Hellenbrock wurde am 15. März 1933 in „Schutzhaft“ genommen und am 7. August wieder freigelassen, nachdem er eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatte, in dem er versicherte, keinen Hoch- oder Landesverrat zu planen. Mit dem Verbot der SPD hatte er auch seine Stelle als Parteisekretär verloren, er fand aber eine Anstellung als Handelsvertreter bei einer Firma für Nähmaschinen. Ein Jahr später wurde er Inkassovertreter bei der Versicherung „Deutscher Herold“. Als Mitglied des Deutschen Metallarbeiterverbandes wurde er 1933 – nach der Zerschlagung der Gewerkschaften – automatisch Mitglied der Deutschen Arbeitsfront (DAF). 1934 überzeugte der im sozialdemokratischen Widerstand tätige Hermann Runge (später ebenfalls Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtags) Hellenbrock, ihn bei der Verbreitung der illegalen Schrift „Sozialistische Aktion“ zu unterstützten. Runge brachte Hellenbrock mehrmals einige Exemplare, die Hellenbrock las und weiterverteilte. Auch reiste Hellenbrock einmal in die Niederlande, um mit der Exil-SPD Kontakt aufzunehmen. 1935 wurde das Netzwerk um Hermann Runge von der Gestapo enttarnt. In dem Zuge wurde Josef Hellenbrock Anfang März – nach einer vorangegangenen Hausdurchsuchung – in Gewahrsam genommen. Das Amtsgericht Krefeld lehnte zwar die Ausstellung eines Haftbefehls ab, doch wurde er daraufhin in „Schutzhaft“ genommen und Ende März vorläufig wieder entlassen – möglicherweise auch, weil seine Frau Katharina Hellenbrock in einem Brief an die Gestapo eindrücklich auf ihre finanzielle Notsituation hingewiesen hatte. Josef Hellenbrock wurde am 6. Juni 1935 dann abermals verhaftet und 1936 wegen „Vorbereitung zum Hochverrat“ vom Oberlandesgericht Hamm zu zwei Jahren und acht Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Polizei- und Untersuchungshaft von einem Jahr, einem Monat und 29 Tagen wurden ihm auf die Haftzeit angerechnet, sodass er am 6. Februar 1938 aus dem Zuchthaus entlassen werden konnte. Hatte er bei seiner Vernehmung im März 1935 noch behauptet, lediglich einmal die „Sozialistische Aktion“ anonym per Post erhalten und weitergegeben zu haben, so gab er während der späteren polizeilichen und richterlichen Vernehmungen zu, die Schriften mehrmals bekommen und an ehemalige Genossen weitergeleitetet zu haben.3 In der Urteilsbegründung hieß es schließlich: „Der Angeklagte Hellenbrock hat zweifelslos beim Lesen der Schriften deren hochverräterischen Charakter erkannt. Er war sich auch bewusst, dass er durch die mehrfache Annahme und Weitergabe der Schriften die hochverräterische Belästigung der Herausgeber der Schriften unterstützte. Er hatte aber auch die Absicht, diese illegalen Ziele zu fördern.“4
Nach seiner Entlassung fand Hellenbrock einige Monaten später eine Anstellung als Dreher bei einer Maschinenfabrik in Krefeld. Die Gestapo erhob zwar mehrmals aus Gründen der Staatssicherheit Bedenken gegen die Beschäftigungen, doch die Firma stellte ihm ein tadelloses Zeugnis aus und beschäftigte ihn weiter. Hellenbrock, mittlerweile Vater eines Sohnes, führte fortan ein zurückgezogenes Leben. Zu den NS-Organisationen wahrte er weiterhin Distanz, was vonseiten der Gestapo kritisch beanstandet wurde. Sie lehnte eine Wiedererlangung der „Wehrwürdigkeit“ Hellenbrocks mehrmals ab, wodurch ihm allerdings auch der Kriegseinsatz im Zweiten Weltkrieg erspart blieb. Nach den gescheiterten Hitler-Attentaten am 8. November 1939 im Münchener Bürgerbräukeller sowie am 20. Juli 1944 im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ wurde Hellenbrock jeweils für einige Tage verhaftet. Zudem wurde sein Haus 1943 bei einem großangelegten Alliiertenbombenangriff vollständig getroffen. Trotz dieses Verlustes half er tatkräftig bei der Brandbekämpfung anderer Gebäude und der Bergung von Verletzten.5
1945 – nach Ende des Zweiten Weltkriegs – wurde Hellenbrock Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Krefeld, Stadtverordneter in Krefeld sowie Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Rat. Von 1946 bis 1947 sowie von 1949 bis 1950 (als Nachrücker für den verstorbenen Ernst Gnoß) war er zudem Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Dort hat er sich u.a. im Eingabenausschuss und im Verkehrsausschuss engagiert. Ebenfalls 1946 wurde er SPD-Parteisekretär in Krefeld. Er prangerte dort die hohe Zahl NS-belasteter Personen an, die in leitenden Ämtern der Region tätig waren. Von 1953 bis 1969 war Hellenbrock auch Mitglied des Deutschen Bundestags, wo er sich vor allem mit Fragen der Sozialhilfe und des Finanzausgleichs auseinandersetzte. In dieser Zeit blieb Hellenbrock kommunalpolitisch aktiv. So war er von 1956 bis 1961 Oberbürgermeister und von 1961 bis 1970 Erster Bürgermeister der Stadt Krefeld. Als Oberbürgermeister setzte er sich insbesondere für den Wohnungsbau und den Bau neuer Volksschulen ein. Zwischen 1956 und 1960 konnten acht Volksschulen fertiggestellt werden – vier weitere befanden sich in der Bauphase. Zudem galt er als Förderer der Kultur, u.a. durch den Neubau des Stadttheaters oder den Umbau des Kaiser-Wilhelm-Museums. Für sein Engagement erhielt Hellenbrock 1965 das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland sowie den Ehrenring der Stadt Krefeld. 1970 wurde er dann zum Ehrenbürger der Stadt ernannt. Er starb am 7. April 1977 in Krefeld. Das Josef-Hellenbrock-Haus der SPD in Krefeld trägt seinen Namen.6