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Landtag

Plenarprotokoll

Nordrhein-Westfalen

16/6

16. Wahlperiode

05.07.2012

6. Sitzung

Düsseldorf, Donnerstag, 5. Juli 2012

Mitteilungen der Präsidentin. 173

1   Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/127

erste Lesung. 173

Minister Johannes Remmel 173

Rainer Schmeltzer (SPD) 175

Hendrik Wüst (CDU) 176

Wibke Brems (GRÜNE) 178

Henning Höne (FDP) 178

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN) 179

Minister Johannes Remmel 181

Dietmar Bell (SPD) 183

Rainer Deppe (CDU) 184

Wibke Brems (GRÜNE) 185

Dietmar Brockes (FDP) 187

Rainer Deppe (CDU)
(persönl. Erkl. gem. § 29 GeschO) 188

Ergebnis. 188

2   Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/126 – Neudruck

erste Lesung. 188

Minister Garrelt Duin. 188

Thomas Eiskirch (SPD) 189

Arne Moritz (CDU) 191

Daniela Schneckenburger (GRÜNE) 191

Ralph Bombis (FDP) 193

Daniel Schwerd (PIRATEN) 194

Ergebnis. 195

3   Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/119

erste Lesung. 196

Dietmar Schulz (PIRATEN) 196

Hans-Willi Körfges (SPD) 197

Peter Biesenbach (CDU) 198

Matthi Bolte (GRÜNE) 198

Dirk Wedel (FDP) 199

Minister Ralf Jäger 201

Ergebnis. 202

4   Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/57

erste Lesung. 202

Minister Michael Groschek. 202

Jochen Ott (SPD) 202

Bernhard Schemmer (CDU) 204

Rolf Beu (GRÜNE) 205

Christof Rasche (FDP) 206

Oliver Bayer (PIRATEN) 207

Ergebnis. 208

5   Klug in die Zukunft investieren: Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/121 – Neudruck

Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/169. 208

Wolfgang Jörg (SPD) 208

Andrea Asch (GRÜNE) 209

Ursula Doppmeier (CDU) 211

Marcel Hafke (FDP) 212

Olaf Wegner (PIRATEN) 213

Ministerin Ute Schäfer 214

Ergebnis. 215

6   Umsatzsteuerliche Einordnung öffentlicher Leistungen bedroht die interkommunale Zusammenarbeit: Kommunale Gemeinschaftsarbeit sichern!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/122. 215

Michael Hübner (SPD) 215

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE) 216

Daniel Sieveke (CDU) 218

Kai Abruszat (FDP) 219

Dietmar Schulz (PIRATEN) 220

Minister Dr. Norbert Walter-Borjans. 221

Ergebnis. 222

7   Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/128

erste Lesung. 222

Ministerin Ute Schäfer 222

Wolfgang Jörg (SPD) 224

Bernhard Tenhumberg (CDU) 224

Andrea Asch (GRÜNE) 225

Marcel Hafke (FDP) 226

Robert Stein (PIRATEN) 227

Ergebnis. 228

8   Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW sowie zur Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/58

erste Lesung. 228

Minister Ralf Jäger 228

Thomas Stotko (SPD) 228

Arne Moritz (CDU) 229

Verena Schäffer (GRÜNE) 229

Dr. Robert Orth (FDP) 229

Frank Herrmann (PIRATEN) 229

Ergebnis. 230

9   Berufung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Landeswahlausschuss

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/133. 231

Ergebnis. 231

10 Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/134. 231

Ergebnis. 231

11 Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.BANK

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/136. 231

Ergebnis. 231


12 Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/152. 231

Ergebnis. 231

13 Neuwahl und Vereidigung der stellvertretenden Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Vereidigung eines Wahlmitglieds

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP

von 175 Mitgliedern
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/135. 232

Ergebnis. 233

Nächste Sitzung. 234

Entschuldigt waren:

Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren   
(ganztägig)

Uli Hahnen (SPD)         
(ganztägig)

Dietmar Bell (SPD)      
(12:00 bis 14:30 Uhr)

Wilhelm Hausmann (CDU)        
(ganztägig)

Norwich Rüße (GRÜNE)           
(bis 14:00 Uhr)

Marc Lürbke (FDP)      
(ganztägig)


Beginn: 10:02 Uhr

Präsidentin Carina Gödecke: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die sechste Plenarsitzung des neugewählten Landtages, zu der ich Sie alle ganz herzlich begrüße.

Mein Gruß gilt wie immer auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Ich habe die überaus angenehme Pflicht, in Ihrem Namen heute zwei Geburtstagskindern zu gratulieren. Ihren Geburtstag feiern heute im Kreis ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion der SPD die Herren und Kollegen Jürgen Berghahn und Bernhard von Grünberg. Beiden herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

(Allgemeiner Beifall)

Der voraussichtliche Verlauf der heutigen Plenarsitzung lässt vermuten, dass Sie noch gut zu Ihrer abendlichen privaten Feier anreisen können.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir schon bei der Tagesordnung und kommen zu Tagesordnungspunkt

1   Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/127

erste Lesung

Ich bitte diejenigen, die dringende Gespräche zu führen haben, das draußen zu tun, weil das dem Geräuschpegel im Raum sehr zuträglich wäre. Vielen Dank.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Minister Remmel das Wort.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es ging alles sehr schnell: Der alte Landtag hat sich aufgelöst. Es gibt einen neuen Landtag, es gibt eine neue Regierung.

In der heutigen ersten inhaltlichen Sitzung rufen wir wieder einen Gesetzentwurf auf, der in der letzten Legislaturperiode kurz vor der Verabschiedung gestanden hat.

Für uns gilt: Versprochen ist versprochen. Und wir halten, was wir versprechen. Der Klimaschutz und das Klimaschutzgesetz sind eine Leitlinie auch dieser neuen Landesregierung.

Dabei ist klar, der globale Klimawandel wartet nicht auf unsere Beschlussfassung, sondern schreitet ungebremst voran. Die Folgen sind international, national, aber auch regional spürbar.

Wir wissen, Nordrhein-Westfalen ist das Energie- und Industrieland Nummer eins in Deutschland und in der Konzentration auch in Europa. Deshalb haben wir eine besondere Verantwortung für ein neues Energiezeitalter und für den Klimaschutz. Wir wollen die Energiewende schaffen und das auch mit den Anstrengungen verbinden, die notwendig sind, um den Klimaschutz hinzubekommen. Wir wollen vielleicht sogar noch etwas mehr, nämlich eine Vorreiterrolle übernehmen, weil wir uns davon auch die eine oder andere ökonomische Chance versprechen.

Klimaschutz made in Nordrhein-Westfalen – das ist eine Marke, mit der wir uns national und international positionieren können und wo wir in Form einer ökologischen und ökonomischen gesellschaftlichen Leitentscheidung unsere Kräfte bündeln sollten.

Es ist klar, wir in Nordrhein-Westfalen und in der Bundesrepublik werden mit unseren Anstrengungen das Weltklima nicht retten. Aber umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn die europäischen, wenn die nationalen und wenn unsere eigenen Ziele realisiert werden sollen auf der Strecke 2020 bis 2050, dann wird das nicht gehen, ohne dass wir es hier bei uns schaffen. Wo denn sonst, wenn nicht hier, ist unsere Botschaft. Es ist eine Marke: ökologisch zwingend, ökonomisch geboten, Ökologie und Ökonomie in einer Hand – darin liegen für unseren Standort gute Chancen.

Um es an Zahlen deutlich zu machen: Auf Nordrhein-Westfalen entfallen gut 30 % des nationalen CO2-Ausstoßes, wir produzieren 33 % des Stroms, und wir emittieren aktuell gut 300 Millionen t CO2.

Um das Ziel 2050 zu erreichen, was nicht wir hier uns gesetzt haben, sondern das national aufgestellt worden ist und europäisch gilt, müssen wir auf 70 Millionen t herunterkommen – eine gewaltige Anstrengung, eine Jahrhundertherausforderung. Und deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir das zu einer politischen Leitentscheidung machen.

Um es dann noch einmal auf jeden Einzelnen herunterzubrechen: Zurzeit stoßen wir in der Bundesrepublik Deutschland pro Kopf 10 t im Jahr aus, in Nordrhein-Westfalen sind es 16 t. Die Zielgröße 2050 ist dann irgendwo zwischen 3,5 t und 4 t. Auch das ist – von der Dimension her – eine gewaltige Herausforderung für die nächsten 40 Jahre.

Die neue Landesregierung hat deshalb keine Zeit verloren. Wir bringen den Gesetzentwurf zum Klimaschutzgesetz nun erneut in den Landtag ein. Das ist ein guter, ein solider Gesetzentwurf. Er ist vielfach diskutiert worden mit allen gesellschaftlichen Akteuren und in der Beratung auch gereift.

Gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober 2011 haben wir einige kleinere Modifikationen vorgenommen, die insbesondere aus der Sachverständigenanhörung des Landtages, aber auch aus anderen Diskussionen entsprungen sind.

Der Entwurf hat das Ziel, 2020 25 % CO2 zu minimieren in Nordrhein-Westfalen, 2050 dann im nationalen Rahmen minus 80 % gegenüber 1990. Das sind in der Tat ambitionierte Ziele, die in den einzelnen Bereichen Energieeinsparung, Ressourcen- und Energieeffizienz, aber vor allem Ausbau der Erneuerbaren umgesetzt werden müssen.

Wir brauchen in den nächsten Jahren massive Investitionen, gerade in diesen drei Bereichen, um auch im nationalen Wettbewerb die Position Nordrhein-Westfalens nicht zu verlieren. Wir sollten uns nicht in zehn Jahren umschauen, und um uns herum ist die schöne neue Welt des Klimaschutzes und der Energiewende entstanden. Schleswig-Holstein: aktuell mit einer Zielsetzung, 300 % Erneuerbare zu produzieren, also dreimal so viel, wie für den eigenen Verbrauch benötigt wird. Bayern – nicht unbedingt wie Nordrhein-Westfalen regiert –: mit der Zielsetzung, 2020 50 % Erneuerbare zu produzieren.

In diesem Konzert müssen wir uns wiederfinden, müssen unsere eigenen Anstrengungen bündeln. Und deshalb ist es richtig, mit einem eigenen Gesetz hier auch die Zielmarken für Nordrhein-Westfalen zu setzen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das Ganze wird aber nur gelingen – und das ist der Unterschied zu vielen anderen Prozessen –, wenn es eine gesamtgesellschaftliche Gemeinschaftsanstrengung wird, wenn alle mitmachen. Wirtschaft, Industrie, Kirchen, Gewerkschaften, Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen: Alle müssen mitmachen. So hat es jedenfalls auch die Ethikkommission der Bundesregierung formuliert. Das Ganze – Energiewende und Klimaschutz – kann nur gelingen, wenn es ein Gemeinschaftswerk, eine Gemeinschaftsanstrengung wird.

Deshalb kann man eine solche Jahrhundertaufgabe, eine solche Herausforderung nicht im Hinterzimmer bewältigen. Das ist die eigentliche Botschaft des Klimaschutzgesetzes. Wir setzen Ziele, wir beschreiben bestimmte Mechanismen, wir verständigen uns auf ein Monitoring. Aber die Ausfüllung, die Maßnahmen, die Konsequenzen, die beraten wir mit den gesellschaftlichen Akteuren, um sie dann erneut in den Landtag wieder einzubringen im Rahmen eines Prozesses des Klimaschutzplans.

Dieser Prozess ist angelaufen; die Akteure sind beteiligt. Ich hoffe, dass auch viel Unterstützung aus den Reihen der Abgeordneten und des Landtags kommen wird, um diesen Prozess zu einer erfolgreichen Geschichte für Nordrhein-Westfalen zu machen.

Dialog, Partizipation und Transparenz schaffen Akzeptanz, und das ist auch notwendig. Wir wollen es anders machen als die Bundesregierung, die mit ihrem Energiekonzept im Hinterzimmer mit den vier großen Energieversorgern die Zielsetzungen ausgehandelt hat. Wir wollen in den offenen Dialog mit allen Beteiligten, und das ist Kern des Klimaschutzgesetzes und der Anstrengungen, die jetzt vor uns liegen.

Einen Punkt möchte ich an dieser Stelle noch einmal besonders herausstellen, weil wir da eine besondere Anstrengung in Nordrhein-Westfalen vor uns haben. Ich habe eben schon betont, dass wir von einem sehr hohen Niveau kommen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir hier sehr viele energieintensive Unternehmen haben, wobei – auch das sei gesagt – die Wirtschaft und die Industrie ihren Beitrag seit 1990 schon übererfüllt haben. 40 % CO2-Minimierung gegenüber 1990 in der Produktion ist eine beachtliche Leistung. Kein anderer Bereich – weder die Mobilität noch der private Haushalt oder die Energieerzeugung – hat das bis heute hinbekommen. Insofern könnten und sollten die Wirtschaft und die Industrie hier auch etwas selbstbewusster auftreten.

Aber die anderen Bereiche müssen nachholen, und vor allem in der Energieproduktion müssen wir uns in Nordrhein-Westfalen anstrengen, und zwar gerade vor dem Hintergrund eines Standortes, der auf energieintensive Produktion angewiesen ist. Wir wollen die Wertschöpfungskette zusammenhalten. Wir brauchen die Grundstoffproduktion, wir brauchen gute und bessere Materialien, wir brauchen die chemische Industrie, wir brauchen Stahl und Aluminium, und wir brauchen auch den Maschinenbau. Das macht unseren Standort aus.

Deshalb ist es eine besondere Gestaltungsaufgabe, Energiewende und Klimaschutz zu versöhnen im Hinblick auf die Notwendigkeit, sehr viel Energie in der Primärproduktion zu haben. Das ist die Gestaltungsaufgabe für diesen Standort.

Da stehen wir in der Bundesrepublik Deutschland mit wenigen anderen alleine. Deshalb müssen wir uns auf den Weg machen. Da liegt aber auch die große Chance für unsere Zukunft, für unsere Arbeitsplätze sowie für unsere ländlichen und Ballungsraumstrukturen in Nordrhein-Westfalen.

Deshalb biete ich auch heute allen noch einmal an, sich intensiv an diesem Prozess zu beteiligen, den Gesetzentwurf zügig zu beraten und dann auch die Konkretisierungen vorzunehmen. Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Klimaschutzland Nummer eins machen. Dafür brauchen wir jede Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Schmeltzer.

Rainer Schmeltzer (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute – mal wieder, muss man ja sagen – in erster Lesung das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Dieser Entwurf hat dem letzten Landtag in fast gleicher Form – der Minister hat es gerade ausgeführt – schon zur Debatte vorgelegen, und wir hatten dazu im Februar dieses Jahres eine lange, sehr aufschlussreiche und sehr intensive Anhörung. Verschiedene Anregungen der Experten sind in den neuen Entwurf eingeflossen. Die Anhörung hat aber zugleich deutlich gemacht, wie wichtig Klimaschutzpolitik ist und wie drängend der Klimawandel hier bei uns ist. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb in ihrem Koalitionsvertrag unmissverständlich deutlich gemacht, dass Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Zukunft ist, der wir uns auch hier in Nordrhein-Westfalen konzentriert und aktiv stellen müssen.

Die globale Erwärmung hat Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der Menschen. Der Klimawandel verursacht langfristige und zum großen Teil irreversible Schäden. Er bedroht die natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit weltweit. Wir dürfen nicht vergessen, dass er damit auch die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen gefährdet.

Wir sehen zum Beispiel an den Vorkommnissen wie dem damaligen Orkan Kyrill oder dem Starkregen 2008 in Dortmund, dass sich das Klima in Nordrhein-Westfalen gewandelt hat. Die langjährigen Wetteraufzeichnungen zeigen, dass in unserem Bundesland die Temperatur innerhalb der letzten 100 Jahre im Mittel um etwa 1,5 Grad angestiegen ist. Heute gibt es deshalb deutlich weniger Frosttage und mehr warme Sommertage. Ich würde mir die allerdings auch in den nächsten sechs Wochen wünschen.

Neben der Erwärmung der Lufttemperatur lässt sich der Klimawandel vor allem an den Niederschlägen ablesen. Um rund 15 % haben diese in Nordrhein-Westfalen seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts im Durchschnitt zugenommen.

Obwohl wir hier in Mitteleuropa im Vergleich zu anderen Regionen der Welt noch die geringsten Risiken tragen, hinterlässt der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen spürbare Spuren. Mit seiner hohen Bevölkerungsdichte, einer teuren Infrastruktur und einer ausgeprägten Land- und Forstwirtschaft ist Nordrhein-Westfalen verletzlich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.

Dies hat zwangsläufig finanzielle Konsequenzen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung würden auf Deutschland Kosten durch Klimaschäden allein bis zum Jahre 2050 in Höhe von rund 800 Milliarden € zukommen. Das würde für Nordrhein-Westfalen eine Mehrbelastung von sage und schreibe 70 Milliarden € bedeuten.

Aufgrund dieser drängenden Probleme hat sich die Regierungskoalition entschlossen, mit dem Klimaschutzgesetz einen neuen Weg zu gehen und sich der Verantwortung, die sie auch gegenüber den kommenden Generationen hat, zu stellen. Wir müssen uns diesem Thema auch deshalb stellen, weil dem Energieland Nordrhein-Westfalen bei der Erreichung der Klimaschutzziele in der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Rolle und Aufgabe zukommt. Minister Remmel hat dazu konkrete Ausführungen gemacht.

In Nordrhein-Westfalen werden rund ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase emittiert, knapp 30 % des in der Bundesrepublik benötigten elektrischen Stroms erzeugt, fast ein Viertel der deutschen Endenergie und 40 % des bundesdeutschen Industriestroms verbraucht. In Nordrhein-Westfalen müssen folglich Maßnahmen zur Emissionsminderung intensiver bedacht und geplant werden als in allen anderen Bundesländern.

Mit der Erarbeitung dieses Klimaschutzgesetzes hat die rot-grüne Landesregierung nochmals die Chance ergriffen, Nordrhein-Westfalen in Sachen Umwelt- und Klimaschutz wieder zum Vorreiter zu machen. Wer sonst, wenn nicht wir in Nordrhein-Westfalen? Auf die Bundesregierung können wir nicht warten. Das Gesetz sorgt erstmals für die gesetzliche Verankerung von Klimaschutzzielen in unserem Land und für die rechtliche Grundlage zur Erarbeitung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen. Unser Ziel, die Treibhausemissionen bis 2020 um mindestens 25 % zu senken, ist ambitioniert, notwendig und machbar.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Diskussion über ein Bundesklimaschutzgesetz schnell eingestellt. Deshalb kommt nun auch den Bundesländern eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Klimaschutzziele zu. Dieser Verantwortung stellen wir uns in Nordrhein-Westfalen mit diesem Klimaschutzgesetz.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Klimapolitik ist aber auch eine soziale Frage geworden. Denn hohe Energiepreise und viele Maßnahmen zur Emissionsminderung belasten nicht nur die Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen, sondern auch die sogenannten Normalverdiener spüren die Auswirkungen. Für die SPD ist es ein wichtiges politisches Ziel, den Menschen zu helfen, immer weniger von der immer teurer werdenden Energie zu verbrauchen. Nur so können die Kostensteigerungen abgefangen werden. Haushalte mit einem geringen Einkommen und ohne die Möglichkeit, Vermögen anzusparen, würden sonst zu Verlierern in der Gesellschaft. Auch diesen Aufgaben stellen wir uns mit diesem Klimaschutzgesetz.

Klimaschutz ist aber auch eine große Chance. Wer heute moderne Techniken entwickelt, die den Einsatz von erneuerbaren Energien fördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Einsparung von Energie führen, wird seine Wettbewerbsposition langfristig sichern können. Klimaschutz ist also auch ein Impulsgeber für wirtschaftliches Wachstum. Es zeigt sich schon heute, dass die Leitmärkte der Zukunft eine starke ökologische Dimension aufweisen werden. Klimaschutz kann so zum Jobmotor werden.

Nordrhein-Westfalen ist ein Industriestandort und soll es auch zukünftig bleiben. Gerade durch Anstrengungen im Klimaschutz kann der Industriestandort gestärkt werden. Die Zahlen aus dem Sektor der erneuerbaren Energien verdeutlichen dies. Ich bin sehr optimistisch, dass wir diese Chance nutzen werden. Denn die Menschen in Nordrhein-Westfalen, unsere Unternehmen, unsere Forschungseinrichtungen bringen hierfür die besten Voraussetzungen mit. Klimaschutz kann zu einem Fortschrittsmotor für unser Land Nordrhein-Westfalen werden.

Das angestrebte Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen stellt einen Rahmen für die Entwicklung einer Klimaschutzstrategie für Nordrhein-Westfalen dar. Zu ihrer Umsetzung werden weitere Regelungen in den unterschiedlichen Bereichen der Politik folgen. Dabei werden wir alle gesellschaftlichen Gruppen einladen, um diesen Prozess offen zu gestalten. Der Prozess des Dialogs, wie wir ihn 20 Monate erfolgreich gestaltet haben, wird fortgeführt. Auch darauf ist Minister Remmel bereits eingegangen.

Klimaschutz und Energiewende haben auf lange Sicht enorme Eingriffe in unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben zur Folge. Hier sind alle Parteien in der Pflicht. Ich möchte an dieser Stelle die Kolleginnen von CDU und FDP daran erinnern, dass sie sich in ihrem Koalitionsvertrag in Berlin dazu verpflichtet haben, Deutschlands Vorreiterrolle beim Klimaschutz beizubehalten – ich zitiere –:

„… Treibhausgas-Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % reduzieren. Wir werden für Deutschland einen konkreten Entwicklungspfad festlegen und bekräftigen unser Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken.“

Dieser Prozess lässt sich allerdings nur durch das gemeinsame Engagement von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gestalten. Wir können die genannten Herausforderungen nur dann erfolgreich bewältigen, wenn wir hierfür in der gesamten Gesellschaft Zustimmung finden. Deshalb wollen und müssen wir den Dialog suchen. Dabei sind wir auf einem guten Weg. Die letzte Landesregierung hat bereits im Februar den Startschuss für die Erstellung des landesweiten Klimaschutzplans gegeben. Diesen Prozess werden wir auch fortführen und wohl bis nächstes Jahr zu einem erfolgreichen Ende führen.

Wir legen Wert darauf, dass dieser Dialog alle gesellschaftlichen Gruppen umfasst. Dazu gehören für uns Vertreterinnen und Vertreter aus der Industrie, dem Handwerk, der Energieversorgung und der kommunalen Spitzenverbände, der Umweltverbände, natürlich der Gewerkschaften, Kirchen, aber auch der Verbraucherschutzorganisationen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen.

Das Beteiligungsverfahren zum Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen ist einmalig in Deutschland. Wir wollen, dass hier durch einen gemeinsamen Prozess Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden, mit denen wir die ehrgeizigen Klimaschutzziele für Nordrhein-Westfalen erreichen können.

Wir verstehen dies als einen ersten Schritt. Weitere werden folgen, weil wir als SPD-Fraktion davon überzeugt sind, dass wir nur durch den ständigen Austausch und die Diskussionen die notwendige Akzeptanz und Zustimmung für dieses schwierige Politikfeld schaffen werden. Dazu laden wir Sie, insbesondere Sie von der Opposition, auch herzlich ein. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Wüst das Wort.

Hendrik Wüst (CDU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise halten wir uns vor, wir würden Sonntagsreden halten, wenn man es nicht ernst meint oder wenn man das, was man sagt, am Ende nicht umsetzen kann – warum auch immer.

In diesem Fall würde ich es Ihnen durchgehen lassen. Wenn Sie Sonntagsreden hielten und am Ende nicht mehr dabei herauskäme – jedenfalls kein effektives Gesetz –, dann würde sich all der Schaden, der sich mit diesem Gesetz entfalten kann, eben nicht auswirken. Insofern hätte ich nichts dagegen, wenn all das Gerede folgenlos bliebe.

Der Minister hat es gesagt, man wolle Ernst machen, versprochen ist versprochen. Ich fürchte, es ist Ihnen Ernst mit dem Gesetz. Dieses Gesetz, das zunächst nach Prosa und Sonntagsrede aussieht, gibt alle Werkzeuge dafür in die Hand, die Axt an den Industriestandort und Energiestandort Nordrhein-Westfalen zu legen.

(Beifall von der CDU)

Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor, Energieeinsparung als Wirtschaftsfaktor, Energieeffizienz als Wirtschaftsfaktor – alles zugestanden, alles unbenommen. Aber dafür braucht man kein Gesetz, das in Wahrheit keine einzige Maßnahme zur Förderung von Energieeinsparung beschreibt, sondern lediglich Ziele und Instrumente für Reduktion von Energieverbräuchen. Und diese Art der Steuerung passt nicht in die Zeit, eben weil so unglaublich viele Entwicklungen unterwegs sind, die man fördern müsste, die man anreizen müsste, für die man Raum schaffen müsste – statt oben einen Deckel über Zieldefinitionen und Verbote draufzumachen.

Spannend wird es am Ende beim Klimaschutzplan. Der Minister hat es beschrieben. Insofern muss man heute mutmaßen: Dieses Gesetz gibt die Werkzeuge für regionale und sektorale Klimaschutzkontingente. Wenn man sich vorstellt, dass dann gesagt wird, die Landwirtschaft im Münsterland, die Forstwirtschaft in Südwestfalen sollten diese und jene Klimaschutzziele erbringen, dann sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, wie man dann beispielsweise in der Lebensmittelerzeugung Großvieheinheiten reduziert oder den Leuten vorschreibt, welche Bäume sie wie zu pflanzen haben.

Ich glaube, dass diese Art von eingreifender Politik am Ende zum Ziel nichts beiträgt. Die deutschen Automobilkonzerne haben sich in den letzten Monaten festgelegt, beim Modellwechsel – bei DaimlerChrysler waren es 100 Kilo pro Modell – einzusparen.

Wie wird das gemacht? Das geht durch leichte Baustoffe. Verbundwerkstoffe sind bei der Pkw-Flotte zu teuer. Da wird dann Aluminium verbaut. Wenn wir bei der Energiepolitik, Klimaschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen am Ende veranlassen, dass das Aluminium hier nicht mehr hergestellt werden kann, heißt das nicht, dass kein Aluminium mehr verbaut wird, sondern dass das Aluminium dann importiert wird.

Abgesehen von den Verkehrsströmen, die wir dadurch auslösen, den Energieverbräuchen und den CO2-Emissionen dabei wird woanders Aluminium nicht mit weniger Energie hergestellt, sondern eher mit mehr, weil die Anlagen nicht so effizient sind und die Energie, die verbraucht wird, wird auch nicht so effizient hergestellt, sondern nach ganz anderen Standards.

(Beifall von der CDU)

Das zeigt, dass eine regionale Klimaschutzpolitik schon vom Wortsinn her nicht funktioniert. Das Klima ist global, und wir retten das Klima hier nicht.

Es gibt zu Recht starke juristische Einwände. Weil es den europäischen Rahmen des Zertifikatehandels gibt, weil es bundesgesetzliche Regelungen gibt, gibt es ernsthafte Zweifel, ob hier überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz besteht – von den berechtigten Einwendungen der Kommunen gegen den Eingriff in ihre Planungshoheit ganz abgesehen.

Die Alternative wäre, nicht immer von anderen Pläne zu fordern, sondern sich selber aktiv an der Energiewende in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen, die Agonie in der Landesplanung aufzugeben, zu definieren, wo hier Energiespeicherung stattfinden soll, zu definieren, wo Energiewende in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Das wäre ein ernsthafter Beitrag zur Energiewende des Landes, ein ernsthafter Beitrag zum Klimaschutz durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Dann wird so getan, als würde man Wirtschaftsförderung mit diesem Gesetz betreiben. Das ist mitnichten der Fall, weil in diesem Gesetz kein einziger Anreizmechanismus ist, kein einziger Fonds, keine einzige Förderstruktur, die irgendjemandem hilft, die Ziele zu erreichen. In Wahrheit können Sie heute schon in jeder Branche in mittelständische, in große, in kleine Betriebe gehen, die Ihnen alle erklären, dass sie sehr auf Effizienz, schon allein aufgrund der gestiegenen Preise, Wert legen.

Insofern werden Sie sich wahrscheinlich in einigen Jahren Effizienzgewinne zugutehalten, die aber mit diesem Gesetz am Ende nichts zu tun haben.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Auf die ganze Klimaschutzrhetorik, die ganze Klimakatastrophenrhetorik will ich jetzt im Detail nicht eingehen. Herr Schmeltzer hat eben von Wasser gesprochen, es gebe mehr Niederschläge. Da sollten Sie sich an den neuesten Stand der Wissenschaft halten. Vor einigen Wochen ist ein Ursachenzusammenhang beschrieben worden, den wir in unseren Debatten immer ausklammern.

Es wird gesagt, dass mehr Regen fällt, weil die Polkappen schmelzen. Das mag eine Ursache sein. Eine andere Ursache ist, dass viel weniger von dem Wasser, das wir dem Boden entziehen, nachher wieder im Grundwasser landet. Auf der Erde zirkuliert also immer mehr Wasser, aber nicht, weil die Polkappen schmelzen – jedenfalls nicht nur deshalb –, sondern weil wir aus der Erde Wasser ziehen, das in der Menge, wie wir es herausziehen, gar nicht wieder nachsickert. Das hat mit Klimawandel nichts zu tun und wird wissenschaftlich seriös beschrieben. Man kann sich dem verweigern und sagen: Das alles nehmen wir nicht zur Kenntnis, weil es unsere ganze schöne Klimapanikrhetorik auseinandernimmt. Sie sollten sich aber den Erkenntnissen nicht verschließen.

(Beifall von der CDU)

Wir haben gestern das Rauchverbot für Kneipen und andere Orte beschlossen.

(Zurufe)

– Sie haben es eingebracht. – Dieses Klimaschutzgesetz stellt ein Rauchverbot für Schlote und Kühltürme dar. Wir werden sowohl gegen das eine wie gegen das andere sein. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Wüst. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.

Wibke Brems (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute erneut zum ersten Mal über das Klimaschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen. Bei einem der letzten Male, als wir hier über Klimaschutz sprachen, gab es Kritik daran, dass ich zu fatalistisch sei und Katastrophenstimmung heraufbeschwören würde, weil ich Klimaflüchtlinge erwähnt habe. Ich wurde angegriffen, weil ich zitiert habe, der Skitourismus im Sauerland sei ein Auslaufmodell. Nur ganz nebenbei: Das war übrigens ein Zitat aus einer Broschüre des früheren Umweltministers Uhlenberg.

Ich nehme auch gerne einmal Kritik an und frage: Was ist positiv? Wer profitiert denn eigentlich vom Klimawandel? – Da habe ich die Möwen gefunden. Die Nordseetemperatur steigt. Die Schwimmkrabben vermehren sich stärker, und die Möwen füttern genau damit ihre Küken und können sich eben auch deutlich vermehren. Die Feinschmecker in Deutschland profitieren. Eine Meldung von gestern lautete: Trüffel werden in Deutschland heimisch. Hersteller von Klimaanlagen vermelden jedes Jahr Rekordabsätze. Fotovoltaikanlagenbetreiber freuen sich natürlich auch. Sie werden zwar auf der einen Seite von der Bundesregierung deutlich ausgebremst; aber mehr Sonnenscheinstunden gibt es schon.

Ich habe gesucht und gesucht, aber mehr Positives habe ich nicht gefunden. Dann ist mir aufgefallen, wo denn eigentlich das Problem auch bei diesem Klimaschutzgesetz liegt. Womit haben wir es zu tun? Mit CO2, mit Methan, mit Distickstoffmonoxid, mit Fluorkohlenwasserstoffen, mit perfluorierten Kohlenwasserstoffen, mit Schwefelhexafluorid. Was haben diese Gase gemeinsam? Sie sind farb- und geruchlos. Wären diese Treibhausgase sichtbar, dreckig, stinkend und direkt gefährlich für uns Menschen, würde keiner von Ihnen hier mehr sagen: Ja aber …, nicht so schnell …, nicht so viel ... – Keiner von Ihnen, auch nicht Herr Wüst, würde sagen: Das passt nicht in die Zeit, und hier retten wir das Klima nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Treibhausgase gefährden aber unsere Erde eben nur indirekt, schleichend und vor allem in Regionen, die ganz, ganz weit weg von uns liegen: in Bangladesch, in der Sahel-Zone und in Gebieten, die noch viel weiter entfernt sind. Gerade deshalb aber weil wir diese Veränderungen nicht sehen, weil wir sie nicht riechen, weil wir sie nicht fühlen und nicht am eigenen Leib ganz direkt erfahren können, haben wir eine Verantwortung, hier zu handeln. Deswegen haben alle Industrienationen eine Verantwortung, Treibhausgasemissionen einzudämmen. Das gilt für alle Industrieländer, auch für Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Denn eines ist doch klar: Wenn Nordrhein-Westfalen nicht handelt und nicht der eigenen Verantwortung gerecht wird, dann wird auch die Bundesregierung ihre gesetzten Klimaschutzziele niemals erreichen können. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in Nordrhein-Westfalen endlich ein Klimaschutzgesetz bekommen, mit dem wir unserer Verantwortung gerecht werden und unsere Kommunen, die Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, den Mittelstand und unsere Industrie für die Zukunft fit machen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Höne das Wort.

Henning Höne (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Klimaschutzgesetz, wie es hier eingebracht wurde, stellt eine Feuerprobe dafür dar, ob die Dinge in der NRW-Landesregierung so bleiben, wie sie 2010 bis 2012 waren, oder ob es Veränderungen gibt. In diesem Fall stelle ich ganz konkret die Frage: Bleibt es dabei, dass im Industrie- und Energieland Nummer eins ein grüner Umweltminister alles und ein roter Wirtschaftsminister nichts zu sagen hat.

(Beifall von der FDP)

Es ist ganz offensichtlich, dass die SPD nicht will, dass das Verhältnis so einseitig bleibt. Das hat man im Wahlkampf spüren können. Man konnte das bei der Regierungsbildung bzw. der kleinen -umbildung deutlich sehen: Man möchte die Kompetenz im Wirtschaftsbereich stärken.

Dazu passen auch Äußerungen von Herrn Römer in der „Welt“ vom letzten Sonntag. Er antwortete auf die Frage, was denn mit dem Klimaschutzgesetz passieren soll: „Das wird dem Landtag bald in veränderter Form vorgelegt.“ – Die nächste Frage lautete: „Mit welchen Veränderungen?“ – Antwort: „Die Erkenntnisse aus den umfangreichen Anhörungen werden in den Entwurf eingearbeitet.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man den alten und den neuen Entwurf miteinander vergleicht, stutzt man bei diesen Antworten eigentlich ein bisschen. Man könnte meinen, die SPD habe ihren Wahlsieg zur Umsetzung eben solcher Ankündigungen wirklich genutzt – genutzt zugunsten eines fairen Ausgleichs verschiedener Interessen im Bereich des Klimaschutzes, genutzt auch im Interesse des Industriestandortes NRW und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

Veränderungen findet man aber im Vergleich zum alten Entwurf nicht. Herr Kollege Römer, die substanziellste Veränderung im Klimaschutzgesetz ist die neue Drucksachennummer. Und die hat nicht die SPD durchgesetzt, sondern die Landtagsverwaltung.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Es handelt sich um alten Wein in neuen Schläuchen. Dieser Wein ist ja in den Anhörungen der letzten Legislaturperiode bereits bewertet worden. Die Kritik war – ich kann das kurz zusammenfassen – vernichtend.

Zunächst einmal standen und stehen wieder einmal, muss man leider sagen, bei einem rot-grünen Gesetz berechtigte verfassungsrechtliche Bedenken im Raum.

Inhaltliche Kritik kam in selten gesehener Einigkeit aus der Wissenschaft, aus der Wirtschaft, von den Gewerkschaften. Diese Kritik war aus Sicht der FDP absolut berechtigt und nachvollziehbar. Die Begründung dafür ist ganz einfach. Herr Minister Remmel, Ihr Klimaschutzgesetz schützt das Klima einfach nicht. Sie packen ein globales Problem mit den falschen regionalen Werkzeugen an.

(Beifall von der FDP)

Das gegenwärtige System des Emissionszertifikatehandels führt dazu, dass CO2-Einsparungen hier in Nordrhein-Westfalen zum größten Teil an anderen Stellen in der EU durch mehr Verbrauch wieder ausgeglichen werden, meistens bei geringeren Umweltstandards. Wenn wir als einzelnes Bundesland also in dieses Handelssystem so hineinpfuschen, zerstören wir dessen Effizienz. Das ist sicherlich nicht im Interesse des Klimaschutzes.

(Beifall von der FDP)

Wie absurd dieses Gesetz ist, zeigt sich, wie ich finde, sehr deutlich an einem kleinen Beispiel. Ein Unternehmen, das heute schon produziert, baut eine neue Produktionsanlage. Diese Anlage ist in der Lage, die doppelte Menge zu produzieren, allerdings nur bei 25 % erhöhtem Schadstoffausstoß. Pro Stück ist das Produkt also umweltfreundlicher geworden. Das Unternehmen ist wettbewerbsfähiger.

Nach Ihrem Gesetz wären solche Ausweitungen der Kapazität gar nicht mehr möglich. Die zusätzlichen Produkte würden dann in anderen Ländern hergestellt. Sie schützen also unter dem Strich eben nicht das Klima.

