Artikel der Ausgabe 3 / 2024

  • Gegen Hass, gegen Gewalt.
    Plenarbericht;

    S. 3 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    15. Mai 2024 - Es passiert im Umfeld von Parteiveranstaltungen, beim Plakatekleben, beim Wahlkampf in den Fußgängerzonen und auch, wenn sie privat unterwegs sind: Politikerinnen und Politiker werden beleidigt, beschimpft, bedroht und körperlich attackiert. Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde über die Zunahme der Angriffe diskutiert.
    Zwei Anträge lagen der Aktuellen Stunde zugrunde - ein gemeinsamer der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP (Drs. 18/9227) sowie ein weiterer von der AfD-Fraktion (Drs. 18/9228).
    CDU, SPD, Grüne und FDP schreiben von einer erschreckenden Entwicklung: "Wir können nicht zulassen, dass Menschen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, zur Zielscheibe werden." Es handele sich nicht nur um Angriffe gegen die Person, sondern auch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. "Als Demokratinnen und Demokraten müssen wir die Täterinnen und Täter klar benennen und als Staat unmissverständliche Antworten geben. Wir werden Gewalt in keiner Form dulden", so die Fraktionen.
    "Angriffe auf Politiker und Parteivertreter, gleichgültig ob sie verbal oder körperlich erfolgen, stellen eine ernsthafte Bedrohung unserer demokratischen Grundordnung dar und sind uneingeschränkt zu verurteilen", heißt es im Antrag der AfD-Fraktion. Die "Sicherstellung eines gewaltfreien und respektvollen Wahlkampfes" erfordere eine "klare und unmissverständliche Stellungnahme unserer Legislative".
    Gewalt dürfe niemals ein Instrument der politischen Auseinandersetzung sein, sagte CDU-Fraktionschef Thorsten Schick. Das sei der "Grundkonsens aller Demokratinnen und Demokraten". Sie könnten immer miteinander sprechen. In der Sache dürfe es auch einmal lauter werden. Eines aber müsse stets klar sein: "Niemals dürfen die Fäuste fliegen." Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker sei jedoch nur die "Spitze des Eisbergs", sagte Schick. Für Polizei und Rettungsdienste, Lehrkräfte, Feuerwehren und andere Berufsgruppen sei sie "trauriger Alltag".
    "Der neue Terror richtet sich gegen die Basis unserer Demokratie", sagte SPD-Fraktionschef Jochen Ott. Das Vertrauen in den Schutz des Staates solle durch Gewalt zerstört werden. Es sei der "Versuch, durch willkürlich erscheinende Gewalt ein Klima der Angst und der Unsicherheit zu verbreiten". Es sei der "Versuch, Menschen gefügig zu machen, sie einzuschüchtern und zu nötigen". Ott: "Das ist übrigens die UN-Definition von Terror." Der Rechtsstaat müsse seine Macht zeigen. Polizei und Justiz seien aber "nur Teil der Lösung".

    "Menschen verunsichert"

    Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems verwies auf zahlreiche Krisen wie die Corona-Pandemie, den Krieg in der Ukraine, den Nahostkonflikt oder die Klimakrise. Dies habe viele Menschen verunsichert. Und diese Verunsicherung werde u. a. von Rechtsextremen und Demagogen genutzt, um Hass und Hetze zu säen. Es sei die Verantwortung der Demokratinnen und Demokraten, diese Verunsicherung ernst zu nehmen und den Menschen wieder mehr Zuversicht zu geben. Brems: "Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung, niemals und nirgendwo."
    FDP-Fraktionschef Henning Höne erinnerte an den 75. Geburtstag des Grundgesetzes in diesem Jahr, das die Basis für das Zusammenleben in Demokratie, Vielfalt und Freiheit sei. Der Geist des Grundgesetzes sei nicht verhandelbar. Die Demokratie sei aber unter Druck geraten. Gewalttaten müssten alle Demokratinnen und Demokraten umtreiben, betonte Höne und verwies auch auf Angriffe gegen Rettungskräfte, Feuerwehr, Polizistinnen und Polizisten, Lehrkräfte sowie Journalistinnen und Journalisten. Dies sei eine gefährliche Entwicklung, die die Demokratie auszuhöhlen drohe.
    Markus Wagner (AfD) kritisierte eine "Hierarchisierung der Täter" wie auch der Opfer. Er zählte mehrere Vorfälle auf und kommentierte: "Kein Aufschrei, keine Demos." Erst nach einem Angriff durch einen Täter, der als "vermutlich rechts" einzustufen sei, habe sich dies geändert. "Schwere Gewalttaten, egal, wer sie begeht, und ganz gleich, wer sie erleidet, sollten immer hinter Gittern enden", forderte er. Politikerinnen und Politiker seien nicht als "Opfer der Extraklasse" zu behandeln. Alle Menschen müssten sich auf den Rechtsstaat verlassen können.
    "Mensch bleiben und im Gegenüber immer den Menschen sehen" - darum gehe es, betonte Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Das sei der Kern des Zusammenlebens, der Demokratie und des Rechtsstaats. Wo der Mensch auf einzelne Eigenschaften, seine politische Meinung oder seine Uniform reduziert werde, sei der Weg zu Ablehnung, Beleidigung und Gewalt nicht mehr weit. Jeder Angriff sei ein Angriff auf das friedliche Zusammenleben und die Demokratie: "Demokratie und Gewalt widersprechen einander fundamental." "Lasst uns streiten um den richtigen Weg", sagte Wüst, "aber immer als Menschen."
    zab, wib, sow

    Systematik: 1070 Politische Kräfte

    ID: LI240303

  • Plenum: Meldungen.
    Plenarmeldungen
    S. 4-6 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Europarat

    24.4.2024 - Der Europarat wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Dem Gremium mit Sitz in Straßburg gehören 46 Staaten an, darunter alle Mitglieder der Europäischen Union. Anlässlich des Jubiläums hat der Landtag auf Antrag von CDU und Grünen die herausragende Rolle des Europarats beim Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit betont. Ein entsprechender Antrag der beiden Regierungsfraktionen (Drs. 18/8884) wurde von CDU, SPD, Grünen und FDP angenommen. Die AfD stimmte dagegen. Die Arbeit des am 5. Mai 1949 gegründeten Europarats sei heute wichtiger denn je, heißt es in dem Antrag. Weltweit stünden Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unter Druck, "auch in Vertragsstaaten des Europarates". Die Anzahl der Demokratien sinke.

    Jugendkriminalität

    24.4.2024 - Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) müsse die Bekämpfung der Kinderund Jugendkriminalität zur Chefsache machen. Dies fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (Drs. 18/8895). Erforderlich sei eine "Task Force" in der Staatskanzlei, an der neben dem Innenministerium weitere Ministerien beteiligt seien. Die Gruppe müsse bis Ende August 2024 ein Konzept zur verstärkten Bekämpfung und Vorbeugung von Kinder- und Jugendkriminalität vorlegen. Sie müsse insbesondere veranlassen, dass die Präventionsarbeit "flächendeckend weiterentwickelt sowie personell und finanziell gestärkt wird". Die Fraktion bezog sich in ihrem Antrag auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023. Im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl der Delikte um 3,4 Prozent auf 1,41 Millionen gestiegen. Ein Anstieg sei auch bei der Kinder- und Jugendkriminalität festzustellen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt. SPD und FDP hatten für den Antrag gestimmt, die AfD-Fraktion enthielt sich.

    Bachelor im Jurastudium

    24.4.2024 - Studierende der Rechtswissenschaft sollen ihr Studium künftig auch mit einem Bachelor-Grad abschließen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf (Drs. 18/8827) der Landesregierung vor. Hintergrund: Im Jurastudium erfolgten Studienabbrüche weit später als in anderen Fächern. Ein Grund dafür sei, dass die Studierenden lange am Ziel "Erstes Staatsexamen" festhielten, so die Landesregierung. Zum Zeitpunkt des Abbruchs hätten sie jedoch schon Studien- und Prüfungsleistungen erbracht, "die im Rahmen eines Bachelor-Studiengangs die Anforderungen eines Hochschulabschlusses erfüllt hätten". Diese Leistungen sollen honoriert werden. Die Staatsprüfungen als Zugangsvoraussetzung insbesondere zur Richter-, Staatsanwalt- und Rechtsanwaltschaft sowie zum Notariat sollen nicht durch andere Hochschulabschlüsse ersetzt werden können. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Wissenschaftsausschuss (federführend) überwiesen.

