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Nachtragshaushaltsgesetz 2024

Die Landesregierung rechnet aufgrund der Mai-Steuerschätzung mit Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 und beabsichtigt daher, einen Nachtragshaushalt in den Landtag einzubringen.
Dabei soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, wegen der konjunkturellen Entwicklung von dem Grundsatz abzuweichen, den Haushalt ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen.

Vorlage des Finanzministers NRW an den Fachausschuss des Landtags NRW

Die Fraktionen im Landtag NRW