LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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Neben jedem Tagesordnungspunkt sind zu Beginn der
Plenarsitzung die unverbindlichen Uhrzeiten des (voraussichtlichen)
jeweiligen Endes der Tagesordnungspunkte angegeben.
Nach Abschluss eines Tagesordnungspunkts wird die
tatsächliche Uhrzeit der Beendigung des Tagesordnungspunkts ausgewiesen. Die
Uhrzeiten des jeweiligen voraussichtlichen Endes der nachfolgenden
Tagesordnungspunkte werden unter Berücksichtigung eventueller Änderungen von
Redezeiten elektronisch neu berechnet.
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Zuletzt aktualisiert am
3. Juni 2024 17:45
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Tagesordnung
66. Sitzung (Sondersitzung)*
des Landtags Nordrhein-Westfalen
am Montag, 3. Juni 2024
15.00 Uhr
Montag, 3. Juni
2024
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Klarer Kurs in
herausfordernden Zeiten: Mit Zukunftsinvestitionen und Sparsamkeit
wirtschaftliche und soziale Strukturen langfristig sichern.
Unterrichtung
durch
die Landesregierung
in Verbindung damit
Missachtung
des Parlaments umgehend beenden – Ministerpräsident Hendrik Wüst muss seinen
Schuldenplan und das erneute Haushaltschaos erklären
Antrag
der Fraktion der SPD
Drucksache 18/9434
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Einbringung
Landesregierung 25
Minuten
Aussprache
CDU 25
Minuten
SPD 24
Minuten
BÜNDNIS
90/
DIE
GRÜNEN 21 Minuten
FDP 19
Minuten
AfD 19
Minuten
Landesregierung 25
Minuten
direkte Abstimmung
17.30 Uhr
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Ende: 17.30 Uhr
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André Kuper
- Präsident -
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*) Die unverzügliche
Einberufung des Landtags erfolgt gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Landesverfassung
auf Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD. Die erforderliche Anzahl der
Unterschriften liegt vor.
Die Fraktionen im Landtag NRW