt.“, und plötzlich erhöht sich die Zahl der Selbstanzeigen wieder auf Tausende.

(Zuruf: Reiner Zufall!)

Diese Menschen haben den 1. Januar 2013 nicht mit Furcht erwartet, sondern sie haben Hoffnung damit verbunden. Die ist ihnen jetzt zerschlagen worden. Das zeigt, was in diesem Abkommen steht.

Dass die Schweizer Wirtschaftskommission gestern noch mal erklärt hat, dass sie nicht bereit ist, auch rückwirkend Gruppenanfragen zuzulassen, wohin in diesem Jahr das Geld geht, zeigt doch, was wirklich gewollt ist. Es geht mit diesem Abkommen darum, wieder Ruhe zu schaffen und das Geschäft, das über Jahrzehnte betrieben worden ist, weiterzumachen. Und das werden wir verhindern.

Damit können Sie sich nicht abfinden. Deswegen gehen Sie hin und nennen Betrüger, die Schein-GmbHs gründen, „Investoren“. Und das, was sie da reinstecken, nennen Sie „Eigenkapital“. Das ist nicht die Sicht, die wir dazu haben. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Ich schließe hiermit die Aussprache. Der Tagesordnungspunkt 1 ist damit erledigt.

Wir steigen ein in Tagesordnungspunkt

2   Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG)

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/46 – Neudruck

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/868

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/825


Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/869

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPD-Fraktion dem Kollegen Hübner das Wort.

Michael Hübner (SPD): Danke schön, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat gerade eingeleitet, dass es sich um die zweite Lesung handele. Es handelt sich in Wahrheit um die vierte Lesung dieses Entwurfs für ein Umlagegenehmigungsgesetz. Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das auch am 14. März auf der Tagesordnung gestanden hat, wir uns am 14. März – ich mache das mal ein bisschen plastisch-sympathisch – aber andere Entscheidungszusammenhänge gesucht haben, sodass wir in den Abendstunden nicht mehr dazu gekommen sind, das Umlagengenehmigungsgesetz zu verabreden.

Weil es die vierte Lesung ist, will ich auf wesentliche Inhalte, die ich schon mehrfach vorgetragen habe, verzichten.

Kollege Lindner sagte vorhin, es gebe auch Gemeinsamkeiten. In der Tat gibt es Gemeinsamkeiten. Das ist eine der Gemeinsamkeiten, bei der wir die Diskontinuität überwunden haben. Wir haben diesen Gesetzentwurf in der vergangenen Legislaturperiode mit der FDP gemacht, und wir werden dieses Gesetz jetzt auch mit der FDP verabschieden.

Aber der Gesetzentwurf ist natürlich besser geworden, erstens weil wir eine Benehmensregelung eingebaut haben, um den kreisangehörigen und den kreisfreien Raum trotz aller Haushaltssanierungsbestrebungen auf Augenhöhe zu setzen. Ich denke, dass dieser Änderungsantrag, der absolut vernünftig ist, große Zustimmung in diesem Hause verdient.

Zweitens ist er auch deshalb besser geworden, weil wir jetzt zumindest in einem Entschließungsantrag deutlich gemacht haben – wir haben trotz Anregungen, die wir im schriftlichen Verfahren bekommen haben, nicht alles gesetzestechnisch abbilden können –, was wir uns dabei gedacht haben, nämlich dass das auch in Begleitung des Stärkungspaktgesetzes zu sehen ist und dass es auch um die Entlastungen geht.

Ich bin allerdings nicht Ihrer Meinung, lieber Kollege Lindner, dass die FDP das aus freien Stücken gemacht hat. Vielmehr haben wir uns das abgepresst von der Bundesregierung bei dem Beschluss zur SGB-XII-Grundsicherung. Ich empfehle jedem, in diesen Beschluss hineinzuschauen. Darin steht, dass die Bundesregierung nur ausnahmsweise mal etwas dazugeben möchte und eine Grundsicherung übernimmt. Aber das ist etwas, was wir und die Landesregierung im Bundesrat abgepresst haben, und nicht etwas, bei dem man sagen könnte, dass uns die FDP oder die CDU auf Bundesebene etwas Gutes getan hätten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Also, der Entschließungsantrag ist sinnvoll.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Ich erinnere aber noch einmal daran, dass wir am 29. Oktober 2010 hier im Hause große Einmütigkeit hatten, die Kommunalfinanzen auf der Agenda oben anzusiedeln. Ich denke, dass wir alles in allem ein ordentliches Paket vorgelegt haben. Denn es geht um die gesamten Kommunalfinanzen – sowohl auf Kreisebene als auch auf kommunaler Ebene. Wir wollen alle Probleme in den Griff bekommen, und das hier gehört sicher dazu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Frau Kollegin Fasse.

Marie-Luise Fasse (CDU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Besucher! Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: durch Nachdenken – das ist der edelste –, durch Nachahmen – das ist der einfachste – oder durch Erfahrung – das ist der bitterste.

Die Landesregierung wählt die bittere Variante und wird vermutlich aus Erfahrung klug werden, aber eben erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Dabei stünde Ihnen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Edelmut viel besser zu Gesicht, und den Kommunen in NRW ginge es dann auch besser. 

An der Ausgangslage, die dem Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes zugrunde liegt, hat sich nichts geändert:

Das strukturelle Defizit der Kommunen in NRW liegt bei 2,25 Milliarden €. Bundesweit hingegen wird mit einem Überschuss der kommunalen Haushalte in Höhe von 2 Milliarden € gerechnet.

Die jährliche Zinslast der überschuldeten, sich in Haushaltsnotlage oder ?sanierung befindenden Kommunen beläuft sich auf 350 Millionen €.

Die Liquiditätskredite lagen Ende 2011 bei über 22 Milliarden € und werden weiter rasant steigen, wenn die Landesregierung an ihrer Politik festhält.

Nur noch 35 Städte und Gemeinden schaffen einen strukturellen Haushaltsausgleich.

Diese zunehmende Finanznot der Gemeinden hat dazu geführt, dass aus Rücksichtnahme auf die Mitgliedskörperschaften die Kommunalverbände die Umlage nicht mehr flächendeckend erheben. 

Tatsache, meine Damen und Herren, also ist, dass die gesamte kommunale Familie, bestehend aus Gemeinden, Städten, Kreisen, Landschaftsverbänden und dem Regionalverband Ruhr, strukturell unterfinanziert ist. Deshalb wird um die Umlagesätze immer heftiger gestritten. Deshalb droht auch eine dauerhafte Belastung des Verhältnisses zwischen den Gebietskörperschaften. Und daran ändert auch Ihr geplantes Umlagengenehmigungsgesetz nichts.

Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Konsolidierungsanstrengungen, die Sie den Städten und Gemeinden abverlangen, nicht wirksam unterstützt werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Umlageverbände nicht wirksam in die Haushaltssanierung einbezogen werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Umlageverbände nicht verpflichtet sind, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

Statt sparen also weiter Geld ausgeben, das man sich immer bei dem nicht nur vermeintlich, sondern tatsächlich Schwächeren holt.

Präsidentin Carina Gödecke: Frau Kollegin Fasse, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie die zulassen?

Marie-Luise Fasse (CDU): Ich bin ja gleich fertig.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das macht doch nichts!)

Wenn die Landesregierung keine Sparanstrengungen unternimmt, ist es nur logisch, dass sich andere dazu auch nicht verpflichtet sehen. 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es gerade gehört: Dieser Gesetzentwurf geht jetzt in die vierte Runde. Besser geworden ist er nicht, aber leider auch nicht k. o. 

Eine Mehrheit hier im Hause wird das Gesetz beschließen, das steht außer Zweifel. Die CDU wird nicht zustimmen, auch das steht zweifelsohne fest.

Doch bevor Sie abstimmen, möchte ich Ihnen eine Weisheit mit auf den Weg geben:

„Eine als falsch erkannte Meinung ohne falsche Scham aufzugeben, das ist vielleicht die wunderbarste Kraftersparnis, die unserem Geist gegönnt ist; und zugleich die, von der wir am seltensten Gebrauch machen.“

Das wusste Arthur Schnitzler schon vor über hundert Jahren.

Vielleicht kommt doch noch bei Ihnen die Erkenntnis. Das wäre schön und ehrenvoll. Gönnen Sie Ihrem Geist eine wunderbare Kraftersparnis! Sonst nämlich steht es schlecht um die kommunale Familie und deren Finanzsituation. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Fasse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Einschätzung der Ausgangslage, die Sie, Frau Fasse, genannt haben, nämlich der unzureichenden finanziellen Finanzausstattung der Gebietskörperschaften, sind wir uns einig. Aber Sie sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass wir uns sehr wohl der Situation annehmen und beispielsweise mit dem Stärkungspakt und weiteren erheblichen Finanzmitteln der Lage gestellt haben.

Sie haben als frühere Landesregierung dazu beigetragen, dass es den Gebietskörperschaften so schlecht geht. Und Sie sollten in Ihrem Verantwortungsbereich jetzt dafür sorgen, dass beispielsweise das Thema „Soziallasten“ endlich dort gelöst wird, wo es hingehört, und zwar auf die Bundesebene.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Zum Zweiten: Wir nehmen wahr, dass es erhebliche Verteilungsauseinandersetzungen bezogen auf die Frage, wie man mit Geld umgeht, gibt. Wir erleben auch, dass in der Regel diejenigen verlieren, die an der untersten Stelle stehen. Das sind im kreisangehörigen Raum in der Regel die kreisangehörigen Kommunen und nicht unbedingt die Landkreise.

Wenn der Landkreistag sagt, er habe keine Probleme mit der Bemessung der Kreisumlage, da man sich austausche und viele Entscheidungsträger aus dem kommunalen Raum stammten und es insofern keinen Handlungsbedarf gebe, dann irrt er sich.

Ich will Ihnen nur zwei Pressemeldungen zitieren. Eine ist aus dem Jahre 2011: „Bürgermeister meutern gegen die Kreisumlage“. – Das ist langes Thema im „Kreis Soest“. Oder eine zweite Pressemeldung aus 2010: Alle Bürgermeister aus dem Märkischen Kreis protestieren gegen die Kreisumlage.

Es gibt also sehr wohl Handlungsbedarf, und zwar deshalb, weil bezogen auf die Frage der Kreisumlage keine Diskussion auf Augenhöhe erfolgt. Dem nehmen wir uns an.

In diesem Zusammenhang formulieren wir einen Gesetzentwurf und werden diesen heute auch so verabschieden, wonach ein Benehmen zwischen dem kreisangehörigen Raum und dem Landkreis herzustellen ist. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite in den kreisangehörigen Kommunen keine Stellenbesetzungen vornehmen, keine Höhergruppierungen vornehmen, während in Landkreisen das häufig noch die Regel ist. Wenn konsolidiert werden muss – das muss es ohne Zweifel –, dann bitte auf beiden Schultern, also nicht nur in dem kreisangehörigen Raum, sondern auch im Landkreis.

Deswegen ist es richtig, dass wir uns der Situation annehmen und diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben und damit auch klarmachen, wohin wir wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP spricht der Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben häufig schon über dieses Umlagengenehmigungsgesetz gesprochen. Herr Kollege Hübner hat es eben zu Recht erwähnt. Ich will Ihnen noch einmal erklären, warum dieses Gesetz aus unserer Sicht besonders wichtig ist. Ich möchte auch in Replik zu dem, was Sie, Frau Kollegin Fasse, gesagt haben, deutlich machen:

Dieses Gesetz ist ein Gesetz in die richtige Richtung. Warum? – Wir haben das Stärkungspaktgesetz verabschiedet. Wir verlangen den Kommunen vor Ort eine ganze Menge an Konsolidierungsanstrengungen ab. Viele Räte, viele Verwaltungen sind damit beschäftigt, Spitz auf Knopf Haushaltsführung mit spitzer Feder zu betreiben.

Meine Damen und Herren, wir beklagen zu Recht immer wieder, dass die Finanzausstattung der Kommunen so ist wie sie ist. Dann müssen wir aber doch dafür sorgen, dass das, was vom Bund kommt und heute schon Gegenstand der Generaldebatte war, nach unten zu den Kommunen durchgeleitet wird. Nur darum geht es an dieser Stelle. Die Entlastungen, die beim SGB II, beim SGB XII und bei anderen Gesetzen kommen, müssen unten ankommen.

Damit sie unten ankommen, müssen wir das interkommunale Abstimmungsgebot zwischen den umlagefinanzierten Verbänden einerseits und den Umlagezahlern andererseits verbessern und in den Mittelpunkt stellen. Das ist Kern dieses Gesetzes. Deswegen muss dieses Gesetz heute den Landtag passieren.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Ich will einen zweiten Aspekt nennen. Frau Kollegin Fasse, Sie haben gesagt, Sie hätten sich eine HSK-Verpflichtung für Kreise gewünscht oder diese würde in diesem Gesetz fehlen. So habe ich Sie verstanden. – Ich muss Ihnen erwidern, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Kreise haben genauso eine Selbstverwaltungsgarantie nach dem Grundgesetz und nach der Landesverfassung wie die Städte und Gemeinden auch. Deswegen ist es verfassungsrechtlich gar nicht zulässig, eine HSK-Verpflichtung in dieses Gesetz aufzunehmen. Das ist zumindest unsere Position.

So, wie ich Sie verstanden habe, meinen Sie, die umlagefinanzierten Verbände müssten auch Rücksicht nehmen, wenn sich ein großer Teil von Umlagezahlern im Haushaltssicherungskonzept befindet. – Der Entschließungsantrag macht genau das politisch deutlich. Wir gehen davon aus, dass diese Botschaft bei den umlagefinanzierten Verbänden, bei den Landschaftsverbänden und bei den Kreisen ankommt.

Deswegen ist das ein ganz wichtiges Gesetz für die kommunale Familie. Es stärkt vor allem auch die Rechte der Städte und Gemeinden.

Ich glaube, Kollege Krüger hat zitiert, dass immer wieder über Umlagen gesprochen wird. Das ist für die Kommunalpolitiker ermüdend. Jeder, der die Medienberichterstattung verfolgt, weiß, wie wichtig es ist, dass wir dieses interkommunale Abstimmungsgebot verstärken. Kurzum: Ich glaube, es ist gut, dass wir dieses Gesetz jetzt endlich ins Gesetzblatt bringen. – Ich bedanke mich, dass Sie mir so aufmerksam zugehört haben. Vielen Dank.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piraten spricht Herr Kollege Stein.

Robert Stein (PIRATEN): Werte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne! Liebe Menschen im Stream! Das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen lässt vom Titel her den Eindruck entstehen, dass durch das angesprochene Genehmigungsverfahren eine gerechtere Aufteilung der Lasten innerhalb eines Umlageverbandes und dessen Mitgliedskörperschaften angestrebt wird. Vordergründig wird das mit den im Gesetzesentwurf angesprochenen Maßnahmen zu erreichen versucht.

Die Realität sieht jedoch anders aus.

(Beifall eines Abgeordneten von der CDU)

Sowohl auf der Seite der Gebietskörperschaften als auch auf der Seite der Umlageverbände gibt es neben den weitreichenden Aufgaben umso größere Finanzierungsprobleme. Diese werden doch nicht dadurch gelöst, dass die Aufsichtsbehörden nun jährlich über die Festsetzung der Umlagehöhen zu entscheiden haben. Um mit den Worten unseres Fraktionsvorsitzenden die Lage zu beschreiben – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –: Es kann doch nicht sein, dass unter Aufsicht der eine nackte Mann dem anderen nackten Mann in die Tasche greift.

Die politischen Debatten über die Umlagegesetze sind zuletzt immer härter geworden und Ausdruck des immer größer werdenden Sparzwangs vieler Kommunen und der Umlageverbände. Letztlich dient dieser neue Verteilungsmechanismus zwar der Entschärfung der hitzigen Diskussion, jedoch löst er nicht die Probleme mit den zu finanzierenden Aufgaben – schon gar nicht strukturell.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Stein, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Kollegen Abruszat. Möchten Sie diese zulassen?

Robert Stein (PIRATEN): Ja, bitte.

Kai Abruszat (FDP): Herr Kollege Stein, ganz herzlichen Dank, dass Sie mir die Gelegenheit geben, zu fragen. – Sie kritisieren die Zielrichtung dieses Gesetzes. Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie sicherstellen wollen, dass die Entlastung von Bundesseite zu unseren Kommunen auf die Ebene der Städte und Gemeinden fließt. Ich hätte gerne Ihre Auffassung dazu.

(Beifall eines Abgeordneten von der SPD)

Robert Stein (PIRATEN): Wenn Sie mich weiterreden lassen, komme ich zu dem Punkt.

Mal wieder wird hier ein Gesetz auf den Weg gebracht, das aktuelle Auswirkungen der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen – da haben Sie völlig recht, Herr Abruszat – und der Umlageverbände nicht an der Wurzel bekämpft, sondern bei oberflächlicher Betrachtungsweise zu einer Entspannung führt, ohne dabei eine langfristige Strategie zum Umgang mit kommunalen Aufgaben vorzulegen. Dies ist Ausdruck eines symptomatischen Herumdokterns. Das muss ich in aller Deutlichkeit feststellen.

Umlageverbände und Kommunen müssten finanziell besser aufgestellt sein. Es übergreifend zu betrachten und den die Zeche zahlen zu lassen, der am besten dasteht, klingt prinzipiell solidarisch. Das ist aber doch nur dann der Fall, wenn überhaupt ein adäquater Haushalt vorgelegt werden kann und Zahlungsfähigkeit besteht. Gleich mehrere Stellungnahmen von Vertretern der Umlageverbände bestätigen diese Überlegungen, Herr Jäger. Die meisten Gebietskörperschaften leiden ohnehin an dem großen Sparzwang durch die Haushaltssicherungskonzepte. Das ist gar keine Frage.

Nun wird durch die Genehmigungspflicht auch in die Umlageverbände hineinregiert. Der momentane Schuldenumverteilungskampf führt dazu, dass das wichtige Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, welches selbstverständlich auch für die Umlageverbände gilt, Stück für Stück ausgehöhlt wird. Das ist doch das Problem.

Die Piraten sprechen sich grundlegend gegen solche Maßnahmen aus. Wir fordern nämlich – jetzt hören Sie zu –: Solidarität durch Konnexität. – Dort, wo Aufgaben voll finanziert werden, entstehen keine Verteilungskämpfe mehr. Ein konstruktives und in die Zukunft gerichtetes Konzept würde uns in die Lage versetzen, die wichtigen Aufgaben der Umlageverbände schätzen zu lernen. Denn am Ende sitzen die Kommunen alle im gleichen Boot. Daher empfehle ich auch, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

(Minister Ralf Jäger unterhält sich mit Robert Stein [PIRATEN].)

– Für die Landesregierung würde ich gerne Herrn Minister Jäger das Wort erteilen.

(Unruhe – Heiterkeit)

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Bedauerlicherweise muss ich das Zwiegespräch mit Herrn Stein für eine Rede unterbrechen, meine Damen und Herren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin! Frau Fasse! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP! Ich glaube, dies heute ist ein Beispiel dafür, dass die regierungstragenden Fraktionen in der Lage sind, zusammen mit anderen Fraktionen ein Gesetz einzubringen, das dazu dient, die Handlungsfähigkeit und Gestaltungsfähigkeit unserer Kommunen aufrechtzuerhalten.

Insofern danke ich den Kolleginnen und Kollegen von der FDP ausdrücklich dafür, dass sie bei diesem und bei den beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkten gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen zu einer Auffassung gekommen sind. Zu Beginn waren unsere Meinungen nicht 100 % deckungsgleich, wurden aber in Gesprächen und Verhandlungen deckungsgleich gemacht. Das ist auch wichtig, weil unsere Kommunen dieses Gesetz tatsächlich brauchen.

Frau Fasse, Sie jedoch haben einem solchen Gedanken nicht nachgegeben, nämlich nach der bestmöglichen Lösung für unsere Kommunen zu suchen, sondern sind eher dem Reflex verfallen, dass die Opposition in der Regel immer das kritisieren und ablehnen muss, was die Regierung oder die sie tragenden Fraktionen vorschlagen. Wenn Sie schon in einen solchen Reflex verfallen, dann sollten Sie keine Geschichtsklitterung oder Legendenbildung betreiben.

Tatsache ist – das haben Sie zu Recht gesagt –, dass es eine strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Kassen – sowohl der Gemeinden als auch der Kreise – gibt.

Herr Stein, dass die wesentliche Ursache dafür die Übertragung von insbesondere Sozialaufgaben vonseiten des Bundes an die Kommunen ist, dass das aber bedauerlicherweise vor der Bundestagswahl 2013 nicht zu ändern sein wird, da sind wir wahrscheinlich einer Meinung.

Aber, Frau Fasse, wenn Sie aus dem beschriebenen Reflex heraus dieses Gesetz ablehnen, dann bilden Sie bitte keine Legenden! Zumindest sollten Sie sehr genau auf die Historie schauen.

Wissen Sie eigentlich, in welchem Zeitraum die Kassenkredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die Sie gerade so ausschweifend beziffert haben, verdoppelt wurden? – In den Jahren zwischen 2005 und 2010 stiegen die Kassenkredite in Nordrhein-Westfalen von 10 Milliarden € auf über 20 Milliarden € und haben sich damit mehr als verdoppelt, Frau Fasse. Jetzt können Sie gerne noch einmal nachdenken, welche Koalition zu dieser Zeit regiert hat.

Und dass sich diese Kassenkredite verdoppelt haben, hat damit zu tun, dass Ihre alte Landesregierung mit klebrigen Fingern ganz systematisch in die kommunalen Kassen gegriffen hat und die kommunale Finanzdecke noch einmal zusätzlich löchrig gemacht hat. Das ist die Tatsache, Frau Fasse.

Deshalb geht es jetzt darum, mit diesem Gesetz dafür zu sorgen, dass angesichts einer solchen kritischen Situation der kommunalen Finanzausstattung Fairness zwischen den jeweiligen Gebietskörperschaften herrscht. Dazu dient dieses Gesetz.

Ich danke den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP außerordentlich für diesen eingebrachten Gesetzentwurf, der hoffentlich gleich eine Mehrheit finden wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung zu Tagesordnungspunkt 2.

Wir kommen zur Abstimmung. Zur Orientierung: Wir haben drei Abstimmungen durchzuführen: zum einen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP, zum Zweiten über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Fachausschusses und drittens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP.

Ich komme zur ersten Abstimmung, der über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Drucksache 16/868. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der Piraten. – Gibt es Stimmenthaltungen?

(Minister Ralf Jäger [SPD]: Einige wenige!)

Bei einer Enthaltung ist der Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Ich komme zweitens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/46 – Neudruck. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/825, den Gesetzentwurf in der jetzt veränderten Fassung anzunehmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der CDU und die Piraten. Wer enthält sich? – Bei einer Enthaltung aus der Fraktion der Piraten ist die Beschlussempfehlung angenommen und damit der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung verabschiedet.

Wir kommen zur dritten Abstimmung, der über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 16/869. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der CDU und die Fraktion der Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls angenommen.

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 2.

Ich rufe auf:

3   Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/48 – Neudruck


Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/870

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/826

zweite Lesung

Ich erteile für die antragstellenden Fraktionen zuerst Herrn Kollegen Börschel für die SPD das Wort.

Martin Börschel (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir uns heute endgültig zum letzten Mal mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes befassen. Das kommunale Ehrenamt hat über viele Jahre nicht ausreichend positive Betrachtung und Begleitung erfahren. Daher bin ich froh, dass man die Komplexität des Ehrenamtes jetzt hier im Rund des Hauses in einer wirklich schönen Art und Weise zur Kenntnis nimmt und darauf reagiert.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen, Landschaftsverbänden, Regionalverbänden usw. sehen sich mit immer komplexeren Herausforderungen konfrontiert. Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht mehr Mitsprache; das ist zeitaufwendiger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer komplexer, die finanziellen Rahmenbedingungen immer schwieriger. Auf diese Veränderungen muss ein Landtag als Kommunalverfassungsgesetzgeber reagieren.

Dieser Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, hat eine lange Vorgeschichte. Schon in der 14. Wahlperiode dieses Hauses hat es eine Arbeitsgruppe „Kommunales Ehrenamt“ gegeben, damals initiiert vom Landtagsvizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden Moron. Ich selbst habe die SPD-Fraktion in dieser Arbeitsgruppe vertreten dürfen und kann sagen, dass ich die Arbeit und den Weg bis hierhin sehr positiv finde. Denn alle Beteiligten, das heißt: sowohl die Kolleginnen und Kollegen des Landtags als auch die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen – und diesen ist besonders zu danken, weil sie die Arbeit in ganz maßgeblicher Weise getragen haben –, haben sich hier in hoher Sachkunde und großer Akribie dem kommunalen Ehrenamt gewidmet. Es war ein gutes Beispiel seriöser Zusammenarbeit.

Einen einzigen Wermutstropfen in der Genese dieses Gesetzentwurfs – und das möchte ich in eine Bitte kleiden – möchte ich nicht verschweigen: Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände mögen sich sowohl bei dieser Problematik als auch bei weiteren Themen, die wir mit dem kommunalen Ehrenamt zu besprechen haben, doch bitte darauf besinnen, dass sie nicht die Interessenvertretung allein von Hauptverwaltungsbeamtinnen und ?beam­ten sind. Vielmehr müssen sie auch die Interessen ehrenamtlicher Ratsmitglieder stärker in den Blick nehmen.

(Beifall von der SPD)

Das ist in der Tat – das will ich durchaus anmerken – ein Umstand gewesen, der in den vergangenen Monaten eher unbefriedigend war. Ich hoffe diesbezüglich auf Besserung im Sinne der Kommunen und der kommunalen Familie insgesamt.

Heute können wir also mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs einen ersten wichtigen Schritt gehen. Wir führen erstmals einen kommunalpolitischen Bildungsurlaub ein. Acht Tage pro Wahlperiode stehen den Ehrenamtlichen dann zur Verfügung; das ist vor dem Hintergrund meiner Ausführungen, die ich eben gemacht habe, unglaublich wichtig. Dass dies den Kommunen auch in Zeiten knapper Kassen den Verdienstausfall wert sein muss, steht – denke ich – außer Frage. Denn dafür sind nicht die Arbeitgeber verantwortlich.

Wir haben die Freistellungsregelungen, die etwas veraltet waren, der heutigen Arbeitswelt angepasst. Insbesondere hinsichtlich Gleitarbeitszeiten hat es große Lücken bzw. eine Nichtregelung gegeben, die für viele problematisch war. Das gehen wir jetzt an. Dabei möchte ich eines ausdrücklich betonen: Dort, wo ehrenamtliche Ratsmitglieder und Kommunalvertreterinnen und -vertreter mit ihren Arbeitgebern individuell günstigere Regelungen verabredet haben, spricht auf Grundlage dieses Gesetzes überhaupt nichts dagegen – ganz im Gegenteil –, diese günstigeren Regelungen weiter gelten zu lassen.

Bei der Hausarbeitsentschädigung greifen wir den Veränderungsbedarf, der durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen leider entstanden ist, auf. Für uns ist es elementar wichtig, dass Haushaltsführung nicht geringwertiger als sonstige Erwerbsarbeit einzuschätzen ist. Insofern muss man hier wieder zu einer Gleichbehandlung und einer angemessenen Möglichkeit für Haushaltsführende kommen.

Ein weiterer Punkt betrifft Beamtinnen und Beamte im Landesdienst und, sofern erforderlich, auch weitere. Wir haben in den vergangenen Jahren im Rahmen der Beratung festgestellt, dass es im öffentlichen Dienst tatsächlich keine Besserstellung gibt, was die Wahrnehmung des öffentlichen und kommunalen Ehrenamtes angeht. Hier über das Landesbeamtengesetz zu einer klaren Regelung dahin gehend zu kommen, dass die Ausübung eines kommunalen Ehrenamts keine Nebentätigkeit darstellt, halten wir für außerordentlich wichtig. Ich möchte damit die Bitte an die Tarifpartner verbinden, dass man Gleichbehandlung auch für die Angestellten im öffentlichen Dienst herstellen muss und sollte.

Und last, not least: Selbstverständlich schaffen wir hier wichtige Klarstellungen und Einbeziehungen auch für Kreise, Landschaftsverbände und zum Beispiel den Regionalverband Ruhr. Schließlich gab es auch da Regelungslücken.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich freue mich, dass das so gut gelungen ist. Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit. Ich hoffe, dass sich hier neben den antragstellenden Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP jetzt auch die CDU und die im kommunalpolitischen Ausschuss noch salomonisch unentschiedenen Piraten diesem Gesetzentwurf anschließen können.

Ich möchte ankündigen, dass wir diesem ersten Schritt selbstverständlich weitere folgen lassen müssen. Wir haben zugesagt, eine weitere Kommission „Kommunales Ehrenamt“ einzusetzen. Das wird passieren, und dann werden wir weitere Schritte zugunsten der Kommunen und der Ehrenamtlichen gehen. – Herzlichen Dank und auf gute Beratungen!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Börschel. – Für die CDU spricht Herr Kollege Kuper.

André Kuper (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren der Landesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Diese meine erste Rede in diesem Haus hat nicht nur für mich eine besondere Bedeutung, sondern auch und gerade für die Menschen in unseren Städten und Gemeinden, die sich gerne und oft unter Einsatz von viel Zeit mit großem Engagement und Herzblut für unser aller Gemeinwohl einsetzen. Und gerade darum werde ich auch versuchen, Ihnen mit gleichem Engagement und Herzblut meine bzw. unsere Fraktionsposition darzustellen.

Wir diskutieren hier und heute über einen Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zum kommunalen Ehrenamt. Daher werde ich es nicht, wie man es für das erste Mal vielleicht erwartet, richtig krachen lassen, sondern den sachlich-konstruktiven Weg gehen.

Wir benötigen in vielen Stadt- und Gemeinderäten dringend ein breiteres gesellschaftliches Fundament an ehrenamtlichen Ratsvertretern. Die heutigen Regelungen sind dafür nicht mehr zeitgemäß.

In manchen Kommunen wird die Personaldecke an fachlich geeigneten Personen bereits jetzt arg dünn. Das liegt sicherlich an verschiedenen Sachverhalten. Nachlassendes Interesse an der Politik mag ein Grund dafür sein. Allerdings zeigen Ereignisse wie die um „Stuttgart 21“, dass sich Bürger sehr wohl für ihre Stadt interessieren, für Ziele einsetzen und bereit sind, sich auch politisch zu engagieren. Wenn es gelingt, auch nur einen Teil dieses Potenzials in der Politik zu halten, dann wäre für uns in der Kommunalpolitik viel gewonnen.

Ein anderer Grund fehlender Bewerber für die Räte ist sicherlich der gesellschaftliche Wandel. Eltern leisten heute im Rahmen ihrer Möglichkeiten anspruchsvollere Erziehungsarbeit – und lobenswer­ter­weise zunehmend gemeinsam. Insofern ist eine Abwesenheit von der Familie für kein Elternteil heute einfach und erfordert dann in der Quintessenz auch Verständnis und entsprechende finanzielle Würdigung.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Daneben sind auch viele Arbeitgeber heute nicht mehr bereit, ihre Arbeitnehmer regelmäßig für politische Arbeit freizustellen.

Wie wir diesen grundsätzlichen Problemen begegnen wollen, müssen wir bei Gelegenheit noch weiter diskutieren.

Ihr Gesetzentwurf, verehrte Kolleginnen und Kollegen, beschäftigt sich vornehmlich mit den Möglichkeiten, einer Entwicklung in der Arbeitswelt zu begegnen, die zu begrüßen ist: der Flexibilisierung der Arbeitszeit.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer außerhalb des produzierenden Gewerbes haben heute keine festen Schichten mehr, sondern Gleichzeitregelungen oder noch flexiblere Möglichkeiten, über ihre Arbeitszeit zu bestimmen. Diese Berufsgruppen können die anfallende Arbeit erledigen, wann immer sie das wollen. Das führte aber bislang dazu, dass diesem Personenkreis der Freistellungsanspruch vorenthalten war. Denn hier konnte man immer sagen, dass sie die mandatsbezogenen Tätigkeiten außerhalb ihrer Arbeitszeit unternahmen. Denn sie haben keine fest umrissene Arbeitszeit. Hier setzt der Gesetzentwurf in angemessener Form an. Durch die vorgeschlagenen Änderungen kommt dieser Personenkreis nunmehr auch in den Genuss des Freistellungsanspruchs und der Verdienstausfallentschädigung.

Daneben wird auch die Entsendung von Ratsmitgliedern in Drittorganisationen eindeutig mandatsbezogen geregelt, was in vielen Fällen endlich die notwendige Klarheit schafft.

Die Einführung des kommunalpolitischen Bildungsurlaubs in Höhe von acht Tagen je Wahlperiode begrüßen wir ausdrücklich. Auch die CDU-Land­tagsfraktion hofft, dass hierdurch die Qualifikation der Ratsmitglieder in den teilweise hochkomplexen Fragen steigt. Hierdurch dürfte erreichbar sein, dass alle Ratsmitglieder sicher mitdiskutieren und auch selbst die Tragweite ihrer Entscheidungen nachvollziehen können. – So weit, so gut.

Dem Gesetzentwurf – Stand: Ausschuss für Kommunalpolitik – können wir daher zustimmen. Nun kommen Sie aber nach der Anhörung und nach dem Tagen des Fachausschusses mit einem Änderungsantrag um die Ecke, der die Regelung noch einmal gehörig verändert und ausweitet. Denn durch die ersatzlose Streichung von § 45 Abs. 1 Satz 2 entfällt die bisher notwendige individuelle Ermittlung der regelmäßigen Arbeitszeit – egal, ob Haustätigkeit, Selbstständiger oder Freiberufler. Sie öffnen mit dieser Regelung pauschal Tür und Tor. Diese Vorgehensweise finde ich, ehrlich gesagt, befremdlich. Nach der Anhörung, nach der Fachausschusssitzung mit einem so folgenschweren Punkt zu kommen, erfordert eine neue Anhörung der Verbände und der Betroffenen.

(Zuruf von Martin Börschel [SPD])

Außerdem befürchte ich, dass die jetzt in unnötiger Eile gefundene Formulierung im Gesetzestext nicht klar genug ist, um Ihrer Intention der Ausweitung der Arbeitszeitberücksichtigung zu entsprechen. Von daher sind für mich Klagen vorprogrammiert. Schade, dass Sie nicht den Anspruch haben, das richtig gut machen zu wollen.

Außerdem habe ich gemeinsam mit einigen Kämmerern, mit denen ich noch gestern telefoniert habe, die Befürchtung, Entschädigungsansprüche könnten so steigen, dass nicht nur die Stadtkassen weiter ächzen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

sondern an der einen oder anderen Stelle auch aus ehrenamtlichen Ratsmitgliedern semiprofessionell bezahlte Politiker werden könnten.

Präsidentin Carina Gödecke: Sie achten auf die Redezeit?

André Kuper (CDU): Andererseits – damit komme ich zum Schluss – erleichtert dieser Verzicht auf Bürokratie und auf die individuelle Ermittlung möglicherweise genau den Schub an professionellem Input in unsere Räte, den wir uns alle wünschen.

Aus diesem Grund enthalten wir uns hinsichtlich Ihres Änderungsantrags, stimmen aber Ihrem grundsätzlichen Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. Bei Jungfernreden ist das Präsidium immer etwas großzügiger. Aber demnächst werden wir uns früher räuspern, wenn die Redezeit überschritten ist. – Als Nächster für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Krüger.

Mario Krüger (GRÜNE): Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das überschrittene Zeitkontingent werden wir wieder herausholen, keine Sorge. Ich werde mich kurz fassen. Im Wesentlichen stimme ich mit den Ausführungen meiner Vorredner, Herrn Börschel und Herrn Kuper, überein, mit einer kleinen Ausnahme, die Ihren Hinweis, Herr Kuper, zum Änderungsantrag und daraus resultierend die Frage: „Wie geht man damit um?“ betrifft.

Wir haben nicht nur mit den Spitzenverbänden, sondern auch mit Menschen gesprochen, die in den Rathäusern entsprechende Nachweise zu prüfen haben. Wir haben uns sagen lassen, dass die Prüfung bei Hausarbeit hinsichtlich einer regelmäßigen Arbeitszeit unheimlich zeitaufwendig und in der Regel zu erheblichen Problemen führt. Man hat uns nachdrücklich gebeten, das aufzugeben. Dem sind wir nachgekommen.

Lassen Sie mich eines sagen: Ich habe diesen Gesetzentwurf gerne und mit Spaß gelesen. Ich sage das als jemand, der noch vor gut sechs Monaten in der Kommunalpolitik verankert war und diesen Spagat zwischen Beruf einerseits und Ehrenamt andererseits jeden Tag auszuhalten hatte. Insofern ist es gut – zu den einzelnen Punkten ist gerade schon etwas gesagt worden –, dass hier entsprechende Regelungen getroffen worden sind, um Arbeitnehmern, aber auch Menschen in Hausarbeit und Selbstständigen die Möglichkeit zu geben, sich stärker in die Kommunalpolitik einzubringen.

Ich stimme dem gerne zu und hoffe auch, dass der Schwarm der Piraten der großen Mehrheit folgen wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Kollege Dr. Stamp das Wort.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes mag für manche Beobachter vielleicht nur eine Petitesse sein, aber es ist für viele, die kommunal tätig sind, von ganz elementarer Bedeutung. Wir haben bei uns in der Fraktion viele – ich habe das bei der ersten Lesung gesagt; das ist ja bei vielen Kollegen in den anderen Fraktionen auch so –, die diese kommunalpolitische Erfahrung selber gemacht haben.

Ich persönlich habe die Erfahrung mit dieser Gleitzeitregelung auch machen müssen und habe gemerkt, was das für mich persönlich für ein Handicap gewesen ist im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen im Rat, die in einer Nine-to-five-Anstellung gewesen sind. Ich habe damals 75 km entfernt vom Bonner Rat gearbeitet mit einer Kernarbeitszeit die auf lediglich zwei Stunden beschränkt war. Von daher können Sie sich vorstellen, dass jegliches Engagement, das irgendwie in die Gleitzeit fiel, für mich sehr schwer auszuüben war.

(Martin Börschel [SPD]: Landesgeschäftsstelle!)

– Nein, es war nicht die Landesgeschäftsstelle. Es war eine politische Stiftung, die im Übrigen damit deutlich restriktiver umgegangen ist, als das die Ihnen nahestehende politische Stiftung tut.

Ich glaube, insgesamt schaffen wir hier Erleichterungen. Das ist einmal die Besserstellung bei der Gleitzeit. Sie rechnen bei der Gleitzeit nicht eins zu eins um, sondern zu 50 %. Ich denke, auch das ist ein weiser Vorschlag, den wir hier unterbreiten. Wir haben die Klarstellung bei der Entsendung in die Gremien, und wir befreien viele Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Räten von den bürokratischen Nachweispflichten, was die Hausarbeitsentschädigung angeht.

Dadurch werden wir potenziell mehr Bürgerinnen und Bürger dazu bewegen können, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Es ist ein wesentliches Ziel, das auch den Piraten wichtig sein müsste, dass sich möglichst viele aus völlig unterschiedlichen Berufen engagieren können. Deswegen fände ich es schön, wenn auch Sie sich einen Ruck geben könnten – die CDU hat sich auch einen Ruck gegeben – und wir ein gemeinsames Signal aus Düsseldorf an unsere kommunale Basis senden könnten.

In diesem Sinne freue ich mich, dass wir zu einer breiten Mehrheit kommen. Unsere Kommunalen, wir alle können das gut gebrauchen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piraten Herr Kollege Herrmann.

Frank Herrmann (PIRATEN): Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit, das kommunale Ehrenamt zu stärken, ist schon seit Langem gegeben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist seit fünf Jahren oder noch länger in Bearbeitung. Die ersten Ansätze dazu – das haben wir an den Protokollen gesehen – sind schon viel älter. Für diese Zeitspanne erscheint uns das Ergebnis etwas dünn. Es sind aber sehr viele wichtige Regelungen getroffen worden.

