Drittes Gesetz zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes
GesEntw LRg Drs 11/5143 02.03.1993 14 S.
Gesetzesintentionen: 1. Erweiterung des Personenkreises der von den Gemeinden aufzunehmenden ausländischen Flüchtlinge um die nach den Regelungen des ab 1. April 1993 voll geltenden Asylverfahrensgesetzes des Bundes vom 26. Juni 1992 aufzunehmenden und landesintern zu verteilenden Flüchtlinge ("Ausländer, die um Asyl nachgesucht oder einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, ihre Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder"); 2. Begrenzung der aufgrund der Einbeziehung des Flächenschlüssels in den Zuweisungsschlüssel sich ergebenden Erhöhung des Zuweisungsschlüssels auf höchstens 25 % eines Zuweisungsschlüssels, der allein nach dem Einwohnerschlüssel berechnet würde (Entlastung der Gemeinden mit überproportionalem Flächenanteil); 3. Entlastung der Gemeinden, deren Unterbringungsmöglichkeiten durch eine überproportionale Aussiedleraufnahme erheblich eingeschränkt sind (Anrechnung der Aussiedler, die nur vorläufig in Übergangsheimen oder in Notunterkünften untergebracht sind, weil sie noch nicht mit Wohnraum versorgt werden können, zur Hälfte), 4. Entlastung (und damit auf alle anderen Gemeinden proportional aufzuteilende Mehrbelastung) der Gemeinden, auf deren Gebiet sich eine zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes oder eine Zentrale Ausländerbehörde mit Unterbringungsplätzen für Asylbewerber befindet; 5. Neufestlegung des als sogenannte "De-facto-Flüchtlinge" anrechenbaren Personenkreises nach Außerkrafttreten der §§ 9, 10 FlüAG zum 31.12.1991; Veröffentlichung des "maßgeblichen Personenkreises" im Ministerialblatt NW; auf maximal 3 Jahre begrenzte Anrechenbarkeit dieses Personenkreises) - Änderung der §§ 1,2,3,4,6 und 8 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes - FlüAG - vom 27. März 1984
Schlagworte: Flüchtlingsaufnahmegesetz * Flüchtling * Ausländer/Ausländerin * Asylbewerber/Asylbewerberin * Aufnahme von Asylanten * Asylrecht * Asylverfahrensgesetz * Sammellager für Ausländer * Aussiedler/Aussiedlerin * Notunterkunft * Notaufnahmelager
Ergänzung LRg Drucksache 11/5203 10.03.1993 S. 1
1. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/5143 PlPr 11/92 12.03.1993 S.11639D-11647C
Beschluss: 11647C - Der GesEntw wurde nach der 1. Lesung einstimmig an AGS -fdf- und an AKo überwiesen
Änderungsantrag F.D.P. Drucksache 11/5257 16.03.1993 S. 1
Ausschußberatung zu GesEntw LRg Drs 11/5143 APr 11/846 17.03.1993 46.AGS S.1-16
Beschlußempfehlung und Bericht AGS Drucksache 11/5260 Neudruck 19.03.1993 S. 1
Antrag zur Entschließung SPD, CDU, F.D.P., DIE GRÜNEN Drucksache 11/5297 Neudruck 24.03.1993 S. 1
2. Lesung zu GesEntw LRg Drs 11/5143 PlPr 11/93 24.03.1993 S.11790C-11798A
Beschluss: 11797D - Der GesEntw Drs 11/5143 und 11/5203 wurde nach der 2.Lsg entpsrechend der BeschlEmpf Drs 11/5260 Neudruck mit den Stimmen der SPD gegen F.D.P bei Stimmenthaltung der CDU und der GRÜNEN verabschiedet; ÄndAntr Drs 11/5257 wurde abgelehnt; EntschlAntr Drs 11/5297 Neudruck wurde einstimmig angenommen
Gesetz vom 25.03.1993 - GV.NW 1993 Nr.13 S.102-103
Gesetz verkündet