Der Hauptausschuss (HPA) ist zuständig für
- Bundes- und Bundesratsangelegenheiten; gemäß § 51 Abs. 4 GO auch bei Vorlage eines so genannten dringenden Falles
- Fragen der Landesverfassung,
- Staatsverträge im Rahmen des Artikels 66 Satz 2 der Landesverfassung,
- Allgemeine Fragen des bürgerschaftlichen Engagements (Einschließlich Freiwilligendienste, ohne Ehrenamt in der Schule) und des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen,
- Stiftungswesen,
- Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
- Sonn- und Feiertagsrecht,
- Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Brandenburg sowie
- Fragen des Abgeordnetenrechts sowie der Bezüge und Versorgung der Mitglieder der Landesregierung.
Anlässlich der Haushaltsberatungen befasst sich der Hauptausschuss mit
1. dem Einzelplan des Landtags,
2. dem Einzelplan des Ministerpräsidenten,
3. dem Einzelplan des Verfassungsgerichtshofs.