    Schankgebühren

    25.4.2024 - Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP wollen Schaustellerinnen und Schausteller entlasten. In Nordrhein-Westfalen sowie sieben weiteren Bundesländern müssten sie für Schanklizenzen in jeder Kommune für jede Veranstaltung eine "kostenpflichtige Gestattung" beantragen, heißt es im gemeinsamen Antrag der Fraktionen (Drs. 18/8883). Dies führe zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Belastungen einer Branche, die einen "traditionsreichen Bestandteil unseres kulturellen Lebens" bilde. Die Landesregierung solle kurzfristig durch Erlass regeln, "dass mit dem Besitz einer Reisegewerbekarte alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und insbesondere keine 'Schankgebühren' mehr anfallen". Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

    Cannabis

    25.4.2024 - Die FDP-Fraktion hat die Landesregierung im Zusammenhang mit der Cannabislegalisierung zum Handeln aufgefordert. Zwar sei das Bundesgesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis zum 1. April 2024 in weiten Teilen bereits in Kraft getreten. Für die vollständige Umsetzung in Nordrhein-Westfalen zum 1. Juli 2024 seien jedoch Landesbehörden zuständig, heißt es im entsprechenden Antrag (Drs. 18/8885). So gelte es etwa, Anbaugemeinschaften zu erlauben und zu kontrollieren. Das Gesetz verbiete den Cannabiskonsum zum Beispiel in Sichtweite von Schulen und tagsüber in Fußgängerzonen. Auch das sei zu überwachen. Polizei und kommunale Ordnungsbehörden bräuchten Handlungsanweisungen. Dies und mehr müsse die Landesregierung regeln und zuständige Behörden benennen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und AfD abgelehnt. Für den Antrag hatten SPD und FDP gestimmt.

    Verkehrsverbünde

    25.4.2024 - Der Landtag hat den Antrag (Drs. 18/8876) der AfD-Fraktion abgelehnt, verschiedene Verkehrsverbünde in Nordrhein- Westfalen zusammenzulegen. Die Fusionierung zu einem "Verkehrsverbund NRW" sei "angesichts knapper finanzieller Mittel, massiv steigender Energiepreise sowie einer fortlaufend hohen Subventionierung des ÖPNV dringend anzuraten", hatte die Fraktion argumentiert. Unnötige Bürokratie und Doppelstrukturen sollten vermieden werden. Eine Fusion zu einem Dachverbund sei auch daher sinnvoll, "damit Fahrgäste nicht mehr durch Waben, Zonen und Ringe der Verkehrsverbünde irren und ständig an Tarifgrenzen stoßen". Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP.
    (siehe Fortsetzung)

    ID: LI240304

  • Plenum: Meldungen (Fortsetzung).
    Plenarmeldungen
    S. 4-6 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Nahost-Krieg

    15.5.2024 - Der Konflikt im Nahen Osten hat den Landtag erneut beschäftigt. Die Abgeordneten verabschiedeten einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP (Drs. 18/9150). Darin verurteilen die Fraktionen den "grausamen terroristischen Überfall der Hamas" auf Israel vom vergangenen Oktober und fordern die Freilassung der weiterhin mehr als 100 israelischen Geiseln, die sich in den Händen der Terrororganisation befinden. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels seien deutsche Staatsräson und nicht verhandelbar, heißt es weiter. Nordrhein-Westfalen stehe solidarisch an der Seite der israelischen Bevölkerung. Die Fraktionen zeigen sich zugleich besorgt über die humanitäre Lage im Gazastreifen. Israel sei aufgefordert, "sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza zu ermöglichen". Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Hilfsorganisationen seien inakzeptabel. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD angenommen.

    EU-Osterweiterung

    15.5.2024 - Vor 20 Jahren traten zehn Staaten der Europäischen Union (EU) bei, hauptsächlich aus Mittel- und Osteuropa. Zu den neuen Mitgliedern zählten u. a. die drei baltischen Staaten sowie Polen, die Slowakei, Tschechien und Ungarn. In einem Antrag (Drs. 18/9128) würdigen die Fraktionen von CDU und Grünen die EU-Osterweiterung vom 1. Mai 2004 als "historischen Moment". Sie sei "ein Meilenstein in der europäischen Integration und markierte das Zusammenwachsen eines Kontinents, der jahrzehntelang durch politische und ideologische Grenzen getrennt war". In ihrem Antrag fordern die Fraktionen die Landesregierung u. a. auf, die Gespräche mit den mittel- und osteuropäischen Partnerländern zu intensivieren und die Vernetzung von Regionen und Städten der Länder voranzutreiben. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP angenommen. Die AfD war dagegen.

    Rheinisches Revier

    15.5.2024 - Was kommt nach der Braunkohle? Das hat die SPD-Fraktion die Landesregierung mit Blick auf den für 2030 geplanten Ausstieg aus der Braunkohleförderung gefragt. Sie verweist auf die große Herausforderung des Strukturwandels im Rheinischen Revier und auf Kritik an der Verwendung von Fördermitteln für die Region. In einer Großen Anfrage (Drs. 18/7943) hat sie 168 Fragen zur Flächenentwicklung, Energiesicherheit und Schaffung neuer Arbeitsplätze, zu Förderstrukturen und "innovativen Zukunftsvisionen" gestellt. Die Antwort der Landesregierung (Drs. 18/9134) umfasst 101 Seiten. Die Landesregierung stehe den Menschen gegenüber in der Pflicht, heißt es darin. Dank Evaluierung und Monitoring werde die Landesregierung transparent aufzeigen, wo der Strukturwandel stehe. Als besondere Stärke der Region benennt sie "die hervorragende Forschungslandschaft und die Dichte an kleinen und mittleren Unternehmen". Deshalb schaffe die Landesregierung im Rheinischen Revier den Raum und die Infrastruktur für Forschung und Innovationen.

    Verfassungsänderung

    15.5.2024 - Die Fraktionen von SPD und FDP schlagen gemeinsam eine Änderung der Landesverfassung vor. In dem Gesetzentwurf (Drs. 18/9155) geht es um die in Artikel 23 Absatz 2 der Verfassung geregelten Vorgaben zur Änderung von Verträgen mit der Katholischen und Evangelischen Kirche, den sogenannten Kirchenverträgen, und den Abschluss neuer Verträge durch ein Landesgesetz. Demnach ist beides nur bei Zustimmung der Vertragspartner möglich. "Diese über die Anforderungen des Grundgesetzes hinausgehende Bindung steht in einem Spannungsverhältnis zum Demokratieprinzip, weil es die in den Kirchenverträgen geregelten Gegenstände gegebenenfalls auf Dauer der Neubewertung durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber entzieht", argumentieren die beiden Fraktionen und fordern, künftig auf die "Zustimmung der Vertragspartner" zu verzichten. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen.

    Religiöser Extremismus

    15.5.2024 - Die AfD-Fraktion warnt vor religiösem Extremismus an nordrhein-westfälischen Schulen. Islamistische und antidemokratische Übergriffe nähmen zu, heißt es in einem Antrag (Drs. 18/9169): "Viele Straftaten konnten bisher nicht aufgeklärt werden und versetzen Lehrer, Schüler und Eltern in Unruhe." Nordrhein-Westfalen könne sich "keine religiös motivierte Spaltung erlauben, welche die Schülerschaft in fromme Muslime und 'Ungläubige' unterteilt". Die derzeitigen Präventionsprogramme reichten nicht aus, "um die religiöse Radikalisierung unserer Schüler zu verhindern". Die Landesregierung müsse religiöse Extremismusfälle "transparent, lückenlos und unverzüglich" aufklären. Zudem solle sie den islamischen Religionsunterricht evaluieren und gegebenenfalls reformieren. Der Antrag wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt.

    Roben für die Rechtspflege

    15.5.2024 - Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollen künftig bei bestimmten Amtshandlungen eine Robe tragen dürfen, um so als Vertreterinnen und Vertreter der Justiz klar erkennbar zu sein. Die Fraktionen von CDU und Grünen hatten das in einem Antrag (Drs. 18/9126) gefordert. Dieser wurde einstimmig angenommen. Der Bundesgesetzgeber habe die Aufgaben der Berufsgruppe erheblich erweitert, schreiben CDU und Grüne. Dies habe auch zu häufigerem direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern geführt. Beamtinnen und Beamte hätten berichtet, "dass ihnen bei der Amtshandlung nicht immer der ihrer Funktion zustehende Respekt entgegengebracht wird". Auch andere Berufsgruppen in der Justiz - zum Beispiel Amtsanwältinnen und -anwälte sowie Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte - trügen schon jetzt bei bestimmten Handlungen eine Robe.
    (siehe Fortsetzung)

    ID: LI240305

  • Plenum: Meldungen (Fortsetzung).
    Plenarmeldungen
    S. 4-6 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Untersuchungsausschuss

    16.5.2024 - Der Landtag hat auf Antrag von Abgeordneten der SPD und der FDP einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema "Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Besetzungsverfahren der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen" eingesetzt. Der Antrag (Drs. 18/9149) wurde bei Enthaltung von CDU, Grünen und AfD angenommen. Die Stelle ist laut Antrag seit fast drei Jahren unbesetzt. Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde eines nicht berücksichtigten Bewerbers anhängig. Der Ausschuss solle sich "ein Gesamtbild über mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Landesregierung" im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren und der Besetzung der Stelle verschaffen.

    Grundsteuer

    16.5.2024 - Die Kommunen sollen ab 1. Januar 2025 die Möglichkeit erhalten, bei der Grundsteuer unterschiedliche Hebesätze für Wohn- bzw. Nichtwohngrundstücke festzulegen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor (Drs. 18/9242), den die Fraktionen von CDU und Grünen eingebracht haben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform. Durch das Bundesmodell, für das sich NRW entschieden hatte, könnten mögliche Mehrbelastungen einer Grundstücksart in den einzelnen Regionen nicht ausgeglichen werden, weshalb einige Eigentümerinnen und Eigentümer stärker belastet würden als andere. Ziel des Gesetzes sei, dass Kommunen zielgenau auf die jeweiligen Verhältnisse vor Ort reagieren könnten. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) überwiesen.

