Bei der Verkündung des Grundgesetzes und des in ihm enthaltenen Art. 3 ging eine freudige Bewegung durch die Reihen der Frauen. Nach dem klaren Satz 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt' gab es keinen Zweifel, daß nun gegenüber der Ehefrau altes Unrecht gutgemacht, ihre Bevormundung durch den Mann beseitigt und sie zur Gefährtin erhoben war."
(Frieda Nadig 1952)