Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Beratungsstand
Nach der 1. Lesung am 13.12.2023 an den Haushalts- und Finanzausschuss - federführend - sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung überwiesen.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2024 von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt.
Die Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer senkt die Kosten beim Erwerb von Wohneigentum.