(Beifall von der FDP)

Sie verunsichern dafür aber Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und gefährden langfristige Investitionen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die verunsichern Sie mit Ihren Wortbeiträgen!)

Und Sie gefährden Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Es gibt sicherlich ein, zwei Lichtblicke im Gesetzentwurf. Ein Monitoring zum Beispiel zur Ermittlung und Bewertung der entsprechenden Einsparpotenziale ist absolut sinnvoll. So kann man gewährleisten, dass vor Ort die effizientesten Lösungen auch umgesetzt werden können. Da sind wir nahe beieinander.

Wir wehren uns aber dagegen, dass das Gesetz über die Landesplanung sämtliche Vorhaben, die wirtschaftliche, die soziale, die sonstige Umweltschutzzwecke verfolgen, unter den absoluten Vorrang des Klimaschutzes stellt und sie sich auch vor diesem rechtfertigen müssen.

Ziel muss es aus unserer Sicht sein, einen fairen und langfristig sinnvollen Interessenausgleich zu schaffen. Nur dann kann man nämlich auch in der Gesellschaft die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen steigern.

Wir wehren uns auch dagegen, dass die in den Klimaschutz aufzunehmenden Maßnahmen bereits jetzt verbindlich feststehen, obwohl doch noch gar nicht sicher ist, welche Maßnahmen sich im Einzelnen als tauglich erweisen werden. In der gegenwärtigen Form läuft es darauf hinaus, dass Verbrauchern und Wirtschaft kostspielige, aber kaum effiziente CO2-Minderungsmaßnahmen quasi planwirtschaftlich vorgegeben werden. Effektivität und Effizienz sind doch für Sie, wenn überhaupt, nur zweitrangig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den gestrigen Debatten wurde oft gesagt, dass kein Gesetz dieses Haus so verlässt, wie es hineingekommen ist. Ich persönlich hoffe das gerade bei diesem Gesetz wirklich sehr. Insbesondere hoffe ich, dass sich das Kräfteverhältnis zwischen unserem grünen Umweltminister und dem roten Wirtschaftsminister ein bisschen mehr angleicht. Ich freue mich darum auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion spricht der Kollege Rohwedder.

Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Frau Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piratenpartei in Nordrhein-Westfalen hat bereits 2010 zur Landtagswahl die Forderungen der Klima-Allianz nach einem Klimaschutzgesetz unterstützt. Erstaunlicherweise sind nicht alle unsere Forderungen aus dem Jahr 2010 bisher umgesetzt worden, auch nicht diese Forderung. Deshalb halten wir diese Forderung aufrecht. In einem Positionspapier für die Landtagswahl 2012 haben wir das noch einmal unterstrichen. Auch hier möchte ich das tun.

Die Fiaskos, die die groß angelegten globalen Regelungsversuche wie die UN-Klimakonferenz in Kopenhagen, Durban usw. und auch die jetzt gescheiterte Nachhaltigkeitskonferenz in Rio erlebt haben, zeigen die Notwendigkeit des Handelns auf regionaler und lokaler Ebene. Wir müssen global denken, aber lokal handeln. Die Energiewende, die ja ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzes ist, ist dezentral und sie ist lokal. Die Rahmenbedingungen dafür werden auf höheren Ebenen geschaffen, zum Beispiel hier auf Landesebene mit einem Klimaschutzgesetz. Das ist dafür durchaus geeignet. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall von den PIRATEN)

In unserem Programm zur Landtagswahl haben wir geschrieben, dass wir die Formulierung verbindlicher Ziele innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens in diesem Bereich der Umweltpolitik ablehnen. Erfolgreiche Umweltpolitik muss sich ständig am Möglichen und Erwünschten messen und Impulse für die Zukunft geben.

Verbindliche Ziele, ganz eng formulierte verbindliche Ziele haben nämlich Nachteile. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn man diese Ziele nicht erreicht. Da wird einfach mit den Schultern gezuckt: Ja, schade.

Neue technische Entwicklungen machen ein ständiges Nachbessern der Zielvorgaben nötig. Die neuen technischen Entwicklungen können ihre Möglichkeiten nicht entfalten, ihre positiven Wirkungen, wenn diese Zielvorgaben nicht als Minimalziele dann zumindest definiert sind. Wir finden, die Zielvorgaben werden in diesem Gesetzentwurf als Minimalvorgaben definiert. Dadurch hat man die Möglichkeit, neue technische Entwicklungen, die sich durch Forschung und Entwicklung ständig neu ergeben, dort noch einzuarbeiten. Das ist auch ein guter und richtiger Weg, der hier gegangen wird.

Positiv hervorzuheben ist bei dem Entwurf auch die Einsicht, dass Maßnahmen am effektivsten auf lokaler Ebene durchgeführt werden können und müssen.

In der Begründung für den § 5, der das ausführt, fehlen uns aber die positiven wirtschaftlichen Aspekte, die die lokale Energiewende mit sich bringt, die auch den wichtigsten Teil des Klimaschutzes ausmachen werden, die regionale Wertschöpfung für die kleinen und mittelständischen Betriebe, für die Arbeitsplätze und die Steueraufkommen. Das sollte dort unbedingt noch erwähnt werden, um auch der Demagogie den Wind aus den Segeln zu nehmen, so etwas wie Klimaschutz, Umweltschutz und Energiewende würde der Wirtschaft schaden, obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir begrüßen auch ausdrücklich die in § 6 vorgesehenen Dialog- und Partizipationsverfahren. Das ist nun wirklich ein Piratenthema: direkte Bürgerbeteiligung.

(Zurufe von Renate Hendricks [SPD] und Rainer Schmeltzer [SPD])

– Bitte?

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

– Ja, das ist gut, wenn Sie das mit übernehmen. In diesem Fall dürfen Sie gerne raubkopieren. Das ist kein Verbrechen.

Es geht darum, echte Bürgerbeteiligung zu erreichen. Wir brauchen eine hohe Akzeptanz und direkte Bürgerbeteiligung. Wenn wir immer nur die tatsächlichen Vorteile, die der Klimaschutz und die Energiewende mit sich bringen, als Begründung angeben – diese hehren Ziele, die wir da haben –, bekommen wir lediglich diejenigen auf unsere Seite, die wir ohnehin schon bei uns haben: Leute aus der Umweltschutz- und Naturschutzbewegung; Bürger, die sich bereits in Energiegenossenschaften engagieren. Wir müssen aber auch diejenigen mitnehmen, denen diese Themen nicht so wichtig sind. Das erreichen wir über die Wirtschaftlichkeit, also darüber, dass es wirklich auch für jeden Einzelnen wirtschaftliche Vorteile bringt, sich da zu engagieren.

Ich frage mich auch, warum die Rekommunalisierung in diesem Zusammenhang nicht stärker erwähnt wird, also die Wiederherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene. Sie ist im Zusammenhang mit Energiewende und Klimaschutz nämlich ebenfalls wichtig.

(Beifall von den PIRATEN)

Es gibt eine sehr begriffsunscharfe Formulierung, eine Art Phrasengetto, im Bereich der Nachhaltigkeit, der sogenannten renewable oder erneuerbaren Energien. Wichtig ist da das Nachhaltigkeitsprinzip. Das Abholzen tropischer Regenwälder zur Energiepflanzenproduktion ist ebenso wenig nachhaltig wie der großflächige Umbruch von Grün- und Brachland hier bei uns, die Vermaisung der Landschaft. Die Kohlendioxidbilanz von E 10 und Maisanbau bei uns ist wirklich schlechter als die von fossilen Brennstoffen. Man muss also wirklich darauf achten, dass man da nicht im Überschwang des Guten zu viel macht und das Ganze in eine schädliche Entwicklung umschlägt.

Wir benutzen bei uns den Begriff „generativen Energien“ für nicht nachwachsende, nicht fossile Energien, bei denen die Nutzung keine Auswirkungen auf die Quelle hat. Bei Sonnenenergie ist es egal, wie viele Sonnenkollektoren ich aufstelle und ob ich das überhaupt tue. Auf die Produktion der Sonne und die Solarkonstante hat das keine Auswirkungen. Wenn ich nachwachsende Rohstoffe verwende, muss ich darauf achten, dass ich keinen Raubbau betreibe und nicht mehr verwende, als gleichzeitig nachwachsen kann. Das ist „regenerative Energie“.

Ich bin dafür, dass wir diese Begriffsunschärfe, die wir da haben, aufheben, uns Gedanken darüber machen und auch in diesen Gesetzentwurf genaue Definitionen einbringen. Wir sollten trennen zwischen generativer Energie, also Wind- und Sonnenenergie, und regenerativer Energie, also wirklich nachwachsender Energie, Biomasse. Ob man das in genau dieser Form übernimmt oder ob man es anders klarmacht – auf jeden Fall muss es da noch mehr Begriffsschärfe geben.

Im Gesetzentwurf wird hauptsächlich auf Treibhausgasquellen abgezielt. Wir wollen diese Quellen verkleinern. Es gibt aber auch Kohlenstoffsenken. Sie werden im Entwurf nicht erwähnt. Wir können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, nämlich den Naturschutz stärken und Kohlenstoffsenken schaffen.

Die Biodiversität kann verbessert werden – das ist auch eine alte Forderung der Naturschutz- und Umweltschutzbewegung –, indem wir zum Beispiel einfach naturnahe Laubmischwälder anpflanzen statt irgendwelcher „Dachlattenzuchten“, also Kiefern- und Fichtenmonokulturen. Diese naturnahen Laubmischwälder sind bekannte Kohlenstoffsenken, die fast jedem sofort einfallen.

Was weniger bekannt ist, aber noch effektiver, sind Feucht- und Nassgebiete wie zum Beispiel Hochmoore, deren Schutz und Renaturierung zum Teil bereits stattfindet. Das sollte weiter ausgebaut und auch mit dem Klimaschutz begründet werden. Dabei handelt es sich nämlich um eine sehr zielführende Maßnahme. Ein Hochmoor speichert große Mengen an Kohlenstoff.

Im Ganzen geht der Entwurf dieses Klimaschutzgesetzes in die richtige Richtung. Er wird von uns unterstützt. Verbesserungen sind möglich. Wir möchten konstruktiv daran mitarbeiten und werden das auch tun. Wir hoffen auch auf weitere Vorschläge von außerhalb des Landtages und außerhalb der Parteien, zum Beispiel vom Bündnis der Klima-Allianz hier in Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen fachlichen Kompetenz. Die Vorschläge, die von diesen Organisationen kommen, werden wir dann auch mit in die Ausschüsse einbringen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Remmel das Wort.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Argumente aufgreifen und an anderer Stelle auch erwidern. – Ich bin den Fraktionen der SPD, der Grünen, aber auch der Piraten dankbar, dass sie sich in der Sache auf das Thema bezogen haben, und muss kritisieren, dass die Oppositionsfraktionen sich nicht in der Sache mit dem Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen und den entsprechenden Anstrengungen beschäftigt haben,

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Sind wir jetzt keine Oppositionsfraktion?)

sondern irgendwelche politischen Figuren bedient haben, die uns in der Sache aber nicht weiterhelfen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie werden sich einfach damit auseinandersetzen müssen. Sie sitzen jetzt fünf Jahre in der Opposition. Opposition bewältigt man nur, wenn man in der Sache Konzepte auf den Tisch legt, um in Konkurrenz zur Regierung zu treten. Einfach politische Figuren zu bedienen, wie Sie das heute hier gemacht haben, reicht da nicht aus. Das wird nicht genügen, um in der Konkurrenz zu bestehen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU und der FDP)

Diese Figur des Spaltbildes – das hat Herr Möllemann schon probiert, und es hat nicht geklappt – wird nicht reichen, um in Sachen Klimaschutz hier eine gemeinsame Anstrengung nach vorne zu bringen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Auch der Versuch, das Gespenst des Klimaschutzes für die Industrie an die Wand zu malen, wird nicht reichen. Es gibt mittlerweile in Nordrhein-Westfalen Unternehmen, die sich in einer Allianz für Klimaschutz zusammengeschlossen haben. Die Unternehmen und die Kommunen sind schon weiter, als Sie heute vom Podium des Landtages proklamiert haben, Herr Wüst.

Deshalb müssen Sie konzeptionell etwas liefern, zumal Sie – das muss an dieser Stelle gesagt werden – Ihre eigene Geschichte auch nicht leugnen können. Es gab mal eine Landesregierung, die hier ein Klimaschutzkonzept vorgelegt hat, das die Zielvorstellung „33 % Minimierung bis 2020“ enthielt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ja!)

Damit müssen Sie sich auseinandersetzen. Wo stehen wir denn heute? Was haben Sie denn geleistet? Was hat dieses Konzept denn gebracht? Das wäre eine wirkliche inhaltliche und konzeptionelle Auseinandersetzung.

Lassen Sie uns doch die Bilanz ziehen. Wir sind im Konzert der Bundesländer, was die Windkraft angeht, zurückgefallen. Das war Ihre Politik.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wittke!)

Ihre Politik hat dazu geführt, dass der Zubau in Nordrhein-Westfalen nicht mehr stattfindet. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie hier in einer ehrlichen Auseinandersetzung aufgetreten wären.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir machen uns auf, das zu reparieren, und zwar nicht von oben herab verordnet, sondern mit den Kommunen, mit den Unternehmen und auch mit den Betroffenen. Das ist die Vorstellung, die wir hier haben.

Natürlich kann ein Landesklimaschutzgesetz nicht Dinge regeln, die im Bundesgesetz, im europäischen Recht oder im Emissionshandel geregelt sind. Das wollen wir auch gar nicht. Wir wollen die Dinge regeln und miteinander nach vorne bringen, die in unserer Zuständigkeit liegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, im Übrigen ist das Ganze doch gar nicht so neu. Das macht jede Kommune. Wir haben mittlerweile über 100 Konzepte und Beschlüsse von Kommunen, ihren Klimaschutz nach vorne zu bringen. Wir haben Beschlüsse von Kommunen, bis 2050 energieautark zu sein. Und diese Kommunen werden nicht von Rot-Grün geführt, sondern Ihre eigenen Kommunen fassen solche Beschlüsse. Von daher holen wir hier nur das nach, was an vielen Stellen im Lande, in Unternehmen, in Kommunen, schon stattfindet. Das ist weiß Gott keine Superneuerung, aber wir machen eine Konzentration und eine Systematik.

Präsidentin Carina Gödecke: Herr Minister, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Der Kollege Lindner würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Aber immer.

Christian Lindner (FDP): Herzlichen Dank, Herr Minister. Wie bewerten Sie folgendes Zitat?

„Rot-Grün will der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien Vorrang einräumen. Hier besteht die Gefahr einseitiger Zielsetzungen. Wo bleiben sozialer Fortschritt und wirtschaftliches Wachstum? Eine solche Vorrangregelung kann kontraproduktiv sein und sich als Investitionshemmnis auswirken.“

Das schreibt der Landesbezirksleiter der IG BCE, Reiner Hoffmann, zu Ihrem Klimaschutzgesetz.

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: Natürlich gibt es die eine oder andere Diskussion. Das will ich gar nicht bestreiten.

(Lachen von Dietmar Brockes [FDP])

Herr Lindner, es geht darum, Diskussionen, die in der Vergangenheit stattgefunden haben, die immer wieder geführt werden, Ökologie und Ökonomie seien ein Gegensatz, endlich aufzulösen. Das ist eine Diskussion von vorgestern.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Die Prognosen aller führenden Wirtschaftsinstitute besagen, dass der Bereich der Umweltwirtschaft ein Zukunftsbereich sein wird. Bereits in der Krise 2008/2009 waren die Arbeitsplatzzuwächse dort trotz Krise eminent. Die Perspektiven in Richtung 2020 gehen davon aus, dass es in dem Bereich mehr Arbeitsplätze geben wird als in den Bereichen Automobilbau und chemische Industrie. Deshalb sind es ökonomische Gründe, dies zu tun.

Lassen Sie aber einmal den Klimaschutz beiseite. Wenn es allein um die Ressourcenfrage geht, um die Frage, wie wir unsere Ressourcen möglichst effizient verwenden, bei einer Perspektive, wo wir national keine oder wenige Ressourcen haben und in den nächsten 40 Jahren weltweit zwei Milliarden Menschen dazukommen werden, die alle Energie verbrauchen, die alle Wohlstand wollen, dann ist das eine nationale Aufgabe, uns bezüglich der Ressourcen nach vorne zu entwickeln und das zu einer Marke aus Nordrhein-Westfalen und auch aus Deutschland zu machen!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Deshalb ist das kein Gegensatz. Von daher würde ich einer solchen These vehement widersprechen.

Ich möchte auch widersprechen, dass wir nichts tun. Wir tun ja schon etwas:

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Nein!)

Windkrafterlass, Windenergie im Wald. Wir haben ein Klimaschutzsofortprogramm aufgelegt. Herr Hovenjürgen, ich würde mir da Ihre Unterstützung wünschen. Gerade das, was wir im Bereich Kraft-Wärme-Kopplung mit 250 Millionen € Investitionen anstoßen, begleiten wollen, kann ein Juwel aus Nordrhein-Westfalen werden, weil wir hier eine enge Verknüpfung von Wärme, Energieproduktion und Wärmeabnahme gerade in den dicht besiedelten Bereichen haben. Da würde ich mir Ihre Unterstützung wünschen, auch kommunal, weil es eine Gestaltungsaufgabe ist, die Akteure zusammenzubinden, um das zu einer Marke aus Nordrhein-Westfalen zu machen, die von den Stadtwerken, von den Kommunen, von den Unternehmen getragen wird. Das wäre wirklich eine Gemeinschaftsanstrengung, zu der Sie gerne Ihren Beitrag für einen Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen leisten können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusammenfassend: Wir wollen das tun, was wir in Nordrhein-Westfalen tun können. Im Klimaschutzgesetzentwurf – das ist ein Grundmissverständnis – sind an keiner Stelle Verbote formuliert. Das ist Ihr Verständnis von Gesetzen, dass in Gesetzen immer Verbote und Sanktionen formuliert sein müssen. Das ist eher eine Zielsetzung, die wir gemeinsam beschließen, und in gegebenen Abständen ist zu überprüfen, ob diese Zielsetzung erreicht wird. Wir beschreiben also einen Prozess, aber auf gesetzlicher Grundlage. Das ist das Neue an dieser Gesetzgebung. Ich wünsche mir Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Minister. – Der Minister hat seine Redezeit um etwa eine Minute überzogen. Von daher haben nach unseren Regeln alle Fraktionen eine Minute mehr Redezeit.

Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Bell das Wort.

Dietmar Bell (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut und sich die Notwendigkeit vor Augen führt, Eigenbeiträge zum Klimaschutz auch aus Nordrhein-Westfalen zu leisten, dann verwundert es mich schon sehr, wie lustlos, Herr Wüst, Sie heute in die Debatte eingestiegen sind. Dass Sie sich wünschen, dass die Beiträge zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen, die diese Landesregierung einbringt, reine Sonntagsreden bleiben, zeigt wirklich, welch Geistes Kind Sie sind.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie haben gesagt, Herr Wüst, ein solches Gesetz lege die Axt an den Industriestandort Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP)

Ich habe hier schon einmal gestanden, als Ihre neue Allzweckwaffe Herr Lienenkämper gesagt hat, wir hätten im Bereich Energie einen Morgenthau-Plan zur Deindustrialisierung von Nordrhein-Westfalen. Große Worte ohne Substanz. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das, was Sie hier heute vorgetragen haben, hat nicht einen Hauch der Auseinandersetzung, die zum Beispiel in der Nachhaltigkeitskonferenz von Rio geführt worden ist, um die globale Erwärmung in den Griff zu bekommen.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Es ist zutiefst kleinkariert, zutiefst provinziell. Da ist eher der Hauch von Burenschnaps und Aachener Printen erkennbar denn die Realität in diesem Lande, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Laschet hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es in der Union einen Verlust an wirtschaftlicher Kompetenz gibt. Ja, ich sage: Beim Umweltschutz und bezüglich der Notwendigkeit, hier aus wirtschaftspolitischen Gründen voranzugehen, haben Sie zurzeit den totalen Blackout. Bei dem, was Sie vortragen, gibt es nichts an Substanz. Klimaschutz ist aktive Wirtschaftspolitik. Sich mit den Rezepten der Vergangenheit, Herr Wüst, zum Sachwalter der Industrie in Nordrhein-Westfalen aufzuspielen, das ist das wirkliche Standortrisiko für Nordrhein-Westfalen. Ich rate Ihnen dringend, endlich inhaltlich nachzulegen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will Ihnen kurz eine Geschichte aus meinem Wahlkreis erzählen. Die FAG Kugelfischer, großer Getriebehersteller, ist das einzige Unternehmen der Schaeffler-Gruppe, das während der Industriekrise keine Kurzarbeit eingeführt hat. Denn während der Krise verzeichnete es einen Zuwachs in Windproduktion von über 30 %. Ohne Krise lautete die Prognose auf über 70 % Zuwachs.

Sie müssen sich letztlich auch der Chancen bewusst werden, die die ökologische Erneuerung der Energie und die Klimaschutzvorgaben für unsere Industrie mit sich bringen, wenn Sie über die Chancen und Risiken der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen diskutieren.

Wir wollen Klimaschutz vorantreiben. Aus unserer Sicht profitieren auch die Unternehmen davon.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Wüst, Sie fordern uns auf, wir sollten uns auf den neuen wissenschaftlichen Stand bringen. – Ich frage, ob Sie zum Beispiel die Studie des Wuppertal Instituts gelesen haben, die sich mit den Chancen einer verstärkten Klimaschutzpolitik für die industriellen Strukturen in Nordrhein-Westfalen auseinandergesetzt hat. Sie zeigt sektorenbezogen auf, welche Chancen unter anderem für den Maschinenbau, für die IKT und für andere Bereiche liegen. Machen Sie endlich den Blick frei für Chancen in diesem Land!

(Vorsitz: Vizepräsident Eckhard Uhlenberg)

Wir jedenfalls wollen diese Chancen nutzen. Wir halten überhaupt nichts davon, Ökologie und Ökonomie gegeneinander auszuspielen. Deswegen greifen auch die wirklich dummen Versuche, einen Keil in die Landesregierung zu treiben, überhaupt nicht.

(Zuruf von der CDU)

Zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik wird auch ökologische Wirtschaftspolitik sein. In diesem Sinne lade ich Sie herzlich ein, diesen Prozess endlich zukunftsorientiert zu begleiten. Das hat auch etwas mit Ihrer Zukunftsfähigkeit zu tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bell. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Deppe.

Rainer Deppe (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren das Klimaschutzgesetz heute nicht zum ersten Mal. Wir hatten schon in der letzten Wahlperiode das Vergnügen.

Herr Remmel, Sie beschreiben das Problem wortreich. Sie erzählen uns vom Klimawandel, vom steigenden Meeresspiegel, vom Regen usw. Dagegen ist gar nichts einzuwenden. Das stimmt alles. Herr Remmel, Sie vergessen aber: Sie haben ein Gesetz vorgelegt, das überhaupt keinen Beitrag leistet, um das alles zu verändern.

(Beifall von der CDU)

Das Klimaschutzgesetz hilft doch nicht dem Klima, sondern es beschreibt maximal die Situation. In diesem Sinne haben Sie eben auch selbst gesagt: Wir wollen eigentlich keine richtigen Regelungen machen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Priggen zu?

Rainer Deppe (CDU): Nein, ich habe noch gar nicht angefangen.

In diesem Klimaschutzgesetz beschreiben Sie gerade nicht die zu lösenden Probleme. Wie schaffen wir in Nordrhein-Westfalen denn die Energiewende? Warum kommen wir denn mit den Windrädern nicht voran? Was ist denn mit der von Ihnen postulierten Forderung, Windkraftanlagen entlang von Autobahnen zu bauen? Warum gibt es noch keine? Warum ist denn die Umweltverwaltung mittlerweile das größte Hindernis bei der Errichtung von Windkraftanlagen?

(Beifall von der CDU – Karl-Josef Laumann [CDU]: So ist es!)

Das ist so, weil sie möglichst nah an einer Bebauung stehen müssen und nicht in die Naturschutzgebiete und in die freie Landschaft dürfen.

Sie lösen mit diesem Gesetz weder die Speicherfrage, noch haben Sie das Thema „Stromleitungen“, noch das Thema „Energieeffizienz“ auf der Tagesordnung. Überall Fehlanzeige. Gebäudedämmung: Fehlanzeige. – Schutz von landwirtschaftlichen Flächen: Fehlanzeige. – Die Kraft-Wärme-Kopplung ist eben beschrieben worden. – An welcher Stelle steht etwas in diesem Gesetz dazu? – Gar nichts, kein Wort.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Dieses Gesetz hat schon eine Anhörung hinter sich. Die Wirtschaft ist in Alarmstimmung. Die Landwirtschaft bemängelt die fehlenden Aussagen zum Erhalt der landwirtschaftlichen Produktionsflächen und der CO2-Bindung durch den Humuskomplex im Boden. Die Kommunen beklagen eine Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung. In jedem Fall aber beklagen sie eine weitere Bevormundung, und sie beklagen, dass ihnen das Geld für die zu ergreifenden Maßnahmen nicht mitgeliefert wird.

Die Gewerkschaften haben große Sorge. Ich will das noch einmal sagen, weil auch der ehemalige DGB-Vorsitzende im Raum ist. Ich zitiere aus der Anhörung. Achim Vanselow vom Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sagte wörtlich: Wir befürchten, dass wir

„am Ende des Prozesses zwar mit einer guten Klimabilanz dastehen und die Unternehmen gut verdient haben, aber der Strom aus dem Ausland kommt und die Arbeitsplätze weg sind.“

(Beifall von der CDU – Prof. Dr. Thomas Sternberg [CDU]: Hört, hört!)

Mit Recht befürchten Sie, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu den Verlierern dieses Gesetzes gehören. – Hören Sie gut zu, Kolleginnen und Kollegen von der SPD. – Wörtlich hat der Herr erklärt:

„… wir wollen nicht, dass Hochqualifizierte die Gewinner der Wende sind, während das Segment der Arbeitnehmer mit mittlerer und geringerer Qualifikation außen vor“

bleiben muss.

So sagte der Deutsche Gewerkschaftsbund in der Anhörung.

Meine Damen und Herren, was nützt es, wenn die Autoteile nicht mehr hier in Nordrhein-Westfalen, sondern stattdessen in Indien und in China produziert werden?

Herr Prof. Frondel vom RWI hat es in der Anhörung ganz deutlich auf dem Punkt gebracht. Ich zitiere wieder:

„Es ist ganz klar, dass es in denjenigen Sektoren, die bereits in den EU- Emissionshandel integriert sind, keine zusätzlichen Klimaschutzeffekte gibt.“

(Beifall von der FDP)

„CO2-Emissionen werden nur in andere Bereiche Europas verlagert. Der Gesamtsaldo der CO2-Emissionen bleibt gleich.“

Wenn es nicht geändert wird, werden wir ein Gesetz bekommen, das zwar für den Klimaschutz nichts bringt, am Ende aber zu weniger Arbeitsplätzen, weniger Wohlstand und weniger Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen führt.

(Beifall von der CDU – Zuruf: Quatsch!)

Während der Koalitionsverhandlungen der letzten Wochen hatten die Zeitungsleser immer wieder mal die Hoffnung, die SPD werde den grünen Umweltminister in die Schranken weisen. Der Kollege der FDP hat es eben schon einmal angesprochen. „Rot-grünes Kräftemessen“ und so ähnlich hießen die Überschriften.

Sie haben nur einen einzigen Satz in diesem Gesetz verändert, erklären hier jedoch wortreich, sie hätten die Anhörung berücksichtigt. – Wir haben hier einen Tag lang gesessen. Die Experten haben das Gesetz verrissen. Ich habe eben die Gruppen genannt. Dann ändern Sie lediglich einen einzigen Satz, und die übrigen 25 Seiten der Vorlage sind unverändert geblieben.

Herzlichen Glückwunsch, liebe Kollegen der SPD! Das ist das, was Sie im rot-grünen Kräftemessen erreicht haben. Ich kann Ihnen sagen: Die Grünen haben sich wieder einmal auf der ganzen Linie durchgesetzt. Am Ende werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land die Leidtragenden sein.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vor allem: Was haben Sie denn geändert? – Das Umsetzungsgebot des Klimaschutzgesetzes gilt jetzt unmittelbar für die Regionalpläne. Nach dem alten Entwurf wurde der Umweg über den Landesentwicklungsplan genommen, jetzt geht es nach § 12 Landesplanungsgesetz direkt über die Regionalräte.

Als Vorsitzender des größten Regionalrates in Nordrhein-Westfalen, des Regionalrates in Köln, sage ich Ihnen: Wir brauchen Ihre Vorgaben nicht. Wir machen seit Jahren eine verantwortungsbewusste Regionalplanung. Wie die Kommunen, so lehnen auch wir dieses Gesetz als Eingriff in die Planungskompetenz des demokratisch legitimierten Regionalrates ab.

(Beifall von der CDU)

Nicht umsonst haben Sie eine Stellungnahme des Regionalrats Köln bekommen, die von CDU, SPD und FDP getragen wurde. Das sollte Ihnen und vor allen den Kollegen bei der SPD zu denken geben.

Ich wundere mich, dass Sie diese Entdemokratisierung mitmachen,

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

dass Sie ein Gesetz beschließen wollen, das ein Ermächtigungsgesetz für den Minister ist.

(Unruhe von der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN: Pfui!)

In diesem Gesetz steht keine einzige Maßnahme, sondern das ist ein Ermächtigungsgesetz für den Minister zur Deindustrialisierung unseres Landes.

Meine Damen und Herren, seit letzter Woche wissen wir, was die SPD will. Minister Groschek – leider ist er jetzt nicht da – hat eine großartige Idee präsentiert: Die SPD will die Relikte einer längst untergegangenen Industrie zum Weltkulturerbe machen. Herr Groschek, wissen Sie eigentlich, dass die Industrie längst untergegangen ist? Zechen, Gasometer und stillgelegte Hochöfen sind Geschichte. Das sind Relikte der Vergangenheit.

(Lebhafter Widerspruch von Rainer Schmeltzer [SPD])

– Regen Sie sich doch nicht so auf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich habe den Eindruck: Ihnen ist noch gar nicht klar, dass Sie ganz schnell eine neue und größere Idee präsentieren müssen, nämlich ganz Nordrhein-Westfalen mit seiner gesamten Industrie zum Weltkulturerbe anzumelden. Ich schlage Ihnen vor, beides zusammen zu machen: Verabschieden Sie das Klimaschutzgesetz, und stellen Sie einen Antrag bei der UNESCO, Nordrhein-Westfalen unter Weltkulturerbeschutz zu stellen. Das ist das, was Sie mit diesem Gesetz bewirken werden.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Unglaublich! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Setzen, sechs! – Anhaltende Pfui- und Buh-Rufe von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Deppe, ich rüge Sie wegen des Begriffs „Ermächtigungsgesetz“.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Herr Kollege, der Begriff „Ermächtigungsgesetz“ ist aus einer unseligen Vergangenheit unseres deutschen Vaterlandes heraus derart belastet, dass wir ihn nicht als Teil einer Auseinandersetzung im Landtag von Nordrhein-Westfalen verwenden sollten.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und von Simone Brand [PIRATEN])

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Brems.

Wibke Brems (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vorsitzender, ich bin Ihnen für Ihre Worte sehr dankbar. Herr Deppe, ich fand das, was Sie gerade gebracht haben, war ein ganz peinlicher und schäbiger Versuch, davon abzulenken, dass Sie selber in fünf Jahren in diesem Zusammenhang überhaupt nichts zustande gebracht haben.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Die CDU/FDP-Landesregierung hat Klimaschutz in ihrer Zeit so verstanden, dass man einfach neue Kohlekraftwerke baut und dann schon alles in Ordnung kommt. Damit haben Sie viele Stadtwerke dahin getrieben, Kohlekraftwerke zu bauen. In der Zwischenzeit ist es absolut unwirtschaftlich geworden, die noch weiter zu betreiben. Stadtwerke wie die Stadtwerke Dortmund sitzen für die nächsten Jahrzehnte Jahr für Jahr auf ganz hohen Verlusten. Das haben Sie mit zu verantworten. Dass Sie dann so kritisieren, ist unglaublich!

(Beifall von den GRÜNEN)

Ihre Diskussion zu dem Thema „Windenergie“ finde ich einfach nur unehrlich. Der ehemalige Minister Wittke hat ganz zu Beginn der Amtszeit der CDUFDP-Regierung gesagt: Das erste, was wir hier plattmachen werden, ist die Windenergie. Uns jetzt dafür anzugreifen, dass in zwei Jahren Regierungszeit noch nicht so viel passiert sei: Jeder, der sich in diesem Metier auskennt, weiß, dass es von der ersten Planung bis zum Bau und zur Inbetriebnahme einer Windanlage drei bis fünf Jahre dauert. Das wäre auch zu FDP/CDU-Zeiten so gewesen – wenn denn damals überhaupt etwas passiert wäre.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lienenkämper zulassen?

Wibke Brems (GRÜNE): Was?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Hovenjürgen, Entschuldigung!

Wibke Brems (GRÜNE): Ja.

Josef Hovenjürgen (CDU): Herzlichen Dank, Frau Kollegin Brems, dafür, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen denn bekannt, dass Ihr Umweltminister diesen Windkrafterlass, den er auf den Weg gebracht hat, als „Ermöglichungserlass“ dargestellt hat? Wissen Sie, mit welchen Restriktionen man insbesondere seitens der Umweltverwaltung vor Ort zu kämpfen hat, wenn es zum Beispiel um Flächen geht, die im Moment zwar kein Wald sind, aber als Planwald deklariert sind, in den Ausschluss kommen und somit weitere Flächen für Windkraftmöglichkeiten gar nicht zur Verfügung stehen und dass im Hause Remmel überhaupt keine Koordination des wirklichen Voranbringens der Windkraft stattfindet, sondern ein Kampf der Umwelt- mit den Klimaschützern?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, bitte schön.

Wibke Brems (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Hovenjürgen, danke für diese Frage. Es ist spannend, dass Sie diese Frage nicht Herrn Remmel gestellt haben. Aber ich beantworte sie Ihnen natürlich, soweit ich das als Abgeordnete und nicht als Ministerin tun kann, gerne:

Der Windenergieerlass ist erst ein Jahr alt. Daneben gibt es weitere Gesetzgebungen wie zum Beispiel den Landesentwicklungsplan, der Windenergieanlagen im Wald nicht ganz so positiv sieht. Genau an solchen Stellen haben wir mit dem Koalitionsvertrag angegriffen und gesagt: Dort wollen wir noch mehr ermöglichen, damit das realisiert werden kann.

Ganz klar ist: Es wird immer eine Auseinandersetzung zwischen Umweltschutz und Klimaschutz geben. Jede Energieform hat eine Auswirkung auf die Umwelt. Den erneuerbaren Energien ist gemeinsam, dass sie die geringsten Auswirkungen aufweisen. Aber nur, weil sie die geringsten Auswirkungen haben, bedeutet das noch lange nicht, nach dem Grundsatz zu handeln: Wir machen jetzt alles! – Vielmehr gucken wir immer ganz genau hin und wägen gut ab. Ich bin davon überzeugt, dass wir trotzdem und gerade deshalb, weil wir genau hinsehen, unsere Ziele bei der Windenergie, in verwandten Bereichen und beim Klimaschutz sehr gut verwirklichen werden, ohne den Naturschutz zu vernachlässigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte gerne noch die Aussagen von Herrn Höne und Herrn Deppe aufgreifen, Sie hätten keinerlei Änderungen im Gesetz gefunden. – Das finde ich sehr schade. Klar, es sind keine großen Änderungen. Wenn man aber genau gelesen hätte, zeigten sich Änderungen, auch wenn sie vielleicht nicht so schnell zu finden sind. Manchmal machen jedoch auch Formulierungsänderungen hinterher deutliche Unterschiede aus. Gerade in der Raumplanung ist ein anderes Wort eben auch die hohe Kunst. Deswegen möchte ich Sie bitten, das noch einmal ganz genau nachzulesen. Wir können uns das auch gerne gemeinsam anschauen.

Zu guter Letzt möchte ich auf die Position der Piraten eingehen. Ich finde es sehr gut – auch Herr Remmel hat es eben schon angesprochen –, dass Sie unseren Gesetzentwurf positiv begleiten wollen. Wenn man ganz genau hinhört, sagen Sie, dass Sie mit den konkreten Zielen schon ein Problem haben. Das finde ich etwas kurios.

Die Wissenschaft, die globale Klimawissenschaft mahnt uns, dass die globale Erwärmung nicht mehr als zwei Grad Celsius gegenüber den vorindustriellen Werten steigen darf, wollen wir gravierende Auswirkungen für Mensch und Umwelt vermeiden. Auf dieses Ziel hat sich die internationale Gemeinschaft in Cancun verständigt. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen alle Industriestaaten ihre Emissionen gegenüber den Werten von 1990 bis 2050 um 80 % bis 95 % reduzieren.

Ich finde es sehr schade, dass Sie sich auf solche Ziele nicht einlassen können,

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das ist gar nicht wahr!)

dass sie Ihnen zu konkret sind.

