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Lexikon
Damit Du dich im „Polit-Jargon“ schnell zurechtfindest, kannst Du hier wichtige Fachbegriffe nachschlagen.
- Abgeordnete
- Die Abgeordneten des Landtags werden von den Wahlberechtigten in geheimer Wahl gewählt. Meist sind sie Mitglieder einer Partei.
- Absolute Mehrheit
- Mehr als die Hälfte der Mitglieder. Die absolute Mehrheit ist z.B. erforderlich, um den Ministerpräsidenten zu wählen.
- Abstimmung
- Abstimmungen werden durch Handzeichen, durch Erheben von den Sitzen oder durch den "Hammelsprung" durchgeführt. Dabei betreten die Abgeordneten den Plenarsaal durch Türen, die mit "Ja", "Nein" oder "Enthaltung" gekennzeichnet sind. Geheime Abstimmungen gibt es auch - per Wahlzettel.
- Ausschuss
- Die Abgeordneten bilden Gruppen von Fachleuten, um bestimmte Themen zu bearbeiten (etwa Schulausschuss, Verkehrsausschuss und so weiter).
- Beschlussfähigkeit
- Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist.
- Bundesrepublik
- Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Mitgliedstaaten (Bundesländern), von denen einer Nordrhein-Westfalen ist. Jeder hat ein Parlament, eine Regierung und eine unabhängige Justiz.
- Bundestag
- Der Bundestag mit Sitz in Berlin ist das gesamtstaatliche Parlament Deutschlands. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre gewählt. Chef der Bundesregierung ist der Bundeskanzler.
- Debatte
- In einer Debatte, einem mündlichen Meinungsaustausch im Parlament, diskutieren die Abgeordneten über ein bestimmtes Thema der Tagesordnung.
- Demokratie
- Das griechische Wort Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Bürgerinnen und Bürger können ihren Willen ausdrücken durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid.
- Diäten
- Die monatliche "Entschädigung", die den Abgeordneten bezahlt werden, nennt man Diäten.
- Europäisches Parlament
- Das Europäische Parlament (EP) hat mehr als 700 für fünf Jahre (2014-2019) gewählte Abgeordnete. Auf die Bundesrepublik entfallen 98 Sitze, davon kommen 19 Abgeordnete aus NRW.
- Europäische Union
- Die Europäische Union (EU) besteht derzeit aus 28 Mitgliedstaaten. Sie ist weder Bundesstaat noch Staatenbund, sondern ein Staatenverbund.
- Föderalismus
- Organisation eines Staates, der aus Teilstaaten besteht.
- Fraktionen
- Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern des Landtags. In der Regel schließen sich alle Vertreter einer Partei zu einer Fraktion zusammen.
- Fünf-Prozent-Klausel
- Parteien sind nur dann in den Parlamenten vertreten sind, wenn sie mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreicht haben. Damit soll eine Zersplitterung des Parlaments in mehrere kleine und kleinste Fraktionen verhindert werden.
- Gesetzgebung
- Ein neues Gesetz beginnt mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs. In der Ersten "Lesung" werden die Gesetzentwürfe begründet. Danach erfolgt die Überweisung an Ausschüsse zur weiteren Beratung. In der Zweiten Lesung im Plenum wird der Gesetzentwurf im Einzelnen beraten. Manche Gesetzentwürfe müssen in drei Lesungen beraten werden. Dann wird das Gesetz beschlossen.
- Gewaltenteilung
- Die Staatsgewalt wird durch die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) wahrgenommen, die sich gegenseitig kontrollieren. Die Gesetzgebung steht dem Volk und der Volksvertretung zu. Die Verwaltung liegt in den Händen der Landesregierung und der Gemeinden. Die Rechtsprechung wird durch unabhängige Richter ausgeübt.
- Grundgesetz
- Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 8. Mai 1949 beschlossen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt.
- Grundrechte
- Elementare Rechte, die in erster Linie Schutz gewähren. Gegen die Verletzung eines Grundrechts (z.B. Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit) durch die öffentliche Gewalt kann jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.
- Haushalt
- Alle Einnahmen und Ausgaben des Landes innerhalb eines Jahres, untergliedert in Einzelpläne (z.B. Haushalt des Justizministeriums).
- Immunität
- Abgeordneten werden bestimmte Schutzrechte gewährt. So darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Landtags verhaftet werden, es sei denn, dass er bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
- Kabinett
- Mit Kabinett sind alle Minister einer Regierung gemeint. Den Vorsitz hat der Regierungschef, zur Zeit Ministerpräsident Armin Laschet.
- Koalition
- Parteien gehen Koalitionen (Zusammenschlüsse, Zusammenarbeit) ein, um im Parlament eine Mehrheit zu bekommen und gemeinsam Regierungsarbeit leisten zu können.
- Konstituierung
- Spätestens am 20. Tag nach der Wahl wird der neugewählte Landtag zu seiner 1. Sitzung einberufen. Der Landtag "konstituiert" sich für die neue Wahlperiode.