Die positiven Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf und die in den Gutachten verlautbarte hohe Anerkennung der Arbeit der über 20.000 Ehrenamtler der kommunalen Gremien in NRW bezeugen eindrucksvoll, dass die kommunale Selbstverwaltung vom Engagement der ehrenamtlich Tätigen lebt. Ohne das freiwillige Engagement der Bürger und Bürgerinnen würde das Rückgrat unserer Demokratie brechen.

Wir Piraten wollen, dass es weiterhin möglich ist, dass sich interessierte Bürger ehrenamtlich engagieren, ohne im Berufsleben Nachteile zu haben. Die Arbeit in den Räten, Kreistagen, Aufsichtsräten und Bezirksvertretungen ist zeitlich und qualitativ aufwendig. Dazu begrüßen wir die Möglichkeit von Zeitgutschriften und die anderen Ansätze, die im Gesetz vorgesehen sind, um auch Menschen mit flexibleren Arbeitsverhältnissen, in Gleitzeit usw. ein ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen.

Auch die gesetzliche Festschreibung der Möglichkeit, an acht Tagen in der Wahlperiode an Fortbildungen teilzunehmen, begrüßen wir. Meine Fraktionskollegin Monika Pieper hat allerdings bereits in der ersten Lesung darauf aufmerksam gemacht hat, dass zwei Tage im Jahr nicht ausreichen werden. Unsere Ratsvertreter müssen gut ausgebildet sein, vor allem im Hinblick auf die zunehmende Komplexität der Aufgaben in den Kommunen.

Obwohl wir den Gesetzentwurf durchaus positiv bewerten, sehen wir ein gravierendes Problem: Wer soll es bezahlen? Damit meine ich vor allen Dingen die schon angesprochene Verdienstausfallentschädigung. Im Gesetzentwurf wird das Konnexitätsprinzip – ich werde noch lernen, es auszusprechen, es ist ein oft gebrauchter Begriff, wie wir ihn auch schon zum Kreisumlagegesetz gehört haben – ausdrücklich verneint. Das heißt, dem Land entstehen keinerlei Kosten, die Kommunen müssen voll für die Verdienstausfallentschädigungen aufkommen. Dabei wissen wir alle, dass viele Städte gar keine Mehrausgaben mehr bewältigen können und unter Nothaushaltsrecht stehen. Daher können wir dem Gesetz leider nicht zustimmen. Ich empfehle unserer Fraktion, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Denn weitere Belastungen für die Kommunen müssen nach unserer Ansicht unbedingt vermieden werden.

Fazit: Wir begrüßen, dass mehr Menschen die Möglichkeit gegeben wird, für Mandatstätigkeiten von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Wir begrüßen den gesetzlich verankerten Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen, aber wir wollen das kommunale Ehrenamt fördern und nicht kommunale Berufsmandatsträger. Wir stützen unsere Demokratie mehr, wenn wir dafür werben, dass sich Menschen ehrenamtlich engagieren, wenn wir ehrenamtliche Arbeit wertschätzen und die Wichtigkeit des kommunalen Ehrenamts auch gegenüber Arbeitgebern betonen.

Wir brauchen professionelle Strukturen in den Fraktionen, die die Arbeit der Mandatsträger unterstützen und ihnen das Engagement in der Kommune erleichtern. Das sind für mich Elemente einer echten Stärkung des kommunalen Ehrenamts. Wir nehmen gerne das Angebot des Kollegen Börschel an, einen gemeinsamen Dialog zu führen und an den weiteren Aufgaben zu arbeiten. Wir wollen mitarbeiten, um das Ehrenamt und damit das offene und freie Engagement der Bürger für die Demokratie zu stützen und zu schützen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Präsidentin! Dass dieses Gesetz vorgelegt wird, ist gut, weil unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, unser Gemeinwesen davon lebt, dass sich Bürgerinnen und Bürger an ihrer Gestaltung beteiligen, dass sie einen Teil ihrer Lebenszeit für das Gemeinwohl einsetzen – etwas, was früher sehr viel selbstverständlicher war als in der heutigen Zeit.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Kommunalparlamenten und Parteien, die ganz oft unter Verzicht auf berufliche Karriere oder Familienleben stattfindet, hat Respekt und Wertschätzung verdient, aber auch Rahmenbedingungen, Herr Herrmann, die diese Wahrnehmung in einer Demokratie überhaupt erst möglich macht. Demokratie kostet auch Geld. Deshalb müssen solche finanziellen Rahmenbedingungen geleistet werden, sei es von den Kommunen, sei es vom Land Nordrhein-Westfalen, sei es vom Bundestag für die dort tätigen Abgeordneten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das Gesetz soll es ermöglichen – darauf ist mehrfach eingegangen worden –, dass auch diejenigen, die unter heute durchaus üblichen Arbeitsbedingungen in Gleitzeit arbeiten, keinen Nachteil haben, aber auch keinen Bonus, wenn sie kommunalpolitisch tätig sind. Deshalb ist die Anrechnung der Arbeitszeit um die Hälfte, die in diese Gleitzeit hineinfällt, ein richtiger Ansatz, um gerade den Menschen in ihrer Arbeitsform, in ihrer Arbeitswelt zugleich die Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes zu ermöglichen.

Auf weitere Details dieses Gesetzentwurfs sind meine Vorredner bereits eingegangen. Mir ist noch einmal wichtig zu sagen: Das darf nicht der letzte Schritt gewesen sein. Wir müssen weiter am Ball bleiben, weil es noch ganz viele berufliche Rahmenbedingungen gibt, die in diesem Gesetzentwurf noch gar nicht geklärt werden konnten. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass es immer noch Menschen gibt, die in Schichtarbeit tätig sind, dass Hausarbeit nichts ist, was an regelmäßige Arbeitszeiten gebunden ist, sondern durchaus auch flexible Organisationsformen zu Hause benötigt.

Von daher ist es gut, dass die regierungstragenden Fraktionen bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben, eine Expertenkommission einzurichten, die dieses Gesetz und die Rahmenbedingungen, unter denen Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen in Nordrhein-Westfalen tätig sind, weiter untersuchen und gegebenenfalls verbessern. Für die kommunale Demokratie und die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Nordrhein-Westfalen ist es ein gutes Gesetz, das die Landesregierung begrüßt.

Im Übrigen begrüßt diese Landesregierung auch den Änderungsantrag, weil es, Herr Kuper, ein Kern von Anhörungen ist, dass man zuhört. Wenn etwas Besseres vorgeschlagen wird, sollte man in einem Gesetzgebungsverfahren in der Lage sein, es einfließen zu lassen. Das zumindest ist das Credo dieser Regierung und der sie tragenden Fraktionen. Herr Kuper, ich gebe es zu, das war nicht immer so. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit schließe ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 3, und wir treten in die Abstimmung ein:

Wir haben zwei Abstimmungen durchzuführen, und zwar zum einen über den mehrfach angesprochenen Änderungsantrag und anschließend über die Beschlussempfehlung.

Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 16/870. Wer möchte diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Fraktion der CDU. Bei der Fraktion der Piraten gibt es sechs Enthaltungen. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis – bei sechs Enthaltungen der Fraktion der Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion – der Änderungsantrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/48 – Neudruck. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/826, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer möchte dem seine Zustimmung erteilen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Stimmen bei den Piraten. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Fünf Enthaltungen bei den Piraten. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist die Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir können Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Ich rufe auf:

4   Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwick­lungsgesetz – NKFWG)

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/47 – Neudruck

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/871

Änderungsantrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/875

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses
für Kommunalpolitik
Drucksache 16/827

zweite Lesung

Für die antragstellenden Fraktionen erteile ich zuerst Herrn Hübner das Wort.

Michael Hübner (SPD): Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ebenso wie beim vorletzten Gesetzentwurf muss ich Sie jetzt darauf hinweisen, dass es sich um die insgesamt vierte Lesung handelt, in dieser Legislaturperiode natürlich die zweite. Diese Anmerkung sei mir gestattet.

Die Anhörung hat gerade beim kommunalen Ehrenamt eine Rolle gespielt. Wir haben eine Anhörung durchgeführt und erstmals feststellen dürfen, dass unsere kommunalen Spitzenverbände von einem – ich zitiere – großartigen, wahnsinnig guten Gesetzentwurf gesprochen haben. Ich sage es ganz persönlich: Ich habe das bei einer Anhörung noch nicht erlebt. Das macht aber auch deutlich, dass wir uns offensichtlich auf dem richtigen Weg befunden haben.

Insofern, denke ich, hat dieser Gesetzentwurf heute im Hohen Hause eine große Zustimmung verdient.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Ehre, wem Ehre gebührt! Ich möchte mich bei der FDP bedanken, die den NKF-Gesetzentwurf eigentlich eingebracht hat. Den haben wir dann noch einmal sehr umfänglich mit allen kommunalen Spitzenverbänden verändert, sodass relativ wenig von ihm übrig geblieben ist.

(Heiterkeit von der FDP)

Aber von der Intention her muss man sagen: Der war zunächst aus Ihrer Feder eingebracht.

Wie gesagt: Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat eine sehr enge Abstimmung stattgefunden. Im Gegensatz zur damals anstehenden zweiten Lesung hatten wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt gehabt, dass wir uns bei der Einhaltung von Haushaltssicherungskonzepten eine größere Flexibilisierung hätten vorstellen können. Die Anhörung – insbesondere in ihrem schriftlichen Teil – hat gezeigt, dass sich die kommunalen Spitzenverbände größtenteils – mindestens zu zwei Dritteln – wünschen, dass es bei der Fünf-Prozent-Regel bleiben soll. Dass wir Anhörungen im mündlichen Sinne ernst nehmen, können Sie an dem von uns vorgelegten Änderungsantrag erkennen. Dort haben wir – wie von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht – die Übergangsregelung neu aufgenommen.

Alles in allem, so denke ich, ist das ein – ich sage es noch einmal mit eigenem Superlativ – toller Gesetzentwurf. Ich wiederhole den Appell: Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf hat eine große Zustimmung verdient. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kuper.

André Kuper (CDU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Fast könnte ich mit einem Lob an die regierungstragenden Fraktionen beginnen;

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nur zu! Guter Ansatz!)

denn es ist durchaus positiv, dass Sie diesen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode so schnell eingebracht haben, um in den Kommunen damit ein besseres Handling und einen einfacheren Umgang mit bilanziellen Fragen des NKF zu erreichen.

Allerdings ist der Handlungsdruck zu Veränderungen in den Kommunen mittlerweile immens. Alle warten dringend auf diese Änderungen. Deshalb ist das Kind auch schon ein Stück weit in den Brunnen gefallen. Da hört das Lob von mir dann auch auf und muss sich natürlich ins Gegenteil verwandeln.

Der Grund für den eiligen Bedarf liegt natürlich in der entsprechenden Verschleppung durch Sie, meine Damen und Herren der rot-grünen Landesregierung; denn seit dem 8. Juli 2010, also fast 800 Tagen, liegt Ihnen der Evaluierungsbericht vor. Bereits im September 2010 hatten CDU und FDP den Antrag gestellt, diese Erkenntnisse zügig umzusetzen. Weit über ein Jahr geschah erst einmal nichts. Erst auf Initiative unserer Kollegen von der FDP hat sich die Landesregierung dann dieses Themas angenommen.

Durch Ihren heutigen Änderungsantrag haben Sie wenigstens bei einem Punkt, unserem Hauptkritikpunkt, eben noch die Kurve gekriegt. Die Absenkung des HSK-Schwellenwertes, wie Sie sie ursprünglich vorgesehen hatten, werte Kolleginnen und Kollegen, wäre ein Widerspruch erster Güte zum Ziel einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft gewesen. Es wäre ein falsches Signal an die kommunale Familie gewesen, damit das Sparkorsett zu lockern, obwohl nicht ein einziges strukturelles Problem gelöst ist. Natürlich hätte der Kommunalminister seine Bilanz für den Moment arg aufgehübscht. Natürlich hätte auch die eine oder andere HSK-Kommune das Korsett gerne gelockert gesehen. Mit Sicherheit wäre es damit zu einer Halbierung der Zahl der HSK-Kommunen gekommen – aber ohne substanzielle Veränderungen der Finanzlage. Das wäre auf Kosten der Substanz erfolgt. Diese Substanz wäre weiter aufgezehrt worden.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Kollege Kuper, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Börschel würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

André Kuper (CDU): Ich möchte aber nicht. – Je mehr Werte aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden, desto schneller steuern die Kommunen auf die Insolvenz zu. Insofern bin ich froh, dass Sie auf diese Kritik eingegangen sind und Ihren ursprünglichen Gesetzentwurf in diesem Punkt geändert haben.

(Martin Börschel [SPD]: Sie haben das als CDU-Fraktion selbst beantragt, Herr Kollege!)

Unseren Änderungsantrag haben wir bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik angekündigt und inhaltlich dargestellt. Er liegt Ihnen vor. Im Detail gehen wir mit unserem Änderungsantrag deutlich weiter. Wir sind kommunalfreundlicher. Mit unserem Änderungsantrag erreichen wir mehr Vereinfachung für die Kämmereien bzw. Verwaltungen, mehr Transparenz für die kommunalen Mandatsträger und großzügigere Fristen bei der Umsetzung für die Kommunen.

Beispielsweise gibt es mit einer Verschiebung des Termins für den Gesamtabschluss noch Potenzial, den Kommunen durch Flexibilisierung Luft zu verschaffen. Viele Kommunen sind überfordert. Diese Fristverlängerung ist nötig – zumindest nach Meinung der Spitzenverbände und des Fachverbandes der Kämmerer. Deshalb halten wir eine Verschiebung des Stichtages für angemessen.

In diesem Antrag schlagen wir auch vor, zum besseren Handling des Jahresabschlusses auf unterjährige Fristen mit Bezug auf den Jahresabschluss zu verzichten. Wir stärken die Gemeinden und die Eigenverantwortung. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Feststellung des Jahresabschlusses nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben werden kann.

Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie auch zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, wenn Sie für den Gesamtabschluss die Anwendung des BilMoG vorschreiben. Für uns steht der damit verbundene Aufwand nicht im Verhältnis zu den dadurch gewonnenen Informationen. Deshalb sprechen wir uns in unserem Änderungsantrag dafür aus, diesen bürokratischen Aufwand aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen.

Wir möchten mit unserem Antrag ferner dem verstärkten Kontrollbedürfnis der Räte und der Öffentlichkeit entsprechen. Durch die Finanzkrise gibt es in vielen Kommunen derivate Finanzgeschäfte in den Haushalten. Wir schlagen vor, diese transparent im Anhang nachzuweisen.

Meine Damen und Herren, alles in allem gehen die Vorschläge der Koalition in die richtige Richtung. Der große Wurf hätte allerdings noch größer werden können.

In der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik haben Sie angekündigt, die von mir gerade angesprochenen Erweiterungen in einem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz aufgreifen zu können. Wir Abgeordneten und die Kommunen sowie die Wählerinnen und Wähler werden Sie an den Taten messen.

Heute wird sich die CDU-Fraktion beim rot-gelb-grünen Gesetzentwurf enthalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Martin Börschel [SPD]: Sie sind heute aber entschlussfreudig, Herr Kollege!)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.

Mario Krüger (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Herr Kuper, was Sie da gerade aufgeführt haben, war ein Eiertanz.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Mir kam das so vor, als wollten Sie unbedingt ein Haar in der Suppe finden. Dann wurde die Vergangenheit bemüht – wer was eingebracht hat und wie lange man gebraucht hat, um das Gesetz fertigzubekommen. Freuen Sie sich doch über das Ergebnis! Sie haben auch mitbekommen, dass die Spitzenverbände von einem hervorragenden Gesetz gesprochen haben. Dann machen Sie sich, Herr Kuper, das zu eigen und sagen: Tolle Angelegenheit; da sind wir als CDU-Fraktion natürlich dafür. – Das zum Ersten.

Zum Zweiten – damit gehe ich gerne auf unseren Änderungsantrag ein – zum Thema „Schwelle von 5 % bzw. 10 %“: Wie Minister Jäger gerade ausgeführt hat, ist man gut beraten, sich die im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Argumente anzuhören, sie zu bewerten und sie möglicherweise aufzugreifen. Wir wissen auch, dass damals bei der Anhörung in der 15. Legislaturperiode der Vorschlag, eine entsprechende Anhebung von 5 auf 10 % vorzunehmen, von den Spitzenverbänden kam.

(Martin Börschel [SPD]: Die CDU hat das per Änderungsantrag unterstützt!)

– Die CDU hat das unterstützt, wie ich gerade höre; die Vergangenheit ist Ihnen gegenwärtiger als mir.

Was hätte diese Änderung bedeutet? Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen, Herr Kuper. Die Stadt Bochum hat in 2011 einen Haushaltsplan mit einem Defizit von 77 Millionen € aufgestellt. Dann haben sie sich in einem gemeinsamen Versuch der Aufgabe gestellt, ein belastbares Haushaltssicherungskonzept zu formulieren, das auch vor der Bezirksregierung Arnsberg standhält – mit erheblichem Stellenabbau, mit erheblichen Forderungen gegenüber der Bochumer Unternehmensfamilie in Sachen Gewinnabführung etc. Sie haben es auch hinbekommen. Zum ersten Mal haben sie einen Haushalt, der von der Bezirksregierung als Kommunalaufsicht anerkannt worden ist.

Nun wollen Sie den Vorschlag aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen. Das war auch die Überlegung innerhalb der Spitzenverbände. Manchmal muss man sie ein wenig anstoßen. Das haben wir getan. Wenn man die Schwelle auf 10 % erhöht hätte, hätte die Stadt Bochum nicht nur ein Haushaltsdefizit von 70 Millionen € oder 75 Millionen € ausweisen dürfen, sondern bis auf 140 Millionen € gehen können, ohne dass ein Haushaltssicherungskonzept notwendig wäre.

Gestatten Sie mir einen Blick in Richtung SPD-Familie. Glauben Sie etwa, dass eine Oberbürgermeisterin aus Bochum und eine SPD-Fraktion aus Bochum angesichts der Kommunalwahl 2014 bereit gewesen wären, freiwillig die schmerzhaften Einschnitte vorzunehmen? – Nein, das glaube ich nicht. Das sagt mir zumindest meine Erfahrung. Insofern ist es gut, wenn wir jetzt den Anregungen der Spitzenverbände folgen und es bezogen auf den Schwellenwert bei der alten Regelung belassen. Das heißt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 5 % des Eigenkapitals verzehrt werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept notwendig.

Ein letztes Wort zu Herrn Hübner. Herr Hübner, Sie haben gesagt: großartiges Gesetz, so von den Spitzenverbänden vorgetragen. Sie hoffen auf eine hohe Zustimmung. Ich glaube nicht daran. Wenn ich mir die Schwarmintelligenz der Piraten bei der vorherigen Abstimmung vor Augen führe, denke ich, dass man darauf nicht setzen sollte. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es genauso wie der Kollege Hübner kurz halten, aber, lieber Kollege Hübner, doch noch sagen: Wir mussten die Sozialdemokraten ein wenig zum Jagen tragen, damit wir endlich dieses NKF-Weiterentwicklungsgesetz bekommen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Aber ich freue mich, dass wir heute zu einem guten Ergebnis kommen.

In Richtung CDU will ich sagen: Herr Kollege Kuper, ich habe heute den Änderungsantrag mit einem Umfang von 27 Seiten bekommen. In der Tat hat sich die Union sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Aber es wäre sicherlich ein Gebot strategischer Klugheit gewesen, das frühzeitiger in den Ausschuss für Kommunalpolitik einzuspeisen, denn dieses Thema ist ja schon sehr, sehr lange auf der Agenda.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Herr Kollege Kuper, Sie haben eben in Ihrer Rede zu Recht beklagt, dass dieses Thema erst jetzt in das Gesetzblatt Eingang findet. Vor dem Hintergrund ist es nicht konsequent, vor Toresschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal 27 Seiten zu präsentieren.

(Beifall von Martin Börschel [SPD])

– Beifall des Kollegen Börschel, habe ich gerade gesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will Ihnen noch einen Aspekt zu der viel diskutierten 5-%- oder 10-%-Regelung sagen. Ich finde es ausgesprochen bemerkenswert positiv, dass offensichtlich die meisten Spitzenverbände und Praktiker vor Ort die 5?%-Regel haben wollen. Warum? – Weil sie sich natürlich mit der Haushaltskonsolidierung sehr ernsthaft auseinandersetzen und wissen, wie wichtig es ist, einen klaren Rahmen zu haben, der nach Möglichkeit diverse Begehrlichkeiten, die es natürlich immer wieder gibt, im Zaum hält.

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Deswegen kann diese 5-%-Regelung, die wir wieder hineinbekommen haben, dazu führen, dass die Haushaltsberatungen vor Ort an dieser Stelle bei der einen oder anderen Unwucht von Städten und Gemeinden zielgerichteter erfolgen. Insofern ist das eine gute Regel und letztendlich wichtig für die Kommunen vor Ort.

Also insgesamt gesehen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir entbürokratisieren das NKF. Wir sorgen dafür, dass Sand aus dem Getriebe der kommunalen Finanzen hinausgepustet wird. Das ist ein guter Tag für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Es ist großartig, um noch einmal die kommunalen Spitzenverbände zu zitieren. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Stein.

Robert Stein (PIRATEN): Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Liebe Menschen am Stream! Selten war der Tenor freundlicher und kollegialer als in der Anhörung der Sachverständigen und der anschließenden Sitzung zum Thema „NKF-Weiter­entwicklungsgesetz“ im Ausschuss für Kommunalpolitik. Auch wir Piraten begrüßen natürlich die Umsetzung der Ergebnisse des dem Landtag am 8. Juli 2010 ursprünglich vorgelegten Evaluierungsbericht nach § 10 des NKF-Einfüh­rungs­geset­zes. Die Vertreter der Spitzenverbände haben diese Entwicklung auch sehr begrüßt.

Jedoch ergab sich bei genauerem Hinhören auch die eine oder andere Kritik. Die hier in der Vorlage befindlichen Änderungen spiegeln zwar zu einem Großteil die Wünsche der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände wider, siehe erst zuletzt der eingereichte Änderungsantrag von SPD, Grünen und der FDP. Bei der Anhörung wie auch bei den schriftlichen Stellungnahmen wurde allerdings hervorgehoben, dass es bei dem Einführungsprozess noch erheblichen Nachholbedarf gebe.

Die kritischen Aussagen zur Erstellung des erstmaligen Jahresabschlusses sollte man hier nicht unerwähnt lassen. Auch die nicht zutreffende Folgenabschätzung bezüglich des personellen und finanziellen Aufwands während der Umstellungsphase für die Kommunen wurde von den Sachverständigen moniert.

Wichtige Änderungen werden nun durch dieses Gesetz umgesetzt. Die Erstellung der Jahresabschlüsse und die korrekte Bewertung der Kommunen werden dadurch erleichtert und transparenter.

Leider sind noch nicht alle Aspekte dieser Thematik beleuchtet: Die in der Vorlage erwähnten verbesserten Möglichkeiten der Steuerung sind laut der Aussagen der Sachverständigen ebenfalls noch nicht in den Köpfen mancher Verantwortlichen in den Kommunen angekommen. Dort sehen wir weiteren Schulungs- und Kommunikationsbedarf, natürlich rein technischer Natur.

Auch die erhöhte Transparenz für die Bürger – das ist uns Piraten natürlich ein ganz besonderes Anliegen – scheint nur dann gewährleistet, wenn die Einführung auch wirklich umgesetzt wird und die Zahlen maschinenlesbar veröffentlicht werden. An dieser Stelle, lieber Herr Innenminister Jäger, möchte ich Bezug nehmen auf Ihr Schreiben vom 6. September 2012 und Ihnen persönlich danken, dass Sie dem Wunsch der Piraten nachgekommen sind und sich bereit erklärt haben, nach der Veröffentlichung der Daten aus der Jahresrechnungsstatistik nun auch die Veröffentlichung der Daten aus der Bilanz- und Ergebnisrechnung zu ermöglichen.

Sie sprechen ja in diesem Zusammenhang von ausreichender Qualität und Quantität. Die qualitative Seite kann mit diesem NKF-Weiterentwicklungs­gesetz mit Sicherheit gesteigert werden. Daher werden auch wir diesem Entwurf zustimmen. Für die quantitative Seite, also die Lieferung, sehen wir dann wieder das Ministerium in der Pflicht.

In der Drucksache 16/302 – Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 – wird im Teil der Begründung in Kapitel 2.1 noch einmal erwähnt, dass die Daten noch nicht vollständig vorliegen. Wir bitten Sie an dieser Stelle ausdrücklich, dort tätig zu werden. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stein. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ein großartiges Gesetz“ – das hat Herr Hübner zu Recht schon zitiert –, so lautet das Originalzitat der kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren. Ich habe in zwölf Jahren Landtagszugehörigkeit nie erlebt, dass ein vorgelegter Gesetzentwurf – und sei er noch so gut gewesen – von den kommunalen Spitzenverbänden in derartiger Weise geadelt worden wäre. Jeder ist heute gut beraten, diesem Gesetzentwurf dann auch zuzustimmen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dieses Glücksgefühl, eine solche Zustimmung bekommen zu haben, Herr Kuper, hätten Sie – nicht Sie in Person, aber Ihre CDU-Landtagsfraktion – früher haben können. Ich erinnere mich sehr gut daran, der Kollege Hübner am 14. März dieses Jahres mit Ihrer Fraktion noch ein sehr intensives Gespräch darüber geführt hat, dieses Gesetz noch am 14.03. zu beschließen, um es dann endlich auf den Weg zu bringen. Sie haben sich damals bockbeinig gestellt und lieber um die Auflösung des Landtags gebettelt. Noch einmal, Herr Kuper: nicht Sie in Person. Jetzt aber zu sagen, wir hätten hier irgendetwas aufgehalten, ist natürlich eine Verkehrung der Tatsachen. Dem muss man in aller Deutlichkeit widersprechen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zu diesem Gesetzentwurf ist viel gesagt worden. Auch hier muss gelten: Es darf nicht das Ende eines Prozesses sein. Dies ist ein Zwischenschritt. Wir müssen das Neue Kommunale Finanzmanagement in den Kommunen immer weiter dahin gehend überprüfen, wo es modifiziert und möglicherweise angepasst werden muss. Diese Offenheit müssen wir in diesem Prozess weiter haben. Das haben aber alle beteiligten Fraktionen bereits angekündigt, und so werden wir auch vorgehen.

Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf außerordentlich, weil er ein großartiger Gesetzentwurf ist. Ich würde Ihnen vorschlagen, ihm auch zuzustimmen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 16/871. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der FDP und der Fraktion der Piraten bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/875. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU mit Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion der Piraten abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/47 – Neudruck. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/827, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt

5    U3-Rechtsanspruch erfüllen, Qualitätsstandards erhalten!

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/820

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Tenhumberg das Wort.

Bernhard Tenhumberg (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als CDU wollen nicht für alle das Gleiche, sondern für jeden das Beste. Mein Fraktionsvorsitzender Karl-Josef Laumann hat heute Morgen in seiner Antwort auf die Regierungserklärung die Entwicklung in der Kinderpolitik dargelegt und das glatte Versagen der Landesregierung von Rot-Grün vor 2005 dokumentiert. Nach 2010 müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Rot-Grün auch heute nicht bereit ist, die Wirklichkeiten zur Kenntnis zu nehmen.

Meine Damen und Herren, verantwortlich für die miserable Situation in den Kindertageseinrichtungen ist Rot-Grün. Ihre Aufgabe sehen Sie anscheinend nicht in der fachlichen Umsetzung zur Bedarfsdeckung, sondern in der Vertuschung der von Rot-Grün verschlampten Situation. Dieses Vertuschen, Ausblenden, Vergessen, Verdrehen und Wegschauen wird auch deutlich, wenn ich mir Ihre früheren Aussagen anschaue.

Frau Altenkamp sagte – ich zitiere – am 29.08.2007 bei der KiBiz-Anhörung, auch die Qualität der frühkindlichen Bildung müsse im Gesetz festgeschrieben werden, beispielsweise durch Gruppenobergröße. – Ministerin Schäfer sagte – ich zitiere – am 12.01.2011 auf der Pressekonferenz: „Bei der Gruppengröße sehen mehr als die Hälfte der Eltern Handlungsbedarf. 52 % wünschen sich kleinere Gruppen.“ – Oder Andrea Asch – das ist der Gipfel – sagte am 22.08.2012: „15 U3-Kinder in einer Gruppe sind eine Zumutung und sollten politisch nicht mitgetragen werden!“ – Meine Damen und Herren, können Sie sich eigentlich noch im Spiegel wiedererkennen?

Wer eigentlich hat seit 2005 dafür gesorgt, dass deutlich mehr Personal in der Kinderbetreuung eingesetzt werden kann? CDU und FDP, wir haben es gemacht. Wer hat eigentlich gesagt, dass wir mehr Fachpersonal in der Kinderbetreuung brauchen? Wir, CDU und FDP. Wir haben es nicht nur gesagt, sondern auch getan.

(Beifall von der CDU)

Sie haben 2007 bei der KiBiz-Reform genau das Gegenteil verkündet. Es würde weniger Personal eingesetzt. Damit haben Sie Unsicherheit produziert. Das setzt sich fort. Wer hat Qualität in die Kinderbetreuung eingeführt? Wir, CDU und FDP. Wer hat die Tagesmütter und Tagesväter gegen den erbittertsten Widerstand von SPD und Grünen eingerichtet? Wir waren es, FDP und CDU.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Tenhumberg, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Ganzke von der SPD-Fraktion zulassen?

Bernhard Tenhumberg (CDU): Nein, wir haben im Ausschuss genügend Zeit, darüber noch zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, wer hat die Chancen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht, mehr Chancen für Alleinstehende geschaffen und mehr Bildungsgerechtigkeit in der Kinderbetreuung gewährleistet? Wir, CDU und FDP.

Wer hat mit der schlechtesten Versorgungsquote in Deutschland, mit 2,8 % und nur 11.800 U3-Plätzen, Tausenden von Frauen keine berufliche Perspektive gegeben, hat sie alleine gelassen? Sie von Rot-Grün.

(Beifall von der CDU)

Wir haben dieses dann mit einer historischen Aufholjagd mit der U3-Betreuung wieder korrigiert.

Meine Damen und Herren, der erste Krippengipfel ist viel zu spät einberufen worden und nur deshalb, weil man das eigene Versagen realisierte. Aber dieser Gipfel hat die Probleme nicht gelöst. Das Ausbauziel wird nicht erreicht. Die Regierung hat auf voller Linie versagt.

Als Panikreaktion wurde ein zweiter Krippengipfel einberufen, um von dem eigenen Versagen abzulenken und präventiv andere in die Verantwortung einzubinden.

Eltern werden am 1. August 2013 gezwungen sein, ihre Rechte einzuklagen, weil das Ziel nicht erreicht wird, weil der tatsächliche Bedarf bis heute von Rot-Grün sträflich unterschätzt wird und die aktuelle Bedarfszahl der Institute, die landesweit angeblich deutlich über 40 % liegen soll, verschwiegen wird.

Reden Sie nicht alles schön. Reden Sie nicht so viel Unsinn. Tun Sie endlich etwas, um den berechtigten Wünschen von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie der Kinder nachzukommen!

Die Qualität der Kinderbetreuung steht für uns als CDU absolut im Vordergrund. Wer wie Sie von der Regierungskoalition die wissenschaftlichen Erkenntnisse missachtet, versündigt sich an unseren Kindern. Diese Regierung verschlechtert massiv und fahrlässig die Qualität. Sie vergrößert die Gruppen. Sie verringert die Spiel- und Betreuungsflächen. Sie stellt weniger Personal ein. Sie kümmert sich nicht um die Qualität der Umschulungsmaßnahmen. Diese Regierung denkt überhaupt nicht mehr über die Qualität nach. Sie hält die notwendigen qualitativen Standards nicht ein. Sie denkt nur an die formale Einhaltung der Quote und verkauft diesen Skandal mit viel Aufwand als etwas Besonderes. Das Kindeswohl, meine Damen und Herren, spielt bei dieser Regierung überhaupt keine Rolle. Das ist der eigentliche Skandal.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, bei meinen Besuchen bei Eltern, Tageseinrichtungen und Trägern …

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Tenhumberg, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Bernhard Tenhumberg (CDU): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident, letzter Satz.

Man sagt mir dort Folgendes: Gebt uns den Laschet zurück! Bei dem standen doch immer die Kinder im Mittelpunkt.

(Beifall von der CDU – Heiterkeit von der SPD und den GRÜNEN)

Diese Menschen haben recht. Sie haben recht. Wir sollten das machen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der SPD: Das glauben Sie doch selber nicht!)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tenhumberg. – Für die Fraktion der SPD spricht der Kollege Jörg.

Wolfgang Jörg (SPD): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Zuhörer! Ein köstlicher Scherz! Ich muss sagen: Es hat mir schon Spaß gemacht zuzuhören: Man wünscht sich den Laschet zurück. Das ist klasse. – Ich möchte mich hier erst einmal ganz recht herzlich bei der CDU bedanken.

(Zuruf von der SPD: Für den Scherz?)

Es gibt zwei Sachen, die mir heute aufgefallen sind. Dazu haben Sie einen Dank verdient, gerade nach der Rede von Herrn Laumann heute Morgen.

Erstens möchte ich mich dafür bedanken, dass Sie die Kräfte, die maßgeblich am Niedergang der CDU in den letzten sieben Jahren beteiligt waren, wieder in Führungspositionen gewählt haben. Das ist gut für diese Landesregierung und birgt auch eine gewisse Kontinuität, die ich Ihnen in dieser Frage auch wünsche.

Zum Zweiten möchte ich mich bedanken – das finde ich auch klasse –, dass Sie so einen inhaltsfreien Antrag hier gestellt haben, weil uns das natürlich die Möglichkeit gibt, noch einmal die Unterschiede herauszuarbeiten.

Denn, lieber Kollege Tenhumberg, wir ändern ja heute kein Gesetz. Das, was Sie hier als Qualitätsdebatte vom Zaun reißen wollen, hat ja gar keine Grundlage. Wir verändern nichts. Es bleibt alles so, wie es ist. Die Ministerin hat vielmehr gesagt, dass wir auf die Situation, auf die relativ schwierige Situation flexibel reagieren müssen. Das beinhaltet das KiBiz schon jetzt. Wir verändern gar nichts. Also, das Krakeelen interessiert, glaube ich, wirklich niemanden.

Denn die Unterschiede zwischen Ihnen und uns sind wirklich frappierend. Niemand im Land – zeigen Sie mir einen, gehen Sie mit mir in eine Kita, dann kriegen Sie von mir einen ganzen Abend Getränke Ihrer Wahl –

(Zurufe von der CDU: Oh!)

sagt, er will den Laschet zurückhaben, niemand im Land, niemand.

(Beifall von der SPD)

Deshalb möchte ich noch einmal die Unterschiede zwischen Ihrer Regierungszeit und unserer herausarbeiten.

Fangen wir einmal in der jüngeren Zukunft an. Wir, Rot-Grün, haben einen Krippengipfel gemacht. Der Unterschied ist: Das hätten Sie nie getan, nie. Wir haben mit allen Akteuren der Elementarbildung Kontakt, mit den Eltern, mit den Gewerkschaften, mit Verbänden, mit Trägern und Kommunen. Wir haben selbstverständlich auch alle eingeladen. Auch das hätten Sie nie getan, nie. Sie haben ein Gesetz gemacht in Absprache mit wenigen. Sie hatten gar kein Interesse, über Qualität mit irgendjemandem zu sprechen.

Der dritte Unterschied ist: Ute Schäfer und die Landesregierung haben für ihren Weg im U3-Ausbau viel Lob und Anerkennung bekommen. Wir haben auf dem Krippengipfel – lieber Bernhard Tenhumberg, wir saßen nebeneinander – gehört, dass die Kommunen mit dem Weg zufrieden sind, die Bürgermeister, die Oberbürgermeister. Der CDU-Oberbürgermeister Hunsteger-Petermann lobt die Landesregierung und sagt: Das ist der richtige Weg.

Wir haben die Träger gehabt, die gesagt haben: Ja, Frau Schäfer, herzlichen Dank für die Einladung. Wir sind da auf dem richtigen Weg. – Wir haben Träger gehabt, die gesagt haben: Frau Schäfer, wir krempeln die Ärmel hoch. Wir helfen mit. Wir sind da auf dem richtigen Weg.

Eines ist doch ganz klar geworden: Bei dieser Aufgabe, dieses Ziel nächstes Jahr zu erreichen, schiebt keiner mehr dem anderen die Schuld zu. Alle krempeln die Ärmel hoch und helfen mit, dieses Ziel zu erreichen.

Die einzigen im ganzen Land, die rummockern und sich da ein bisschen querstellen, ist die CDU mit 26 % im Rücken. Das verstehe ich ja auch. Sie sind Opposition, Sie müssen da irgendwas machen. Nur, sich auf so dünnes Eis zu begeben …?

Also auch hier der Unterschied: Wir sind mit dem Weg bei allen Akteuren gelobt worden, von den Eltern über Träger, Kommunen. Alle haben uns gelobt. Der Unterschied zu Ihnen ist: Sie hatten 20.000 Demonstranten gegen das KiBiz vor der Tür stehen. Das ist der Unterschied.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hegemann zulassen?

Wolfgang Jörg (SPD): Aber selbstverständlich.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Kollege.

Lothar Hegemann (CDU): Können Sie mir ein Meinungsforschungsinstitut nennen, das die Bundes-SPD in den letzten drei Monaten über 27 % gesehen hat?

(Zuruf: 26 %! – Zurufe von der SPD)

Wolfgang Jörg (SPD): Ich weiß auch nicht, wie die CDU in der Galaxis bewertet wird. Keine Ahnung; das interessiert mich auch nicht. Wir reden hier über ein Kindergartengesetz und darüber, was Sie an Fehlern gemacht haben und welche Unterschiede im Vorgehen zwischen uns bestehen.

Der vierte Unterschied ist – lieber Kollege Hegemann und lieber Kollege Tenhumberg, ich kann Ihnen das nicht ersparen –: Wir haben in der kurzen Regierungszeit 440 Millionen € in den U3-Ausbau investiert. Sie haben null Euro investiert. Das ist der Unterschied.

(Beifall von der SPD)

Der letzte Unterschied, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben unseren Weg aufgrund der Neuwahl nach zwei Jahren auf den Prüfstand stellen müssen. Wir sind mit einer satten Mehrheit für diesen Weg ausgestattet worden. Sie liegen jetzt wegen Ihrer Krakeelerei nur noch bei 26 %. Ich würde vorschlagen: Gewöhnen Sie sich an, inhaltsvollere Anträge zu stellen. Kommen Sie mit uns in den Dialog! Wir haben noch ein Jahr, und wir müssen noch viel tun.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, Ihre Redezeit.

Wolfgang Jörg (SPD): Ich höre sofort auf.

Bitte steigen Sie konstruktiv ein, so wie es alle anderen Akteure im Land tun. Ich glaube, dann haben wir wieder eine bessere Diskussion als die, die wir hier gerade Ihretwegen erlebt haben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Jörg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Asch.

Andrea Asch (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich muss sagen: Als ich diesen CDU-Antrag gelesen habe, ist bei mir eine gewisse Heiterkeit aufgekommen; denn das ist in der Tat ein Treppenwitz.

