In seiner Sitzung am 5. November 2014 hat der Landtag auf Antrag aller fünf Fraktionen (Drs. 16/7148 Neudruck) die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum NSU-Terror in Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Der Untersuchungsausschuss erhielt den Auftrag zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher betreffend der Aktivitäten der rechtsterroristischen Gruppierung NSU und eventueller Unterstützerinnen und Unterstützer, insbesondere in der rechtsradikalen Szene in Nordrhein-Westfalen von Oktober 1991 bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses; der Verfahren zur Ermittlung der Täterinnen und Täter der Sprengstoffanschläge vom 19. Januar 2001 und vom 9. Juni 2004 in Köln sowie des Mordanschlags vom 4. April 2006 in Dortmund, die nach heutigen Erkenntnissen jeweils dem NSU zugerechnet werden; weiterer, in Nordrhein-Westfalen begangener Straftaten mit einem mutmaßlich politisch rechts motivierten Hintergrund, wie etwa dem dreifachen Polizistenmord vom 14. Juni 2000 in Dortmund und Waltrop sowie dem Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vom 27. Juli 2000; Schlussfolgerungen unter anderem für die Sicherheits- und Justizbehörden sowie zur Rechtsextremismusprävention zu erarbeiten.
Der Untersuchungszeitraum erstreckte sich auf den Zeitraum von Oktober 1991 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses.
Die Mitglieder sowie der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende wurden am 4. November 2014 (Drs. 16/7182) bzw. 22. April 2015 (Drs. 16/8474) gewählt.
Der Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III (NSU) wurde am 6. April 2017 im Plenum abschließend beraten.