Was ist eine Petition, wer darf sie stellen und wie funktioniert das? Auf solche Fragen gibt diese Seite hilfreiche Antworten.
Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.
Die Verfasser des Grundgesetzes haben in Artikel 17 unserer Verfassung mit Bedacht "jedermann" das Recht zur Beschwerde eingeräumt. Damit soll dieses wichtige Instrument der Demokratie allen - Deutschen wie auch ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern - zuteilwerden, wenn sie sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlen.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 23. Mai 1949 festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Landesrecht.
Ein Recht, das jedermann zusteht, muss auch ohne bürokratische Hürden wahrgenommen werden können. Darum gibt es für die Formulierung einer Petition keine Formvorschriften oder Vorgaben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Anliegen so vortragen können, wie sie es sehen und wie es ihre Ausdrucksmöglichkeiten erlauben. Die Eingaben müssen schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden, immer Namen und Adresse der jeweiligen Einsender/-innen enthalten und von ihnen auch unterschrieben sein. Bei Sammeleingaben genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der Gruppe (Bürgerinitiative oder Verein) vertritt. Anonyme Petitionen werden nicht bearbeitet. Es ist auch möglich, online eine Petition an den Ausschuss zu richten. Dazu ist ein Formular vorbereitet.
Weitere nützliche Informationen zum Petitionsausschuss finden Sie in unserer Broschüre, welche Sie auch hier bestellen können.
Geschäftsstelle Petitionsreferat
Tel. 0211 884 2143/4248
Fax 0211 884 3004
petitionsausschuss
@landtag.nrw.de
Der Präsident des Landtags NRW
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf
Interessante Details zur Entstehung der Petitionsarbeit im größten deutschen Bundesland.