Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere, voneinander unabhängige Regelungsbedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen der Justiz aufgegriffen werden.
Unter anderem sollen Kirchenaustrittsverfahren bei den Amtsgerichten künftig ganzheitlich von den Urkundsbeamtinnen und -beamten durchgeführt werden.