Der Parlamentarische Beratungs- und Gutachterdienst arbeitet nach dem Grundsatz der Allgemeinzugänglichkeit. Allgemeinzugänglich heißt: die Ausarbeitungen und Gutachten werden, nachdem die Auftraggeber sie zur Veröffentlichung freigegeben haben, an alle Abgeordneten des Landtags (oder an einzelne Ausschüsse) als "Information" verteilt. Anschließend werden sie auf den Intranet- und Internetseiten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes veröffentlicht und sind damit auch der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglich.
Aufgaben
- Wissenschaftliche Beratung des Parlaments, seiner Ausschüsse, der Fraktionen sowie der einzelnen Abgeordneten. Hierzu gehört insbesondere die zukunftsorientierte Unterstützung des Parlaments in seiner aktiven, gestalterischen und konzeptionellen Rolle.
- Beratende, unterstützende und gutachterliche Tätigkeit in grundsätzlichen parlaments-relevanten Fragestellungen, insbesondere bei der Wahrnehmung der Gesetzgebungs- und Budgetfunktion.
Arbeitsgrundsätze
- Verständliche Aufbereitung von Fachwissen
- Einbeziehung interner und externer Kompetenz
- Politische Neutralität
- Unparteilichkeit
- Ausgewogenheit
- Inhaltlich weisungsfrei
Besonderer Hinweis: Unterstützung in parteipolitischen oder persönlichen Fragen sowie in Wahlkreisangelegenheiten durch den Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst ist nicht möglich.