Es ist ein Treppenwitz, dass sich jetzt ausgerechnet die CDU-Fraktion zur Hüterin der Qualität in den Kindertagesstätten aufschwingt; denn Sie haben es in den fünf Jahren, in denen Sie die Mehrheit hatten und die Gelegenheit hatten, die Regierung zu stellen, nicht hinbekommen, ein Kindergartengesetz zu machen, mit dem die Qualität aufrechterhalten wird. Vielmehr haben Sie es geschafft, in allen Bereichen die Standards herunterzufahren. Das ist die Realität, und daran müssen Sie sich auch heute noch messen lassen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich zähle Ihnen das noch einmal kurz auf: Sie haben gerade bei den unter Dreijährigen – in der kleinen altersgemischten Gruppe, die wir in Nordrhein-Westfalen hatten – eine ganze Personalstelle gestrichen: Personalstandard runter. Sie haben die Verfügungszeiten in den Gruppen weggekürzt. Sie haben die Leitungsspannen ins Unendliche vergrößert und die Leitungsfreistellungen ebenfalls weggekürzt. Das sind Standardabsenkungen und Qualitätseinbußen, die die Erzieherinnen und Erzieher und auch die Kinder bitter zu spüren bekommen haben.

Jetzt stellen Sie sich hierhin und schreien: Haltet den Dieb! Wo ist die Qualität? – Das ist hanebüchen und heuchlerisch. Etwas anderes kann man dazu nicht sagen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich habe mir noch einmal die alten Protokolle aus der vorletzten Legislaturperiode angeschaut. Es gab gerade in Bezug auf die Gruppengrößen eine Diskussion. Wir haben, als wir über das KiBiz beraten haben, sehr viele Diskussionen mit Frau Doppmeier geführt. Frau Doppmeier, es ist leider zu viel, um das hier zitieren zu können. Aber Sie haben gesagt: Es ist doch kein Problem, wenn die Gruppen größer werden können. Das fördert den gesunden Wettbewerb, weil die Eltern ihre Kinder dann nicht in Einrichtungen schicken werden, in denen die Gruppen so groß sind. – Das können Sie nachlesen: 11.10.2007.

(Zuruf von Ursula Doppmeier [CDU])

Meine Damen und Herren, diese Situation gibt es für die Eltern nicht, gerade nicht im U3-Bereich, weil wir zu wenig Plätze haben. Aber das war Ihr damaliger Diskussionsstand. Jetzt stellen Sie sich hierhin und sagen, Rot-Grün wolle die Gruppen vergrößern. Damit kommen Sie nicht weiter.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Tenhumberg zulassen?

Andrea Asch (GRÜNE): Bitte, gerne. – Ich war gerade so schön drin.

Bernhard Tenhumberg (CDU): Vielen Dank, Frau Kollegin. Sie sprachen gerade über das Personal und die Qualitätsverbesserung. Glauben Sie, dass mit 27.000 neu zu schaffenden Plätzen in diesem Kindergartenjahr, wofür nach Mitteilung der Frau Ministerin lediglich 4.000 Absolventinnen der Fachschulen zur Verfügung stehen, die Betreuungsquote, deren Notwendigkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist und die gefordert wird, erfüllt werden kann?

Andrea Asch (GRÜNE): Jetzt sprechen Sie auf den vermeintlichen Fachkräftemangel an. Natürlich müssen wir ausbilden. Es zeigt sich aber auch, dass die Ausbildungskapazität in Nordrhein-Westfalen – die Ministerin hat das auf dem Krippengipfel in ihrer PowerPoint-Präsentation sehr eindrucksvoll gezeigt – in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist: dass wir sehr viel mehr Fachkräfte ausbilden, als wir über die Fluktuation, weil die Erzieherinnen in den Ruhestand gehen, verlieren.

Gleichwohl – da gebe ich Ihnen Recht – müssen wir alle gemeinsam weitere Anstrengungen unternehmen, damit diejenigen, die eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert haben, tatsächlich in einer Kita arbeiten können. Wir müssen uns alle fragen, warum sich ein Großteil doch dagegen entscheidet. Das heißt, wir müssen uns auch überlegen, wie wir die Arbeitssituation in den Einrichtungen verbessern. Das ist in der Tat ein großes Problem.

Auch da wäre zu sagen, lieber Kollege Bernhard Tenhumberg: Mit dem KiBiz haben Sie den Erzieherinnen und Erziehern keinen Motivationsschub gegeben, um tatsächlich in einer Einrichtung zu arbeiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn die CDU in ihrem Antrag moniert, der U3-Ausbau in Nordrhein-Westfalen verlaufe zu langsam, kann man nur immer wieder sagen – der Kollege von der SPD, Wolfgang Jörg, hat das eben gemacht –: Was ist denn in den entscheidenden Jahren nach dem Krippengipfel passiert? Wo waren denn da die Landesgelder?

Das ist doch der entscheidende Unterschied zwischen der damaligen schwarz-gelben und der jetzigen rot-grünen Regierung. Wir haben den Kommunen 1,8 Milliarden € zur Verfügung gestellt, damit sie den U3-Ausbau schultern können, während Sie von Schwarz-Gelb keinen einzigen Cent in die Hand genommen haben, um die Kommunen in ihren Bemühungen zu unterstützen. Das ist die Realität. Im Gegenteil: 2010 kam der Förderstopp, der die Einrichtungen und die Kommunen noch einmal zurückgeworfen hat. Das waren alles Schutthalden, die wir – Rot-Grün – abräumen mussten, um überhaupt auf den jetzigen Stand zu kommen.

Lieber Christian Lindner, Sie werfen uns – Rot-Grün – jetzt vor, wir hätten im bundesweiten Vergleich die rote Laterne. Ich erinnere noch einmal sehr deutlich an Folgendes: Im Jahr 2008, als Sie mit KiBiz und anderen Themen wie Sprachstandserhebung beschäftigt waren, statt sich um den U3-Ausbau zu kümmern, war NRW auf dem vorletzten Platz. Sie haben es unter Ihrer Regierungsverantwortung hingekriegt, auf den letzten Platz abzurutschen. Ihre Verantwortung!

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Leistungen der rot-grünen Landesregierung sind anerkannt worden. Wolfgang Jörg hat das bereits gesagt. Auf dem Krippengipfel haben uns die Kommunen gelobt. Gleichwohl haben wir dort natürlich die Qualitätsdebatte geführt. Da war ich es, die die Kommunen noch einmal deutlich daran erinnert hat, dass die Kommunen diejenigen sind, die gemeinsam mit den Trägern die Jugendhilfeplanung vornehmen und auf die Qualität achten müssen. Es ist mir in der Tat ein besonderes Anliegen, dass man im Zuge der Notwendigkeit des U3-Ausbaus die Qualitätsstandards nicht herunterfährt. Ich habe vom Kollegen Tenhumberg, der auch mit am Tisch saß, kein Wort dazu gehört, dass er die Qualität moniert hätte. Sie sollten so ehrlich sein, das auch gegenüber den Kommunen zu vertreten.

Meine Damen und Herren, wenn es der CDU-Fraktion so ein großes Anliegen ist, den U3-Ausbau zu befördern, dann meckern Sie hier nicht herum, bringen Sie nicht irgendwelche Kassandrarufe aus, sondern richten Sie sich mal an Ihre Bundesregierung, an Familienministerin Schröder, damit das Geld, das vom Bund noch kommt, endlich fließen kann und die Träger im Zuge des vorzeitigen Maßnahmenbeginns endlich auch dieses Geld verbauen können. Dann kämen wir wirklich einen Schritt weiter, aber nicht mit solchen Anträgen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion der FDP spricht Herr Abgeordneter Hafke.

Marcel Hafke (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider erleben wir heute wieder das altbekannte Spiel: Rot und Grün weisen alle Schuld der Vorvorgängerregierung zu. Nach zweieinhalb Jahren eigener Regierungsverantwortung ist das schon dreist.

(Beifall von der FDP)

Tatsächlich sieht es in den Kommunen weiterhin schlecht bis katastrophal aus. Von Zufriedenheit, lieber Kollege Wolfgang Jörg, ist da überhaupt keine Rede. Es besteht große Sorge, dass der Rechtsanspruch einfach nicht erfüllt werden kann.

Ich sage hier ganz deutlich: Ich erwarte von der Landesregierung, und ich erwarte auch von diesem Landesparlament als Ganzes ein ganz klares Bekenntnis zum Rechtsanspruch.

(Beifall von der FDP)

Wir dürfen das Versprechen, das die Politik den Familien in diesem Land gegeben hat, nicht brechen. Wir sollten uns da auf gar keine Gedankenspiele einlassen. Der Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes, den Rechtsanspruch zu strecken, ist der Sorge um den Ausbaustand geschuldet. Das kann ich auch gut nachvollziehen. Aber dann muss die Landesregierung den Kommunen eben umso mehr zur Seite stehen.

Für die FDP-Fraktion sage ich hier noch einmal deutlich: Wir stehen zu dem Rechtsanspruch, und wir werden eine Aufweichung nicht mitmachen.

(Beifall von der FDP)

Ich will allerdings zugestehen, dass einige nun diskutierte Änderungen durchaus in die richtige Richtung gehen, wie zum Beispiel die Anpassung der Außenfläche. In dem CDU-Antrag wird mir hier allerdings etwas zu wenig differenziert.

Was wir aber definitiv nicht mitmachen werden, das ist eine Absenkung von Qualitätsstandards. Das ist die rote Linie, die in diesem Parlament gelten muss. Wenn die Landesregierung meint, die Gruppen könnten mit Kindern vollgestopft werden, dann ist das genau das Gegenteil von Qualität: Das ist bloße Verwahrung nach dem Motto „sauber, satt und trocken“.

(Beifall von der FDP)

Diese Realität werden wir demnächst in den Kitas haben. Dadurch wird die individuelle Förderung der Kinder auf der Strecke bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, liebe Kollegin Andrea Asch, das Zitat müsste Ihnen bekannt vorkommen. Das ist das Zitat von der größten KiBiz-Kritikerin unter der Sonne, nämlich von meiner lieben Kollegin Andrea Asch aus dem Jahre 2007. Was haben Sie, Frau Asch, damals die Welt untergehen sehen. Jetzt reden Sie ebenfalls über größere Gruppen. Ich sage das noch mal in dieser Deutlichkeit, damit wir fair und wachsam bleiben.

Frau Asch, Sie haben das eben alles so schön ausgeführt. Sie regieren seit zweieinhalb Jahren. Ich würde von Ihnen Maßnahmen erwarten und eine klare Idee, wie Sie nächstes Jahr den Rechtsanspruch erfüllen. Stattdessen schieben Sie die Schuld nur von links nach rechts.

(Beifall von der FDP)

Das ist ja wohl der absolut falsche Weg. Übernehmen Sie endlich mal Verantwortung!

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter, würden Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Asch zulassen?

Marcel Hafke (FDP): Heute leider nicht. Entschuldigung! Aber das können wir auch im Ausschuss ausdiskutieren. Sie hatte ja eben die Möglichkeit, ihre Ideen zu präsentieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, den offen so zur Schau gestellten Optimismus der Landesregierung kann ich nicht nachvollziehen. NRW hat im letzten Jahr unter großen Anstrengungen 17.000 Plätze geschaffen.

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

– Gut. Dann stellen Sie jetzt bitte Ihre Frage.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Sie können jetzt Ihre Zwischenfrage stellen. Der Abgeordnete hat das gerade zugelassen.

Andrea Asch (GRÜNE): Lieber Herr Hafke, Sie haben Rot-Grün eben vorgeworfen, wir hätten keinen Plan, kein Konzept oder keine Idee, wie wir den U3-Ausbau bewältigen. Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht nur Ideen, Pläne und Konzepte haben, sondern dass wir den Kommunen auch 1,8 Milliarden € zur Verfügung gestellt haben, um genau diesen Ausbau zu schultern? Würden Sie außerdem bewerten, dass die schwarz-gelbe Landesregierung im Gegensatz dazu die Kommunen eben nicht unterstützt hat, weil sie ihnen nämlich keinen einzigen Cent an Landesmitteln zur Verfügung gestellt hat?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Marcel Hafke (FDP): Liebe Frau Asch, ich nehme zwei Sachen zur Kenntnis. Das eine ist, dass diese Landesregierung, wie sie ja selber gesagt hat, unter größer Anstrengung im letzten Jahr 17.000 Plätze geschaffen hat und bis heute nicht erklären kann, wie sie in elf Monaten 27.000 Plätze schaffen kann.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Zum Zweiten nehme ich zur Kenntnis, dass Sie ein beitragsfreies Kindergartenjahr eingeführt haben, welches 150 Millionen € kostet, dass dieses Geld eben nicht in die Qualitätsverbesserung investiert werden kann und dass genau dieses Geld den Kommunen jetzt fehlt.

(Beifall von der FDP)

Das sind die zwei Sachen, die ich von Ihnen in den letzten zweieinhalb Jahren zur Kenntnis genommen habe.

Und das ist auch genau der Punkt, um den es hier geht: Sie rechnen immer 32 % vor. Das ist ein schöner statistischer, mathematischer Wert. Aber ein Rechtsanspruch bezieht sich auf jedes Kind in Nordrhein-Westfalen. Die Regierung müsste also auch mal sagen, wo wir denn tatsächlich liegen. Es gibt doch Kommunen, in denen wir vielleicht gar nicht bei 32 % sind, sondern bei 60 %. Die Landesregierung kann aber nicht beziffern, wie die Ausbausituation aussieht und ob wir den Rechtsanspruch nächstes Jahr überhaupt erfüllen können. Deshalb, liebe Landesregierung, wäre es jetzt an der Zeit, dass Sie von den 32 % abrücken. Diese Strategie ist durchschaubar. Sie hoffen, dass Sie mit diesen 32 % gerade so die Quote erfüllen und sich dann herausreden können, dass Sie den Rechtsanspruch erfüllt haben. Ich würde mir wünschen, wenn Sie die tatsächliche Situation heute auch beim Namen nennen würden.

Was Sie ebenfalls auf meine Nachfrage hin zugeben mussten, ist: Die Gefahr von Klagen besteht, und sie ist mehr als real. Sollten Familien keinen U3-Platz bekommen, dann haben sie gute Chancen, ihn einzuklagen. Das ist für die Kommunen in unserem Land eine riesige Gefahr. Hier würde ich von der Landesregierung erwarten, dass sie deutlich sagt, wie sie mit diesem Problem umgehen möchte.

Ich möchte abschließend einen Aspekt in die Debatte einbringen, der mir viel zu kurz kommt – übrigens leider auch im Antrag der CDU –, nämlich das Thema „Betriebliche Kitas und privat-gewerbliche Träger“. Wir verschenken unglaublich viel Potenzial, weil wir private Träger aus der Förderung ausschließen. Wir haben schon 2010 einen Antrag zur Gleichstellung eingebracht. Vielleicht hilft der Druck, der jetzt beim U3-Ausbau herrscht, dass Sie sich noch einmal mit diesem Thema beschäftigen.

Abschließend: Verabschieden Sie sich von 32 %, und nennen Sie das Ausbauziel, das weit darüber liegen wird, beim Namen! Sagen Sie, wie Sie der Gefahr von Klagen begegnen und die Kommunen unterstützen möchten! Legen Sie ein Konzept für die Fachkräftegewinnung vor! Denken Sie noch einmal über die Förderung privat-gewerblicher Träger nach! Insgesamt: Werden Sie konkret! Zeigen Sie auf, wie Sie den Rechtsanspruch umsetzen wollen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hafke. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine Bitte, die ich an Sie herantragen möchte. Wenn Sie Zwischenfragen stellen, bitte ich Sie, das von Ihrem jeweiligen Abgeordnetenplatz aus zu tun. Wenn Sie nicht auf Ihrem eigenen Platz sitzen, besteht die große Gefahr, dass wir Sie mit falschem Namen ansprechen.

(Andrea Asch [GRÜNE]: Das kriegen Sie aber hin!)

Wir sind 237 Abgeordnete im neuen Landtag. Viele neue Kolleginnen und Kollegen sind dabei. Wir kennen noch nicht alle. Daher meine herzliche Bitte, Zwischenfragen von Ihrem eigenen Abgeordnetenplatz aus zu stellen. Damit erleichtern Sie auch dem Präsidium die Arbeit. – Vielen Dank.

Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Wegner.

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Mitbürger! Leider finden die Gespräche und Diskussionen zur U3-Betreuung in diesem Hause, zumindest seit ich in diesem Haus Mitglied bin, sehr, sehr selten auf einer sachlichen und konstruktiven Ebene statt. Und das ist noch sehr milde ausgedrückt.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

In allen Gesprächen und Sitzungen, an denen ich bisher teilgenommen habe und in denen das Thema „U3“ besprochen wurde, bestand der Hauptteil der Gespräche aus Sticheleien und Vorwürfen zwischen CDU und FDP auf der einen und SPD und Grünen auf der anderen Seite.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Größtenteils wurde hierbei der jeweils anderen Seite der Vorwurf gemacht, dass sie für die schlechte Situation beim Ausbau der U3-Betreuung verantwortlich sei.

Auf der einen Seite wirft die CDU Frau Ministerin Schäfer vor, dass die schlechte Situation beim Ausbau der U3-Betreuung durch Fehler in den letzten zwei bzw. zweieinhalb Jahren bedingt sei. Frau Ministerin Schäfer weist ihrerseits auf ihre schlechte Ausgangslage vor zwei Jahren hin, welche die CDU und die FDP zu verantworten hätten.

Ich kann Sie beide beruhigen: In meinen Augen haben Sie beide recht.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Ja, Herr Tenhumberg, wir Piraten sind auch der Meinung, dass in den letzten Jahren beim Ausbau der U3-Betreuung viele Fehler gemacht worden sind, wobei ich den größten Fehler darin sehe, dass die Aufgabe, die U3-Betreuung auszubauen, viel zu spät intensiv angegangen wurde.

Und auch Ihnen, Frau Ministerin Schäfer, muss ich recht geben. Die Ausgangslage, die Sie damals von der CDU und der FDP übernommen haben, war katastrophal. Auch hier kann ich den in meinen Augen größten Fehler benennen: Es sind die Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, die aus der Zeit der schwarz-gelben Koalition stammen. Hier wimmelt es nur so von Soll-Bestimmungen und Soll-Regeln, die viel Spielraum bei Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Quadratmeterzahl pro Kind zulassen.

Aber sind es denn nicht gerade diese Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen, hinter denen Sie in Deckung gegangen sind, als ich im Ausschuss in der letzten Woche meine Bedenken hinsichtlich der von Ihnen geplanten Vergrößerung von Gruppen äußerte?

Bemerkenswert finde ich, dass Sie meinen Bedenken hinsichtlich der Qualitätsminderung nicht widersprochen, sondern sofort darauf hingewiesen haben, dass Sie sich immer im rechtlichen Rahmen bewegen werden.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Ich muss sagen: Solche Bedenken hatte ich gar nicht geäußert.

Einen Abbau der U3-Qualitätsstandards lehnen wir Piraten strikt ab. Wir werden uns hierbei auch auf keine Milchmädchenrechnungen, wie Sie sie, Frau Ministerin Schäfer, auf dem Krippengipfel vorgebracht haben, einlassen.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Die Qualitätsstandards für die U3-Betreuung gehören nicht nur erhalten, sie müssen dringend verbessert werden.

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten vertreten die Auffassung, dass Bildung mit der Geburt beginnt – jeder Entwicklungspsychologe wird Ihnen das bestätigen –, vor allem aber, dass die frühkindliche Bildung für die weitere Entwicklung eines Menschen essenziell wichtig ist. Deshalb muss der frühkindlichen Bildung nach Ansicht der Piraten mindestens die gleiche Bedeutung beigemessen werden wie der schulischen Bildung.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Sie muss von einer reinen U3-Betreuung zu einer U3-Bildung erweitert werden.

U3-Bildung bedeutet für die Piraten unter anderem den Einsatz von studierten Erziehern und Pädagogen als Regelfall. Das muss uns der wichtigste Bildungsabschnitt der Kinder wert sein.

U3-Bildung bedeutet aber auch kleinere Gruppen von sechs bis neun Kindern bei mindestens zwei bis drei Pädagogen, um eine individuelle Bildung und Entwicklung zu ermöglichen. Auch das müssen uns die Kinder wert sein.

Der frühkindlichen Bildung einen angemessenen Wert zu geben – davon sind wir in diesem Land noch meilenweit entfernt. Uns Piraten ist auch klar, dass das wohl nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Doch solange das so ist, werden wir Piraten uns nicht nur dafür einsetzen, dass die Qualitätsstandards für die U3-Betreuung nicht verschlechtert werden, sondern wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die Quantitätsstandards kontinuierlich verbessert werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Als einen ersten Schritt erwarten wir von der Regierung, dass aus den Soll-Regelungen zu Gruppengröße, Betreuungsschlüssel und Quadratmeterzahl pro Kind so schnell wie möglich Muss-Regeln werden, um endlich einen wirklichen Qualitätsstandard bei der U3-Betreuung in diesem Land garantieren zu können.

Ich hoffe darauf, dass bei den folgenden Gesprächen zu diesem Thema im Ausschuss auch mal wieder an die Kinder und deren Entwicklung gedacht wird und nicht nur nach Schuldigen gesucht wird.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist beendet.

Olaf Wegner (PIRATEN): Das hilft keinem Kind und schafft auch keinen Kitaplatz.

Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns zusammen die U3-Bildung unserer Kinder sachlich und konstruktiv planen und umsetzen. Unter „sachlich“ verstehen die Piraten, dass die Interessen der Kinder bei diesem Thema an erster Stelle stehen. Alle anderen Interessen sind höchstens zweitrangig. Ich sage dazu nur: Im Zweifel immer für die Kinder. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wegner. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäfer.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In der Tat ist hier immer viel Emotionalität in der Debatte. Das kann man bei der Diskussion auf dem Krippengipfel so nicht verzeichnen.

Ich möchte an alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Krippengipfels noch mal die Frage richten, welchen Eindruck sie davon mitgenommen haben. Ich richte diese Frage vor allem an Herrn Tenhumberg und Herr Hafke. Nach meiner Wahrnehmung gab es eine große Übereinstimmung in einem Punkt: An der Qualität darf es keine einzige Einbuße geben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Da waren wir alle einer Meinung.

Im Übrigen hatten wir uns schon beim ersten Krippengipfel darauf verständigt, dass gegenseitige Schuldzuweisungen überhaupt nicht weiterhelfen; denn das Problem und die Herausforderungen sind so riesengroß, dass man sich endlich einer lösungsorientierten Entwicklung zuwenden sollte.

Ich habe mich in der Tat über das Lob für die Landesregierung gefreut, dass wir in Nordrhein-West­falen innerhalb eines Jahres einen zweiten Krippengipfel durchgeführt haben. Ich hatte die Bundesfamilienministerin mehrfach aufgefordert, dies bitte noch mal auf Bundesebene zu tun. Der Bund hat sich einem weiteren Krippengipfel bis heute verweigert. Das bedauere ich sehr.

Mich hat der Antrag ein bisschen erstaunt. Vor allen Dingen hat mich erstaunt, dass ich von Herrn Hafke gebeten wurde, ich möge für die Landesregierung klar sagen: Wir stehen zum Rechtsanspruch. – Lieber Herr Hafke, ich habe das auf dem Krippengipfel gesagt. Da waren Sie anwesend. Lieber Herr Hafke, ich habe das auf der Pressekonferenz gesagt. Das stand in der Zeitung. Aber, lieber Herr Hafke, wenn es Sie beruhigt, rufe ich Sie jede Woche einmal an und sage Ihnen: Ich stehe weiterhin zum Rechtsanspruch.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vielleicht haben wir das Thema auf diese Weise zu unserer gemeinsamen Zufriedenheit geklärt.

Verwundert hat mich an diesem Antrag allerdings auch die Frage, ob wir uns über den Konnexitätsgrundsatz klar wären. Es klang die Frage durch, ob wir mit den Kommunen ordentlich umgingen. Das hat mich wirklich verwundert. Denn, Herr Tenhumberg, mit dem vorliegenden Entwurf zum Belastungsausgleichsgesetz, dem KiföG, übernehmen wir das, was Ihre Pflicht gewesen wäre und was von der Landesregierung gefordert ist, nämlich die Umsetzung des Konnexitätsprinzips. Wir machen das. Sie haben das leider nicht getan.

Lassen Sie mich noch mal klar sagen: Wir sind ein verlässlicher Partner der Kommunen und der Träger. Bis 2018 werden wir 1,4 Milliarden € für Betriebskosten und weitere Investitionskosten zur Verfügung stellen. Herr Hafke, Sie schmunzeln schon ein bisschen. Ich habe niemals behauptet, dass einer bei 32 % im Landesdurchschnitt den Stoppknopf drückt und wir dann nichts mehr machen. Ich habe auf dem Krippengipfel vielmehr ganz klar skizziert, wie es weitergehen muss. Darum gibt es auch weitere Investitionsunterstützungsmöglichkeiten seitens des Landes.

Wenn die Sorge um die Qualität bei den Oppositionsfraktionen ständig im Mittelpunkt der Diskussion steht, dann frage ich mich wirklich, wo Sie all die Jahre gelebt haben.

Punkt eins: Mit dem KiBiz haben sich die Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte verschlechtert. Der Krankenstand ist eindeutig angestiegen, ebenso die Zahl der befristeten Arbeitsverträge. So viel zu Ihrem Qualitätsverständnis!

(Beifall von der SPD)

Punkt zwei: noch etwas zum Standard Qualität. Wir haben mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz den Personalschlüssel in den Gruppen für U3 verbessert. Wir haben den Kinderpflegerinnen wieder die Möglichkeit gegeben, in diesen Gruppen zu arbeiten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und dient der Unterstützung der Qualität in den Kitas.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die Fachkräfte. Wir haben ganz klar die Anstrengungen verstärkt, mehr Fachkräfte auszubilden. Sie wissen genau, dass sich in unseren Fachschulen und Berufskollegs zurzeit etwa 19.500 junge Leute zu Erziehern und Erzieherinnen ausbilden lassen. Ich glaube, damit sind wir in Nordrhein-Westfalen ganz gut aufgestellt. Gleichwohl – Frau Asch hat es schon gesagt – bleibt es eine ständige Herausforderung, hierfür weiter Werbung zu machen. Wir sollten jede Möglichkeit nutzen, dieses auch zu tun.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Ministerin, es liegen zwei Wortmeldungen vor.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Ich würde meine Ausführungen gerne zu Ende bringen.

Sie behaupten ständig, wir würden die Gruppengrößen dramatisch verändern wollen. Noch mal, ich danke Herrn Laumann für seine klare Ausführung. Er meint, ich hätte gesagt: mehr Kinder, mehr Personal und entsprechender Raum. – Das ist auch richtig so. Das heißt ganz klar, die Qualität bleibt erhalten. Mehr U3-Kinder bedeuten mehr Personal und mehr Raummöglichkeiten für ihre Betreuung.

Nicht jede Einrichtung ist gleich. Das muss man sehen. Manche haben extra Räume und können dies leisten, manche können das nicht. Das wird das Landesjugendamt in jeder Hinsicht prüfen. Das Kindeswohl steht dabei ausdrücklich im Vordergrund, Herr Wegner. Das müssen die Landesjugendämter prüfen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Lassen Sie mich jetzt noch mal etwas zur Qualität sagen. Ich möchte noch mal ganz deutlich hervorheben, was Herr Laschet in seiner Zeit als verantwortlicher Minister gesagt hat. Er hat im Januar 2010 laut „Welt“ gesagt, Qualität und Quantität gleichzeitig voranzutreiben, sei nicht finanzierbar. Jetzt müsse man primär auf Quantität setzen, und die Zahl der U3-Plätze müsse gesteigert werden.

(Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

Das ist die Aussage von Herrn Laschet gewesen, um das noch mal ganz deutlich zu machen. Sie führen hier nach meinem Dafürhalten eine Scheindebatte auf Kosten der Kinder und auf Kosten der Eltern.

Wenn wir uns Herrn Wegners Appell nach mehr sachlicher Debatte auch im Ausschuss zuwenden könnten, hätte ich dafür sehr viel Sympathie. Ich bedanke mich noch mal für Ihre Anregungen in dieser Hinsicht. Daran sollten wir uns gelegentlich mal erinnern. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Die Landesregierung hat ihre Redezeit um 1:19 Minuten überzogen. Möchte jemand von den anderen Fraktionen noch einmal das Wort? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/820 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

6   Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen (8. Schul­rechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/815

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Frau Ministerin Löhrmann.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Bildung heißt, den Kindern helfen, die Welt zu entschlüsseln“, sagt die Pädagogik. „Bildung ist der Weg aus der Familie, um sich in die soziale Welt hineinzufinden“, sagt die Soziologie. „Bildung heißt, eigene Lebensstrukturen organisieren“, sagt die Psychologie.

Bildung ist Selbstständigkeit. Bildung geschieht von Anfang an. Deshalb sind Grundschulen von zentraler Bedeutung für die nachfolgende Schullaufbahn unserer Kinder und für die Leistungsfähigkeit unserer Schullandschaft insgesamt.

Im Rahmen des Schulkonsenses zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben wir verabredet, dem Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ Rechnung zu tragen. Kleine Grundschulstandorte sollen möglichst erhalten bleiben können.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Landtag die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, welches eine qualitativ hochwertige und wohnungsnahe Versorgung im Grundschulbereich sichern soll – Entschließungsantrag vom 20. Oktober 2011, Drucksache 15/3037.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes werden die notwendigen schulgesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die neuen Regelungen des Grundschulkonzepts zum Schuljahr 2013/2014 in Kraft treten können. Die notwendigen ergänzenden Regelungen zur Klassenbildung werden im Rahmen einer Verordnung zum Schulgesetz geschaffen.

Meine Damen und Herren, das Konzept, das ich dem Landtag im Dezember 2011 zugeleitet habe, hat viel Zustimmung erfahren. Ich hoffe, dass die anstehenden Beratungen im Gesetzgebungsverfahren ähnlich konstruktiv verlaufen und das Gesetz mit breiter parlamentarischer Zustimmung verabschiedet werden kann.

Ich möchte an dieser Stelle nur drei wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs nennen.

Erstens. Mit der Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl schaffen wir mehr Gerechtigkeit bei der Klassenbildung und bei der Ressourcenverteilung zwischen den Kommunen, und zwar sowohl zwischen den Kommunen im ländlichen Raum als auch zwischen größeren Städten.

Wir ermöglichen unseren Gemeinden Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf Inklusion und mit Blick auf sozialräumliche Strukturen, die variieren können. Auch das ist ein Beitrag, der aus unserer Sicht sehr wichtig und auch sehr innovativ ist.

Durch die Intensivierung von Teilstandortlösungen erhalten die Kommunen zudem die nötige Flexibilität für den Erhalt von kleinen Standorten.

Insgesamt wird das Konzept dazu führen, dass die Klassengröße über das Land verteilt deutlich gleichmäßiger ist und auch gerechter wird. In dieses Gesamtkonzept investieren wir 1.700 Lehrerstellen, die nicht abgebaut werden, sondern in das Fundament der schulischen Bildung fließen. Und das ist kein Pappenstiel. Das ist Teil unseres ganzheitlich angelegten Politikansatzes.

Zweiter Punkt: Ja, wir ermöglichen mit dem Gesetzentwurf auch Gesamtschulen in begründeten Fällen Teilstandortbildungen. Damit folgen wir Wünschen aus dem kommunalen Bereich und einzelner Verbände.

Drittens. Lehrerinnen und Lehrern soll für einen auf die Jahre 2013 bis 2018 befristeten Zeitraum die Teilnahme an einer besonderen berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme in sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden. Die Qualifizierungsmaßnahme soll übergangsweise dazu beitragen, den Bedarf an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zeitnah zu decken.

Klammer auf: Dieser Bedarf an Sonderpädagogen besteht unabhängig vom Förderort der Kinder. Das hat also eigentlich nichts mit Inklusion zu tun. Das sage ich hier nur am Rande. Wir gehen hier ein Versäumnis der Vergangenheit an. Klammer zu.

Mit dieser Maßnahme schlägt das in Rede stehende 8. Schul­rechtsänderungsgesetz bereits einen Bogen zu einem 9. Schul­rechtsänderungsgesetz, mit dem wir den Landtagsbeschluss zur Behindertenrechtskonvention umsetzen wollen. – Ich freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Hendricks.

Renate Hendricks (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Löhrmann hat gerade sehr deutlich aufgeführt, was wir mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz verändern wollen. Die Grundschulen legen Grundlagen, Frau Löhrmann, nämlich die Grundlagen, die die Kinder in der schulischen Laufbahn begleiten. Gerade die Grundschulen entscheiden häufig darüber, wie erfolgreich am Ende die Schullaufbahn des Schülers oder der Schülerin verläuft.

Wir haben uns im Rahmen des Schulkonsenses darauf geeinigt, dass wir, weil wir in Nordrhein-Westfalen mit den Ballungsräumen und mit den ländlichen Räumen so unterschiedliche Situationen haben, schauen wollen, dass alle Kinder in Nordrhein-Westfalen gleich viel wert sind. Und wir wollen, dass auch Kinder in ländlichen Gebieten zukünftig eine wohnortnahe Grundschule vorfinden. Das ist gemeinsam mit der CDU vereinbart worden. Es ist Teil des Schulkonsenses. Ich hoffe sehr, dass dieser Teil des Schulkonsenses mit uns auch weiter getragen wird. Aus unserer Sicht ist der Schulkonsens weiter durchzuführen und nicht zu beenden. Wir möchten mit Ihnen die Strecke bis 2023 gemeinsam gehen.

Die neuen Regelungen geben den Schulträgern Möglichkeiten, über einen kommunalen Klassenfrequenzrichtwert dafür zu sorgen, dass möglichst gleiche Klassengrößen gebildet werden. Damit schaffen wir auf der einen Seite pädagogisch vernünftige Angebote, steuern auf der anderen Seite aber auch die vorhandenen Ressourcen so, dass wir mit ihnen zurechtkommen.

Frau Löhrmann hat darauf hingewiesen, dass das Projekt „kurze Beine – kurze Wege“ im Endausbau auch mit der Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes auf 22,5, den wir stufenweise durchführen wollen, das Land etwa 1.700 Stellen kosten wird. Es ist also nicht ganz wenig, was wir in diese Entwicklung hineinstecken.

Das heißt, Schulen, die selbstständig bleiben wollen, müssen 92 Schülerinnen und Schüler haben. Die letzte Grundschule einer Gemeinde kann mit 46 Schülerinnen und Schülern als selbstständige Schule geführt werden. Falls eine Grundschule von weniger als 92 Schülerinnen und Schülern besucht wird, ist sie verpflichtet, jahrgangsübergreifend mit Hauptstandorten zusammenzuarbeiten. Für diese Umsetzung haben wir im Gesetz eine Frist von fünf Jahren eingeräumt, und wir sehen dies auch als notwendige pädagogische Entwicklung, um die Fachlichkeit vor Ort sicherzustellen.

Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz haben wir noch weitere Änderungen auf den Weg gebracht, die in der Landschaft übrigens sehr begrüßt werden. Das ist beispielsweise die Qualifizierung von Lehrerinnen und Lehrern, die eine andere Lehramtsbefähigung haben, zum Sonderpädagogen. Das soll eine Lücke schließen, und wir hoffen sehr, dass wir auf diese Art und Weise auch den Bedarfen in den Schulen gerecht werden können. Wir wissen allerdings auch, dass damit die Notwendigkeit, zusätzliche Studienplätze zu schaffen, nicht vom Tisch ist.

Auch die Frage des Erhalts eines Schulangebots der Sekundarstufe I mithilfe eines Teilstandortes einer Gesamtschule – dieser kann an einigen Standorten pragmatisch durchaus sinnvoll sein – wollen wir mit diesem Gesetzentwurf klären. Es gibt innerhalb der Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen sicherlich Einzellösungen, die eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, um eine regionale Schulplanung damit zu ergänzen.

Meine Damen und Herren, mit dem neuen Steuerungsmechanismus für die Grundschulen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in allen Teilen des Landes – im ländlichen Raum ebenso wie in den Ballungsräumen – Grundschulen möglichst wohnortnah bestehen bleiben können. Für uns ist klar: Wir setzen den Schulkonsens um.

Ansonsten werden wir sicherlich noch ausreichend Gelegenheit haben, dieses Schulgesetz auch im Schulausschuss und in den Anhörungen gemeinsam zu beraten. Ich wünsche mir, dass wir am Ende eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf zustande bekommen. – Ich bedanke mich.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hendricks. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Kaiser.

(Klaus Kaiser [CDU] stolpert auf dem Weg zum Rednerpult. – Ministerin Sylvia Löhrmann: Nicht so hastig, Herr Kollege! – Minister Michael Groschek: Das müsste schwarz-gelb abgesteckt sein!)

Klaus Kaiser (CDU): – Natürlich wäre es mir persönlich lieb, wenn es schwarz-gelb gestrichen wäre. Aber das hat eher etwas mit Fußball zu tun.

Wir beraten heute den Gesetzentwurf zum zweiten Teil des Schulkonsenses. Es geht hier um den Erhalt der kleinen Grundschulen. Das Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ soll hier umgesetzt werden, weil es für die Kinder – und nebenbei bemerkt: auch für die Entwicklungsperspektiven im gesamten ländlichen Bereich – gut ist.

Für die CDU gilt auch weiterhin: Wir sind daran interessiert, die Zukunft der kleinen Grundschulen durch das 8. Schulrechtsänderungsgesetz sicherzustellen, und wir sind auch weiterhin zu einem Konsens bereit. Das Ziel der CDU bleibt, dass dieses Prinzip auch künftig in Nordrhein-Westfalen gilt, und dazu sind die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und zahlreiche organisatorische und inhaltliche Maßnahmen erforderlich.

Ich glaube, dass dabei eines wichtig ist: Die pädagogische Qualität darf nicht gefährdet werden, sondern muss vielmehr auf Dauer gesichert werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Das heißt, auch auf Dauer muss es guten Unterricht geben, und zwar unabhängig davon, wie groß die Schule ist.

Weiterhin gilt: Die Kommunen vor Ort, die die Probleme der einzelnen Ortsteile, Dörfer und vielleicht auch Sozialräume am besten kennen, haben den besten Überblick. Deshalb ist es richtig, die Kommunen vor Ort mit stärkeren Handlungsmöglichkeiten auszustatten.

In diesem Zusammenhang gilt: Viele dieser Positionen sind wie vereinbart im Gesetzentwurf umgesetzt. Auch dafür – das gebietet die Fairness, und das räume ich gerne ein – danke ich der Ministerin und dem Ministerium. Denn das, was wir in den Eckpunkten besprochen haben, ist weitgehend umgesetzt worden.

Das gilt für die Mindestzahl von 92 Schülerinnen und Schülern für eine selbstständige Grundschule. Das gibt vielen Grundschulen auf Dauer Sicherheit.

Das gilt für die kommunale Klassenrichtzahl, weil sie zum einen – Frau Löhrmann hat es angesprochen – innerhalb einer Kommune und zum anderen auch landesweit ein Stück weit mehr Gerechtigkeit schaffen kann. Das macht insgesamt Sinn, und daher tragen wir das natürlich mit.

Wir müssen auch feststellen, dass sich die Landesregierung in Bezug auf die Frage der Teilstandorte ein bisschen bewegt hat. Wir hatten in den Eckpunkten eigentlich nicht die Mindestzahl von 46 Schülerinnen und Schülern festgelegt; diese Zahl ist jetzt als Untergrenze genannt worden. Wie bekannt ist, haben wir – Frau Beer kennt die einzelnen Fälle genauso gut wie ich – Ausnahmetatbestände vorgesehen. Beispielsweise dürfen Schulen in begründeten Einzelfällen die Untergrenze von 46 Schülerinnen und Schüler unterschreiten. Ich glaube, hier zeichnet sich eine Lösung ab, die ein Stück weit Flexibilität bietet.

