Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) und Drittes Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG)
Hinweis: Die Landesregierung hat gegen das vom Landtag verabschiedete Gesetz Bedenken erhoben. Daraufhin ist das Gesetz nach einer weiteren Lesung in geänderter Form verabschiedet worden. Siehe dazu die Gesetze Nr. 13/62 und 13/65.