Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II (PUA II) der 16. Wahlperiode hatte den Auftrag:
anhand einzelner Sachverhaltskomplexe die Fehlentwicklungen bei der Westdeutschen Landesbank Girozentrale (WestLB) zu untersuchen. DAbei sollte insbesondere festgestellt werden, inwieweit der Niedergang der WestLB auf fehlerhaftes, möglicherweise rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende Kontrollorgane oder unzureichende bzw. Nichtwahrnehmung der Kontrolle durch die Mitglieder dieser Organe oder gar auf direkte, von sachfremden Erwägungen geleitete, politische Einflussnahmen zurückzuführen ist. Auch sollte untersucht werden, in welcher Höhe Lasten für den Steuerzahler entstanden sind.
Der Untersuchungsauftrag erstreckte sich auf den Zeitraum vom Beginn der 80er Jahre bis Juni 2012.
Der Einsetzungsbeschluss - Drucksache 16/2618 - Neudruck - wurde vom Landtag NRW in seiner 27. Sitzung am 24. April 2013 einstimmig angenommen. Der Erweiterungsbeschluss - Drucksache 16/6853 - Neudruck - wurde vom Landtag NRW in seiner 68. Sitzung am 1. Oktober 2014 ebenfalls einstimmig angenommen.
Die Mitglieder wurden in der Sitzung am 15. Mai 2013 auf der Grundlage des gemeinsamen Wahlvorschlags - Drucksache 16/2908 - gewählt.
Der PUA II nahm mit der Konstituierung am 12. Juli 2013 seine Arbeit auf, die nach 45 Sitzungen am 16. Februar 2017 in einen Schlussbericht mündete.
Der Landtag nahm den Schlussbericht - Drucksache 16/14300 - nach Beratung in seiner 139. Sitzung am 16. März 2017 zur Kenntnis. Damit hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss II seine Arbeit beendet.