Für uns ist in den anstehenden Beratungen allerdings ein Punkt von besonderer Bedeutung, den wir nach wie vor streitig stellen. Seitens der CDU-Fraktion haben wir immer betont, dass nicht nur politisch, sondern auch gesetzlich abgesichert werden muss, dass die Dependancen auf Dauer Bestand haben können. Deshalb legen wir in besonderer Weise Wert darauf, dass der Teilstandort immer jahrgangsübergreifend arbeiten kann, während die Stammschule auf Dauer oder eben nur fünf Jahre jahrgangsbezogen arbeiten kann. Denn die Praxis wird sonst so aussehen, dass in einigen Jahren allein aufgrund der Demografie in vielen Teilstandorten nur noch jahrgangsübergreifend gearbeitet werden kann, da dann die Schule jeweils nur aus zwei jahrgangsübergreifenden Klassen bestehen wird. Dieses Modell ist im Übrigen in vielen anderen Ländern Europas sehr erfolgreich.

Der Gesetzentwurf hat hier allerdings einen fundamentalen Pferdefuß, der aus meiner Sicht das politische Ziel insgesamt infrage stellen kann. Denn wenn nach fünf Jahren Teilstandort und Hauptstandort das gleiche Programm haben müssen – das heißt, beide Standorte arbeiten entweder jahrgangsübergreifend oder jahrgangsbezogen –, dann führt das dazu, dass sich der Hauptstandort schlicht und ergreifend weigern kann, jahrgangsübergreifend zu arbeiten, und damit ist der Teilstandort zu Ende zu führen. Das heißt, wir räumen damit der Bürokratie die Möglichkeit ein, zu entscheiden, dass dieser Standort aufgegeben werden muss. Dann kann man den Teilstandort auf Dauer nicht mehr halten. Das erachten wir als fragwürdig. Das hat mit der Zielsetzung nichts mehr zu tun, aber diese Verfahrensweise ist durchaus denkbar.

In der Gemeinde Eslohe – für diejenigen, die es nicht wissen: diese Gemeinde liegt im Sauerland und ist unbedingt einen Besuch wert – gibt es den Ort Wenholthausen. Dort ist auf Dauer ein Teilstandort mit mindestens 46 Schülerinnen und Schüler gesichert. Die werden jahrgangsübergreifend arbeiten wollen. In Eslohe selber, dem Hauptstandort der Grundschule, hat man nach den Erfahrungen 2005, als man zwangsweise jahrgangsübergreifend arbeiten sollte, gesagt: Dahin wollen wir nicht zurück. Das ist heute absehbar.

Damit ist klar: Wenn es diese Einigung in fünf Jahren nicht gibt, wird der Teilstandort Wenholthausen, obwohl er eigentlich als Dependance bestandsfähig war, keinen Bestand mehr haben.

Das kann nicht unsere Intention sein. Da müssen wir eine neue Lösung finden. Das müssen wir uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch mal im Einzelnen angucken, weil das aus unserer Sicht nicht zielführend ist. Der Städte- und Gemeindebund sieht das ähnlich. Deshalb ist das ein Pferdefuß, der die Gesamtreform, nämlich die Teilstandorte und damit eine wohnortnahe Schulversorgung sicherzustellen, infrage stellt.

Wir als CDU-Fraktion halten das für wichtig, um eine gemeinsame Lösung zu erreichen. Wir sind aber konstruktiv unterwegs, damit wir vielleicht im Rahmen des weiteren Verfahrens eine Lösung finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Kaiser. – Für die grüne Fraktion hat Frau Kollegin Beer das Wort.

Sigrid Beer (GRÜNE): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man merkt bei dem neuen Plenarsaal: Manche Barrieren sind eigentlich nur noch in den Köpfen da. Wir haben uns an die früher vorhandene Stufe offensichtlich so gewöhnt, dass einige noch stolpern. Ich hatte die Vermutung, eine kleine Barriere im Kopf ist noch bei Herrn Lindner da, was die Schulpolitik angeht. Aber wir können daran arbeiten, auch diese Barriere zu beseitigen.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Endlich ist das 8. Schulrechtsänderungsgesetz so weit. Alle – die Eltern, die Schulträger, die Schulen – warten darauf, gesichert zu wissen: Es geht weiter. An diesem Punkt sieht man auch, wie wertvoll der Schulkonsens ist, weil da neue Wege geebnet werden, weil wir uns darauf verständigen konnten, in dieses richtige Unternehmen auch die entsprechende Zahl an Lehrern zu stecken: 1.700 Stellen; das ist schon mehrfach ausgeführt worden.

In der Tat gelingt es durch dieses neue Herangehen und die neue Steuerung, Lehrerstellen gerechter im Land zu verteilen, aber auch qualitätsorientiert. Denn wenn die Qualität am Teilstandort nicht gewährleistet ist, wird man Eltern nicht dafür gewinnen können, ihre Kinder dort anzumelden. Deswegen ist das sehr wichtig.

In der Tat, Herr Kaiser und ich sind zum Teil gemeinsam durch Nordrhein-Westfalen gefahren. Aber auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen kennen die Beispiele vor Ort, wo es jetzt gelingt, die Teilstandorte zu halten, und wissen, dass es einige wenige Standorte gibt, wo man auf die Fahrzeiten der Kinder, auf die Zumutbarkeit der Wege schauen muss. Da ist auch in dem veränderten Gesetzentwurf Vorsorge getroffen.

Das heißt, wir nehmen die Eltern und das, was vor Ort ausgeführt wird, ernst. Wir sind im Dialog. Das fließt ein unter den Maßgaben: Qualität muss gewährleistet sein, und der Standort muss auf Dauer nachhaltig gesichert sein.

Ich will gerne auf die Frage eingehen, die Kollege Kaiser gerade zu den fünf Jahren und gemeinsamer pädagogischer Entwicklung gestellt hat. – Zunächst wird es mit dem Gesetzentwurf auch verändert ermöglicht, dass auch bestehende Schulverbünde gemeinsam in diese Entwicklungszeit hineingehen können. Seien wir doch ein bisschen ermutigend, Herr Kaiser, ermutigend, dass die guten Beispiele, die wir schon über Jahre im Land haben, nämlich des altersgemischten Lernens, auch greifen und deutlich wird: „Davor muss niemand Angst haben“! Es sind die neuen Eltern, die in die Schule hineinwachsen und in diesen fünf Jahren die Diskussion mitbestimmen werden.

Das ist genau der Punkt: Beteiligung vor Ort, Konzeptentwicklung. Ich kann allen nur raten: Setzt euch an einen Tisch! Denn es ist natürlich wichtig, dass in einem Schulverbund eine gemeinsame Materialentwicklung da ist und sich Kollegen und Kolleginnen untereinander vertreten können. Deswegen ist ein gemeinsames pädagogisches Konzept sinnvoll. Ich glaube, im Prinzip sind wir uns darüber einig.

Wir sind uns wohl auch einig, dass das altersgemischte Lernen nicht nur der Situation von kleinen Standorten geschuldet ist, sondern auch ein Weg ist, wirklich konsequent individualisiertes Lernen anzulegen. Gerade Grundschulkollegien wissen doch, wie unterschiedlich die Erstklässler und Erstklässlerinnen zu ihnen kommen: ob in der Größe oder im Entwicklungsstand. Man kann nicht alle im Gleichschritt marschieren lassen. Da hilft das altersgemischte Lernen, diese Herausforderung gelingend zu gestalten.

Noch eine kurze Bemerkung zu der Frage der Flexibilisierung gerade für die Gesamtschulstandorte. Es ist wichtig, dass die kommunalen Schulträger auch in speziellen Situationen mit ihren Schulgebäuden entsprechend umgehen können, damit pädagogisch sinnvolle Organisationsformen möglich sind – natürlich auch unter dem Qualitätsgesichtspunkt – und gewährleistet ist, dass Standorte, an denen die letzte weiterführende Schule in der Diskussion ist, sich auch mit einer Gesamtschule zusammenschließen können, wenn keine Sekundarschule in unmittelbarer Nachbarschaft ist. Die Möglichkeit schaffen wir.

Zum Schluss will ich darauf verweisen, es ist auch eine Wertschätzung gegenüber den Kollegen und Kolleginnen, die sich mit diesem Gesetz besonders einbringen, die schon über Jahrzehnte in den Grundschulen, in den Sekundarstufenschulen erfolgreich im gemeinsamen Unterricht tätig sind und wissen, wie es geht, jetzt die Möglichkeit zu bieten, durch eine konzentrierte Fortbildung das Lehramt Sonderpädagogik zu erwerben und neue berufliche Chancen zu erhalten. Das ist eine Wertschätzung für die gelungene Arbeit, die sie geleistet haben. Wir brauchen die Kollegen und Kolleginnen gerade in der Fortentwicklung, um den Bedarf an Sonderpädagoginnen zu decken. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen, wie sehr wir ihre Arbeit anerkennen und wie wichtig uns diese Kollegen und Kolleginnen in der weiteren Zusammenarbeit sind.

Ich freue mich auf die Beratung und auf die Anhörung zu diesem Gesetz.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Gebauer. Frau Gebauer, ist das Ihre erste Rede?

(Yvonne Gebauer [FDP]: Nein!)

– Dann bin ich sozusagen falsch gewickelt. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Yvonne Gebauer (FDP): Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wer immer strebend sich bemüht, den können wir erlösen.“ Ich denke, Sie alle wissen, dieses Zitat stammt aus „Faust“ von Goethe. Frau Ministerin Löhrmann, meine sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, strebsam waren Sie bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, erlösen im Sinne einer heutigen Zustimmung werden wir Sie aber nicht. Denn Sie haben das Grundschulkonzept leider doch mit rot-grüner Ideologie angereichert.

Frau Ministerin Löhrmann, ich darf Ihnen die Frage stellen, warum Sie es nicht bei den bisherigen Planungen belassen haben. Für ein Konzept – auch das weiß man – erhält man selten umfangreiches Lob von der Opposition. Das war in diesem Fall jedoch gegeben. Nach Vorlage des jetzigen Gesetzentwurfs kann und darf die Kritik seitens der FDP-Fraktion heute aber nicht ausbleiben.

Das bisherige Konzept sah bereits eine Ausweitung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts vor. Dass Sie nun einen jahrgangsübergreifenden Unterricht von Klasse 1 bis 4 flächendeckend herbeiführen wollen, hat mit dem ursprünglichen Gedanken des Grundschulkonzeptes, nämlich der qualitativen Sicherung von Standorten, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, Sie möchten die Dorfschule des 19. Jahrhunderts zurück.

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Jahrgangsübergreifender Unterricht kann dann erfolgreich sein, wenn Kinder unterschiedlichen Alters über einen ähnlichen Leistungsstandard verfügen. Viele von uns wissen aber, dass jahrgangsübergreifender Unterricht vor Ort leider nicht gut funktioniert – auch eine Folge unzureichender Fortbildungsmaßnahmen.

Dass in Ihrem heutigen Gesetzentwurf bei der deutlichen Ausweitung jahrgangsübergreifenden Unterrichts keinerlei Anstrengung für eine erweiterte Lehrerfortbildung zur Leistungsdifferenzierung auftaucht, ist ebenfalls ein Punkt, der dringend verbesserungswürdig ist.

(Beifall von der FDP)

Ein weiterer Punkt der Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf ist das Erzwingen – Herr Kaiser hat es schon angesprochen – der Vereinheitlichung der Unterrichtsorganisation an unterschiedlichen Teilstandorten. Es wäre problemlos möglich, an dem größeren Standort jahrgangsbezogen und am kleineren Schulstandort jahrgangsübergreifend zu unterrichten. Sie aber wollen auch gegen den Willen der Eltern oder von Schulträgern durchsetzen, dass der jahrgangsübergreifende Unterricht des kleineren Standorts zwingend zu einem jahrgangsübergreifenden Unterricht am größeren Standort führt. Dazu sagen wir: Eine derartige Bevormundung trägt die FDP so nicht mit.

(Beifall von der FDP)

Frau Löhrmann, ich habe Ihre Einladung zur Mitarbeit zu Beginn der Legislaturperiode ernst genommen. Ich muss mich allerdings fragen, ob die Einladung so ernst gemeint gewesen ist. Es ist für meine Fraktion schon schwer verständlich, wenn das Grundschulkonzept mit einem Gesamtschulgründungsprogramm verknüpft werden soll. Sie möchten, dass in Kommunen zukünftig zahlreiche Teilstandorte von Gesamtschulen errichtet werden können. Wir haben es heute Morgen schon angesprochen: Durch die Bevorteilung der Schulform Gesamtschule geht es Ihnen offensichtlich darum, andere Schulformen systematisch nach und nach auslaufen zu lassen.

Meine Damen und Herren der CDU, Sie müssen sich in dem Zusammenhang doch fragen, was Ihre Sekundarschule bzw. Ihr Schulkonsens heute eigentlich noch wert ist, wenn künftig Gesamtschulen mit drei Parallelklassen an einem Teilstandort in Nordrhein-Westfalen gegründet werden können.

(Beifall von der FDP)

Ein dritter Punkt, den wir kritisieren, ist die Möglichkeit der Aufhebung der Fachleistungsdifferenzierung an ebendiesen Gesamtschulen. Dass Rot-Grün an diese letzte Form der Differenzierung nun auch noch die Axt anlegt, ist weder pädagogisch noch organisatorisch zu begründen.

(Beifall von der FDP)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in Gänze lässt vermuten – insbesondere nach den Ausführungen von Frau Beer –, wohin die Reise gehen soll, nämlich: Möglichst viele Kinder unterschiedlichen Alters sollen in der Grundschule vom 1. bis zum 4. Schuljahr in einer Klasse unterrichtet werden, und auch anschließend soll keinerlei Differenzierung mehr bis zur 10. Klasse erfolgen.

Meine Damen und Herren, am Ende des Tages muss man die beiden Schulstufen, wie im Schulversuch PRIMUS, nur noch verbinden, und Schule von 1 bis 10 wird in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Einzug halten. Sollte der Weg so beschritten und sollten keine gravierenden Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, dann sind dies düstere Aussichten, die mir und meiner Fraktion große Sorgen bereiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP, Josef Hovenjürgen [CDU] und Klaus Kaiser [CDU])

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Gebauer. – Nun spricht für die Fraktion der Piraten Frau Pieper.

Monika Pieper (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ein bisschen blöd, das letzte Wort zu haben, weil eigentlich schon alles gesagt ist. Wir alle wissen, dass lange Schulwege für Kinder eine große Belastung sind, dass sie die Lernfreude beeinträchtigen können und für den Lernerfolg entscheidend sein können.

Aber Bildungspolitik ist auch Standortpolitik, denn die Grundschule spielt eine große Rolle für die örtliche Wirtschaft.

Frau Kraft erklärte gestern – ich zitiere mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident –: Der Stadtteil, das Quartier steht im Mittelpunkt. – Es werden sich aber kaum junge Familien mit Kindern ansiedeln, wenn es keine wohnortnahe Grundschule gibt. Als Folge ist in vielen Stadtteilen auch der Einzelhandel bedroht, Stadtteile überaltern. Ich habe den Eindruck, dass das einigen Kommunen gar nicht bewusst oder, im schlimmsten Fall, sogar egal ist. Im Vordergrund steht in einigen Kommunen einfach nur die Einsparung von Kosten.

In den ländlichen Regionen ist die Lage noch schlimmer. Häufig gibt es nur noch eine Schule. Wenn diese Standorte nicht erhalten werden, verlieren die betroffenen Gemeinden massiv an Lebensqualität. Dann werden junge Familien dort nicht wohnen bleiben.

Insofern ist das Gesetz ein gutes Gesetz. Ich möchte aber dennoch zwei kritische Anmerkungen machen:

Zum einen muss ich Herrn Kaiser und auch Frau Gebauer zustimmen: Dass bei Schulverbünden innerhalb von fünf Jahren eine einheitliche Unterrichtsorganisationsform erreicht sein muss, ist für viele Standorte sicherlich nicht durchführbar. Das setzt die Teilstandorte schon jetzt unter Druck. Dann stellt sich das Problem in fünf Jahren wieder. Das Argument einer einheitlichen Fortbildung ist hier für mich nicht stichhaltig. Neue Lernformen wie das kooperative Lernen ermöglichen durchaus auch dauerhaft unterschiedliche Organisationsformen. Darunter muss die Unterrichtsqualität nicht leiden.

Stichpunkt „Unterrichtsqualität“: Ja, es ist schwierig, die Unterrichtsqualität an den kleinen Schulen hochzuhalten. Wir müssen hier weiterdenken, auch über die fünf Jahre hinaus. Frau Löhrmann hat angestoßen, den Schulversuch PRIMUS zu starten, eine Schule von Klasse 1 bis 10. Das ist ein möglicher Weg; die Förderschulen machen es vor.

Grundschulen in Verbindung mit Sekundarschulen können eine Lösung sein. Gerade in ländlichen Bereichen bietet dieser Ansatz die Chance, ein qualitativ hochwertiges Angebot zu sichern. Ich könnte mir auch eine Schule von eins bis zehn vorstellen, die unser Konzept der fließenden Schullaufbahn umsetzt. Spannend finde ich, neue Wege zu denken und Visionen von einer guten Schule für alle zu entwickeln. Dieser Entwurf ist dazu ein erster Schritt.

Bei den Richtwerten zur Klassenstärke liegt NRW immer noch weit hinten. Ich weiß auch, dass ein Absenken des Richtwertes mit enormen Kosten verbunden sein wird. Trotzdem müssen wir uns gemeinsam darum bemühen, die Richtzahl weiter zu senken.

Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf auch eine Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes. Unbestritten ist: Der Mangel an Sonderschullehrern muss behoben werden. Inklusion kann nur gelingen, wenn mehr Sonderpädagogen in die Schule kommen. Ein 18-monatiges Aufbaustudium am Feierabend ist aber kein vollwertiger Ersatz für ein ordentliches Studium.

Wir wollen Inklusion an der Schule. Aber dafür sind angemessene Bedingungen und fachlich qualifizierte Lehrer notwendig. Hört man sich um, erfährt man aber, dass Lehrstühle – besonders im Fachbereich „Soziale und emotionale Entwicklung“ – gar nicht neu besetzt werden. – Das passt nicht. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Und die Ausbildung aller Lehrer muss im Hinblick auf Inklusion angepasst werden.

Bisher fand eine solche zusätzliche Qualifizierung unter Entlastung im Hauptamt statt. Die Lehrer unterrichten also während der Ausbildung weniger. Ich möchte gerne wissen, was das Ministerium plant. Für die ausgefallenen Stunden müssten weitere Lehrer eingestellt werden. Woher kommen die? Woher kommt das Geld für diese Lehrer?

Ich finde den Ansatz prima und ich freue mich auf eine spannende und konstruktive Diskussion im Schulausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Frau Pieper. – Für die Landesregierung hat sich noch einmal die zuständige Ministerin Frau Löhrmann zu Wort gemeldet.

Sylvia Löhrmann, Ministerin für Schule und Weiterbildung: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in der kurzen mir verbleibenden Zeit nur auf zwei Aspekte eingehen, Frau Gebauer, damit sich das nicht festsetzt, auch nicht in Ihrem Kopf:

Wir werden in Zeiten des demografischen Wandels grundsätzlich mehr Teilstandortlösungen haben. Für diesen Fall haben wir in das Gesetz etwas aufgenommen, damit wir in weiterführenden Schulen Schulstandorte für Kinder der Sekundarstufe I wohnortnah vorhalten können. Es ist doch widersinnig, etwas, was an Sekundarschulen geht, Gesamtschulen vorzuenthalten. Nur darum geht es. Es wird sich um ganz wenige Fälle handeln. Aber auch dort sorgen wir aufgrund des Wunsches der Kommunen dafür, Wohnortnähe zu realisieren. Mit Ideologie hat das überhaupt nichts zu tun.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube eher, Sie sind an der Stelle noch etwas ideologisch unterwegs.

Wir heben – das als weiteren Punkt – nicht die Leistungsdifferenzierung auf, sondern wir ermöglichen Gesamtschulen, Leistungsdifferenzierung ohne äußere Differenzierungen vorzunehmen, und setzen dabei auf Binnendifferenzierung, wie das manche Schulen heute schon erfolgreich praktizieren, zum Beispiel Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen, die mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet worden sind, denen also Qualität ausdrücklich attestiert wird.

Also: Ein bisschen abrüsten! Ganz in Ruhe diskutieren! Insofern freue auch ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. Wir sind am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache 16/815 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

7   Zusätzliche Belastungen für das Handwerk verhindern – Landesregierung muss sich für Änderungen bei der Fahrtenschreiberpflicht für LKW stark machen!

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 16/821

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/884 – Neudruck

Der Neudruck des Änderungsantrags ist zwar noch nicht im Raum, aber sozusagen in Entstehung. Ich kann aber schon auf ihn hinweisen und die Beratung eröffnen. Für die CDU hat Herr Dr. Bergmann das Wort.

Dr. Günther Bergmann (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein ganz anderes Thema: Wir haben gestern von der Ministerpräsidentin gehört, dass sie mit dem Mittelstandsgesetz angeblich die mittelständischen Unternehmer vor unnötiger Bürokratie bewahren will. Wir haben heute festgestellt, dass es diese Landesregierung bislang nicht ganz ernst mit dieser Entlastung des Mittelstands meint. An dieser Stelle sei noch einmal auf das Klimaschutzgesetz und das Tariftreuegesetz hingewiesen, die den Mittelstand in den kommenden Jahren doch sehr stark belasten werden.

Daher möchte die CDU-Landtagsfraktion der Landesregierung mit dem jetzt zur Abstimmung anstehenden Antrag die Gelegenheit geben, endlich etwas an ihrem Image beim Mittelstand und beim Handwerk zu tun.

Worum geht es? – Am 3. Juli hat das Europäische Parlament in erster Lesung mehrere Änderungen bei der Fahrtenschreiberpflicht für Kraftfahrzeuge vorgenommen. Bislang bestand eine Fahrtenschreiberpflicht nur für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Künftig soll diese Pflicht bereits bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t gelten.

Diese auf den ersten Blick vielleicht nicht signifikant wirkende Absenkung trifft vor allem den Mittelstand. So haben zum Beispiel Handwerkerbetriebe doppelt so viele Fahrzeuge genau in dem Gewichtssegment 2,8 bis 3,5 t wie im gesamten Segment ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Die Änderung trifft aber auch andere Branchen. Sie gilt etwa für den Blumenhändler aus Straelen im Kreis Kleve, der einmal in der Woche einen Wochenmarkt in Düsseldorf beliefert. Sie gilt für den Landwirt aus dem Münsterland, der seine Erdbeeren oder seinen Spargel auf die Märkte in Dortmund und Essen bringt und so weiter und so weiter.

Auf all diese mittelständischen Unternehmen kommt neben den Umrüstungs- und Wartungskosten enormer bürokratischer Aufwand zu. Denn die Betriebe müssen einen Tachografen nachrüsten – das kostet ungefähr 1.500 € pro Fahrzeug –, Kontrollkarten für Mitarbeiter erwerben, Software zur Datenverwaltung kaufen oder einen externen Dienstleister beauftragen, den Tachografen regelmäßig warten, den Tachografen und die Kontrollkarten regelmäßig auslesen, maschinenschriftliche Nachweise für die letzten 28 Tage vor Antritt der nachweispflichtigen Fahrt erbringen usw. 

Natürlich hat die EU Ausnahmeregelungen getroffen. Solange der Handwerker oder der Landwirt sich in einem Umkreis von 100 km um seinen Betrieb befindet, braucht er keinen Fahrtenschreiber. Überschreitet er aber auch nur ein einziges Mal im Jahr diese Grenze, besteht sofort Fahrtenschreiberpflicht – mit allen Konsequenzen. Ein Messeauftritt oder ein Großauftrag mit einer Distanz von 101 km führt also direkt zur Fahrtenschreiberpflicht.

Der Kollege Nachredner wird wahrscheinlich gleich seinen Änderungsantrag vorstellen. Er wird wahrscheinlich darauf hinweisen, dass die Absenkung der Tonnenbegrenzung grundsätzlich wichtig für die Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen ist. Er wird wahrscheinlich darauf hinweisen, dass nur so die Kleintransporter und Sprinter des Transportgewerbes effektiv kontrolliert werden können, um Unfälle, etwa durch Übermüdung, zu reduzieren. Er wird wahrscheinlich darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag unproblematisch sei, da man Ausnahmeregelungen für das Handwerk fordere.

Lassen Sie mich dazu gleich hier für die CDU-Fraktion Stellung beziehen.

Erstens. Eine Ausnahme nur für Handwerker greift aus unserer Sicht zu kurz, da auch viele andere Berufsgruppen, bei denen der Transport von Waren oder Material nicht Haupterwerbszweck, sondern absolute Nebentätigkeit ist, von den Änderungen betroffen sind.

Zweitens. Eine Ausnahmeregelung nur für Handwerker ist europarechtlich kaum durchsetzbar. Der WHKT hat uns in mehreren Gesprächen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für eine Ausnahmeregelung nur für das deutsche Handwerk keine Chancen in der EU sieht. Der von uns eingebrachte Antrag hat daher größere Aussichten auf Erfolg in Brüssel – und darum sollte es uns allen im Interesse von Mittelstand und Handwerk heute ja eigentlich gehen.

Drittens. Die Absenkung der Tonnenbeschränkungen wird nicht zu mehr Verkehrssicherheit auf deutschen Straßen führen. Wie Ihnen der Verkehrsminister bestätigen kann, besteht für Fahrzeuge des Transportgewerbes mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t heute ohnehin schon eine Aufzeichnungspflicht für die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer. Das Gegenteil ist also der Fall. Durch eine allgemeine Absenkung ist eher zu befürchten, dass das Transportgewerbe, wie es zum Teil schon jetzt zu beobachten ist, auf noch kleinere Fahrzeuge umsteigt, für die gar keine Nachweispflicht existiert. Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führt das also nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Interesse unseres Mittelstandes möchte ich Sie daher um Zustimmung zu dem CDU-Antrag bitten. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Bergmann. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Bischoff.

Rainer Bischoff (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bergmann als Vorredner der CDU, Ihre einführenden Bemerkungen, die Landesregierung meine es nicht ernst mit der Mittelstandsförderung und Sie als CDU müssten ihr die Gelegenheit bieten, ihre Mittelstandsfreundlichkeit an diesem Thema deutlich zu machen, sind an Realitätsferne nicht zu überbieten.

Das erste Stichwort, das ich mir aufgeschrieben hatte, bevor Sie das überhaupt gesagt haben, lautet: Ihr Antrag ist völlig überflüssig. Die Landesregierung hat der Position, die Sie in Ihrem Antrag darstellen, im Bundesrat bereits zugestimmt. Im Bundesrat hat es dafür eine Mehrheit gegeben. Das Ganze wird mit der Bundesregierung verhandelt. Wenn Sie ein bisschen recherchiert hätten, wüssten Sie das natürlich. Ich behaupte auch einmal, dass Sie das längst wissen.

Trotzdem stellen Sie sich hierhin und behaupten, Sie müssten die Landesregierung erst dazu bringen, dass sie überhaupt einmal etwas für den Mittelstand tut. Ich glaube, das war gerade Ihre Jungfernrede. Da haben Sie aber schon eine gewisse Chuzpe bewiesen. So etwas ist schon dreist. Das kann man nicht anders sagen. Nun ist man mit Jungfernrednern ein bisschen vorsichtig. Aber das ist in der Tat so. Sie haben also das als Antrag übernommen, was die Landesregierung schon gemacht hat, und stellen sich hierhin und sagen, Sie müssten sie erst einmal auf den richtigen Weg führen.

Zweiter Punkt: Sie haben eben noch einmal erklärt, Ihr Antrag sei im Vergleich zu dem Änderungsantrag der drei Fraktionen, der gerade durch den Präsidenten angekündigt worden ist, der erfolgversprechendere. Fragen Sie einmal bei Herrn Ramsauer im Bundesverkehrsministerium nach! Er hat in den letzten Tagen von der Landesregierung Schriftverkehr bekommen, in dem ihm Ihre Position als Position der Landesregierung mitgeteilt worden ist. Sinngemäß antwortet er folgendermaßen: Mit dieser Position hat man in Brüssel überhaupt keine Chance.

Warum sollte ausgerechnet Ihr Antrag diese Chance erhöhen? Darüber müssen Sie mit Herrn Ramsauer wirklich einmal in Ruhe diskutieren. Das empfehle ich Ihnen sehr. Ich kann Ihnen auch sagen – Sie sind noch neu im Parlament –, dass unsere Bahnfahrkarte auch für die Fahrt nach Berlin gilt. Sie können also einfach dorthin fahren, ohne Kosten zu haben. Reden Sie einmal mit ihm! Dann wird er ihnen das, was er Herrn Duin alles schon geschrieben hat, noch einmal erklären können.

Dieser ganze Antrag scheint mir also eine Farce zu sein. Wir haben versucht, aus dieser Farce mit unserem Änderungsantrag zumindest noch etwas zu machen. Am Anfang hatten wir überlegt, hier einfach darauf hinzuweisen, dass Ihr Antrag völlig überflüssig ist, weil die Landesregierung schon alles macht, und den Antrag abzulehnen. Dann haben wir aber überlegt, das nicht zu tun, sondern die Interessen des Handwerks, die wir wie Sie im Auge haben – das ist ja vernünftig; das ist überhaupt keine Frage –, mit den Notwendigkeiten der Verkehrssicherheit zu verbinden. So ist unser Änderungsantrag auch aufgebaut, dem die Piraten jetzt auch noch beigetreten sind.

Wir berufen uns übrigens auf Herrn Wittke als ehemaligem Verkehrsminister – wenn Sie bei Herrn Ramsauer durch sind, sollten Sie einmal mit ihm sprechen –, der da noch näher ist. Er hat genau davor gewarnt, dass die Kleintransporter unter 3,5 t eine sehr hohe Unfallgefahr mit sich bringen – übrigens im Wesentlichen durch Übermüdung der Fahrer. Das liegt alles schriftlich vom Verkehrsminister Wittke vor. Er ist jetzt nicht im Saal, aber gehört Ihrer Fraktion an. Vor oder nach dem Gespräch mit Herrn Ramsauer sollten Sie also vielleicht noch mit Herrn Wittke reden. Das ist in dieser Fragestellung möglicherweise auch erhellend.

Wenn Sie das gemacht hätten, gäbe es überhaupt keine Antwort auf die Frage, warum Sie dann unserem Änderungsantrag nicht zustimmen. Man kann hier nur auf eine Idee kommen, wenn man Herrn Laschets Presseinterviews der letzten Wochen gelesen hat. Herr Laschet, Ihr neuer Landesvorsitzender, hat immer betont, man müsse die Wirtschaftskompetenz der Union jetzt deutlich steigern. Hier stellen Sie einen Antrag, in dem Sie schreiben, was der Zentralverband des Deutschen Handwerks will, und nicht auf die Verkehrssicherheit eingehen. Die Verkehrssicherheit ist Ihnen offensichtlich egal. Wenn Sie Ihre Wirtschaftskompetenz steigern wollen, ist das vielleicht auch nur hinderlich.

Wenn das das Vorgehen ist, Ihre Wirtschaftskompetenz zu steigern, nämlich zulasten der Verkehrssicherheit, wünsche ich nur noch: Gute Nacht! Ich glaube nicht, dass Sie damit wirklich weiterkommen und besonders viel Zufriedenheit bei der Bevölkerung und zukünftig Wählerstimmen erreichen werden. Aber wenn das Ihr Weg ist, dann sei es Ihr Weg. Ich werde dem nicht entgegentreten.

Vielmehr werbe ich für den Antrag der drei Fraktionen, der jetzt vorliegt. Da verbinden wir in der Tat die Interessen des Handwerks mit den Interessen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Ich halte das für sehr gelungen. Ich denke, dem kann möglicherweise auch die FDP noch zustimmen. Dann hätten wir eine ziemlich große Mehrheit im Landtag Nordrhein-Westfalen. – Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Bischoff. – Dem Pult nähert sich der Sprecher der Grünen für Verkehrspolitik, Herr Kollege Klocke.

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Bergmann von der CDU, wir hatten Ihnen ja angeboten, diesen Antrag zusammen zu machen, weil es durchaus Gemeinsamkeiten in den Anträgen gibt. Die Rückmeldung, die uns erreichte, war: Es gibt zwar Gemeinsamkeiten, aber Sie haben ja eine eigene Mehrheit. SPD und Grüne können das ja gemeinsam beschließen.

Es geht bei der heutigen Debatte um einen Ausgleich zwischen auf der einen Seite Handwerker- und Wirtschaftsfreundlichkeit – das haben Sie angesprochen – und auf der anderen Seite – das haben Sie leider vergessen – um Verkehrssicherheit. Es geht darum, die Sicherheitsinteressen der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu schützen. Wenn Sie den Verkehrssicherheitsbericht, den der Kollege Bischoff eben angesprochen hat, erstellt im Jahre 2004, letztlich veröffentlicht erst zum Jahresbeginn 2006 vom damaligen Verkehrsminister Wittke, gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass das, was SPD und Grüne in ihrem Änderungsantrag geschrieben haben, exakt das ist, was 2006 Ihr damaliger Verkehrsminister gefordert hat, nämlich 3,5 t als Ausnahmeregelung für Handwerkerinnen und Handwerker und die Erweiterung des Radius.

Wir kommen ja den Handwerkern entgegen. Bisher gilt ein deutlich geringerer Radius. Wenn wir von einem Radius von 50 km, wie es bisher der Fall ist, auf einen Radius von 150 km gehen, dann kommen wir dem Handwerk eindeutig entgegen. Wenn ich Unternehmer wäre, ohne sozusagen den Blick auf andere Aspekte des täglichen Daseins zu werfen, dann würde ich sagen: Freigabe für alles ist letztlich für mein Unternehmen das Beste, möglichst kostenfrei halten, möglichst keine Abgaben, möglichst keine Maut, möglichst keine Verkehrssicherheit im Blick haben. Das kostet alles nur.

Aber wir sind das Parlament, die gewählte Legislative, und wir haben die Aufgabe, einen Interessenausgleich herzustellen. Und der Interessenausgleich zwischen Verkehrssicherheit und Handwerkerfreundlichkeit ist niedergelegt im Änderungsantrag, den SPD und Grüne und jetzt auch mit Unterstützung der Piraten auf den Weg gebracht haben. Wir sagen, es braucht eine Fahrtenschreiberpflicht für Handwerkerfahrzeuge ab 3,5 t, und wir erweitern entsprechend den Radius.

Von daher sind Sie von der CDU eingeladen, uns zu unterstützen. Es ist bereits gesagt worden, dass diese Linie in Berlin geteilt wird. Insofern wäre es gut, wenn Sie sich einmal bei Ihren Berliner Kollegen kundig machen würden. Wir werden dort mit Sicherheit nicht blockiert werden.

Herr Bergmann, Sie können ruhig eine Zwischenfrage stellen. Sie sind die ganze Zeit am Monologisieren. Sie dürfen mir gerne eine Frage stellen, wenn Sie möchten, oder wir tauschen uns später aus.

Die Linie der Vernunft in dieser Frage ist das, was wir in dem Antrag vorgeschlagen haben. Die Einladung geht an CDU und FDP, das entsprechend zu beschließen. Ich finde, das ist ein gutes Signal an das Handwerk, aber auch an die Verkehrssicherheit. Wer sich ein bisschen damit beschäftigt, bekommt mit, wie viele schwere Lkw-Unfälle und auch Kleintransporterunfälle wir ständig haben. Da muss man sich nur die „Aktuelle Stunde“ vom WDR ansehen oder die Zeitungsberichte lesen. Das ist leider Alltag auf unseren Straßen. Deswegen sind wir dagegen, dass wir sozusagen alles freistellen, sondern wir wollen eine Fahrtenschreiberpflicht grundsätzlich für Fahrzeuge von 2,8 t, wie die EU das sagt, und mittels einer Ausnahmeregelung für Handwerker in einem begrenzten Radius für Fahrzeuge von 3,5 t. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Klocke. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Bombis.

Ralph Bombis (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist die zweite Rede, die ich in diesem Hause halten darf, und ich muss schon sagen, dass ich einigermaßen irritiert bin.

(Minister Ralf Jäger: Das legt sich!)

– Nach einem solchen Verfahren, das ich eben erleben musste, befürchte ich, dass ich auch noch nach geraumer Zeit irritiert sein werde.

Das Problem ist, man bereitet sich ja – das wird Ihnen ähnlich gehen – ein wenig auf so eine Rede vor, gerade wenn es erst die zweite ist. Dann höre ich, dass es Gespräche gegeben hat, zu denen alle Fraktionen eingeladen worden sind, um einen gemeinsamen Antrag zustande zu bekommen. Ich bemerke dazu: Mit meiner Fraktion hat niemand geredet.

(Christof Rasche [FDP]: So ist das!)

Ich füge hinzu: Ich habe Kenntnis bekommen von dem Änderungsantrag unmittelbar vor dem Beginn der Debatte, bzw., wie es der Präsident richtigerweise gesagt hat, den Neudruck habe ich noch gar nicht zur Kenntnis bekommen. Das heißt, ich befinde mich im Moment in einer mich etwas verunsichernden Position.

(Zuruf von der CDU: Mit Recht!)

Zum Inhalt möchte ich nur ganz kurz sagen: Selbstverständlich ist uns als FDP-Fraktion massiv daran gelegen, für das Handwerk in seinem Sinne eine Grundlage zu schaffen, dass diese Überbürokratisierung, die sich in Brüssel andeutet, nicht zum Tragen kommt.

Lieber Herr Kollege von der SPD, ich muss Ihnen sagen: Wenn doch die CDU-Position exakt die Position der Landesregierung ist, wie Sie es eben gesagt haben, dann verstehe ich nicht ganz, warum Sie der Auffassung waren, es müsse ein Änderungsantrag her. Aber das ist sicherlich Ihr parlamentarisches Recht.

Davon abgesehen muss ich sagen: Der Änderungsantrag, zumindest wenn er in der vorletzten Fassung, die ich habe, zum Tragen käme, besorgt mich in verschiedener Hinsicht. Ich finde schon, dass deutlich gemacht werden muss, dass wir etwas für das Handwerk tun. Ich bin schon der Auffassung, dass es richtig ist, deutlich zu machen, dass es eine Verbesserung für das Handwerk gibt. Ich sage aber offen: Ich bin im Moment nicht in der Lage, zu überblicken, welche mittelständischen Betriebe – und das betrifft dann möglicherweise auch Minister Duin – von so einer Regelung noch belastet werden könnten, Betriebe, die nicht originär zum Handwerk gehören,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

aber nicht in erster Linie Berufskraftfahrer als Mitarbeiter haben, bei denen ich die Fahrtenschreiberpflicht durchaus nachvollziehen kann.

Von daher gestehe ich freimütig zu: Ich überblicke das nicht in der Gesamtheit, will aber im Namen meiner Fraktion ganz deutlich sagen: Wir werden einer Regelung für das Handwerk und im Sinne des Handwerks nicht entgegenstehen. Ich halte das Verfahren für äußerst bedenklich. Ich glaube aber, dass wir im Sinne der Handwerkerschaft zu einer Verbesserung kommen müssen. Von daher werden wir dem Änderungsantrag unsere Zustimmung geben in der Hoffnung, dass keine weiteren Belastungen für die mittelständische Wirtschaft in anderer Weise damit verbunden sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Bombis. – Für die Fraktion der Piraten spricht nun Herr Kollege Fricke. – Herr Kollege Fricke, gehe ich recht in der Annahme, dass dies heute Ihre erste Rede ist.

Stefan Fricke (PIRATEN): Ja.

Vizepräsident Oliver Keymis: Dann darf ich Ihnen im Namen des ganzen Hauses dafür guten Erfolg wünschen, wie wir das bei allen tun, die ihre erste Rede halten.

(Allgemeiner Beifall)

Stefan Fricke (PIRATEN): Vielen Dank.

Vizepräsident Oliver Keymis: Wir freuen uns auf Ihren Beitrag. Bitte schön.

Stefan Fricke (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben ja schon einige Fakten klargestellt; aber ich möchte hierzu noch ergänzen.

Dieses EU-Gesetz hat bereits den Bundesrat passiert, und zwar in der Sitzung am 23.09.2011.