Wir sind ja nicht allein auf dieser Welt. Wir haben nur einen kleinen Anteil daran. Mir fällt bei der Diskussion um den Klimaschutz immer wieder folgendes Bild ein: Wir sitzen quasi in einem mit Vollgas fahrenden Auto, fahren auf eine Wand zu und debattieren darüber: Bremsen wir jetzt, bremsen wir nicht? Was machen wir?

CDU und FDP sagen: Bremsen bringt doch eh nichts, da der Schaden auch durch ganz woanders entstehende Emissionen eintreten kann. – Die Piraten sagen – leider –: Bremsen – okay. Das können wir irgendwie machen. Wir legen uns aber nicht fest, wann, wie und wo. Wir schauen einfach einmal.

Ich sage mit meiner Fraktion ganz klipp und klar: Wir müssen unserer Verantwortung gerecht werden. Das tun wir mit diesem Klimaschutzgesetz. Deswegen ist es genau das Richtige. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die FDP spricht Herr Abgeordneter Brockes.

Dietmar Brockes (FDP): Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Kollegin Brems, da Sie ja schon ein paar Tage länger dem Hause angehören, finde ich es – ehrlich gesagt – sehr, sehr traurig, dass Sie es immer noch nicht verstanden haben, dass man dadurch, dass man alte, weniger effiziente Kohlekraftwerke durch neue hochmoderne Kohlekraftwerke ersetzt,

(Beifall von der FDP – Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE])

ein wesentliches Einsparpotenzial nutzt und 30 % CO2-Ausstoß einsparen kann. Schade, schade, dass dies immer noch nicht bei Ihnen angekommen ist.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, mein Kollege Höne hat eben hervorragend herausgearbeitet,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Hervorragend ist relativ!)

welche Gefahren von diesem Gesetz für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen ausgehen.

Herr Wirtschaftsminister Duin, ich hätte erwartet, Sie würden sich heute hier in diese Debatte einbringen. Denn hier wird leider Wirtschaftspolitik durch das Umweltministerium bestimmt. Da Sie sich heute hierzu nicht geäußert haben, komme ich auf Ihre Rede von gestern zu dem Aspekt „Industriestandort“ zurück. Da haben Sie sinngemäß einen ganz wesentlichen Satz gesagt – leider liegt das Wortprotokoll noch nicht vor,

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

aber ich habe es mir bewusst notiert –: Wir wollen die gesamte Wertschöpfungskette hier im Land behalten und nicht tatenlos zusehen, wie gerade in energieintensiven Bereichen die Unternehmen oder die Produktionsstandorte langsam abwandern.

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Herr Minister, wenn dieser gestern von Ihnen vorgetragene Satz gilt, dann müssen Sie dafür sorgen, dass dieses Gesetz nicht in Kraft tritt.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

– Ja, Herr Oberlehrer Schmeltzer, mit dem Lesen und mit …

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Hören und lesen!)

– Herr Schmeltzer, auch Sie als Oberlehrer müssen einmal zuhören. Und jetzt rede ich von hier aus.

(Beifall von der FDP)

Sie sollten nämlich das Anhörungsprotokoll zum Klimaschutzgesetz noch einmal durchlesen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Habe ich!)

Herr Minister Duin, ich kann auch Ihnen nur empfehlen: Lassen Sie sich in Ihrem Hause das Protokoll der Anhörung vorlegen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das Protokoll wurde von Herrn Duin eingesehen und nachgelesen! – Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

In der Anhörung haben Wirtschaft, Industrie und Gewerkschaften dieses Gesetz – und das ist fast genau dasselbe, was uns heute hier vorliegt – in der Luft zerrissen. Es war eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Wenn dies so in Kraft tritt, dann ist dies wirklich eine immense Benachteiligung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Brockes, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Dietmar Brockes (FDP): Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Herr Minister Duin, bitte sorgen Sie dafür, dass die Wirtschaftspolitik nicht weiterhin aus anderen Ressorts negativ bestimmt wird. Bitte setzen Sie sich für die Wirtschaft, für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen ein und sorgen Sie dafür, dass dieses Gesetz so nicht in Kraft tritt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/127 an den Ausschuss für Klimaschutz …

(Der Präsident wird von einem anderen Präsidiumsmitglied angesprochen.)

Der Abgeordnete Deppe möchte eine persönliche Erklärung abgeben. Das ist hier nicht so eingereicht worden, dass ich das hätte wahrnehmen können. Ich gebe daher zunächst dem Abgeordneten Deppe das Wort.

Rainer Deppe (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Präsident hat mich gerügt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Berechtigt!)

Das Wort „Ermächtigungsgesetz“ nehme ich mit ausdrücklichem Bedauern zurück.

(Allgemeiner Beifall)

Einen Vergleich zum Nationalsozialismus habe ich in meiner Rede nicht gezogen. Er war von mir auch nicht beabsichtigt. Die politische Kritik an dem Gesetz bleibt natürlich unverändert.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Deppe.

Ich habe eben schon darauf hingewiesen, Kolleginnen und Kollegen, dass mir keine weiteren Wortmeldungen zum Gesetzentwurf vorliegen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/127 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Wer dieser Überweisungsempfehlung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? –

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Mit einer Stimme der CDU! – Jochen Ott [SPD]: Bei Nichtbeteiligung der CDU!)

Damit ist die Überweisung beschlossen – mit unterschiedlicher Beteiligung der Fraktionen.

(Lachen von der SPD)

Aber die Überweisung war einstimmig.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt

2   Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/126 – Neudruck

erste Lesung

Ich gebe für die Landesregierung Herrn Minister Duin das Wort.

Garrelt Duin, Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk: Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Als ich vor fast auf die Stunde genau zwei Wochen dieses Ministeramt übernehmen durfte, wurde ich gleich beschenkt: mit einem gut vorbereiteten, intensiv beratenen und gut durchdachten Mittelstandsförderungsgesetz.

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 754.000 Unternehmen. Davon sind 750.000 kleine und mittelständische Unternehmen, also eine Quote von rund 99,5 %. Das führt uns zu der Erkenntnis, dass man die Bedeutung des Mittelstands und des Handwerks gar nicht überschätzen kann.

Deswegen ist es richtig, ein solches Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz – das wird in dem Text auch deutlich – ist ein klares Bekenntnis: ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, zu fairem Wettbewerb, auch zu Selbstständigkeit und Unternehmertum genauso wie zu Mitbestimmung und für das vertrauensvolle Zusammenwirken von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten.

Schon der vorliegende Gesetzentwurf wurde – ungewöhnlich genug – in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Handwerk, der Wissenschaft, den Gewerkschaften, dem Verband der Freien Berufe, den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet.

Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich bei dem früheren Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger für das Erarbeiten und für die Durchführung eines solchen Prozesses bedanken; denn ohne diesen auch ganz persönlichen Einsatz wäre dieses Gesetz sicherlich nicht zustande gekommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Erprobt wurde so ein neues Miteinander, ein wirklicher Dialog zwischen Landesregierung und mittelständischer Wirtschaft. Das wollen wir auf der Grundlage dieses Gesetzes fortführen.

Es wird ein Clearingverfahren geben. Es wird eine sogenannte Clearingstelle Mittelstand außerhalb der „normalen“ Landesverwaltung eingerichtet. Diese Clearingstelle wird Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben bündeln. Das Votum dient dann der Beratung der Landesregierung und der weiteren Behandlung der jeweiligen Vorhaben.

Diese Vorgehensweise ist von einer Erkenntnis geleitet, nämlich dass ohne den Sachverstand aus der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten vernünftige und ergebnisorientierte Vorhaben kaum vorstellbar sind.

Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze drei Dinge hervorheben, die mir persönlich besonders wichtig sind.

Erstens ein ernsthaftes Bemühen um Bürokratieabbau. Dazu gehören Gesetze und Verordnungen, die wir selber hier erlassen. Aber wir werden im Rahmen dieses Dialogs auch darüber hinaus gucken müssen: Was organisiert eigentlich die Selbstverwaltung originär an Bürokratieaufbau? Was organisieren Berufsgenossenschaften und auch die Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände? All das wollen wir in den Blick nehmen, damit es wirklich zu einer effektiven Rechtsvereinfachung kommt.

Das Zweite ist – auch das wird im Gesetz ausdrücklich erwähnt – die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Wir haben in den letzten Monaten auf vielen Ebenen ganz intensive Diskussionen darüber geführt. Deswegen ist es wichtig, dass in diesem Mittelstandsförderungsgesetz noch einmal deutlich wird: Wir wollen natürlich, dass möglichst viele möglichst hochwertige Abschlüsse erlangen; aber die „ganz normale“ berufliche Ausbildung hat ihren Stellenwert. Es geht nicht, dass das eine höher bewertet wird als das andere. Dieses Bekenntnis wird im Gesetz noch einmal zum Ausdruck gebracht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dritter und letzter Punkt: ein klares Bekenntnis auch zur Selbstverwaltung. Wenn Sie sich die Koalitionsvereinbarung an diesem Punkt noch einmal genau angucken, dann sehen Sie: Ja, wir wollen, dass es zu mehr Transparenz und Verbesserungen innerhalb der Selbstverwaltung kommt – aber wir laufen nicht denen hinterher, die das grundsätzlich infrage stellen. Gerade vor dem Hintergrund der besonderen Stärke der dualen Ausbildung ist es wichtig, dass wir die Selbstverwaltung durch Industrie- und Handelskammern und durch Handwerkskammern in Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen unterstützen. Weil wir davon überzeugt sind, Mittelstand ist Garant für Wohlstand und Wachstum, bringen wir dieses Gesetz auf den Weg.

Ein letzter Appell an die Opposition! Als ich das Mittelstandsförderungs­gesetz der Öffentlichkeit in der letzten Woche vorgestellt habe, gab es die üblichen Rollen. Es wurde davon gesprochen, dass dieses Gesetz nur eine Beruhigungspille sei. Ähnliches war zu lesen.

Wissen Sie: Ich habe am ersten Tag meiner Amtszeit mit Herrn Schulhoff telefoniert, ich habe direkt danach mit Herrn Bauwens-Adenauer und mit Herrn Meyer-Lauber gesprochen, also Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und DGB. Die Kritik, die Sie geäußert haben, die kommt von denen nicht. Deswegen meine Frage: Für wen sprechen Sie eigentlich noch?

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es hat überhaupt keinen Sinn, dass Sie diese Kritik hier äußern. All die, für die Sie vermeintlich sprechen, sind nämlich schon mit im Boot. Ich denke, es wäre gut, wenn Sie Ihre Reflexe überwinden würden und an den richtigen Zielsetzungen, die in diesem Gesetzentwurf dokumentiert sind, mitwirken und mit ins Boot kommen und nicht einfach nur die normale Oppositionsrolle hier bedienen. Sie haben nämlich niemanden an Ihrer Seite. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Minister. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Eiskirch.

Thomas Eiskirch (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist bekannt als Unternehmenssitz großer Konzerne. Bayer, E.ON, Evonik, RWE, Thyssen-Krupp sind nur einige davon. Wir sind stolz darauf und wollen, dass diese Unternehmen auch zukünftig in Nordrhein-Westfa­len gute Bedingungen vorfinden und sich von hier heraus entwickeln.

Wir wissen aber auch, die Zukunft für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung in unserem Land hängt nicht in erster Linie davon ab, ob es gelingt, noch ein DAX-30-Unternehmen mehr nach Nordrhein-Westfalen zu bekommen oder nicht. Das soll nicht heißen, dass wir uns das nicht alle wünschen.

Das Herz der Wirtschaft Nordrhein-Westfalens ist und bleibt vielmehr der Mittelstand, konzernunabhängige, in der Regel eigentümer- oder inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen in Industrie, Handwerk, im Handel, in den freien Berufen sowie des Gewerbes. Sie bilden das Kraftzentrum der nordrhein-westfälischen Wirtschaft.

Die Landesregierung hat heute – Minister Duin hat es gerade getan – den Entwurf für ein Mittelstandsförderungsgesetz in den Landtag eingebracht, das diesen Namen auch wirklich verdient. Das sage ich hier mit Absicht, weil wir über ein altes Mittelstandsgesetz – von Rot-Grün – zu Beginn meiner Zeit in diesem Landtag miteinander diskutiert haben. Das wollte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung evaluieren und damit feststellen, es läuft aus. Zur Evaluierung gehört eine Anhörung. Damals war es gute Praxis von CDU und FDP – das unterschied sie zu den letzten zwei Jahren unter der Regierung von Hannelore Kraft –, auf Anhörungsergebnisse nichts zu geben.

Deswegen hat sich die SPD damals dazu entschieden, nicht wie üblich in diese Anhörung zu gehen, sondern zu sagen: Okay, wenn ihr alle meint, das alte Gesetz war nichts, dann lasst uns doch darüber reden, wie ein richtiges, wie ein gutes Gesetz aussehen müsste. – Die Anzuhörenden haben das mitgemacht und haben gute Vorschläge erarbeitet in der Anhörung und uns mit auf den Weg gegeben, wie ein gutes Mittelstandsförderungsgesetz aussehen müsste.

Wir haben Sie damals aufgefordert, Kollege Lienenkämper und Kollege Brockes, das alte Gesetz nicht abzuschaffen, sondern es zu verbessern. Was haben Sie beide gesagt? Ja, okay, die Anhörung hat viele gute Ergebnisse ergeben. – Sie haben am 07.07.2008 eine Presseerklärung herausgebracht – Seit an Seit –, in der es heißt, die damaligen Koalitionsfraktionen würden diese Vorschläge aufgreifen und in der zweiten Jahreshälfte einen eigenen Entwurf für ein Mittelstandsgesetz in den Landtag einbringen. Statt schöner Worte und unverbindlicher Absichtserklärungen – damit meinten Sie das ganz alte Gesetz – werde es substanzielle Verbesserungen für die mittelständischen Betriebe in Nordrhein-Westfalen bringen. Nichts ist gekommen. Es war ein hehrer Vorsatz. Nichts ist gekommen, es sind leider noch nicht einmal schöne Worte gekommen, wobei die uns als Sozialdemokraten auch nicht gereicht hätten.

(Beifall von der SPD)

Insofern will ich das, was Minister Duin gerade gesagt hat, aufgreifen und Sie auffordern: Kommen Sie an Deck dieses Bootes! – Es gab nämlich gute Vorschläge in der damaligen Anhörung. In dem jetzigen Gesetzentwurf sind sogar noch weitere gute Bestandteile, wie beispielsweise die Clearingstelle, oben draufgekommen. Machen Sie da mit!

Ich kann Ihnen nur sagen, dass auch diese Ereignisse, dass Sie all das nämlich gar nicht umgesetzt haben, dazu führen, dass das, was Herr Laschet und Herr Wüst heute selbst beklagen, ein Stück Realität geworden ist, nämlich dass der CDU die Kompetenz in der Wirtschaftspolitik ein gutes Stück verloren gegangen ist.

Der Gesetzestext wurde von einer rot-grünen Landesregierung in enger Abstimmung mit den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, dem Handwerk, der Wissenschaft und so weiter – Minister Duin hat das gerade noch einmal sehr ausführlich gesagt – erarbeitet. Aber nicht nur das ist geschehen, sondern es wurde sogar mit diesen Verbänden eruiert, ob ein solches Gesetz überhaupt benötigt wird. Die Antwort der Verbände war: Ja, wenn es Substanz hat. Beispielsweise durch die Clearingstelle macht es Sinn, das als Gesetz zu machen und nicht nur als Verordnung oder Absichtserklärung. Deswegen bin ich froh, dass dieser Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt worden ist.

Ich will ebenso wie der Minister dem Staatssekretär Günther Horzetzky, aber vorneweg auch Harry Voigtsberger, dem ausgeschiedenen Wirtschaftsminister, danken, die diesen Dialog mit der Wirtschaft sehr ausführlich geführt haben.

Im Jahresbericht von „Unternehmer NRW“ steht: Positiv zu bewerten ist der Entwurf des Wirtschaftsministeriums für ein Mittelstandsgesetz NRW. „Unternehmer NRW“ ist der Meinung, dass eine neue Landesregierung diesen Gesetzentwurf aufgreifen und umsetzen sollte. – Das ist hiermit geschehen.

Der nordrhein-westfälische Handwerkstag – Handwerk NRW – lobt das Mittelstandsgesetz in seiner Pressemitteilung vom 28. Juni als – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – einen weiteren Meilenstein für Wirtschaft und Handwerk. Er bedankt sich ausdrücklich bei der Landesregierung.

DGB und Gewerkschaften begrüßen ebenso das neue Mittelstandgesetz.

Der Gesetzentwurf enthält wesentliche Elemente, die die mittelständische Wirtschaft in unserem Land stärken werden. Die Clearingstelle – wie schon gesagt –, die die Wirkung von Gesetzen und Verordnungen für den Mittelstand frühzeitig prüft und erörtert, ist bundesweit einmalig. Die Verwaltungsverfahren werden mittelstandsorientiert überarbeitet werden. Mit dem Mittelstandsgesetz wird die dialogorientierte Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen nun auch zum Gesetz. Das, was in den letzten zwei Jahren geschehen ist, miteinander zu reden und sich aufeinander verlassen zu können, wird hiermit auch zum Gesetz.

Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss – auch mit der Opposition –, und anknüpfend an Ihre eigene damalige Pressemittelung kann ich nur an Sie appellieren: Kommen Sie auf Deck des gemeinsamen Bootes, und lassen Sie uns gucken, ein möglichst gutes Mittelstandsförderungsgesetz, so wie es hier vorliegt, für Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit werden zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Moritz

Arne Moritz (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sehr löblich, dass die Landesregierung nach langer Ankündigung endlich den Entwurf des Mittelstandsförderungsgesetzes vorlegt. Inhaltlich ist das Ganze noch nicht einmal schlecht geraten.

Entscheidend für den Mittelstand ist allerdings das Gesamtpaket. Zusammen mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz schneidet es dem Mittelstand die Luft ab.

(Beifall von der CDU)

Deswegen ist der vorliegende Entwurf ein reines Placebo. Die vorgeschlagene Clearingstelle ist eine schöne Idee. Sie hilft auch, wenn sie mit Leben gefüllt wird. Andernfalls ist die Clearingstelle zusammen mit dem Mittelstandsbeirat nur ein weiteres Kaffeekränzchen, das Zeit und Ressourcen raubt.

In § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzentwurfs ist die Rede von der „Stärkung der Haftung im unternehmerischen Entscheidungskalkül“. Nun wissen wir alle, dass im klassischen inhabergeführten mittelständischen Unternehmen die Entscheidungsträger nach wie vor haften. Ich kann Ihnen gerne noch einmal sagen: Mehr haften als haften geht nicht.

In § 5 des Entwurfes heißt es:

„Die Leistungserbringung durch die öffentliche Hand darf auf kommunaler Ebene … nur im Rahmen der §§ 107 ff. der Gemeindeordnung erfolgen.“

Genau dieser Anwendungsbereich ist aber von Rot-Grün deutlich erweitert worden. Insofern klingt das Ganze auch hier besser, als es ist.

Im Weiteren heißt es dann: Die Preisbildung am Markt sollte nicht behindert werden. – Ein Konjunktiv an der falschen Stelle ist mitunter gefährlicher als ein Imperativ. Das Ganze klingt nicht böse, aber ehe man sich versieht, steht der Bolschewismus wieder vor der Tür.

(Widerspruch und Lachen von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Der § 10 des Entwurfs besagt, dass die Gesellschaft vielfältiger wird, unter anderem auch weiblicher. Mir ist es persönlich neu, dass der weibliche Bevölkerungsanteil nennenswert erhöht wird oder sich erhöht. Was aber gemeint ist, ist richtig, wobei gerade unter jungen Migranten die Bereitschaft, sich unternehmerisch zu engagieren, stark ausgeprägt ist. Insofern fallen zusätzliche Hilfestellungen auf besonders fruchtbaren Boden.

Unklar ist, was die Ausführungen zur Mitbestimmung in § 16 des Entwurfes sollen. Dafür haben wir das Betriebsverfassungsgesetz und weitere Instrumente. Gerade in den klassischen inhabergeführten mittelständischen Betrieben ist die Mitwirkung unumgänglich zum Erhalt des guten Betriebsklimas. Das wird auch jeder gute Chef berücksichtigen. Deswegen reichen die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, und es sind auch diesbezüglich keine weiteren Fördermittel für die Mitbestimmung notwendig.

Löblich finden wir, dass der Sachverstand der mittelständischen Wirtschaft abgerufen werden soll. Ich dachte zwar eigentlich, dass auch in den Ministerien geballter Sachverstand säße. Aber ich denke, diese Beteiligung soll eher der Beruhigung dienen, um der Wirtschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Zusammenfassend können wir sagen: Die CDU hatte selber auch schon einmal einen ähnlichen Entwurf in petto. Wir haben uns allerdings damals entschlossen, diesen nicht umzusetzen, sondern lieber in den jeweiligen Einzel- und Fachgesetzen wirtschafts- und mittelstandsfreundliche Politik zu machen.

Ich denke, man kann sagen, der Entwurf schadet auch nicht. Aber das alleine kann auch nicht der Anspruch von Regierungshandeln sein. Dieser Entwurf ist inhaltlich so leer wie der Koalitionsvertrag. Es sind warme Worthülsen, mit denen der Mittelstand umgarnt werden soll.

Ich kann Ihnen einen politischen Dreisatz mit in die Sommerpause geben, der da heißt: Wo die CDU regiert, geht es dem Mittelstand besser. Wo es dem Mittelstand gut geht, geht es den Menschen besser. Und das Fazit daraus kann nur sein: Wo die CDU regiert, geht es dem Mittelstand und damit den Menschen besser. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Moritz. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schneckenburger.

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Moritz, heute scheint der Tag der Geschichtsvergessenheit zu sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Sie den Bolschewismus vor der Tür stehen sehen in Nordrhein-Westfalen, das ist wirklich abenteuerlich. Geschichtsvergessenheit scheint auch das Handeln der eigenen Fraktion zu betreffen.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Als Sie Regierungsfraktion waren, haben Sie angekündigt, dass Sie ein Mittelstandsgesetz einbringen werden, weil die Verbände es wollen; der Kollege Eiskirch hat darauf hingewiesen. Herr Lienenkämper, Sie waren es, der die Presseerklärung verfasst hat.

Was haben Sie fünf Jahre lang hinbekommen? – Nichts haben Sie hinbekommen. Wer hat es gemacht? – Wir haben es gemacht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist die Realität.

(Marcel Hafke [FDP]: Plagiat! – Heiterkeit von der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Monaten – und das haben Sie auch getan – zahlreiche Gespräche mit Verbänden geführt. Herr Duin hat eben noch einmal darauf hingewiesen, dass er zunächst auch den Kontakt zum Handwerk bei dieser Fragestellung gesucht hat.

Was mir am häufigsten begegnete, war viel Lob für den Prozess der Erarbeitung eines Mittelstandsgesetzentwurfs, viel Lob für den dialogischen Prozess, den die Landesregierung aufgenommen hat, um ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten.

Ich sage ganz bewusst in Richtung der Kollegen der CDU, die das im Grunde genommen auch wissen, denn eigentlich müssten sie das Ohr an den Verbänden haben: Kommen Sie heraus aus Ihrer Schmollecke. Arbeiten Sie mit am Mittelstandsgesetz. Sie haben es in fünf Jahren nicht hinbekommen. Jetzt ist die Zeit, sich konstruktiv in einen Prozess einzubringen, bei dem der Mittelstand sagt: Er ist gut für uns. Es ist gut, dass wir gehört werden in Nordrhein-Westfalen. Und es ist gut, dass die Landesregierung sich auf den Weg macht und konkrete Initiativen und Regularien in diesem Gesetz entwickelt.

Sie sind herzlich dazu eingeladen. Herr Laschet hat in einer Selbstdiagnose zum Ausgang der Landtagswahl 2012 gesagt, dass der CDU wirtschaftspolitisches Profil, wirtschaftspolitische Kompetenz fehle. Ich glaube, das ist jetzt eine Möglichkeit, um das zurückzugewinnen. Insofern sollten Sie sich besser beteiligen. Das ist meine Einladung an der Stelle.

Ich will noch einmal zum Gesetz selber kommen. Es ist die erste wirtschaftspolitische Initiative, die in dieser Legislaturperiode in den Landtag eingebracht wird, und das hat auch seinen Grund. Wir haben das bewusst gemacht, um ein entsprechendes Signal zu setzen im Land.

Dieses Signal lautet: Der Mittelstand ist die tragende Säule wirtschaftlichen Lebens in Nordrhein-Westfalen. 80 % der Beschäftigten sind im Mittelstand beschäftigt. Wir wissen, dass der Mittelstand der Ausbildungsträger in Nordrhein-Westfalen ist. Darum ist es notwendig, die Belange des Mittelstandes bei allen Gesetzesvorhaben auch genau in den Blick zu nehmen, weil man da Dynamik hat und der Mittelstand das Fundament wirtschaftlicher Betätigung in Nordrhein-Westfalen insgesamt ist.

Der Gesetzentwurf ist darum angelegt als Prozess der Einladung, als Prozess des Dialoges. Daher kommt der Beifall schon im Entstehungsprozess selbst.

Es gibt zwei wesentliche Elemente, nämlich den Mittelstandsbeirat und die Clearingstelle. Das sind zwei Gremien, in denen mit den Vertretern des Mittelstandes über optimale Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beraten werden soll. Und die nehmen diese Einladung auch sehr gerne an.

Ich will noch auf einen anderen Punkt eingehen, bei dem Herr Moritz offensichtlich auch ein paar Probleme hat. Das will ich Ihnen auch gerne noch einmal erklären. Da ging es um die Frage, wie Wirtschaft weiblicher wird und wie eine Plattform geschaffen werden kann, aus der heraus dann am Ende eine Gesamtstrategie entwickelt werden kann. Dies ist extrem wichtig. Die Großunternehmen sowie die kleinen und mittleren Unternehmen wissen, warum das extrem wichtig ist. Denn eine motivierte Belegschaft, die in der Lage ist, das kreative Potenzial ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu heben, ist das wichtigste Pfund, das nordrhein-westfälische Unternehmen in diesem Land haben. Das ist der Standortvorteil, den wir in Nordrhein-Westfalen haben: gut ausgebildete Fachkräfte, die sich motiviert für ein Unternehmen einsetzen. Daher macht es sehr viel Sinn, die Unternehmen auch an dieser Stelle zu begleiten.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Moritz zulassen?

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Aber sicher.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege.

Arne Moritz (CDU): Vielen Dank, Frau Kollegin. – Das habe ich eigentlich auch so verstanden. Aber im Gesetzentwurf steht – ich zitiere –:

„Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft, die insgesamt internationaler, älter, weiblicher … wird, …“

Es geht aber doch nicht um die Gesellschaft, sondern um die Arbeitswelt.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin, bitte schön.

Daniela Schneckenburger (GRÜNE): Richtig, in diesem Fall mit einem besonderen Bezug auf die Arbeitswelt, weil die Belegschaften der Unternehmen, wie Sie schon ausgeführt haben, weiblicher werden. Der Frauenanteil in den Unternehmen ist gewachsen. Es ist ein entscheidendes Potenzial für die Zukunft, diesen Anteil der Fachkräfte zu heben, ihn als wirtschaftliche Subjekte einzubinden und damit die Unternehmen in die Lage zu versetzen, sich mit diesem Potenzial künftig im Weltmarkt aufzustellen. Es wird eine wesentliche Frage sein, ob es gelingt, Internationalisierung und die Hebung der Potenziale im Land miteinander zu verbinden.

Nachdem wir diese Frage geklärt haben, Herr Moritz, noch einmal zurück. Kompetenzen und Talente der Mitarbeiterinnen sind das wesentliche Element. Deshalb ist das auch in den Entwurf aufgenommen. Daher glaube ich, dass aus dem guten Entwurf im gemeinsamen Beratungsprozess ein gutes Gesetz wird, von dem die Unternehmen profitieren werden, so wie sie uns das zurückgemeldet haben.

Ich hoffe, dass die CDU in der Lage ist, sich von der Positionierung, die Herr Wüst vorgenommen hat: „Wer so etwas beschließt, der weiß nicht, wie der Mittelstand denkt und arbeitet“, zu verabschieden und das Gespräch mit dem Mittelstand wieder zu suchen. Herr Wüst, das kann wohl allen Beteiligten nur nutzen.

Ich freue mich auf den Beratungsprozess im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Bombis.

Ralph Bombis (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Titel „Gesetz zur Förderung des Mittelstands in Nordrhein-Westfalen“ – ich möchte das Positive aus Sicht unserer Fraktion direkt am Anfang hervorheben – kann einem wirklich gefallen. Jedoch ist mit einem Gesetz, das wortreich und vor allen Dingen auch völlig zu Recht die herausragende Bedeutung des Mittelstands für unser Land betont, noch keinem einzigen Betrieb in Nordrhein-Westfalen geholfen. Ein Gesetz, das den Mittelstand fördern soll, darf nicht nur Mittelstandslyrik, sondern muss auch konkrete und vor allem verbindliche Maßnahmen enthalten,

(Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

die aufzeigen, wie die Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft in diesem Land wirklich zu verbessern sind.

(Beifall von der FDP)

Denn sonst hat es nur reinen Deklarationscharakter. Bei allem, was recht ist: Dafür brauchen wir kein Gesetz. Damit müssen wir das Parlament nicht beschäftigen. Dann können wir uns alle an den Händen halten und sagen, dass wir den Mittelstand liebhaben.

(Beifall von der FDP und Daniel Schwerd [PIRATEN])

In dem Gesetz sucht man vergeblich nach Lösungen, die einen substanziellen Mehrwert haben. Sie geben es selber zu. Konsequenterweise heißt es im Vorblatt des Gesetzentwurfs: Auswirkungen auf die Unternehmen – keine.

Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass Sie es anders können. In der Schaffung von Gesetzen und Verordnungen, die ganz erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Nordrhein-Westfalen haben, sind Sie gut. Leider meistens nicht so, wie wir uns das vorstellen. In den letzten beiden Jahren haben Sie mit der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts dafür gesorgt, die Konkurrenz der kommunalen Unternehmen gegenüber den mittelständischen Unternehmen in der Privatwirtschaft für die kommunale Seite wesentlich zu erleichtern oder zu erhalten.

Darüber hinaus hat das Tariftreue- und Vergabegesetz die Unternehmen mit Bürokratie überschüttet. Es gab zahlreiche weitere Steuererhöhungen, die die Unternehmen belasten: Erhöhung der Wasser­steuer, Erhöhung der fiktiven Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer, Erhöhung der Grunderwerbsteuer, Einführung einer Bettensteuer.

Als diese Maßnahmen auf den Weg gebracht worden sind, hätten wir ein Mittelstandsgesetz gebraucht, ein Gesetz, das die Mittelstandsfeindlichkeit Ihrer Vorhaben auf den Prüfstand gestellt hätte.

(Beifall von der FDP)

Es ist bestimmt kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt das im Koalitionsvertrag 2010 angekündigte Gesetz noch nicht vorgelegen hat. Herr Minister und liebe Kollegen von der SPD, Sie haben darauf hingewiesen, dass Verbände sich positiv zu diesem Gesetz geäußert haben. Zum einen ist es ja schön, wenn man endlich in irgendeiner Weise gehört wird. Sie vergessen dabei aber auch, dass zum Beispiel die IHK durchaus kritisch mit Ihrem Gesetz umgegangen ist.

Eines ist ganz sicher: Die SPD war mit ihren mittelstandsfeindlichen Gesetzen wesentlich schneller. Sie haben es auch jetzt wieder gezeigt: Die ersten Beschlüsse des Kabinetts in der neuen rot-grünen Legislaturperiode sind ein Rauchverbotsgesetz und ein Klimaschutzgesetz. Indem Sie ausschließen, dass sich das Mittelstandsgesetz schon mit diesen laufenden Vorhaben befasst, indem Sie ausschließen, dass die laufenden Vorhaben davon schon betroffen sind, zeigen Sie doch, wie hoch Sie den Wert dieses Gesetzes selber einschätzen.

(Beifall von der FDP)

Sehr geehrter Herr Minister Duin, wenn das Gesetz mehr sein soll als ein kleines Trostpflaster für die von Rot-Grün geschlagenen Wunden im Mittelstand, muss es nicht nur Wirkung auf zukünftige Gesetze entfalten, die ich im Übrigen noch sehr infrage stelle, sondern vor allen Dingen auch auf laufende Gesetzesvorhaben und normalerweise auf schon verabschiedete Gesetze, um wirklich sinnvoll zu sein. Dazu sollte auch noch eine Clearingstelle, wenn sie denn wirksam sein soll, befragt werden. Denn ansonsten wird diese Clearingstelle – wenn sie denn kommt, das Gesetz sieht eine optionale Einrichtung vor; aber ich vertraue mal auf Ihr Wort – ein zahnloser Tiger bleiben.

(Beifall von der FDP)

Herr Minister, Sie hatten als neuer Wirtschaftsminister die undankbare Aufgabe, ein Gesetz Ihres Vorgängers einbringen zu müssen, der – ich will es vorsichtig sagen – in Kreisen der Wirtschaft durchaus umstritten war. Sie konnten dem Gesetz wahrscheinlich keinen eigenen Stempel mehr aufdrücken. Im Vorblatt steht sogar noch das frühere Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr. Insofern gestehe ich Ihnen das zu.

Wenn Sie uns wirklich zeigen wollen, Herr Minister, wie ernst Sie es mit Ihrer Politik für die Wirtschaft, für den Mittelstand, für das Handwerk meinen, dann zeigen Sie uns, dass Sie die vielen Vorschusslorbeeren, die man Ihnen hat zuteilwerden lassen, wenigstens teilweise verdient haben!

Sorgen Sie dafür, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Mittelstand wirklich verbessern – zum Beispiel mit einem Mittelstandsgesetz, das seinen Namen wirklich verdient und nicht bloße Deklaration ist! Dann werden Sie von uns als FDP-Fraktion Unterstützung bekommen.

Sie haben an uns appelliert, dass wir uns an diesem Punkt nicht verweigern, weil es andere gibt, die das befürworten. Reden Sie einmal konkret mit den Unternehmen darüber, wie sie gelitten haben und wie sie unter diesen bürokratischen Ideen noch leiden, die hier vorgebracht werden. Es geht nicht darum, hier einen Spaltpilz zu treiben.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

– Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

Es geht darum, das Richtige für den Mittelstand in diesem Land zu tun. Ansonsten werden Sie eine Chance verpassen. Dann sollten Sie den Titel des Gesetzes „Gesetz zur Förderung des Mittelstands“ auch direkt ändern in „Gesetz zur Ruhigstellung des Mittelstandes“ und als Untertitel „Auswirkungen auf die Unternehmen: keine“. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Kollege Schwerd.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Herr Minister Duin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet uns in Art. 28, Klein- und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe sowie die freien Berufe zu fördern.

Gerade in Nordrhein-Westfalen sind wir auf eine aktive, lebendige und gesunde mittelständische Wirtschaft angewiesen. Inhabergeführte Unternehmen, kleine Selbstständige, Einzelunternehmer und Freiberufler stellen die Stütze und das Fundament der Wirtschaft unseres Bundeslandes dar. Die Förderung dieses Bereiches ist sinnvoller und effektiver, als es alle Subventionen an Großbetriebe jemals sein könnten.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher kann man nur jede Initiative begrüßen, die der Stärkung und Förderung dieses Wirtschaftsbereiches dient. Leider finden wir im vorliegenden Gesetzentwurf sehr wenige konkrete Maßnahmen. Überwiegend besteht er aus Bekräftigungen bereits bestehender Gesetze, Kann- und Soll-Sätzen.

Aber die Maßnahmen, die konkret beschrieben werden, haben es in sich. In § 6 möchte die Landesregierung eine so genannte Clearingstelle Mittelstand einrichten, die jedes Gesetz und jede Verordnung auf Mittelstandsverträglichkeit prüft. Diese Stelle möchte sie mit Vertretern aus sozialpolitischen Verbänden, Kammern, Dachorganisationen gewerblicher Wirtschaft und der freien Berufe besetzen und bei einer der Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft ansiedeln.

Gesetze mit Wirtschaftsrelevanz sollen bereits während der Entwicklung noch vor der Kabinettsbefassung durch dieses Gremium geschleust werden. Damit erlauben Sie einer Gruppe von Lobbyvertretern und Verbänden den Zugriff auf Gesetze unseres Landes in einem Stadium, in dem sie sonst noch niemand zu Gesicht bekommen hat – ein Schelm, der Böses dabei denkt!

(Beifall von den PIRATEN)

Verstehen Sie mich nicht falsch: Auch ich bin dafür, Gesetze und Verordnungen zu durchleuchten, zu vereinfachen und auf ihre Auswirkungen zu prüfen. Aber warum muss das durch eine Gruppe von Lobbyverbänden hinter verschlossenen Türen geschehen? Sind Sie so sicher, dass die von Ihnen gewählten Verbände die Interessen von Klein- und Mittelbetrieben effektiv vertreten?

Besteht nicht die Gefahr, dass die Verbände besonders die Interessen der großen Mitglieder vertreten werden, die den höchsten Mitgliedsbeitrag entrichten? Und dann wird aus der Mittelstandsförderung schnell eine Großunternehmensförderung.

(Beifall von den PIRATEN)

Wie wäre es denn demgegenüber, das mit der Bürgerbeteiligung zu machen, von der Sie so viel sprechen? Denn auch Einzelunternehmer, Inhaber und Freiberufler sind Menschen, die über Sachverstand verfügen. Trauen Sie diesen Menschen nicht zu, Gesetze auf Mittelstandsverträglichkeit zu prüfen und Ihre Einwendungen selbst vorzubringen?