    Europawahl

    16.5.2024 - Der Landtag hat die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. In Deutschland findet sie am 9. Juni 2024 statt. Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige mitwählen - dies begrüße der Landtag ausdrücklich, heißt es in einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP (Drs. 18/9124, Neudruck). "Die Europäische Union war von Anfang an ein Friedensprojekt. Sie hat ihren Bürgerinnen und Bürgern Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand gebracht. Um den Wesenskern der Europäischen Union zu erhalten und gegen seine Feinde zu verteidigen, ist die Teilhabe von möglichst vielen Menschen an der Europawahl wichtig." Der Landtag verurteile Spaltung, Ausgrenzung und eine Sprache, die Hass und Gewalt schüre. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD angenommen.

    Verbrennermotor

    16.5.2024 - Gegen ein Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennermotor wendet sich die AfD-Fraktion in einem Antrag (Drs. 18/9167). Einseitig auf Elektrofahrzeuge zu setzen, wie auf EU-Ebene beschlossen, berge "Risiken bei der Ladeinfrastruktur, der Energieversorgung und der Verfügbarkeit der Rohstoffe", zitiert die Fraktion ein Gutachten. Die deutschen Automobilhersteller seien weltweit führend im Bau von Verbrennermotoren. Politische Entscheidungen gefährdeten aktuell die stärkste Branche Deutschlands, während etwa in China die Verbesserung von Verbrennermotoren weiter voranschreite. Die Landesregierung solle sich u. a. auf nationaler und europäischer Ebene zur Technologieoffenheit bekennen und für Investitionssicherheit im Automobilsektor sorgen. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP abgelehnt.

    Benelux-Staaten

    16.5.2024 - Die Landesregierung soll sich für einen weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen Nordrhein-Westfalens zu Staaten der Europäischen Union und insbesondere zu den Benelux-Staaten einsetzen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (Drs. 18/9151). Es gelte, "die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Investoren aus der Europäischen Union zu schaffen". Dazu zählten u. a. einfache und schnelle Genehmigungsverfahren, der Abbau von Bürokratie sowie eine gut ausgebaute Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Die Niederlande seien bei Im- und Exporten der wichtigste Handelspartner Nordrhein-Westfalens. Doch auch Belgien und Luxemburg seien für die Wirtschaft wichtige Partnerländer. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, Grünen und AfD abgelehnt. SPD und FDP stimmten dafür.

    Werbung für Elternschaft

    16.5.2024 - Die AfD-Fraktion möchte eine "Willkommenskultur für Neugeborene" schaffen. In ihrem Antrag argumentiert sie, der demografische Wandel erfordere mehr Nachwuchs. Es gelte, dem Phänomen gewollter Kinderlosigkeit entgegenzuwirken. Die Fraktion verweist auf Skandinavien, wo trotz vergleichsweise günstiger Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Geburtenrate sinke. Trotz der prinzipiell freien Entscheidung für oder gegen Elternschaft habe die Regierung die Aufgabe, die Geburtenrate zu regulieren und entsprechende Anreize zu schaffen, heißt es im Antrag. Das Plenum hat den Antrag an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend (federführend) überwiesen.

    ID: LI240306

  • Belastungen in der Justiz.
    Plenarbericht
    S. 7 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    16. Mai 2024 - In einem offenen Brief an die Landesregierung kritisiert der "Bund der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen" Personalmangel. Es fehle insbesondere an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Über mögliche Konsequenzen debattierte der Landtag in einer Aktuellen Stunde.
    Diese war von der Fraktion der AfD beantragt worden. In ihrem Antrag (Drs. 18/9229) zitiert die Fraktion aus dem an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) adressierten offenen Brief. Demnach könne die Justiz "aufgrund mangelnder Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber ihre Aufgaben insbesondere im Bereich der Strafverfolgung nicht zeitnah und angemessen erfüllen".
    "In unserem Land scheint sich eine zunehmende Rechtsnot auszubreiten", sagte Dr. Hartmut Beucker (AfD). Es fehlten vor allem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die Missstände bestünden allerdings schon länger. Seit Amtsantritt des Justizministers habe sich die Situation jedoch nicht verbessert. Tatsächlich werde die Belastung immer schlimmer. Beucker sprach von einem erheblichen Anstieg bei den Ermittlungsverfahren. Die Freigabe von Cannabis zum Beispiel "schaufelt neue Aktenberge auf die Schreibtische". Doch statt dringend nötige Stellen zu schaffen, werde das "System weiter ausgehungert".

    "Funktionierende Justiz"

    "Eine Rechtsnot haben wir in Nordrhein-Westfalen nicht - werden wir auch nicht und nie haben", hielt Angela Erwin (CDU) dagegen. Der AfD gehe es darum, Unsicherheit zu verbreiten. Erwin sprach von einer "funktionierenden Justiz". Das "Fundament" seien mehr als 40.000 Beschäftigte, "die jeden Tag voller Herzblut, Einsatz und Leidenschaft" arbeiteten. Durch "gute Innen- und Rechtspolitik" schaffe man im Land Vertrauen. Sie wies auf erhöhte Aufklärungsquoten hin. Wenn mehr ermittelt und aufgeklärt werde, führe das auch zu mehr Gerichtsverfahren. Es seien bereits Maßnahmen zum Belastungsabbau getroffen worden.
    Offenbar habe die AfD-Fraktion in den vergangenen zwei Jahren nicht zugehört, als um beste Lösungen für die Justiz gerungen worden sei, sagte Sonja Bongers (SPD). Sie forderte eine angemessene Bezahlung für alle Berufsgruppen, Entlastungen durch den sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und flexible Arbeitszeiten. Der Antrag der AfD enthalte hingegen kein Konzept. Es sei zudem unredlich, eine Übergangssituation, die durch die Cannabislegalisierung entstehe, als Dauerzustand darzustellen. Bongers forderte "mehr Mut für eine bessere Ausstattung, für eine Generalüberholung der Justiz". Das sei teuer, aber unabdingbar.
    "Unverschämterweise stellen Sie sich als Beschützer des Rechtsstaats dar", sagte Dagmar Hanses (Grüne) in Richtung der antragstellenden Fraktion. Denn das Verhältnis der AfD zum Rechtsstaat sei inakzeptabel. Dass ein Berufsverband aus der Praxis heraus Forderungen an die Politik richte, sei selbstverständlich und hilfreich. Der Minister habe darauf reagiert und Richterinnen und Richter aufgerufen, sich freiwillig für die Staatsanwaltschaft zu melden - mit Erfolg. Dies reiße auch kein Loch in die Richterschaft. Dem Fachkräftemangel begegne die Regierung mit einer Imagekampagne und einer Ausbildungsoffensive.
    Dr. Werner Pfeil (FDP) sagte mit Blick auf die AfD-Fraktion, dass die Personalsituation der Justiz mehrfach Thema im Rechtsausschuss gewesen sei. Eine Aktuelle Stunde dazu zu beantragen, sei "nicht der glücklichste Zug" gewesen. Man hätte Vorschläge in regulären Anträgen unterbreiten können. Da sei bisher sowohl in den Ausschusssitzungen, aber auch in Plenardebatten "wenig gekommen". Pfeil kritisierte zudem die Arbeit des Justizministers. Was er bislang zur Lösung des Problems vorgeschlagen habe, sei "sehr unausgegoren". Er kenne seine Aufgaben und müsse tätig werden.
    Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) betonte, dass in der nordrhein-westfälischen Justiz 43.000 engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig seien. "Die Justiz in NRW funktioniert, und sie funktioniert gut." Der Rechtsstaat sei wehrhaft und schütze die Menschen und die Demokratie. Er dürfe nicht "kaputtgeredet werden". Fakt sei, dass die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sei. Dazu habe er bereits im vergangenen Jahr Gespräche mit den Generalstaatsanwaltschaften aufgenommen, um mit verschiedenen Maßnahmen gegenzusteuern.
    zab, sow, wib

