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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
17. Wahlperiode

 

 

 

10.02.2021

 

 

2.Neudruck

 

Tagesordnung

 

117. Sitzung (Sondersitzung)*

des Landtags Nordrhein-Westfalen

am Donnerstag, 11. Februar 2021

13.00 Uhr

 

 

Donnerstag, 11. Februar 2021

 

1.

Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen: Perspektiven nach den Bund-Länder-Beratungen

 

Unterrichtung

durch die Landesregierung

 

 

 

 

 

 

 

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 17/12593

 

in Verbindung damit

 

Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021

 

 

Einbringung

Landesregierung           20 Minuten

 

Aussprache

CDU                              20 Minuten

SPD                               20 Minuten

FDP                               16 Minuten

BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN               15 Minuten

AfD                                15 Minuten

 

Landesregierung           20 Minuten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15.10 Uhr

 

2.

Fünftes Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

 

Gesetzentwurf

der Fraktion der SPD

Drucksache 17/12592 (Neudruck)

 

 

1. Lesung

 

und

 

2. Lesung

 

 

Beratungsverfahren

 

 

 

 

 

 

 

ohne Debatte

 

 

 

ohne Debatte

 

 

3.

Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern eine Perspektive geben – mehr pädagogische Entscheidungen den Schulen übertragen und aus der Pandemie gut durchstarten.

 

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 17/12594

 

 

Beratungsverfahren

 

ohne Debatte

 

 

Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen

 

 

4.

Endlich ein wirksames und nachhaltiges Unterstützungsprogramm für mehr Bildungsgerechtigkeit in NRW!

 

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN

Drucksache 17/12601

 

 

Beratungsverfahren

 

ohne Debatte

 

 

Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen

 

 

 

Ende: 15.10 Uhr

 

 

 

 

 

 

André Kuper

- Präsident -

 

*)  Die Einberufung des Landtags erfolgt gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Landesverfassung auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP. Die erforderliche Anzahl von Unterschriften liegt vor.