Rechnungsjahr 2023

Das Verfahren zur Einreichung eines Rechenschaftsberichts für das
Rechnungsjahr 2023 ist gestartet.
Das Informationsschreiben des Präsidenten des Landtags NRW, die Ausführungsbestimmungen zum Wählergruppentransparenzgesetz (Handreichung 2023) sowie die Anlagen und Vordrucke hierzu stehen unten zum Herunterladen bereit.

Über den weiterführenden Link ist das neue Online-Formular (OLF) erreichbar.
Der Zugang ist passwortgeschützt. Die erforderlichen Zugangsdaten werden in der Kalenderwoche 20/2024 mit separaten Schreiben unmittelbar an die Wählergruppen versandt, die von der Landtagsverwaltung bereits zum Rechnungsjahr 2022 erfasst wurden.
Das Authentifizierungsverfahren ist in den vorgenannten Unterlagen ausführlich beschrieben.

(Stand: 10.05.2024)

Für die Übermittlung von noch einzureichenden Rechenschaftsberichten für das Rechnungsjahr 2022 kontaktieren Sie im Vorfeld bitte die Landtagsverwaltung (wgtg@landtag.nrw.de).

(Stand: 15.05.2024)

Kurzübersicht Rechenschaftsbericht 2023

Die vergleichende Kurzübersicht zu den eingereichten Rechenschaftsberichten 2023 wird voraussichtlich im Herbst 2024 als Drucksache veröffentlicht.
Diese wird über einen Link an dieser Stelle direkt erreichbar sein.

(Stand: 10.05.2024)

 

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