    Systematik: 3310 Gerichte und Staatsanwaltschaften

    ID: LI240307

  • Wenn das Geld knapper wird.
    Plenarbericht
    S. 8 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    17. Mai 2024 - Die Konjunktur schwächelt, Expertinnen und Experten rechnen mit sinkenden Steuereinnahmen auch in Nordrhein-Westfalen. In einer Aktuellen Stunde haben sich die Abgeordneten mit der aktuellen Haushaltspolitik der Landesregierung befasst. Die SPD-Fraktion sieht die Gefahr einer Haushaltssperre auf Nordrhein-Westfalen zukommen, die verhindert werden müsse.
    Medienberichten zufolge komme Schwarz- Grün trotz Sparanstrengungen im Etat für 2024 nicht mit dem Geld aus, schreibt die SPD-Fraktion im Antrag (Drs. 18/9230) zur Aktuellen Stunde. Das Ministerium des Innern plane, 10 Prozent der Ausgaben im eigenen Ressort einzusparen. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) habe angekündigt, staatliche Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Es drohten eine "Bruchlandung beim Haushaltsvollzug" sowie eine "Haushaltssperre durch die Hintertür".
    "Ihr Haushalt ist heute, Mitte Mai, schon Makulatur", sagte Christian Dahm (SPD). Das habe nichts mit der Konjunktur zu tun, die ursprünglich sogar schlechter erwartet worden sei. "Das hat allein was mit Ihrer schlechten Planung der Haushaltsaufstellung zu tun." Laut Medienberichten fehle im Haushalt dieses Jahres rund 1 Milliarde Euro. Der Finanzminister müsse darlegen, wo er in der Folge sparen und kürzen wolle: "Soll es weniger Streifenwagen geben? Wollen Sie weniger Präventionsarbeit, weniger Geld für Bildung, Kitas?", fragte Dahm. Die Menschen und das Parlament hätten ein Recht darauf, dies zu erfahren.
    Die Steuereinnahmen lägen nur bedingt im Einflussbereich des Landes, erklärte Klaus Voussem (CDU). Die Frühjahrsprognose der Bundesregierung belaufe sich auf nur 0,3 Prozent Wachstum. Ursprünglich habe der Bund jedoch mit 1,3 Prozent gerechnet. Dies habe die Landesregierung zugrunde gelegt. Die schlechtere Prognose bedeute etwa 1 Milliarde Euro weniger Steuereinnahmen für Nordrhein-Westfalen. Es sei kein Zeichen von Inkompetenz, sondern von Verantwortung, vorausschauend damit umzugehen. Der Grundsatz "erst prüfen, dann auszahlen" gelte ohnehin immer. Die politischen Prioritäten blieben bestehen.

    "Auf Sand gebaut"

    Die Haushaltspolitik sei "eine Achillesferse dieser schwarz-grünen Koalition", sagte FDP-Fraktionschef Henning Höne. Sie habe von Anfang an getrickst - u. a. durch den Aufbau von Sondervermögen. Trotzdem drohe der Haushalt bei kleinsten konjunkturellen Veränderungen auseinanderzufallen, weil er "auf Sand gebaut" sei. Die Landesregierung meide das Wort "Haushaltssperre" wie der Teufel das Weihwasser. NRW brauche dringend eine neue Wirtschaftspolitik. Es mangle jedoch an Impulsen durch die Landesregierung. Sie schiebe Verantwortung nach Berlin ab, obwohl NRW besonders von der aktuellen Wirtschaftsentwicklung betroffen sei.
    Der Krieg in der Ukraine hinterlasse auch wirtschaftliche Spuren, entgegnete Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer. Negativ auf die Konjunktur wirkten sich zudem der demografische Wandel sowie ein Fachkräftemangel aus, der jahrzehntelang ignoriert worden sei. Hinzu komme ein Investitionsstau etwa bei Brücken und Straßen sowie der Bildungsinfrastruktur. Die Analyse ihres Vorredners sei daher "unterkomplex". Es müsse auf Bundesebene mehr Spielraum für Investitionen geschaffen werden, was die FDP bisher aber blockiert habe. Die Folge seien sinkendes Wirtschaftswachstum und sinkende Steuereinnahmen.
    Dr. Hartmut Beucker (AfD) kritisierte, dass der Landtag aus den Medien von der Finanzlage erfahren habe. Er betonte, das Haushaltsrecht sei das "Königsrecht" eines Parlaments. Der Landtag hätte längst informiert werden müssen. Er sprach auch von einer "Form der Missachtung" des Parlaments. Man dürfe und müsse erwarten, dass der Finanzminister den Abgeordneten und der Bevölkerung "reinen Wein" einschenke. Beucker betonte zugleich, dass die Notwendigkeit des Sparens auch als Chance begriffen werden könne, um zwischen wichtigen und unwichtigen Ausgaben zu differenzieren und den Landeshaushalt langfristig "quasi zu entfetten".
    Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) betonte, die Landesregierung sei 2023 erfolgreich mit einer schwierigen Haushaltslage umgegangen, indem alle Ressorts Verantwortung übernommen und sparsam gewirtschaftet hätten. Diese Sparsamkeit sei die Voraussetzung, dass man auch 2024 mit dem Geld auskomme, das zur Verfügung stehe. Dabei sei eine Haushaltssperre nicht "das Mittel der Wahl", weil sie nicht zielgenau sei. Die Landesregierung werde sich die Zahlen aus der aktuellen Steuerschätzung in Ruhe anschauen und auch weiter nach den Prinzipien der Sparsamkeit und der Generationengerechtigkeit haushalten.
    sow, tob, wib

    Systematik: 8100 Abgaben; 8300 Öffentlicher Haushalt

    ID: LI240308

  • Extremismus bekämpfen, Demokratie schützen.
    Plenarbericht
    S. 9 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    24. April 2024 - Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr insgesamt 7.596 politisch motivierte Straftaten erfasst. Das seien 15 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Zahl antisemitischer Übergriffe sei jedoch deutlich gestiegen. Eine Zunahme wurde auch bei Straftaten aus dem links- und rechtsextremistischen sowie dem islamistischen Spektrum verzeichnet. Der Landtag hat in einer Aktuellen Stunde darüber beraten.
    Die Fraktionen von SPD und FDP hatten die Aussprache beantragt (Drs. 18/8984, Drs. 18/8985). In den Anträgen ging es vor allem um die Frage, wie die Demokratie vor Extremismus und verfassungsfeindlichen Tendenzen geschützt werden kann.
    Die "Feinde der Demokratie" würden immer lauter, sagte Sven Wolf (SPD) zu Beginn der Debatte. Besonders hob er den Anstieg antisemitischer Straftaten hervor. "Wir alle dürfen nicht ruhen, jüdisches Leben zu schützen", mahnte Wolf. Er forderte mehr Ressourcen für den Verfassungsschutz und für die Landeszentrale für politische Bildung. Die Verteidigung gegen Extremistinnen und Extremisten sei nicht nur Sache der Polizei, sondern auch der Lehrkräfte, der ehrenamtlich Engagierten und nicht zuletzt die Sache jeder Bürgerin und jedes Bürgers. Es gelte, die "Sprachlosigkeit der Demokraten" in den sozialen Medien zu durchbrechen.
    "Alarmstufe Rot erfordert jetzt Taten statt Worte", betonte Ralf Witzel (FDP). Gefordert sei die gesamte Landesregierung. Der Innenminister müsse sich an seinen Erfolgen messen lassen, der Justizminister dafür sorgen, dass die Strafe auf dem Fuße folge. Der Ministerpräsident habe die Aufgabe, einen Schwerpunkt auf Sicherheit zu legen. Witzel kritisierte einen "Mangel an Entschlossenheit" gegenüber Hasspredigern. Nordrhein- Westfalen sei "an vielen Stellen viel zu sehr ein Eldorado für Salafisten". "Wir müssen endlich alle Register ziehen, um es Verfassungsfeinden so ungemütlich wie möglich zu machen", empfahl er.

    "Trauriger Rekord"

    Der Anstieg der Delikte in den "Phänomenbereichen" Rechtsextremismus, Linksextremismus, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie und antisemitische Straftaten sei ein "trauriger Rekord innerhalb der letzten zehn Jahre", sagte Gregor Golland (CDU). Deshalb sei der Rückgang der Gesamtzahl der politisch motivierten Delikte "kein Grund zur Beruhigung". Bei allen Extremismusphänomenen gelte das Prinzip "Null Toleranz". Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen sei gut aufgestellt und leiste hervorragende Arbeit, sagte Golland: "Für die Zukunft brauchen wir allerdings noch mehr und bessere Instrumente."
    Markus Wagner (AfD) sprach von "importiertem Judenhass". Er selbst habe "wieder und wieder" davor gewarnt. Die antijüdischen Straftaten seien "um 65 Prozent explodiert". Das sei eine "importierte Explosion", die "es ohne Ihre irrsinnige Migrationspolitik gar nicht gäbe", sagte er in Richtung Landesregierung. Dem Verfassungsschutzbericht sei zu entnehmen, dass die Gewalt "überwiegend von links" komme, die Terrorgefahr von Islamisten ausgehe. Es gebe im Land "mehr importierte Extremisten dank Ihrer Politik der ungeschützten Grenzen als deutsche Links- und Rechtsextremisten zusammen", sagte Wagner.
    "Der Verfassungsschutzbericht ist besorgniserregend, aber er ist nicht überraschend", sagte Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Neben zunehmenden Bedrohungen aus dem rechten Spektrum sei es nach dem Angriff der Hamas auf Israel vermehrt zu antisemitischen Vorfällen gekommen - ob an Schulen, Universitäten oder im Internet. Die schwarz-grüne Landesregierung stehe für eine "konsequente Strafverfolgung". Die Zunahme im Linksextremismus sei im Kontext der Räumung von Lützerath zu sehen. Laut Verfassungsschutzbericht gehe die größte Gefahr für die Demokratie vom Rechtsextremismus aus.
    "Extremisten unterschiedlichster ideologischer Prägung greifen auf alle denkbaren Arten unsere Demokratie an", sagte Innenminister Herbert Reul (CDU). "Die Bedrohungslage war noch nie so hoch." Zwar seien im Jahr 2023 weniger politisch motivierte Straftaten erfasst worden als im Vorjahr. Die leichte Abnahme resultiere aber aus weniger Verstößen gegen das Versammlungsgesetz als im Corona-Jahr 2022. Gewaltdelikte wiederum seien um 37 Prozent gestiegen. Alarmierend sei auch die Zunahme antisemitischer Straftaten um 65 Prozent. Klar sei: "Die Sicherheit von Jüdinnen und Juden in diesem Land hat oberste Priorität."
    sow, zab, tob