Wo wir gerade dabei sind: Wie ist es denn um die Umweltverträglichkeit, um die Nachhaltigkeit, die soziale Gerechtigkeit, den gesunden Menschenverstand Ihrer Gesetze bestellt? Wie wollen Sie denn diese Gesetze vergleichbar mit den anderen Rechtsinteressen prüfen lassen? Wir regen an, dass Sie eine Clearingstelle „Bürger“ einrichten –

(Beifall von den PIRATEN)

auch Einzelunternehmer, Selbstständige, Freiberufler sind Bürger –, bei der die Möglichkeit besteht, offen über die von Ihnen idealerweise transparent entwickelten Gesetze zu diskutieren und sie auf Bürgerverträglichkeit zu überprüfen.

Ein weiterer Punkt in Ihrem Gesetzentwurf bereitet mir Kopfschmerzen. Das ist § 16. Sie wollen betriebliche Interessenvertretungen verpflichten, Verantwortung für Wachstum und Innovation in Unternehmen zu übernehmen. Ich sehe ganz klar die Gefahr der Schwächung von Arbeitnehmervertretungen. Denn mit dem Hinweis auf Innovation und Wachstum kann man quasi jede einzelne Forderung der Arbeitnehmer ablehnen.

Darüber hinaus lese ich hier plötzlich etwas von Wachstum, während im Rest des Gesetzes erfreulicherweise meist von Nachhaltigkeit die Rede ist. Wollen wir denn wirklich den neoliberalen Traum ewigen Wachstums weiter träumen? Jeder, der sich ein klein wenig mit Exponentialfunktionen auskennt, weiß – das ist sonnenklar –, dass es andauerndes Wachstum nicht geben kann.

(Beifall von den PIRATEN)

Wirtschaftliches Handeln kann nicht auf ewiges Wachstum angewiesen sein. Tun Sie uns allen den Gefallen, auch an diesem Punkt von Nachhaltigkeit zu reden – einem Ziel, dem wir uns im Sinne unserer Nachfahren und Kinder verpflichten wollen!

(Beifall von den PIRATEN)

So leid es mir tut – „einen“ habe ich noch –: Auch dieses Gesetz enthält wieder eine Ermächtigung. Ich sehe, dass Sie innerlich aufstöhnen. Aber die Wortwahl stammt nicht von mir. Sie haben sich die Ermächtigung ins Gesetz geschrieben, und zwar in § 6 Abs. 6: Die Abgeordneten dieses Hauses sollen die Regierung zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigen, in der sie alle näheren Einzelheiten zur Durchführung des angesprochenen Clearingverfahrens einfach freihändig selbst bestimmen kann. Tut mir leid: Transparenz in der Demokratie sieht anders aus. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN und Werner Jostmeier [CDU])

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege. – Sie haben es in anderer Form in die Debatte eingeführt, aber ich bleibe dabei: Einen Vergleich mit Gesetzen aus einer früheren Zeit, in der es keine Demokratie in Deutschland gab, sollten wir in diese Debatte nicht einführen.

(Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN – Lebhafte Zurufe von den PIRATEN – Daniel Schwerd [PIRATEN] meldet sich zu Wort.)

– Ihre Redezeit ist fast erschöpft, Herr Kollege. Bitte schön, einige wenige Sekunden haben Sie noch.

Daniel Schwerd (PIRATEN): Ich habe – das war schon Absicht – keinen entsprechenden Vergleich gezogen. Die Wortwahl „Ermächtigung“ haben Sie selbst in Ihrem Gesetz verwendet. Ich habe Sie nur zitiert. Es handelt sich um ein Zitat, aus dem Gesetz, um weiter nichts. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, weil es in der Tat einen Unterschied gibt, hat der Präsident auch keine Rüge ausgesprochen.

Wir sind damit am Ende der Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 2 und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/126 – Neudruck – an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die Fraktionen haben darüber hinaus vereinbart, den vorgenannten Gesetzentwurf mitberatend an den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann der Überweisung nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfs einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt


3   Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/119

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten Herrn Abgeordneten Schulz das Wort.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren, Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir Piraten sind angetreten, um zu ändern. Wir haben einen Slogan, dessen Verwirklichung wir seit Jahren verfolgen. Er heißt: „Klarmachen zum Ändern!“. Das meint Veränderung der politischen Kultur: auf der einen Seite weg von einer Kultur der Bevormundung durch Gesetze hin auf der anderen Seite zu einer solchen der Teilhabe des Bürgers an den politischen Prozessen bzw. an den Entscheidungsprozessen, aber auch an den vorangehenden Meinungsbildungsprozessen.

(Beifall von den PIRATEN)

Änderungen, die wir wünschen und gemeinsam mit den Bürgern verfolgen möchten, orientieren sich in der Regel an der Partizipation an politischen und demokratischen Prozessen. Was steht dem entgegen? Dem steht das entgegen, was wir vielerorts auf der Straße in Gesprächen mit Bürgern sowie auf Versammlungen hören. Wir hören nämlich so Wörter wie „Demokratiedefizit“ und „Politikverdrossenheit“. Das hängt auch ganz maßgeblich damit zusammen, dass die Bürger meinen oder empfinden, dass sie teilweise nicht gehört bzw. teilweise nicht verstanden werden, dass sie insbesondere aber nicht in einem Maße in politische Prozesse eingebunden werden, welches sie – das hört man ebenfalls heraus – gerne hätten.

Ganz besonders ist der Bürger bzw. der Verfassungsbürger in unserem Lande – nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in der gesamten Bundesrepublik – davon betroffen, wenn es um die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens innerhalb der Bereiche geht, wo die Verfassung – insbesondere auch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen – die Normierungen bildet.

Demgegenüber gibt es auch auf europäischer Ebene vieles, was alles andere darstellt als eine Beteiligung von Bürgern, Mitentscheidung und dergleichen. Wir reden vom Fiskalpakt, vom ESM und vom EFSF. Auf der Straße hören wir nichts anderes als: Die machen doch sowieso, was sie wollen, und wir haben gar nicht mitzureden. – Genau das wollen wir ändern. Wir wollen dahin, dass der Bürger über die Grundlagen unseres Zusammenlebens mitentscheidet.

(Beifall von den PIRATEN)

Dabei wollen wir weg von dem, was Bürgern Angst macht, was die Grundlagen verändert und wo der Bürger der Auffassung ist: Er kann daran nichts ändern, in Parlamenten wird es entschieden, die Politiker, die zwar von den Bürgern gewählt wurden, entscheiden darüber.

In Nordrhein-Westfalen besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament zu beschließen. Wenn das nicht möglich ist, besteht fakultativ die Möglichkeit, dass der Bürger daran beteiligt werden kann. Das heißt, er kann darüber entscheiden.

Wir, die Piraten, würden uns freuen, wenn das Parlament insgesamt – wir wissen, dass wir eine Zweidrittelmehrheit innerhalb dieses Parlaments brauchen, um die Verfassung zu ändern –, wenn alle Beteiligten an diesem von uns eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung mitwirken würden, um die Position des Bürgers in unserem Lande hinsichtlich der Entscheidungsmöglichkeiten bezüglich der Grundlagen unseres Zusammenlebens innerhalb der Verfassung gemeinschaftlich zu ändern. Dahin geht unser Wunsch.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir wollen Politik mit dem Bürger machen – und das bereits in den Grundlagen. Natürlich haben wir die Möglichkeit der Volksentscheide und der Volksbegehren. Wir haben Quoren und dergleichen mehr. All das ist möglich. Es gibt aber hohe Hürden bei der Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen in unserem Land. Das mag vielleicht auf den ersten Blick nicht so aussehen, ist aber de facto so. Der Bürger sagt sich: Warum sollen wir losrennen, wenn wir die Hürden, die dort geschaffen wurden, unter Umständen gar nicht überwinden können?

Das wiederum führt dazu, dass die Bürger sagen: Wir wollen nicht, wir können gar nichts ändern. – Dieses Ändern aber liegt in unserer Hand, indem wir den Bürgern die Mittel an die Hand geben, hinsichtlich der Grundlagen ihres Zusammenlebens in diesem Land darüber mitzuentscheiden, wie die Verfassung in unserem Land aussehen soll und wie Verfassungsänderungen – zum Beispiel in den Bereichen Wahlrecht oder auch Umweltschutz – gestaltet werden können. Der Bürger soll das letzte Wort haben. Er soll als Souverän mit darüber abstimmen können, wie unser Zusammenleben funktioniert. Deswegen lade ich gerne alle hier am politischen Entscheidungsprozess beteiligten Parteien und Fraktionen ein, innerhalb der Ausschusssitzungen an diesem Entwurf mitzuwirken – hin zu der Möglichkeit von mehr Demokratie als Basis des Zusammenlebens in unserem Land. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Schulz. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Körfges.

Hans-Willi Körfges*) (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr zwiegespalten bezogen auf die Beurteilung dessen, was uns da durch die Fraktion der Piraten vorgelegt worden ist, zum einen weil ich den Anspruch, der auch durch die Worte des Vorredners hier deklariert worden ist, inhaltlich nicht so gegen die bisher im Parlament tätigen Fraktionen und Parteien gelten lassen will und zum anderen vor allen Dingen auch nicht mit einer solchen Diktion, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Wir haben hier kein Defizit an Demokratie im nordrhein-westfälischen Landtag. Wir haben kein Defizit an Beteiligungskultur, sondern wir sind stolz darauf, dass wir, und zwar über Fraktionsgrenzen hinweg, in den letzten Jahren gemeinsam daran gearbeitet haben, Bürgerinnen und Bürger näher an die politische Willensbildung heranzuführen und sie da überall mitwirken zu lassen, wo das auch nur irgendwo möglich ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb sind Ihre Belehrungen – ich sage einmal – vollkommen falsch adressiert und zeigen, dass Sie sich mit der Geschichte der Parlamentsentwicklung in Nordrhein-Westfalen womöglich noch nicht im richtigen Umfang beschäftigt haben.

(Beifall von der SPD)

Ich will an der Stelle darauf verweisen, dass wir in der letzten Wahlperiode, und zwar über Fraktionsgrenzen hinweg, die Möglichkeiten im Bereich der Kommunen verändert und verbessert haben, unmittelbar politische Willensbildung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu betreiben. Wir haben nicht nur die Hürden herabgesenkt. Wir haben auch die Kataloge verändert. Wir haben, und zwar unabhängig vom Wahltermin, verbindlich auf der Agenda gehabt, auch die plebiszitären Elemente im Bereich der Landesverfassung zu verbessern und die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, meine Damen und Herren.

Dazu laden wir Sie dann im Rahmen einer gemeinsamen Beschäftigung des Parlamentes herzlich ein, weil wir glauben und davon überzeugt sind, dass die plebiszitären Elemente im Bereich unserer parlamentarischen Demokratie eine notwendige und sinnvolle Ergänzung sind, die es gilt, gemeinsam zu stärken.

Nur das nutzt dann nichts und niemandem, wenn man hingeht und sich dann als neue Kraft in diesem Parlament über all das erhaben fühlt, was ganz offensichtlich seit vielen Jahren Gegenstand gemeinschaftlicher Bemühungen hier in diesem Hohen Hause ist.

(Beifall von der SPD – Zuruf von den PIRATEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind zutiefst davon überzeugt, dass es auch von hohem Interesse ist, die Bürgerinnen und Bürger an verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu beteiligen. Ich darf Ihnen da jetzt einmal einen kleinen Rückblick in die Verfassungsgeschichte des Landes Nordrhein-Westfalen gewähren.

(Zuruf von den PIRATEN)

Wir sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, stolz darauf, dass wir als Landesgesetzgeber eine Landesverfassung haben, die seinerzeit, und zwar am 18. Juni 1950, durch die Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen unmittelbar bestätigt worden ist. Das hat in Nordrhein-Westfalen eine lange und gute Tradition, genau wie die plebiszitären Elemente in der Landesverfassung, die auch von Beginn an da verankert sind. Darum geht es jetzt, das zu verbessern.

Deshalb wollen wir nicht solitär an dieser Stelle über einen einzelnen Fall, nämlich die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Frage, wie Verfassung geändert wird, mit Ihnen diskutieren, sondern alle anderen Fälle in diesem Bereich auch gemeinsam in einer Kommission aufrufen und über Fraktionsgrenzen hinweg bearbeiten.

Lassen Sie mich an der Stelle dann noch einen wichtigen Hinweis geben. Bei aller Notwendigkeit – und das wird hier getragen –, die Hürden für unmittelbare Demokratie auch im Bereich der Landesverfassung herabzusenken, stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – ich denke, auch viele andere in diesem Hohen Haus – für das Prinzip der repräsentativen parlamentarischen Demokratie.

Deshalb wollen wir uns gleichzeitig an dieser Stelle auch mit allen, die an der Stelle Handlungsbedarf sehen, über die Rechte des Parlamentes zum Beispiel im Verhältnis zu Regierungen unterhalten und sind da auch für einen offenen Austausch im Rahmen einer Kommission sehr dankbar.

Insoweit sind Sie mit Ihrem Gesetzentwurf und Ihrem Ansatz hier zu kurz gesprungen.

Ich glaube, das kommt auch bezogen auf die aktuellen Diskussionen zum Verfassungsrecht in Berlin im Augenblick sehr deutlich zum Tragen, welche Meinung Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben. Thomas Oppermann hat für unsere Fraktion und für die Sozialdemokratie insgesamt bezogen auf die von Ihnen angesprochene EU-Relevanz von Verfassungen ganz deutlich eingefordert, dass wir auch an der Stelle die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mitentscheiden lassen.

Insoweit, liebe Kolleginnen und Kollegen – lassen Sie mich das noch einmal sagen –, haben wir Ihre Belehrungen an der Stelle nicht nötig, sind aber dankbar dafür, dass wir einen interessanten weiteren Punkt für die Beratungen im Rahmen einer Kommission zur Änderung unserer Verfassung gefunden haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Körfges. – Die CDU-Fraktion hat Herrn Biesenbach als nächsten Redner hier oben angemeldet. Bitte schön, Herr Biesenbach.

Peter Biesenbach (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Antrag der Piraten bekommen, der seinem Inhalt nach unser parlamentarisches System umdrehen will. Weg von der Kultur der Bevormundung, meine ich, seien wir schon lange. Aber dass Gesetze notwendig sind, halten wir auch weiterhin für richtig.

Jetzt taucht die Frage auf, ob man Ihrem Antrag entsprechen soll, bei Verfassungsänderungen neben der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln im Landtag auch die Annahme durch Volksentscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorzusehen.

Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal die Zeit genommen haben, nachzusehen, wie viele Verfassungsänderungen es in Nordrhein-Westfalen seit 1949 gegeben hat. Es waren 20. Der Aufwand für einen Volksentscheid ist in etwa so groß wie der bei einer Landtagswahl. Glauben Sie denn, dass Sie neben den Landtagswahlen, wo wir schon permanent sinkende Beteiligungen haben, dann bei Volksentscheiden noch eine akzeptable Mehrheit an die Wahlurnen bekommen?

(Zuruf von den PIRATEN: In Bayern und Hessen klappt das doch auch!)

Es gibt die nächste Frage: Haben Sie sich einmal angeguckt, was denn in diesen Verfassungen geändert wurde? Ich will es ja nicht lächerlich machen, aber bei der einfachsten Änderung – das war eine – wurde lediglich das Wort „Rechnungsjahr“ durch das Wort „Haushaltsjahr“ ersetzt. Wollen Sie dazu einen Volksentscheid?

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, es hat seit 1949 in Nordrhein-Westfalen noch keinen einzigen Volksentscheid gegeben. Warum? Weil immer dann, wenn es ein Volksbegehren gab, es auch angenommen wurde. Es war nicht erforderlich.

Wenn Sie sich für Volksentscheide aussprechen, betrachten Sie – neben dem, was Herr Körfges zu Ihrem Antrag gesagt hat – bitte noch einen anderen Punkt. Sie beantragen im System der parlamentarischen Demokratie, dass zwei Drittel des Plenums zustimmen. Sie wollen also 66 % Beteiligung derjenigen, die in Wahlen in dieses Parlament gewählt worden sind. Im Volksentscheid wollen Sie aber nur eine einfache Mehrheit. Die Volksentscheide sind übrigens schon deshalb umstritten, weil gesagt wird: 15 % Beteiligung der Wahlberechtigten ist zu viel; ihr müsst das heruntersetzen, weil ihr 15 % gar nicht hinbekommt. – Jetzt müssen Sie mir diesen Widerspruch einmal erklären. Im Parlament sollen 66 % der Gewählten zustimmen, während Sie im Volksentscheid eine einfache Mehrheit für ausreichend halten.

Hier ist es meines Erachtens erforderlich, dass Sie sich mit uns gemeinsam – oder auch alleine – einmal Gedanken machen, welche Staatsform Sie wollen. Wollen Sie eine direkte Demokratie? Dann wünsche ich viel Spaß; denn dann schicken Sie wahrscheinlich jeden Samstag oder Sonntag Menschen in diesem Land zur Wahlurne. Oder sagen Sie, dass wir bei der parlamentarischen Demokratie bleiben und es den Menschen durch eine Veränderung beim Volksbegehren ermöglichen, das anzugreifen oder zu ändern, was als wichtig angesehen wird?

Wir sind doch in breiter Front dabei, gemeinsam zu überlegen, wie man beim Volksbegehren noch eine Erleichterung vornehmen kann. Im Wahlkampf haben wir alle dazu Stellung genommen. Nach den Sommerferien werden wir hier auch gemeinsame Anträge stellen, denke ich.

Das ist meine große Bitte. Ihr Antrag ist ja verständlich und in der Konsequenz für uns auch noch nachvollziehbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nur zustimmen werden wir ihm kaum.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Für die grüne Fraktion spricht nun Herr Bolte.

Matthi Bolte*) (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Bürgerinnen und Bürger in NRW wollen mehr Demokratie“, heißt es in der Problembeschreibung des von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurfs, liebe Piratenfraktion. So weit, so gut. Wahrscheinlich haben – das würde ich jetzt einmal vermuten – aus genau diesem Grund die Bürgerinnen und Bürger am 13. Mai dieses Jahres hier in Nordrhein-Westfalen zwei Parteien in die Regierung gewählt, die sich in diesem Bereich unheimlich viel vorgenommen haben und in der letzten Wahlperiode – das haben Sie eben geflissentlich unter den Tisch fallen lassen – auch viel erreicht haben.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE] und Hans-Willi Körfges [SPD])

Wir wollen mehr Demokratie fördern. Deswegen haben wir in den letzten zwei Jahren Volksbegehren erleichtert. Wie die Kolleginnen und Kollegen, die das begleitet haben, wissen, war auch das kein ganz einfacher Prozess. Wir haben Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erleichtert. Wir haben die Stichwahl wiedereingeführt. Wir haben die Möglichkeit zur Abwahl von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern geschaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Fortschritte. Wir haben uns aber auch viel vorgenommen. Hans-Willi Körfges hat eben schon einige Punkte angesprochen. Natürlich müssen wir an das Quorum bei den Volksbegehren herangehen. Wir haben auch die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre wieder auf der Agenda stehen. Außerdem haben wir uns vorgenommen, den neuen Stil, Betroffene zu Beteiligten zu machen, den wir mit der Minderheitsregierung in den letzten 20 Monaten etablieren konnten, fortzusetzen, das Ganze mit den Chancen des digitalen Wandels zusammenzubringen und Open Government in Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit werden zu lassen.

Insofern halte ich Nordrhein-Westfalen schon für ein Land, das die große demokratische Revolution nicht so dringend braucht, wie das in dem Redebeitrag des Kollegen von der Piratenfraktion anklang.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Ich gebe durchaus zu, dass wir einige Punkte haben, an denen wir weiter arbeiten wollen. Allerdings frage ich mich schon, ob eine verbindliche Volksabstimmung über jede Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die große demokratische Revolution ist, als die Sie sie hier eben präsentiert haben.

Ich will Verfassungsänderungen noch ein bisschen einordnen; Herr Biesenbach hat auch schon einiges dazu gesagt. Eine Verfassungsänderung ist etwas, was es nicht einfach so gibt. Das macht man auch nicht einfach so hier in diesem Parlament. Viele Verfassungsänderungen bilden große gesellschaftliche Diskussionen ab. Erinnern Sie sich bitte beispielsweise an die Aufnahme des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in die Verfassung. Da haben wir es nicht mit einer Idee zu tun, die irgendwelche Menschen in irgendwelchen Parlamenten sich ausgedacht haben, sondern mit der Abbildung von teilweise jahrzehntelangen gesellschaftlichen Debatten, die sich dann in einer Verfassungsänderung niederschlagen.

Weil Verfassungsänderungen etwas Besonderes sind, gibt es auch die besonderen Regelungen, die bereits angesprochen worden sind; denn Änderungen der Verfassung sollen übergreifend über die politischen Lagergrenzen erfolgen, damit die Verfassung einen langen und dauerhaften Bestand hat.

Ich will aber auf etwas eingehen, was mich deutlich mehr beschäftigt. Das sind die großen Linien und nicht alleine diese Frage der Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung. Da haben wir als regierungstragende Fraktionen im Koalitionsvertrag den richtigen Weg vorgeschlagen. Wir wollen nämlich eine Verfassungskommission einführen, in der wir intensiv diskutieren wollen: Wie schaffen wir es, mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu verwirklichen – mit den vielen Punkten, die wir in der Vergangenheit schon diskutiert haben? Wie schaffen wir es, auch unser Parlament für die Zukunft fit zu machen und es zukunftsfest aufzustellen?

Herr Biesenbach, ich sehe es übrigens nicht so, dass direkte Demokratie und repräsentative Demokratie zwingende Gegensätze sein müssen. Direkte Demokratie ist aus unserer Sicht nach wie vor eine sinnvolle, wirkungsvolle, wirkmächtige Ergänzung zur repräsentativen Demokratie. Deshalb fördern wir sie auch.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Welchen Veränderungsbedarf gibt es bei unserer Verfassung im 21. Jahrhundert, in dem wir leben? Ich sehe da einige Eckpunkte, an denen wir gemeinsam arbeiten können. Schließlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Welt, in der wir heute leben, eine andere ist als die Welt im Juni 1950, als die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen durch Volksentscheid angenommen wurde.

Wir haben das große Glück, in einem vernetzten, vereinten und friedlichen Europa leben zu dürfen. Im Zuge dieser europäischen Einigung gibt es eine ganz neue Rolle für die Nationalstaaten, aber auch für die Länder. Ich glaube, dass es diese großen Linien sind, die wir hier als Landtag und als Land Nordrhein-Westfalen gestalten müssen. Unsere Rolle wird es sein, die Diskussion zu führen, bei der es darum geht, unsere Rolle in einem vereinten und friedlichen Europa neu zu definieren und uns für das 21. Jahrhundert fit zu machen.

Ich bin überzeugt, das geht nicht mit der Brechstange, sondern nur auf der Basis einer sehr vernünftigen Debatte, an der sich viele beteiligen. Da wird dann sicherlich auch das Vorhaben, das Sie heute auf den Tisch gelegt haben, eine Rolle spielen. Diese Debatte wollen wir gemeinsam führen. Dazu haben wir uns bereits alle gegenseitig eingeladen. Ich hoffe, dass wir dann auch alle gemeinsam daran arbeiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Bolte. – Als nächster Redner kündigt die FDP Herrn Wedel an. Herr Wedel, auch Sie reden das erste Mal. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer Jungfernrede. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag.

Dirk Wedel (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Piraten haben angekündigt, die Sommerpause für eine Einarbeitung in die Themen nutzen zu wollen. Da wundert es schon, dass man davor noch schnell drei sehr grundlegende Reformen aufruft: den Verfassungsschutz in die Polizeibehörden integrieren – undenkbar! –, das Kommunalwahlgesetz entscheidend ändern – darüber wurde gestern hier diskutiert – und schließlich die Voraussetzungen und Hürden für eine Änderung der Landesverfassung erhöhen – darüber sprechen wir nun hier.

Die Einbindung der Bürger in das Verfahren der Verfassungsänderung ist in den deutschen Verfassungen sehr unterschiedlich geregelt. Die Landesverfassungen von 14 Bundesländern gehen den Weg so oder so ähnlich wie derzeit Art. 69 Abs. 2 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Parlaments. Zur Erschwerung der Verfassungsänderung ist also nicht nur eine erhöhte Mehrheit von Zweidritteln, sondern auch eine andere Bezugsgröße, nämlich nicht nur der anwesenden Mitglieder, sondern der der gesetzlichen Mitgliederzahl, festgeschrieben. Auch das Grundgesetz fordert dies in Art. 79, wobei zusätzlich Zweidrittel der Stimmen im Bundesrat notwendig sind.

In NRW kann die Verfassung nach Art. 69 Abs. 3 alternativ auch durch Volksentscheid geändert werden. Repräsentative und direkte Demokratie finden in NRW also nebeneinander statt.

Die Landesverfassung von Berlin schreibt nur bei Verfassungsänderungen, die die Bestimmungen über die Volksgesetzgebung betreffen, zusätzlich zur Zweidrittelmehrheit des Parlaments eine Volksabstimmung vor.

Ein obligatorisches Verfassungsreferendum für jede Verfassungsänderung wird alleine von zwei Landesverfassungen gefordert.

Hessen lässt dabei indes eine absolute Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Parlaments ausreichen, bevor der Volksentscheid mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden zu erfolgen hat.

Allein Bayern fordert sowohl eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags als auch zusätzlich einen Volksentscheid.

Die saarländische Landesverfassung verbietet gar Volksentscheide über die Änderung der Verfassung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Piraten der nordrhein-westfälischen Verfassung die Lederhose überziehen wollen, müssen die Fragen erlaubt sein: Warum zu diesem Zeitpunkt? Warum isoliert, wo verschiedene weitere Verfassungsänderungen durch eine Verfassungskommission vorgesehen sind? Und insbesondere: Was spricht inhaltlich dafür, und welche Gegenargumente gibt es, warum außer Bayern kein anderes Bundesland es derzeit so macht?

(Zuruf von den PIRATEN: Hessen!)

Erstens. Wenn Ihr Gesetz die erforderliche Mehrheit finden würde, würde dies dazu führen, dass die Bürger in naher Zukunft über die beabsichtigte Absenkung des Quorums für Volksentscheide per zusätzlichen Volksentscheid selbst abstimmen müssten. Die Notwendigkeit, höhere Hürden vor der Beratung der avisierten Veränderungen zu den Art. 67 a und 68 der Landesverfassung zu beschließen, erschließt sich mir nicht.

Zweitens. Direkte Demokratie als Instrument unmittelbarer politischer Einflussnahme ist auch für die FDP wichtig. Ein Blick in die Gesetzesmaterialien des Art. 69 offenbart indes die komplexe und kontroverse Entstehungsgeschichte. Dies macht deutlich: Eine solch gravierende Änderung der Voraussetzungen für Verfassungsänderungen gehört in eine Verfassungskommission, in der die Fraktionen erst gemeinsam beraten und dann gegebenenfalls einen inhaltlich ausgereiften Gesetzentwurf gemeinsam einbringen.

(Beifall von der FDP und Hans-Willi Körfges [SPD])

Drittens. Sie haben einen Gesetzentwurf zu Art. 69 der Landesverfassung eilig vorgelegt, der fehlerhaft ist, weil er nicht bedenkt, dass der darin unverändert belassene Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit dem neuen Abs. 2 keinen Sinn machen würde. Denn nach gescheiterter Mehrheit im Parlamentsbeschluss oder Volksentscheid wäre die darin vorgesehene Möglichkeit zu einem gegebenenfalls weiteren Volksentscheid – noch dazu mit besonderem Quorum mit qualifizierter Mehrheit – kaum vermittelbar.

Viertens. Die bayerische Lösung hat Schwächen. Nicht nur, dass die kumulativen Hürden für Verfassungsänderungen extrem hoch sind, sondern in der Vergangenheit wurden in Bayern mehrere Verfassungsänderungen gleichzeitig im Rahmen eines einheitlichen Gesetzesbeschlusses des Landtags zu Volksabstimmungen vorgelegt, sogenannte Koppelungen. Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat dies ausdrücklich zugelassen, da die Zweidrittelmehrheit im Parlament Kompromisse zwischen den Landtagsfraktionen erfordere und bei Entkoppelung der Regelungsgegenstände der nachgeschaltete Volksentscheid diesem Kompromiss nicht entsprechen könnte. Der Bürger stimmt dort also in der Regel über ein Gesamtpaket an Verfassungsänderungen ab.

Die FDP ist der Ansicht, dass wir gut beraten sind, diese grundlegende und komplexe Thematik in der Verfassungskommission fraktionsübergreifend ausführlich zu beraten.

(Beifall von der FDP – Vereinzelter Beifall von der SPD)

Es verbietet sich, mit Schnellschüssen und handwerklich unausgereiften Gesetzentwürfen Hand an unsere Verfassung zu legen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Glückwunsch zur Rede, Herr Wedel, und zur zeitlichen Punktlandung.

Als nächster Redner spricht für die Landesregierung der, wenn sie denn anstünden, für Verfassungsänderungen zuständige Minister, Herr Innenminister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass für Verfassungsänderungen das Parlament und nicht der Innenminister zuständig ist.

(Heiterkeit)

Vizepräsident Oliver Keymis: Auf der Seite der Landesregierung ist der Innenminister zuständig. Dann bleibt es so, wie ich gesagt habe.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Direkte Demokratie zu stärken, bedeutet, Demokratie zu leben, weiterzuentwickeln. Direkte Demokratie lässt die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land an politischen Entscheidungen teilhaben und mitgestalten. Denn wer mitbestimmt, übernimmt Verantwortung für das, worüber er abstimmt, für das Geschehen und für die Entwicklung in unserem Land. Aber direkte Demokratie regiert nicht, sondern gestaltet.

Meine Vorredner haben darauf aufmerksam gemacht: Bereits in der letzten Legislaturperiode ist es der alten Landesregierung gelungen, auf kommunaler Ebene die direkte Bürgerbeteiligung zu stärken und damit eine ausgewogenen Balance zwischen repräsentativer und direkter Demokratie zu schaffen. Wir wollen diesen Weg fortsetzen. Auch auf Landesebene wollen wir Bürgerbeteiligung erleichtern. Vor diesem Hintergrund ist deshalb grundsätzlich jede Absicht zu begrüßen, die eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land stärken will.

Der Gesetzentwurf der Piraten geht allerdings in ein Spannungsfeld von mittelbarer, repräsentativer und direkter Demokratie. Repräsentative Demokratie und direkte Demokratie schließen sich nämlich nicht aus. Dies hat übrigens der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Voßkuhle, im Mai dieses Jahres wie ich finde sehr bemerkenswert in zwei Sätzen auf den Punkt gebracht. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Es ist kein Konkurrent erkennbar, der an die Stelle des Parlamentes treten könnte, wenn es darum geht, in einer komplexen Welt legitime kollektiv bindende Entscheidungen zu treffen.

Direktdemokratische, sachunmittelbare Demokratie findet ihren Platz also nicht in der Konkurrenz zur repräsentativen Demokratie, sondern neben ihr.“

Um es in deutlichen Worten zu sagen: So richtig es ist, die direkte Demokratie zu stärken, so falsch ist es, repräsentative Demokratie klein zu machen.

(Beifall von der SPD)

Ich glaube, dass es in der direkten Bürgerbeteiligung auch auf Landesebene einen Platz geben muss. Wir haben dazu im Koalitionsvertrag klare Schritte miteinander vereinbart, nämlich unter anderem eine partei- und fraktionsübergreifende Verfassungskommission einzusetzen, um zu prüfen, wie zeitgemäß auf der einen Seite die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen noch ist und wo auf der anderen Seite Elemente der direkten Demokratie zusätzlich in die Verfassung aufgenommen werden können. Wir müssen da sehr sorgfältig vorgehen. An der Verfassung zu operieren, bedarf immer der Seriosität und Sorgfalt.

(Zuruf von den PIRATEN: Die haben wir!)

Das ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht erkennbar. Beispielsweise fehlt der Punkt, dass man in einem solchen Zusammenhang einmal darüber reden sollte, wie viele Ja-Stimmen ein Volksentscheid eigentlich braucht, um für eine Verfassung bindend zu werden. Diese Zahl muss man dringend einmal diskutieren, wenn man über Volksentscheide redet.

(Zuruf von den PIRATEN)

Das fehlt in Ihrem Gesetzentwurf völlig. Daran können Sie erkennen, dass wir sehr sorgfältig und behutsam mit der Frage umgehen sollten, wie wir die Verfassung in Nordrhein-Westfalen verändern, um sie zeitgemäßer und attraktiver zu machen und besser mit Elementen der direkten Bürgerbeteiligung auszustatten. Sofern die Landesregierung daran beteiligt ist, lade ich Sie herzlich dazu ein, sich in diesen Diskurs konstruktiv einzubringen. Schnellschüsse in Form solcher Gesetzentwürfe bringen für diese Diskussion wenig bis gar nichts.

Deshalb die herzliche Einladung an Sie: Beteiligen Sie sich an dieser Diskussion für eine Verfassungsänderung in Nordrhein-Westfalen, aber auf eine Art und Weise, in der Sie nicht die repräsentative Demokratie hinten anstellen, sondern gleichwertig neben direkten demokratischen Elementen in der Verfassung betrachten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Schönen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache 16/119 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Ich rufe auf:

4   Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/57

erste Lesung

Es spricht der zuständige Minister, Herr Verkehrsminister Groschek.

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen: Ja, es ist richtig, ich bin auch Verkehrsminister. Aber ich spreche immer als Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zu Ihnen.

Der hier einzubringende Gesetzentwurf hat eine lange Vorgeschichte, die viele von Ihnen viel besser kennen als ich. Der Gesetzentwurf vollendet eine Entwicklung der letzten und vorletzten Legislaturperiode. Ich bin auf die vor uns liegende intensive Diskussion gespannt. Wir erfüllen einen Auftrag, der schon eine Geschichte hat.

Konkret geht es darum, die Betriebskostenpauschale für den schienengebundenen Personennahverkehr auf mindestens 858 Millionen € im Jahr zu erhöhen, so wie es auch im Gutachten angeregt wird. An dieser Stelle möchte ich nicht über die Regionalisierungsmittel des Bundes diskutieren. Das werden wir sicherlich noch bei den Ausschussberatungen tun. Aber ich will darauf verweisen, dass die konkrete Höhe und Verteilung der auf die drei Aufgabenträger VRR, NVR und NWL entfallenden Mittel durch eine Rechtsverordnung geregelt werden soll, die sich derzeit in der Verbandsanhörung befindet.

Jetzt möchte ich einen Einwurf der Piraten von anderer Stelle aufgreifen. Ja, wir sind gut beraten, ein sehr partnerschaftliches und diskursorientiertes Verhältnis zwischen Regierung, Ausschüssen und Fraktionen hinzubekommen. Deshalb finde ich es richtig, in das Gespräch mit allen Fraktionen einzusteigen, um die Frage des Benehmens oder Einvernehmens mit dem Ausschuss zu diskutieren. Ich bin da sehr offen und finde, dass der zuständige Ausschuss ein guter Partner sein soll und nicht nur eine zu unterrichtende Institution.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Die Regelung per Rechtsverordnung möchte ich aufrechterhalten, weil sie nur der Flexibilisierung dient und kein Bevormundungsinstrument ist. An diesem Punkt sollten wir beachten, dass sehr kurzfristig Veränderungsmöglichkeiten eintreten können. Dabei sind die Energiekosten nur ein denkbarer Punkt.

Die Anhebung der Betriebskostenpauschale bedingt allerdings auch eine Kürzung der pauschalierten Investitionsförderung um 30 Millionen € ab 2013. Wir sind an einem Punkt angelangt, der beispielhaft deutlich macht: Das Zeitalter der Politik nach dem Motto „Allen wohl und keinem wehe“ ist vorbei.

Deshalb müssen wir zusehen, wie wir mit einer zu kurz gestrickten Decke möglichst klarkommen. Ein Mehr an Investitionsförderung wäre wünschenswert, ist aber zurzeit nicht finanzierbar. Ich will darauf abheben, dass die Anhebung des Höchstfördersatzes von 85 % auf 90 % eine Perspektive bietet. Ich will darüber hinaus darauf abheben, dass wir bei den Infrastrukturprojekten auch Realisierungsmöglichkeiten für finanzschwache Kommunen vorhalten.

Und ich möchte drei Punkte kurz hervorheben, die die Kundenorientierung deutlich machen. Wir wollen erstens beispielsweise die Zusammenarbeit in Richtung RRX erleichtern. Zweitens wollen wir neu und nutzerfreundlich Bürgerbusse und Taxibusse in die ÖPNV-Pauschale einstellen. Letztendlich wollen wir einen großen Schritt in Richtung NRW-Ticket tun, indem wir einen gesetzlichen Auftrag zur Zusammenführung der zurzeit neun Gemeinschaftstarife auf zunächst drei forcieren wollen. Die Kundinnen und Kunden haben ein Interesse daran, in Nordrhein-Westfalen mit einem Ticket möglichst grenzenlos unterwegs zu sein.

Lassen Sie uns einen großen Schritt in diese Richtung tun!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Minister Groschek. – Es spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ott.

