LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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E 18/384
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12.07.2023
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Kommission zur Wahrnehmung der
Belange der Kinder
5. Sitzung (öffentlich –
Livestream )
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
am Donnerstag, dem 10. August 2023,
13.30 Uhr, Raum E3 D01
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
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Gewalt im kirchlichen Raum
- Anhörung von Sachverständigen
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gez. Dr. Nadja Büteführ
- Vorsitz -
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Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Gewalt im kirchlichen Raum
am Donnerstag, dem 10. August 2023
13.30 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
Katholisches
Büro NRW
Dr. Antonius
Hamers
Düsseldorf
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Evangelisches
Büro NRW
Oberkirchenrat
Rüdiger Schuch
Düsseldorf
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Unabhängige
Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Kerstin
Claus
Berlin
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Betroffenenrat
bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM)
Berlin
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Unabhängige
Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Berlin
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Katholische
Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V.
Ilka
Brambrink
Münster
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Universität
Hamburg
Prof. Dr.
Thomas Großbölting
Hamburg
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Hochschule
Hannover
Prof. Dr.
Martin Wazlawik
Hannover
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Diakonie
Deutschland
Fachstelle
"Aktiv gegen sexualisierte Gewalt"
Dr. Marlene
Kowalski
Berlin
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Simon Friede
Interventionsbeauftragter
im Bistum Essen
Bischöfliches
Generalvikariat
Essen
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Gesellschaft für Fortschritt
in Freiheit e.V.
Markus Elstner
Köln
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Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Gewalt im kirchlichen Raum
am Donnerstag, dem 10. August 2023
13.30 Uhr, Raum E3 D01, Livestream
1.
Wie stellt sich die
aktuelle Situation hinsichtlich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche im kirchlichen Kontext dar (mit der Bitte um Berücksichtigung auch
der nachfolgenden Punkte)?
a)
Peer-to-Peer Gewalt
b)
Sexualisierte Gewalt
begünstigende Faktoren und Lebensumstände
c)
Risikoanalysen
d)
Forschungslücken
2.
Welche Konzepte und
Möglichkeiten der Prävention gibt es im kirchlichen Kontext (mit der Bitte um
Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a)
Bisherige durch die Kirchen ergriffenen
Maßnahmen
b)
Schutzkonzepte
c)
Beschwerdemöglichkeiten
von Kindern und Jugendlichen
d)
Information, Schulung
und Sensibilisierung von ehren -und hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche
3.
Wie wird Intervention
im Verdachtsfall durchgeführt (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden
Punkte)?
a)
Dokumentation
b)
Meldewege
4.
Welche Konzepte gibt
es seitens der Kirchen, um Fälle von sexualisierter Gewalt innerhalb
kirchlicher Strukturen aufzuarbeiten (mit der Bitte um Berücksichtigung auch
der nachfolgenden Punkte)?
a)
Einbindung von Betroffenen
b)
Einbindung weiterer
Akteure in die Aufarbeitung
5. Wie bewerten Sie die bisher
erschienen Aufarbeitungsgutachten der Bistümer?
6. Welche weiteren
Handlungsbedarfe (u.a. Prävention, Intervention) sind in den kirchlichen
Strukturen in Bezug auf (sexualisierte) Gewalt notwendig?
7. Welche
Best-Practice-Beispiele für wirksamen Kinder- und Jugendschutz (u.a. Prävention
und Intervention) in der Kirche gibt es?
8.
Welche
Handlungsbedarfe sehen Sie auf Bundes- und Landesebene?
9.
Welche
Formen von physischer und psychischer Gewalt treten im kirchlichen Kontext auf?
10.
Wie
können Formen von Gewalt im kirchlichen Kontext präventiv verhindert,
aufgedeckt sowie aufgearbeitet werden, und welche Maßnahmen können Staat und
Gesellschaft hierbei ergreifen?
11.
Wie
können die Aufarbeitungs- Repressionsprozesse kirchlicher Gewalt optimiert und
verschnellert werden?
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