    Systematik: 1010 Staatsaufbau; 1060 Ideologien

    ID: LI240309

  • Korruptionsverdacht nach Razzia.
    Plenarbericht
    S. 10 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    25. April 2024 - Um den Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit einem international agierenden Schleuserring ging es in einer Aktuellen Stunde. Die AfD-Fraktion hatte die Debatte beantragt.
    Bei einer Razzia der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Mitte April in acht Bundesländern seien zehn Personen festgenommen worden, heißt es im Antrag (Drs. 18/8986) der Fraktion. Es werde "von 38 mutmaßlichen Bandenmitgliedern, darunter Rechtsanwälte und Unternehmer, sowie von 147 geschleusten Personen" gesprochen. Bei den Geschleusten habe es sich um wohlhabende Menschen u. a. aus China, Oman und Südafrika gehandelt. Es gelte nun, "Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zu überprüfen und zu verstärken".
    Der vorliegende Fall sei verheerend für das Ansehen und die Integrität des Staates, sagte Enxhi Seli-Zacharias (AfD). Auf der kommunalen Ebene gebe es offenbar ein "erhebliches Korruptionsproblem", wie aus dem aktuellen "Lagebild Korruption" des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 hervorgehe. Die Schleuserbande habe die Schwächen des Staates "ganz genau" gekannt, vermutete sie. Kommunale Ausländerbehörden allein verantwortlich zu machen, sei jedoch zu kurz gegriffen, meinte die Abgeordnete. "Uns geht es darum: Wie können wir diese Glaubwürdigkeit wiederherstellen?"
    Dietmar Panske (CDU) erwiderte, gerade die Aufdeckung der Schleusernetzwerke belege, wie wachsam und handlungsfähig der Staat sei. Er dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Behörden. Es verstehe sich von selbst, dass in der Folge Prozesse in Verwaltungen überprüft würden. Der AfD gehe es nur darum, Angst und Sorgen in der Bevölkerung zu schüren. Jedoch zeigten auch die Statistiken zu aufgedeckten Schleusungen: "Die Menschen können sich auf den Rechtsstaat verlassen, auf die konsequente Anwendung von Recht und Ordnung sowie auch auf unsere Verwaltungsstrukturen", betonte Panske.
    Korruption sei nicht nur ein Problem der Nachbarländer, sagte Sonja Bongers (SPD). Aber: "Behördliche Korruption wird in Deutschland aufgedeckt, konsequent verfolgt, und die Straftaten werden rechtsstaatlich geahndet." Im Vergleich zu Einbrüchen oder Diebstählen seien "Verbrechen von Menschen in Hemd, Krawatte und Anzug" zwar weniger gut geeignet für emotionale Schlagzeilen. "Sie sind aber genauso schädlich für unser System", erklärte die Abgeordnete. Deswegen freue sie sich über das konsequente Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei, die einen "großen Erfolg des Rechtsstaats demonstrieren konnten".

    "Behörden sind wachsam"

    "Wie gut, dass wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben", sagte Dr. Julia Höller (Grüne). Die Sicherheitsbehörden seien wachsam: "Sie bekämpfen Kriminalität, sie bekämpfen Korruption, sie bekämpfen Schleuserbanden." Dank erfolgreicher Ermittlungsarbeit sei auch klar, dass der Verdacht bestehe, dass ein AfD-Mitarbeiter für China spioniert habe. Abgeordnete der Partei reisten "in Länder und Regionen, in denen die schlimmsten Verbrechen an der Menschlichkeit passiert sind und noch passieren", sagte Höller: "Ganz bewusst nehmen sie die Interessen dieser Diktatoren mit nach Deutschland."
    Dass sich die AfD als "selbsternannte Gralshüterin für Rechtsstaatlichkeit, gegen Korruption oder für Patriotismus inszenieren möchte", sei geradezu lächerlich und ein "Eigentor", sagte Marc Lürbke (FDP). Beim Thema "Korruption" riet er: "Fangen Sie bitte in Ihren eigenen Reihen an." Lürbke dankte den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden für die Razzien gegen "Luxus-Schleuser". Erforderlich sei ein "konstant hoher Ermittlungsdruck". Die Landesregierung müsse den Staatsanwaltschaften technisch und personell den Rücken stärken. Den Kommunen müsse sie helfen, offenbar bestehende "Lücken" zu schließen.
    Die Landesregierung stelle sich jeglicher Form von Korruption konsequent entgegen, sagte Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne). Sie trete "mit Nachdruck für eine entschlossene und energische Verfolgung solcher Straftaten ein, die geeignet sind, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Sachgerechtigkeit und Nicht-Käuflichkeit dienstlichen Handelns sowie in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes zu verletzen". Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung, sagte Limbach. Die Landesregierung werde eine abschließende Bewertung erst dann treffen, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgeschlossen sind.
    sow, zab

    Systematik: 1320 Verfassungsschutz/Spionage

    ID: LI240310

  • Vorbereitung auf den Ganztag.
    Plenarbericht
    S. 11 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    25. April 2024 - Ab 2026 wird in Deutschland schrittweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung an Grundschulen eingeführt. Die Umsetzung der Bundesregelung in Nordrhein-Westfalen hat eine Debatte im Landtag ausgelöst. Die Abgeordneten diskutierten in einer Aktuellen Stunde.
    Die FDP kritisiert in ihrem Antrag (Drs. 18/9037), dass die Landesregierung bislang kein Ausführungsgesetz für den sogenannten OGS-Rechtsanspruch vorgelegt habe, sondern "lediglich sogenannte ,Fachliche Grundlagen für die Umsetzung'". Weiterhin seien "relevante Fragen" nach der Finanzierung, den Qualitätsstandards und dem Zeitplan sowie der rechtlichen Grundlage unbeantwortet.
    Der OGS-Rechtsanspruch gilt zunächst nur für Erstklässlerinnen und Erstklässler. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben.
    Bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs gehe es um Bildungschancen von Kindern sowie berufliche Chancen von Eltern, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Henning Höne. Das Land könne es sich nicht leisten, dass gut ausgebildete Eltern nicht oder nur weniger Stunden arbeiteten, weil Betreuungsangebote für Kinder fehlten. Die Landesregierung komme ihren Aufgaben nicht nach und versäume es, die OGS-Betreuung zu regeln. Das sei "Politikverweigerung". Kindern in der dritten oder vierten Klasse drohe die Kündigung der Betreuung, wenn der Rechtsanspruch für Kinder der ersten Klasse nur so gewährleistet werden könne.
    Alle westdeutschen Flächenländer seien derzeit damit beschäftigt, den OGS-Rechtsanspruch umzusetzen, bemerkte Christina Schulze Föcking (CDU). "Wer behauptet, Nordrhein-Westfalen hinkt hinterher, begeht eine böswillige Unterstellung." Die Finanzierung sei geregelt. Schulministerin Dorothee Feller (CDU)habe dazu bereits im Oktober 2023 eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Qualitätsstandards für die Betreuung seien im März 2024 bekannt gegeben worden. Das sorge für Planungssicherheit. Im Jahr 2024 gebe das Land 780 Millionen Euro für die OGS-Betreuung aus - 72 Prozent mehr als im Jahr 2017.

    "Arbeit am Limit"

    Die Landesregierung habe im Koalitionsvertrag angekündigt, den OGS-Rechtsanspruch zu regeln, aber ihr Wort nicht gehalten, kritisierte Andrea Busche (SPD). Schwarz-Grün habe ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Anspruchs versprochen; es liege bis heute nicht vor. Auch Qualitätsstandards ließen zu wünschen übrig. Es gebe keine verbindlichen Regelungen für Gruppengrößen, Räume und Personalschlüssel. Bei der Finanzierung mache sich die Landesregierung ebenfalls einen "schlanken Fuß". Gerade finanzschwache Kommunen seien auf sich allein gestellt. Dabei arbeiteten OGS-Träger bereits "am Limit".
    Grünen-Fraktionschefin Wibke Brems sagte, bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs handele es sich um ein "komplexes Thema" und eine "große Herausforderung". Daher sei gründliche Arbeit notwendig. Schwarz-Grün arbeite professionell an Lösungen, und dies sei kein Skandal. Der Koalition liege der Rechtsanspruch am Herzen. Er sei kein "nettes Sahnehäubchen", sondern eine Grundlage für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein weiterer Schlüssel für gute Bildung und Chancengerechtigkeit. Der FDP warf Brems eine "Empörungsspirale" vor, die beendet werden müsse.
    Dr. Christian Blex (AfD) betonte, der Rechtsanspruch werde der Landesregierung 2026 auf die Füße fallen. Es sei nicht einmal die Frage nach der Unterbringung der Kinder geklärt. Zugleich redeten die beiden zuständigen Ministerinnen für Familie und Schule "um den heißen Brei herum". Der AfD-Politiker warf der Landesregierung vor, beim Thema OGS-Rechtsanspruch zu versagen. Schwarz-Grün sei nicht an ernsthaften Lösungen interessiert. Allen sei bewusst, dass es kein Ausführungsgesetz geben werde. Den Antrag der FDP kritisierte er zugleich als "reine Show".
    Familienministerin Josefine Paul (Grüne) nannte die Umsetzung des Rechtsanspruchs einen "Kraftakt". Die Landesregierung wolle den Kommunen die notwendige Planungssicherheit geben. Sie erarbeite die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung und lege dabei zunächst den Schwerpunkt auf die quantitative Vorsorge, damit jedes Kind einen Platz erhalten könne. Es werde auch geprüft, welches Instrument an welcher Stelle zum Einsatz komme. Dies sei "übliches Regierungshandeln". Nach Abschluss des internen Arbeits- und Willensbildungsprozesses werde das Parlament über die Pläne informiert. Es werde aber keine "Wasserstandsmeldungen" geben.
    tob, wib

    Systematik: 4200 Schulen

    ID: LI240311

  • "Deine Stimme für Demokratie".
    Aufruf zur Europawahl des Präsidiums des Landtags Nordrhein-Westfalen.

