Zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören insbesondere Fragen der Inneren Sicherheit und der allgemeinen öffentlichen Verwaltung. Hierzu zählen:
Polizei- und Ordnungsrecht, Polizeibehörden und -einrichtungen,
Kriminalstatistik,
Verfassungsschutz,
Feuerschutz und Abwehr von Großschadensereignissen,
Ziviler Bevölkerungsschutz und Kampfmittelbeseitigung,
Vermessungs- und Katasterwesen,
Melde-, Pass- und Ausweiswesen,
Vereins-, Versammlungsrecht und Waffenwesen,
Struktur der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungsverfahren,
Ministerium des Innern und nachgeordnete Behörden,
Beamten- und Dienstrecht,
Besoldung und Versorgung,
Aus- und Fortbildung,
Datenschutz und Informationsfreiheit sowie
Einzelplan des Ministeriums des Innern im Rahmen des jährlichen Haushalts.