Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges engagierte sich Thabor beim örtlichen Arbeiter- und Soldatenrat. Zudem nahm er als Delegierter an den beiden Reichskongressen der Arbeiter- und Soldatenräte (Rätekongresse) in Berlin teil. 1919 wurde er in die verfassunggebende deutsche Nationalversammlung gewählt. Von Juni bis November 1920 sowie von 1924 bis 1932 war er dann Abgeordneter im Deutschen Reichstag. Neben seinem parlamentarischen Amt war er auch Geschäftsführer der „Bauhütte“ – einer Bauhandwerker-Genossenschaft – in Krefeld sowie Vertreter der Berliner Heimbau-Beamtensiedlungsgenossenschaft in Krefeld.2
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten verlor Thabor seine Arbeit. Außerdem wurde er von Seiten der NS-Justiz angeklagt und im Juli 1933 wegen Vergehens gegen das Genossenschaftsgesetzes zu acht Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 RM verurteilt. Nach seiner Entlassung war er längere Zeit arbeitslos. Er fand dann bei einer Seifenfabrik eine Anstellung als Vertreter für den Krefelder Raum. Im November 1937 wurde er abermals festgenommen und in das örtliche Polizeigefängnis gebracht. Außerdem wurde sein Haus nach illegalen Druckschriften durchsucht, denn man vermutete, dass er im sozialdemokratischen Widerstand aktiv gewesen sei. Thabor wurde der Gestapo in Düsseldorf übergeben, kam aber nach längerer „Schutzhaft“ wieder frei. Er kehrte daraufhin in seinen alten Beruf als Maurer zurück. 1939 befand er sich erneut für kurze Zeit in „Schutzhaft“.3
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Johannes Thabor Mitglied des Kreistags Kempen-Krefeld (heute Kreis Viersen) sowie des Stadtrats von St. Tönis (heute Tönisvorst). Darüber hinaus war er von Oktober 1946 bis April 1947 Mitglied des ernannten Landtags von Nordrhein-Westfalen. Dort engagierte er sich im Wiederaufbauausschuss. Im August 1949 kandidierte er erfolglos für den Deutschen Bundestag. Noch im selben Monat – am 27. August 1949 – verstarb Johannes Thabor in Krefeld.4