    S. 12 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    350 Millionen Menschen in 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben vom 6. bis zum 9. Juni 2024 eine zutiefst demokratische und wichtige Aufgabe: Sie sind aufgerufen, ihre Stimme zur Wahl eines neuen Europäischen Parlaments und damit der Demokratie zu geben.
    Am 9. Juni 2024 gehen wir in Deutschland und in Nordrhein- Westfalen an die Wahlurnen. Wir können mitentscheiden, ob und wie sich Europa weiterentwickelt und in welche Zukunft dieses gigantische Friedensprojekt geht. Denn eines ist klar: Diese Wahl wird richtungsweisend sein.
    Wir stehen vor großen Herausforderungen: Frieden sichern, Migration gestalten, die Energiewende meistern, die Wettbewerbsfähigkeit wahren. Die Sicherung unserer Arbeit und damit unseres Wohlstandes wird maßgeblich durch die Europäische Union geprägt. An uns liegt es, dass wir Europa unsere Stimme geben.
    Zugleich scheint die Stimmung im Land rauer, aggressiver zu werden. Menschen machen Stimmung gegen die europäische Freiheit, gegen Toleranz, Respekt und unterschiedliche Lebensweisen. Sie fühlen sich im Aufwind und versuchen, uns einzuschüchtern. Diese Hassspirale schlägt immer wieder auch in Gewalt um - wie uns die jüngsten Angriffe auf Politikerinnen und Politiker traurig vor Augen führen.
    Doch wir dürfen nicht leise sein. Wir können zeigen: Wir sind mehr und wir halten zusammen. Wir zeigen als Demokratinnen und Demokraten, dass wir unsere freiheitliche Art zu leben nicht aufgeben werden. Wir können Europa eine Stimme geben, unsere Stimme geben. Nutzen wir die Chance für ein starkes Europa.

    André Kuper Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Rainer Schmeltzer 1. Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Berivan Aymaz 2. Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Christof Rasche 3. Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen

    Bildunterschrift:
    Das Präsidium des Landtags Nordrhein-Westfalen: Präsident André Kuper (2. v. r.), Vizepräsident Rainer Schmeltzer (r.), Vizepräsidentin Berivan Aymaz und Vizepräsident Christof Rasche

    Systematik: 1080 Wahlen

    ID: LI240312

  • Feuerwehr und Ruhestand.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 13-14 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    22. April 2024 - Einsatzkräfte der nordrhein-westfälischen Feuerwehren können bislang mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen. Die Landesregierung plant nun eine "moderate Anhebung" und will das Landesbeamtengesetz ändern. Die "besondere Altersgrenze" soll künftig je nach Laufbahngruppe bei 61 bzw. 62 Jahren liegen und für den gesamten feuerwehrtechnischen Dienst gelten - und damit u. a. auch für Beamtinnen und Beamte in Leitstellen sowie in Verwaltungen.
    In einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Unterausschusses Personal haben sich Sachverständige dazu geäußert.
    Hintergrund der geplanten Anhebung seien Fachkräftemangel und demografischer Wandel, heißt es im Gesetzentwurf (Drs. 18/8026, Neudruck). "Nach aktueller Lage würden in den nächsten zehn Jahren ca. 28 Prozent der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes aufgrund der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten", schreibt die Landesregierung. Es bestehe absehbar also ein hoher Bedarf an Neubesetzungen der frei werdenden Planstellen. Durch die Erhöhung der Altersgrenze werde "die Balance gehalten zwischen dem notwendigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Systems Feuerwehr" und den Anforderungen und Belastungen, die der feuerwehrtechnische Dienst stelle.
    Viele Sachverständige heben in ihren schriftlichen Stellungnahmen die angestrebte einheitliche Altersgrenze in den NRW-Dienststellen positiv hervor. Sie trage dazu bei, "dass lang angelegte Entwicklungspfade in der persönlichen, beruflichen Laufbahn auch mit Wechseln zwischen Institutionen attraktiver werden", befindet der Verband der Feuerwehren in NRW. Kritisch äußert sich der Verband jedoch zur Anhebung der Altersgrenze und zur Trennung nach Laufbahngruppen. Dieses Vorgehen bilde die Arbeitsbelastung im Einsatzdienst nicht ab. Der Anteil der Mitarbeitenden aus der Laufbahngruppe 2, die künftig mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen sollen, nehme im reinen Einsatzdienst der Feuerwehren stetig zu. Außerdem sei eine Anhebung der Altersgrenze auch kein Mittel gegen den Fachkräftemangel: "Höhere und bereits absehbare Unterbesetzungsquoten würden einmalig um einige Monate bzw. maximal um 24 Monate verzögert." Erforderlich seien neue Rekrutierungsstrategien und mehr Ausbildungskapazitäten.
    Darauf weisen auch die Feuerwehr Essen sowie der Arbeitswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Langhoff (Hochschule Niederrhein) hin. Es bedürfe "einer massiven Erhöhung der Azubiquote" und "attraktiverer Einstiegsmöglichkeiten", so Langhoff. Bei einer längeren Dienstzeit sei von einer Zunahme der Fehlzeiten auszugehen.
    Man sei gegenüber Änderungen der Altersgrenze "grundsätzlich aufgeschlossen", so Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund in einer gemeinsamen Stellungnahme. Für die Planungssicherheit der Kommunen, aber auch der Feuerwehrleute sei eine "angemessene Übergangszeit" wichtig. Diese werde im Gesetzentwurf angestrebt. Auch das vorgeschlagene "Laufbahnmodell" trage man mit.

    "Konkurrenzen"

    Der Städtetag dagegen sieht in diesem Modell erhebliche Schwächen. Es gefährde den "Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der Feuerwehren" und löse "Konkurrenzen zwischen den Laufbahnen" aus. Denkbar seien "entweder ein Modell mit einer einheitlichen Altersgrenze für alle Beamten und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst oder ein Modell mit einer Anrechnung von Einsatzzeiten".
    Die Gewerkschaften Verdi und Komba lehnen eine Anhebung der Altersgrenze ab. Sie löse keine Probleme, sondern schaffe neue, heißt es in der Komba-Stellungnahme. Viele Beamtinnen und Beamte könnten "schon heute die körperlichen Anforderungen nicht mehr oder nur mit größter Mühe voll erfüllen". Feuerwehrleute hätten seit jeher eine erhöhte Wochenarbeitszeit. Derzeit seien es im Durchschnitt 48 Stunden. Das seien sieben mehr als in der allgemeinen Verwaltung. Auf die gesamte Dienstzeit bezogen arbeiteten sie bereits jetzt länger als andere Beamtinnen und Beamte in NRW.

    Kompromissvorschlag

    Es sei "allgemein anerkannt, dass die körperlichen Fähigkeiten im Laufe des Arbeitslebens abnehmen", schreibt Verdi. Auch Feuerwehrleute hätten vom 50. Lebensjahr an "häufiger z. B. mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel- Skelett-Erkrankungen oder anderen inneren Krankheiten zu tun". Hinzu kämen oft psychische Belastungen aufgrund traumatischer Erlebnisse. Auf der anderen Seite blieben die Anforderungen an Feuerwehrleute unverändert hoch: Der Zeitdruck nehme nicht ab, die Leiter werde nicht niedriger, das Feuer brenne nicht langsamer oder weniger heiß.
    Sollte eine Erhöhung der Altersgrenze dennoch angestrebt werden, schlagen die Gewerkschaften einen Kompromiss vor. Beamtinnen und Beamte müssten auf Antrag weiterhin die Möglichkeit haben, mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand zu treten. Voraussetzung sei eine langjährige Tätigkeit im Einsatzdienst oder in Leitstellen.
    zab

    Zusatzinformation:
    Feuerwehren
    In Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben der Landesregierung rund 16.700 feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte beschäftigt - die meisten von ihnen in den 32 Berufsfeuerwehren (ca. 10.400) sowie hauptamtlich in einer der 396 Freiwilligen Feuerwehren (ca. 5.000). Hinzu kommen weitere bei den Werksfeuerwehren der Universitätskliniken Köln und Münster, am Institut der Feuerwehr, in den Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte sowie den Ministerien und Aufsichtsbehörden.
    Als besonders belastungsintensiv gilt die Tätigkeit in der Laufbahngruppe 1 (z. B. Truppfrau bzw. -mann, Truppführerin bzw. -führer). Im Einsatzdienst arbeiten sie in der Regel in 24-Stunden-Schichten. Angehörige der Laufbahngruppe 2 (Zug- oder Verbandsführerinnen bzw. -führer) leisteten in der Regel weniger 24-Stunden-Schichten, so die Landesregierung.