Jochen Ott (SPD): Herr Präsident! Es fängt so an, wie es aufgehört hat: Unter Ihrer Präsidentschaft darf ich sprechen.

Nordrhein-Westfalen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist mit seinen rund 18 Millionen Menschen das bevölkerungsreichste Bundesland. Es verfügt über eine umfangreiche und ausdifferenzierte Verkehrsinfrastruktur, die sich im Vergleich zu der anderer Bundesländern sehen lassen kann. So hat heute der Verband „Allianz pro Schiene“ beim sogenannten Bundesländerindex „Mobilitätsvergleich 2012“ noch einmal deutlich gemacht, dass NRW eine Spitzenposition einnimmt. Gleiches wurde NRW für klare Zielsetzungen im Sinne einer zukünftigen und nachhaltigen Verkehrspolitik bescheinigt.

Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass unsere Infrastruktur natürlich in die Jahre gekommen ist. Nichtsdestotrotz ist der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen eine unverzichtbare Stütze dieser Verkehrsinfrastruktur. Er sichert täglich die Mobilität von Millionen von Menschen in unserem Bundesland: Schule, Hochschule, Arbeitsplatz, die Nahversorgung vor Ort – hier ist die Infrastruktur von besonderer Bedeutung.

NRW ist unter der Regierungsverantwortung von SPD und Grünen bis 2005 zum Bahnland Nummer eins geworden. Daran haben wir seit 2010 erneut angeknüpft.

Sprechen wir über den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen, dann reden wir über 2,1 Milliarden Fahrgäste und ein Angebot von 100 Millionen Zugkilometern pro Jahr. Allein im Schienenpersonennahverkehr werden auf 100 Regionallinien mehr als 1.500 Schienenfahrzeuge bewegt. Bedient werden allein 650 km S-Bahn-Strecken. Aber ÖPNV findet auch auf der Straße statt, insbesondere im Busverkehr, bei Sammeltaxis oder Bürgerbussen. Mit diesem Angebot ist NRW ein Topland im europäischen Verkehrsmarkt.

Um unseren ÖPNV attraktiv und bedarfsgerecht auszugestalten, sind bisher rund 1,5 Milliarden € zu dessen Finanzierung gezahlt worden. Das ist eine immense Summe. Auch in Zukunft wird es diesen erheblichen Finanzbedarf geben, und zwar alleine schon deshalb – ich hatte davon gesprochen –, weil vieles in die Jahre gekommen und der Instandhaltungsstau groß ist.

Der Minister hat es beschrieben: Die Finanzierungsgrundlage ist das ÖPNV-Gesetz, das seit 2008 auf Basis der pauschalierten Förderung vollzogen wird. Die Landesregierung kommt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Vorgabe aus dem Gesetz nach, die Schlüsselzuweisungen der Pauschalen zum 31. Dezember 2012 neu festzulegen. Von daher geht es eigentlich um einen formalen Akt. Für meine Fraktion erkläre ich, dass wir der festen Überzeugung sind, dass die Neufassung eine Anpassung an die Erfordernisse der Zeit ist.

Es hat sich gezeigt, dass die pauschalierte Förderung einer Flexibilisierung bedarf, um auf kurzfristige Änderungen des Finanzbedarfs reagieren zu können. Das betrifft insbesondere den Bereich der Förderung der SPNV-Betriebskosten. Dort geht es vor allen Dingen um steigende Eisenbahninfrastrukturentgelte. Diese Flexibilisierung soll auf der Grundlage von Rechtsverordnungen erfolgen.

Wir begrüßen das im Grundsatz und sind sehr froh, dass der Minister gerade deutlich gemacht hat, dass das Einvernehmen mit dem Ausschuss hergestellt werden soll, weil die politische Willensbildung und die Entscheidungen im Parlament für uns in der Tat von großer Wichtigkeit sind. Mit Politik oder Repolitisierung hat dieser Minister keine Probleme. Von daher freue ich mich über die Debatte im Ausschuss.

Wichtig und notwendig im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf ist, dass die Finanzierung der Verbünde transparenter und die Steuerung der Landesregierung effektiver werden soll. Besonders wichtig für den zukünftigen ÖPNV ist daher – mit Recht ganz konkret im Rahmen der angestrebten ÖPNV-Förderung im Gesetz enthalten – der RRX. Übrigens sind aus meiner Sicht die Verknüpfungspunkte des RRX, nämlich die Umsteigepunkte in Nordrhein-Westfalen wie etwa in Köln-Mülheim, von ganz großer Bedeutung für die zukünftigen Debatten.

Die Absicht zur weiteren Steigerung der Kundenfreundlichkeit wird im Gesetzentwurf ebenfalls deutlich. Die Unübersichtlichkeit der Tarife soll behoben werden. Auch das wird mit dem Gesetz weiter verfolgt und ist für die Menschen in diesem Land von besonderer Bedeutung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Sicht meiner Fraktion ist der Gesetzentwurf geeignet, den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen weiterzuentwickeln. Deshalb werden wir mit Ihnen im Ausschuss daran weiter konstruktiv arbeiten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, dem ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär Horst Becker ausdrücklich zu danken, der dieses Thema mit großer Verve nach vorne gebracht und einen guten Entwurf mit erarbeitet hat.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Allerdings will ich auch darauf hinweisen, dass, was die Finanzierung des ÖPNV angeht, noch große Brocken auf uns zukommen. Auch das hat Mike Groschek angesprochen: Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir haben über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und die Regionalisierungsmittel gesprochen. Wir werden weiter darüber diskutieren.

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass auf Bundes- und Landesebene letztlich ein transparentes System zustande kommt, damit die Menschen, die normalen Durchschnittsbürger, die die Zeitung lesen, verstehen können, wie der ÖPNV finanziert wird. Nur dann bekommen wir in der Bevölkerung die nötige Lobby dafür, den Ausbau vernünftig mit Geld zu hinterlegen. Transparenz ist das Gebot der Stunde. An der Stelle wird noch ein ganzes Stück Arbeit auf uns zukommen. Der ÖPNV jedenfalls und damit auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen werden am Ende davon profitieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Ott. – Für die CDU-Fraktion spricht deren verkehrspolitischer Sprecher. Ist das richtig? Ich übe heute ein bisschen.

(Bernhard Schemmer [CDU]: Korrekt!)

– Wunderbar. Herr Kollege Schemmer, bitte schön.

Bernhard Schemmer (CDU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gut Ding will nun einmal Weile haben. Es hat eine ganze Weile gedauert, bis der Gesetzentwurf endlich vorgelegt worden ist. Die Expertenanhörung hat ja bereits vor einem Jahr stattgefunden. Obwohl wir mehrfach gefordert haben, den Gesetzentwurf bereits in der gewesenen Wahlperiode eher einzubringen, hat es dann bis vor drei Wochen gedauert, bis wir ihn bekommen haben – ein Jahr zu spät.

Ich sage aber auch: Durch dieses vertrödelte Jahr ist der Gesetzentwurf nicht besser geworden.

(Beifall von der CDU)

Das ist eben anders als bei guten Weinen. Die werden, wenn sie etwas länger liegen bleiben, ja besser. Wenn aber bei Rot-Grün etwas länger liegen bleibt, sieht das sicher etwas anders aus.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Ihre Argumente werden auch nicht besser!)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Schemmer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Klocke?

Bernhard Schemmer (CDU): Ja. Aber ein Hinweis noch auf den Zuruf: Die werden nicht besser, aber die waren immer schon gut, und die bleiben auch gut. Danke.

(Zuruf von Jochen Ott [SPD])

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke für das Gestatten. Herr Klocke, Sie dürfen fragen.

Bernhard Schemmer (CDU): Herr Klocke, Sie dürfen alles fragen.

Arndt Klocke (GRÜNE): Das ist schön. Herzlichen Dank. Herr Schemmer, Sie wissen doch wie ich – bzw. ich will fragen, ob Sie es nicht wissen –, dass die Novelle des ÖPNV-Gesetzes ursprünglich bis zum 31.12.2010 hätte erfolgen müssen, dass die damalige schwarz-gelbe Landesregierung das nicht mehr vor der Landtagswahl 2010 gemacht hat, dass wir hier zusammen im Parlament zum 31.12.2010 eine kleine ÖPNV-Gesetzesnovelle für die Schülerbeförderung verabschiedet haben und dass die rot-grüne Landesregierung zuzeiten der Minderheitsregierung zugesagt hatte, bis zum 31.12.2012 die Novelle vorzulegen. Meine Frage ist also: Warum kritisieren Sie die aktuelle Landesregierung für eine angeblich verzögerte Vorlage, wenn die vorherige Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht hatte?

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Bernhard Schemmer (CDU): Ganz einfach: Bis zum 31.12.2010 hätte ein Gesetzentwurf vorgelegen, wenn die Regierung im Amt geblieben wäre.

(Beifall von der CDU)

Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, das in der Zeit nachzuholen. An das Herumgeeiere in dieser Zeit können wir uns alle erinnern, es bringt uns aber in der Sache nicht weiter.

Ich kann nur noch einmal sagen: Die Änderungsnotwendigkeiten zum Jahre 2013 waren und sind gegeben. Die Landesregierung räumt ja sogar in ihrem Gesetzentwurf ein, dass eine pauschale Mittelzuweisung an die Zweckverbände der richtige Weg ist. Den Weg sind wir ja damals gegen Ihren ausdrücklichen Willen gegangen. Noch im Jahr 2007 haben Sie massiv gefordert, dass eine solche Lösung nicht kommen dürfte. Sie sprachen sogar vom Ausbluten des ÖPNV. Das Gegenteil in doch in der Zeit, in der wir regiert haben, eingetreten, auch wenn Sie versuchen, das jetzt etwas anders zu beschreiben.

Ich möchte mit meinem Rückblick noch ein wenig weiter gehen

(Jochen Ott [SPD]: 70/71!)

und an die vergangenen Wahlperioden, an die großen Verkehrsminister Wolfgang Clement, Peer Steinbrück und Schwanhold erinnern.

(Horst Becker [GRÜNE]: Und Bismarck!)

Es waren doch diese Verkehrsminister, es war doch Herr Clement, der eine halbe Milliarde versemmelt hat, an den Bund abgegeben hat, nur um sein Spielzeug Metrorapid, was bis 2006 laufen sollte, da ins Werk zu setzen. Damals haben Rot und Grün ihn beklatscht und gesagt: Genau so muss das laufen.

Das Problem bei den versemmelten Regionalisierungsmitteln ist doch, dass sie bei den Kommunen bei der Schülerbeförderung nicht angekommen sind. Da hat doch das Geld anschließend gefehlt. Nach den Ministern Wittke und Lienenkämper kam noch der Minister Voigtsberger, ein sehr netter Mann, muss ich wirklich sagen. Aber seine Ahnungslosigkeit war doch mit relativ wenig Grenzen versehen; ich will das einmal vorsichtig formulieren.

(Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Mit Ihrer Nettigkeit haben Sie sich hervorgetan!)

Chef in dem Ministerium war doch nun tatsächlich der Staatssekretär, der jetzt sein Unwesen beim Minister Remmel treiben darf. Das ist in Ordnung; das ist doch Ihre Entscheidung.

Übrigens, dazwischen hatten wir noch den Minister Horstmann. Der hat ja nun woanders sichtbare Spuren hinterlassen. Das müssen wir jetzt hier auch nicht vertiefen.

(Jochen Ott [SPD]: Auf in den Kalten Krieg, Teil drei!)

Kurzum, Herr Minister Groschek, ich sage Ihnen das und halte Ihnen auch zugute: Der Gesetzentwurf ist zu einer Zeit erstellt worden, als Sie noch nicht im Amt waren. Sie haben ja sogar in Richtung parlamentarischer Begleitung einen Denkprozess angedeutet. Das habe ich durchaus positiv zur Kenntnis genommen.

Wir werden sehen, bei welchem dieser Vorgänger Sie sich einreihen wollen, die Palette war ja nun sehr breit. Es bleibt aber nun eine Aufgabe, etwas auch für die Investitionen zu tun. Wir kürzen 30 Millionen € bei den Investitionen und verlagern sie in den komsumtiven Bereich. Wir haben das Problem, das wir die Anteile der Zweckverbände in einem etwas undemokratischen Verfahren – ich will nicht solche Worte benutzen wie heute Morgen – festlegen wollen. Ich denke, es wäre besser, offen, transparent mit den Verbänden,

(Beifall von Christof Rasche [FDP])

mit allen Beteiligten diese Dinge zu diskutieren. Ich erinnere auch an das, was die neue Landtagspräsidentin gesagt hat: Entweder wir wollen das so, oder wir wollen das nicht.

Ich hoffe, dass am Ende etwas Gutes dabei herauskommt. Wir werden eine Sachverständigenanhörung beantragen. Ich sage das einmal so: Je weniger Inhalt vom bisherigen grünen Staatssekretär im Gesetz bleibt, umso besser wird das Gesetz werden. – Schönen Dank

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schemmer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt nun Herr Beu an das Pult. Auch der Kollege Beu spricht heute zum ersten Mal vor dem Hohen Hause. Liege ich da richtig, Herr Beu?

Rolf Beu (GRÜNE): Da liegen Sie richtig, Herr Präsident.

Vizepräsident Oliver Keymis: Dann begrüße ich Sie herzlich zu Ihrer Jungfernrede heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Viel Glück!

(Allgemeiner Beifall)

Rolf Beu (GRÜNE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei dem bisherigen Verkehrsminister und bei seinem parlamentarischen Staatssekretär für die hervorragende Vorarbeit zu diesem Gesetzentwurf, der uns hier heute vorliegt, bedanken. Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNVG NRW wird der gesetzliche Auftrag zur Neuverteilung der pauschalen Fördermittel bis Ende 2012 erfüllt, und zwar rechtzeitig.

Die seit 2008 geltende pauschalierte ÖPNV-Förderung hat sich grundsätzlich bewährt. Als Problem wurde aber erkannt, dass die bisherige Schlüsselung der SPNV-Pauschale keine flexiblen Reaktionen auf kurzfristige Änderungen zuließ. Deshalb ist das, was der jetzige Minister erwähnt hat, auch im Grundsatz absolut richtig.

Ziel ist es, mit neuen Ansätzen Planungssicherheit für die Zeit ab 2013 zu schaffen. Die SPNV-Betriebskostenpauschale soll von 800 Millionen auf mindestens 858 Millionen € jährlich erhöht werden. Das sind immerhin fast 60 Millionen €.

Die Ermittlung der Bedarfe für den SPNV basiert auf gutachterlichen Untersuchungen auf Grundlage der gültigen Verkehrsverträge. Es wäre positiv, wenn diese Mehrbedarfe gesenkt werden könnten, beispielsweise durch die Senkung der Trassen- und Stationsentgelte. Hier steht der Bund und sein Bundesunternehmen in der Pflicht. Bei faktisch gleichbleibenden Regionalisierungsmitteln infolge der Koch/Steinbrück-Vereinbarung sind die an das Bun­desunternehmen DB zu zahlenden und nichttransparenten Trassen- und Stationspreise um rund 20 % gestiegen. Wenn man mehr Transparenz einfordert, dann ist es auch notwendig, einmal die Transparenz der Gebühren des Bundesunternehmens und seiner jeweiligen Töchter und Schwestern darzulegen.

Die durch diese Erhöhung notwendige Anhebung der SPNV-Betriebskostenpauschale macht eine Reduzierung der pauschalierten Investitionsförderung notwendig. Dies ist bitter, aber unverzichtbar, solange Berlin sich seiner Verantwortung entzieht.

Es steht außer Zweifel, dass in den kommenden Jahren erhebliche Bedarfe insbesondere für die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur bestehen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf anhebt oder zumindest allen ungekürzt weitergewährt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Als Kompensation für die Senkung der pauschalierten Investitionsförderung soll der Höchstfördersatz von 85 auf 90 und im Einzelfall sogar auf 100 % erhöht werden. Das ermöglicht gerade den armen, den finanzschwächsten Kommunen im Lande, überhaupt investitionsmäßig tätig zu werden. Deshalb ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir wollen aber auch die anderen Punkte in dem Gesetzentwurf nicht unerwähnt lassen, zum Beispiel die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Zweckverbänden und dem Land. Wir wissen alle, dass es dort durchaus Problemfelder gibt. Beispielsweise die Vertreter des Kreises Düren leiden noch heute darunter, dass die Übergänge zwischen dem AVV und dem VRS im Ticket- und Tarifbereich alles andere als optimal sind und freiwillige Leistungen bisher durchaus auch an Egoismen gescheitert sind.

Ich darf daran erinnern, dass die schwarz-gelbe Landesregierung unter dem Motto „Vereinfachung des Aufbaus“ nicht weniger Verbünde geschaffen hat, sondern mehr. Ich bleibe im südlichen Rheinland: Aus den zwei Verbünden AVV und VRS wurden auf einmal drei, und aus insgesamt drei Geschäftsführern wurden auf einmal sechs. Das war das, was Sie als damalige Regierung als Vereinfachung angesehen haben.

Notwendig ist es auch, die Gemeinschaftstarife aus Sicht der Kunden, aus Sicht der Nutzer möglichst zeitnah zu realisieren. Wenn es eine freiwillige Lösung nicht gibt, dann bietet uns dieses Gesetz noch die Möglichkeit, als Land innovativ tätig zu werden. Dies wird, hoffen wir, auch passieren.

Es werden auch infolge des demografischen Wandels Bedarfsverkehre wie Taxibusse erstmalig in das Gesetz aufgenommen.

Auch wenn es etwas skurril klingt: Es gibt jetzt auch den Vorschlag, Seilbahnen als ÖPNV-Verkehrs­mittel aufzunehmen. Wir wissen alle, dass Nordrhein-Westfalen nicht in den Alpen liegt; aber beispielsweise befindet sich das große Uni-Klinikum in Bonn auf einem Berg – mit Zehntausenden von Arbeitsplätzen, mit Patienten, mit Besuchern. Somit sind selbst Seilbahnen durchaus ein Infrastrukturverkehrsmittel, das auch dem alltäglichen ÖPNV dienen kann und nicht nur dem Tourismus.

Vielen Dank. Ich glaube, ich habe meine Rede genau in den vorgegebenen fünf Minuten geschafft.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank. Glückwunsch zur ersten Rede! Das war auch eine zeitliche Punktlandung. Es sind sogar noch 13 Sekunden übrig. Aber die bringen Glück für die nächsten Reden.

Ich begrüße als nächsten Redner am Pult Herrn Kollegen Rasche für die FDP-Fraktion.

(Jochen Ott [SPD]: Jetzt kommt wieder was Böses!)

Christof Rasche (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! – Lieber Kollege Ott, aus meinem Mund kann gar nichts Böses kommen.

(Martin Börschel [SPD]: Das sehen nicht alle so!)

Das vorweg.

Wir beraten heute erstmals das neue ÖPNV-Gesetz in Nordrhein-Westfalen. Es war lange angekündigt. Es ist auch kein Geheimnis, dass es mehrere und auch unterschiedliche Entwürfe gab.

Meine Damen und Herren, es geht in diesem Gesetz nicht um einen besseren ÖPNV in Nordrhein-Westfalen – auch darüber müssen wir in den nächsten Monaten dringend reden –, es geht auch nicht um neue Zuständigkeiten – das haben wir in der Vergangenheit abgearbeitet –, sondern es geht um die Aktualisierung der Finanzierung. Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen benötigen dringend eine gesicherte und verlässliche Planungs- und Finanzierungsgrundlage.

Wir werden uns – das wurde gerade schon vom Kollegen Schemmer angekündigt – sicherlich in einer Anhörung und in mehreren Beratungen in den Ausschüssen mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Deshalb spreche ich hier heute nur vier kleine Punkte an, zwei positive und zwei negative.

Zuerst die positiven:

Erstens. Die vorgesehene Ausbildungsverkehrspauschale sichert den Schülerverkehr und zahlreiche Linien im ländlichen Raum. Das ist gut.

Zweitens. Ebenso begrüßen wir das Ziel eines einheitlichen Tarifes. Ich glaube, das machen alle Fraktionen in diesem Haus.

Zu den beiden negativen Punkten:

Erstens. Die Absenkung der pauschalierten Investitionsförderung um 20 %, also von 150 Millionen € auf 120 Millionen €, wird den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen deutlich schwächen. Vielleicht können wir darüber noch einmal reden.

Der zweite negative Punkt wiegt aus Sicht der FDP-Fraktion schwer. Bisher war es so, dass das Parlament über die Verwendung der Betriebskostenförderung entschieden hat. Hierbei geht es immerhin um ca. 900 Millionen €. Ich appelliere an das Selbstverständnis dieses Hohen Hauses, darüber nachzudenken, ob das nicht eine Aufgabe des Parlamentes bleiben sollte. Der Gesetzentwurf sieht leider vor, dieses in Zukunft mit einer Rechtsverordnung zu regeln und zu organisieren. Das mag in dem einen oder anderen Fall etwas schneller gehen. Aber so wie ich mich an die letzten zwölf Jahre erinnern kann, hat es dieses Hohe Haus immer geschafft, wenn es eilbedürftig war, notwendige Entscheidungen zu treffen. Das sollten sich die Kollegen Abgeordneten in diesem Haus nicht nehmen lassen.

Sie höhlen mit diesem Gesetzentwurf die Rechte des Parlaments in einem Maße aus, wie ich es noch nicht erlebt habe. Gerade Sie von der SPD-Fraktion sollten noch einmal überlegen, ob das der richtige Schritt ist.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich kann mich noch gut an die Rede des Kollegen Jochen Ott erinnern, als er zur Einsetzung der Enquetekommission „Logistik-Vision Nordrhein-Westfalen 2030“ sprach. Damals hat er an diesem Rednerpult ausdrücklich gefordert: Endlich mehr Rechte und mehr Einfluss des Parlaments in der Verkehrspolitik gegenüber dem Ministerium! – Das waren die Worte von Jochen Ott. – Heute in dem Gesetz wird genau das Gegenteil gemacht.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Gestern beim Nichtraucherschutzgesetz kündigte die SPD an, kein Gesetz verlasse dieses Hohe Haus so, wie es eingebracht worden sei. Hoffentlich wird das beim ÖPNV-Gesetz ebenfalls so sein. – Danke schön.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Für die Piratenfraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Bayer das Wort.

Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer auf der Tribüne, am Stream und auf diversen Videoplattformen! Vielen Dank übrigens auch fürs Hochladen.

Lebenswerte Städte, die mehr als Parkraum bieten, Mobilität für alle Menschen, unabhängig von ihrer räumlichen, finanziellen und gesundheitlichen Situation, viele ökologische, ökonomische und soziale Ziele in NRW – das alles erreichen wir nur durch eine Weiterentwicklung des Verkehrs mit dem öffentlichen Personenverkehr im Mittelpunkt.

Wie Sie wissen, wollen wir Piraten darauf hinarbeiten, dass NRW als Vorbild frühzeitig auf diese Herausforderungen reagiert. Der Verkehr wird sich so oder so wandeln. Wir können das passieren lassen oder gestalten. Ja, ich meine auch unseren Vorschlag – ich erwähne das hier nur kurz –, in einem Modellversuch festzustellen, wie sich Nutzung und städtisches Leben ändern, wenn Bus und Bahn jederzeit und flexibel ohne Fahrschein genutzt werden können. Wir rechnen da langfristig mit einem Gewinn für Gesellschaft und Wirtschaft.

Auf dem Weg dorthin – vorübergehend – wären einheitlichere Tarifstrukturen für viele Menschen in NRW ein großer Gewinn, ein richtiges NRW-Ticket zum Beispiel, das zeitlich auch von Minden bis Aachen funktioniert.

Schön, dass das Gesetz einheitliche Gemeinschaftstarife forcieren und konstruktiv voranbringen will. Es sieht auch Sanktionen vor. Allerdings ist nicht konkret genug definiert, in welchem Fall diese Kürzungen genau erfolgen sollen. Auch sinnvoll im vorliegenden Gesetzentwurf ist, den RRX, den Rhein-Ruhr-Express, zu verankern, um den überfälligen Ausbau der Eisenbahninfrastruktur an den derzeitigen Schwachstellen voranzutreiben.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Oliver Bayer (PIRATEN): Ja.

Mario Krüger (GRÜNE): Sie hatten sich gerade noch einmal für den ticketlosen Nahverkehr ausgesprochen. Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, wie hoch die Aufwendungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr sind. Vielleicht können Sie uns das mitteilen und einen Vorschlag machen, wie Sie das gegenfinanzieren wollen.

Oliver Bayer (PIRATEN): Wir haben in NRW zum Beispiel das Semester-Ticket. Das funktioniert umlagefinanziert. Das heißt, insgesamt würden auf jeden Bürger in NRW ungefähr 13,00 € – einmal ganz grob geschätzt – zukommen. Man kann natürlich auch noch andere Gegenfinanzierungen herauskramen. Man kann dafür City-Maut-Mittel einsetzen, man kann die Verkehrswendedividende, also freie Parkflächen und so weiter, einbeziehen. Wir sehen das ja in anderen Städten wie Tübingen, wo der Bürgermeister von den Grünen genau das machen möchte,

(Beifall von den PIRATEN)

nämlich einen umlagefinanzierten, fahrscheinlosen ÖPNV einführen. Das ist also anscheinend nicht unrealistisch.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich hoffe indes, dass beim Rhein-Ruhr-Express – da war ich eben –, bei der wohl zunehmenden Fokussierung auf den Schienenverkehr und auf Rhein-Ruhr, der Raum Westfalen-Lippe und der Busverkehr in vor allem ländlichen Gebieten nicht vernachlässigt werden. Ein attraktiver ÖPNV und Mobilität für alle – darf nicht nur für die Metropolregionen gelten.

(Beifall von den PIRATEN)

Zur meist diskutierten Änderung: Die SPNV-Pau­schale soll zukünftig auf Grundlage einer Rechtsverordnung festgelegt werden – für mehr Flexibilität und schnelle Reaktionen. Das klingt ganz toll. Ich verstehe die Argumentation. Wir müssen uns aber vor einer sukzessiven Entdemokratisierung in Acht nehmen,

(Beifall von den PIRATEN)

auch wenn Herr Groschek sagt, dass das keine Bevormundung sein soll.

Das Inachtnehmen betrifft übrigens auch, was die verfahrensökonomischen Gründe anbelangt, die Absicht, den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan nicht mehr einvernehmlich mit dem Verkehrsausschuss des Landtags zu erstellen. Ich habe eben mitgenommen, dass wir darüber sprechen werden. Auf jeden Fall müssten der Rechtsverordnung transparente und nachvollziehbare Verteilungskriterien zugrunde liegen, damit nicht etwaiger Willkür Tür und Tor geöffnet ist. Dies muss das Gesetz verlangen. Demokratie und Transparenz sind auch hier wichtig. Herr Ott hat insoweit recht.

Eine Rechtsverordnung ist dabei allerdings erst einmal der falsche Weg und trägt nicht automatisch zu mehr Transparenz und Demokratie bei.

Wir haben noch weitere Änderungswünsche. Beispielsweise wünschen wir uns – wie an anderer Stelle bereits geschehen –, für die Zugänge zur Infrastruktur verpflichtend Barrierefreiheit zu verlangen und die Barrierefreiheit nicht nur wie jetzt im Gesetzentwurf als Soll zu definieren. Die guten Vorsätze des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ müssen auch hier konsequent umgesetzt werden.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen zusammen das Gesetz im Ausschuss weiter bearbeiten zu können. Stimmen Sie dafür, und lassen Sie uns langfristig gute Ideen zusammenkopieren, um Lebensqualität, Mobilität und Gerechtigkeit in NRW zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Bayer. Das war Ihre Jungfernrede im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Dazu herzlichen Glückwunsch im Namen des Hohen Hauses.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen uns nicht vor.

Wir kommen somit zum Schluss der Beratung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/57 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir treten ein in die Beratung zu Tagesordnungspunkt

5   Klug in die Zukunft investieren: Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/121 – Neudruck

Entschließungsantrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/169

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende SPD-Fraktion Herr Kollegen Jörg das Wort. Bitte schön.

Wolfgang Jörg (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ruhrgebiet fangen die Beitragstabellen für Kitas bei ungefähr 14.000 € bis 17.000 € Jahreseinkommen an. Das ist ein ganz geringes Gehalt, und prozentual zahlen die betroffenen Eltern die höchsten Beiträge im Land. Sie zahlen nicht viel, aber im Vergleich zu ihrem Einkommen sind das die höchsten Beiträge.

Diese Eltern überlegen sich sehr gut, ihre Kinder in die Kita statt zu Oma oder Opa zu bringen. Diesen Eltern, liebe CDU-Fraktion, machen Sie jetzt ein unlauteres Angebot. Sie wollen ihnen 150 € geben, damit ihr Kind zu Hause bleibt und nicht in die Kita geht. Das ist perfide und ein Skandal.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von den PIRATEN)

Inhaltlich logisch – wenn Sie so argumentieren – müssten Sie auch die armen Eltern von Grundschulkindern durch finanzielle Mittel auslösen. Bildungspolitisch gibt es da keinen Unterschied.

Ich will das hier nicht lange verzögern. Alle Fachleute, alle Parteien – auch die Piraten und die FDP – sagen Nein zu diesem Vorgehen. Selbst in den eigenen Reihen – Herr Burkert hat gestern als CDU-Kollege in Hamm auch dagegen gestimmt – gibt es sehr viele Menschen, die sagen: Das können wir so nicht machen.

Ich rufe Ihnen zu: Herr, schmeiß Hirn vom Himmel! Lass die Vernunft siegen! Versuchen Sie, das im Bundestag abzuwenden. Es ist eine familienpolitische Katastrophe.

Es muss Ihnen doch zu denken geben, wenn alle – außer der CSU, die dieses Gesetz befürwortet – dieses Gesetz ablehnen. Geben Sie sich doch einen Ruck und handeln Sie nach Ihren Überzeugungen, nach Ihrer Erkenntnislage und nicht nach der Koalitionsdisziplin. Das würde ich mir jedenfalls wünschen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Zum Entschließungsantrag der FDP drei Dinge. Ich finde es ganz witzig, dass Sie das machen. Inhaltlich finde ich es wirklich in Ordnung, Marcel Hafke, sich zu wehren, sich aufzulehnen und zu sagen: Wir tragen das nicht mit. Wir haben bessere und tiefere Erkenntnisse. Die Erfahrungen aus vielen Ländern zeigen es ja.

Aber was – ganz formal hingeschaut – macht denn die FDP? – Die FDP stimmt im ersten Schritt dem Koalitionsvertrag zu. Dann stimmt die FDP im zweiten Schritt noch einmal zu und bekommt dafür eine private Pflegeversicherung.

Was ist das denn für ein Kuhhandel? Auf was lassen Sie sich denn da ein? Da wird versucht, einen Mist mit dem anderen Mist auszukehren. Das ist Familienpolitik à la CDU und FDP – unvorstellbar!

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Aber das Allerwitzigste ist zum Ferienbeginn, dass die FDP über Geld und Schulden redet. Da bin ich heute Morgen, als ich mir das noch einmal in Ruhe angeschaut habe, ungebremst mit dem Kopf auf den Tisch gefallen.

Die FDP, die für ein zusätzliches Schuldenvolumen von 13 Milliarden € von 2005 bis 2013 verantwortlich ist, die dafür verantwortlich ist, dass mit Krediten finanzierte Steuersenkungen den Hoteliers und anderen hinterhergeschmissen werden …

(Christian Lindner [FDP]: Aber das Wachstum nehmt ihr!)

– Lieber Christian, es ist doch auffällig, dass ihr immer bereit seid, hohe Kredite aufzunehmen, sobald es um Steuersenkungen geht, und das den jeweiligen Lobbygruppen hinterherzuschmeißen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Aber sobald es um Familienpolitik geht, sobald es darum geht, beispielsweise die Kitas von den Beiträgen zu befreien, da sagt ihr: Nein, wir haben das Geld gar nicht. – Unglaubwürdig bis Meppen! Dass die FDP in der Frage aufmuckt, ist kaum zu ertragen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie.

Wolfgang Jörg (SPD): Nein, ich will den Ferienstart nicht verzögern. Deshalb lasse ich keine Zwischenfrage zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben inhaltlich alle Argumente auf unserer Seite für diesen Antrag. Ich wäre froh, wenn wir eine große Mehrheit bekommen und vielleicht den einen oder anderen Kollegen aus der CDU dafür gewinnen könnten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Jörg. – Für die zweite antragstellende Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, erteile ich Frau Kollegin Asch das Wort. Bitte schön.

Andrea Asch (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allen ist bekannt, dass der unsinnigen familienpolitischen Maßnahme „Betreuungsgeld“ eine gesellschaftliche Mehrheit fehlt. Es gibt eine große Allianz von gesellschaftlichen Gruppen. Verbände – angefangen bei den Arbeitgeberverbänden –, eine Vielzahl von Wissenschaftlerinnen, katholische Familienverbände, Gewerkschaften, die OECD und die Kirchen sagen alle: Das ist eine nicht zielführende familienpolitische Maßnahme, die Fehlanreize setzt und Kinder von der Förderung in der Kita fernhält.

Wir wissen auch aus den Großversuchen in Thüringen, Schweden und Norwegen, dass sich das Betreuungsgeld in der Tat negativ auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirkt, dass es sich negativ auf den Spracherwerb von Kindern mit Migrationshintergrund auswirkt, dass es sich negativ auf die Inanspruchnahme der Kita und damit die Förderung der Kinder auswirkt.

Zur Rechtfertigung wird von der CDU ins Feld geführt – wir haben das in den Debatten hier schon vermehrt gehört –: Wir wollen mit dieser Maßnahme Wahlfreiheit für die Eltern schaffen. – Aber wir wissen doch ganz genau, dass Wahlfreiheit für die Eltern erst dann hergestellt wird, wenn wir die Infrastruktur bedarfsgerecht ausbauen, wenn Eltern sich für einen Betreuungsplatz entscheiden können und wenn dieser Betreuungsplatz dann auch tatsächlich vorhanden ist.

Das sind die Punkte, mit denen Wahlfreiheit hergestellt wird, und daran arbeiten wir intensiv hier in Nordrhein-Westfalen.

Es ist doch ein völlig absurdes Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu behaupten, irgendjemand halte einen Vater oder eine Mutter davon ab, zu Hause zu bleiben, wenn er oder sie sich dafür entscheidet, das Kind zu Hause zu betreuen.

Seitdem der Gesetzentwurf vorliegt, wissen wir nun auch, dass ein anderer Rechtfertigungsversuch für diese Fehlmaßnahme ins Leere läuft. Familienministerin Schröder hat ja immer behauptet, sie wolle mit dem Betreuungsgeld die Erziehungsleistungen der Eltern anerkennen. Aber es wird ja auch bezahlt, wenn die Nanny, wenn das Au-pair oder wenn die private Einrichtung das Kind betreut. Und was ist eigentlich mit den Erziehungsleistungen der SGB-II-Empfängerinnen, die das Geld nicht bekommen? Das ist doch abgründig und an Zynismus nicht zu überbieten, dass diesen Familien der Wert ihrer Erziehungsleistung durch die Nichtzahlung des Betreuungsgeldes aberkannt wird.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Nehmen wir das Beispiel der alleinerziehenden Krankenpflegerin! Sie wird, wenn sie ihr Kind ein- bis zweimal die Woche in der Kita betreuen lässt, weil sie halbtags arbeiten gehen muss, das Betreuungsgeld nicht bekommen. Aber die Chefarztgattin, die zu Hause eine Nanny anstellen kann, bekommt die 150 € quasi als Taschengeld und kann damit ihre Freundin zum Champagner einladen. Das ist eine krasse soziale Schieflage,

(Beifall von den GRÜNEN – Karl-Josef Laumann [CDU]: Oh Gott!)

die mit der Ausgestaltung dieses Gesetzes, Herr Laumann, produziert wird. Es folgt dem gleichen Muster wie das Erziehungsgeld. Den Reichen wird das Geld gegeben, und die Armen, die SGB-II-Empfänger, die Hartz-IV-Empfänger, bekommen es nicht.

Es gibt aber noch eine andere sehr schwerwiegende, fatale Nebenwirkung dieses familienpolitischen Fehlinstruments: Ein gesellschaftlicher Konsens, den wir nach langen Jahren mühsam erzielt haben, wird wieder infrage gestellt. Der Konsens lautet: Es ist gut für die Kinder, wenn sie in der Kita, der ersten Stufe der Bildungskette, betreut werden. Es ist gut für ihren späteren Bildungserfolg. – Dieser Konsens wird infrage gestellt.

Die Eltern werden doch völlig verwirrt. Einerseits sagt man ihnen: „Lass dein Kind in der Kita fördern!“ und andererseits bietet man ihnen einen Anreiz, das Kind zu Hause zu betreuen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das ist keine konsistente Familienpolitik; das ist Verwirrung. Und damit unterstützen Sie Eltern in ihrer Entscheidung, Kinder zu bekommen, nicht.

(Zuruf von Karl-Josef Laumann [CDU])

Das können wir uns angesichts der niedrigen Geburtenrate in Deutschland nicht leisten.

