Recht auch für Kinder und Jugendliche
Am Anfang steht der Ärger
Hast Du Dich über eine Entscheidung in Deiner Stadt oder an Deiner Schule geärgert? Oder empfindest Du etwas als ungerecht? In solchen Fällen hast Du auch als Kind oder Jugendlicher das Recht, Dich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden. Das ist die gewählte Volksvertretung von Nordrhein-Westfalen. Du kannst dann eine Petition schreiben.
Petition – eine Beschwerde an den Landtag
Das Wort „Petition“ kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt so viel wie „Bitte“ oder „Gesuch“. Mit einer Petition können sich alle beim Landtag beschweren, die sich von einer öffentlichen Einrichtung ungerecht behandelt fühlen. Oder die glauben, dass ein Fehler passiert ist. Ämter, Städte oder Schulen sind zum Beispiel solche öffentlichen Einrichtungen.
Hilfe vom Petitionsausschuss
Im Landtag gibt es eine Gruppe von Politikern, die sich mit diesen Beschwerden befasst und versucht zu helfen. Das ist der Petitionsausschuss. Jeder kann an diese Menschen schreiben – egal, wie alt er ist oder ob er Deutscher ist oder nicht. Man kann alleine eine Beschwerde schreiben oder als Gruppe, wenn sich viele über dasselbe Problem geärgert haben.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben ganz besondere Rechte, die wichtig für ihre Arbeit sind. So dürfen sie jederzeit alle wichtigen Informationen von den Stellen anfordern, über die eine Beschwerde vorliegt, und Unterlagen dazu lesen. Der Ausschuss kann sich auch vor Ort ein Bild machen. Haben die Mitglieder die Beschwerde beraten, dann empfehlen sie beispielsweise, wie ein Problem gelöst werden kann.