Aufgaben des Ausschusses für Heimat und Kommunales
Ein Schwerpunkt des Ausschusses ist die Stärkung und der Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung für die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Des Weiteren werden alle Fragen der kommunalen Verfassung - zum Beispiel Änderungen der Gemeinde- oder Kreisordnung - im Aussschuss federführend behandelt werden. Die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen und hierbei die Frage einer zeitgemäßen und angemessenen Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Kreise nimmt ebenfalls großen Raum in den Ausschussberatungen ein. Hierunter fällt im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen die fachliche Zuständigkeit für das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz). Hierzu werden jeweils die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände gehört.