Keines der CDU-Länder hatte sich mit Widerspruch zu Wort gemeldet. Daher ist es schon sehr verwunderlich, wenn das Thema jetzt – ein Jahr später! – hier auf die Tagesordnung des Landtags kommt.

Ich möchte ergänzen, dass uns Piraten bei diesem EU-Thema hier ganz andere Dinge am Herzen liegen. In der zur Debatte stehenden EU-Richtlinie geht es versteckt vor allem um Probleme des Datenschutzes und der unzulässigen Überwachung von Menschen.

Um es kurz zu beschreiben: Laut diesem EU-Gesetzentwurf sollen die Bestimmungen über die Pflicht zur Anwendung von Fahrtenschreibern derart erweitert werden, dass die Lenker unter anderem über georeferenzierte Systeme des Typs GNSS – eine Art interaktives GPS – permanent lokalisiert werden können, und auch eine Fernabfrage soll in Zukunft möglich werden.

Das heißt, es wird offene Schnittstellen geben, die auf große Entfernungen – in etwa 50 bis 100 Meter – über Funk erreichbar und damit noch problematischer als die bisherigen kontaktlosen Fernauslesesysteme sind.

Dem Schutz der Daten wurde hier wenig Aufmerksamkeit gewidmet, ebenso wenig der Tatsache, dass damit jedem Lenker eines betroffenen Fahrzeugs quasi eine elektronische Fußfessel angelegt wird. Und die bitteren Erfahrungen aus der Sicherheitsproblematik bei der elektronischen Gesundheitskarte eGeK, dem ePass und ePerso werden dabei völlig ignoriert. Damit kann Daten-Schindluder getrieben werden.

Wir sehen natürlich auch die Probleme des Handwerks und unterstützen daher den eingebrachten Änderungsantrag. Wir sehen ihn als guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Verkehrssicherheit und dem Handwerk an. Den meist kleinen Betrieben sollen durch die Fahrtenschreiberpflicht keine zusätzlichen Kosten entstehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von den PIRATEN: Historisch!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Kollege Fricke. – Wir haben als nächsten Redner den zuständigen Minister der Landesregierung am Pult. Das ist unser Minister Herr Schneider.

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der CDU-Antrag greift Befürchtungen des Handwerks auf, dass aufgrund der schon vielfach zitierten EU-Vorschriften zusätzliche Belastungen auf das Handwerk zukommen. Der Entwurf der EU-Verordnung, auf die sich die CDU bezieht, ist bereits Mitte letzten Jahres im Bundesrat beraten worden. Die Landesregierung hat damals im Bundesrat Änderungsanträge unterstützt, mit denen Erleichterungen für das Handwerk durchgesetzt werden sollten. So hat sie sich für die Ausweitung des Ausnahmeradius auf 150 km statt 100 km ausgesprochen. Weiter haben wir uns für ein vollständiges Entfallen der bisherigen 7,5-t-Grenze eingesetzt, ab der bisher im Handwerk die Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers gilt.

Die Anträge haben im Bundesrat eine Mehrheit gefunden. Damals war aber noch nicht absehbar, dass das Europäische Parlament vorschlagen würde, die Fahrtenschreiberpflicht generell von bisher 3,5 t auf Fahrzeuge bis 2,8 t auszuweiten. Vor allem bei den gewerblichen Lieferdiensten erscheint es sinnvoll, die Kontrollmöglichkeiten über die Lenk- und Ruhezeiten zu verbessern. In diesem Sinne argumentieren auch die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten in ihrem Änderungsantrag.

Von dieser geplanten Regelung wäre derzeit auch eine große Zahl von Handwerksbetrieben in NRW betroffen. Handwerksbetriebe müssten ihre Fahrzeuge unterhalb von 3,5 t bis 2,8 t mit Kontrollgeräten nachrüsten oder auf Fahrten außerhalb des Ausnahmeradius verzichten, der mit 100 km vorgesehen ist. Das ist, füge ich hinzu, zweifelsohne geschäftsschädigend. Für die Handwerksbetriebe wäre diese Regelung eine zusätzliche finanzielle und bürokratische Belastung. Insofern sollte versucht werden, zu erreichen, dass das Handwerk von jeder Verschärfung ausgenommen wird.

Zum aktuellen Verfahrensstand der Rechtsetzung auf der EU-Ebene: Die derzeitige Präsidentschaft strebt zu der Verordnung einen gemeinsamen Standpunkt zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission an. Da die Bundesregierung im Rahmen der Ratsverhandlungen einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Rechtsetzung hat, hat sich unser Wirtschaftsminister bereits am 15. August mit einem Schreiben an den Bundesverkehrsminister gewandt und ihn gebeten, sich für eine handwerkerfreundliche Lösung einzusetzen.

In seinem Antwortschreiben stellt Bundesverkehrsminister Ramsauer fest, dass er die Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung teilt, aber seine Bemühungen auf der EU-Ebene bislang keinen Erfolg hatten. Dies zeigt nur: Die Bundesregierung muss in Brüssel deutlicher werden, damit für unsere mittelständischen Unternehmen mehr rauskommt.

Die Landesregierung wird zudem die Möglichkeit nutzen, über die Mitglieder des Europäischen Parlamentes aus Nordrhein-Westfalen auch auf den vorliegenden Fall Einfluss zu nehmen.

Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU geht ins Leere, weil wir keine weiteren Aufforderungen benötigen, uns für berechtigte Belange des Handwerks einzusetzen. Wir brauchen hier keine Belehrungen. Sie können sicher sein: Diese Landesregierung steht an der Speerspitze der Bewegung, wenn es darum geht, den Mittelstand zu fördern.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich sage Ihnen – das sei mir als sozialdemokratischem Arbeitsminister gestattet –: Ein Sozialdemokrat braucht von Ihnen überhaupt keine Belehrungen, wenn es um Handwerk geht.

(Beifall von der SPD)

Wir waren immer eine Partei der Handwerker und der Intellektuellen seit Bebel und Friedrich Eberts Zeiten.

Noch einmal: Wir brauchen keine Belehrungen. Die Landesregierung schließt sich dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der Piraten an und freut sich, wenn jetzt die FDP auch zustimmt. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Schneider.

Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar so, wie wir es immer halten, nämlich erstens über den Änderungsantrag und zweitens über den Antrag der CDU-Fraktion.

Ich will noch einmal der guten Ordnung halber darauf hinweisen. Der Neudruck des Änderungsantrags Drucksache 16/884 unterscheidet sich von dem Änderungsantrag, der vorgelegt wurde, nur dadurch, dass die Fraktion der Piraten mit aufgedruckt wurde. Inhaltlich ist er gleich. Nur damit da keine weitere Verwirrung entsteht.

Also stimmen wir zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten Drucksache 16/884 – Neudruck. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – FDP, SPD, Grüne und Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen?

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mit großer Mehrheit im Hohen Hause angenommen.

Wir kommen – zweitens – zur Abstimmung über den Inhalt des so geänderten Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 16/821. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne, Piraten fast komplett, FDP komplett. Nehmen wir es einmal so auf. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Inhalt des so geänderten Antrags der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion mit den Stimmen von Piratenfraktion, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

8   Modernes Regieren im digitalen Zeitalter – Open Government Strategie für Nordrhein-Westfalen vorantreiben!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/811

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Vogt das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir einen Hinweis erlauben darf: Es ist möglicherweise dem Umbau geschuldet, aber akustisch ist es jetzt lauter, wenn Sie miteinander sprechen, als vor dem Umbau. Ich weiß nicht, ob es Ihnen auch auffällt. Uns hier oben ist das aufgefallen. Ich kriege schon Ermahnungen von meinen Schriftführern, das auch einmal anzumerken. Das habe ich hiermit getan. Seien Sie bitte ein bisschen leiser im Gespräch, oder hören Sie am besten dem Redner, der Rednerin hier vorne zu.

Herr Kollege Vogt, Sie haben das Wort.

Alexander Vogt (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Modernes Regieren im digitalen Zeitalter – so ist der Antrag von SPD und Grünen überschrieben. Dass die rot-grüne Landesregierung bereit ist, Regierungsarbeit anders anzupacken und neu zu denken, hat sie schon in der letzten Legislaturperiode gezeigt. Hier in NRW wurde die erste Minderheitsregierung gestaltet, die erfolgreich durch eine neue Art von Beteiligung im Parlament fast zwei Jahre lang viele positive Projekte auf den Weg gebracht hat. Schon hierbei galt, Betroffene zu Beteiligten zu machen.

Der vorliegende Antrag setzt dieses Ziel fort. Wir wollen hiermit Politik transparenter machen. Wir wollen die Meinung und das Wissen von Bürgerinnen und Bürgern noch mehr in Entscheidungen mit einbeziehen. Hierzu werden wir natürlich die modernen Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.

Aber um diese Art des Open Government zu praktizieren, bedarf es eines Kulturwandels auch innerhalb der Verwaltung. Es wird ein fortlaufender Prozess sein. Neben der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen und der Bereitstellung vorhandener Daten verstehen wir unter Open Government auch die verstärkte Teilhabe an der Willensbildung durch Bürgerinnen und Bürger.

Um die Teilhabe an politischen Prozessen zu stärken, hat die rot-grüne Landesregierung schon in der vergangenen Legislaturperiode eine Reihe von Online-Konsultationen durchgeführt. So wurden unter anderem Vorschläge und Anregungen zur Entwicklung des Medienpasses, zur Eine-Welt-Strategie und zum Jugendmedienschutz gesammelt und diskutiert. Hieran haben sich neben Bürgerinnen und Bürgern auch viele Fachleute und Verbände beteiligt. Auf diesen Erfahrungen mit diesen Online-Konsultationen muss weiter aufgebaut werden. Auch für diejenigen, die noch nicht über die technische Ausstattung verfügen oder die Medienkompetenz mitbringen, muss eine noch bessere Beteiligung ermöglicht werden.

Neben der Bürgerbeteiligung ist die freie Bereitstellung von Daten ein Bestandteil des Open Government. Die Idee hinter Open Data ist, dass Daten, die in der Verwaltung vorhanden sind und deren Erhebung übrigens mit Steuergeldern bezahlt wurde, wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Bisher sind schon einige Datenbestände der Landesverwaltung im Netz vorhanden.

Die Bereitstellung auf einer einheitlichen Plattform nach Kriterien, die die Open Data Working Group definiert hat, bietet Chancen für unsere Wissensgesellschaft und auch wirtschaftliches Potenzial. Aus diesen Daten können neue Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen entwickelt werden. Um neue Anwendungen voranzutreiben, sollen Wettbewerbe für Entwicklerinnen und Entwickler durchgeführt werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Es ist selbstverständlich, dass bei der Veröffentlichung der Daten die Datenschutzaspekte berücksichtigt werden müssen, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Open Government ist ein fortlaufender Prozess. Die Entwicklung einer Strategie wird ein erster Schritt sein. Neben dem Land sollen auch lokale Open-Government-Projekte unterstützt werden. Seitens des Landes werden zur Umsetzung der Open-Government-Initiative Ressourcen notwendig werden. Hierzu zählen auch die Qualifikation der Bediensteten des Landes und ihre Beratung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam die Chancen nutzen, die der Antrag dafür bietet, dass politische Entscheidungen mehr Akzeptanz erfahren, die Ideen der Menschen mehr einbezogen und letztendlich auch Verwaltungskosten reduziert werden können. Über die weitere Umsetzung werden wir gemeinsam in den Fachausschüssen diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die zweite antragstellende Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Bolte. Bitte schön.

Matthi Bolte (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Die globale Informationsinfrastruktur wird nicht bloß eine Metapher für eine funktionierende Demokratie sein, tatsächlich wird sie das Funktionieren der Demokratie verbessern, indem sie die Teilhabemöglichkeiten für die Bürger erweitert.“

Diesen Satz sagte der damalige US-Vizepräsident Al Gore vor der ITU 1994. Das war das Jahr, in dem der damalige deutsche Bundeskanzler auf die Frage, was er für den Ausbau der deutschen Datenautobahn zu tun gedenke, antwortete, man müsse schon einmal etwas gegen das ständige Stop and Go auf deutschen Autobahnen tun, aber die fielen leider unter die Oberhoheit der Länder.

Das verdeutlicht zweierlei: zum einen, dass es Menschen gab, die die riesigen Potenziale der Digitalisierung, unsere Demokratie voranzubringen, früh erkannt haben, und zum anderen, dass wir in Deutschland in diesem Bereich großen Nachholbedarf haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass wir – die Fraktionen von SPD und Grünen – es sind, die heute diesen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und zu mehr Beteiligung im digitalen Zeitalter anstoßen.

Ich habe heute Mittag vom Kollegen Paul gehört, dass Sie uns mit Rat und Tat zur Seite stehen möchten. Ich interpretiere das als ein freundliches Angebot zur konstruktiven Mitwirkung in dem Prozess, der vor uns liegt. Ich gehe davon aus, es wird sich dann zeigen, dass auch bei den antragstellenden Fraktionen bereits ein gewisser Sachverstand vorhanden ist, ebenso wie bei der Landesregierung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Punkte aus dem Antrag hervorheben: Erstens. Wir bieten heute kein fertiges Produkt an; denn Open Government ist ein Prozess, der auch immer heißt, etwas zuzulassen, sich auf Neues einzulassen sowie unkonventionelle Vorschläge und unkonventionelle Formen zu nutzen. Das werden wir tun. Wir machen heute den parlamentarischen Aufschlag. Auch von der Landesregierung sind schon wichtige Impulse gekommen.

Aber eine Open-Government-Strategie wird erst dadurch gut, dass sie in der Diskussion mit der Bevölkerung entwickelt und stetig weiterentwickelt wird. Deswegen werden wir genau diesen Weg gehen und schlagen ihn in unserem Antrag vor.

Zweitens. Wir haben auf der inhaltlichen und auf der technischen Ebene wichtige Pflöcke eingeschlagen. Das gilt insbesondere für Open Data. Dass es gelungen ist, die Open Government Data Principles als Leitgedanken einer Open-Data-Strategie in diesem Antrag festzuschreiben, ist ein Erfolg, den wir in der Umsetzung auch Realität werden lassen müssen.

Ich weiß, dass das an einigen Stellen in der Umsetzung nicht ganz einfach sein wird. Beispielsweise wird die Frage einer angemessenen Lizenzierung der bereitgestellten Daten im Prozess zu Diskussionen führen. Vor diesem Hintergrund ist es absolut notwendig, Strategien zum verstärkten Einsatz freier Lizenzen zu entwickeln, ebenso wie es erforderlich ist, die teils noch bestehenden Unsicherheiten im Umgang mit freien und offenen Lizenzmodellen abzubauen.

Drittens. Wir zollen in unserem Antrag den lokalen Initiativen, die bereits jetzt in den Bereichen Open Government und Open Data viel leisten, unseren Respekt und sprechen Ihnen unsere Anerkennung aus. Ich finde, auch das ist wichtig; denn ohne dieses Engagement geht es nicht. Ohne dieses Engagement kommt unser Vorhaben, Nordrhein-Westfalen für das digitale Zeitalter fit zu machen, nicht voran.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dieses Engagement wird auch durch die Wettbewerbe gefördert und unterstützt, die wir ebenfalls als Bestandteil einer Open-Government-Strategie vorschlagen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, vor uns liegt ein Prozess: ein Prozess der parlamentarischen Beratung, ein Prozess der Strategieentwicklung und ein Prozess der Partizipation. Das wird spannend und nicht ganz einfach werden. Aber wir müssen diesen Weg gehen. Wir müssen ihn nach vorne gestalten; denn die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft nachhaltig.

Es wäre ein historischer Fehler, die riesigen Chancen und großen Potenziale, die sich für unsere Gesellschaft bieten, zu verpassen; denn – zum Abschluss möchte ich noch einmal aus Al Gores Rede zitieren – „das Internet bringt Folgen, die sogar größer sind als Fußball“. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Als nächstem Redner erteile ich für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Sieveke das Wort.

Daniel Sieveke (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bolte, das ist so etwas mit dem Prozess. Da ich heute in der Diskussion den Vorschlag mitbekam, dass über diesen Antrag vielleicht direkt abgestimmt werden soll, muss ich sagen: Das passt natürlich nicht zu einem Prozess. – Aber Sie haben sich dann ja entschieden, den Antrag in die weiteren Beratungen zu geben.

Mit dem vorliegenden Antrag fordern Sie die Landeregierung auf, eine Open-Government-Strategie für Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Das bedeutet, Datenbestände der öffentlichen Verwaltung im Internet frei zugänglich zu veröffentlichen und nutzbar zu machen. Auf diese Weise könnten beispielsweise Statistiken, Geodaten, Verkehrsinformationen, Fluglärmkarten, Exportzahlen und vieles mehr einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Insgesamt sollen durch Open Government vor allem auch mehr Teilhabe an der Willensbildung in Verwaltung und Regierung ermöglicht und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Bürgern etabliert werden.

Diese Ziele und damit auch der Ansatz, Open Government in Nordrhein-Westfalen auszubauen, sind grundsätzlich begrüßenswert. Die CDU unterstützt die politische Entwicklung in dieser Richtung sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene.

Erst im Juli 2012 hat das Bundesinnenministerium eine Auftragsstudie mit dem Titel „Open Government in Deutschland“ veröffentlicht. Im Geleitwort dieses fast 600 Seiten starken Werks hat der Bundesinnenminister das Potenzial von Open Government bewertet. Ich zitiere:

„Offene Daten sind ein ökonomischer Schatz. Wenn diese Fachinformationen öffentlich bereitstehen und nutzbar sind, können neue Anwendungen, Dienstleistungen mit Mehrwert und neue Geschäftsmodelle entstehen. Offene Daten sind somit die Basis für Innovationen. Die EU-Kommission schätzt das wirtschaftliche Potenzial von Verwaltungsdaten in der Europäischen Union auf insgesamt 40 Milliarden Euro jährlich. Offene Daten und Informationen sind zudem Grundstein für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Sie bilden die Grundlage für Meinungsbildung und damit für Mitsprache und Mitbestimmung in unserer repräsentativen Demokratie.“

Meine Damen und Herren, Sie sehen also, dass gerade auch die Unionsparteien eine bürgerfreundliche, offene und transparente Verwaltung wollen. Damit möchte ich an dieser Stelle nicht weiter auf die inhaltliche Ausgestaltung einer Open-Govern­ment-Strategie eingehen. Wir werden sicherlich über sehr wichtige Details wie die Informationsrechte der Parlamente, das heißt vom Landtag über die Landschaftsversammlung und die Kreistage bis hin in die Stadt- und Gemeinderäte, zu sprechen haben. Wir werden sicherlich weitgehende Übereinstimmung feststellen, wenn es zum Beispiel um die Belange sonst bewusst nichtöffentlicher Verwaltungsunterlagen geht, beispielsweise während laufender Vertragsverhandlungen oder ähnlicher sensibler und auch richtigerweise vollständig verwaltungs- und parlamentsinterner Informationen. Wir werden selbstverständlich die technischen Machbarkeiten oder gegebenenfalls zu überwindende Hürden und einige Details mehr zu erörtern haben.

Damit sind wir auch ganz schnell bei dem vielleicht entscheidenden Kriterium, wenn es um Open Govern­ment geht. Darüber sprechen Sie gar nicht. Neben allem Wünschenswerten und technisch Machbaren ist zu fragen, wie die Kosten aussehen und wie es um die Finanzierung steht. Welche finanziellen Auswirkungen der vorliegende Antrag auf den Landeshaushalt hat, wird darin leider mit keiner Silbe erwähnt. Die pauschale Forderung, die Landesregierung solle dazu die erforderlichen Ressourcen bereitstellen, ist mir einfach zu kurz gesprungen. Sie hätten die Landesregierung auch erst einmal zu einer verantwortlichen Kostenschätzung auffordern können, bevor weitere Schritte eingeleitet werden sollten.

Dies gilt auch für die Durchführung von Entwicklerwettbewerben. Da können wir schnell in Millionenbereiche gelangen, eine Größenordnung, die angesichts der Haushaltslage unseres Bundeslandes nicht ohne Weiteres darstellbar ist.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Entschuldigen Sie, Herr Kollege. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bolte zulassen?

Daniel Sieveke (CDU): Immer gerne.

Matthi Bolte (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprechen natürlich einen durchaus relevanten Punkt an. Offensichtlich haben Sie sich auch ein Stück weit mit den Potenzialen von Open-Government-Strategien beschäftigt. Ist Ihnen bei dieser Beschäftigung mit der Materie bewusst oder bekannt geworden, dass Open-Govern­ment-Strategien auch durchaus positive fiskalische Effekte dadurch haben können, dass gegebenenfalls konkrete Prozesse hinterfragt werden, oder anderweitige positive Effekte durch Open Government erzielt werden können?

Daniel Sieveke (CDU): Selbstverständlich. Vielleicht ist Ihnen in meiner Rede das erwähnte Zitat des Bundesinnenministers entgangen. Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass in dieser Studie genannt wird, dass das auch finanzielle Potenziale für das Land hat.

Trotzdem geht es bei einem solchen Antrag erst einmal darum, die Kosten zu beziffern, die Sie mit diesem Prüfauftrag in Gang setzen. Wenn der neue Stil ist, einfach erst einmal alles in Gang zu setzen, ohne die Kosten zu berücksichtigen, und hinterher zu sagen, wir bekommen den Landeshaushalt nicht in den Griff, ist das natürlich der falsche Weg. Aber das ist Ihr Weg, nicht unser Weg. Deswegen spreche ich hier die Kostensituation an, die in Ihrem Antrag mit keiner Silbe erwähnt wird.

Ich danke Ihnen aber für das Stichwort. Im Zusammenhang mit der Kostenfrage wäre nämlich zuerst einmal zu klären, wie andere Bundesländer mit der Open-Government-Strategie bereits umgehen, beispielsweise das Land Berlin. Wie können wir davon profitieren?

Zudem werden wir auch grundsätzliche Standpunkte unseres Demokratieverständnisses diskutieren müssen. Ich zitiere dazu einen Satz aus Ihrem Antrag:

„Notwendig ist ein Wandel von der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger zur Bringschuld der Verwaltung.“

Lassen wir diesen Satz mit dem Bezug Verwaltung so stehen, werden wir vermutlich eine große Einigkeit haben. Was aber wäre, wenn wir den Bezug auf Verwaltung und Politik ausdehnten? Dann wird das schnell zu einer Grundsatzdiskussion, die wir aber dennoch führen müssen.

Sie sehen, die CDU-Fraktion steht erstens der Thematik sehr aufgeschlossen gegenüber.

Zweitens. Viele Fragen sind zu erörtern, aber umso mehr wird sich die Diskussion sicher lohnen, denn das Potenzial, Herr Bolte, ist sehr groß.

Drittens. Die Kosten sind ebenso wie das Potenzial dennoch als erheblich einzuschätzen.

Wir können diesem Antrag in der vorliegenden Qualität daher leider nicht zustimmen, aber freuen uns auf die weiteren Beratungen. Wir stehen diesen Beratungen sehr konstruktiv gegenüber.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Wedel. Sie haben das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Dirk Wedel (FDP): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.

Auf meine Kleine Anfrage, was die rot-grüne Landesregierung in der Zeit von Juli 2010 bis Dezember 2011 im Bereich Open Government gemacht hatte, lautete die Antwort: bestehende Angebote ermittelt. Dafür brauchte man anderthalb Jahre. Man musste zugeben, dass bislang regelmäßige Wettbewerbe, die im Koalitionsvertrag 2010 angekündigt wurden, weder durchgeführt noch konkret geplant sind. Stattdessen erwähnt man stolz, dass sich Bürger oder Verbände in Einzelfällen bei der Landesanstalt für Medien oder bei „Eine Welt“ online zu bestimmten Themen äußern können. Was heute nahezu jede Nachrichtenseite anbietet, wird als Erfolg verkauft.

Und: Der Umstand, dass die Landesverwaltung verschiedene Internetseiten mit Informationen bereithält, wird gar als guter Ansatz für Open Government bewertet. Genauso gut können Sie sagen: Wir haben schon einen Fußball. Das ist ein guter Ansatz für den Bau des Stadions drum herum.

Meine Damen und Herren, ab Dezember 2011 hat die Landesregierung eine ressortübergreifende Projektgruppe unter Leitung des MIK beschlossen, die erstmals Ende Januar 2012 tagte. Ihr Ziel ist nicht etwa die zeitnahe Umsetzung von Open Government, sondern die bloße Erarbeitung einer Open-Government-Strategie. Die hat man in Berlin schon seit Februar.

Da acht Monate nach Einsetzung der Projektgruppe gerade einmal eine themenbezogene Arbeitsstruktur aufgebaut wurde, dürfte allein die Strategieerarbeitung noch eine längere Zeit dauern, zumal laut Punkt IV.4 Ihres Antrags dabei auch noch Bürgerbeteiligung und ein Zukunftsforum geplant sind.

Schritt zwei zur Erarbeitung eines detaillierten Umsetzungsprogramms und dessen Umsetzung als dritter Schritt geraten so in weite Ferne. Dafür wird dann wohl die nächste Projektgruppe eingerichtet.

Meine Damen und Herren, fassen wir es zusammen: Von den Ankündigungen zum Thema Open Government im Koalitionsvertrag 2010 ist bis heute faktisch rein gar nichts umgesetzt worden.

(Vereinzelt Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Nun wurde das Thema erneut im Koalitionsvertrag 2012 verankert.

Fakt ist: Sie haben das Thema lange verschlafen. Wenn Sie nun in Ihrem Antrag möglichst schon Mitte 2013 eine Umsetzung, also den dritten Schritt, fordern, obwohl der erste gerade erst begonnen wurde, erscheint dies unrealistisch.

Jeden Realitätsbezug verloren hat Rot-Grün dann aber beim Koalitionsvertrag 2012, der ein Voranschreiten NRWs in der nationalen und internationalen Open-Government-Entwicklung postuliert. Großbritannien, Wien und Berlin beispielsweise sind Nordrhein-Westfalen weit voraus und haben längst Open-Data-Portale.

Es verwundert daher schon sehr, wenn dann auch noch die Ministerpräsidentin dieses Thema sogar in ihrer Regierungserklärung völlig unkritisch aufgreift und es als besondere Innovation ankündigt, dass man nun eine eigene Open-Government-Strategie für NRW entwickeln wolle.

Meine Damen und Herren, „Open Government“ – das klingt abstrakt sehr schön. Wenn es aber bei schönen Worten und Absichtsbekundungen bleibt, die das große Potenzial betonen, aber absehbar auf lange Zeit ungenutzt lassen, wird der schöne Name schnell zum Placebo.

Der vorliegende Antrag bringt in dem beschriebenen Prozess keinen Mehrwert, sondern enthält im Wesentlichen Leerformeln und Floskeln. Zudem lobt man viel Schein bei bisher wenig Sein. Bislang wurden keine gesonderten personellen und sachlichen Mittel für das Projekt Open Government bereitgestellt.

Warum muss die Landesregierung vom Landtag erst in Spiegelstrich sechs dazu aufgefordert werden? Gleiches gilt für die Aufforderung zur Durchführung von Wettbewerben. Ist der Antrag gar so zu verstehen, dass die Landesregierung wegen der bisherigen dilatorischen Behandlung des Themas nun öffentlich ermahnt wird?

(Nadja Lüders [SPD]: Das machen wir anders!)

Meine Damen und Herren, Sie fordern im Antrag unter Punkt IV.5 die zentrale Bereitstellung aller Daten und Informationen der Landesverwaltung. Da bin ich gespannt, ob die Landesregierung künftig alle Vorgänge – soweit Datenschutz und Sicherheitsaspekte nicht entgegenstehen – ins Internet stellt, also auch politisch sensible Vorgänge ohne Berufung etwa auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.

Wenn Sie mehr Rechenschaft zu politischen Prozessen fordern, frage ich Sie: Warum veröffentlicht die Landesregierung nicht die Ergebnisse der vielen teuren Gutachten, die die Ministerien in den letzten zwei Jahren in Auftrag gegeben haben?

(Vereinzelt Beifall von der FDP)

Gerade der Landtag wäre daran selbst interessiert.

Die zentrale Bereitstellung aller Daten und Informationen der Landesregierung kann sofort auf dem Landesportal „nrw.de“ oder bei „IT.NRW“ zentral erfolgen. Wenn Sie sich aber dort umschauen, finden Sie zu vielen Bereichen keine aktuellen Zahlen.

NRW braucht mehr Tempo beim Thema Open Government, welches die FDP nachdrücklich unterstützt. Im Ausschuss werden wir Gelegenheit haben, uns mit dem Thema intensiv zu befassen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Piratenfraktion erteile ich als nächstem Redner Herrn Kollegen Olejak das Wort. Bitte schön.

Marc Olejak (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Liebes Plenum! Zunächst möchte ich auf die positive Seite dieses Antrags eingehen, der meines Erachtens den Weg in den Ausschuss nehmen sollte.

Denn bei Annahme des Antrags bekennt sich der Landtag erneut zu einer Öffnung des Regierungswesens in Nordrhein-Westfalen und mehr Bürgerbeteiligung. Das ist gut und richtig so. Als Piraten befürworten wir diese Ziele.

Leider jedoch steckt der Teufel wie so oft im Detail. Wir lesen die wohlklingenden Formulierungen, aber es sind leere Worthülsen wie „Transparenz“. So, als ob die Regierungskoalition nach einem Crashkurs schnell beweisen wollte, dass sie das mit dem „mehr Bürgerbeteiligung“ verstanden hätte. Da fehlt ein Wort am Ende: „Gesetz – Transparenzgesetz“.

(Beifall von den PIRATEN – Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Wie wenig offenes Regierungswesen und Teilnahme von der Koalition bisher verstanden wurden, dafür ist dieser Antrag selbst ein hervorragendes Beispiel. Seit 2010 wurde von Politikern in geschlossenen Arbeitsgruppen herumformuliert, und der Zwischenstand ist eine Art Ergebnis, das hier nun als Antrag wieder präsentiert wird.

(Minister Ralf Jäger: Das waren keine Politiker!)

Ich finde es auffällig, dass zwar beständig von einer Open-Government-Strategie gesprochen, aber über Analysen kein Wort verloren wird. Offenes Regierungswesen und darin enthaltene offene und freie Daten sind keine Angelegenheiten, die man mal eben im Vorbeigehen erledigt; so etwas denkt man eher in Jahrzehnten oder gar in Generationen.

Ich vermisse deutliche Hinweise zum Grundgedanken des Projektes: Was sind die kulturellen Folgen? Was bedeutet das für alle Beteiligten, die einzelnen Ministerien? Austausch mit Kommunen, die rechtlichen Grundlagen – all diese Dinge fehlen. Und wo ist die Ausschreibung? Was haben Sie eigentlich in den letzten zwei Jahren in diesem Zusammenhang gemacht, an die Bürger herangetragen, geschweige denn mal die Bürger gefragt? Kurzum: Wo ist die Dokumentation der bisherigen Geschehnisse?

Bis 2013 möchten Sie eine vielleicht perfekte Strategie fertiggestellt haben, an der es dann nichts mehr zu rütteln gibt? In einer Zeit, in der die neu gekauften Computer veraltet sind, und der Händler das Nachfolgemodell bereits im Schrank stehen hat?

An einzelnen Stellen sind Hoffnungsschimmer; es werden zu Recht offene Standards und freie Lizenzen angedacht. Doch beim letzten Punkt, der Beauftragung der Landesregierung, Wettbewerbe durchzuführen, fehlt dieses Detail. Selbstverständlich sollten diese in öffentlichen Wettbewerben geförderten Anwendungen, Inhalte und Daten unter einer freien Lizenz stehen.

In der vergangenen Legislaturperiode gab es mit den Online-Konsultationen zur Eine-Welt-Strategie, zum Medienpass – ein Papierdokument – und zum Jugendmedienschutz erste Schritte bei der Bürgerbeteiligung. Hier und da gibt es auch schon kleine Open-Data-Inseln.

Aber dieses Internet besteht nicht mehr aus kleinen Seen mit kleinen Inseln, auf denen man Daten wie auf Mülldeponien ablagert, sondern es sind Flüsse, die Inhalte direkt transportieren müssen. Spätestens seit 1999 ist dies mit – einmal Fachsprache – RSS, Rich Site Summary, also mit Inhalten, die man selber abonnieren kann, der Fall. Zur Erinnerung: Das war vor 13 Jahren.

Lassen Sie uns doch schon vor der Entwicklung einer Open-Government-Strategie fehlertolerant und ergebnisoffen damit beginnen – nicht nur im Ausschuss, wenn Sie der Übergabe zustimmen.

Durch die „lmvblume“ gesprochen: Öffnen Sie Ihr seit Oktober letzten Jahres brachliegendes Blog „http://unser.nrw.de“ für Ihre Arbeitsgruppen, veröffentlichen Sie beispielsweise die Kabinettsbeschlüsse, passen es technisch an die Gegenwart an, lassen auch alle Suchmaschinen einmal alle Parlamentspapiere und Seiten erfassen, bevor Sie schon wieder mit einer neuen, starren Konzeption eine weitere Baustelle namens Zukunftsforum „Digitale Bürgerbeteiligung“ eröffnen! Sie haben den Anfang eigentlich schon gemacht. Wir helfen Ihnen wirklich gerne dabei, diese Ideen weiterzuentwickeln. Konstruktive Kritik muss erlaubt sein.

Danke an alle Freiwilligen und Piraten, die es möglich gemacht haben, dass wir seit heute die Haushaltsentwürfe 2011 und 2012 grafisch vereinfacht unter „http://haushalt2012.piratenfraktion-nrw.de“ für jedermann zugänglich vergleichen können.

(Beifall von den PIRATEN)

Das ist Open Government. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Olejak. Wenn ich richtig informiert bin, war das Ihre erste Plenarrede im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dazu herzlichen Glückwunsch im Namen des Hohen Hauses!

(Allgemeiner Beifall)

Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Innenminister Jäger das Wort. Bitte schön.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! 100 % der 14- bis 19-Jährigen nutzen das Internet gelegentlich. In der Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen sind es 98,6 %. Wenn man die Internetnutzung über alle Altersgruppen betrachtet, wird man feststellen, dass drei Viertel der deutschen Bevölkerung gelegentlich das Internet nutzen. Das sind zumindest die Ergebnisse einer Onlinestudie von ARD und ZDF.

Wenn man diese Zahlen betrachtet, brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren, ob und wie wir diese Menschen mit unserer Politik erreichen wollen. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen gibt die richtige Richtung vor und gibt auch schon Antworten.

Ich will aber mehr auf die historische Entwicklung von Open Government eingehen. 1969 sagte Willy Brandt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ – Das auf die heutige Zeit übertragen findet sich in unserem Koalitionsvertrag als Leitidee wie ein roter Faden wieder. Die neuzeitliche Schlüsselantwort auf „mehr Demokratie wagen“ von damals heißt Open Government.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

– Herr Lindner, das ist eben nicht nur ein Begriff, sondern das ist eine Strategie.

Für viele ist es übrigens eine neue Sicht der Dinge. Dabei geht es um mehr Transparenz. Herr Wedel, wenn wir über mehr Transparenz reden, dann meinen wir das auch so. Sie hatten gerade angemahnt, wir sollen unsere Gutachten veröffentlichen. Ich erinnere mich noch sehr gut an den 16. Juli 2010. An dem Tag habe ich meine Ernennungsurkunde zum Minister bekommen. Wir sind danach alle in unsere Ministerien gegangen, haben sozusagen bildlich die Schubladen der Schreibtische aufgezogen und den einen oder anderen stinkenden Fisch gefunden. Einer dieser stinkenden Fische war ein Bericht über die Altersstruktur der nordrhein-westfälischen Polizei aus dem Jahr 2006. Herr Wedel, Ihre Landesregierung hat es noch nicht einmal geschafft, Gutachten in Papierform zu veröffentlichen, geschweige denn in elektronischer Form.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von den PIRATEN)

Wenn es um Transparenz geht, geht es um die Frage, wie wir Bürgerinnen und Bürgern politische Entscheidungsprozesse näher bringen, wie wir sie am Regieren beteiligen, wie wir sie informieren und wie wir ihnen Angebote unterbreiten können. Der Ansatz, Bürgerinnen und Bürger an diesen politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, ist nicht neu. Wir möchten aber die heute schon existierenden Möglichkeiten entstauben. Wir wollen neue Wege gehen. Kurzum, Herr Lindner, wir wollen eine neue Version von „mehr Demokratie wagen“ auflegen: „Mehr Demokratie 2.0 wagen“, wenn man es auf diese Formel bringen will.

(Zuruf von den PIRATEN: Danke!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, Politik muss anfassbarer, erlebbarer werden. Es muss eine Politik sein, die die Generation Twitter cool findet. Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode schon die richtigen Weichen gestellt. Im Januar 2011 haben wir als Landesregierung eine ressortübergreifende Projektgruppe „Open.NRW“ eingerichtet. Wir haben sie beauftragt, eine nordrhein-westfälische Strategie zu erarbeiten. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land können sich also sicher sein: Wir behalten den Kurs. Es geht in die richtige Richtung. Dabei dürfen wir allerdings nicht vergessen: mehr Demokratie wagen ist ein lang angelegter Prozess. Ich habe schon einmal versucht, das deutlich zu machen. Der Prozess beginnt nicht irgendwann, er endet nicht irgendwann, sondern er wird fließend sein. Dabei müssen wir sehr behutsam versuchen, sowohl die Landesverwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger immer an der Seite zu halten und mitzunehmen. Wir wollen die Strategie in der Verwaltungspraxis umgesetzt wissen. Deshalb brauchen wir in diesem Prozess eine lernende Landesverwaltung.

Langfristig, meine Damen und Herren, wird diese Strategie Open Government die gesamte Landesverwaltung auf allen Ebenen betreffen. Das bedeutet natürlich auch mehr Geld und mehr personelle Ressourcen. Sie bemängeln, es sei noch nichts ausgegeben worden. Ich finde, das ist ein Beispiel für eine solide Haushaltsführung. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, was wir im Zuge der Umsetzung an zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen in den nächsten Jahren brauchen. Das ist übrigens auch ein Auftrag an die Arbeitsgruppe.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf einen aus meiner Sicht ganz wichtigen Punkt hinweisen. Wir dürfen dabei die Menschen ohne Internetzugang nicht vergessen.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir wollen Politik und Transparenz für alle Menschen in diesem Land. So ist es im Koalitionsvertrag angelegt. So werden wir es umsetzen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/811 an den Innenausschuss – federführend – sowie nach einer Vereinbarung aller Fraktionen auch an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, wer der Überweisungsempfehlung zustimmt. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8 und kommen zum Tagesordnungspunkt

9   Auf Bundesratsinitiative zur Erhebung einer Vermögensteuer verzichten – Landesregierung soll weitere Steuererhöhungen unterlassen

Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/818

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die antragstellende FDP-Fraktion Herrn Kollegen Witzel das Wort. Bitte schön.

(Beifall von der FDP)

Ralf Witzel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben auch während dieses Plenartages schon zu Recht eine sehr wichtige Frage angesprochen, Herr Finanzminister, nämlich: Was meinen Sie eigentlich, wenn Sie in Ihrem Vokabular den Begriff des Reichen in den Mund nehmen? Das taucht auf im Zusammenhang mit: Vermögen verstecken, Steuern hinterziehen, sich ins Ausland absetzen. Wir glauben, für die relevanten Fälle ist das keine repräsentative Beschreibung der Zielgruppe.

(Beifall von der FDP und Bernd Krückel [CDU])

Wir unterstellen nicht jedem, der privat Vermögen bildet, dass er sich besonders pfiffige rechtliche Konstruktionen für Scheingesellschaften überlegt, um Geld zu verstecken, sondern wir gehen erst mal davon aus, was ein normaler Mensch nach pflichtgemäßem Ermessen macht, der bei Ihnen als Steuerpflichtiger geführt wird.

Deshalb haben wir zu Recht die Frage gestellt, wie Sie das bei der Vermögensteuer rechtssicher ausgestalten wollen. Was nehmen Sie als Tatbestand? Wie grenzen Sie das ab? Welcher Personenkreis ist gemeint?