Wir wissen alle: Das Geld, das hier zum Fenster hinausgeworfen wird – wahrscheinlich wird diese Maßnahme 2 Milliarden € kosten –, brauchen wir dringend für den Ausbau der Infrastruktur, um die notwendigen Kitaplätze zur Verfügung zu stellen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Viele von Ihnen in der CDU-Fraktion sehen das genauso. Der ehemalige nordrhein-westfälische CDU-Familienminister und jetziger Landesvorsitzender – er ist heute nicht hier, sodass ich ihm nicht gratulieren kann –, Herr Laschet, hat in seiner Zeit als Familienminister diese Maßnahme als unsinnig abgelehnt. Genauso hat es der damalige Ministerpräsident von der CDU, Herr Rüttgers, getan. Wir wissen doch auch, dass hinter vorgehaltener Hand viele aus der CDU-Fraktion im Bundestag nichts lieber machen würden, als dieses Gesetz zu beerdigen. Wir wissen genau, dass Herr Seehofer dahintersteht, der mit dem Kopf durch die Wand will, damit er 2013 seine Wahlen in Bayern gewinnt. Das ist der eigentliche Grund.

(Zurufe von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Andrea Asch (GRÜNE): Interessant ist auch, …

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

– Beifall aus der CDU-Fraktion.

(Heiterkeit von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Abgeordnete, ich darf es wiederholen: Ihre Redezeit ist überschritten. Kommen Sie bitte langsam zum Schluss.

Andrea Asch (GRÜNE): Interessant ist auch, was der frischgebackene FDP-Fraktionsvorsitzende hier im Landtag Nordrhein-Westfalen macht. Er, Christian Lindner, hat das Betreuungsgeld in den Koalitionsvertrag in Berlin mit hineingeschrieben.

(Christian Lindner [FDP]: Nein!)

– Du kannst es ja gleich richtigstellen. – Er, Christian Lindner, hat in der namentlichen Abstimmung diesem Betreuungsgeld zugestimmt,

(Christian Lindner [FDP]: Das stimmt!)

und jetzt macht er sich vom Acker. Wendehals, kann ich da nur sagen, weil du feststellst, dass das jetzt nicht opportun ist.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Frau Abgeordnete, Sie müssen bitte wirklich zum Schluss kommen!

Andrea Asch (GRÜNE): Rücken Sie davon ab! Nutzen Sie Ihren Einfluss in Berlin, wenn Sie ihn denn haben, um diese familienpolitische Katastrophe abzuwenden! – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Doppmeier das Wort.

Ursula Doppmeier (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein wohlwollend klingender Antrag „Klug in die Zukunft investieren: Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld!“ Die Überschrift, die Sie gewählt haben, hört sich erst mal sehr verantwortungsvoll, innovativ und zukunftsweisend an. Aber im Endeffekt wollen Sie den Menschen in Nordrhein-Westfalen nur wieder Sand in die Augen streuen.

(Beifall von der CDU)

Von wegen innovativ. Die SPD-Bundestagsfraktion hat schon am 9. Mai genau den gleichen Antrag „Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld“ in den Bundestag eingebracht. Das zeigt, wie ideenlos Ihr Antrag ist.

(Beifall von der CDU)

Kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags! Sie sprechen von Schulden auf Kosten anderer. – Aber was tun Sie denn? Beim Kitaausbau werfen Sie anderen vor, ihrer Verantwortung nicht nachzukommen, und versagen selber auf ganzer Linie.

(Beifall von der CDU)

Nordrhein-Westfalen ist immer noch Schlusslicht bei der U3-Betreuung. Dafür sind Sie verantwortlich.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Zeigen Sie also bitte nicht mit dem Finger auf die anderen, sondern schauen Sie aufs eigene Land! Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr!

Und schauen Sie mal in den Bund! Der Bund erbringt nämlich seinen Anteil. Er ist jetzt bereit, für die fehlenden 30.000 Kitaplätze, die wir wohl mehr brauchen, als 2007 angedacht, seinen Anteil zu leisten. 580 Millionen € werden zusätzlich vom Bund für Investitionen gezahlt. Auch für die Betriebskosten gibt es zusätzliche Bundesmittel, nämlich ab 2014 jährlich 845 Millionen plus 400 Millionen für Sprach- und Integrationsförderung.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!)

Was tun Sie denn? Umgarnen Sie nur mit warmen Worthülsen, um von Ihrem Versagen abzulenken? Auch Sie müssen wissen: Das Thema „Kindererziehung und frühkindliche Bildung“ ist von zentraler Bedeutung. Mir ist schon bewusst, dass es unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema gibt. Ich nehme es auch sehr ernst. Ich denke, es gilt, das Pro und Kontra abzuwägen, wenn wir im Sinne der Eltern und ihrer Kinder eine zielführende Entscheidung treffen wollen.

Aber vor allen Dingen gilt: Eltern haben das Recht, über die Art ihrer Kinderbetreuung frei zu entscheiden.

(Beifall von der CDU)

Das kann nicht gelingen, wenn Sie von Beginn an verschiedene Lebensmodelle gegeneinander ausspielen. Das ist unfair.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Entschuldigen Sie, Frau Doppmeier. Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Asch?

Ursula Doppmeier (CDU): Nein, ich wollte im Zusammenhang vortragen. – Die Vielfalt der Lebensmodelle müssen wir doch als einen Gewinn betrachten. Unsere Aufgabe ist, die Voraussetzungen zu schaffen, um eine tatsächliche Wahlfreiheit zu ermöglichen.

(Beifall von der CDU)

Für uns, meine Damen und Herren, ist die Familie ein privater Lebens- und Entfaltungsraum, aus dem sich der Staat weitestgehend herauszuhalten hat. Für uns ist die Familie Inbegriff der Privatsphäre, die jeder nach eigenen Vorstellungen gestalten kann. Für uns unterliegt die Familie dem Schutz des Staates und nicht der Vormundschaft des Staates. Das ist ein großer Unterschied.

(Beifall von der CDU)

Eine Betreuung in der Familie ist doch nicht schlechter und weniger wert als die Betreuung in einer Einrichtung, insbesondere bei den kleinsten Kindern im Alter von null bis zwei Jahren.

(Beifall von der CDU – Rainer Bischoff [SPD]: Wer sagt das denn?)

Ich glaube, hier nehmen die allermeisten Eltern ihre Aufgabe sehr verantwortlich wahr. Wer diese Kompetenz allen Eltern pauschal abspricht, der beleidigt doch Mütter und Väter, die bewusst ihre Kinder erziehen

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

und ihr Recht auf Erziehung nachhaltig wahrnehmen. Genau das tun Sie! Bitte sprechen Sie nicht so respektlos von diesen Eltern, indem Sie das Betreuungsgeld als Prämie bezeichnen!

(Beifall von der CDU – Rainer Bischoff [SPD]: Wer sagt das denn?)

Natürlich ist es mir auch wichtig, dass die Kinder aus sozial schwachen Familien die Möglichkeit einer frühkindlichen Bildung haben. Ebenso möchte ich aber auch die Anerkennung der Eltern, die bereit sind, sich die ersten Jahre ihrem Kind zu widmen.

Sicherlich bin ich persönlich auch im Zweifel, ob Betreuungsgeld, das heißt: Barauszahlung, der richtige Weg ist. Ich würde mich mehr für eine Anerkennung zum Beispiel durch Rentenanrechnungszeiten aussprechen. Auch darüber ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.

(Rainer Bischoff [SPD]: Aha!)

Ich persönlich finde: Zuerst einmal geht es darum, dass wir hier im Land den Ausbau der U3-Plätze voranbringen.

(Beifall von der CDU)

Dann haben Eltern echte Wahlfreiheit. Frau Ministerin Schäfer, das ist jetzt Ihre Aufgabe. Sie haben dafür zu sorgen, dass bis zum Sommer 2013, wenn der Rechtsanspruch greift, endlich genügend U3-Plätze auch in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind. Dann verfügen die Eltern über Wahlfreiheit.

Fangen Sie damit an! Schaffen Sie diese 27.000 fehlenden Plätze! Damit schaffen Sie für alle Eltern in unserem Land Betreuungssicherheit. – Danke sehr.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Kollegin Doppmeier. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Hafke das Wort.

Marcel Hafke (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zum Betreuungsgeld könnte Anlass geben, konsequent und sauber zu argumentieren. Leider glänzt da nicht jeder auf gleiche Art und Weise. Was wir hier bislang gehört haben, war eine Mischung aus Scheinheiligkeit und einem Widerspruch zwischen Reden und Handeln.

Die Haltung der FDP zum Betreuungsgeld ist klar. Wir haben dies aus fachpolitischen Gründen immer abgelehnt. Ich brauche die einschlägige Kritik an dieser Stelle wohl nicht zu wiederholen.

(Zuruf von Gerda Kieninger [SPD])

Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize und stellt insbesondere Familien mit geringem Einkommen vor eine schwierige Abwägung, die wir nicht wollen.

(Rainer Bischoff [SPD]: In Berlin weitersagen! – Zurufe von der SPD)

Zur Ehrlichkeit gehört aber auch, liebe Freunde von der SPD, dass wir ganz deutlich sagen, wo das Betreuungsgeld herkommt. Die Einführung des Betreuungsgeldes ist im Kinderförderungsgesetz festgeschrieben worden, und zwar von der CDU/CSU und – Überraschung! – auch von der SPD

(Zurufe von der FDP: Hört, hört! – Beifall von der FDP und der CDU)

– damals in der Großen Koalition.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie …

Marcel Hafke (FDP): Lieber Wolfgang Jörg, das war ein Kuhhandel, den Sie damals eingegangen sind.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter Hafke.

Marcel Hafke (FDP): Ich lasse keine Zwischenfragen zu.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Keine Zwischenfragen.

Marcel Hafke (FDP): Wenn sich jetzt diese neue Dreifaltigkeit, die wir in Berlin immer wieder sehen, nämlich die Herren Steinmeier, Steinbrück und Gabriel von der SPD, zu den großen Kritikern des Betreuungsgeldes aufschwingen, dann sollten Sie nicht vergessen, dass Sie dafür selbst im Kabinett die Hand gehoben haben. So sieht die Wirklichkeit aus!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie mussten das damals auf Drängen der Union tun. So sah die Wirklichkeit aus!

Wir wissen, dass das das Herzensprojekt der CSU in Bayern ist. Ich hatte deshalb Hoffnung auf innerparteiliche Kritik bei der CDU gesetzt, die es dann vielleicht ermöglicht hätte, dieses Projekt abzuräumen. Leider scheinen nun in der CDU alle vor der blau-weißen Fahne aus Bayern eingeknickt zu sein. Im Grunde fragt man sich tatsächlich, warum Bayern das Betreuungsgeld nicht ganz alleine einführt, wenn es sonst gar keiner möchte.

Damit kommen wir zum Kernpunkt der Debatte, dem Thema „Finanzen“ und dem Thema „Prioritäten“.

Das Betreuungsgeld ist nicht nur bildungspolitisch falsch, es ist auch finanzpolitisch falsch, weil es die falschen Prioritäten setzt. Das sollten sich jetzt die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün ganz genau anhören: Der von Ihnen in jeder Debatte zitierte Bildungsbericht kritisiert das Betreuungsgeld – richtig. Aber vielleicht sollten Sie auch einen Satz weiterlesen. Da kritisiert er genauso die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres –

(Beifall von der FDP und der CDU)

die Beitragsfreiheit, die Sie hier in Nordrhein-Westfalen eingeführt haben. Der Bericht kritisiert das mit denselben Argumenten.

Ich frage Sie: Wie kann man das Betreuungsgeld ablehnen, weil damit zu viele Mittel in falsche Anreize gesteckt werden, und gleichzeitig die Beitragsfreiheit einführen, die gar keine Anreize setzt, während der U3-Ausbau in Nordrhein-Westfalen vor die Wand fährt?

(Beifall von der FDP)

In Nordrhein-Westfalen fehlen mindestens 27.000 U3-Plätze, um im nächsten Jahr den Rechtsanspruch zu erfüllen. Der Bedarf wird sogar noch größer sein. Dazu kommen noch Qualitätsverbesserungen, die wir dringend brauchen. Für die ist im Moment erst recht kein Geld da.

Und was machen Sie? – Sie geben 150 Millionen € für ein Wahlgeschenk aus, anstatt es in die Qualitätsverbesserung zu investieren. Das ist keine Politik, die den Menschen und den Familien in diesem Lande zugutekommt.

(Beifall von der FDP)

Lieber Wolfgang Jörg, das Thema „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist eine alte Leier, die immer wieder gespielt wird. Schauen wir es uns doch einmal an: Was hat die Bunderegierung insofern gemacht? – Sie hat eine Politik für die Familien und Kinder gemacht. Sie hat Arbeitsplätze geschaffen. Sie hat das Kindergeld erhöht. Das ist doch wohl eine der größten sozialpolitischen Leistungen, die man in den letzten Jahren nach vorne gebracht hat.

(Beifall von der FDP)

Angeblich hat Nordrhein-Westfalen dadurch zusätzlich Steuergelder eingenommen. Hat denn diese rot-grüne Landesregierung das Geld nach Berlin zurücküberwiesen? Ihr könnt euch doch immer nur beschweren, wie viel Geld ihr angeblich durch Beschlüsse der Bundesregierung mehr bezahlen müsst. Zahlt es doch einmal zurück, was ihr tatsächlich von dieser Bundesregierung bekommen habt!

(Beifall von der FDP)

Statt das Geld, das diese rot-grüne Landesregierung durch die Reformpolitik in Berlin bekommen hat, in eine vernünftige Politik zugunsten der kommenden Generation zu stecken, sehen wir im aktuellen Haushalt wieder, wofür das Geld erneut ausgegeben wird: für wieder neue Wahlgeschenke, und dazu zusätzlich 4,6 Milliarden € neue Schulden. Dafür wird wieder keinem Kind und keiner Familie in diesem Land geholfen. So sieht die Politik von Rot-Grün aus!

(Beifall von der FDP und Ursula Doppmeier [CDU])

Meine Damen und Herren, der Rechtsanspruch droht in Nordrhein-Westfalen zu scheitern. Sie tragen hier die Verantwortung. Sie benötigen jede Ressource, damit die Eltern einen Betreuungsplatz finden. Die Beitragsfreiheit nützt überhaupt nichts. Die Familien wollen gute Bildung und Betreuung für ihre Kinder.

Fazit: Das Betreuungsgeld ist falsch. Die Beitragsfreiheit auf Pump ist es auch. Nehmen Sie Ihre eigenen Argumente ernst und nehmen Sie Abstand von teuren Wahlgeschenken, die den Familien in Nordrhein-Westfalen nicht helfen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Piratenfraktion erteile ich nunmehr Herrn Kollegen Wegner das Wort.

Olaf Wegner (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die meisten Gründe, die gegen die Einführung des Betreuungsgeldes sprechen, sind schon genannt worden. Es wurde auf die familienpolitische Katastrophe, die mangelnde Akzeptanz in der Gesellschaft und auf die negativen Auswirkungen für die Kinder hingewiesen. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass es den SGB-II-Empfängern überhaupt nicht hilft und dass es völlig falsche Anreize setzt. Ich kann mich all dem nur anschließen.

Das für mich als Pirat wichtigste Argument gegen das Betreuungsgeld ist, dass es 70 bis 80 % der Bevölkerung ablehnen.

(Beifall von den PIRATEN)

Dieser allgemeinen Meinung müssen wir meiner Ansicht nach folgen. Wenn wir trotzdem etwas anderes machen wollten, müssten schon verdammt gute Gründe vorliegen, damit ich dem zustimmen könnte. Und solche Gründe – da scheinen wir uns hier zum größten Teil einig zu sein – liegen nicht vor.

Ich hatte eigentlich zuerst vor, an dieser Stelle die Fehler aufzuzeigen, die bisher beim Ausbau der U3-Betreuung in diesem Land gemacht wurden. Dann aber stünde ich wohl morgen immer noch hier. Also lassen Sie uns lieber nach vorne schauen.

Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass die 1,2 Milliarden €, die der Bund für das Betreuungsgeld vorgesehen hat, irgendwann für die Finanzierung von Kitaplätzen eingesetzt werden. Dann darf dieses Geld aber nicht dafür verwendet werden, den Grundbedarf an Kitaplätzen zu decken. Genau das wollen Sie doch mit Ihrem Antrag erreichen. Zumindest schielen Sie, liebe rot-grünen Kolleginnen und Kollegen, darauf. Seien Sie doch ehrlich. Frau Asch hat das ja in ihrer Rede vorhin schon bestätigt.

Wir fordern, dass diese vom Bund vorgesehenen 1,2 Milliarden € ausschließlich zur Qualitätssteigerung der Kitas eingesetzt werden dürfen, auf keinen Fall aber für die Finanzierung des Grundbedarfs an Kitaplätzen. Denn dieser Grundbedarf existiert und ist nicht gedeckt. Das ist schon seit Jahren bekannt. Dann kann es doch beim besten Willen nicht sein, dass wir neues eventuell zu erwartendes Geld für dessen Finanzierung verwenden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen jetzt handeln. Wir haben keine Zeit, auf weiteres Geld zu warten, das eventuell unter gewissen Umständen kommen könnte. Beim Ausbau der Kitaplätze muss jetzt gehandelt werden. Er sollte bestenfalls bis zum nächsten Jahr abgeschlossen sein. Wenn dann irgendwann ein Extrabonbon vom Bund kommt: Wunderbar! Doch dann sollte man es auch als Extrabonbon einsetzen und in diesem Falle die Qualität der Kitas steigern.

Lassen Sie uns elementar wichtige Grundversorgungen auf der Grundlage von Tatsachen und nicht von Möglichkeiten planen.

(Beifall von den PIRATEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte das Betreuungsgeld für unsozial, verfassungsrechtlich bedenklich, nicht zeitgemäß und auch ansonsten – ich sage es einmal mit meinen Worten – völlig daneben.

(Beifall von den PIRATEN)

Das stärkste Argument für mich als Vertreter der Menschen in Nordrhein-Westfalen aber ist und bleibt, dass kaum einer dieses Betreuungsgeld haben möchte. Somit fordere ich Sie im Namen der großen Mehrheit der Bevölkerung auf, sich weiterhin gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes auf Bundesebene einzusetzen, und wünsche Ihnen viel Erfolg dabei. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. Das war Ihre erste Rede im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dazu herzlichen Glückwunsch im Namen des Hohen Hauses!

Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Schäfer. Bitte schön.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Woche konnten wir eine denkwürdige Debatte im Deutschen Bundestag erleben. Mit beispielloser Ignoranz hat Familienministerin Schröder die gravierenden Bedenken gegen das Betreuungsgeld, die von sämtlichen Experten geäußert wurden, vom Tisch gefegt. Sie hat mit großer Geste die berechtigten Einwände gegen das Gesetz zu einem „Kulturkampf“ erklärt. Das sind in der Tat schwere Geschütze. Wenn Frau Schröder aber unbedingt den Kulturkampf beschwören will, sage ich hier und heute: Ja, Frau Schröder, wir kämpfen. Wir kämpfen für eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft. Wir kämpfen dafür, dass kein Kind zurückgelassen wird. Und wir kämpfen für echte Wahlfreiheit und für Perspektiven für Familien.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir kämpfen dafür, dass es endlich mit einer zeitgemäßen Familienpolitik in Deutschland vorangeht. Deshalb werden wir alles tun, meine sehr geehrten Damen und Herren, um dieses Betreuungsgeld zu verhindern.

Stichwort „Wahlfreiheit“, Frau Doppmeier: Es geht Frau Schröder und auch der Bundesregierung angeblich um Wahlfreiheit. Das konnten wir immer wieder – auch von Ihnen eben gerade – hören. Wer aber soll denn eigentlich von dieser Wahlfreiheit durch das Betreuungsgeld profitieren? Jedenfalls nicht die zahllosen Eltern, die immer noch einen U3-Platz suchen, und auch nicht die Mütter und Väter, die Sozialleistungen beziehen. Dafür können sich dann aber die gut verdienenden Eltern ihre private Betreuung sponsern lassen, wie Frau Asch eben auch noch einmal erläutert hat.

Die Wahrheit ist: Hier werden von der Bundesregierung Argumente an den Haaren herbeigezogen, dass es nur so kracht. Frau Schröder und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus den Regierungsfraktionen bauen einen wirklichen Popanz einer angeblichen Gleichmacherei und eines angeblichen Ausspielens unterschiedlicher Lebensmodelle auf. Meine Damen und Herren, sie konstruieren auf Biegen und Brechen Gegensätze zwischen Familien, die ihr Kind in die Krippe geben, und solchen, die ihr Kind selbst betreuen – als würden Krippenkinder von ihren Eltern nicht selbst betreut, als würden die ihre Erziehungsverantwortung an der Kita-Tür abgeben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das ist völlig absurd. Es hat überhaupt nichts mit dem Leben von Familien in Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen zu tun.

„Haben Sie versagt, Frau Schröder?“ – Das war gestern in großen Lettern in der „Bild“-Zeitung zu lesen. Am Pranger stand die fehlgesteuerte, widersprüchliche Familienpolitik der Bundesregierung, die komplett an den Sorgen und am Alltag der Eltern und Kinder vorbeigeht. Zitat: „Die Familienpolitik hat über Jahre versäumt, die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass beide Partner wieder arbeiten können“. – Die größte deutsche Boulevardzeitung auf Seite 2 ganzseitig.

Warum also jetzt das Betreuungsgeld? Warum dieser völlige familienpolitische Irrsinn? Was steckt in Wahrheit dahinter? Eine heillos zerstrittene Koalition, die täglich auseinanderzufliegen droht.

Und wer, meine Damen und Herren, leidet unter dieser Politik? Es sind die Kinder, die von früher Bildung besonders profitieren, Kinder aus armen Familien, Kinder aus schwierigen sozialen Situationen. Ihnen werden wichtige Bildungs- und Lebenschancen vorenthalten.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Die Bundesregierung trägt ihre Querelen auf dem Rücken derjenigen in der Gesellschaft aus, die sich am wenigsten wehren können, und das auch noch im Namen des Kindeswohls. Das ist auch nach meiner Meinung ein handfester bildungs- und sozialpolitischer Skandal.

Das Geld, das die Bundesregierung für das Betreuungsgeld ausgibt, könnten wir gut nutzen. Von unserem Anteil könnten wir 27.000 zusätzliche Kitaplätze in Nordrhein-Westfalen finanzieren.

(Zurufe von der CDU)

– Zusätzliche! Die anderen sind finanziert. Zusätzliche! Das wäre gut angelegtes Geld.

Eines kann ich mir ja doch nicht verkneifen, Herr Hafke. Vermutlich wissen Sie es gar nicht. Aber heute aktuell wird im Bayerischen Landtag in einem Ausschuss ein Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung beraten. In diesem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung wird die Einführung der Gebührenfreiheit für Eltern in die Kitas beschlossen, also im Fachausschuss das erste Mal, und das mit den Stimmen der CSU und der FDP.

(Christian Lindner [FDP]: Bayern hat einen ausgeglichenen Haushalt!)

Ich wollte einfach nur noch einmal deutlich machen, dass die Bayern den Weg gehen, den Sie hier ablehnen.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Bei der FDP weiß man inzwischen in Deutschland nicht mehr, woran man ist,

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

im Bund für das Betreuungsgeld, in Nordrhein-Westfalen dagegen, in Nordrhein-Westfalen gegen die Gebührenfreiheit, in Bayern dafür.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Wir brauchen jedenfalls aus Nordrhein-Westfalen heraus ein starkes Signal gegen das Betreuungsgeld. Ich glaube, das kann der Landtag hier und heute setzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen damit zum Schluss der Beratung und treten ein in die Abstimmung.

Ich lasse abstimmen zunächst über den Antrag Drucksache 16/121 – Neudruck. Die antragstellenden Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags. Ich darf fragen, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Wer ist gegen diesen Antrag? –

(Gordan Dudas [SPD]: Skandal!)

Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir kommen damit zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/169. Ich darf auch hier fragen, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Wer ist gegen diesen Antrag? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Teilen der Piratenfraktion gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung eines Teils der Piratenfraktion abgelehnt.

Wir treten damit ein, meine Kolleginnen und Kollegen, in den Tagesordnungspunkt

6   Umsatzsteuerliche Einordnung öffentlicher Leistungen bedroht die interkommunale Zusammenarbeit: Kommunale Gemeinschaftsarbeit sichern!

Antrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/122

Ich darf den Hinweis geben, dass sich die Fraktionen einvernehmlich darauf verständigt haben, diese Debatte in einer Runde zu führen. Das ändert natürlich nichts an der zur Verfügung stehenden jeweils auf die Fraktionen entfallende Redezeit.

Ich eröffne die Beratung und darf für die antragstellende SPD-Fraktion Herrn Kollegen Hübner das Wort erteilen. Bitte schön.

Michael Hübner (SPD): Danke schön, Herr Landtagspräsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt des heute zu beratenden Antrags der Fraktionen von SPD und Grünen zur umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen sind zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes vom November bzw. Dezember des vergangenen Jahres. In den Urteilen wurde festgestellt, dass die bisherige geltende Auslegung der Abgrenzungskriterien des Umsatzsteuergesetzes für die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes nicht EU-rechtskonform sei.

Damit hat der Bundesfinanzhof faktisch zugleich einen völlig neuen Rahmen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen durch die öffentliche Hand geschaffen. Vereinfacht gesagt: Die Entscheidungen führen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis zu einer massiven Ausweitung der kommunalen Steuerpflichten. Dies betrifft viele Bereiche von öffentlichen Leistungen und insbesondere die sogenannten Beistandsleistungen von Kommunen untereinander. Trotz der Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs können derartige Leistungen erheblich teurer werden.

Meine Damen und Herren, diese vielleicht sehr technischen Ausführungen haben und können ganz konkrete Auswirkungen haben, zumindest auf die interkommunale Leistungserbringung.

Ich möchte Ihnen dazu ein Beispiel geben. Auf Abfrage des Deutschen Städtetages zur Abschätzung der Auswirkungen der steuerlichen Zusatzbelastung im Rahmen der interkommunalen Leistungserbringung beschreibt die Stadt Remscheid ein Gesamtleistungsvolumen von 3,2 Millionen €. Die sind zum Beispiel Backoffice-Dienstleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit im bergischen Städtedreieck, im Bereich der EDV und im Bereich der gemeinsamen Telefonzentrale.

Die Stadt Remscheid rechnet damit, dass auf das Gesamtleistungsvolumen von den genannten 3,2 Millionen € eine Summe von zusätzlich dann rund 600.000 € aufgebracht werden müsste. Dabei sind die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs bereits in die Summe eingepreist. Es entsteht damit eine faktische Mehrbelastung des Haushaltes der ohnehin hochbelasteten Stadt Remscheid.

Meine Damen und Herren, das ist absolut kontraproduktiv. Dies würde auch dem zentralen Ziel der Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes der Stadt Remscheid zuwiderlaufen.

Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode auf Antrag der FDP eine längere Debatte zum Thema der Chancen der interkommunalen Zusammenarbeit gehabt. Wir waren uns hier im Hohen Haus grundsätzlich einig, dass die interkommunale Zusammenarbeit auch ein Baustein – auch ein Baustein – zur finanziellen Gesundung der Städte sein kann.

In der Debatte hatte ich auch auf die umfangreiche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit der Städte im Kreis Recklinghausen hingewiesen. Die Städte im Kreis Recklinghausen haben sich darauf verständigt, im Einzelnen in folgenden Bereichen stärker zusammenzuarbeiten: Personalservice, Bibliotheken, Brandschutz, Rettungsdienst, Vermessung, Ausländerbehörde, Tiefbau, Grundsicherung im Alter, einheitliche Steuersätze, Erziehungsberatung und Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Insgesamt – so lautete die damalige Schätzung – lassen sich durch diese Zusammenarbeit in den Einzelpunkten etwa 6 bis 7 Millionen € einsparen. Damit werden der Kreis Recklinghausen und die Städte zwar nicht gerettet – immerhin haben die Städte dort 2,3 Milliarden € Verbindlichkeiten –; 6 bis 7 Millionen € wären aber immerhin etwas.

Alle Punkte werden derzeit noch sorgsam abgewogen. Die Umsatzsteuerproblematik würde aber in mehreren Fällen dazu führen, dass die interkommunale Zusammenarbeit im Verhältnis zur Eigenleistungserbringung insgesamt unwirtschaftlich würde. Daher wäre dies kontraproduktiv für die interkommunale Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren, das kann nicht so gewollt sein. In der vergangenen Legislaturperiode ist das Land Nordrhein-Westfalen bis an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit gegangen, um den Städten in unserem Land zu helfen. Alleine im Rahmen des Stärkungspakt-Gesetzes werden in den nächsten zehn Jahren – wir haben schon damit begonnen – 5,85 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Hier erwarten wir auch ein Eigenengagement der Städte; das ist völlig klar. Die interkommunale Zusammenarbeit wird da als ein Instrument gesehen. Wenn man diese interkommunale Zusammenarbeit dann nicht fördert, sondern sie im Gegenteil mit höheren Belastungen belegt, ist das absolut kontraproduktiv.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung, sich im Interesse unserer Städte gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und dem Bundesrat für eine Lösung der aufgeworfenen Fragestellung einzusetzen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Danke schön, Herr Kollege Hübner. – Für die zweite antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Kollege Mostofizadeh.

Mehrdad Mostofizadeh*) (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen, die Dritten angeboten werden, wird von uns gar nicht grundsätzlich infrage gestellt. Es geht aber nicht, dass interkommunale Zusammenarbeit – die wir wohl alle nicht nur für richtig, sondern auch für zwingend notwendig halten; das hat der Kollege Hübner auch dargestellt – letztlich unmöglich gemacht wird, weil sie durch eine Besteuerung, wie sie jetzt – der Kollege Hübner hat es bereits angesprochen – der Bundesfinanzhof einfordert, unwirtschaftlich wird.

Wir haben uns als Koalitionsfraktionen vorgenommen, diesen Bereich deutlich auszuweiten. Wir wollen mehr interkommunale Zusammenarbeit ermöglichen. Wir wollen Synergien dadurch erreichen, dass man in größeren Einheiten, aber auch flexibel miteinander zusammenarbeiten kann. Der Kollege Hübner hat schon auf die Problematik hingewiesen. Ich will einmal sehr plastisch darstellen, wie albern Fallkonstellationen, auf die der Bundesfinanzhof sich bezieht, zum Teil sein können.

Konkret wurde über einen Fall entschieden, in dem eine Stadt eine Sporthalle betreibt, in der sie vor allem ihren Schulsport abhält. An ausgewählten Tagen, wahrscheinlich am Wochenende, überlässt sie sie für einzelne Veranstaltungen Dritten, auch – das ist der entscheidende Punkt – einer anderen Stadt, damit diese Halle überhaupt wirtschaftlich betrieben werden kann. Wir wissen alle, dass keine Sporthalle am Ende des Tages überhaupt wirtschaftlich betrieben werden kann; es wird immer ein Zuschuss der jeweiligen Gebietskörperschaft notwendig sein. In diesem konkreten Fall hat der Bundesfinanzhof tatsächlich entschieden: Genau dieser Ausschnitt der Überlassung einer Sporthalle an Dritte ist umsatzsteuerpflichtig; denn diese Leistung hätte auch von einem Dritten angeboten werden können.

Tatsächlich würde aber niemand auf die Idee kommen, für drei Stunden in der Woche eine Halle zu bauen, um sie dann auf dem Markt anzubieten. Trotzdem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass hier, unabhängig von der lokalen Marktlage, Umsatzsteuerpflicht besteht.

Ich kann noch andere Beispiele nennen wie die Zusammenarbeit von Gesundheitsämtern oder die gemeinsame Erarbeitung von chemischen Dienstleistungen. Gerade bei kleinen Kommunen mit wenigen tausend Einwohnerinnen und Einwohnern könnte man auf die Idee kommen, dass die eine Kommune sagt: Wir haben hier zwei Fachleute. Warum sollen die Kommunen, die im Umkreis liegen, dasselbe ebenfalls anbieten? Lasst uns das doch zusammen machen. Dann haben wir auch einen höheren Standard. Wenn wir die Leistungen gemeinsam erbringen, können wir sie überhaupt erst auf ein Niveau heben, das den gesetzlichen Standards dieser Aufgabe entspricht.

In diesem Fall würde wieder die Umsatzsteuerpflicht greifen, weil eine Kommune der anderen eine Leistung anbietet. Das kann niemand wollen – auch nicht der Bundesgesetzgeber –, weil man dann auf die Idee käme, diese Leistung einzeln anzubieten, und zwar teuer anzubieten. Hier kommen wir auch sehr schnell in hoheitliche Bereiche hinein. Trotzdem würde die Umsatzsteuerpflicht greifen. Insofern bitte ich dringend darum, dass diesem Antrag gefolgt wird.

Letztlich kann es – das ist noch ein Appell in Richtung Finanzministerium – überhaupt nicht in unserem Interesse sein, dass wir Leistungen, die wir in den Kommunen anbieten, mit der Pflicht zur Erhebung von Umsatzsteuer belegen, von der der Löwenanteil dann in Richtung Bund wandert.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

An dieser Stelle lege ich – da bin ich ganz ehrlich – auch ein Stück Egoismus an den Tag. Wenn es hier eine Umverteilung in Richtung Bund gibt, müsste man sich andersherum einmal über die Umsatzsteuerverteilung insgesamt unterhalten.

Ich füge noch eine dritte Absurdität hinzu. Wenn beispielsweise Essen und Gelsenkirchen miteinander eine Leistung nutzen, die konkret in Gelsenkirchen angeboten wird, sodass die Essener Umsatzsteuer zahlen müssen, wenn sie sich diese Leistung in Gelsenkirchen abholen, könnten wir als Landesregierung ja auf die Idee kommen, genau in diesem Fall Essen und Gelsenkirchen als gemeinsame Gebietskörperschaft zu betrachten. Dann würde die Umsatzsteuerpflicht wieder entfallen. – Auch an diesem Beispiel wird wohl deutlich, wie absurd der Umgang mit dem Umsatzsteuerrecht im Moment ist.

Das liegt zugegebenermaßen auch daran, dass die Europäische Union erhebliche Probleme hat – nicht nur in diesem Fall, aber auch in diesem Fall –, das deutsche System zu verstehen. Ich erinnere nur an die Einrechnung der Sozialversicherungen der Kommunen beim Fiskalpakt oder bei sonstigen Steuergeschichten.

Es geht uns keineswegs darum, hier zu tricksen und die Kommunen unlauter besserzustellen, sondern darum, das, was öffentlich erbracht werden muss, möglichst effektiv, möglichst effizient und möglichst transparent zu erbringen. Dem steht eine Umsatzsteuerpflicht auf Leistungen entgegen; denn letztlich werden es die Bürgerinnen und Bürger bezahlen müssen, und zwar nicht nur durch Mehrkosten, sondern auch durch Ineffizienz. Deswegen ist dieser Antrag so wichtig.

Und er ist auch deswegen so wichtig, weil er letztendlich die Weichen stellt, wie es in Europa in dieser Frage weitergeht. Wenn sich Deutschland und das größte Bundesland in dieser Frage nicht klar aufstellen, dann wird es interkommunale Zusammenarbeit nur noch in Ausnahmefällen geben, dann werden Leistungen teurer, ineffizienter. Darüber hinaus werden wir den guten Weg, den wir in Nordrhein-Westfalen eingeschlagen haben, abbrechen. Und die Leistungen werden für die Menschen in diesem Land letztendlich schlechter werden. Das kann niemand wollen. Auch die Europäische Union kann dies nicht wollen.

Unsere Landesregierung sollte sich intensiv darum bemühen – das tut sie schon; uns liegen Protokolle vor, dass auf Innenministerkonferenzen entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind, und zwar mit Zutun von Nordrhein-Westfalen –, dass diese Art von Umsatzsteuerpflicht rechtssicher ausgeschlossen wird und dass der Zustand der Nichtaussetzung in einen generellen Zustand von Gesetzespflicht in Deutschland übergeht. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Sieveke das Wort.

Daniel Sieveke*) (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grünen verfolgen mit dem vorliegenden Antrag ein berechtigtes Anliegen, das wir grundsätzlich teilen.

Es geht bei der Frage der Regelung zur Umsatzsteuerfreiheit von Kommunen nämlich darum, einerseits einen ausgewogenen und andererseits einen rechtssicheren Ordnungsrahmen zu entwickeln. Das Kriterium der Ausgewogenheit ist deshalb wichtig, damit Kommunen dort, wo sie Leistungen nachhaltig und gegen Entgelt erbringen, nicht im Wettbewerb die Privatwirtschaft verdrängen. Mit Nachhaltigkeit ist in diesem Zusammenhang gemeint, dass zum Beispiel eine Kommune dauerhaft gewerbliche Leistungen erbringt. Solche kommunalen Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, um zumindest in diesem Aspekt Wettbewerbsverzerrung zwischen Staat und Privat zu verhindern. Denn dass Kommunen ihren eigenen Betrieben und Gesellschaften darüber hinaus weitere Wettbewerbsvorteile gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen durchaus unterstellt werden können, ist sicherlich unstrittig. Als Beispiel nenne ich nur einen in der Regel leichteren bzw. günstigeren Zugang zu Kapital.

