LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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E 17/1440 |
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10.09.2020 |
Unterausschuss Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
(Kinderschutzkommission)
Britta Altenkamp MdL
Einladung
7. Sitzung (öffentlich)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
(Kinderschutzkommission)
am Montag,
dem 21. September 2020,
11.00 Uhr bis max. 13.00 Uhr, Plenarsaal
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Unterausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:
Tagesordnung
Prävention von Gefährdungen des Kindeswohls – Präventionsstrukturen
- Anhörung von Sachverständigen -
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gez. Britta Altenkamp |
F. d. R.
Markus Müller
Ausschussassistent
Anlage
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der
Kinderschutzkommission
Verteiler
Landschaftsverband Rheinland* Köln
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe* Münster
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Städtetag Nordrhein-Westfalen** Köln
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Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen** Düsseldorf
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Landkreistag Nordrhein-Westfalen** Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände** Köln
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen Köln
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Landesjugendring
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Zartbitter Köln e.V. Köln |
Betroffenenrat beim UBSKM c/o Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Berlin
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Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. Wuppertal
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Landeselternbeirat Kita NRW c/o Cara Graafen Eschweiler |
Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen (AGOT NRW) e.V. Herrn Vorstandsvorsitzenden Christopher Roch Düsseldorf
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Ambulanz für Kinderschutz Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH Kaarst Neuss
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Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI) e.V. Dr. Annette Frenzke-Kulbach Düsseldorf
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Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. Martin Wonik Duisburg
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* Die
Landschaftsverbände werden gebeten, mit maximal einer/einem Vertreter/-in
teilzunehmen.
** Die kommunalen
Spitzenverbände werden gebeten, mit maximal einer/einem
Vertreter/-in teilzunehmen.
Fragenkatalog
1. Inwiefern sind auf kommunaler Ebene und auf Landesebene schlüssige Konzepte zur Prävention sexualisierter Gewalt in Institutionen, Vereinen, Verbänden und anderen Nichtregierungsorganisationen (NGO) etabliert? Wann sind sie mit welchem fachlichen Hintergrund erarbeitet worden und wie oft werden diese Konzepte überprüft?
2. Wie flächendeckend sind bewährte Präventionskonzepte in den Kommunen NRWs etabliert? Wie funktionieren die überregionale und landesweite Kooperation und Kommunikation? Wie viele Kinder und Jugendliche in NRW werden durch solche Konzepte erreicht?
3. Gibt es integrierte Präventionskonzepte in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der offenen Kinder- und Jugendarbeit in NRW und anderen Bundesländern? Wie sind die Konzepte in anderen Bundesländern zu bewerten und wie stellt sich der direkte Vergleich der Bundesländer dar?
4. Welche Präventionsstrategien gibt es in Kinder- und Jugendhilfe sowie in Schulen und Sportstätten/-vereinen in NRW und seinen Kommunen gegen mögliche Kindeswohlgefährdung?
5. In welcher Weise stellen der organisierte Sport und die Sportvereine sowie Jugendverbände (z.B. Pfadfinder, Landjugend, Jungschützen, etc.) und die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicher, dass sexualisierte Gewalt thematisiert und verhindert wird?
6. Inwiefern sind Kitas, Schulen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf unterschiedliche Täterstrategien und Fälle häuslichen Missbrauchs vorbereitet und welche Handlungsmöglichkeiten haben sie zur Hand?
7. Was kann Schule von Jugendhilfe lernen, was kann Jugendhilfe von Schule lernen, wenn es um die Prävention sexualisierter Gewalt geht?
8. Sind die etablierten und anerkannten Strukturen zur Erlangung der JuLeiCa als Vorbild denkbar für andere Bereiche, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird?
9. Welche Aufgabe kommt der Polizei bei der Prävention und Abwehr sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu?
10. Welche Rolle kann das Gesundheitswesen bei der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder spielen?
11. Welche Strategien müssen in NRW verbessert und implementiert werden?
12. Welche Aktivitäten könnte und sollte das Land im Hinblick auf die unterschiedlichen Akteure (Kita, Schule, Justiz, Gesundheitswesen, Polizei, Kinder-/Jugendhilfe, Kinder-/Jugendarbeit) entfalten, um die Prävention von Kindeswohlgefährdungen und von sexualisierter Gewalt zu verbessern?