Wir sind der festen Auffassung: Eine zielgenaue Bemessungsgrundlage, die Vermögen besteuert, ohne zugleich die Substanz von Personengesellschaften anzugreifen, wird es so einfach nicht geben.

(Beifall von der FDP und Bernd Krückel [CDU])

Sind das bei einem mittelständischen Handwerksbetrieb, Herr Finanzminister, der Kapital hat, alles Betriebsmittel? Oder sind das zu 90 % Betriebsmittel und zu 10 % private Vermögensbildung? Wie wollen Sie das alles in der Praxis rechtssicher ausgestalten?

Deshalb ist es natürlich zutreffend, was unser Fraktionsvorsitzender heute bereits an anderer Stelle gesagt hat: Das Vermögen, das in einem Unternehmen steckt, das ist Eigenkapital, mit dem ein Unternehmen wirtschaftet, investiert und auch Arbeitsplätze schafft.

(Dietmar Bell [SPD]: Heute Mittag schwach, jetzt wird es auch nicht besser!)

Von dieser Grundannahme sollten wir zunächst ausgehen.

(Beifall von der FDP)

Das eigentlich Interessante an dieser Debatte ist, Herr Minister, dass Sie Ihre eigenen strategischen Aufgaben vernachlässigen, nämlich die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben, und als Ablenkungsmanöver eine Steuererhöhung nach der anderen wie eine Sau durchs Dorf treiben.

(Beifall von der FDP)

Sie müssen Ihre Hausaufgaben machen. Sie haben die höchsten Steuereinnahmen in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie haben also kein Einnahmeproblem, Sie haben ein Ausgabeproblem, weil Sie die Staatstätigkeit immer weiter ausdehnen, immer mehr Wahlverspechen erfüllen und dadurch immer mehr Ausgabenkostenblöcke produzieren. Hören Sie mit diesem Trend auf! Nutzen Sie die historischen Einnahmen! Dann müssen wir über die permanente Einführung neuer Steuern und Steuerarten auch an dieser Stelle nicht mehr debattieren.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir haben Ihnen sehr praktische Fragen gestellt, nämlich nach all dem, was Sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgrenzen müssen, um die Erhebungen überhaupt rechtssicher durchführen zu können, nach den vielen Bewertungsproblematiken, nach dem großen bürokratischen Aufwand und nach den Unsicherheiten, die das alles nach sich zieht.

Wichtiger aber finde ich noch die Frage: Was wird hier für ein gesellschaftliches Klima von Ihnen seit Wochen und Monaten auf den Weg gebracht? Das, was Sie im Vorfeld der Bundestagswahl insinuieren – deshalb bin ich auch wenig optimistisch, Herr Minister, dass Sie sich in den nächsten zwölf Monaten anders verhalten werden –, ist, dass hier ganz bewusst ein gesellschaftliches Bild etabliert wird, das ein ungutes Bauchgefühl gegen jeden in dieser Gesellschaft weckt, der Leistungsträger ist, der mehr arbeitet als andere, der dann für sich auch in Anspruch nimmt, etwas mehr von dem behalten zu dürfen, vielleicht auch einmal eigenes Vermögen zu bilden.

(Dietmar Bell [SPD]: Nein! Wir wollen gerechte Entlohnung!)

Damit haben Sie ein Unbehagen. Deshalb gibt es diese Sachverhalte von Ihnen allen immer nur mit negativer Konnotation. Das ist ungut für das gesellschaftliche Klima in unserem Land, meine Damen und Herren.

(Dietmar Bell [SPD]: Sie sind ungut für das gesellschaftliche Klima!)

Natürlich tragen starke Schultern mehr als schwache. Und das sollen sie auch weiterhin tun. Das tun sie auch heute; denn die obere Hälfte der Einkommensbezieher erwirtschaftet 95 % des Steueraufkommens. Daran wollen wir auch überhaupt nichts ändern. Aber wir sagen: Geld, das jemand schon einmal versteuert hat – bei den Zielgruppen, mit denen wir es zu tun haben, geschieht das im Normalfall mit einer Entzugsrate von etwa 50 % –, soll er auch zum Zwecke privater Vermögensbildung oder für betrieblich-unternehmerische Aktivitäten behalten dürfen. Der Staat soll sich nicht immer wieder bei längst besteuertem Geld melden.

(Beifall von der FDP)

Damit bin ich bei einem allerletzten Hinweis, Herr Finanzminister: Wir fordern Sie auf, dass Sie das unterstützen, was sich ein normal, gesund Denkender in unserer Gesellschaft eigentlich auch wünscht, nämlich dass er sich, wenn er hart und ehrlich arbeitet, auch etwas als Sicherung fürs Alter zurücklegen kann. Es geht darum, dass wir Menschen zur Vermögensbildung ermuntern.

(Dietmar Bell [SPD]: Deshalb brauchen wir den Mindestlohn, Herr Witzel! Sie sind der Spalter!)

In dem Umfang, in dem staatliche Sicherungssysteme …

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss!

Ralf Witzel (FDP): … nicht mehr auf Dauer alles absichern können, müssen wir Menschen zur privaten Vermögensbildung ermuntern und dürfen sie dafür nicht bestrafen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Als nächstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Hübner das Wort.

(Zurufe von Christian Lindner [FDP] und Dietmar Bell [SPD])

– Jetzt ist Herr Kollege Hübner dran. Bitte schön.

Michael Hübner (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Witzel, ich habe mich schon gefragt, wie kreativ das war, die Vermögensteuer, die natürlich in unserem Koalitionsvertrag steht – ich gehe davon aus, dass Sie den zur Kenntnis genommen haben –, heute auf die Tagesordnung zu setzen und damit zu versuchen, eine Generaldebatte über die „Steuererhöhungsparteien“ SPD und Grüne zu führen. Das, was Sie hier gerade abgeliefert haben, war verdammt unfundiert. Denn Sie zeichnen hier ein Bild, das absolut nicht der Realität entspricht. Sie wissen, dass wir im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden größte Probleme haben, Haushaltsausgleiche darzustellen.

Ich darf Sie auch an die Worte von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erinnern. Sie hat dazu gesagt: Wir sind für die Einführung einer Vermögensteuer, und das ist auch gerecht. – Das ist nicht, wie Sie es beschrieben haben, ungerecht. Es ist absolut gerecht.

(Ralf Witzel [FDP] [ironisch]: Ja, natürlich!)

Wir diskutieren nicht über eine Sicherung fürs Alter, die Ihrer Meinung nach durch die Einführung einer Vermögensteuer gefährdet würde. Darüber diskutieren wir nicht. Wir reden über Freibeträge von 2 Millionen €. Insofern halten wir es für absolut solidarisch, dass sich die Menschen, die viel verdienen – das hat auch Michael Otto gesagt –,

(Ralf Witzel [FDP]: Der ist ja auch Milliardär!)

auch entsprechend mehr an den Lasten von Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen und die Verantwortung, die sie haben, wahrnehmen.

(Dietmar Bell [SPD]: Das passt der FDP jetzt nicht!)

Wir reden da über ein Steueraufkommen von 11,5 Milliarden € für die Länder. Sie wissen, dass es ursprünglich eine Landessteuer war, die gerade ausgesetzt ist. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Aber ich will Ihnen auch sagen, Herr Witzel: Sie malen hier nur das Bild von Ungerechtigkeit, die eine Steuererhöhungspartei gerne hätte. Das ist nicht wahr. Sie sind die Steuersenkungspartei. Zu Hause in Essen wollten Sie, Herr Witzel, wenn ich mich recht erinnere, in der letzten Wahlperiode eine Solariensteuer einführen.

(Ralf Witzel [FDP]: Ich? Niemals!)

– Das haben Sie aber schön verteidigt. Von daher stimmt noch nicht mal das Bild, dass Sie die Steuersenkungspartei sind.

Sie haben uns in den letzten Jahren dahin geführt, wo wir heute sind. Wir haben den Notstand in den kommunalen Haushalten. Wir haben ihn in den Länderhaushalten, und wir haben ihn im Bundeshaushalt. Und wenn es einmal einen Überschuss gibt, dann diskutiert die FDP auf Bundes- und auf Landesebene über Steuererleichterungen. Aber das ist überhaupt nicht gerecht. Wir brauchen das Geld der Menschen, die zugegebenermaßen mehr leisten und größere Vermögen haben,

(Christian Lindner [FDP]: Sie wollen von den Menschen nur ihr Bestes – ihr Geld!)

um die Haushalte wieder in vernünftige Bahnen zu lenken.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch, Ihnen eine Zwischenfrage stellen zu dürfen, und zwar bei Herrn Yüksel. Lassen Sie die Zwischenfrage zu?

Michael Hübner (SPD): Ja, bitte.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Dann bitte, Herr Kollege.

Serdar Yüksel (SPD): Herr Kollege, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Bei einer repräsentativen forsa-Umfrage vom 29. April kam heraus, dass 77 % der FDP-Wähler für die Einführung einer Vermögensteuer sind. Können Sie sich erklären, warum die FDP hier entkoppelt von ihrer Anhängerschaft Politik macht?

(Zuruf von der FDP: Oh, wie schwach!)

Michael Hübner (SPD): Herr Kollege Yüksel, das ist eine schwierige Frage, die Sie da jetzt aufgeworfen haben. In der Tat glaube ich, dass die Wählerschaft der FDP mehr Staatsverantwortung hat, als die Spitze im Bundestag und in den Landtagen in den letzten Jahren versucht hat wahrzunehmen. Da stimme ich Ihnen zu.

(Beifall von der SPD – Widerspruch von der FDP)

Es wird Sie nicht überraschen, aber diese Spitze muss ich noch mal bringen: Sie taten gerade so, als ob Sie mit Ihrem Entschließungsantrag Fragen aufwerfen würden. Daraufhin habe ich mir Ihren Entschließungsantrag noch mal angeschaut. Ich habe darin keine Fragen gefunden. Ich habe nur Feststellungen gefunden, die Sie benutzt haben, um das loszulassen, was Sie hier losgelassen haben. Das ist nicht in Ordnung. Es geht Ihnen in Ihrem Antrag nicht um eine Debatte darüber, wie das konstruktiv machbar ist.

Sie kennen unsere Haltung dazu, die können Sie auch im Koalitionsvertrag nachlesen. Wir fordern die Einführung der Vermögensteuer, und wir werden das gerecht gestalten. Ich denke, dass der Finanzminister zusammen mit den anderen Bundesländern einen entsprechenden Vorschlag entwickeln wird,

(Ralf Witzel [FDP]: Weil Sie es gar nicht umsetzen können! Weil Sie hier keine Mehrheiten haben! Das ist doch ein Phantom!)

um die 11,5 Milliarden €, um die es letztlich wahrscheinlich gehen wird, auch für uns einzunehmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Krückel das Wort. Bitte schön.

Bernd Krückel (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD und die Linke fordern die Wiedereinführung der Vermögensteuer schon seit Langem. Nun sind auch die Grünen auf diesen Zug aufgesprungen. Dabei gab es gute Gründe, die Vermögensteuer seinerzeit einschlafen zu lassen.

Was war der Hauptgrund, die Vermögensteuer im Jahr 1997 auszusetzen? – Der Hauptgrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Bewertung des Vermögens als nicht verfassungskonform beurteilt wurde.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Realität und die gesellschaftliche Wirklichkeit sind seit 1997 nicht einfacher geworfen. Die Gründe, die 1997 dazu geführt haben, die Vermögensteuer auszusetzen, gelten heute noch viel mehr. Wie sollen Immobilien und Betriebe verfassungssicher bewertet werden? Bei der Erbschaftsteuer erleben wir täglich, wie schwierig das ist. Wie soll dem Verfassungsgrundsatz entsprochen werden, nicht die Substanz zu vernichten? Wie sollen die Mitarbeiter in den Finanzämtern mit dieser erneuten Mehrbelastung vor einem rechtlich zweifelhaften Hintergrund umgehen?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt insbesondere in der SPD viele Bestrebungen, neue Steuern einzuführen, beispielsweise eine Bettensteuer oder eine Solariensteuer.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wir nehmen gerne Steuern ein!)

In der Sommerpause haben wir aus Köln von einer Warteschlangensteuer gehört. Für mich sind es kranke Köpfe, die sich so etwas ausdenken.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Der Grund, warum Rote, Grüne und Linke immer wieder neue Steuern erfinden, ist heute offensichtlicher denn je. Wer in Zeiten historisch höchster Steuereinnahmen mit den Einnahmen nicht auskommt und sich dramatisch weiterverschuldet, beweist die grundsätzliche Unfähigkeit, mit der Realität klarzukommen.

(Beifall von der CDU)

SPD und Grüne treiben unser Land immer tiefer in die Verschuldung. Schauen wir auf die mittelfristige Finanzplanung, müssen wir erkennen, dass das Land NRW 36 Jahre brauchen würde, um der Schuldenbremse zu entsprechen, wenn wir die Zahlen aus den Haushalten 2012 und 2013 fortschreiben würden.

Und nun kommt der Hammer. Der Finanzminister will ausweislich einer dpa-Meldung an das Geld heran, das in den Unternehmen versteckt ist.

(Beifall von der CDU)

Hier wird die Plünderermentalität deutlich. Das ist nicht die Sichtweise der CDU-Fraktion. Neue Steuern und Steuererhöhungen sind mit uns nicht zu machen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir zu. Wir freuen uns auf die Diskussionen im Fachausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Krückel. – Als nächstem Redner erteile ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Kollegen Mostofizadeh das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Witzel hat dem Finanzminister vorgeworfen, er würde hier ein ganz besonderes gesellschaftliches Klima entwickeln. Liebe Kollegen von der FDP, angesichts der Euro-Schuldenkrise, angesichts von Menschen, die nach einem Verfassungsgerichtsurteil, das ich ausdrücklich begrüße, nicht so genau wissen, wie im Rahmen einer Krise zu verfahren ist, wo Milliarden für Banken bereitgestellt werden, wo wir feststellen müssen, dass, die besonders vermögend sind, nämlich die reichsten 10 %, gerade nach dem Knick 2008 massive Vermögenszuwächse hatten, während diejenigen, die – wie vom Finanzminister dargestellt – über besonders niedrige Einkommen und geringe Vermögen verfügen, sich sogar weiter verschuldeten, angesichts all dessen tragen Sie uns vor, dass der Finanzminister ein Klima des Neids, der Missgunst erzeugt, und unterstellen ihm, er hätte behauptet, die, die besonders viel leisten, müssten richtig zur Kasse gebeten werden. Das ist nicht der Fall.

Folgendes ist der Fall: Diejenigen, die über ein hohes Vermögen verfügen und auch noch Gewinner der Finanzkrise sind, die sollen aus unserer Sicht ihren Teil dazu beitragen, dass dieser Staat finanzierbar bleibt, dass die Lasten der Finanzkrise abgefangen werden können und dass die Garantien, die der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats gegeben hat, auch bezahlt werden können. Und da machen Sie sich ganz konkret vom Acker, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Ich komme zur sachlichen Genauigkeit, Herr Kollege Krückel, Sie sind doch eigentlich vom Fach. Das Bundesverfassungsgericht hat im Wesentlichen zwei Punkte entschieden. Der erste Punkt betrifft den Halbteilungsgrundsatz. Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile verworfen. Der zweite Punkt betrifft die Vermögensbewertung. Diese Frage stellt sich bei jeder Steuerart – Grundsteuer, Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer – und muss geklärt und sauber abgegrenzt werden.

Oder, lieber Herr Witzel, kommt in der nächsten Plenarsitzung der Auftrag an die Landesregierung, die Grundsteuer abzuschaffen, und in der übernächsten Sitzung die Forderung, die Erbschaftsteuer einzustellen? Das würde Ihnen möglicherweise so passen. Das ist aber nicht die Politik von SPD und Grünen hier im Hause.

Eines möchte ich aus Ihrem Antrag noch erwähnen. Sie schreiben, dass die Kapitalertragsteuer zusätzlich erhoben wird. Sie wissen doch ganz genau: Sie ist Teil der Einkommensteuer, wird auf diese angerechnet und wirkt quasi wie eine Vorauszahlung. Das ist doch ein kapitaler Fehler, der in Ihrem Antrag steht.

Sie schreiben in Ihrem Antrag auch, dass die Mieten aufgrund der Vermögensteuer steigen würden. Haben Sie sich mal die Vermögensteuerkonzepte angeguckt, die jetzt in der Debatte sind, zum Beispiel das Konzept, das das DIW vorlegt? Die enthalten hohe Freibeträge. Betriebsvermögen werden gerade nicht belastet. Gerade der Mittelstand würde profitieren, weil seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber denjenigen Unternehmen deutlich steigen würde, die ihre Vermögen nur lagern und nicht benutzen. Das gilt auch für die Privatleute, die ihr Vermögen nicht einsetzen, um damit zum Beispiel Geld zu verdienen und Arbeitsplätze zu schaffen. All das verschweigen Sie diesem Hause.

Eines will ich auch sagen: Ja, wir bekennen uns dazu, dass wir Vermögende und besonders Reiche mehr beteiligen wollen. Wir wollen Steuereinnahmen zum Beispiel zum Schuldenabbau einsetzen. Wir haben auf der Bundesebene ein Konzept vorgelegt, um die Vermögen zum Abbau der Kosten der Finanzkrise einzusetzen. Wir wollen die Vermögensteuer aber auch als vernünftige Einnahmequelle der Länder. Denn was wäre die Alternative?

(Bernd Krückel [CDU]: Sparen!)

Die Alternative wären der Abbau von Bildungsausgaben in Nordrhein-Westfalen und Einsparungen bei der inneren Sicherheit. Denn das sind unsere wesentlichen Ausgaben.

Ich sage Ihnen ganz klar, was unsere Priorität ist. Unsere Priorität ist, eine Zukunft für unsere Kinder zu schaffen, und nicht, Vermögende zu schonen. Wir entscheiden uns auch eher dafür, die Gebühren für Studierende abzuschaffen, als Vermögende zu schonen, die sich Steuerzahlungen sehr gut leisten können. Damit werden wir auch weitermachen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Als nächster Redner spricht für die Piratenfraktion Herr Kollege Schulz. Bitte schön.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Besucher? Naja, es gibt noch welche im Stream. Liebe Zuschauer zu Hause! Ich habe ein dickes Buch dabei – das ist hoffentlich nur einmal, nämlich heute, der Fall –,

(Dietmar Schulz [PIRATEN] hält ein Buch hoch.)

das ist der Armuts- und Reichtumsbericht 2012. Ich höre etwas von mehr Steuern, die wir brauchen, um Symptome zu bekämpfen. Nichts anderes ist es nämlich, wenn man sagt: Wir wollen die Vermögensteuer wiederhaben. – Genauso falsch, einfach zu sagen, dass wir sie haben wollen, ist es aber möglicherweise, zu sagen: Wir wollen sie nicht haben.

Ich hörte eben vom Kollegen Krückel: Die Vermögensteuer führt zu einer Substanzvernichtung. – Genau das soll laut Bundesverfassungsgericht nicht sein. Der Vermögensstamm muss geschützt bleiben. Wer also das Bundesverfassungsgerichtsurteil richtig liest und es im Rahmen der Steuergesetzgebung anwendet, wird selbstverständlich den Vermögensstamm unangetastet lassen, wird dafür zu sorgen haben, dass keine Substanzvernichtung stattfindet.

Das ist meines Erachtens der ganz entscheidende Punkt, der letztendlich dazu führen kann, dass wir vonseiten der Piraten dem Entschließungsantrag der FDP leider nicht folgen können – wenngleich er natürlich erst einmal zur Beratung in die Ausschüsse geht –, und zwar aus folgendem Grunde:

Die Basis der Piratenpartei hat im April – also noch deutlich vor der Wahl – in Dortmund ein Positionspapier verabschiedet, in dem es heißt: Wir sind durchaus für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, aber einer Vermögensteuer 2.0. Das heißt nichts anderes, als dass wir hier nicht isoliert eine Einnahmeart des Staates kreieren dürfen, sondern eine Vermögensteuer durchaus befürworten, aber dann im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses und vor dem Hintergrund eines neuen, überarbeiteten gesamtsteuerlichen Konzepts, welches mittlerweile 15, 20 Jahre überfällig ist.

Wir dürfen eines nicht vergessen: All diejenigen, die heute sagen, dass sie eine Vermögensteuer wollen bzw. dass sie keine wollen, waren in der Zwischenzeit auf der Bundesebene mit in der Regierungsverantwortung. 1995 bzw. 1996, als die Vermögensteuer einschlummerte, das heißt, als sie vor dem Hintergrund des verfassungsgerichtlichen Urteils aufgegeben wurde, war es Schwarz-Gelb. Danach war es Rot-Grün, die heute sagen, sie wollten die Vermögensteuer unbedingt wiederhaben, aber auch nichts gemacht haben.

Nun beraten wir heute im Landtag zusammen darüber, was auf der Bundesebene bisher versäumt worden ist, und denken darüber nach, ob wir eine Initiative wollen oder nicht.

Vor dem Hintergrund unserer Beschlusslage auf dem Landesparteitag im April in Dortmund vermissen wir Piraten ein gesamtsteuerliches Reformkonzept, welches es ermöglicht, unter Berücksichtigung der Sozialbindung von Eigentum und Einnahmen, von Kapital und Einkünften ein gerechtes Steuersystem zu schaffen, welches die Klein-Klein-Nummer – Vermögensteuer ja oder nein – vermeidet. Dieses Konzept muss dafür sorgen, dass wir in einem Armuts? und Reichtumsbericht entweder andere Zahlen haben oder dass die Einnahmen aus einer neuen bzw. wiedereingeführten Vermögensteuer für die sogenannten Armen – man muss natürlich gucken, wo das anfängt und wo es aufhört – und insbesondere für den Bildungsbereich urbar gemacht werden, also Einnahmen, die aus der Sozialbindung von allen Vermögens? und Einkunftsarten im Inland generiert werden können.

Wir könnten, Herr Finanzminister, durchaus auch dafür Sorge tragen, dass eine insgesamt zu betrachtende und zu beachtende Steuergerechtigkeit dazu führt, dass wir keine Steuer-CDs in der Schweiz mehr ankaufen können. Dadurch kämen wir unter Umständen sowohl bei kleineren und mittleren als auch bei großen Vermögen zu einer gewissen Art von Steuervernunft und vor allen Dingen auch zu einer vermehrten Steuerehrlichkeit. Ich glaube, Steuerehrlichkeit würde uns alle dazu führen, uns nicht darüber zu streiten, ob wir eine Vermögensteuer brauchen und einführen sollten oder nicht.

Ich bin gespannt darauf, wie wir im Ausschuss damit umgehen, auch mit einer Initiative, die ich im Moment noch nicht sehe, jedenfalls nicht im Land Nordrhein-Westfalen, wie wir damit vor dem Hintergrund eines Gesamtkonzepts umgehen, welches wir vielleicht auch von NRW aus entwickeln könnten, um dann damit auf die Bundesebene, in den Bundesrat zu gehen. Das setzt allerdings voraus, dass nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern dass alle Bundesländer und alle Bürger dieses Landes mit im Boot sind. Das wiederum setzt voraus, dass die Beteiligung aller Bürger unseres Landes gewährleistet ist. Wenn wir hierfür einen Impuls aus NRW heraus setzen können, dann sind auch wir Piraten dafür. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht nun der Finanzminister, Herr Dr. Walter-Borjans. Bitte schön, Herr Minister.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was für ein Klima möchte ich, Herr Witzel? Ich möchte kein Klima, das wir im Moment in den Krisenstaaten dieses Kontinents haben, in denen die öffentlichen Haushalte enorm in den Keller gegangen sind und in denen sich die Großverdiener aus dem Staub machen, wenn es darum geht, ihre Länder wieder in eine zahlungs? und in eine organisationsfähige Einheit zu verwandeln.

(Beifall von der SPD und Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

In Deutschland ist der öffentliche Haushalt in den letzten zehn Jahren tief ins Minus geraten, und zwar nicht allein der nordrhein-westfälische, sondern die öffentlichen Haushalte insgesamt. In der gleichen Zeit ist das private Geldvermögen von 3,2 Billionen € auf 4,9 Billionen € und das Immobilien? und Sachvermögen in einer ähnlichen Größenordnung gestiegen, sodass bis heute 10 Billionen bis 12 Billionen € privates Vermögen angehäuft worden sind.

Das ist auch möglich geworden, weil dieser Staat die Voraussetzungen dafür bietet, weil er Bildungsqualität anbietet, weil er Infrastruktur anbietet und weil er – das ist für Vermögende nicht ganz unwichtig – ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit bietet. Das wiederum hat mit Zusammenhalt zu tun. Den sollten wir nicht aufs Spiel setzen. Deswegen – das muss man ganz eindeutig sagen – ist es auch im Sinne der Vermögenden und derer, die noch kein Vermögen haben, dies aber erwirtschaften und in der Zukunft sichern wollen, den Staat handlungsfähig zu halten und den Zusammenhalt, den wir haben, zu bewahren.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Dr. Joachim Paul [PIRATEN])

Es gefällt mir ehrlich gesagt überhaupt nicht, wenn Herr Krückel von kranken Köpfen redet und andere von gesunden Menschen reden, wenn sie offenbar die richtige Einstellung haben. Aber nehmen wir mal einen Moment lang den, der Ihnen möglicherweise vorschwebt. Dazu kann ich nur sagen: Die FDP fällt mit ihren platten Einstellungen zum Thema „Steuern“ und mit Ihrer Ansicht, in öffentlichen Haushalten nur die Ausgaben zu kürzen, mittlerweile weit hinter die zurück ist, die nach ihrer Auffassung zu den gesunden Großvermögenden gehören.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Nicht nur Herr Otto, sondern auch Menschen wie Herr Appel von der Deutschen Post und andere haben erkannt, dass sie sich, wenn große Vermögen nicht an der Finanzierung der Leistungen des Staates teilnehmen, auf Dauer ins eigene Fleisch schneiden.

(Christian Lindner [FDP]: Alles Superreiche!)

– Natürlich sind das Superreiche. Wir reden ja auch von einer Vermögensteuer, die so, wie sie im Moment angedacht ist – es geht hier ja um einen Arbeitsentwurf, der zwischen vier Ländern diskutiert wird, die ihn in Auftrag gegeben haben –, in Nordrhein-Westfalen 30.000 Privatpersonen betreffen würde. Wir reden hier also sicher nicht davon, dass die breite Bevölkerung, dass der Handwerkshaushalt hiervon betroffen wäre.

(Christian Lindner [FDP]: Und bei den 30.000 sind keine Superreichen!)

Das vermischen Sie immer mit der Aussage: Ihr macht das doch nur, weil ihr die Konsolidierung nicht könnt oder nicht wollt. – Konsolidierung hat erst einmal etwas mit „solide“ zu tun. Es geht darum, dass sich Einnahmen und Ausgaben so entwickeln, dass sich die Schere zwischen beiden schließt. Die wirklich platte Einstellung, man bekäme nur mit zurückgeschnittenen Ausgaben einen staatlichen Haushalt hin, der hinterher noch in der Lage ist, Vermögende und Nichtvermögende zu schützen, den Zusammenhalt zu wahren und eine Infrastruktur anzubieten, damit wir auf einem Niveau weitermachen können, auf dem der Wirtschaftsstandort Deutschland und Nordrhein-Westfalen zurzeit arbeiten, ist eine schiere Illusion. Das wissen die Menschen auch.

Dann sagen Sie, wir hätten historisch gesehen die höchsten Steuereinnahmen.

(Ralf Witzel [FDP]: Richtig!)

Dem muss ich entgegnen: Ja, was denn sonst? Es gab ein oder zwei Jahre, in denen die Steuereinnahmen zurückgegangen sind, weil wir eine weltweite, nationale oder regionale Krise hatten. Das aber ist nicht der Normalfall. Der Normallfall ist in jedem Haushalt, in jedem Unternehmen und in jedem Staat, dass eine Wirtschaft wächst und damit die Einnahmen wachsen, allerdings auch die Preise und Ausgaben steigen.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Wenn sie aber keine Rekorde von einem Jahr zum anderen verzeichnen können, kommen Sie mit Ihrem Haushalt auf Dauer nicht klar. Wenn das Geld nicht ausreicht, ist das doch kein Zeichen dafür, dass damit falsch umgegangen wird, sondern man muss sich fragen: Was sind die Leistungserwartungen an diesen Staat? Wie sind die Finanzierungsmöglichkeiten?

Ich kenne genügend Großvermögende, die als erste auf der Matte stehen, wenn die Straßen nicht in Ordnung sind, die Brücken marode oder sie um ihre persönliche Sicherheit fürchten. Das sind für mich Dinge, die zusammengehören, wenn man wirklich solide konsolidiert.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Krückel und Herr Laumann, Sie beide haben mir heute bewiesen, dass Sie 3.600 durch 100 teilen können und dabei auf 36 kommen, indem Sie einmal ein Jahr lang eine Reduktion von 100 Millionen ausrechnen und die Frage anschließen: Wie will er von den 3,6 Milliarden herunterkommen? – Dafür braucht er 36 Jahre. Das ist toll und wunderbar. Aber eine mittelfristige Finanzplanung können Sie offensichtlich nicht lesen, weil dort nämlich steht, dass es nicht Jahr für Jahr um 100 Millionen € geht, sondern dass wir 2020 einen ausgeglichenen Haushalt anpeilen. Das, was wir bis jetzt planen, führt in diese Richtung.

Das sind alles Punkte, weshalb wir es für richtig halten, dass die Vermögensteuer – die ist im Übrigen nicht abgeschafft und muss deshalb nicht wieder eingeführt werden, sondern schlicht und ergreifend wiederbelebt, aber nach der Maßgabe dessen, was das Verfassungsgericht uns mit auf den Weg gegeben hat – so ausgestaltet werden muss, dass sie nicht die Solidität unserer mittelständischen und kleinen Unternehmen gefährdet. Daran arbeiten wir. Das werden wir vorlegen.

Dann können wir uns herzlich gerne intensiv über die Details streiten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister. Wir sind damit am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt und kommen zur Abstimmung:

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/818 federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf Sie fragen, wer dieser Überweisung zustimmt? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:


10       Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/812

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPD-Fraktion der Kollegin Kieninger das Wort.

Gerda Kieninger (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unter dem Motto „anders und gleich – Nur Respekt Wirkt“ hat sich die Landesregierung zu ihren Zielen bekannt, die Entwicklung, Betreuung und Umsetzung landesweiter, bewusstseinsbildender Maßnahmen zur Förderung von Respekt, Toleranz und Vielfalt zu unterstützen sowie Homophobie, Transphobie und Gewalt konsequent zu ächten und Aufklärungsarbeit zu leisten.

Dabei muss es erklärtes Ziel sein, nicht nur in die Zukunft zu schauen und Respekt und Toleranz zu einem integralen Bestandteil unseres jetzigen Lebens und dem der kommenden Generationen zu machen. Es geht vielmehr auch darum, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Die erst 1994 umfassend geänderte Rechtslage macht das notwendig:

Homosexualität fiel in der Bundesrepublik lange unter den Bestand einer Straftat. Diese traurige Geschichte nahm bereits 1935 ihren Ursprung, als Nationalsozialisten die Gesetzgebung zur strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Handlungen in den §§ 175 und 175 a verschärften.

Beschämend daran ist aber, dass genau diese Gesetzgebung nach Ende des Krieges mit der Gründung der Bundesrepublik weiterhin Bestand hatte. In der Ära Adenauer hielt man es ganz offensichtlich nicht für notwendig, eine Änderung der Gesetzeslage auch nur in Betracht zu ziehen. Die konservative Politik der damaligen Zeit sorgte dafür, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung abgeurteilt und strafrechtlich verfolgt wurden. Erst mit der Strafrechtsreform von 1969 sollte sich das ändern.

Doch in den knapp 20 Jahren zwischen der Gründung der Bundesrepublik und der Reform hatten viele Menschen unter der menschenunwürdigen Rechtsprechung zu leiden. Man muss es sich einmal vor Augen führen: Während in Artikel 2 des Grundgesetzes die Rede von einem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit festgelegt wird, unterminierte die völlig antiquierte und menschenverachtende Rechtsprechung – man soll nicht vergessen, woher die damals gültigen Gesetze stammten – genau diesen Grundsatz.

So ist anzunehmen, dass in den Jahren zwischen der Gründung der Bundesrepublik und den umfassenden Rechtsreformen unter Willy Brandt alleine in Westdeutschland nicht weniger als 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet wurden und es zu etwa 50.000 Verurteilungen kam. Die Diktion des § 175 StGB war dabei übrigens sehr eindeutig. Es ging um Strafen im Zuchthaus oder im Gefängnis.

In der DDR erging es Homosexuellen nicht anders. Zwar ging man dort anders mit dem Erbe der Nationalsozialisten um und änderte den betreffenden Paragrafen des Strafgesetzbuches bereits 1950. Jedoch wurde hier kein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Vielmehr griff man zurück in die Zeit vor den Nationalsozialisten und setzte einfach die vornationalsozialistische Fassung des § 175 StGB wieder in Kraft.

Nun ist die Zahlenlage für die ehemalige DDR nicht ganz so eindeutig. Doch bis zum Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches in der DDR im Jahre 1968 ist von mindestens 1.300 Fällen auszugehen, in denen Homosexuelle verurteilt wurden.

Die Strafrechtsreform 1969 setzte einen Prozess in Bewegung, der bis 1994 dauern sollte und schließlich in der Streichung des § 175 gipfelte. Ein langer Weg zu Respekt und Toleranz!

Festzuhalten ist, dass es auf diesem Weg Opfer gab – 50.000 allein in der Bundesrepublik, 1.300 in der DDR. Alle diese Menschen litten nicht nur unter der eigentlichen Verurteilung und Bestrafung, sondern auch unter der gesellschaftlichen Stigmatisierung und Ausgrenzung ganz erheblich. Soziale Isolation und nichts Geringeres als die Zerstörung der eigenen bürgerlichen Existenz waren die Folgen. Es geht um schwer traumatisierende Erlebnisse.

Festzuhalten ist auch, dass die Opfer dieser Unrechtsprechung niemals rehabilitiert wurden. Hier läuft die Zeit ab. Nur noch wenige der Opfer sind heute am Leben. Diejenigen, die noch leben, sind mittlerweile zwischen 70 und 90 Jahre alt. Wenn wir anerkennen, dass der bis 1994 geltende sogenannte Schwulenparagraf und die darauf gestützten Verurteilungen ein fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte …

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Kollegin, würden Sie bitte zum Ende kommen?

Gerda Kieninger (SPD): Ja.

… und insbesondere gegen das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit sind, dann kann die logische Folge nur die Rehabilitierung dieser Opfer sein. Die Aufhebung der ergangenen Urteile ist zu prüfen. Wir brauchen auch eine gründliche Aufarbeitung des totgeschwiegenen Kapitels dieser Geschichte der Bundesrepublik.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu, im Bundesrat diese Initiative mit zu unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kieninger. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Paul.

Josefine Paul (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Ein 19?Jähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat“, „ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas“. Diese Zitate stammen aus einem Artikel der „Frankfurter Rundschau“ vom 4. August 2012. Sie beschreiben die Situation schwuler Männer im Frankfurt der 50er-Jahre.

Zu dieser Zeit ist der § 175 Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik noch in Kraft. Mehr noch: Er ist in einer Version in Kraft, die 1935 durch das NS-Regime verschärft wurde. Im Wortlaut lautet der § 175 StGB bis 1969:

„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.“

Das heißt: Homosexualität wurde als Verbrechen betrachtet, nicht als Bagatelle oder als kleiner Verstoß gegen die guten Sitten, die mit einem erhobenen Zeigefinger abgegolten werden; Homosexuelle wurden wie Verbrecher verfolgt und verurteilt.

Etwa 10.000 Männer wurden durch die Nationalsozialisten in Konzentrationslagern inhaftiert. Nur etwa 40 % der mit dem rosa Winkel gekennzeichneten Häftlinge überlebten – und das, um in eine Gesellschaft entlassen zu werden, die ihnen nach wie vor feindlich gegenüberstand; eine Gesellschaft, die sie auch nach 1945 weiter verfolgte und kriminalisierte.

Die Geschichte Homosexueller in Deutschland ist vor allem eine Geschichte der Verachtung und Verfolgung – und leider erst seit sehr kurzer Zeit auch eine Geschichte der Emanzipation.

Der § 175 StGB existierte seit Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches 1872. Im Gegensatz zur DDR – Kollegin Kieninger hat es schon erwähnt – kehrte man in der Bundesrepublik nicht etwa zu der etwas schwächeren Version der Weimarer Republik zurück, sondern behielt die verschärfte Variante der NS-Zeit bei. Erst eine Reform des Sexualstrafrechts aus dem Jahre 1969 entschärfte die Lage ein wenig. Danach durften zumindest Männer über 21 sich frei ihren Sexualpartner wählen.

Allein bis 1969 kam es unter diesem Paragrafen zu etwa 100.000 Ermittlungsverfahren und ca. 50.000 Verurteilungen. Kollegin Kieninger hat es gesagt: Erst 1994 – das muss man sich einmal vorstellen – wurde der sogenannte Schwulenparagraf aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Doch noch heute sehen sich die Opfer der bundesrepublikanischen Verfolgung Diskriminierung und Stigmatisierung ausgesetzt. Nach zähem Ringen wurde 2002 endlich beschlossen, die Opfer, die nach § 175 in der NS-Zeit verurteilt worden sind, zu rehabilitieren. Doch bis heute haben die Urteile, die nach 1945 ergangen sind, Bestand. Bis heute sind diese Menschen vorbestraft.

Es wird Zeit, dass wir uns auch diesem dunklen Fleck der bundesrepublikanischen Geschichte zuwenden, uns damit auseinandersetzen und das Unrecht anerkennen, das diesen Menschen widerfahren ist. Es ist höchste Zeit, diese Unrechtsurteile aufzuheben und die Opfer dieser Willkür zu rehabilitieren.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Vor allem ist es für diejenigen Zeit, die noch leben; denn ein Großteil der nach dem § 175 StGB Verurteilten ist leider schon verstorben, ohne dass ihnen noch Gerechtigkeit widerfahren wäre. Für diejenigen, die noch leben, gilt es, die politische Verantwortung zu übernehmen und zu handeln.

Deshalb wollen wir uns der Bundesratsinitiative des Berliner Senats anschließen, die genau das zum Ziel hat, und diese Initiative unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe sehr auf Ihre breite Unterstützung in diesem Hohen Haus; denn was in einer Diktatur unrecht war, wird nicht weniger menschenrechtswidrig, wenn es in einer Demokratie fortgeführt wird.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Ich will die Gelegenheit aber auch nutzen, um kurz auf das Leid lesbischer Frauen einzugehen; denn oftmals wird vergessen, dass auch sie unter Repression und Verfolgung gelitten haben, obwohl der § 175 StGB in Deutschland nie für sie galt. Diese Tatsache darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch lesbische Frauen eine lange Geschichte von Diskriminierung und Marginalisierung hinter sich haben. Auch sie mussten sich verstecken, sich verleugnen, sich dem repressiven Frauenbild der jungen Bundesrepublik unterordnen.

Die Tatsache, dass der § 175 nicht auf sie angewendet wurde, darf nicht als falsche Menschenfreundlichkeit missverstanden werden, sondern ist einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass man Frauen nicht einmal eine eigene Sexualität zugestanden hat.

