LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
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E 18/632
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11.01.2024
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Kommission zur Wahrnehmung der
Belange der Kinder
9. Sitzung (öffentlich –
Livestream)
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
am Donnerstag, dem 18. Januar 2024,
13.30 Uhr, Raum E1 A16
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tagesordnung
Anlagen
Verteiler
Fragenkatalog
Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange
der Kinder
„Übergriffe auf Kinder
und Jugendliche mit Beeinträchtigungen“
am Donnerstag, dem 18. Januar 2024
13.30 Uhr, Raum E1 A16, Livestream
Professorin Dr.
Sibylle Banaschak
Kompetenzzentrum
Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW
Institut für
Rechtsmedizin Universitätsklinikum Köln (AöR)
Köln
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Claudia Kittel
Deutsches
Institut für Menschenrechte
Berlin
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Evangelische
Stiftung Hephata
Mönchengladbach
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Professor Dr.
med. Jörg M. Fegert
Universitätsklinikum
Ulm
Ulm
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Caritasverband
Düsseldorf e.V.
Düsseldorf
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Professorin Dr. Heike Wiemert
Katholische Hochschule
Nordrhein-Westfalen
Köln
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Maya Goltermann
Mädchenhaus
Bielefeld e.V.
Bielefeld
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Janine Breé
Lebenshilfe Heilpädagogische
Sozialdienste gGmbH
Duisburg
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Anhörung von Sachverständigen
der Kommission zur Wahrnehmung der Belange
der Kinder
„Übergriffe auf Kinder und Jugendliche
mit Beeinträchtigungen“
am Donnerstag, dem 18. Januar 2024
13.30 Uhr, Raum E1 A16, Livestream
1.
Wie stellt sich die aktuelle Situation
hinsichtlich der (sexualisierten) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen dar (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der
nachfolgenden Punkte)? Warum sind Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen
besonders gefährdet? Was sind Anzeichen für einen (sexuellen) Übergriff?
a)
Peer-to-Peer Gewalt
b)
Geschlechtsspezifische Unterschiede
c)
Sexualisierte Gewalt begünstigende
Faktoren und Lebensumstände
d)
Körperliche und geistige
Beeinträchtigungen
e)
Risikoanalysen
f)
Forschungslücken
2.
Welches Umfeld bzw. welche Räume sind
besonders gefährdend für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen?
3.
Welche Möglichkeiten der Prävention
gibt es (mit der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a)
Gruppenbezogene Schutzkonzepte
b)
Information, Schulung und
Sensibilisierung von ehren -und hauptamtlichen Mitarbeitenden von Einrichtungen
c)
Sexuelle Aufklärung
4.
Wie ist das Verhältnis von
Präventionsangeboten an Förderschulen und Regelschulen?
5.
Welche spezialisierten Anlaufstellen bzw. Beschwerdemöglichkeiten
gibt es für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und wie barrierefrei
sind Anlaufstellen generell ausgestaltet?
6.
Wie werden die Kinder und Jugendlichen
mit Beeinträchtigung in Prozesse bezogen auf ihren Schutz eingebunden?
7.
Wie werden Eltern berücksichtigt (mit
der Bitte um Berücksichtigung auch der nachfolgenden Punkte)?
a)
Einbindung in die Erarbeitung von
Schutzkonzepten
b)
Information und Sensibilisierung
c)
Unterstützungsleistungen für Eltern und
betroffene Kinder und Jugendliche, auch im Fall eines Übergriffes
d)
Best-practice-Beispiele
8.
Wie ist der Kinderschutz im Kontext von Beeinträchtigungen bei
Eltern bzw. einem Elternteil zu berücksichtigen?
9.
Wie kann die Aufmerksamkeit gestärkt
und die nötige Sensibilisierung bei allen mit Kindern befassten Gruppen
geschaffen werden?
10.
Wie kann angemessen im Falle eines
Übergriffs mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen der Verdacht
aufgearbeitet werden?
11. Welche
Handlungsbedarfe sehen Sie auf Bundes- und Landesebene?
12. Welche
spezifischen Risiken bzw. Herausforderungen sind Kinder und Jugendliche mit
Beeinträchtigungen hinsichtlich Übergriffen ausgesetzt?
13. Inwiefern
unterscheiden sich die Anzeichen bzw. Symptome von Übergriffen bei Kindern und
Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Vergleich zu Kindern ohne
Beeinträchtigungen?
14.
Welche präventiven Maßnahmen und
Programme existieren bereits, um Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen
vor Übergriffen zu schützen und wo gilt es mögliche Lücken in
Präventionsmaßnahmen zu schließen?