Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 1992 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1992)
GesEntw LRg Drs 11/4752 02.12.1992 14 S.
Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1992 wegen des Auslaufens des 3%-Mehrwertsteuerausgleichs zum Ausgleich währungsbedingter Einkommensverluste für die Landwirtschaft am 31.12.1991; Anschlußregelung bis zum 31.12.1992: Aufstockung des soziostrukturellen Einkommensausgleichs in den alten Bundesländern und Anpassungshilfe in den neuen Bundesländern; Ausgleich ist Bundesaufgabe; Mitfinanzierung der Länder vorgesehen; Einspruch der Länder gegen die Mitfinanzierung durch den Bundesrat von Bundestag zurückgewiesen; Mehrausgaben für den Nachtragshaushalt: 176,2 Mill. DM; Haushaltsübersicht der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen; Finanzierungsübersicht; Anlagen: Änderungen in den Einzelplänen 10 und 20
Schlagworte: Nachtragshaushaltsgesetze * Landeshaushaltsgesetz NW 1992 * Agrarpreis * Landeshaushaltsgesetz NW 1992- Epl 10 - Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft * Landwirtschaft * Ausgleichsabgabe * Mehrwertsteuer * Währungsausgleich im Gemeinsamen Markt
1. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/4752 PlPr 11/80 09.12.1992 S.10043A-10046D
Beschluss: 10046D - Der GesEntw wurde in 1.Lsg beraten, die 2. und 3. Lsg findet am 16.12.1992 statt
2./3. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/4752 PlPr 11/82 11.12.1992 S.10342A-C
Beschluss: 10342B - Der GesEntw wurde nach der 2.Lsg einstimmig angenommen und anschließend nach der 3.Lsg einstimmig verabschiedet
Gesetz vom 11.12.1992 - GV.NW 1992 Nr.58 S.492-502
Gesetz verkündet