Aber es geht heute eben nicht darum, den großen politischen Grabenkampf „Privat vor Staat“ oder umgekehrt zu befeuern, sondern es geht um eine ausgewogene und rechtssichere Lösung.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Das Kriterium der Rechtssicherheit beschäftigt uns nicht erst, seit SPD und Grüne den vorliegenden Antrag gestellt haben. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren jüngeren Urteilssprüchen einen Trend in der Rechtsprechung zu einer verstärkten Umsatzsteuerpflicht von Tätigkeiten der öffentlichen Hand klar erkennen lassen und im November 2011 entschieden, dass Gemeinden, die im Wettbewerb mit Privaten stehen und Leistungen erbringen, für diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen zulasten Privater und zugunsten der öffentlichen Hand müsse die Steuerpflicht der Kommunen ausgeweitet werden. Dabei hat der BFH auch die sogenannten Beistandsleistungen mit eingeschlossen – das wurde erwähnt –, also Leistungen zum Beispiel zwischen zwei benachbarten Kommunen, die ebenfalls von privatwirtschaftlicher Seite erbracht werden können.

Aus diesem Grund geht der vorliegende Antrag so weit auch auf den wichtigen und absolut zukunftsrelevanten Aspekt der Sicherung kommunaler Gemeinschaftsarbeit, sprich interkommunaler Arbeit, ein.

Wer bei diesem Thema jedoch schneller war als die regierungstragenden Fraktionen – das sei hier einmal erwähnt –, das ist unser allseits geschätzter ehemaliger Kollege der CDU Manfred Palmen. Er hatte bereits am 1. März eine Kleine Anfrage gestellt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt hat. Leider – das ist kein Vorwurf – ist es aufgrund der Landtagsauflösung nicht mehr zu einer Beantwortung dieser Frage gekommen. Jetzt könnte man positiv annehmen, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, in der Kleinen Anfrage von Herrn Palmen einen Arbeitsauftrag verstanden haben, dem Sie mit dem heute vorliegenden Antrag nachkommen möchten.

(Zuruf von der SPD: Genau so, Herr Sieveke!)

Da ich vermute, dass Sie das vehement oder zum Teil zurückweisen, ist wohl anzunehmen, dass Sie auf einen bereits fahrenden Zug aufspringen wollen. Denn wenn Sie die Schnellbriefe des Städte- und Gemeindebundes gelesen haben, dann wissen Sie alle, dass die Bundesregierung mit den Kommunen und den Ländern bereits seit einigen Monaten diesbezüglich im Dialog steht. Mit Schreiben vom 2. April 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen klargestellt, dass bereits eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund und Ländern eingerichtet worden ist, um die letzten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes aufzugreifen und daraus neue Gesetzesvorschläge abzuleiten. Nach der Sommerpause wird mit ersten Arbeitsergebnissen gerechnet.

Bis dahin gilt ausdrücklich der Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums. Das relevante BFH-Urteil, das Sie eben schon erwähnt haben – ich nenne es einfach mal Sporthallenurteil –, wird bis auf Weiteres nicht über diesen Einzelfall hinaus angewendet.

Damit ist leider auch klar, dass Sie mit Ihrem Antrag die Ebene der sachlichen Lösungsfindung zwar einfordern, aber zugleich auch ein Stück weit verlassen.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Es ist unabdingbar, dass über die Zukunft interkommunaler Zusammenarbeit Klarheit hergestellt werden muss. Es ist unstrittig, dass ein pauschales Mehr an Umsatzsteuerpflichtigkeit aufseiten der Kommunen in Zeiten kollabierender Haushalte nicht als wettbewerbstechnisches Allheilmittel gesehen werden darf.

Dabei ist ein Teil Ihres Beschlussvorschlags – Ihre Bitte an die Landesregierung – richtig, nämlich sich den Komplex der umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen genauer anzuschauen und Lösungswege zu entwickeln.

Was leider in Ihrem Beschlussvorschlag unter 1 fehlt, ist jeglicher Hinweis darauf, dass dieses längst geschieht. Der Prozess ist durch die Einsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesfinanzministeriums gestartet. Dort sollte sich auch die Landesregierung einbringen.

Ihr Forderungspunkt 2 b ist auch nicht gänzlich falsch, wobei wir jedoch davon ausgehen, dass die Finanzämter vor Ort die rechtlichen Vorgaben schon gut auslegen können bzw. dass den Finanzämtern die Diskussionen und das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vorliegen.

Ihre Forderung unter 2 a, nach einer Lösung zu suchen, die die Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Leistungen vermeidet, klingt sicherlich sehr kommunalfreundlich, wird aber der Komplexität der Thematik bzw. der Tendenz der Rechtsprechung nicht gerecht. Interkommunale Zusammenarbeit darf so wenig wie nur irgend möglich erschwert werden, aber die Aspekte des Wettbewerbs dürfen dabei auch nicht gänzlich beiseitegeschoben werden. Denn wir sollten in diesem Zusammenhang Kommunen und Mittelstand nicht gegeneinander ausspielen. Das wäre auch mit Blick auf die Einnahmeseite der Kommunen ein Fehler.

Kurzum: Das Thema ist immens wichtig. – Sowohl CDU als auch SPD und Grüne haben sich der Sache im Landtag angenommen. Wir werden sicherlich nach der Sommerpause mehr dazu erfahren.

Aber der Tenor Ihres Antrags wird der Sache leider nicht abschließend gerecht. Er lässt erkennen, dass Sie die Gedanken des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zum Wettbewerb nicht nachvollziehen konnten. Er versucht schon vor der Diskussion, die Verantwortung für einen gemeinsamen Lösungsansatz von Bund und Ländern allein auf den Bund abzuwälzen. Daher können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Kollege Sieveke. – Für die FDP-Fraktion spricht nun Herr Kollege Abruszat.

Kai Abruszat (FDP): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das heute zu diskutierende Thema ist sehr vielschichtig. Es hat kommunalrechtliche, kommunalverfassungsrechtliche, steuerrechtliche und auch europarechtliche Bezüge. Es kommt für die ganzheitliche Bewertung ganz entscheidend darauf an, wie wir insgesamt gesehen diesen Wettbewerbsbegriff zwischen öffentlichen und privaten Leistungen definieren. Man mag diesen Rechtszustand beklagen. Es ist schon vielfach darüber gesprochen worden. Fakt aber ist, dass der Europäische Gerichtshof den Wettbewerbsbegriff sehr weit ausgelegt hat. Bereits potenzieller Wettbewerb ist hiernach ein Wettbewerb.

Wir alle wollen mehr Europa. Wir haben uns alle dazu entschlossen, viele Rechtsetzungen europaweit zu vereinheitlichen. Wir alle profitieren von Europa, besonders wir in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Wir können deshalb zwar beklagen, dass bereits hypothetische Wettbewerbsverzerrungen als Wettbewerb im engeren Sinne verstanden werden und damit gegebenenfalls auch eine umsatzsteuerrechtliche Problemstellung zulasten von Kommunen entsteht. Aber wir müssen anerkennen, die gleiche Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Leistungen einerseits und private Tätigkeiten andererseits stellt grundsätzlich auch einen Ausdruck des Gebots der Fairness und der Ausgewogenheit dar. Das ist selbstverständlich auch eine richtige Zielsetzung. Kollege Sieveke hat darauf hingewiesen. Private wollen zu Recht nicht gegenüber öffentlichen unternehmerischen Tätigkeiten benachteiligt werden, die aufgrund anderer Rahmenbedingungen entstanden sind. Dass wir als Freie Demokraten das in diesem Hause noch einmal ausdrücklich sagen und herausstellen, haben Sie sicherlich erwartet.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Das Kernproblem ist: Das Dickicht dieses Umsatzsteuerdschungels darf die interkommunale Zusammenarbeit nicht konterkarieren. An dieser Stelle will ich noch einmal an den Kollegen Horst Engel erinnern. Von Manfred Palmen war schon die Rede.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

– Verehrte Kollegen, ich will den Beifall nicht unterbrechen.

Er hat in der letzten Wahlperiode zu Recht die interkommunale Zusammenarbeit für die Fraktion der Freien Demokraten in das Plenum eingebracht. Deswegen sage ich an dieser Stelle, das ist eine Fortsetzung der neuen Fraktion. Wir wollen die interkommunale Kooperation erleichtern und nicht erschweren. Das ist für uns in Nordrhein-Westfalen unabdingbar. Es gibt im kommunalen Bereich viele Herausforderungen, die ohne Kooperation überhaupt nicht mehr zu stemmen sind. Einige Herausforderungen wären nur mit enormem finanziellen Mehraufwand zu stemmen.

Wenn wir wollen, dass unsere Kommunalverwaltungen effizienter, schlanker und kostengünstiger für die Bürgerinnen und Bürger werden, dann brauchen unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen hierfür klare steuerrechtliche Regeln und vor allen Dingen Planungssicherheit. Der kommunale Handlungsdruck hin zu mehr Zusammenarbeit ist groß, weil Teilbereiche der Daseinsvorsorge in vielen Bereichen häufig kaum noch in dem zu erwartenden Umfang geleistet werden können. Wir kennen das.

Planvolles und weitsichtiges Handeln schließt das Erfordernis der kommunalen Zusammenarbeit mit ein, weil die Komplexität kommunaler Aufgaben zunimmt. Wenn wir von unseren Kommunalpolitikern vor Ort solches Handeln verlangen, dann müssen wir in der Politik und in den Parlamenten hierfür die Grundlagen legen. Deswegen freue ich mich, dass die von uns mitgeführte Bundesregierung den Spitzenverbänden über das Bundesministerium der Finanzen mitgeteilt hat, dass die heute bereits so oft angeklungene Rechtsprechung bis auf Weiteres nicht über den im Verfahren entschiedenen Einzelfall hinaus angewendet wird. Das ist ein sehr kommunalfreundliches Verfahren. Den Nichtanwendungserlass hat Herr Kollege Sieveke schon angesprochen. Deswegen bedarf es keiner gesonderten Aufforderung durch dieses Haus.

Auch die Arbeitsgruppe mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer ist angesprochen worden. Sie wird Vorschläge dafür erarbeiten, wie wir mit dieser Thematik weiter umgehen. Auch hierfür ist der Antrag von SPD und Grünen eigentlich zu spät oder nicht mehr nötig. Selbst den eigenen Innenminister müssen wir gar nicht mehr auf das Gleis setzen; denn Minister Jäger hat sich in der jüngsten Sitzung der Innenministerkonferenz mit dieser Thematik befasst. Auch deshalb ist der vorliegende Antrag überflüssig.

Schließlich ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Problemstellung national gesehen insgesamt wahrscheinlich gar nicht allein lösen lässt. Das geht schlichtweg wegen der europäischen Dimension und auch deshalb nicht, weil sich die Bundesfinanzrichter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu eigen gemacht haben. Auch das wird in Berlin in der bereits angesprochenen Arbeitsgruppe untersucht. Insofern ist der Antrag der Koalitionsfraktionen heute und hier ebenfalls überflüssig.

Wir sollten keine Institutionen auffordern, Fragestellungen zu bearbeiten, die längst bearbeitet werden. Das wäre so, als würde ich jetzt gleich bei Uli Hoeneß anrufen und ihm sagen, er solle einmal einen neuen Sportdirektor bestellen; den hat er auch schon. Insofern ist das ein Schauantrag. Aber das Anliegen als solches verstehen wir. Dennoch können wir Ihnen heute nicht mit der direkten Abstimmung dienen. Aber das haben Sie auch wohl anders erwartet, glaube ich. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schulz das Wort.

Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob der Antrag überflüssig ist oder nicht, Fakt ist: Das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Kommunen innerhalb des Landes sehen sich aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes einer drohenden finanziellen Gefahr und Mehrbelastung ausgesetzt.

Natürlich kann man hinterfragen: Ist das gut oder schlecht? – Herr Kollege Abruszat hat die Problematik schon angesprochen, die nicht zuletzt auf europäischer Ebene liegt. Egal wie die Bundesrepublik und das Land Nordrhein-Westfalen die Angelegenheit letztendlich regeln, wird unter Umständen am Ende eine Entscheidung auf europäischer Ebene getroffen. Egal wie die Entscheidungen im Bund oder im Land ausgehen, wird ein Korrektiv auf europäischer Ebene stattfinden.

Bis dahin muss gearbeitet werden. Die Koalition hat das analysiert und will mit ihrem Antrag Lösungswege finden. Es geht um Lösungswege, die es vermeiden helfen, diese Umsatzsteuer tatsächlich erheben zu müssen. Allerdings müssten wir uns im Hause alle darüber klar werden ob das für die vorhandene Wettbewerbssituation – wo die öffentliche Hand im Wettbewerb zu privaten Dienstleistern und Unternehmungen jedweder Art steht – tatsächlich gewollt ist. Das gilt gerade in einer Zeit – das dürfen wir nicht vergessen –, in der ein erhöhter Umsatzfaktor im Bereich der Privatwirtschaft wiederum dazu führt, dass die Finanzlage des Landes und seiner Kommunen gestärkt wird.

Das heißt: Überall dort, wo eine Stärkung der Privatwirtschaft innerhalb des Landes stattfindet, findet nicht zuletzt auch über die steuerliche Situation eine Stärkung der Finanzkraft des Landes statt. Im Einzelfall muss man die – wie es so schön heißt – „evaluieren“, weil die auf den ersten Blick als steuerliche Benachteiligung erscheinende Mehrbelastung der Städte und Gemeinden sowie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeglichen wird, wenn nicht sogar von den Effekten her überlagert wird. Es geht also um positive Effekte innerhalb der Wirtschaft des Landes, des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen. Das können wir nicht verhehlen.

Wir alle sind uns einig, dass sich die Kommunen in einer prekären Lage befinden. Wir haben diverse Gemeinden unter Kuratel stehen, Nothaushalte und dergleichen mehr. Würde man zu einer baldigen oder sogar sofortigen Anwendung der Entscheidung des Bundesfinanzhofs kommen, würden die Gemeinden über die Maßen zusätzlich belastet.

Deswegen ist der Antrag letztendlich auf Zeitgewinn gerichtet. Vor dem Hintergrund der Findung von praktikablen und Lösungen im Sinne eines Interessenausgleichs für alle beteiligten Kreise kann man sich dem an dieser Stelle durchaus anschließen. Es kann allerdings keinen Zeitgewinn um jeden Preis geben, also mit Ziel unbedingter Vermeidung der Besteuerung.

Machen wir uns an dieser Stelle bitte nichts vor: Wir reden immer nur von Einzelfällen, nicht von einer generellen Umsatzbesteuerung. Wie es der Bundesfinanzhof selbst getan hat, reden wir von Einzelfällen des privatwirtschaftlichen Handelns der öffentlichen Hand. Ob künftig also tatsächlich die interkommunale Dienstleistung wirklich umsatzsteuerpflichtig wird, muss man möglicherweise tatsächlich analysieren.

Vielleicht steht am Ende sogar eine Entscheidung, eine Lösungsmöglichkeit oder eine Erkenntnis, die das gar nicht so sieht. Das wissen wir noch gar nicht. Möglicherweise wird man weitere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs oder des Europäischen Gerichtshofes abwarten müssen, ob und inwieweit dann unter Berücksichtigung der Einzelfallbetrachtungen eine tatsächliche Mehrbelastung des Landes Nordrhein-Westfalen und insbesondere der Gemeinden innerhalb Nordrhein-Westfalens stattfindet.

Also: Zeitgewinn ja, aber nicht Wettbewerbsvorteil in den Bereichen, in denen tatsächlich Wettbewerb innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft besteht, verschärfen, sondern wir müssen letztendlich für einen Interessenausgleich sorgen, der zwischen Bund und Land stattfinden könnte. Auch das sollte man im Auge behalten. Ob nicht eventuell eine andere Verteilung der Umsatzsteuerzuführung nach Abzug des Quantums für den Bund in Richtung auf die Länder und Gemeinden stattfindet, sollte man selbstverständlich ins Kalkül ziehen.

Möglicherweise stehen dann nicht rund 47 % beim Bund, sondern weniger, dafür mehr beim Land und den Gemeinden. Vielleicht lässt sich auch ein anderer Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern finden, der dann aber gleichzeitig dafür sorgt, dass die Wettbewerbssituation innerhalb des Landes dennoch im positiven Sinne für alle Beteiligten besteht.

Wettbewerbsvermeidung bzw. Wettbewerbsvorteile und Zeitgewinn um jeden Preis: nein. Deshalb wird – wie ich weiß – die Piratenfraktion voraussichtlich für diesen Antrag stimmen. Ob es Enthaltungen oder auch Ablehnungen gibt, ergibt sich unter den bekannten Umständen aus der Tatsache, dass wir keinen Fraktionszwang haben. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Schulz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Dr. Walter-Borjans.

Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulz, ich bin Ihnen für Ihre sehr pragmatische Herangehensweise an die ganze Angelegenheit sehr dankbar. Die Kollegen von CDU und FDP haben nämlich eigentlich deutlich gemacht, dass sie sich in der Klemme befinden, weil sie einerseits deutlich machen müssen, dass sie eigentlich den Kommunen nichts Böses wollen, andererseits aber einem solchen Antrag nicht zustimmen. Das ist nicht ganz einfach.

Man könnte es sich einfach machen und zustimmen, weil die Interessenlage in Wirklichkeit doch sehr übereinstimmend so eingeschätzt wird, dass man sagen könnte, es wäre ein Treppenwitz, wenn das, was wir alle wollen – die Kommunen stellen sich besser auf, ziehen ihre Dienstleistungen zusammen und kooperieren –, nicht am anderen Ende durch eine Umsatzbesteuerung zunichte gemacht wird, letztendlich zu Steuereinnahmen für Bund und Länder führt, aber das Land das alleine auffangen muss, was den Kommunen genommen wird. Das ist nicht so gewollt. Ich bin mir auch sicher, das ist nicht nur von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der Piraten nicht so gewollt. Es ist auch von Ihnen nicht so gewollt. Das merkt man ja bei dem, wie Sie es beschreiben und wie wir über die Notwendigkeit, die Kommunen zu unterstützen, auch immer wieder gemeinsam sprechen.

Wir haben das deshalb in der Vergangenheit auch anders praktiziert. Wir sind hingegangen und haben gesagt: Beistandsleistungen, wie das so schön genannt wird, werden sowohl im Land NRW als auch von allen Bundesländern nicht mit der Umsatzsteuer belegt. Diese Praxis, die sich eingespielt hatte und von der ich auch glaube, dass sie sich bewährt hat, ist jetzt vom Bundesfinanzhof infrage gestellt worden, und zwar nicht weil er eine neue Regelung eingeführt hat, sondern weil er die europaweit geltenden Umsatzsteuerregelungen in dieser Form nicht auf Deutschland übertragen sieht, wenn wir sie so anwenden.

Es wird also mit dem jetzigen Spruch des Bundesfinanzhofes das, was der Europäische Gerichtshof schon immer an Rechtsprechung gemacht hat, fortgesetzt. Dahinter steht der Neutralitätsgedanke, dass eben nicht etwas von städtischen kommunalen Einrichtungen getragen werden soll, was auch privat gehen würde. Das ist die alte Diskussion, die wir schon mit der Gemeindeordnung hatten.

Da sage ich, Herr Abruszat, es ist schon so, dass wir Europa wollen, daran besteht überhaupt kein Zweifel. Nur wenn ich mir bei einigen Dingen ansehe, wo Europa durch die Hintertür immer den Neoliberalismus einführen will,

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

muss ich sagen, da habe ich mit Europa auch meine Probleme. Das gibt es an verschiedenen Stellen. Die Europäer tun sich definitiv schwer damit, dass wir ein föderales System sind. Sie tun sich schwer damit, dass wir öffentlich-rechtliche Kreditinstitute haben. Jetzt haben Sie an dieser Stelle auch das Problem, dass unsere Kommunen sich zusammenschließen und gemeinsam Leistungen anbieten. Da muss ich sagen, dass es nicht europafeindlich ist, wenn man an die Adresse von Brüssel einmal sagt: Liebe Leute, so nicht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Da haben wir bewährte Muster, und die werden wir gegen euch auch verteidigen.

Deswegen ist es auch so, dass die Innenminister auf Initiative des Kollegen Ralf Jäger an die Finanzminister herangetreten sind, und dass sich die Finanzminister selber mit dieser Frage, und zwar länder- und parteiübergreifend beschäftigen.

Wir sollten einfach an dieser Stelle noch einmal mit diesem Antrag bestärken, dass wir zusammen mit dem Bund und den Ländern nach Lösungen suchen wollen, wie wir unser bewährtes System fortsetzen können. Aber eben genau so – und da haben Sie recht, Herr Schulz –, dass man pragmatisch vorgeht und sich fragt: Wie ist das denn? Was kann denn die Bundesrepublik am Ende gegen eine europaweit harmonisierte Umsatzsteuerregelung unternehmen? Was kann sie machen, wie kann sie sie auslegen? – Dann gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine besteht darin, dass wir auf die europäische Ebene Vorstöße unternehmen, um zu sagen: Wir möchten gerne das, was bei uns gut funktioniert, weiter erhalten. Wir möchten die Kooperation der Kommunen stärken.

Die zweite Frage ist: Wie gehen wir damit um, wenn sich das abzeichnet, was im Augenblick auf der europäischen Ebene an dieser Stelle zu sehen ist, dass nämlich diese kommunale Tätigkeit eigentlich immer mehr erschwert wird? – Dann müssen wir nach Wegen suchen, wie wir durch Verwaltungspraxis und durch rechtssicheres Handeln und trotzdem Wege so offenhalten können, dass Kommunen miteinander kooperieren können. Das tun wir.

Herr Sieveke, den Nichtanwendungserlass gibt es überhaupt nicht. Es gibt keinen Grund, jetzt zu sagen, das ist schon alles geregelt. Es gibt aber eine Regelung, in der die Länder mit dem Bund übereingekommen sind, dass sie vorläufig nicht beanstanden, wenn das anders praktiziert wird. Das ist eine Übergangsregelung, von der wir wissen, dass wir diese nicht allzu lange durchhalten können. Das schaffen wir vielleicht ein Jahr. Sie gibt uns ein Stück Luft, dass wir in der Zeit genau über diese Initiative, die in diesem Antrag auch erwartet und von uns verlangt wird, nachdenken können.

Deswegen kann ich nur sagen und deutlich machen: Wir wollen die kommunale Kooperation, wir wollen, dass damit Kosten gesenkt werden. Und wir wollen uns an der Stelle nicht immer von denjenigen gängeln lassen, die sagen, das ist nicht gerade neutral. Das ist es bisher gewesen. Es sind hoheitliche Aufgaben, die bislang von den Kommunen in diesem Zusammenhang wahrgenommen worden sind. Das werden sie in Kooperation miteinander nicht in einer anderen Qualität machen. Daran werden wir arbeiten. Insofern werden wir – da bin ich sicher – einen gemeinsamen Willen dieses Hauses auf der Bundesebene und auf der Ebene des Europäischen Parlaments verfolgen und mit Nachdruck bewegen. Dafür ist ein solcher Antrag hilfreich. – Danke schön.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Minister Dr. Walter-Borjans. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben die direkte Abstimmung dieses Antrags beantragt. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/122. Ich darf fragen, wer dafür ist, diesen Antrag anzunehmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Enthaltungen aus der Piratenfraktion und Gegenstimmen aus der CDU- und der FDP-Fraktion ist der Antrag damit angenommen.

Wir kommen dann weiter zu Tagesordnungspunkt

7   Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe – BAG-JH)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/128

erste Lesung

Ich eröffne hiermit die Beratung. – Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Schäfer das Wort.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter diesem sperrigen Gesetzestitel verbirgt sich eine weitere Entlastung der Kommunen beim U3-Ausbau, die die Landesregierung demnächst gewähren kann.

Warum bringe ich heute für die Landesregierung diesen Gesetzentwurf in den Landtag ein? – Wir holen damit ein gravierendes Versäumnis der schwarz-gelben Landesregierung nach.

(Zurufe von der CDU: Ach!)

– Ja. Und wir tun das mit aller Ernsthaftigkeit, weil wir uns einen weiteren kräftigen Schub beim U3-Ausbau davon versprechen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Rot-grün, meine Damen und Herren von der CDU, regelt …

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Ministerin, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hafke aus der FDP-Fraktion zulassen?

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Ja, gerne, Herr Hafke.

Marcel Hafke (FDP): Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe auch nur eine kurze Zwischenfrage. Können Sie mir das damalige Abstimmungsverhalten bei dem Gesetz der SPD noch einmal in Erinnerung rufen?

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Welches Gesetz meinen Sie denn jetzt?

Marcel Hafke (FDP): Kinderförderung!

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Bitte?

Marcel Hafke (FDP): Damals das Gesetz.

Ute Schäfer, Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport: Es geht jetzt um ein Konnexitätsausgleichsgesetz, Herr Hafke.

(Marcel Hafke [FDP]: Ja, genau!)

Wir haben heute einen anderen Tagesordnungspunkt. Es geht um die Entlastung der Kommunen, und zwar bei den Betriebskosten für die Kindertageseinrichtungen im U3.

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Wir regeln mit diesem Gesetz für die Kommunen die Kosten für ein bedarfsgerechtes Angebot guter Betreuungsplätze für die Kinder unter drei Jahren. Und – noch einmal an die Damen und Herren von der CDU und von der FDP – mit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes hätte bereits im Jahr 2008 begonnen werden müssen. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen von CDU und FDP, wäre Ihre Hausaufgabe gewesen, und zwar zum einen aus verfassungsrechtlichen Gründen und zum anderen im Interesse des U3-Ausbaus.

Sie haben das versäumt, Sie haben das sogar verweigert. Aber der Verfassungsgerichtshof hat den Anspruch der Kommunen auf Belastungsausgleich für den Ausbau im Oktober 2010 bestätigt.

Meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, Sie haben unter Ihrer Verantwortung haushaltspolitisch keinerlei Vorsorge getroffen: weder für die Investitionsförderung im U3-Ausbau

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Wann war der Regierungswechsel noch mal?)

noch für den verfassungsrechtlich gebotenen Belastungsausgleich der Kommunen. Das ist auch im Hinblick auf die Haushalts- und Finanzpolitik des Landes eine ziemlich gewichtige Feststellung; denn wir von Rot-Grün, meine Damen und Herren von der CDU und von der FDP, finanzieren jetzt seitens des Landes 1,8 Milliarden € für den U3-Ausbau, die Sie nicht einmal eingeplant hatten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ihre Politik für Kinder war eine Vogel-Strauß-Politik. Sie haben sich auf die Verausgabung der Bundesmittel konzentriert; das war’s. Sie haben die Mittel des Bundes nicht durchgeleitet; Sie haben das Ganze noch nicht einmal gut administriert. Damit haben Sie uns ein Chaos hinterlassen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch von der CDU)

Das, meine Damen und Herren, beseitigen wir Zug um Zug. Wir stellen den Kommunen als auch den Trägern jetzt bis 2018 1,8 Milliarden € zur Verfügung.

Wir haben die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Kostenfolgeabschätzung intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten und mit ihrer Beteiligung erarbeitet. Wir haben in der Sache hart, sehr hart, aber immer fair miteinander gerungen. Und mit den kommunalen Spitzenverbänden besteht jetzt Einvernehmen darüber, dass das Gesetz so und auf der Grundlage der gemeinsam erörterten Kostenfolgeabschätzung auf den Weg gebracht werden kann.

Der U3-Ausbau ist in der Tat ein sehr dynamischer Prozess. Wegen dieser Dynamik und der Unwägbarkeiten bei den Kostenprognosen sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, schon im nächsten Jahr und auch die Jahre darauf die wesentlichen Parameter der Berechnung noch einmal zu überprüfen. Auch das ist ein Verhandlungsergebnis, das deutlich macht, dass wir, das Land und die kommunale Familie, gegenseitig unsere Verantwortung in dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage respektieren.

Ich bin ganz sicher: Mit diesem Gesetzentwurf steigern wir noch mal Tempo und Dynamik unserer Aufholjagd. Denn in der Tat: Die kommunale Familie war durch die schwarz-gelbe Landespolitik arg verunsichert. Sobald dieses Gesetz verabschiedet ist, werden die Kommunen rund 107 Millionen € im Jahr 2012 erhalten; im Jahr 2013 sind es nach derzeitigem Stand 163 Millionen €; in den Folgejahren werden die Ausgleichszahlungen weiter ansteigen. Es gibt also einen jährlichen Aufwuchs bis zum Jahr 2018.

Lassen Sie mich am Ende eines ganz deutlich betonen – das ist allerdings an die Adresse der Städte und Gemeinden gerichtet –: Ich erwarte natürlich, dass diese Mittel, die das Land den Kommunen jetzt zur Verfügung stellt, eins zu eins auch für die Betreuung der unterdreijährigen Kinder bereitgestellt werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Für die SPD spricht dann der Kollege Jörg.

Wolfgang Jörg*) (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir an dieser Stelle leicht machen und die alte „schwach-gelbe Versuchsregierung“ beschimpfen, dass sie es fünf Jahre lang nicht hingekriegt hat, mit den Kommunen zu sprechen, ich könnte sagen, welche Fehler Sie alle gemacht haben. Ständig Weihnachten auch hier! Außerdem wäre das nicht fair, denn wir haben jetzt bald Ferien und würden Sie dann mit einem schlechten Gewissen in die Ferien entlassen. Deshalb erspare ich mir das.

(Unruhe von der CDU)

Umso froher bin ich allerdings, dass die neue rot-grüne Landesregierung hier richtig gehandelt hat, in zum Teil sehr zähen Verhandlungen ein hervorragendes Ergebnis erzielt hat und wieder die nötige Augenhöhe mit den Kommunen erreicht hat. Dafür, finde ich, sollte man der Landesregierung einen Applaus zollen. Das haben Sie wirklich gut gemacht, Frau Ministerin Schäfer.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ministerin Ute Schäfer: Danke schön!)

Das hört man auch allerorts bei den Kommunen.

Wir haben jetzt zusätzlich rund 1,8 Milliarden €. – Lieber Kollege Hafke, dabei geht es wirklich nur um das Zusammenspiel unter den Kommunen und um das sogenannte Konnexitätsprinzip. Deshalb: Wenn du gleich reden musst, guck dir dein Typoskript noch mal an. Aufgrund deiner Zwischenfrage glaube ich, dass da etwas Falsches drinstehen könnte. Aber das nur am Rande.

Ich wünsche mir, dass wir diese 1,8 Milliarden €, die wir jetzt zusätzlich als Impuls an die Kommunen weitergeben können, so schnell wie möglich parlamentarisch umsetzen. Das heißt konkret: Wir haben gleich die Konstituierung des Ausschusses. Ich schlage vor, dass wir die Zeit gleich schon nutzen, um gemeinsam zu überlegen, wie wir das Gesetzgebungsverfahren so beschleunigen können, dass die Kommunen so schnell wie möglich an das Geld kommen und damit so schnell wie möglich anständige Kinderbetreuung gewährleisten bzw. anständige U3-Plätze schaffen können. Denn daran muss uns allen gelegen sein, egal, ob Schwarz, Rot, Seeräuber oder Grün. Alle zusammen müssen wir gucken, dass wir das umsetzen. Ich glaube, wenn wir uns im Ausschuss einig sind, können wir das beschleunigen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Jörg. – Für die CDU darf ich dann Herrn Tenhumberg bitten, zu uns zu sprechen.

(Zuruf von Günter Garbrecht [SPD])

Bernhard Tenhumberg (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können es besser, klar!

(Beifall von der CDU)

Nach der Rede der Ministerin knüpfe ich an die alte Tradition aus der zweijährigen Regierungszeit an: Wegschauen, Schuld haben immer andere, bestenfalls noch die Vorgängerregierung, an eigene Verantwortung ist gar nicht zu denken!

Herr Jörg, nach der Rede der Ministerin können Sie das alles vergessen. Mit dem Durchpeitschen des Gesetzes ist es jetzt vorbei. Die Ministerin hat das schön kaputt gemacht. Das hätten wir machen können, aber mit einer solchen Geschichtsfälschung ist das nicht mehr zuzumuten. Dies insbesondere auch deshalb, weil sie gesagt hat, das sei alles wunderbar mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Ich bin gespannt darauf. Ich kündige schon einmal an, dass wir eine Anhörung beantragen werden. Dann wollen wir einmal hören, was die Spitzenverbände dazu sagen, wie Sie das verhandelt haben.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, worum geht es? Seit Einführung des Kinder-und Jugendhilfegesetzes im Jahre 1991 ist die örtliche Kinder- und Jugendhilfe Aufgabe der Landkreise und größeren Städte mit ihren Jugendämtern. Diese ortsnahe Struktur hat sich bei der Betreuung sehr bewährt.

Aufgrund der Föderalismusreform ist die bundesgesetzliche Zuständigkeitsregelung zur Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe aufgehoben worden. Damit für Nordrhein-Westfalen kein rechtsfreier Raum entsteht, wurde eine landesgesetzliche Norm geschaffen, die die bisherige Bundesregelung eins zu eins in Landesrecht überführt hat.

Die erforderlich gewordene Gesetzesänderung im Jahre 2008 beruhte auf einem allgemeinen politischen Konsens. Neben der damaligen Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen hat insbesondere die SPD-Fraktion zugestimmt. Die Grünen haben sich enthalten. Im zuständigen Ausschuss wurde der Gesetzentwurf sogar einstimmig angenommen.

Die kritische Stellungnahme des Städtetages, der einen fehlenden Belastungsausgleich durch das Land beklagte, war damals bereits bekannt und Gegenstand der Ausschussberatungen. Ich empfehle, die Ausschussprotokolle einmal zu lesen.

Der heutige Staatssekretär Schäfer hatte dem Ausschuss ausführlich erklärt, warum er die neuen gesetzlichen Regelungen für richtig und notwendig hält, und einen weiteren Änderungsbedarf nicht gesehen. Der damalige Gesetzentwurf wurde als rein technische Änderung an einem bestehenden Gesetz betrachtet. Mit dem damaligen Entwurf sollte in erster Linie der Betreuungsausbau für Kinder unter drei Jahren geregelt werden. Er war die Grundlage für das, was der Bund auch in Nordrhein-Westfalen an Geldern bereitstellte, um Investitionen für den Umbau in Kindertagesstätten durchzuführen.

Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen hat aber am 10. Oktober 2010 diese rein formale Gesetzesänderung als konnexitätsrelevante Veränderung beurteilt mit der Folge, dass der Landesgesetzgeber diese Frage jetzt auch materiell klären muss. Folgerichtig haben wir nun den Entwurf der Landesregierung vorliegen.

Ob der Gesetzentwurf dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes gerecht wird, wollen wir gern im Fachausschuss diskutieren. Wir stimmen daher der Überweisung an den Fachausschuss zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Tenhumberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Asch.

Andrea Asch (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen und für die Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen, weil wir ihnen 1,8 Milliarden € Landesmittel zur Verfügung stellen, damit sie den dringend notwendigen U3-Ausbau kommunal schultern können.

Ich glaube, wir alle wissen, dass die Kommunen dieses Geld dringend brauchen. Wir sind froh, dass wir jetzt endlich an dem Punkt angelangt sind, an dem wir – Frau Ministerin Schäfer hat das eben gesagt – schon sehr viel früher hätten stehen können. Lieber Bernhard Tenhumberg, wir wollen hier keine Geschichtsklitterung vornehmen, auch wenn versucht wird, mit dem Zitieren aus Ausschussprotokollen ein anderes Bild zu erzeugen. Tatsache ist – das kann auch die CDU-Fraktion nicht wegdiskutieren und wegreden –, dass 23 Kommunen in Nordrhein-West­falen gegen die damalige CDUFDP­-Landes­regierung geklagt haben. Sie haben geklagt, weil ihnen das Geld, das ihnen nach dem Konnexitätsausgleichsgesetz zugestanden hätte, von CDU und FDP nicht gewährt worden ist. Diese Klage hat das Verfassungsgericht positiv beschieden. Das heißt, es hat gesagt, die Kommunen haben recht, die Landesregierung von CDU und FDP hätte diese Mittel an die Kommunen durchleiten müssen.

Wenn die Kommunen damals schon dieses Geld gehabt hätten, dann würden wir, glaube ich, bei dem Ausbaustand für die U3-Versorgung an einer anderen Stelle stehen, als das heute der Fall ist. Das musste erst mühsam eingeklagt werden. Ich bin sehr dankbar – und möchte das hier auch noch einmal sagen –, dass Ministerin Schäfer und ihr Stab dies mit den Kommunen in einer guten und einvernehmlichen Art und Weise verhandelt haben.

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt einen wesentlichen Unterschied zu der Situation, die wir im Jahre 2008 vorgefunden haben. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass wir in der Tat unsere Verantwortung als Land wahrnehmen, dass wir die Kommunen bei ihren Anstrengungen unterstützen, den Rechtsanspruch für die U3-Kinder sicherzustellen.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: In Ihrer Regierungszeit ist das vollkommen verschlafen worden. Sie sind 2008, als es darum ging, die Krippenplatzmittel vom Bund zu administrieren, ein halbes Jahr zu spät in die Schuhe gekommen. Sie haben keinen Cent an Landesmitteln dazugetan. Sie haben letztendlich, indem Sie nicht das sofort umgesetzt haben, was notwendig war, zum Beispiel den Konnexitätsanspruch zu erfüllen, die Kommunen zurückgeworfen.