    Systematik: 1240 Öffentlicher Dienst; 1350 Rettungswesen

    ID: LI240313

  • Standpunkte: Altersgrenze bei der Feuerwehr.
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 14-15 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Feuerwehren ...

    Christos Katzidis (CDU) ... sind unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Ohne unsere haupt- und vor allem ehrenamtlichen Feuerwehrleute wäre unsere Gesellschaft deshalb gar nicht denkbar. Sie setzen sich täglich für die Menschen in unserem Land ein. Dafür gebührt ihnen Dank, unser aller Dank. Die Politik ist in der Verpflichtung, ihnen bestmögliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
    Christina Kampmann (SPD) ... leisten für unsere Gemeinschaft einen äußerst verantwortungsvollen und für die eigene Gesundheit und das eigene Leben oftmals risikoreichen Dienst, der allerhöchsten Respekt verdient.
    Dr. Julia Höller (Grüne) ... sind ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. Sie stehen rund um die Uhr bereit, helfen bei Bränden, Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Gefahrenlagen und sorgen für unsere Sicherheit. Dabei sind Feuerwehrleute häufig selbst großen Gefahren ausgesetzt. Neben den Berufsfeuerwehren engagieren sich in NRW fast 100.000 Menschen ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr. Ihnen allen gilt unser Dank.
    Marc Lürbke (FDP) ... leisten herausragende Arbeit für die Sicherheit in unserem Land. Unsere Feuerwehrleute sind 365 Tage, 7 Tage die Woche im Dienst, um die Bevölkerung zu schützen und größeres Unheil zu verhindern. Sie engagieren sich oft über den regulären Dienst hinaus, sind vielfach ehrenamtlich aktiv. Sie sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar und verdienen daher unseren größten Respekt und unsere Anerkennung statt schwarzgrüner Gängelung.
    Markus Wagner (AfD) ... sind Helden des Alltags. Sie leisten Außerordentliches und riskieren tagtäglich im Einsatz ihr Leben, um unseres zu schützen. Daher gebührt ihnen unser aufrichtiger Dank. Es ist unser Anspruch, unserer Feuerwehr das bestmögliche Material sowie ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen, damit sie für ihre komplexen Aufgaben gerüstet ist.

    Die Belastung ...

    Christos Katzidis (CDU) ... durch die Schichtdienste und Einsätze ist enorm. Hinzu kommt, dass jeden Tag etwas anderes passieren kann, kein Einsatz wie der vorherige ist und sich Feuerwehrleute auch heutzutage Angriffen ausgesetzt sehen. Vor dem Hintergrund der Belastungen genießen unsere Feuerwehrleute zu Recht mit den besten Ruf von allen Berufsgruppen, nicht nur bei uns in Deutschland, sondern weltweit!
    Christina Kampmann (SPD) ... im feuerwehrtechnischen Dienst ist sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht enorm: Sie umfasst Arbeiten im 24-Stunden-Dienst und bis zu 48 Stunden in der Woche sowie die Bereitschaft, jederzeit zur Hilfeleistung, zum Schutz vor drohenden Gefahren und zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen einsatzbereit zu sein.
    Dr. Julia Höller (Grüne) ... bei der Feuerwehr ist sowohl körperlich als auch psychisch enorm hoch. Die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner arbeiten unter extremen Bedingungen und müssen immer wieder mit traumatischen Erfahrungen umgehen. Umso erschreckender sind Angriffe auf Einsatzkräfte, egal ob verbal oder physisch. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.
    Marc Lürbke (FDP) ... für unsere Feuerwehrleute ist riesig und wächst durch immer größer werdende Herausforderungen stetig weiter. Fachkräftemangel, 24-Stunden-Schichten, wachsende Herausforderungen durch Extremwetter, komplexe Großschadensereignisse oder das Tragen von 30-Kilogramm-Ausrüstung im Einsatz. Vor diesem Hintergrund gleicht die Anhebung der Altersgrenze einem Schlag ins Gesicht.
    Markus Wagner (AfD) ... für die Frauen und Männer der Feuerwehr sind enorm hoch. In den kommenden Jahren werden diese noch weiter ansteigen, da sich die Einsatzzeiten permanent erhöhen. Es ist daher umso wichtiger, dass dieser Gesetzentwurf nicht umgesetzt wird. Er würde zu einer dramatischen Mehrbelastung führen, den Beruf des Feuerwehrmannes erschweren und unattraktiver machen.

    Eine Anhebung der Altersgrenze ...

    Christos Katzidis (CDU) ... wird nicht nur im Feuerwehrbereich diskutiert. Berücksichtigen muss man aber die besonderen Belastungen des Feuerwehrdienstes, weshalb Feuerwehrleute im öffentlichen Dienst nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen, sondern zu Recht früher in den Ruhestand gehen. Bei der Diskussion um eine Anhebung ist uns als Fraktion eine einheitliche Altersgrenze wichtig.
    Christina Kampmann (SPD) ... ist ein Zeichen von mangelndem Respekt vor der Lebensleistung der Männer und Frauen bei der Feuerwehr und wird den enormen Belastungen, die der feuerwehrtechnische Dienst mit sich bringt, nicht gerecht.
    Dr. Julia Höller (Grüne) ... für den Eintritt in den Ruhestand muss die Belastungssituation bei der Feuerwehr berücksichtigen. Weil die Arbeit kein Job wie jeder andere ist, müssen Feuerwehrmänner und -frauen auch weiterhin wesentlich früher als andere Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand gehen können. Wir nehmen die Rückmeldungen aus der Feuerwehr ernst. Uns ist eine einheitliche Regelung für alle Feuerwehrleute wichtig.
    Marc Lürbke (FDP) ... wäre unausgegoren und ungerecht. Ein solcher Schritt ist nicht nur fachlich widersinnig, sondern auch in keiner Weise hilfreich im Kampf gegen den Fachkräftemangel oder den demografischen Wandel. Das zeigen uns auch die zahlreichen Stellungnahmen diverser Sachverständiger. Unsere Feuerwehrleute verdienen Respekt und Anerkennung. Das muss sich auch in den Arbeitsbedingungen widerspiegeln.
    Markus Wagner (AfD) ... lehnen wir ab. Unsere Feuerwehrleute dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre Kollegen in anderen Bundesländern. Mit Blick auf andere Bundesländer sollte stattdessen eine Weiterbeschäftigung bis 62 auf freiwilliger Basis möglich sein, wenn Beschäftigte für diesen anspruchsvollen Beruf fit genug sind.
    (siehe Fortsetzung)

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI240314

  • Standpunkte: Altersgrenze bei der Feuerwehr (Fortsetzung).
    Titelthema / Schwerpunkt
    S. 14-15 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Fachkräftemangel ...

    Christos Katzidis (CDU) ... ist ein gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland und kein spezifisches Problem der Feuerwehren. Wenn unsere Feuerwehren nicht mehr zur Brandlöschung, Hilfeleistung und/oder Krisenbewältigung ausrücken können, potenzieren sich die Schäden für unsere Gesellschaft um ein Vielfaches. Deshalb müssen wir alles tun, um einen Fachkräftemangel bei unseren Feuerwehren zu verhindern.
    Christina Kampmann (SPD) ... wird man nicht dadurch beheben, indem man den feuerwehrtechnischen Dienst durch die Anhebung der Altersgrenzen unattraktiver macht.
    Dr. Julia Höller (Grüne) ... ist wie in vielen Bereichen auch bei der Feuerwehr eine große Herausforderung. Es bedarf vielfältiger Maßnahmen, um den Beruf attraktiv zu halten. Dazu zählt auch eine Verbesserung der Gesundheitsprävention, zum Beispiel der psychologischen Unterstützung, um die Beamtinnen und Beamten bei der Verarbeitung von belastenden Einsätzen zu unterstützen.
    Marc Lürbke (FDP) ... bekämpft man nicht, indem man die Menschen, die Jahrzehnte lang im Ernstfall mit Leib und Leben für unsere Sicherheit kämpfen, einfach noch länger buckeln lässt. Wir müssen für attraktive Rahmenbedingungen sorgen und in unsere Feuerwehren investieren, um den Beruf des Feuerwehrmanns und der Feuerwehrfrau attraktiver zu gestalten. Das funktioniert nicht mit der geplanten Anhebung der Altersgrenze.
    Markus Wagner (AfD) ... gibt es. Und zwar trotz 12 Prozent Schulabbrechern, knapp 3 Millionen Arbeitslosen und millionenfacher ungesteuerter Migration. Damit sind bereits die wichtigsten allgemein gültigen Hebel beschrieben, die politisch verantwortet sind. Spezifisch für die Feuerwehr kommt hinzu: Es bedarf dringend einer umfassenden Anwerbungsoffensive, um den Bedarf zumindest halbwegs zu decken.

