Das Zentrum gelangte trotz der „Fünf-Prozent-Hürde“ in den Landtag. Das damalige Wahlgesetz sah vor, dass jede Partei, die mindestens einen Sitz im Wahlkreis oder mindestens ein Drittel der gültigen Stimmen in einem Wahlkreis erhalten hatte, in den Landtag einziehen konnte.