Ein Recht, das jedermann zusteht, muss auch ohne bürokratische Hürden wahrgenommen werden können. Darum gibt es für die Formulierung einer Petition keine Formvorschriften oder Vorgaben. Die Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Anliegen so vortragen können, wie sie es sehen und wie es ihre Ausdrucksmöglichkeiten erlauben.
Die Eingaben müssen schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtags gerichtet werden, immer Namen und Adresse der jeweiligen Einsender/-innen enthalten und von ihnen auch unterschrieben sein. Bei Sammeleingaben genügen Adresse und Unterschrift einer Bezugsperson, die die Interessen der Gruppe (Bürgerinitiative oder Verein) vertritt. Anonyme Petitionen werden nicht bearbeitet.
Es ist auch möglich, online eine Petition an den Ausschuss zu richten. Dazu gibt es ein Formular.