    Beiträge in alleiniger Verantwortung der Fraktionen

    ID: LI240315

  • Am Puls der Demokratie: Per Klick mitten in den Landtag.

    S. 16-17 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Der Landtag ist das "Haus der Bürgerinnen und Bürger" und öffnet seine Türen gern für Gäste. Rund 90.000 Besucherinnen und Besucher pro Jahr kommen nach Düsseldorf, um persönlich den Landtag kennenzulernen. Doch auch wer nicht vor Ort ist, kann mittendrin sein - im Herzen der parlamentarischen Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Ein Überblick über die Möglichkeiten, dem Landtag aus der Ferne ganz nah zu kommen.
    Freilich: Wer einen Eindruck vom lebhaften Treiben im nordrhein-westfälischen Landesparlament bekommen möchte, wird im Internet fündig, kann Social-Media-Kanäle aufrufen oder auch in wertigen, handfesten Broschüren blättern. Aber drinnen zu stehen, sich umzuschauen, der großen Treppe zu folgen, den Aufzug zu betreten, ein Gemälde von Nahem zu betrachten oder in der Mitte des Plenarsaals zu stehen - das ist etwas anderes. Es bedeutet, mit der Demokratie hautnah in Berührung zu kommen. Und das geht nicht nur in Düsseldorf, sondern (fast genauso) auch von Ostwestfalen oder dem Münsterland aus, ebenso wie im Urlaub oder Lieblingscafé: nämlich überall dort, wo es eine stabile Internetverbindung gibt. "Es ist uns wichtig, auch virtuelle Demokratie-Erlebnisse zu schaffen", sagt André Kuper, Präsident des Landtags.

    Mediathek

    Möglich macht's der virtuelle Landtag, wo Besucherinnen und Besucher nicht nur dem Landtagspräsidenten begegnen, sondern auch der besonderen Umgebung. In einer virtuellen Tour können sich Nutzerinnen und Nutzer im Parlamentsgebäude bewegen, sich darin um die eigene Achse drehen und sogar Räume betreten, die sonst längst nicht immer für alle zugänglich sind - wie etwa den Empfangsraum des Präsidenten, Fraktions- und Ausschusssäle oder den Raum der Stille. Wer mag, kann einen Blick in die Bibliothek werfen oder sich im runden Plenarsaal umschauen. Hier ist es, wo die Abgeordneten um die besten Lösungen ringen und schlussendlich Entscheidungen treffen, die für das ganze Land gelten - für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wer in der virtuellen Tour die Besuchertribüne betritt, gewinnt einen Eindruck aus der Vogelperspektive auf die Plätze der Volksvertretung. Und wie die Arbeit der Abgeordneten aussieht, wie die parlamentarische Demokratie und die Gesetzgebung funktionieren, das erfahren Besucherinnen und Besucher der virtuellen Tour ebenfalls: nämlich im Landtagsforum, wo es erklärende Filme und noch mehr zu sehen gibt.
    Das Parlamentsgebäude als Ort der parlamentarischen Demokratie ist schon für sich genommen eine virtuelle Reise wert. Aber auch an den inhaltlichen Debatten können Interessierte aus der Ferne teilhaben. An Plenartagen werden die kompletten Sitzungen, die in der Regel von 10 Uhr bis in die Abendstunden dauern, live im Internet übertragen - auch als barrierefreier Stream in Gebärdensprache und mit Untertitelung. Im Anschluss werden sie archiviert. Wer also Debatten im Nachgang anschauen und Argumente, Wort und Widerwort nachvollziehen möchte, wird in der Mediathek fündig.
    Ein klassischer Grund, den Landtag vor Ort zu besuchen, ist die Gelegenheit, an Angeboten des Besucherdienstes teilzunehmen. Sie machen Demokratie besonders gut erlebbar. Eine Führung durchs Haus, Erklärungen zur Parlamentsarbeit - echte Menschen können lebhaft vermitteln, wie die Demokratie funktioniert. Und in den digitalen Entdecker-Touren des Landtags tun sie dies ebenfalls: So können sich Gruppen beim Besucherdienst für einen virtuellen Rundgang anmelden, bei dem sie zunächst einen Erklärfilm über die Funktionen des Landtags und die Arbeit der Abgeordneten sehen. Danach führt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Besucherdienstes online durch den Landtag, gibt vertiefende Informationen zur Arbeitsweise des Parlaments und Antworten auf die konkreten Fragen der Teilnehmenden. Auf Wunsch schließt sich ein Gespräch mit einer oder einem Abgeordneten an: ein Demokratie-Erlebnis im direkten Austausch. An Plenartagen ist ein virtueller Plenarbesuch möglich: Im Anschluss an den Erklärfilm erläutert der Besucherdienst, um welche Themen es in der Plenarsitzung des Tages geht. Per Livestream verfolgen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann die Debatte, danach ist Raum für weitere Informationen und Rückfragen. Auch hieran lässt sich ein Abgeordnetengespräch anschließen, um in direkten Kontakt zu treten.
    Aber natürlich ist der Landtag auch einen persönlichen Besuch wert. Wessen Weg also einmal nach Düsseldorf führt, ist herzlich eingeladen, das Landesparlament zu besuchen. Es öffnet seine Türen, um den Menschen zu begegnen - digital und analog.
    sow

    (siehe Fortsetzung)

    Bildunterschrift:
    Der Präsident des Landtags, André Kuper, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der virtuellen Tour in der Wandelhalle des Landtags.

    ID: LI240316

  • Am Puls der Demokratie: Per Klick mitten in den Landtag (Fortsetzung).

    S. 16-17 in Ausgabe 3 - 22.05.2024

    Digital und analog
    Beide Türen werden gern genutzt: Die digitalen Angebote erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gleichzeitig reißt der Besucherstrom nicht ab: Die Teilnahme an Besuchsprogrammen im Landtag ist beliebter als je zuvor. Regelmäßig wird das Parlamentsgebäude auch von Kindern und Jugendlichen bevölkert - im Jahr 2023 waren es rund 31.000 Schülerinnen und Schüler, die "Demokratie live vor Ort" kennengelernt haben. Veranstaltungen wie die Parlamentsnacht, der Weltkindertag, die Nacht der Museen oder der Tag der offenen Tür haben zusätzlich mehr als 10.000 Menschen ins Parlament gelockt, sodass sich der Landtag im vergangenen Jahr sogar über insgesamt mehr als 100.000 Demokratie- Kontakte freuen konnte. Auf umgekehrtem Weg kam es ebenso zu zahlreichen Begegnungen: Im vergangenen Jahr hat der Landtag 57 Schulen besucht, um mit jungen Menschen ins Gespräch zu kommen. Das bedeutet bei 180 Schultagen im Jahr: Fast jeden dritten Tag sind Mitglieder des Landtagspräsidiums in einem Klassenzimmer zu Gast.
    Ob es Schülerinnen und Schüler sind, die dem Landtag auf seinen Social-Media-Kanälen folgen? Allgemein bekannt ist, dass im Durchschnitt eher jüngere Menschen auf Instagram, Youtube, auf X oder bei LinkedIn unterwegs sind. Dort bietet das Social-Media-Team des Landtags einen Blick hinter die Kulissen. Zudem wird der Landtag als Arbeitgeber greifbar. Sogenannte Reels, Kurzvideos auf Instagram (@landtag_nrw), erreichen bis zu 58.000 Menschen. Beim Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) hat der Landtag rund 10.700 Follower. Bei LinkedIn präsentiert er sich als Arbeitgeber. Rund 3.800 Nutzerinnen und Nutzer folgen ihm. Zwei Angebote sind kürzlich hinzugekommen: Youtube Shorts, zu finden auf Youtube unter @NRWLandtag, und ein WhatsApp-Infokanal des Landtags. Die Social-Media-Angebote, mit denen er das erfolgreichste deutsche Landesparlament ist, sollen weiter ausgebaut, Demokratie noch breiter erlebbar werden.
    Das umfassende Internetangebot des Landtags beinhaltet Neuigkeiten und erklärende Texte, Parlamentsdokumente, Debatten, Berichte über Veranstaltungen und vieles mehr. Im Jahr 2023 gab es rund 3,2 Millionen Seitenaufrufe.
    Für alles gilt: Tendenz steigend. Das große Interesse der Menschen, egal ob im Parlamentsgebäude oder am digitalen Endgerät, freut den Landtag. Schließlich ist er das "Haus der Bürgerinnen und Bürger".

    Zusatzinformationen:
    Hier geht's zur virtuellen Tour: https://lt.nrw/VirtuelleTour und unter dem QR-Code auf der Originalseite
    Digitale Entdecker-Touren: https://lt.nrw/digitale-entdecker-touren und unter dem QR-Code auf der Originalseite

    Serie: Angebote des Landtags (Teil 3)

    ID: LI240317

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