"Mit dem vorliegenden Gesetz zur Novellierung der Gefangenenvergütung in den Landesjustizvollzugsgesetzen erfolgt eine Erhöhung der monetären und eine Erweiterung der nicht monetären Vergütung der Beschäftigung im Rahmen einer gesetzlichen Konkretisierung des Resozialisierungskonzeptes nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts." (S. 4)