22.04.2024

Anhörung: Feuerwehr und Ruhestand

Die Landesregierung plant bei der Feuerwehr eine „moderate Anhebung“ der Altersgrenze. In einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Unterausschusses Personal haben sich Sachverständige dazu geäußert.

Derzeit können die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Künftig soll die Altersgrenze, je nach Laufbahngruppe, bei 61 bzw. 62 Jahren liegen und für den gesamten feuerwehrtechnischen Dienst gelten. 

Hintergrund der geplanten Anhebung seien Fachkräftemangel und demografischer Wandel, heißt es im Gesetzentwurf (18/8026, Neudruck). „Nach aktueller Lage würden in den nächsten zehn Jahren ca. 28 Prozent der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgrund der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten“, schreibt die Landesregierung. Es bestehe absehbar also  ein hoher Bedarf an Neubesetzungen der frei werdenden Planstellen. Durch die Erhöhung der Altersgrenze werde „die Balance gehalten zwischen dem notwendigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Systems Feuerwehr“ und den Anforderungen und Belastungen, die der feuerwehrtechnische Dienst stelle.

„Arbeitsbelastung im Einsatzdienst“

Viele Sachverständige heben in ihren schriftlichen Stellungnahmen die angestrebte einheitliche Altersgrenze in den NRW-Dienststellen positiv hervor. Sie trage dazu bei, „dass langangelegte Entwicklungspfade in der persönlichen, beruflichen Laufbahn auch mit Wechseln zwischen Institutionen attraktiver werden“, befindet der Verband der Feuerwehren in NRW. Kritisch äußert sich der Verband jedoch zur Anhebung der Altersgrenze und zur Trennung nach Laufbahngruppen. Dieses Vorgehen bilde die Arbeitsbelastung im Einsatzdienst nicht ab. Der Anteil der Mitarbeitenden aus der Laufbahngruppe 2, die künftig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen sollen, nehme im reinen Einsatzdienst der Feuerwehren stetig zu. Außerdem sei eine Anhebung der Altersgrenze auch kein Mittel gegen den Fachkräftemangel: „Höhere und bereits absehbare Unterbesetzungsquoten würden einmalig um einige Monate bzw. maximal um 24 Monate verzögert.“ Erforderlich seien neue Rekrutierungsstrategien und mehr Ausbildungskapazitäten. 

Darauf weisen auch die Feuerwehr Essen sowie der Arbeitswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Langhoff (Hochschule Niederrhein) hin. Es bedürfe „einer massiven Erhöhung der Azubiquote“ und „attraktiveren Einstiegsmöglichkeiten“, so Langhoff. Bei einer längeren Dienstzeit sei von einer Zunahme der Fehlzeiten auszugehen. 

„Angemessene Übergangszeit“

Man sei gegenüber Änderungen der Altersgrenze „grundsätzlich aufgeschlossen“, so Landkreistag und Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Stellungnahme. Für die Planungssicherheit der Kommunen, aber auch der Feuerwehrleute sei eine „angemessene Übergangszeit“ wichtig. Diese werde im Gesetzentwurf angestrebt. Auch das vorgeschlagene „Laufbahnmodell“ trage man mit.

Der Städtetag dagegen sieht in diesem Modell erhebliche Schwächen. Es gefährde den „Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Feuerwehren“ und löse „Konkurrenzen zwischen den Laufbahnen“ aus. Denkbar seien „entweder ein Modell mit einer einheitlichen Altersgrenze für alle Beamten und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst oder ein Modell mit einer Anrechnung von Einsatzzeiten“. 

„Anforderungen unverändert hoch“

Die Gewerkschaften Verdi und Komba lehnen eine Anhebung der Altersgrenze ab. Sie löse keine Probleme, sondern schaffe neue, heißt es in der Komba-Stellungnahme. Viele Beamtinnen und Beamte könnten „schon heute die körperlichen Anforderungen nicht mehr oder nur mit größter Mühe voll erfüllen“. Feuerwehrleute hätten seit jeher eine erhöhte Wochenarbeitszeit. Derzeit seien es im Durchschnitt 48 Stunden. Das seien sieben mehr als in der allgemeinen Verwaltung. Auf die gesamte Dienstzeit bezogen arbeiteten sie bereits jetzt länger als andere Beamtinnen und Beamte in NRW.

Es sei „allgemein anerkannt, dass die körperlichen Fähigkeiten im Laufe des Arbeitslebens abnehmen“, schreibt Verdi. Auch Feuerwehrleute hätten vom 50. Lebensjahr an „häufiger z.B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen oder anderen inneren Krankheiten zu tun“. Hinzu kämen oft psychische Belastungen aufgrund traumatischer Erlebnisse. Auf der anderen Seite blieben die Anforderungen an Feuerwehrleute unverändert hoch: Der Zeitdruck nehme nicht ab, die Leiter werde nicht niedriger, das Feuer brenne nicht langsamer oder weniger heiß.

Kompromissvorschlag

Sollte eine Erhöhung der Altersgrenze dennoch angestrebt werden, schlagen die Gewerkschaften einen Kompromiss vor. Beamtinnen und Beamte müssten auf Antrag weiterhin die Möglichkeit haben, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den  Ruhestand zu treten. Voraussetzung sei eine langjährige Tätigkeit im Einsatzdienst oder in Leitstellen. 

Text: zab
 

Die Fraktionen im Landtag NRW