- Land
- Das Land NRW ist durch eine Verordnung der britischen Militärregierung vom 23. August 1946 aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und der preußischen Provinz Westfalen entstanden. Ein Jahr später kam das Land Lippe-Detmold hinzu. Es gibt 31 Kreise, 23 kreisfreie Städte und 373 Gemeinden. 30 Städte haben über 100.000 Einwohner. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf. NRW ist mit 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste und dichtbesiedelste Land der Bundesrepublik. Die Fläche des Landes beträgt mehr als 34.000 Quadratkilometer.
- Landesregierung
- Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Landesminister seinen Geschäftsbereich unter eigener Verantwortung.
- Landesverfassung
- Jedes Bundesland in der Bundesrepublik besitzt eine eigene Verfassung, die Landesverfassung genannt wird. In jedem Land - also auch in NRW - existiert ein Parlament, eine Landesregierung sowie Verfassungsgerichte. Eine Landesverfassung muss weiterhin den Grundsätzen eines „republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats“ entsprechen. Die Landesverfassung NRW ist im Sommer 1950 in Kraft getreten.
- Haushalt des Landtags
- 1988 wurde das neue Landtagsgebäude feierlich eröffnet. Es liegt in Düsseldorf direkt am Rheinufer.
- Landtagspräsident/in
- Die Landtagspräsidentin ist die höchste Repräsentantin des Landtags. Sie vertritt es nach außen, führt dessen Geschäfte, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Sie wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.
- Mandat
- Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Auftrag. Die Grundsätze des freien Mandats bestimmen, dass die Abgeordneten in erster Linie Vertreter des Volkes und nicht eines Wahlkreises, einer Partei oder einer Bevölkerungsgruppe sind. Abgeordnete sind deshalb keinen Weisungen unterworfen und haben Entscheidungsfreiheit.
- Minister
- Mitglied der Regierung und Chef eines Ministeriums. Ein Ministerium ist für ein bestimmtes Aufgabengebiet oder Ressort zuständig (z.B. Finanzen, Umwelt, Kultur).
- Ministerpräsident
- Der Ministerpräsident ist der Chef der Landesregierung. Er wird durch den Landtag gewählt. Er ernennt und entlässt die Minister und Ministerinnen. Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik.
- Novellierung
- Novellierungen sind Ergänzungen zu einem bereits vorhandenen
- Opposition
- Parteien, die nicht regieren.
- Parlament
- Das Parlament ist die Volksvertretung. Der Bundestag ist das Bundesparlament. Der Landtag NRW ist das nordrhein-westfälische Landesparlament.
- Partei
- Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsame politische Anschauungen und Interessen haben. Sie müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.
- Petitionen
- Jeder Bürger hat das Recht, sich mit einer Petition (Bitten oder Beschwerde) an den Landtag NRW zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags berät über die Anliegen.
- Plenarsaal
- Der Plenarsaal ist der Ort, an dem alle Abgeordneten zur Vollversammlung (Plenum) zusammenkommen.
- Rechtsstaat
- Im Rechtstaat sind die Rechte der Staatsbürger gesetzlich gesichert und die Staatsgewalt ist gesetzlich begrenzt. Alle staatlichen Maßnahmen sind durch unabhängige Gerichte überprüfbar. Der Staat ist der Gerechtigkeit verpflichtet.
- Regierungserklärung
- Zu Beginn seiner Amtszeit gibt der Ministerpräsident vor dem Landtag eine Regierungserklärung ab, in der dem Parlament und der Öffentlichkeit die Politik der Regierung für die Legislaturperiode vorgestellt wird.
- Stenographinnen und Stenographen
- Sie schreiben bei Plenarsitzungen des Landtags NRW jedes Wort mit. Die wortgetreuen Berichte über die Plenarsitzungen des Landtags erscheinen als Plenarprotokolle.
- Tagesordnung
- Die Tagesordnung von Sitzungen enthält die Themen, die in den Ausschüssen und im Plenum des Landtags beraten werden. Für die Plenarsitzungen legt der Ältestenrat des Landtags die Tagesordnun
- Untersuchungsausschuss
- Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen ist ein Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Landesregierung. Untersuchungsausschüsse bieten dem Parlament die Möglichkeit, Tatsachen selbst zu ermitteln und Zeugen zu vernehmen.
- Volksbegehren und Volksentscheid
- Neben der Wahl können die Bürgerinnen und Bürger des Landes durch Volksbegehren und Volksentscheid an der Gesetzgebung teilnehmen. Für ein Volksbegehren braucht man die Unterstützung von acht Prozent der Stimmberechtigten in NRW. Das sind etwa eine Million Bürgerinnen und Bürger. Zu einem Volksentscheid kommt es im Anschluss an ein Volksbegehren, wenn ihm der Landtag nicht entsprochen hat.
- Wahlperiode
- Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es, wenn der Landtag aufgelöst wird. Dann müssen Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
- Wahlrecht
- Landtagsabgeordnete wählen dürfen alle, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 16 Tagen ihren Wohnsitz in NRW haben (aktives Wahlrecht). Wer sich wählen lassen möchte als Mitglied des Landtags NRW (passives Wah
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