Ich empfehle allen von den Oppositionsfraktionen, sich einmal den Bildungsbericht zu dem Punkt Ausbauentwicklung bei den Betreuungsplätzen für Unterdreijährige anzuschauen. Während andere Bundesländer, die mit uns 2008 auf der gleichen Ebene lagen, durchgestartet sind, zum Beispiel Niedersachsen, und uns überholt haben, ist Nordrhein-Westfalen genau in dieser Phase auf den letzten Platz in der Bedarfsdeckung zurückgerutscht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist Ihre Realität. Das holen wir jetzt nach. Wir haben damit für die Familien, die Kinder und die Kommunen etwas Gutes getan.

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Asch, würden Sie eine Zwischenfrage aus der CDU-Fraktion zulassen?

Andrea Asch (GRÜNE): Sehr gerne. Bitte, Walter Kern.

Walter Kern (CDU): Danke schön, Frau Asch. – Ich habe die Frage, wie viele U3-Plätze wir Ende 2005 und wie viele wir Ende 2010 hatten, damit das Ausbauprogramm unserer Landesregierung dem Publikum bekanntgegeben wird. Danke schön.

Andrea Asch (GRÜNE): Lieber Walter Kern, wir hatten 2008 in Nordrhein-Westfalen einen Ausbaustand von 14,8 %, während Niedersachsen zum Beispiel einen von 15,9 % hatte. Niedersachsen ist mit uns von der gleichen Ebene gestartet. Das ist doch der Fakt. Daran muss sich eine Regierung, die hier fünf Jahre konservative Familienpolitik gemacht hat, messen lassen.

Wir hingegen haben hier Landesgeld in die Hand genommen, um die Kommunen zu unterstützen. Das ist die Wahrheit. Man kann darüber jetzt nicht hinwegtäuschen, indem man als CDU schreit: Haltet den Dieb! – Hier wurde nämlich fünf Jahre lang der U3-Ausbau verschlafen, weil Sie damit zu tun hatten, ein unseliges neues Kindergartengesetz, was die Einrichtungen auch noch zurückgeworfen hat, zu schaffen. Das ist die Realität.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich erwarte aber auch – da bin ich mir auch mit der Ministerin sehr einig –, dass die 20 % an den Betriebskosten, die wir den Kommunen jetzt mit dieser sehr hohen Summe zur Verfügung stellen, dann tatsächlich auch für Kitas und für den Ausbau der U3-Plätze benutzt werden und nicht in Haushaltslöchern verschwinden. Wir sind den Eltern und Kindern schuldig, dass dieses Geld jetzt auch zielgerichtet bei den Familien ankommt. Darauf werden wir alle gemeinsam achten.

Ich freue mich, dass wir mit der Einbringung dieses Gesetzes einen Riesenschritt in Richtung Erfüllung des Rechtsanspruches machen werden. Lieber Kollege Bernhard Tenhumberg, es versteht sich von selbst, dass bei einer solchen Gesetzesvorlage auch Anhörungen stattfinden werden. In diese Anhörungen gehen wir als rot-grüne regierungstragende Fraktionen sehr positiv, weil wir glauben, dass wir sehr viel Lob für dieses Gesetz bekommen werden.

Vizepräsident Daniel Düngel: Frau Asch, ich habe noch einmal zwei Wortmeldungen aus der CDU. Würden Sie die noch zulassen?

Andrea Asch (GRÜNE): Nein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Okay. – Dann haben wir für die FDP-Fraktion den Kollegen Hafke.

Marcel Hafke (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der hier zu beratende Gesetzesentwurf ist für das Land kein Grund zur Freude. Er ist notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2010 geurteilt hat, dass das Land den Kommunen einen Ausgleich wegen einer Aufgabenerweiterung zahlen muss.

Dies betrifft in erster Linie die Kommunen, die kommunalen Kosten für die neugeschaffenen U3-Plätze. Mit diesem Urteil hat hier im Haus wohl keiner so richtig gerechnet. Lieber Abgeordneter Jörg, zu der Kritik an dem auslösenden Gesetz ist Folgendes zu sagen: Dem Ersten Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben damals die CDU, die FDP und – Überraschung – die SPD zugestimmt. Von daher ist es klar, dass die SPD genauso mit in der Verantwortung ist.

Liebe Frau Asch, Sie brauchen nicht immer mit erhobenem Zeigefinger auf die schwarz-gelbe Regierung zu zeigen. Ich habe mir die Ausschussunterlagen angesehen: Sie haben es damals auch nicht besser gewusst.

Frau Asch, Ihre eigene Landesregierung hat das Thema Konnexität nicht allzu hoch gehängt, etwa beim 5. Schulrechtsänderungsgesetz,

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

wie Ihnen die kommunalen Spitzenverbände damals ins Stammbuch geschrieben haben. Von daher ist der Hochmut von Ihrer Seite hier vollkommen fehl am Platze.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie haben auf die Frage eben nicht geantwortet. Wir als schwarze-gelbe Landesregierung mussten beim U3-Ausbau richtig Gas geben, weil zehn Jahre lang unter Rot-Grün alles verpennt wurde.

(Beifall von der FDP und der CDU – Widerspruch von Andrea Asch [GRÜNE])

– So sieht die Realität leider aus, Frau Asch. Sie haben uns 10.000 Plätze in ganz Nordrhein-West­falen 2005 hinterlassen. Wir waren bei über 80.000, als wir die Regierung leider abgeben mussten. So sieht die Realität aus.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Von daher sollten Sie sich jetzt nicht hier hinstellen und so tun, als hätten Sie großartige Politik für die Familien und Kinder in diesem Land gemacht.

Meine Damen und Herren, ich freue mich aber, dass immerhin der Wortlaut dieses Gesetzentwurfes von gegenseitigen Schuldzuweisungen Abstand nimmt und stattdessen versucht, sich sachlich mit der komplexen Materie auseinanderzusetzen.

Es hat lange gedauert, bis die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Regelung der Ausgleichsverpflichtungen vorgelegt hat. Das Ergebnis lautet: 1,5 Milliarden € an Erstattungskosten bis 2019. Das ist eine mehr als beachtliche Summe.

Inhaltlich ist nicht alles klar an dem Gesetz. Deswegen möchte ich nachfragen. Ich kann zum Beispiel den kalkulierten Aufwuchs der Ausgleichsmittel nicht richtig nachvollziehen. Beispielhaft sei hier auf den Anstieg von 2013 auf 2014 um 51 Millionen € verwiesen. Mit wie vielen U3-Plätzen rechnet die Landesregierung eigentlich, und wie sicher sind diese Erhebungen? Wie, glauben Sie, können wir nächstes Jahr die 32%ige Ausbauquote überhaupt erfüllen und den Rechtsanspruch gewährleisten?

Ich weiß, dass auch die Ministerpräsidentin da sehr zuversichtlich ist. Das hat sie ja erst letzte Woche in verschiedenen Interviews betont. Aber allein mit Zuversicht lässt sich der Rechtsanspruch nicht erfüllen. Frau Schäfer, vielleicht sagen Sie uns noch einmal, wie realistisch das Ganze eigentlich ist. Es fehlen schließlich in Nordrhein-Westfalen noch 27.000 Plätze. Zudem erscheint auch die Zielmarke von 32 % – das haben wir mehrfach auch im Ausschuss diskutiert – mehr als nur überarbeitungsbedürftig, weil wir doch von einer höheren Nachfrage ausgehen.

Ein weiterer Knackpunkt befindet sich in § 1 Abs. 3 des Ausgleichsgesetzes. Der Landesregierung soll im Zusammenhang mit den Ausgleichszahlungen die Befugnis eingeräumt werden, den vorgesehenen Finanzierungsanteil der U3-Pauschalen durch Rechtsverordnung abzuändern. Das Parlament soll erst 2016 wieder an dem Verfahren beteiligt werden.

Das halte ich in Anbetracht der vielen Unwägbarkeiten für unzureichend. Da sich jährlich Veränderungen ergeben können, sollte das Parlament regelmäßig einbezogen werden. Schließlich geht es um ein Gesamtvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €. Die Koalition der Einladung – so war ja zumindest der Titel der letzten zwei Jahre – hat leider manches Mal zu wenig informiert. Das sollten Sie jetzt, wo Sie mit Mehrheit regieren, nicht weitermachen. Ich will jetzt nicht einer anderen Fraktion das Thema klauen, aber Transparenz darf es an dieser Stelle doch schon sein.

Es gibt also sicherlich noch einige Konfliktpunkte, die wir diskutieren müssen. In diesem Sinne bin ich gespannt auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Hafke. – Für die Piratenfraktion hat der Kollege Stein das Wort. Bitte schön.

Robert Stein (PIRATEN): Werter Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Ich möchte einmal etwas sachlicher an das Thema herangehen. Wir reiten viel auf der Vergangenheit herum. Wir haben jetzt einen Ist-Zustand, bei dem wir leider im Vergleich zu den anderen Bundesländern zurückhinken.

(Beifall von Bernhard Tenhumberg [CDU])

– Klatschen Sie nicht zu früh. – Deswegen finde ich es gut, dass jetzt diese Initiative angepackt wird, dass die rot-grüne Regierung diesen Schritt geht. Ich begrüße den Gesetzentwurf in zweierlei Hinsicht. Einmal bedeutet er eine finanzielle Entlastung für die angespannte finanzielle Lage unserer Kommunen. Andererseits wird der dringend notwendige Ausbau im U3-Bereich vorangetrieben, der wichtig für die zukünftige Betreuung und Bildung der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Deswegen wird es Sie auch nicht verwundern, wenn wir die klare Beschlussempfehlung geben, diese Gesetzentwürfe weiter in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten.

Ich möchte noch die Möglichkeit nutzen, auf einen anderen Sachverhalt aufmerksam zu machen, der vielleicht gar nicht so naheliegend ist und auf den ersten Blick banal wirken mag: Die Kommunen als Träger der Einrichtungen – das ist klar – erheben einkommensabhängig Monatsbeiträge. Das ist ihr gutes Recht; das muss so sein; die Betreuung muss finanziert werden. Sie bieten eine Dienstleistung an, die ihr Geld wert sein soll.

Allerdings findet in dem Bereich auch eine Schattenfinanzierung statt, die nicht nur die U3-Betreuung betrifft, sondern auch die Betreuung der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen im Kindergarten. Die Kindertagesstätten sammeln – das weiß ich aus persönlicher Erfahrung und aus Gesprächen mit zahlreichen anderen Eltern aus NRW – Bargeldbeträge in nicht unerheblichem Ausmaß ein. Für uns ist es kein Problem; wir verdienen alle recht gut. Aber das ist ein Problem für diejenigen, die am unteren Ende der Einkommensskala angesiedelt sind.

(Britta Altenkamp [SPD]: Was sammeln die denn ein?)

– Langsam, lassen Sie mich reden! Wenn noch eine Frage ist, können wir die vielleicht anschließend klären. Danke.

Zum Anfang eines Kindergartenjahres werden oft 50 € Bastelgeld fällig, zwischendurch 20 € für Ausflüge. Ein gemeinsames Frühstück kostet noch mal 10 €. Zu Weihnachten wird gewichtelt; da kommen 5 € in den Sack. Das sind alles banale Beträge, aber sie läppern sich im Laufe eines Kindergartenjahres und gehen in einen nicht unerheblichen dreistelligen Bereich. Ich kann Ihnen aus meiner persönlichen Erfahrung süffisant sagen: Wenn ich nach einer Quittung frage, bekomme ich sie nicht. Ich erhalte auch keine Kostenaufstellung dafür.

Ich bin der Meinung, wenn wir hier die gesellschaftliche Teilhabe frühestmöglich sicherstellen wollen, sollten wir auch, da die Kommunen ein Stück weit mitfinanziert werden, der Verpflichtung nachkommen, die Finanzierung, die Budgetierung der entsprechenden Einrichtungen so zu gestalten, dass die Schwächsten unserer Gesellschaft – ich möchte betonen: die finanziell Schwächsten – nicht noch weiter Geld zahlen müssen: einkommensunabhängig im dreistelligen Bereich im Kindergartenjahr. Denn für die ist es verdammt schwierig, diese Beträge aufzubringen.

Das mag für uns lapidar klingen, in einem Jahr 200 € aufbringen zu müssen. Aber für die Menschen am unteren Ende der Einkommensskala ist das ein wahres Problem. Ich bin der Meinung – jetzt kommt ein Stück Polemik und ein Verweis auf andere Gesetze –: Wenn wir in der Lage sind, 1 Milliarde € für eine jahrzehntelang marode und misswirtschaftende WestLB in einem finalen Akt bereitzustellen und mit einer Handbewegung marktwirtschaftliche Grundprinzipen vom Tisch zu fegen, sollten wir auch in der Lage sein, 100 oder 200 Millionen € für die wichtigsten Bürger unserer Gesellschaft, die Kinder, die unsere Zukunft bilden, bereitzustellen. – Danke sehr.

(Beifall von den PIRATEN und Walter Kern [CDU])

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/128 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist dafür, dass wir so verfahren? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

8   Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW sowie zur Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/58

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele.

So sieht Art. 1 des Gesetzentwurfs Änderungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz vor, die unter anderem das Verfahren bei der Ermittlung des Schuldnervermögens betreffen. Darüber hinaus soll das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zukünftig die Beitreibung zivilrechtlicher Forderungen von öffentlich-rechtlichen Banken und Sparkassen im Zusammenhang mit Förderverfahren der öffentlichen Hand ermöglichen.

Art. 2 ermöglicht es der Verwaltung zukünftig, bei behördlichen Zustellungen die neue Kommunikationsmöglichkeit über De-Mail-Dienste zu nutzen. Die vorgesehenen Änderungen im Landeszustellungsgesetz NRW sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung des E-Governments in Nordrhein-Westfalen.

Im vergangenen Jahr hat der Bund gemeinsam mit den Ländern einen gesetzlichen Rahmen für die sogenannten De-Mail-Dienste geschaffen und die zustellungsrechtlichen Regelungen für die Bundesbehörden entsprechend angepasst. Mit den beabsichtigen Änderungen im Landeszustellungsgesetz NRW wollen wir die neuen Kommunikationsmöglichkeiten auch für die Verwaltung Nordrhein-West­falens nutzbar machen.

Kommunikation sowohl im privaten wie behördlichen Bereich läuft heutzutage verstärkt im Internet oder über E-Mails ab. E-Mails sind jedoch so wenig sicher vor Manipulationen wie Postkarten im konventionellen Postverkehr. Neue Medien zu nutzen heißt aber nicht, auf Sicherheit zu verzichten. Für eine sichere elektronische Kommunikation brauchen wir eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur, die beides miteinander verbindet: Sicherheit auf der einen Seite und Datenschutz auf der anderen Seite. Mit den De-Mail-Diensten haben wir eine im Sinne der Sicherheit verlässliche Struktur.

Die Änderungen im Landesrecht sind also nicht nur eine notwendige Anpassung an verändertes Bundesrecht, sondern auch ein wichtiger Schritt in Richtung Stärkung des E-Governments. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Herr Minister Jäger, vielen Dank. – Für die SPD hat der Kollege Stotko das Wort.

Thomas Stotko (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Ministers ist nichts hinzuzufügen. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Daniel Düngel: Das war kurz und schmerzlos. Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Für die CDU spricht Herr Moritz.

(Minister Ralf Jäger: Du hast jetzt den Anspruch, es noch kürzer zu schaffen!)

Arne Moritz (CDU): Es wird schwierig, das zu toppen. Ich werde es trotzdem versuchen.

Dass die Regelungen von NRW aus Praktikabilitätserwägungen an die Bundesregelung anzupassen sind, ist nachvollziehbar. Dem kommt der Gesetzentwurf nach. Insofern haben wir als CDU keine Einwendungen.

Aber ich möchte noch anregen, darüber nachzudenken, ob und wie den Kommunen geholfen werden kann, ihre berechtigten Forderungen auch durchzusetzen. Das soll hier nur eine Anregung sein. Die CDU-Fraktion wird zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. – Danke.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Daniel Düngel: Okay, wir versuchen, uns gegenseitig zeitlich zu toppen. Schauen wir mal, wie weit das geht! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Schäffer das Wort.

Verena Schäffer (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich teile die Einschätzung meiner Vorredner, dass der erste Teil des Gesetzentwurfes, Art. 1 mit der Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, eher unspektakulär ist, weil wir als Land die vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Regelungen auch in das Landesgesetz übernehmen müssen.

Bei Art. 2 des Gesetzes verhält es sich ähnlich, was die Übernahme der Regelungen des Bundes angeht. Ich glaube aber, dass es sich auch aufgrund der langen Diskussionen, die im Bundestag und auch in der Öffentlichkeit über das De-Mail-Gesetz geführt wurden, schon lohnt, näher hinzuschauen, was in diesem zweiten Artikel steht.

Wir wissen alle, dass die Kommunikation per E-Mail schon heute eine rasante Verbreitung in der Bevölkerung gefunden hat und dass sie sich für Verwaltung, für Wirtschaft, aber auch für Verbraucherinnen und Verbraucher anbietet. Deshalb ist es nur konsequent und begrüßenswert, wenn es Regelungen für eine sichere und verlässliche E-Mail-Kommunikation gibt und dass diese geschaffen worden sind.

Aber es gab zum Bundesgesetz auch einige Kritik. Nicht umsonst haben die Oppositionsfraktionen im Bundestag gegen den schwarz-gelben Gesetzentwurf und stattdessen für einen Entschließungsantrag der grünen Bundestagsfraktion gestimmt.

Ich möchte zwei Kritikpunkte herausgreifen. Der erste: die fehlende Verpflichtung zu einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, um auch die Vertraulichkeit solcher E-Mails zu gewährleisten und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auf den digitalen Raum zu übertragen. Der andere: die Beweislast für den Empfang von Nachrichten, die bei den Empfängerinnen und Empfängern liegt.

Auch wenn es gewisse Schwachstellen bei diesem Gesetzentwurf gibt, die in der Anhörung des Bundestages und auch in der öffentlichen Diskussion zutage getreten sind, die auch nicht völlig wegzudiskutieren sind – wenn man ehrlich ist –, glaube ich trotzdem, dass wir gewisse Vorteile gegenüber den herkömmlichen und ungeschützten E-Mails haben und dass es nicht nur rechtlich geboten, sondern auch sinnvoll ist, eine entsprechende Anpassung des Landesgesetzes vorzunehmen. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Dr. Orth.

Dr. Robert Orth (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selten bin ich mit dem Kollegen Stotko einig, an dieser Stelle aber schon, jedenfalls was die Schnelligkeit der Debatte anbelangt. Im Ausschuss werden wir sicherlich noch einmal intensiver über die Fragen des De-Mail-Gesetzes sprechen müssen. Da gibt es sicher viele Details, die einen hier im Plenum überfordern, zu denen ich auch sagen muss: Dazu möchte ich auch selber entsprechende Fachleute erst hören.

Eine Kritik möchte ich schon einmal benennen, was die Vollstreckbarkeit von Fördermitteln durch öffentlich-rechtliche Banken anbelangt. Ich bin zunächst skeptisch, dass wir diese Banken gegenüber privaten Banken bevorzugen. Auch das möchte ich im Ausschuss debattieren. Danach werden wir uns eine Meinung bilden. Dann sehen wir uns hier im Plenum wieder. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Daniel Düngel: Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion darf ich Herrn Herrmann ans Mikrofon bitten. Soweit ich es im Kopf habe, ist das seine Jungfernrede. Ich wünsche viel Glück.

(Allgemeiner Beifall)

Frank Herrmann (PIRATEN): Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Einleitung. Ich freue mich sehr, dass ich vor der sitzungsfreien Zeit noch die Gelegenheit habe, meine erste Rede zu halten.

Wie schon gehört, handelt es sich bei dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf um eine Sammlung von Änderungen an bereits bestehenden Gesetzen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und da dies anscheinend die letzte Rede des Tages ist, möchte ich mich auf den Art. 2, die Anpassung des Landeszustellungsgesetzes an das De-Mail-Gesetz, beschränken.

Wie schon gehört, geht es dabei darum, das De-Mail-System für amtliche Zustellungen einsetzen zu können. De-Mail ist eine von vielen Namen von Projekten, die inzwischen zu Synonymen und zu Symbolen für ein Bestreben geworden sind, die Bürger zu überwachen und zu kontrollieren. Namen wie Vorratsdatenspeicherung, ELENA, elektronische Gesundheitskarte, ACTA usw. lassen Datenschützer abwechselnd weiß vor Schreck und rot vor Wut werden.

De-Mail gehört in diese Reihe – im Prinzip ein guter Gedanke, eine sichere elektronische Versandmöglichkeit von Schriftstücken zu etablieren. Aber gut gemeint heißt nicht auch gut gemacht. Keine Angst, ich werde jetzt nicht die vielen technischen Fehler und sicherheitstechnischen Probleme des Systems hier aufzählen. Aber lassen Sie mich kurz ein Wort zu Kompatibilitäten verlieren.

De-Mail ist ein eigenständiges proprietäres System, welches mit nichts kompatibel ist – nicht mit internationalen Standards, nicht mit europäischen Standards und auch nicht mit dem vielfach in NRW verwendeten EGVP, dem Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Trotzdem will die Landesregierung das De-Mail-System für die Verwaltung und die Bürger in NRW zusätzlich einführen. Wie das mit dem Bekenntnis aus dem Koalitionsvertrag zur Förderung offener Standards zusammenpasst, auf diese Erklärung bin ich gespannt.

(Beifall von den PIRATEN)

Es sind nicht nur diese Unzulänglichkeiten, die De-Mail zu einem digitalen Reinfall unserer Meinung nach machen. Die rechtlichen Konsequenzen, die sich bei der Nutzung von De-Mail ergeben, sind sehr weitreichend und dem Bürger größtenteils überhaupt nicht bekannt. Hier ist wesentlich mehr Aufklärung notwendig. Der Bürger muss wissen, dass sichere elektronische Kommunikation auch immer gleich rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ist.

Der Bürger muss wissen, dass er mit dem De-Mail-Konto, das er von der Telekom und anderen Anbietern kostenlos und einfach angeboten bekommt – wie man in der Werbung im Moment sehen kann –, 24 Stunden am Tag ein Postfach für den Eingang digitaler Einschreiben bereithält und, wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet wird, auch für die rechtsverbindliche Zustellung von Behördendokumenten.

Das sind Eigenschaften, die die Bürger wohl eher weniger attraktiv finden werden. Für die Behörden ist es aber wichtig, möglichst viele Bürger für die Einrichtung eines De-Mail-Kontos zu begeistern. Schließlich geht der Plan davon aus, dass bereits im ersten Jahr 15 Millionen Briefe über das System verschickt werden sollen, im folgenden Jahr sogar dreimal so viel. Nur wenn diese Zahlen tatsächlich erreicht werden, ergeben sich auch die geplanten Einsparungen, mit denen das System immer wieder begründet wurde.

Ich sehe dafür nur eine Möglichkeit: Wenn Behörden den Bürger auf elektronischem Wege erreichen wollen, kann man nicht von ihm verlangen, dass er selbst dafür Computer, Internetanschluss und Stromanschluss bereitstellt. Bei Millionen von Empfängern wird es immer wieder Nutzer geben, die gerade nicht das Geld haben, um die Telefonrechnung oder gar die Stromrechnung zu bezahlen. Das muss berücksichtigt werden.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Daraus folgt für mich: Solange nicht gewährleistet ist, dass ein betriebsfähiger Internetanschluss wie ein Briefkasten zur Wohnung gehört, solange sollten Behörden keine elektronische Kommunikation mit den Bürgern voraussetzen dürfen.

(Beifall von den PIRATEN )

Und vor allem sollte es solange keine rechtliche Gleichstellung elektronischer Zustellung mit postalischer Zustellung geben. Darüber möchten wir gerne mit Ihnen im Ausschuss sprechen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/58 an den Innenausschuss. Möchte jemand dagegen stimmen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann haben wir einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt


9   Berufung von Beisitzerinnen bzw. Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen bzw. Beisitzern in den Landeswahlausschuss

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/133

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag. Wer dem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. – Enthaltungen? – Ebenfalls nicht. Dann ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/133 einstimmig angenommen.

Ich gratuliere den Beisitzerinnen und Beisitzern sowie den stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzern im Landeswahlausschuss. Sie werden demnächst die Arbeit aufnehmen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

10       Wahl von Mitgliedern des Landtags in das Kuratorium der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/134

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir können deshalb unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/134 kommen. Wer möchte diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung erteilen? – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann ist auch dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Ich gratuliere den Mitgliedern des Landtags, die jetzt den Landtag im Kuratorium der Stiftung „Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen“ vertreten, und wünsche Ihnen gute Beratungen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt


11       Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.BANK

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/136

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/136. Wer ihm seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit sind auch die Mitglieder unseres Landtags, die uns im Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.BANK vertreten, einstimmig von uns gewählt worden. Der Wahlvorschlag ist angenommen.

Herzlichen Glückwunsch an alle Gewählten! Auch Ihnen wünsche ich gute Arbeit in der Zukunft für den Landtag in Stellvertretung für uns alle.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

12       Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Stiftungsrat der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP
Drucksache 16/152

Auch hier ist keine Beratung vorgesehen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Wir diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Es gab einige Gegenstimmen bei der Piratenfraktion. Enthaltungen? – Es gab Enthaltungen weiterer Mitglieder der Piratenfraktion. Ansonsten gab es Zustimmung durch die übrigen Fraktionen. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Wahlvorschlag Drucksache 16/152 angenommen.

Ich gratuliere auch hier den Mitgliedern des Landtags, die wir in den Stiftungsrat der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ entsandt haben. Ich bin sicher, dass Sie kluge Entscheidungen treffen werden.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

13       Neuwahl und Vereidigung der stellvertretenden Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Vereidigung eines Wahlmitglieds

Wahlvorschlag
der Fraktion der SPD,
der Fraktion der CDU,
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion der FDP

von 175 Mitgliedern
des Landtags Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/135

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen jetzt wieder einen etwas längeren Text vortragen. Das ist aber notwendig, damit wir keine formalen Fehler machen.

Mit Drucksache 16/135 liegt Ihnen ein gemeinsamer Wahlvorschlag von 175 Mitgliedern des Landtags Nordrhein-Westfalen vor. Da mehr als zwei Drittel der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag Drucksache 16/135 unterschrieben haben, ist es nach § 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen möglich, nur einen Wahlgang durchzuführen.

In der Plenarsitzung am 21. Juni dieses Jahres hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes – für Herrn Prof. Dr. Joachim Wieland und Herrn Dr. Claudio Nedden-Boeger – zu einem späteren Zeitpunkt gewählt werden sollen. Nunmehr liegt Ihnen hierzu ein Wahlvorschlag vor.

Für die Durchführung dieser Wahl benötigen wir – wie das schon mehrfach der Fall war – neben den beiden derzeitigen Schriftführinnen im Sitzungsvorstand weitere Schriftführerinnen und Schriftführer. Ich schlage Ihnen erneut vor, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer, die bereits in vorherigen Sitzungen des Landtags in dieser Funktion tätig waren, diese Aufgabe auch heute übernehmen und den Wahlvorgang gemeinsam mit uns durchführen. Gibt es dagegen Einwände? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Bevor wir mit der Wahl beginnen, möchte und muss ich noch auf die für die Wahl relevanten gesetzlichen Bestimmungen hinweisen.

Gemäß Art. 76 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich der Verfassungsgerichtshof aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern zusammen, von denen die Hälfte die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst haben muss.

Für diese vier gewählten Mitglieder sind vom Landtag gemäß Art. 76 Abs. 2 der Landesverfassung vier Vertreter zu wählen. Zwei Vertreter haben wir schon gewählt. Heute stehen noch die beiden weiteren Vertreter zur Wahl an.

Nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Wahlmitglieder das 35. Lebensjahr vollendet haben, zum Landtag wählbar sein und sich schriftlich bereit erklärt haben, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu werden.

Diese Voraussetzungen liegen hinsichtlich der beiden im Wahlvorschlag genannten stellvertretenden Wahlmitglieder vor.

Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in der Plenarsitzung am 21. Juni dieses Jahres.

Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Position an den Tischen zur Ausgabe der Wahlunterlagen und an den Wahlkabinen sowie an den Wahlurnen einzunehmen, damit wir mit der geheimen Wahl beginnen können.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen abermals einige Hinweise zum Wahlverfahren zu geben, die Sie bereits kennen, aber die auch den Regularien entsprechend noch einmal vorgetragen werden müssen.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt an den hierfür vorgesehenen Tischen. Nach Aufruf Ihres Namens erhalten Sie dort einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können.

Für die Stimmabgabe benutzen Sie bitte die hinten links und rechts aufgestellten Wahlkabinen, die wiederum so platziert worden sind, dass die Durchführung einer geheimen Wahl sichergestellt ist.

Ihren Stimmzettel stecken Sie anschließend in den Briefumschlag. Diesen Briefumschlag werfen Sie bitte danach in die seitlich daneben stehende gläserne Wahlurne. Diese Anordnung ist so gewählt, um den Wahlvorgang korrekt und gleichzeitig zügig abzuwickeln.

Beim Ausfüllen der Stimmzettel bitte ich erneut, nur die in den Wahlkabinen ausliegenden Dokumentenstifte zu nutzen. Eine anderweitige Kennzeichnung mit Tinte, Kugelschreiber oder Farbstift gewährleistet die Geheimhaltung der Wahl nicht, da in einem solchen Fall die Stimmabgabe dem Stimmberechtigten zugeordnet werden könnte.

Sollten Stimmzettel dennoch mit anderen als den ausliegenden Dokumentenstiften ausgefüllt werden, müssen wir sie als ungültig werten. Ebenfalls als ungültig gewertet werden Stimmzettel, die nicht im Briefumschlag in die Wahlurne geworfen werden, sowie leere, doppelt oder anderweitig gekennzeichnete Stimmzettel.

Zum Wahlverfahren gibt es, wie ich vermute, jetzt keine Fragen mehr. – Das ist so. Dann können wir mit der Wahlhandlung beginnen. Ich bitte Fra­u Güler, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe erfolgt.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien eine Bitte. Es ist im Moment relativ unübersichtlich hier im Raum. Ich bitte alle, die nicht unmittelbar am Wahlgang teilnehmen, ihre Plätze einzunehmen und vor allen Dingen zu den Wahlkabinen den gebührenden Abstand zu halten, damit die Geheimhaltung der Wahl gewährleistet ist. – Vielen Dank.

(Der Namensaufruf zur Stimmabgabe wird fortgesetzt.)

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist abgeschlossen. Es haben auch schon fast alle Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen gewählt. Daher bitte ich nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abzugeben. Anschließend werde ich den Wahlgang schließen.

Ich möchte mich nun an die Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne wenden, die ja durch unseren Besucherdienst eine Einführung in den Plenartag bekommen haben. Ich erinnere daran, dass sowohl Beifalls- als auch Missfallensbekundungen von der Tribüne aus nicht vorgesehen, nicht üblich und nicht zulässig sind. Ich bitte Sie, gleich daran zu denken.

Soweit ich sehe, haben jetzt auch die Schriftführerinnen und Schriftführer gewählt.

Daher frage ich: Haben jetzt alle anwesenden Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen, die aus organisatorischen Gründen im hinteren Bereich stattfindet.

Ich unterbreche die Sitzung kurz und bitte die Abgeordneten, in der Nähe zu bleiben, da die Auszählung nicht lange dauert.

(Die Stimmen werden ausgezählt.)

Für diejenigen, die im Raum bleiben, möchte ich gerne eine gestellte Frage beantworten, nämlich die, wer im hinteren Bereich des Plenarsaales Kameraaufnahmen macht. Das ist kein Fernsehsender, sondern der Landtag selber in Person von Frau Daniela Braun, die Sie sicherlich alle aus der konstituierenden Sitzung und aus den Sitzungen, in denen wir die Ministerpräsidentin gewählt und das Kabinett vereidigt haben, kennen. Frau Braun erstellt die Videoaufnahmen, die seit geraumer Zeit unser Informationsangebot vervollständigen. Wir filmen uns also selbst. Von daher hat die Frage, ob man eine Erlaubnis braucht, keine Rolle gespielt.

Und warum filmt Frau Braun in der letzten Sitzung vor der Sommerpause? – Keinesfalls, weil sie uns gemeinsam mit den Bildern in die Sommerpause schicken möchte, sondern weil dies die letzte Sitzung ist, in der Sie auf den bekannten Stühlen und vor den bekannten Tischen sitzen. Sie alle wissen: Der Plenarsaal wird in der Sommerpause behindertengerecht umgebaut. Wir werden nach der Sommerpause im Plenarsaal neues Mobiliar vorfinden. Und weil das nach fast 25 Jahren Landtagsgeschichte in Nordrhein-Westfalen in diesem Gebäude ein besonderer Moment ist, wird Frau Braun die letzten Minuten in diesem Plenarsaal in dieser Form für die Nachwelt dokumentieren.

Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie nachher bitte die Schubladen leeren, denn die Tische werden schon heute Abend abgebaut. Heute Abend beginnt der Umbau. – So weit das, was ich Ihnen als Pausenfüller mitteilen kann.

Nun warten wir gemeinsam auf das Wahlergebnis.

(Kurze Unterbrechung)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wahlergebnis liegt vor. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, sofern Sie bereits im Raum sind. Die Kolleginnen und Kollegen, die sich draußen aufhalten, bitte ich, wieder hereinzukommen.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl der beiden stellvertretenden Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt.

(Unruhe)

Wenn diejenigen, die gar nichts mitbekommen und in der Mitte des Raumes stehen, auch so freundlich wären und zum Platz gingen! – Vielen Dank.

Ich komme zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Dem Landtag gehören, wie Sie wissen, 237 Abgeordnete an. Drei Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt. An der Wahl haben sich 225 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 225. – Von den gültigen Stimmen entfielen auf Ja 212 Stimmen und auf Nein sieben Stimmen; es gab sechs Enthaltungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem vorliegenden Ergebnis ist der gemeinsame Wahlvorschlag Drucksache 16/135 angenommen. Die vorgeschlagenen stellvertretenden Wahlmitglieder sind gewählt. Ich gratuliere den Gewählten recht herzlich.

Wir kommen unmittelbar zur Vereidigung der Gewählten und des in der Plenarsitzung am 21. Juni dieses Jahres bereits gewählten Wahlmitglieds Prof. Dr. Löwer, der in der damaligen Sitzung leider nicht anwesend sein konnte.

Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen leisten sämtliche Mitglieder des Verfassungsge-


richtshofs und ihre Stellvertreter, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Eid.

Ich bitte die anwesenden Kolleginnen und Kollegen, sich für die Vereidigung von ihren Plätzen zu erheben, soweit ihnen das möglich ist.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Die Gewählten respektive Herrn Prof. Dr. Löwer bitte ich, zu mir zu kommen. – Ich bitte Sie, die Schwurhand zu heben und den vorgesehenen Amtseid zu leisten. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie den Eid auch ohne die religiöse Beteuerung leisten können.

Prof. Dr. Wolfgang Löwer: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

(Allgemeiner Beifall)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Löwer. – Herr Prof. Dr. Gusy.

Prof. Dr. Christoph Gusy: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde.

(Allgemeiner Beifall)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Gusy. – Frau Prof. Dr. Nadine Klass, darf ich Sie bitten.

Prof. Dr. Nadine Klass: Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

(Allgemeiner Beifall)

Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Klass. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist der Verfassungsgerichtshof wieder vollzählig und kann seine Arbeit aufnehmen.

Ich hatte schon beim letzten Mal gesagt: Man weiß als Parlamentspräsidentin in Stellvertretung für alle Kolleginnen und Kollegen und Fraktionen nie, ob man zu dem Amt recht herzlich gratulieren darf und „Auf gute Zusammenarbeit!“ sagen soll, weil es immer darauf ankommt, in welcher Rolle man sich gerade befindet und wer den Verfassungsgerichtshof anruft oder benötigt.

Wir sind am Ende dieser Plenarsitzung angelangt. Das war die letzte Sitzung vor der Sommerpause.

Bevor ich Sie alle in den Sommer entlasse, Ihnen eine wunderbare Sommerzeit sowie gute Erholung für das Verarbeiten der vielen neuen Erfahrungen und Eindrücke wünsche, darf ich Sie noch einmal daran erinnern, dass Sie den Plenarsaal, wie wir ihn alle kennen und die Zuschauer erleben, nach der Sommerpause nicht ganz in dieser Form wiederfinden.

(Zurufe: Oh!)

Wir werden uns sehr darum bemühen, optisch alles so zu belassen, dass Sie dem Grunde nach Ihren Plenarsaal wiedererkennen. Aber die Stühle und Tische werden sich verändern. Die Lüftung wird sich verändern.

(Allgemeiner Beifall – Ministerin Barbara Steffens: Gott sei Dank!)

Ich freue mich ganz besonders – deshalb hebe ich mir das für den Schluss auf –, dass wir in Nordrhein-Westfalen es dann endlich schaffen, dass Herr Fricke und Frau Steinmann ihre Jungfernreden vom Redepult ohne größere Probleme halten

(Allgemeiner Beifall)

und vor allen Dingen diesen Platz selbstständig erreichen können.

Damit bleibt mir wirklich nur noch, Ihnen eine schöne Sommerzeit und gute Erholung zu wünschen.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 12. September 2012, 10 Uhr.

Drücken Sie alle die Daumen, dass der Umbau bis dahin fertig ist.

Eine gute Sommerzeit!

Die Sitzung ist geschlossen.

(Allgemeiner Beifall)

Schluss: 15:40 Uhr

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*)    Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht
überprüft (§ 96 GeschO)

Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.