Den Petitionsausschuss erreichte die Eingabe eines 48-jährigen Mannes, der während seines Grundwehrdienstes einen Unfall erlitten hatte und nunmehr Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhält. Der Landschaftsverband bewilligte dem Mann unter anderem Berufsschadensausgleich. Das ist ein finanzieller Ausgleich für Personen, die durch eine Schädigung beruflich so beeinträchtigt sind, dass ihr Einkommen gemindert ist.
Um die Höhe des notwendigen Ausgleichs zu ermitteln, wird das tatsächliche Einkommen des Betroffenen mit dem Einkommen, das er ohne Schädigungsfolgen erzielt hätte, verglichen. Im konkreten Fall hatte der Landschaftsverband das Vergleichseinkommen eines technischen Angestellten der Leistungsgruppe II in der Industrie zugrunde gelegt. Der Mann vertrat jedoch die Auffassung, ohne die erlittenen Schädigungsfolgen hätte er eine bessere berufliche Position erlangt, die seiner Ausbildung als Industriemeister entspricht. Damit müsse auch ein höheres Vergleichseinkommen berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss beschloss, die Versorgungsangelegenheit in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Petenten und dem Landschaftsverband zu erörtern. In dem Erörterungstermin schilderte der Mann ausführlich und nachvollziehbar seinen beruflichen Werdegang. Der gelernte Elektriker hatte nach dem Unfall zunächst eine Stelle als technischer/kaufmännischer Angestellter aufgenommen und danach – als es ihm gesundheitlich einigermaßen möglich war – eine Ausbildung zum Industriemeister erfolgreich absolviert. Da sich sein Gesundheitszustand jedoch rapide verschlechterte, konnte er aufgrund der Schädigungsfolgen in diesem Beruf keine entsprechende Stelle finden. Zum Nachweis legte der Mann zahlreiche für die Behörde neue Unterlagen im Original vor, aus denen sich insbesondere auch seine sehr intensiven Bewerbungsbemühungen ergaben. Hiervon hatte der Landschaftsverband bisher keine Kenntnis.
Häufig – so auch in diesem Fall – ist den Menschen gar nicht bewusst, wie wichtig manche Informationen für die Behörden sein können. Das führt häufig dazu, dass Antragstellerinnen und Antragsteller wichtigen Informationen, die ihr Anliegen stützen und ihren Anspruch begründen, keine Bedeutung beimessen und den Behörden daher gar nicht erst mitteilen. Der Fall zeigt aber vor allem, wie wichtig die Petitionsarbeit ist und welche Bedeutung insbesondere ein Erörterungstermin mit den Betroffenen selbst sowie mit den handelnden Behörden haben kann. Ohne den Erörterungstermin wäre dem Landschaftsverband der neue Sachverhalt wahrscheinlich nie bekannt geworden. In Kenntnis des neuen Sachverhalts und nach erneuter Prüfung entsprach der Landschaftsverband dem Anliegen des Mannes. Dieser erhält nun höhere Leistungen.