Das Leid lesbischer Frauen sichtbar zu machen und mitzudenken, führt aber keineswegs zu einer Relativierung des Unrechts, welches homosexuellen Männern in diesem Land widerfahren ist. Es ist aber auch an der Zeit, deutlich zu machen, dass lesbische Frauen in Deutschland durch Marginalisierung, Missachtung und teilweise tatsächlicher Verfolgung unter fadenscheinigsten Gründen auch zu Opfern einer homosexuellenfeindlichen Gesellschaft geworden sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, homosexuelle Menschen haben in diesem Land eine sehr lange Geschichte hinter sich, die sie an den Rand dieser Gesellschaft und auch weit darüber hinaus gedrängt hat. Und auch heute noch, 40 Jahre nach der ersten deutschen Schwulendemo in Münster und elf Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist ein diskriminierungsfreies Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle keine Selbstverständlichkeit. Die Geschichte der Emanzipation von LSBTTI ist leider noch lange nicht zu Ende erzählt.

Lassen Sie uns aber gemeinsam ein weiteres wichtiges Kapitel schreiben und uns unserer Verantwortung für erlittenes Unrecht stellen.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herzlichen Dank, Frau Paul. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kamieth.

Jens Kamieth (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen auf Rehabilitierung aufgrund des § 175 Strafgesetzbuch verurteilter homosexueller Menschen. Um es vorweg deutlich zu sagen: Selbstverständlich war die damalige Strafgesetzgebung aus unserer heutigen Sicht falsch und unangemessen hart.

Bis 1969 waren homosexuelle Handlungen grundsätzlich strafbar, seit 1973 solche zwischen Männern über 18 Jahren und männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren. 1994 – wir haben es gehört – strich der Deutsche Bundestag den § 175 aus dem Strafgesetzbuch. Darüber hinaus hat sich der Deutsche Bundestag im Jahre 2000 ausführlich mit dem Schicksal homosexueller Menschen in der Nachkriegszeit beschäftigt und für das angetane Leid um Entschuldigung gebeten. Das halte ich für richtig. Ich unterstütze diesen Beschluss ausdrücklich.

So schlimm das Leid der betroffenen homosexuellen Menschen war, geht es bei dem Antrag heute um eine ganz andere, ebenfalls wichtige Frage: Kann ein Parlament rechtskräftige Urteile unabhängiger Gerichte aufheben? Wollen wir die Gewaltenteilung beenden, möglicherweise mit unabsehbaren Folgen für die Zukunft? Ich erinnere an das Gewaltenteilungsprinzip. Ich erinnere an die Unabhängigkeit der Justiz der Bundesrepublik Deutschland, die ich für sehr wichtig halte.

§ 175 Strafgesetzbuch war zur Zeit seiner Gültigkeit verfassungskonform. Das hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Über ähnliche Anträge, wie ihn SPD und Grüne heute einbringen, wurde im Deutschen Bundestag regelmäßig, zuletzt zweimal im Jahr 2011, debattiert. Ich beziehe mich auf eine Debatte aus dem Jahre 2009. Damals wurden ähnliche Anträge der Linken und der Grünen eingebracht.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Sitzungsprotokolle von damals genau durchzuarbeiten. Damals wurde unter anderem gesagt – Zitat –:

„Die Aufhebung von nachkonstitutionellen Urteilen nach §§ 175, 175 a Nr. 4 StGB würde massiven verfassungsrechtlichen Einwänden begegnen.“

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Klocke zu?

Jens Kamieth (CDU): Ich möchte zunächst einmal die Zitate zu Ende führen.

Oder:

„Aus dem in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG normierten Gewaltenteilungsprinzip folgt, dass jede der drei Staatsgewalten grundsätzlich verpflichtet ist, die von den beiden anderen Staatsgewalten erlassenen Akte anzuerkennen und als rechtsgültig zu behandeln.“

Oder:

„Das den Verurteilungen zugrunde liegende Strafrecht nach 1945 … war gültig.“

Und letztes Zitat:

„Eine nachträgliche Rückwirkung der Gesetzesänderung wäre ein Präzedenzfall, verbunden mit dem Risiko, dass in Zukunft Reformen wegen der Gefahr von Entschädigungsleistungen in der Tendenz erschwert würden!“

Das hat Dr. Carl-Christian Dressel, ein Bundestagsabgeordneter der SPD-Fraktion, 2009 gesagt. Ich wiederhole: der SPD!

Wenn er noch möchte, kann er jetzt fragen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Auch Herr Marsching möchte noch eine Zwischenfrage stellen. Die erste Zwischenfrage kommt aber von Herrn Klocke.

Arndt Klocke (GRÜNE): Danke, Herr Kamieth, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Sie sprechen ja offenkundig gegen den Antrag. Ich weiß nicht, ob Ihnen Folgendes bekannt ist: Gestern hat der Hessische Landtag einen gleichlautenden Beschluss gefasst, zusätzlich mit einer Entschuldigung an die Verurteilten, eingebracht von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, unterstützt von Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Ich frage Sie, warum Sie sich nicht dem Verhalten im Hessischen Landtag anschließen und heute diesem Antrag zustimmen können.

Jens Kamieth (CDU): Am Schluss meiner Rede werden Sie vielleicht eine Überraschung erleben.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Ah!)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kamieth, es gibt noch den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Marsching. Möchten Sie diese auch zulassen?

Jens Kamieth (CDU): Ja.

Michele Marsching (PIRATEN): Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich nicht zunächst das Ende hören möchte. Bis jetzt verwundert mich Ihre Argumentation. Mir sind die Parteifarben der letzten Jahre egal. Sie argumentieren, dass sämtliche Urteile nach 1945 verfassungskonform waren. Vor dem Hintergrund würde ich gerne von Ihnen wissen, ob die Rehabilitierung der Menschen, die vor 1945 verurteilt wurden, auch nicht hätte sein dürfen, weil damals die Urteile ja auch verfassungskonform waren.

(Beifall von den PIRATEN und den GRÜNEN)

Jens Kamieth (CDU): Mit dieser Frage stellen Sie die Rechtsprechung der Bundesrepublik auf eine Stufe mit der Rechtsprechung im NS-Staat. Ich sehe da einen deutlichen Unterschied.

(Beifall von der CDU)

Im Übrigen: Die Argumentationen, die ich gebracht habe, waren bislang nur Zitate eines SPD-Kollegen aus dem Deutschen Bundestag. Lassen Sie mich zunächst zu Ende führen.

Ich möchte nämlich den zuständigen Minister Kutschaty zu den Argumenten, die ich eben gebracht habe, um eine Stellungnahme bitten. An diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen kommt man nicht so ohne Weiteres vorbei.

Das zugrunde liegende Strafrecht war gültig. Die Urteile sind demnach rechtskräftig, auch wenn sie heute inhaltlich – damit bin ich bei Ihnen – nicht mehr ganz nachvollziehbar sind. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes Rehabilitationsverfahren aufgrund von bundesdeutschen Urteilen bekannt. Wir leben in einem Rechtsstaat, und wir brauchen auch in der Zukunft für zukünftige Gesetzesänderungen Rechtssicherheit.

Meine Damen und Herren, mit dem erwähnten Antrag des Landes Berlin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung vorzuschlagen. Wir hätten uns gefreut, wenn wir Parlamentarier durch eine Überweisung in die Ausschüsse in diesen Prozess konstruktiv eingebunden worden wären. Da wir heute auf Wunsch der Antragsteller aber direkt über den Antrag abstimmen, ist uns das leider nicht möglich. Ich bedaure dies. Ich bedaure, dass Sie eine vertiefte Diskussion offensichtlich vermeiden wollen.

Ohne eigene Ideen einbringen zu können, wollen wir als CDU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Aufgrund der zu Beginn meiner Rede erwähnten besonderen Bedeutung und Wichtigkeit des Themas wollen wir allerdings auch nicht gegen den Antrag stimmen. Deswegen bleibt uns nur die Enthaltung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Wedel das Wort.

Dirk Wedel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 1993/94 setzte die FDP in der schwarz-gelben Koalition und im Bundestag durch, dass der damalige § 175 des Strafgesetzbuches gestrichen wurde. Seinerzeit war es Frau Bundesministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die in der Plenardebatte aufzeigte, dass das 29. Strafrechtsänderungsgesetz – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und gesellschaftlichen Diskriminierungen gegenüber Homosexuellen“ leistet.

Es war längst überfällig, dass der sogenannte Schwulen-Paragraf endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit Anfang der 80er-Jahre wiederholt entschieden, dass Strafgesetze, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen für strafbar erklären, gegen das Recht auf die Privatsphäre aus Artikel 8 EMRK verstoßen.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in den letzten Jahren immer wieder gegen eine Diskriminierung von Lesben und Schwulen ausgesprochen. Es hat klar festgestellt, dass das Privatleben selbstverständlich unter den Schutz des Artikels 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz fällt.

Den Antrag, über den wir heute debattieren, hat der Berliner Senat aufgrund eines einstimmigen Votums des Abgeordnetenhauses in den Bundesrat eingebracht. Meines Wissens ist die Ausschussberatung dort noch gar nicht abgeschlossen. Wir können daher nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass der Antrag in der vorliegenden Fassung tatsächlich Gegenstand der Abstimmung im Bundesrat wird.

Tatsächlich lässt der Antrag des Landes Berlin – trotz dessen ausführlicher Begründung – und infolgedessen auch der der heutigen Beratung zugrunde liegende Antrag von SPD und Grünen notwendige Differenzierungen vermissen.

Klargestellt werden muss, dass es selbstverständlich nur um solche Urteile gehen kann, in denen nicht aufgrund tateinheitlicher Begehung auch andere Straftatbestände verwirklicht worden sind und bei denen die Sachverhalte nicht den heute geltenden strafrechtlichen Bestimmungen unterfallen würden. Das dürfte vor allem viele Urteile betreffen, die bis 1969 aufgrund der nach 1945 fortgeltenden §§ 175, 175 a Strafgesetzbuch aus dem Jahre 1935 ergangen sind, da diesen Vorschriften ein gegenüber den späteren Fassungen des § 175 StGB besonderer Grad an Diskriminierung innewohnte.

Zudem setzt sich der Berliner Antrag nicht mit den anderen Fällen auseinander, in denen das Sittengesetz den Maßstab für die Strafrechtsordnung bildete. Denken wir beispielsweise an Ehebruch oder Kuppelei.

Meine Damen und Herren, eine Gesellschaft entwickelt sich in ihren moralischen Sichtweisen und Standpunkten weiter – und mit ihr das Recht, das sich eine Gesellschaft durch ihre Volksvertretungen gibt. Es ist gut, dass sich das Recht gerade bezüglich des ehemaligen § 175 StGB weiterentwickelt hat. Uns allen dürfte klar sein, dass das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen wie die von 1957 und auch die von 1973 heute nicht noch einmal so fällen würde.

Trotz dessen muss der Rechtsstaat im Umgang mit rechtskräftigen Urteilen Vorsicht walten lassen, um nicht in eine Rehabilitierungsspirale zu geraten. Eine Rehabilitierung von Verurteilten ist – nicht nur bei nachkonstitutionell ergangenen Urteilen – ein staatsrechtlich äußerst komplexer Vorgang, der eigentlich einer intensiveren Beratung bedürfte, als wir sie in einer knappen halben Stunde leisten können.

(Beifall von der FDP)

Der Rechtsstaat braucht Rechtssicherheit. Rechtssicherheit wird hergestellt durch Rechtskraft. Mit der Rechtskraft des Urteils ist das Verfahren abgeschlossen. Das gehört zum Grundverständnis des Rechtsstaates. Nicht umsonst ist eine Wiederaufnahme von Verfahren nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Eine Durchbrechung der Rechtskraft im Wege einer nachträglichen Aufhebung von Urteilen durch den Gesetzgeber muss deshalb auch mit Blick auf die Gewaltenteilung die absolute Ausnahme sein.

Vizepräsident Daniel Düngel: Würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Dirk Wedel (FDP): Nein, möchte ich nicht. Dann komme ich nicht zum Ende. – Bislang ist dies nur zweimal geschehen, nämlich bei der Aufhebung von Urteilen der beiden deutschen Diktaturen.

Dennoch: Mit einer Rehabilitierung würde ein weiteres, aus heutiger Sicht unverständliches Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte abgeschlossen. Man sollte den Mut haben, zu bekennen, dass mehr die Sittenpolizei als die konstitutiven Menschenrechte lange Jahre Vater des Gedankens waren.

(Beifall von der FDP)

Mit § 175 StGB wurden viel zu lange Vorurteile und Vorbehalte untermauert und befördert. Der Staat hat mit diesem Paragrafen in die Intimsphäre der Bürger eingegriffen.

Mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz haben wir nicht nur eine Rechtsangleichung von West und Ost geschaffen, sondern vor allen Dingen eine den Jugendschutz geschlechtsunabhängig sicherstellende Regelung getroffen. Wir haben die Diskriminierung und Kriminalisierung von homosexuellen Mitbürgern durch den Staat beendet. Die Liberalen haben sich 1994 gegen diese Diskriminierung stark gemacht und werden es auch heute tun. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Dann darf ich jetzt die nächste Jungfernrednerin am Rednerpult begrüßen. Für die Piratenfraktion spricht Birgit Rydlewski. Viel Erfolg!

(Allgemeiner Beifall)

Birgit Rydlewski (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es jetzt bei meiner ersten Rede hier relativ leicht, denn es geht um einen Antrag, den ich richtig gut finde.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

Man kann natürlich kritisieren, dass es von 1994 bis zu dieser Initiative sehr lange gedauert hat; aber hier gilt tatsächlich: Besser spät als nie.

Wir müssen allerdings auch deutlich machen, dass ein Ende der Kriminalisierung noch nicht ein Ende der Diskriminierung bedeutet. Ich finde es deshalb sehr gut, was Frau Kraft gestern auch betont hat. Sie hat erklärt, dass sich Politik gegen Homophobie und Transphobie klar positionieren und deutliche Zeichen setzen muss.

Ich denke, wir tun das heute mit diesem Antrag. Dass die Diskussion um solche Themen noch nicht zu Ende ist, das sehen wir, wenn wir zum Beispiel die Diskussion um das Interview eines anonymen Fußballprofis, der homosexuell ist und der sich nicht traut, dies öffentlich zu sagen, im Netz verfolgen. Das zeigt auch, dass wir mit der Beschäftigung dieses Themas noch nicht am Ende sind.

Ich hoffe, dass ich für alle Piraten sprechen kann, wenn ich sage, dass wir dafür stehen, uns deutlich zu positionieren, alle Lebensmodelle in dieser Gesellschaft zu akzeptieren. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Rydlewski, und herzlichen Glückwunsch zur Jungfernrede.

(Allgemeiner Beifall)

Für die Landesregierung hat Minister Kutschaty das Wort.

Thomas Kutschaty, Justizminister: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundesrat wird sich demnächst mit einem Entschließungsantrag der Länder Berlin und Hamburg zur Rehabilitierung verurteilter homosexueller Menschen befassen. Es geht darum, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.

Gefordert wird mit diesem Antrag der Länder Berlin und Hamburg, sehr geehrter Herr Kamieth, nämlich gerade kein Verfassungsbruch und es entsteht auch keine Rehabilitierungsspirale, sehr geehrter Herr Wedel, wenn man sich diesen Antrag genau anschaut.

Gefordert werden nämlich mit diesem Entschließungsantrag im Bundesrat eine vernünftige gesellschaftliche Rehabilitierung der Betroffenen, eine gesellschaftliche Aufarbeitung durch Erforschung und Dokumentation strafrechtlicher Verfolgung homosexueller Männer und der sich daraus ergebenden Stigmatisierung in der Bevölkerung, die Unterstützung der Betroffenen bei der Folgenbewältigung, insbesondere Begleitung in Fällen von Traumatisierung, und eine ernsthafte Prüfung der formellen Aufhebung der einschlägigen Strafurteile und Gewährung einer daraus resultierenden Entschädigung.

Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hatte bereits im Jahre 2000 im Zusammenhang mit der Debatte um die Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit bewertet.

Es ist nunmehr an der Zeit, finde ich, dass die daraus gebotenen Konsequenzen auch gezogen werden. Seit nunmehr zehn Jahren leben wir nämlich in dem Widerspruch, dass im Nationalsozialismus nach dem Reichsstrafgesetzbuch Verurteilte infolge des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege 2002 rehabilitiert worden sind und unter Umständen Anspruch auf Entschädigung haben, dies aber nicht für diejenigen gilt, die nach 1945 wegen identischer Strafvorschriften verurteilt worden sind.

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung steht es deshalb außer Frage, dass wir den Antrag aus den Ländern Berlin und Hamburg unterstützen werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Lassen Sie mich vorsorglich klarstellend darauf hinweisen, dass die Aufhebung der auf den früheren § 175 StGB gestützten Urteile und die Rehabilitierung von auf der Grundlage dieses Paragrafen verurteilten Homosexuellen der Bundeskompetenz unterliegen. Prüfung und Vollzug der Aufhebung von auf der Grundlage von Bundesrecht erfolgten Verurteilungen und die Schaffung der Voraussetzungen einer Rehabilitierung von Verurteilten obliegen der Bundesregierung und letztendlich dem Bundesgesetzgeber. So viel zur Verfassungskonformität.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung will in jedem Fall ihr Möglichstes dazu beitragen, dass dieses auch gelingen kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Auch Ihnen, Herr Minister, vielen Dank für den Redebeitrag. – Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen direkt zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung über diesen Antrag beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/812. Ich darf Sie fragen, wer für diesen Antrag ist. – Wer ist dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

11       Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koe­nig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/175

erste Lesung

Es gibt hier eine interfraktionelle Vereinbarung, dass die Rede von Frau Ministerin Schulze zu Protokoll gegeben wird (siehe Anlage 1). Wenn ich das richtig verstanden habe, ansonsten ohne weitere Debatte über diesen Tagesordnungspunkt direkt abgestimmt wird. Wir sind damit dann auch am Schluss der Beratung zu diesem Gesetzentwurf.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/175 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Ich darf Sie fragen, wer für diese Überweisung ist. – Wer ist gegen diese Überweisung? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

12       Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mit­wirkungsrechte für Tierschutzvereine

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/177

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Remmel das Wort.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung stellt im Koalitionsvertrag eine schlichte, wie ich finde, aber folgenreiche Tatsache fest:

„Tiere sind Lebewesen und als solche zu respektieren. Das Staatsziel Tierschutz muss konsequent umgesetzt werden.“

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist der Kern unseres heutigen Gesetzentwurfes. Was wir in der letzten Legislaturperiode begonnen haben, werden wir deshalb weiter konsequent vorantreiben und auch zum Ziel führen. Das Verbandsklagerecht ist dazu ein wesentlicher Schritt. Dabei möchte ich zunächst feststellen: Durch ein landesrechtlicher Verbandsklagerecht im Bereich des Tierschutzes werden wir keine neuen Tierschutzstandards schaffen, sondern die in dem Gesetzentwurf geregelten Mitwirkungs- und Klagerechte knüpfen an bestehende tierschutzrechtliche Regelungen des Bundes und der Europäischen Union an. Das Verbandsklagerecht eröffnet damit nur die Möglichkeit, im Interesse der betroffenen Lebewesen, der Tiere, Tierschutzrechte einklagbar zu machen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, bisher sind es nur die Tierhalterinnen und Tierhalter, die ein Zuviel an Tierschutz beklagen können. Werden im Einzelfall tierschutzrechtliche Vorschriften zulasten der Tiere nicht ausreichend berücksichtigt, können die Tierrechte nicht eingeklagt werden. Erstmals wird es damit möglich, dass anerkannte Tierschutzorganisationen in solchen Fällen als Sachwalter der Tiere auftreten. Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben und die Lebensumstände unserer Mitgeschöpfe haben, können damit von unabhängigen Verwaltungsgerichten überprüft werden.

Wie Sie wissen, haben wir solche Regelungen bereits im Naturschutzrecht. Das heißt, dass Rechtsbestandteile unseres Rechtssystems wie Pflanzen und Tiere, die selber ihre Rechte nicht einklagen können und frei vorkommen bzw. freilebend sind, in bestimmten Fällen stellvertretend durch die Naturschutzverbände vertreten werden.

Auch damals gab es eine Debatte darüber, ob das eine Klagewelle zur Folge haben würde. Die Ergebnisse der Untersuchungen, die dazu gemacht worden sind, beweisen das Gegenteil: Es gab einige exemplarische Rechtsverfahren, die dann auch zu einer neuer Rechtsetzung geführt haben, aber insgesamt gab es sehr wenige Verfahren.

Aber – das ist eine Erfahrung die damit verbunden ist – im Vorfeld von Entscheidungen, auch von Verwaltungsentscheidungen, werden die Organisationen zukünftig stärker einbezogen, und damit kann der Tierschutz bereits im Verwaltungsverfahren präventiv besser berücksichtigt werden. Es ist auch Sinn und Zweck einer solchen Gesetzgebung, bereits im Vorfeld einer konkreten Entscheidung dafür zu sorgen, dass der Tierschutz entsprechend berücksichtigt wird.

Es handelt sich also letztlich um eine Selbstverständlichkeit in unserem Rechtsstaat. Wir schließen damit eine bisher vorhandene Lücke. Der Tierschutz ist Staatsziel, aber bisher nicht wirklich durchsetzbar. Mit einem solchen Verbandsklagerecht machen wir den Tierschutz durchsetzbar. Es geht dabei um die Einbeziehung zusätzlicher Treuhänder beim Tierschutz, um damit die Tierrechte letztlich einklagbar zu machen. Ich finde, das ist überfällig.

Das Gesetz ist ein Meilenstein. Wir wissen das auch aus der Diskussion auf der Ebene der Bundesländer. Auch in anderen Bundesländern wird über eine solche Stärkung der Tierrechte diskutiert. Ich bin sicher, dass andere Länder uns folgen werden.

Lassen Sie mich mit einem Zitat von Mahatma Ghandi schließen:

„Je hilfloser ein Lebewesen ist, desto größer ist sein Anrecht auf menschlichen Schutz …“

Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Börner. Herr Börner, könnte es sein, dass das auch Ihre Jungfernrede ist? – Dann darf ich Ihnen im Namen des Hohen Hauses viel Erfolg wünschen.

(Beifall von der SPD)

Frank Börner (SPD): Danke. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.“

So sagt es Mahatma Gandhi. Zehn Jahre nach der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel haben wir heute die Möglichkeit, dieses Ziel weiter mit Leben zu erfüllen, indem wir zusammen daran arbeiten, ein ebenso echtes wie wirkungsvolles Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzorganisationen zu installieren.

Mehr Tierschutz ist in diesem Fall gleichbedeutend mit einer Verbesserung des Schutzes von Menschen. Es ist bekannt, dass unwürdige Haltungsbedingungen direkte negative Auswirkungen auf die Angehörigen von in Kontakt mit leidenden Tieren stehenden Berufsgruppen haben. Über die Nahrungskette gilt das mittelbar bis hin zum Endverbraucher.

Meine Damen und Herren, der heutige Schritt zu einer weiteren parlamentarischen Beratung ist ebenso ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung und des Vertiefens unseres ethischen Selbstverständnisses. Aus der Menschenwürde leitet sich unter anderem auch unsere Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten Tieren ab.

Wir, die SPD-Landtagsfraktion und der Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen, sind uns sicher, dass sich die anerkannten Tierschutzvereine, die strenge gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, im Bewusstsein ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung mit Augenmaß für die Beseitigung bestehender Ungleichgewichte im Tierschutz einsetzen werden.

Zurzeit kann nur gegen ein Zuviel und nicht gegen ein Zuwenig von Tierschutz geklagt werden. Es ist unsere Pflicht und unsere Verantwortung, Tiere, denen ohne Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, zu schützen. Auch deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag auf dieses Verbandsklagerecht verständigt.

Die im Gegensatz dazu von CDU und FDP in diesem Hohen Haus gebetsmühlenartig vorgetragenen Horrorszenarien von einer Klageflut vor den Gerichten über das Aufrichten von bürokratischen Hürden bis hin zur Massenflucht von Wissenschaftlern aus NRW entbehren jeder rationalen Grundlage. Die Einwände aus Wissenschaft und Forschung und auch aus dem Bereich Religion waren bereits Gegenstand eingehender Erörterungen eines ordentlichen parlamentarischen Anhörungsverfahrens und schriftlicher Eingaben. Deren Ergebnisse sind in den vorliegenden Gesetzentwurf mit eingeflossen.

Es handelt sich auch nicht um den Ausdruck grundsätzlichen Misstrauens gegenüber unseren Bauern. Die Bauernverbände betonen immer wieder, dass mit den bestehenden Gesetzen weitreichende Schutzvorkehrungen gegeben sind. Gerade deshalb wollen wir, dass diese durch ein gutes Verwaltungshandeln vollzogen werden. Wenn nicht, soll den Tierschutzverbänden die Möglichkeit der Klage gegen solche Planungen gegeben werden. So sorgen wir für allgemeine Rechtssicherheit.

Wir werden so die Mehrzahl der Betriebe in Nordrhein-Westfalen, die ihre Ställe in Ordnung halten, vor unseriösen Wettbewerbern schützen, die schon bei der Planung neuer Ställe und im Umgang mit Tieren bewusst zu deren Leid sparen wollen, um hierdurch Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Dies müssen wir in Zukunft verhindern.

Der Tierschutz als gesamtdeutsches Staatsziel ist schön und gut, aber zu seiner Verwirklichung sind konkrete landespolitische Schritte notwendig. Dazu zählt notwendigerweise ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine.

Lassen Sie uns gemeinsam ein Stück mehr Demokratie wagen, wie es Willy Brandt sagen würde, ein Stück mehr Transparenz im Verwaltungshandeln ermöglichen, und den Tieren, die unseren Züchtern und Bauern mit primär erwerbswirtschaftlicher Motivation anvertraut sind, eine Stimme geben. Tiere sollen um ihrer selbst willen geschützt werden. Deshalb laden wir Sie aufrichtig ein, konstruktiv im Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten – Glück auf!

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Börner. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede.

(Allgemeiner Beifall)

Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Schulze Föcking.

Christina Schulze Föcking (CDU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Sprichwort sagt: Nichts können ist keine Schande, aber nichts lernen.

Sie, Herr Minister Remmel, haben jedenfalls nichts gelernt. Denn Ihre Rede enthält die gleichen Argumente wie schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfes in der vergangenen Wahlperiode. Wir als CDU finden es bedauerlich, dass Sie aus der damaligen Anhörung der Fachleute nichts gelernt haben. Wir finden es bedauerlich, dass Sie mit diesem Gesetz die gute und bewährte Kooperation von Landwirten, den Zoos, den Forschungseinrichtungen – den Tierhaltern eben – und den Veterinären ohne Not beenden. Jeder, der sich mit Landwirtschaft oder beispielsweise der Zootierhaltung etwas auskennt, weiß, wie wichtig es ist, einen fachlich guten Tierarzt an seiner Seite zu haben. Beide zusammen – sowohl Tierhalter als auch Tierarzt – haben das Ziel, die Tiere gesund zu halten.

Landwirte haben ein besonderes Verhältnis zur Natur und zu unseren Mitgeschöpfen. Nachhaltigkeit und Tierschutz sind keine leeren Begriffe. Es ist die Geschäftsgrundlage ihres Handelns wie auch das langfristige Denken in Generationen. Sie leben nicht nur von ihren Tieren, sondern sie leben auch mit ihren Tieren. Außerdem sind unsere Behörden hervorragend aufgestellt und verfügen über ein sehr gutes fachliches Niveau. Unser weltweit vorbildlich hohes Tierschutzniveau wird wie selbstverständlich praktiziert und in der täglichen Arbeit umgesetzt. Das anzuerkennen kommt selbst der Abgeordnete Rüße nicht umhin. Sie haben nämlich in der Plenardebatte am 21. Juli 2011 folgendes formuliert:

„… wir Grüne und auch die SPD, wir zweifeln überhaupt nicht daran, dass die allermeisten Tierhalter und auch die Erbauer von Ställen diese Regelung beachten.“

Sie argumentieren aber gerne mit dem Begriff des „Sachwalters für die Tiere“ und stellen ein „Ungleichgewicht der Kräfte“ fest. Ich frage Sie und Herrn Börner: Welche Bedeutung haben für Sie die Tierschutzkontrollbehörden? Was sind die anderes als Treuhänder für die Tiere?

Meine Damen und Herren, Tierschutz ist keine Sache, die jemals abgeschlossen ist, die jemals abgeschlossen sein kann und darf. Die Landwirte und die Forschung sind deshalb seit jeher dabei, die Tierhaltung tiergerechter und besser zu gestalten.

Das ist die Realität. Kaum ein Bereich wird so eng, so genau und so lückenlos überwacht und reglementiert, wie der der Tierhaltung. Manchmal frage ich mich, wenn ich völlig verfettete und kurzatmige Stadthunde sehe, häufig noch in eine Jacke gezwängt, wo eigentlich hier derjenige bleibt, der sich für die Tiere einsetzt, wo hier die Lobby bleibt. Schweigen!

(Beifall von der CDU)

Richtig, es sind Ausnahmen, genauso wie es Ausnahmen in anderen Bereichen gibt. Ich frage Sie: Warum nutzen Sie dann bei diesen Ausnahmen eigentlich nicht die Instrumente, die Ihnen als Minister im Bereich Tierschutz bereits heute in Ihrem umfangreichen Werkzeugkoffer zur Verfügung stehen? Wenn Sie der Auffassung sind, es gäbe Vollzugsdefizite beim Tierschutz, warum schaffen Sie nicht die Voraussetzungen, dass mehr Tierärzte vor Ort tätig sein können.

Wenn Sie der Auffassung sind, es gäbe Defizite beim Tierschutz, warum verbessern Sie nicht die Fachaufsicht, und warum weisen Sie nicht das LANUV an, intensiver tätig zu werden. Dafür braucht es kein öffentlichkeitswirksames Gesetz.

Ihnen, Herr Remmel, geht es nicht um die Sache der Tiere, sondern Ihnen geht es um ein politisches Schaulaufen. Das ist Ihr gutes Recht. Sie müssen den Menschen dann aber auch erklären, warum sie den Fach- und Sachverstand der Landwirte, der Tierärzte, der Verwaltungsbehörden usw. so geringschätzen, dass Sie die Tätigkeit von Laien als höherranging einstufen.

Glauben Sie, dass es dem Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen Sicherheit verschafft, wenn im Nachhinein die Rechtmäßigkeit einer erteilten Genehmigung rechtlich überprüft werden kann? Sind Sie der Ansicht, das stärke den Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen? Wie erklären Sie das potenziellen Drittmittelgebern? Machen Sie das, Herr Remmel, oder überlassen Sie das Wissenschaftsministerin Schulze, diese Wettbewerbsdefizite zu erklären?

Die CDU ist gerne bereit, über Verbesserungen im Tierschutz zu sprechen. Das ist gar keine Frage. Aber wie so oft spalten Sie, Herr Minister, das Land. Tierschutz geht nach unserer festen Auffassung nur über den Weg einer verbesserten und guten Kooperation aller Beteiligten. Den von Ihnen eingeschlagenen Weg der Konfrontation lehnen wir hingegen strikt ab.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Rüße.

Norwich Rüße (GRÜNE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze Föcking, ich glaube, Sie haben eins noch nicht verstanden. Das, was Sie mit Verbesserung im Tierschutz beschreiben, wollen wir, glaube ich, alle. Aber die Verbandsklage hat eine ganz andere Funktion.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die kann man auch machen, und sie ergänzt das, was Sie wollen. Deshalb sollten Sie hier auch nicht immer so dagegen sein.

Beginnen wollte ich eigentlich – das trifft sich wieder mit Ihnen, Frau Schulze Föcking, oder mit Ihrer Partei – mit einem Zitat. Das Zitat hat mir nämlich außerordentlich gut gefallen und lautet:

„Wir setzen uns dafür ein, Tiere artgerecht zu halten und sie als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen.“

Herr Deppe, kommt Ihnen das bekannt vor? Herr Deppe, das Zitat haben Sie vor einem Jahr, als wir hier schon einmal das Gesetz eingebracht haben, vorgetragen. Dieses Zitat ist nämlich aus dem CDU-Grundsatzprogramm. Und ich sage Ihnen: Dieses Zitat, diesen Satz aus dem Grundsatzprogramm, unterschreibe ich sofort. Da bin ich mit Ihnen 1:1 einer Meinung. Jedoch haben wir einen Unterschied an dieser Stelle. Wenn man dieses Zitat wirklich ernst nimmt und wenn man Tiere wirklich aktiv schützen will, kommt man am Verbandsklagerecht für den Tierschutz nicht mehr länger vorbei.

Frau Schulze Föcking, Sie haben eben so eine Darstellung von Tierhaltung und Landwirtschaft gegeben, als ob dort alles zum Besten stünde. Ich stimme Ihnen völlig zu, als Sie mich zitiert haben: Natürlich ist es im überwiegenden Bereich in Ordnung; das ist überhaupt keine Frage. Natürlich haben Bauern kein Interesse daran, Tiere zu quälen.

Aber die Kehrseite müssen wir doch auch diskutieren. Wir haben jetzt erfahren, dass gerade in der Landwirtschaft 1.700 t Antibiotika eingesetzt werden. Die ehemaligen und ursprünglichen Schätzungen sind noch nicht einmal von der Hälfte ausgegangen. Das zeigt doch, dass dieser „Treibstoff der Massentierhaltung“ permanent eingesetzt werden muss, um die Tiere überhaupt noch in diesen Stallanlagen überleben zu lassen. Daher können Sie doch hier nicht sagen, dass alles in der Landwirtschaft zum Besten steht.

Wir alle kennen doch die immer wieder auftauchenden Bilder und Fernsehberichte von Missständen in der Tierhaltung. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich: Auch ich war schockiert über die Bilder, was zum Beispiel in Bioställen möglich ist. Da können wir doch nicht sagen, dass alles in Ordnung ist. Das geht doch nicht.

Daher: Wenn man so etwas sieht, muss man das doch ernst nehmen. Dann muss man alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Tieren überflüssiges Leid zu ersparen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Daher ist es jetzt sehr konsequent, dieses Verbandsklagerecht einzuführen.

Wir haben dem Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang gegeben. Da ist es doch eine konsequente Schlussfolgerung, wenn wir dann am Ende diese Klagemöglichkeit einräumen.

Ich möchte noch eine Sache zum Tierschutz sagen: Wenn ich sehe, wie Puten am Ende der Mast in den Ställen kriechen, nicht laufen können und da liegen – das ist eine Katastrophe –,

(Minister Guntram Schneider: Darum esse ich auch keine Pute!)

müssen wir doch mal darüber reden,

(Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU])

ob man an der Stelle gegen so eine Haltungs- und Zuchtform klagen können sollte.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Minister Guntram Schneider – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Mir hat eben absolut missfallen, Frau Schulze Föcking, wie Sie die Tierschützer diskreditieren – Sie haben sie „Laien“ genannt –, die als „Laien“ in den Kommissionen sitzen.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Rüße, würden Sie eine …

Norwich Rüße (GRÜNE): Nein, jetzt wird im Zusammenhang zu Ende geredet.

Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie sie so diskreditiert haben. Wenn ich mit Tierschützern rede, bin ich immer wieder erstaunt, wie viel fachliches Wissen da vorhanden ist. Laien sind sehr wohl in der Lage, in solchen Prozessen mit zu urteilen und diese mit zu beurteilen.

Ich halte das auch für einen Affront gegen eine aktive Bürgergesellschaft, wenn man solche Laien so diskreditiert.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir sollten an jeder Stelle in dieser Gesellschaft froh sein, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen. Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme.

Wichtig finde ich auch Folgendes: Immer wieder wird suggeriert, dass wir ein Verbandsklagerecht machen und sich dann alles für die Tierhalter verschärft. – Das ist völliger Quatsch. Hier wird lediglich eine Rechtslücke geschlossen. An den grundsätzlichen Bedingungen von Tierhaltung ändert sich nichts. Die gesetzlichen Normen werden überhaupt nicht verschärft.

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Kollege Rüße, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Deppe zulassen?

Norwich Rüße (GRÜNE): Herr Deppe, jetzt dürfen Sie Ihre Zwischenfrage stellen.

Rainer Deppe (CDU): Herr Rüße, Sie haben eben diese angeblichen oder vielleicht tatsächlichen Zustände in Putenmastställen geschildert. Wenn das so ist, frage ich Sie: Wissen Sie, warum dann Ihr Minister da offenbar überhaupt nichts unternimmt und das alles so geschehen lässt? Er müsste unmittelbar eingreifen, wenn die Zustände so wären. Können Sie uns erklären, wie lange Sie warten wollen, bis ein Verbandsklagerecht Auswirkungen auf diese Haltung hat?

(Beifall von der CDU)

Norwich Rüße (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Deppe, für die Frage. – Das lässt sich relativ leicht klären. Sie wissen, dass die Besatzdichten aus Sicht der Tiergesundheit völlig überhöht sind. Sie sind aber gesetzlich legitimiert. Sie können die Hähnchen- und Putenmastställe mit Tieren vollpacken. Dann müssen Sie zu Antibiotika greifen, und dies geschieht ständig.

Der Minister ist in NRW hingegangen und hat genau das überprüfen lassen. Ohne die Studien aus NRW wüssten wir doch heute noch nicht, dass Antibiotika der permanente Treibstoff sind, der da eingesetzt wird und mit dem die Tiere vollgedröhnt werden, damit sie überhaupt diese Haltungsform überleben können. Daher können Sie Herrn Remmel an der Stelle überhaupt nichts wollen.

Die Frage stellt sich andersherum. Ein Klagerecht bringt die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob es aus Tierschutzgründen akzeptabel ist, dass Tiere so eng aufeinander gepackt werden, und ob man das Tieren zumuten kann.

Dann werden die geltenden gesetzlichen Normen überprüft. Dabei wird ein Gericht vielleicht feststellen, dass diese Normen falsch sind und dass man mit halben Besatzdichten arbeiten muss. Dann – das wissen Sie auch – würde sich der Antibiotikaeinsatz erheblich vermindern, wenn nicht gar ganz vermeiden lassen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, können wir feststellen, wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, dass das ein sehr ausgewogener Gesetzentwurf ist, der überhaupt nicht Tierhalter oder Wissenschaft und Forschung überfordert. Er gleicht die Interessen zwischen Tierhaltern, Wissenschaft und Tierschutz ausgewogen aus.

Ich glaube, dass die Anhörung – da bin ich auch anderer Meinung als Sie von der CDU – damals sehr wohl ergeben hat, dass eine Verbandsklage ein erheblicher Fortschritt für den Tierschutz in NRW und in ganz Deutschland wäre.

Ich komme zurück auf das Zitat vom Anfang aus dem CDU-Grundsatzprogramm. Ich sage noch einmal: Wenn das wirklich unser gemeinsames ehrliches Anliegen wäre, Tiere zu schützen und das Leiden zu beenden, das es da immer wieder gibt, sollten wir alle zusammen diesen Gesetzentwurf verabschieden und uns alle gemeinsam hinter die Verbandsklage stellen.

Ich zitiere noch einmal einen Tierarzt aus der Anhörung: Der gesetzestreue Tierhalter hat vom Verbandsklagerecht überhaupt keine wirtschaftlichen Nachteile zu erwarten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie, Frau Schulze Föcking, als Vertreterin der Landwirtschaft könnten also gut mit diesem Gesetzentwurf leben.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Simone Brand [PIRATEN])

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Aus der Fraktion der FDP spricht nun der Kollege Höne.

Henning Höne (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn eine Feststellung machen. Sie ist im Vergleich zu meinen Vorrednern leider – ich falle ein bisschen aus dem Raster – kein Zitat, sondern kommt von mir selbst.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall)

– Das scheint bei diesem Tagesordnungspunkt irgendwie „in“ zu sein.

Ich möchte vorwegschicken: Für die Freien Demokraten und für mich persönlich war und ist der Tierschutz eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Darin sind wir uns einig. Darum ist der Tierschutz mit Unterstützung der FDP Staatsziel geworden.

(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE])

Aber das ist mir auch wichtig: Auch als Unterstützer des Tierschutzes in dieser hervorgehobenen Stellung ist es durchaus möglich, den hier vorgelegten Gesetzentwurf kritisch zu beleuchten und zu hinterfragen.

