Im Sommer 1946 veranlasste die britische Besatzungsmacht die sogenannte "operation marriage", den Zusammenschluss der Provinzen Nordrhein und Westfalen zu einem Land mit der Hauptstadt Düsseldorf. Vorgesehen war neben der Bildung einer Landesregierung auch die Einberufung eines "Ernannten Repräsentativen Rats". Am 2. Oktober 1946 trat der ernannte Landtag im Düsseldorfer Opernhaus zum ersten Mal zusammen. Die parteipolitische Zusammensetzung war auf der Grundlage der preußischen Landtagswahl sowie den beiden Reichtagswahlen aus dem Jahr 1932 erfolgt und stieß von Beginn an auf Kritik. So erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU und spätere Bundeskanzler, Konrad Adenauer, "…dass in diesem Landtage die Parteien nicht entsprechend ihrer Stärke in der Bevölkerung vertreten sind. …Wir hoffen, dass nach Beendigung der Wahlen eine Korrektur in der Zusammensetzung des Landtags stattfindet." (Stenographische Berichte, Ernennungsperiode, 1. Sitzung, 02.10.1946, S. 13).
Im Herbst 1946 fanden dann in Nordrhein-Westfalen (ohne das Land Lippe, das erst im Januar 1947 dazu kam) Kommunalwahlen statt. Die CDU ging hieraus mit 46% als stärkste Fraktion hervor, gefolgt von der SPD mit 33,4%, der KPD mit 9,4%, dem Zentrum mit 6,1% und der FDP mit 4,3% der Stimmen. Diese Stimmenverteilung entsprach überhaupt nicht der bisherigen Sitzverteilung im Ernannten Landtag: Die CDU löste die SPD als stärkste Fraktion ab, und besonders die Fraktionen von KPD und Zentrum waren bezüglich der Anzahl ihrer Sitze stark überschätzt worden. Eine Umbildung des Landtags entsprechend der Kommunalwahlergebnisse wurde notwendig und erfolgte auf Anordnung der Militärregierung am 29. November 1946. Auf die CDU entfielen jetzt 92 Sitze (vorher 66), auf die SPD 66 (vorher 71), auf die KPD 19 (vorher 34), auf das Zentrum 12 (vorher 18) und auf die FDP 8 (vorher 9) Sitze. Entsprechend der veränderten Mehrheiten wurde der CDU-Abgeordnete Dr. Robert Lehr zum neuen Landtagspräsidenten gewählt. Der bisherige Präsident Ernst Gnoss (SPD) übernahm das Amt des Vizepräsidenten.
Der zweite ernannte Landtag verfügte über keine gesetzgebende Gewalt, er konnte der britischen Militärregierung allerdings Gesetze vorschlagen. Diese konnte dem jeweiligen Gesetz dann zustimmen, es ablehnen oder an den Landtag zur erneuten Beratung zurückverweisen. Eine der wichtigsten Aufgaben bildete die Ausarbeitung einer Geschäftsordnung, die am 12. November 1946 beschlossen wurde. Daneben stellte die Beratung und Verabschiedung eines Wahlgesetzes eine weitere Hauptaufgabe dar. Am 23. Januar 1947 verabschiedete der Landtag in dritter Lesung ein Gesetz für die im März geplanten Landtagswahlen, das von der Militärregierung in dieser Form allerdings nicht akzeptiert wurde. Erst in geänderter Fassung wurde schließlich am 5. März 1947 das Wahlgesetz zur ersten freien Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen verabschiedet, die dann bereits am 20. April 1947 stattfanden. Im Mittelpunkt der Landtagsdebatten und Ausschusssitzungen stand allerdings vor allem die Existenzsicherung der Bevölkerung. Neben dem dringlichen Problem der Nahrungsknappheit waren wichtige Themen unter anderem die Versorgung mit Heiz- und Brennstoffen, die Beseitigung der Wohnungsnot oder die Steigerung der Kohleförderung und Industrieproduktion. Aber auch der Aufbau des Staates und die Reform der Verwaltung, die Neuordnung des Erziehungs- und Schulwesens, der Aufbau der Polizei oder die Ausarbeitung eines „vorläufigen Landesgrundgesetzes“ waren Bestandteil der frühen politischen Auseinandersetzung. Dem gegenüber spielte die Frage der Entnazifizierung für das Landesparlament zunächst keine Rolle. Zwar gab es ab November 1946 einen Unterausschuss zu diesem Thema, der Landtag selbst befasste sich damit aber erst gut ein Jahr später, im Winter 1947.
Unvorstellbar sind heute die Bedingungen, unter denen der Landtag in der Nachkriegszeit arbeiten musste. Schon die räumlichen Gegebenheiten waren alles andere als ideal: Zwar hatte man beschlossen, das zerstörte Ständehaus wiederaufzubauen (die Einweihung fand schließlich im März 1949 statt), bis dahin mussten die Sitzungen aber zunächst im Theatersaal („Gesolei-Saal“) der Düsseldorfer Henkel-Werke abgehalten werden. Diesen teilte sich das Parlament mit der britischen Militäradministration, was nicht selten zu Komplikationen führte: "Hier im Saal findet um 7 Uhr eine Vorstellung statt; wir müssen in spätestens 7 Minuten räumen. Es ist nicht mehr möglich, in dieser Frist noch eine Vorlage zu beraten.", so Landtagspräsident Lehr in der Sitzung am 23. Januar 1947 (Stenographische Berichte, Ernennungsperiode, 4. Sitzung, 23.1.1947, S. 22). Zudem saßen die Abgeordneten während der Plenarsitzungen auf Klappstühlen in engen Reihen und hielten ihre Unterlagen auf den Knien. Kommunikationsmöglichkeiten fehlten ebenso wie weitere Räume für Fraktions- oder Ausschusssitzungen, Telefonverbindungen gab es nur wenige, und nicht zuletzt die Anreise gestaltete sich aufgrund der zerstörten Infrastruktur für viele Abgeordnete äußerst problematisch. Als einen kleinen Lichtblick empfanden viele von ihnen allerdings die Verpflegung, die an Sitzungstagen von der Kantine der Henkel-Werke übernommen wurde. Mittags stand dann zum Beispiel Graupensuppe mit einem Wüstchen oder Möhrengemüse mit einer Frikadelle auf dem Speiseplan. Diese – für heutige Verhältnisse nicht übermäßig reichhaltigen – Mahlzeiten stießen aber in der Bevölkerung nicht immer auf Verständnis: Eine Gruppe kaufmännischer Lehrlinge protestierte gegen das im Vergleich zu den „Wassersuppen“ anderer Bürger „lukullische Mahl“ der Abgeordneten.
Auch die politische Arbeit war alles andere als einfach, da sie unter ständiger Kontrolle der Militärregierung stand. Der Entscheidungsspielraum des Landtags und seiner Abgeordneten wurde durch eine Vielzahl von Auflagen stark eingeschränkt. Um das Verfahren etwas zu vereinfachen, gestaltete man den Gesetzgebungsprozess folgendermaßen: Ministerpräsident Rudolf Amelunxen legte die Gesetzentwürfe der Landesregierung zunächst der Militärregierung vor. Erst eine von dieser genehmigte Fassung wurde dann an das Plenum weitergereicht.
Der zweite ernannte Landtag arbeitete so bis zu den ersten freien Landtagswahlen am 20. April 1947. Insgesamt hielt der ernannte Landtag von Oktober 1946 bis März 1947 fünf Vollversammlungen ab und erließ vier Gesetze.
Meike Müller
Quelle: Renate Uhlig-Raddatz: „Der ernannte Landtag 1946 /1947“.