Erlauben Sie mir eine kurze grundsätzliche Bemerkung, bevor ich inhaltlich in dieses Hinterfragen einsteige. Ich darf heute zum dritten Mal im Landtag NRW sprechen, zum dritten Mal zu einem Gesetzentwurf aus dem grünen Umweltministerium. Bei jedem dieser Entwürfe, zu denen ich bisher gesprochen habe – Dichtigkeitsprüfung, Klimaschutzgesetz und nun Verbandsklagerecht –, bestehen mindestens berechtigte Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes und damit an der Verfassungsmäßigkeit eines möglicherweise so beschlossenen Gesetzes.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Ich finde, dass sollte der Landesregierung zu denken geben.

(Beifall von der FDP)

Wenn ich mich nun der inhaltlichen Bewertung dieses Gesetzentwurfes zuwende, wird eines offensichtlich. Es fällt auf, dass die Landesregierung ein ganz besonderes Menschenbild vor Augen hat, wenn sie Gesetzentwürfe vorbereitet. Es scheint so, als ginge sie immer vom Schlimmsten aus. Sie gehen immer davon aus, dass die Menschen mit bösen Absichten an etwas herangehen. Sie denken offenbar, der Großteil der gewerblichen Tierhalter führt etwas Böses im Schilde. Das unterscheidet uns. Ich bin davon überzeugt, es ist die Regel und eben nicht die Ausnahme, dass sich die Tierhalter ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln.

Es wäre falsch, so zu tun, als ob es in Nordrhein-Westfalen heute ohne ein entsprechendes Verbandsklagerecht keinen Tierschutz geben würde. Schon heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Vereine, Tierschutz einzufordern. Das geschieht zum Beispiel durch Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden. Das geschieht durch das Petitionsrecht und strafrechtliche Überprüfung mit Staatsanwaltschaften und Gerichten. Damit werden bereits heute effektiv die schwarzen Schafe enttarnt und im Zweifelsfall zu Recht bestraft.

Ganz offensichtlich misstrauen Sie aber nicht nur den Tierhaltern. Mit diesem Gesetzentwurf zeigen Sie, dass Sie auch Ihren eigenen Beamten vor Ort nicht trauen. Die Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzes findet in den Kommunen statt. Die Veterinärämter üben diese wichtige Kontrollfunktion bereits heute verantwortungsvoll und mit den nötigen Konsequenzen aus. Durch die Einführung eines Verbandsklagerechtes wird die bisher meist kooperative Zusammenarbeit von Tierschutzbehörden und Tierschutzverbänden um eine rein konfrontative Säule ergänzt. Eine solche Säule ist meiner Meinung nach nicht unbedingt im Interesse des Tierschutzes; denn es darf nicht darum gehen, die beteiligten Akteure gegeneinander auszuspielen, indem Säbelrasseln provoziert und dazu ermuntert wird.

Unser Ziel muss es sein, im Zusammenwirken aller beteiligten Akteure einen effektiven und effizienten Tierschutz zu gewährleisten. Man kann sich sicherlich über einzelne Punkte unterhalten wie zum Beispiel darüber, wie Verbände besser einbezogen werden können, ohne gleich diese konfrontative Säule des Klagerechtes einzuführen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie spielen aber nicht nur die Akteure gegeneinander aus. Im Bereich der Pharmaforschung spielen Sie durchaus auch ethische Grundsätze gegeneinander aus. Wenn ich richtig informiert bin, ist es bei der Debatte in der letzten Wahlperiode zu diesem Gesetzentwurf schon einmal angeklungen.

Aus der Schöpfungsethik ergibt sich die Selbstverständlichkeit, mit Tieren verantwortungsbewusst umzugehen. Sie vernachlässigen dabei aber in einer zugegebenermaßen sehr schwierigen Abwägung die Ethik des Heilens. Mit einem Verbandsklagerecht werden Forschung und entsprechende Investitionen mindestens unsicherer, wahrscheinlich aber auch verzögert. Im schlechtesten Fall wird Forschung dadurch aus NRW verdrängt. Das ist kein Gespenst. Sprechen Sie einmal mit beteiligten Unternehmen! Das ist Realität.

Im Vergleich zum Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode gibt es aber gerade in diesem Bereich neue Einschränkungen über den Weg in der Ethikkommission. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung hin zu einem besseren und überlegteren Ausgleich zwischen der Schöpfungsethik und der Ethik des Heilens. Ich bin aber nicht sicher, ob dieser Schritt groß genug ist. Die Gefahr eines Ungleichgewichtes bleibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Tierschutz ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das habe ich bereits zu Beginn gesagt. Deshalb plädieren wir vor allem dafür, Standards im Tierschutz nicht als Flickenteppich einzeln anzulegen, sondern bei Verbesserungsbedarf bundes- und europaweite Regelungen zu finden. Ich stelle mir die Frage, ob Ihr Gesetzentwurf den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen wirklich nachhaltig und ohne ungewünschte Nebenbedingungen stärkt. Das wäre die Voraussetzung dafür, ein solches Gesetz zu unterstützen. Ich habe daran aktuell noch einige Zweifel.

Ich freue mich aber auf den weiteren Austausch im Laufe der Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Piraten spricht Frau Kollegin Brand.

Simone Brand (PIRATEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vor zehn Jahren ist der Schutz der Tiere zum Staatsziel gemacht worden. Demnach gelten Tiere laut Grundgesetz, Landesverfassung und unzähliger weiterer Einzelbestimmungen als besonders schützenswert. Davon ist in der täglichen Praxis allerdings herzlich wenig zu spüren. So mussten bis heute erst diese zehn Jahre verstreichen. Heute gibt es endlich den Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht und die Novelle des Tierschutzgesetzes. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Änderungsvorschläge der Landesregierung im Bundesrat weitgehend abgelehnt. Schade.

So wird uns beinahe täglich vor Augen geführt, welche Folgen ein solcher unverantwortlicher Umgang mit dem Schutz der Tiere hat. Einige Beispiele dazu: Unwürdige Tierhaltung, gerade in der Geflügelhaltung – Herr Rüße sagte es vorhin –, für Verbraucher und Tiere gesundheitsgefährdende Zustände, leichtfertiger Umgang mit Medikamenten in der Tieraufzucht, betäubungsfreie Ferkelkastrationen und Qualzüchtungen. – Alles, was dazu bisher von der Regierung zu hören war, war eine kollektive Bestürzung. Aber genau diese Bestürzung blieb immer wieder ohne Folgen. Sobald der akute Fall aus den Medien verschwunden war, wurde es auch bei der Regierung ruhig. Von konkreten Daten keine Spur.

Was meinen Sie, was wir alles zu hören bekommen würden, wenn die betroffenen Tiere reden könnten? Zum Glück gibt es gute, seriöse Tierschutzverbände, die sich dieser Situation annehmen. Sie setzen sich für die Einhaltung der Schutzbestimmungen ein. Genau das sollten wir auch alle tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Jedem sollte klar sein, dass es schlichtweg notwendig ist, diesen Verbänden den Weg der Verbandsklage zu ermöglichen.

Wir befürworten ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, auch wenn es sicherlich noch den einen oder anderen Punkt zu verbessern gibt. So steht den Verbänden abweichend von der Grundsatzregelung in Bezug auf Tierversuchsgenehmigungen lediglich die Feststellungsklage zur Verfügung. Hier ist ein präventiver Rechtsbehelf nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung mit Sicherheit zielführender. Denn damit werden nicht nur zukünftige Genehmigungsverfahren vereinfacht. Auch bei einem konkreten Fall kann den betroffenen Tieren schnell geholfen werden.

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Mitwirkung der Verbände bereits im laufenden Genehmigungsverfahren ausdrücklich vorgesehen. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll möglich, wenn alle wichtigen Informationen den Verbänden zur Verfügung stehen. Wir fordern daher ausdrücklich, eine entsprechende Auskunftspflicht in das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu integrieren.

Man hörte es gerade schon: Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP verfallen in die altbekannte Klage und sagen, durch ein gutes und umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände sei der Wirtschafts- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen ernsthaft gefährdet. Ja, dadurch würden massenweise Arbeitsplätze verlorengehen. Das haben wir von Ihnen schon oft gehört.

Aber – das möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben – erstens gibt es schon seit Jahren ein solches Klagerecht für Umweltverbände. NRW ist dadurch nicht untergegangen. Und zweitens: Kennen Sie die finanzielle Situation von Tierschutzverbänden? Sie ist derart angespannt, dass es sich wohl kaum einer dieser Verbände mehr als einmal im Jahr leisten kann, einen solchen juristischen Weg einzuschlagen.

Sie können sich also ganz entspannt in Ihren neuen Stühlen zurücklehnen. Sie werden feststellen, dass weder die Wirtschaft noch die Forschung und erst recht nicht die Welt untergehen werden, wenn fortan der Bürger auch beim Thema Tierschutz ein Wörtchen mitreden wird. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung an diesem Punkt schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/177 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie an den Rechtsausschuss. Möchte jemand gegen diese Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann sind wir gemeinsam der Überweisungsempfehlung gefolgt. Ich schließe die Beratung über den Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe auf:

13       Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/749

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes spricht Frau Ministerin Schäfer. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fraktionen vereinbart haben, eine weitere Debatte heute nicht zu führen. Frau Ministerin Schäfer hat jetzt das Wort.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt die Förderung von 217 Schwangerschaftsberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Zu dieser Förderung sind alle Länder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz des Bundes verpflichtet. Die Länder müssen mindestens eine Beratungskraft auf 40.000 Einwohner angemessen fördern.

Nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet dies eine Förderung in Höhe von 80 % der Personal- und Sachkosten. Nordrhein-Westfalen wendet hierfür jährlich 26,7 Millionen € auf. Nach den Erhebungen beim Programmcontrolling sind 2010 in NRW 34.500 Konfliktberatungen durchgeführt worden. In weitaus mehr, und zwar in über 90.000 Fällen wurden 2010 aber auch allgemeine Schwangerschaftsberatungen durchgeführt.

Wir haben also eine Infrastruktur, die sehr viele schwangere Frauen vor allem in sozialen Fragen berät und ihnen ganz konkret hilft, zum Beispiel beim Zugang zu finanziellen Hilfen. Diese wichtige unterstützende Infrastruktur wollen wir sichern.

Das geltende NRW-Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten. Es strebt eine gleichmäßige Verteilung der Förderung unter den Trägergruppen, den Wohlfahrtsverbänden, der evangelischen Kirche, den Kommunen und donum vitae an. 2011 wurde es evaluiert und der Evaluationsbericht dem Landtag vorgelegt.

Bei dieser Evaluation wurde unter anderem festgestellt, dass die Anwendung des Gesetzes die bewährten Beratungsstrukturen schwächen kann. Die angestrebte Gleichverteilung der Förderung unter den Trägergruppen würde dazu führen, dass einige der geförderten Fachkraftstellen zwischen den Trägern umverteilt werden müssten. Eine Reihe von Beratungsstellen müsste dann aus rein formalen Gründen Personal abbauen, obwohl sie ausgelastet sind. Das wäre weder fachlich noch wirtschaftlich noch sozial vertretbar und würde auch die Qualität der Beratung in Nordrhein-Westfalen gefährden.

Daher soll das Ausführungsgesetz in zwei Schritten überarbeitet werden. Künftig soll bei der Verteilung der Förderung auch die Nachfrage der Ratsuchenden nach den Beratungsstellen herangezogen werden. Voraussetzung für eine solche Umsteuerung ist allerdings, dass die Nachfrage objektiv gemessen werden kann. Deshalb soll die Landesregierung im ersten Schritt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Erhebung von validen Daten der Schwangerschaftsberatungsstellen ermächtigt werden. Um diese Datenerhebung mit der gebotenen Sorgfalt durchführen und auswerten zu können, soll die gegenwärtige Verteilung der Förderung um drei auf acht Jahre verlängert werden.

Nach Auswertung dieser Daten soll die Landesregierung in einem zweiten Schritt 2014 einen Vorschlag für die künftige Verteilung der Fördermittel vorlegen. Dies wird durch einen weiteren Gesetzentwurf geschehen, der die neuen Förderkriterien dann auch enthält. Unser Ziel ist es also, ab 2015 die gesetzliche Förderung so auf die Schwangerschaftsberatungsstellen zu verteilen, dass sich die Nachfrage der Ratsuchenden in der Verteilung der Fördermittel widerspiegelt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine Debatte vorgesehen ist, können wir gleich zur Abstimmung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/749 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Will sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf:

14       Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/743

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Minister Dr. Walter-Borjans für die Einbringung das Wort.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir legen einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir zunächst einmal redaktionelle Änderungen vorstellen und umsetzen möchten.

Das eine ist, dass Mitte 2011 die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe im Zuge der Umstrukturierung der ehemaligen WestLB freiwillig aus dem Kreis der Gewährträger der NRW.BANK ausgeschieden sind. Damit ist das Land Nordrhein-Westfalen jetzt alleiniger Gewährträger der NRW.BANK.

Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich für die engagierte Mitarbeit und die Impulse durch die Vertreterinnen und Vertreter der Landschaftsverbände in den Gremien der NRW.BANK noch einmal herzlich zu bedanken.

Es steht fest: Auch nach dem Ausscheiden der Landschaftsverbände stellen wir sicher, dass die NRW.BANK entsprechend ihrem Auftrag aus Gesetz und Satzung neben dem Land auch die kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben unterstützt.

Ein weiterer Punkt ist die redaktionelle Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen zum umfassenden Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK. Damit wird auch ein Projekt dieser Koalition umgesetzt. Denn wir hatten uns bereits vor dem Urteil darauf verständigt, die Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK auszuweiten. Dem Landesrechnungshof wurde der Gesetzentwurf, den wir jetzt vorlegen, bereits vor dem Einbringen in den Landtag zugeleitet. Das Große Kollegium des Landesrechnungshofs hat uns mitgeteilt, dass hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Gesetzentwurf keine Bedenken bestehen.

Dann gibt es noch eine materielle Änderung, die darin besteht, dass zukünftig auch eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Architektenschaft in den Beirat für Wohnraumförderung berufen wird. Dadurch wird der spezifische Sachverstand der Architektenschaft für die Gremien der NRW.BANK nutzbar gemacht. Neben den Fraktionen sind bisher bereits die Verbände der Wohnungsunternehmen, die kommunalen Spitzenverbände und der Mieterbund mit Mitgliedern in diesen beratenden Organen vertreten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Kämmerling das Wort.

Stefan Kämmerling (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung enthält im Wesentlichen drei konkrete Änderungen. Lassen Sie mich auf diese drei Punkte im Folgenden etwas näher eingehen.

Erstens. Gemäß dem hier zu novellierenden Gesetz über die NRW.BANK konnten der Landschaftsverband Rheinland sowie der Landschaftsverband Westfalen-Lippe aufgrund ihres Optionsrechts aus dem Kreis der Gewährträger der NRW.BANK ausscheiden. Sie taten dies mit Wirkung zum 1. Juni 2011. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr redaktionell der neuen Gewährträgerstruktur Rechnung getragen werden.

Zweitens berücksichtigt der Gesetzentwurf als wesentlichste Änderung die auf dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen fußende Feststellung, dass der Landesrechnungshof gemäß Art. 86 Abs. 2 Satz 1 der Landesverfassung zu einer lückenlosen sowie rechnungsunabhängigen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes ermächtigt ist.

Der hier zur Änderung vorgelegte § 13 des Gesetzes über die NRW.BANK heilt eine dem vorgenannten Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht Rechnung tragende Formulierung bezüglich der Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Die fehlende Prüfungsmöglichkeit des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK haben wir bereits zu Zeiten der Opposition kritisiert. Wir sind dankbar, dies als Regierungsfraktionen nunmehr heilen zu dürfen, wie wir es bereits in unserem Koalitionsvertrag festgelegt haben. Wir gehen davon aus, dass der Landesrechnungshof die Arbeit der NRW.BANK auch in diesem sensiblen Feld der Finanzmärkte genauso konstruktiv begleiten wird, wie er dies auch in den anderen Bereichen der Landesverwaltung bislang getan hat.

Drittens sieht der Gesetzentwurf die zukünftige Einbeziehung des wertvollen Sachverstands der Architektenkammer im Beirat für Wohnraumförderung vor. Die fach- und sachkundige Expertise eines Vertreters oder einer Vertreterin der Architektenschaft wird die Beratungen des Vorstands und der weiteren Gremien der NRW.BANK bereichern.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die vorgetragenen Änderungen in dem Gesetz sind unter dem Strich redaktionell geboten, der Rechtsprechung folgend bzw. wie im Falle des Beirates einer sinnvollen und noch breiteren Beratungsbasis geschuldet. Daher unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Vorhaben, diese Neuregelungen umzusetzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Kämmerling. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Sieveke das Wort.

Daniel Sieveke (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist – so viel sei gleich vorab gesagt – grundsätzlich positiv zu beurteilen, und er ist auch erforderlich, da drei bestehende gesetzliche Regelungen an eingetretene Veränderungen und Umstände angepasst werden müssen.

Erstens ist es der Sachverhalt, dass die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen mit Wirkung zum 1. Juni 2011 nicht mehr dabei sind; Sie haben es angesprochen, Herr Minister.

Zweitens ergibt sich eine Veränderung aus dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes; das haben Sie auch angesprochen.

Drittens geht es um die absolut sinnvolle Aufnahme einer Vertreterin/eines Vertreters aus der Architektenkammer in den Beirat.

So weit herrscht Einstimmigkeit. Einen Punkt möchten wir allerdings doch noch einmal gerne aufgreifen, nämlich die Frage der zukünftigen Kontrollrechte des Landtags in Bezug auf die NRW.BANK.

Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen haben im Februar 2010 einen Antrag gestellt, der sich mit der Zukunft der NRW.BANK nach der Integration des Vermögens der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK beschäftigte und der neben den Prüfungsrechten des Landesrechnungshofes auch ganz wesentlich auf die Rolle des Landtags abstellte. Sie haben damals sogar kritisiert, es sei ein Schattenhaushalt geschaffen worden, auf den nur die Landesregierung Zugriff habe und der der Kontrolle des Landtags vollständig entzogen sei. Einen inhaltlich ganz ähnlichen Antrag – so viel sei der Ordnung halber gesagt – hat auch die Fraktion Die Linke Anfang Dezember 2011 gestellt; zu 99 % war er bei Ihnen abgeschrieben.

Mit der Entscheidung des Gerichts ist im Übrigen die Frage unsererseits nach einer möglichen doppelten Prüfstruktur – einerseits des Kapitalmarktgeschäfts durch die BaFin, andererseits des Fördergeschäfts durch den Landesrechnungshofs – schlichtweg hinfällig. Es stellt sich also eigentlich nur noch die Frage, ob die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht noch weiteren Änderungsbedarf im Hinblick auf die Kontrolle der NRW.BANK sehen oder ob deren Bedenken aus 2010 mittlerweile verschwunden sind.

Für den letzteren Fall könnte ich mir jedenfalls vorstellen, dass die heutigen Oppositionsfraktionen einen zukünftigen Schattenhaushalt in der NRW.BANK auch nicht für ausgeschlossen halten. Aber ich will das heute nicht ausreizen und auch erst einmal nicht schwarzmalen. Wir werden uns als CDU-Fraktion an den weiteren Beratungen zu diesem Thema konstruktiv beteiligen und die NRW.BANK gewissenhaft im Fokus behalten. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Kollege Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das Gesagte nicht wiederholen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt den Gesetzentwurf der Landesregierung. Er ist – das ist mehrfach angesprochen worden – aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts notwendig geworden. Die notwendige Transparenz wird hergestellt. Die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs sind gegeben.

Kollege Sieveke, vielleicht nur ein Hinweis: Es verwundert schon, dass ausgerechnet die CDU-Fraktion jetzt das anmahnt, was Helmut Linssen immer als Teufelswerk angesehen hat, dass nämlich der Landesrechnungshof stärkere Prüfungsrechte bekommen soll.

Uns ist nur wichtig – das muss auch umgesetzt werden –, es soll transparent sein, was im Landeshaushalt passiert und was die NRW.BANK aufgrund der Zuführung aus dem Landeshaushalt im Förderprogramm tut. Daran werden wir gemeinsam arbeiten. Dafür sind wir offen und richten den Blick nach vorn.

Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. So kompliziert ist der Gesetzentwurf nicht, dass wir sehr viele Worte darüber verlieren müssten. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Witzel.

Ralf Witzel (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden mal eben, wenn auch zu etwas fortgeschrittener Stunde, über eine Operation, mit der nicht gerade wenig verbunden ist. Bei einer Bilanzsumme von über 150 Milliarden €, über 1.200 Beschäftigten, unterschiedlichen Sitzen und Standorten ist die NRW.BANK mit ihrer strukturellen Neuaufstellung immerhin die größte Landesförderbank Deutschlands und drittgrößte Förderbank Europas.

In dem Gesetzentwurf wird Verschiedenes angesprochen. Der Punkt, der uns nach allen Debattenbeiträgen der Fraktionen eint, ist, dass wir eine rechtssichere Umsetzung der Anforderungen bekommen, die der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil auch zu den Prüfungsrechten des LRH von diesem Parlament erwartet. Das wird sachgerecht umgesetzt. Wir begrüßen ganz ausdrücklich diese Rechtsklarheit, womit die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen, die in den letzten Jahren bestanden haben, geklärt sind und es auch für das weitere Vorgehen eine neue, zuverlässige Rechtsgrundlage gibt.

Insofern ist es auch inhaltlich gut, wenn Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofs da sind. Immer dann, wenn die öffentliche Hand im Bankenbereich agiert, kann es nicht schaden, wie wir das in den letzten Wochen und Monaten an anderer Stelle gesehen haben, wenn auch Prüfungsrechte und ?kompetenzen für den Landesrechnungshof bestehen und damit auch die Interessen des Steuerzahlers mit im Blick sind.

Zweitens. Der Ansatz, für den Beirat für Wohnraumförderung zusätzliche fachliche Expertise über die Einbindung der Architektenschaft zu organisieren, findet auch unsere Unterstützung. Das ist nach unserer Bewertung eine inhaltliche Aufwertung für die Arbeit und wird deshalb von unserer Seite mitgetragen.

Die hier angesprochenen Fragen der Eigentümerstruktur sind im Rahmen bestehender Konzepte folgerichtig, haben aber sicherlich auch noch eine politische Beleuchtung verdient. Die Landschaftsverbände steigen als Teileigentümer bei der NRW.BANK aus und erhalten stattdessen quotal zum Wert ihrer Beteiligung einen Anteil am Grundkapital der Portigon AG als Rechtsnachfolger der WestLB.

Während wir wissen, dass die EAA den Auftrag hat, ihre toxischen Papiere bis 2027 abzubauen, sieht die Auflage der EU ausdrücklich vor, dass wir eine Privatisierung der Portigon AG bis zum Jahr 2016 anstreben müssen. Dazu waren, Herr Minister, Ihre Ausführungen noch etwas dünn, wie Sie das in der weiteren Perspektive sehen. Wir alle kennen die rechtliche Folge. Die NRW.BANK hält dann zukünftig 30,51 % der Anteile an der Portigon AG. Wenn das mit der Privatisierung nicht klappt, gibt es für das Land NRW die Wertgarantie, immerhin in der Größenordnung von 2,2 Milliarden €.

Ich glaube schon, dass wir uns mit Blick auf die Interessen des Landeshaushalts und des Steuerzahlers frühzeitig Gedanken machen sollten, wie dieses Szenario aussehen wird. Nach allen mir heute vorliegenden Erkenntnissen sehe ich nicht die Sicherheit, dass es im Jahr 2016 zwingend zu einer werthaltigen Veräußerung der Portigon AG kommen wird.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Mir ist nicht ersichtlich, wo der große Kreis privater Interessenten herkommen soll, der sich geradezu aufdrängt, die Anteile im Rahmen einer konsequenten Privatisierung zu übernehmen.

(Beifall von der FDP)

Viel zu groß sind die Risiken und die Strukturprobleme, die dranhängen. Viel zu lang ist auch der Zeitraum für neustrukturierende Maßnahmen gestaltet. Vor dem Hintergrund halte ich es für fraglich, dass Private – welche Privaten und wie viele Private sollen das sein, und wenn ja, wie solvent sollen die sein? – die Portigon AG im Rahmen einer Vollprivatisierung übernehmen, wie es vorgesehen ist, ohne dass das Land quasi als Mitgift ein paar Milliarden obendrauf legt.

Diese Fragestellung, Herr Minister, dürfen wir auch in der Folge dieses Umstrukturierungsprozesses, bei dem dieser Gesetzentwurf ein Teil ist, der den Bereich NRW.BANK betrifft, nicht aus den Augen verlieren. Da würden mich zeitnah Ihre Erkenntnisse und Vorstellungen interessieren, wie Sie die von der EU vorgeschriebene Privatisierung …

Präsidentin Carina Gödecke: Ihre Redezeit ist beendet.

Ralf Witzel (FDP): … erfolgreich über die Bühne bringen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Piraten redet Kollege Schulz.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf der Tribüne und zu Hause! Es ist spät geworden. Wir haben noch einiges vor uns. Diesmal kann ich sagen: Ich fasse mich wirklich sehr kurz.

(Beifall von den PIRATEN)

– Danke, Kollegen. Man denkt schon daran, in den Fraktionssitzungen eine Redezeitbegrenzung auf drei Minuten für mich einzuführen. Aber noch konnte ich das abwehren.

(Beifall von Marc Herter [SPD])

Zur Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs: Mein Gott! Da kann man ja nur grundsätzlich dafür sein, sonst müsste man dagegen sein, und das wäre wirklich verhängnisvoll.

(Heiterkeit von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Aus Gründen der Transparenzstärkung kann man auch nur dafür sein, dass der Landesrechnungshof ein erweitertes Prüfungsrecht bekommt. Ebenso kann man nur dafür sein, dass Fachexpertise Einzug in den Beirat hält.

Im derzeitigen Stadium der Entwicklung dieses Gesetzes kann man also nur dafür sein. Deswegen freue ich mich auch auf die sehr einvernehmliche Beratung innerhalb des Ausschusses. – Danke schön.

(Lebhafter Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/743 an den Haushalts? und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie – nach einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen – auch an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Möchte jemand der Überweisung nicht folgen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

15       Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-West­falen – JAVollzG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/746

erste Lesung

Entgegen der Ihnen angekündigten Einbringung durch den Minister will Minister Kutschaty die Einbringungsrede zu Protokoll geben (siehe Anlage 2). Das hat er jetzt, glaube ich, auch schon getan.

(Beifall von der SPD)

Damit können wir sofort zur Abstimmung kommen. Hier empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/746 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Möchte jemand dieser Überweisung widersprechen oder sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir an die beiden Ausschüsse überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

16       Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/748

erste Lesung

Auch hier hat der zuständige Fachminister, Herr Minister Groschek, angekündigt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 3).

(Beifall von der SPD)

Ich bitte auch Sie, sie den Stenografen zu bringen.

Wir kommen damit auch hier sofort zur Überweisung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/748 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend –, an den Haushalts? und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Möchte den Überweisungen jemand widersprechen, sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so an die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

17       Fünftes Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Justizministeriums

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/178

erste Lesung

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über die Überweisung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/178 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Möchte dem jemand widersprechen, sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

18       Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren in Nordrhein-Westfalen (Pflichtexemplargesetz Nordrhein-Westfalen)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/179

erste Lesung

Eine Beratung ist heute ebenfalls nicht vorgesehen.

Auch hier kommen wir deshalb direkt zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 16/179 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk zu überweisen. Möchte jemand widersprechen, sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

19       Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/747

erste Lesung

Auch hier ist heute keine Beratung vorgesehen.

Deshalb können wir unmittelbar zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates kommen. Dieser empfiehlt uns, den Gesetzentwurf Drucksache 16/747 an den Haushalts? und Finanzausschuss zu überweisen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt


20       Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)

Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung
zu einem Staatsvertrag
gemäß Art. 66 Satz 2
der Landesverfassung
Drucksache 16/750

Auch hier ist heute keine Beratung vorgesehen.

Deshalb können wir unmittelbar zur Überweisungsabstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/750 an den Hauptausschuss. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist an den Hauptausschuss überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

21       Beschluss über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 114 Abs. 2 LHO

Unterrichtung
durch die Präsidentin des Landtags
Drucksache 16/709 – Neudruck

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir können unmittelbar zur Überweisungsabstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Unterrichtung Drucksache 16/709 – Neudruck – an den Ausschuss für Haushaltskontrolle. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist an den Ausschuss überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

22       Beschluss über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2010 gemäß § 114 Abs. 2 LHO

Unterrichtung
durch die Präsidentin des Landtags
Drucksache 16/445 – Neudruck

Hier ist ebenfalls keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, die Unterrichtung Drucksache 16/445 – Neudruck – an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zu überweisen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

23       Wahleinsprüche gegen die Landtagswahl vom 13. Mai 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Wahlprüfungsausschusses
Drucksache 16/828

Eine Debatte ist hierzu heute ebenfalls nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/828, die Wahleinsprüche insgesamt zurückzuweisen. Wer dieser Empfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Ebenfalls keine. Damit ist die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

24       Neuwahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern der Vertreterversammlung für das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/829

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/829. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. – Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

25       Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/2

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die Beschlüsse zu Petitionen in der Übersicht 16/2 bestätigt sind.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Freitag, den 14. September 2012, 10 Uhr, und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 20:39 Uhr


Anlage 1

Zu TOP 11 – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ – zu Protokoll gegebene Rede

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung:

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf bleibt das „Zoologische Forschungsmuseum Alexander Koenig“ Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft.

Damit stärken wir langfristig das Forschungsmuseum als international renommierte Einrichtung für die Erforschung und Dokumentation der Artenvielfalt der Fauna. Wir binden eines der wichtigsten außeruniversitären Forschungsinstitute dauerhaft in die Forschungslandschaft unseres Landes ein.

Warum verselbstständigen wir diese Einrichtung?

Die Ausführungsvereinbarung WGL sieht vor – Zitat –, „die gemeinsame Förderung durch Bund und Länder (…) auf selbstständige Einrichtungen der Forschung und wissenschaftlichen Infrastruktur“ zu erstrecken.

Vor diesem Hintergrund drängt der Bund auf eine zügige Verselbstständigung des Museums Koe­nig.

Im vergangenen Jahr hat das BMBF diese Forderung mit einer zeitweiligen Mittelsperre von 20 % der Bundesmittel unterstrichen.

Insofern kommt die Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dem Anspruch des Bundes und eigenen forschungspolitischen Vorstellungen gleichermaßen nach.

Der vorliegende Gesetzestext sieht eine Überführung in eine Stiftung öffentlichen Rechts zum 01.01.2013 vor. Wir schaffen damit die Voraussetzung, um die über 100-jährige Tradition des Zoologischen Forschungsmuseums fortsetzen zu können.

Die Änderung der Rechtsform hat zur Verunsicherung bei den Beschäftigten geführt. Ich weiß das. Nach einem intensiven Austausch der Argumente haben wir deshalb in den Gesetzentwurf „die größtmögliche Besitzstandswahrung“ der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hineingenommen:

–   Die Stiftung wird ihren Sitz in Bonn behalten.

–   Die Finanzierung für die musealen Aufgaben wird auch weiterhin vom Land getragen – im Jahr 2012 sind das 1,7 Millionen €

–   Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Forschungsmuseums bleiben im öffentlichen Dienst; betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.

     Die Stiftung kann nicht ohne ein erneutes Gesetz aufgelöst werden.

–   Da das Land als alleiniger Stifter und als Stiftungsaufsicht die Finanzen der Stiftung wesentlich beeinflusst, kann eine Insolvenz ausgeschlossen werden.

Und: Obwohl ich schwarz-gelben Koalitionen im Bund unter der Prämisse „Privat vor Staat“ fast alles zutraue: Hier sind sie unverdächtig! Eine Privatisierung der Stiftung ist nicht beabsichtigt. Sie wäre ohne den Landtag nicht möglich. Das Gesetz des Handelns liegt also weiterhin in der Hoheit dieses Hauses.

Das Zoologische Forschungsmuseum Koenig ist nicht die erste Einrichtung, die in die rechtliche Selbstständigkeit wechselt: Ähnliche Umwandlungen von unselbstständigen Einrichtungen hat es schon in der Vergangenheit gegeben, innerhalb und auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen.

Ich erinnere an die Stiftung „Museum für Naturkunde – Leibniz-Institut für Evolutions- und Biodiversitätsforschung an der Humboldt-Universität“ in Berlin 2008, die Stiftung „Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin“ in Hamburg 2007 und die „Stiftung für Hochschulzulassung“ in Dortmund 2008 (ehemals ZVS).

Mit diesem Gesetz sorgen wir dafür, dass mit dem Forschungsmuseum eine prominente Vertretung der aktuell acht Forschungsmuseen in der Leibniz-Gemeinschaft in NRW bleibt. Neben dem Deutschen Bergbaumuseum (DBM) und der Zweigstelle des Deutschen Museums in Bonn behalten wir damit ein naturkundliches Forschungsmuseum der Leibniz-Gesellschaft in unserem Land.

Auch vor diesem Hintergrund sehen wir der bereits angelaufenen Begutachtung des Forschungsmuseums durch die Leibniz-Gemein­schaft zuversichtlich entgegen.

Ich bitte Sie um die Zustimmung zu dem Gesetz.


Anlage 2

Zu TOP 15 – Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen (Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-West­falen – JAVollzG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede

Thomas Kutschaty, Justizminister:

Die Landesregierung legt Ihnen heute einen ausgereiften und differenzierten Entwurf vor, der eine richtungsweisende Basis für das Recht des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen bildet.

Das Recht des Jugendarrestvollzuges ist bisher gesetzlich nur rudimentär im Jugendgerichtsgesetz und im Übrigen durch Rechtsverordnung und allgemeine Verwaltungsvorschriften geregelt. Dieses Regelwerk entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 1972 und später im Jahr 2006 gefordert, Grundrechteingriffe gegenüber erwachsenen bzw. jungen Gefangenen gesetzlich zu legimitieren. Dies hat auch für Eingriffe gegenüber Jugendlichen zu gelten, die nicht zu einer Jugendstrafe, wohl aber zu Jugendarrest verurteilt worden sind. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes zur Schaffung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes ergibt sich aus Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Der Entwurf wendet sich kategorisch vom reinen Sanktionscharakter des Arrestes ab und zielt konzeptionell auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.

Ohne Wenn und Aber definiert der Entwurf das vorgegebene Ziel, diese Jugendlichen zu befähigen, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben.

Gleichzeitig formuliert der Entwurf den Anspruch, dass den Jugendlichen in erzieherisch geeigneter Weise zu vermitteln ist, dass sie Verantwortung für ihr sozialwidriges Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für ihr künftiges Leben daraus ziehen müssen. Diese anspruchsvolle Zielsetzung füllt der Ihnen hier vorgelegte Entwurf in § 38 mit Leben.

Er verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzugs, die zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit der Jugendlichen wesentlich beitragen wird. Der Entwurf setzt damit auch die in der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom 5. November 2008 aufgestellten Europäischen Grundsätze für die von Sanktionen und Maßnahmen betroffenen jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter weitmöglichst um.

Zudem trägt der Entwurf der Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert.

Diese Voraussetzungen erfüllen Freizeit- und Kurzarrest nicht. Der Entwurf ist deshalb konzeptionell darauf ausgerichtet, wesentliche Elemente der erzieherischen Ausgestaltung des Arrestvollzuges entsprechend den empirischen Realitäten auf den Dauerarrest zu konzentrieren.

Gemäß § 36 des Entwurfs gelten die Regelungen daher nur insoweit für den Freizeit- und Kurzarrest, als die Dauer des Vollzuges die Anwendung jeweils zulässt.

Nordrhein-Westfalen schafft so eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes.

Dies zeigt sich insbesondere an folgenden Eckpunkten des Entwurfs:

–   konsequente pädagogische Ausgestaltung des Arrestvollzuges;

–   Vorgabe individuell ausgerichteter Bildungs- und Fördermaßnahmen, persönlicher Interaktionsformen und vielfältiger Unterstützung beim Erlernen alternativer Handlungsformen;

–   Orientierung aller Angebote und Bemühungen auf eigenverantwortlich handelnde, die Rechte anderer respektierende und Straffälligkeit vermeidende junge Menschen;

–   Verbesserung und Ausweitung der Freizeitgestaltung – individuell und altersgemäß zugeschnittene Angebote sowie solche zur Verbesserung der Gemeinschaftsfähigkeit;

–   Benennen ständiger Ansprechpartner für die Jugendlichen;

–   professionell organisiertes Übergangsmanagement;

–   Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen;

–   Ausrichtung am Grundsatz des Gender-Mainstreaming;

–   Schaffen der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen des neu organisierten Arrestvollzuges.

Wir alle stehen, wie Sie wissen, ebenso in der Pflicht, für die größtmögliche Sicherheit unserer Bevölkerung zu sorgen, wie in der Verantwortung unserer Jugend gegenüber, ihnen Wege alternativer Möglichkeiten straffreier Lebensgestaltung aufzuzeigen.


Mit diesem Gesetzentwurf löst die Landesregierung ihr Versprechen ein: das Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung ernst zu nehmen und die jungen Menschen, die sich fehlverhalten haben, nicht alleine zu lassen, sondern ihnen die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Ein so praktizierter Arrestvollzug hilft nicht nur den straffällig gewordenen Jugendlichen, sondern verbessert gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten.        


Anlage 3

Zu TOP 16 – Gesetz zur Zweckbindung der dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem Entflechtungsgesetz aus dem Bundeshaushalt zustehenden Finanzmittel (Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz – EMZG NRW) – zu Protokoll gegebene Rede

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Im Rahmen der Föderalismusreform I sind die Gemeinschaftsaufgaben

–   Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und

–   Bildungsplanung sowie die

–   Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und zur Wohnraumförderung

abgeschafft worden.

Die den Ländern als Kompensation hierfür jährlich aus dem Bundeshaushalt zustehenden Beträge werden derzeit auf ihre Angemessenheit und Erforderlichkeit (für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019) überprüft.

Zudem entfällt ab dem Jahr 2014 die zuvor bestehende sogenannte gruppenspezifische Zweckbindung als bundesrechtliche Vorgabe.

Eine weitergehende Bereitstellung der Mittel in der bisherigen Höhe ist für die vorgenannten Investitionsbereiche aus Landessicht unabdingbar. Das vormalige MWEBWV ist beauftragt worden, den Entwurf eines Gesetzes zur Zweckbindung der dem Land nach dem Entflechtungsgesetz zufließenden Bundesmittel zu erarbeiten.

Ein entsprechender Entwurf ist mit Kabinettbeschluss vom 12.06.2012 gebilligt und der Verbändeanhörung (gemäß § 84 GGO) zugeleitet worden.

Der Gesetzentwurf hat im Rahmen der Anhörung eine sehr breite Zustimmung erfahren!

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28.08.2012 beschlossen.

Der Entwurf beschränkt sich damit nach wie vor auf die zwingend notwendigen Regelungen:

1.  Festlegung einer gruppenspezifischen Zweckbindung der dem Land aus dem Bundeshaushalt bereitgestellten Entflechtungsmittel. Die Mittel sind damit weiterhin für die eingangs genannten Investitionsbereiche einzusetzen.

2.  prozentuale Verteilung der Mittel auf die einzelnen Investitionsbereiche. Insoweit handelt es sich um eine unveränderte Fortführung der bundesrechtlichen Regelung.

Der Gesetzentwurf schafft eine eindeutige Grundlage für die zweckgerechte Verwendung der vom Bund zugewiesenen Mittel und stärkt zugleich die Verhandlungsposition des Landes gegenüber dem Bund im Hinblick auf eine drohende bundesseitige Mittelkürzung. Das schlägt durch auf Kommunalstraßen und Schienenverkehr!

Damit positioniert sich das Land eindeutig und verschafft allen Beteiligten Rechts- und Planungssicherheit.

Das Gesetz hat keine finanzwirtschaftlichen Auswirkungen und soll zum 01.01.2014 in Kraft treten.