Gesetz zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz - Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK -
Gesetzentwurf LRg Drucksache 12/380 20.11.1995 8 S.
Modifizierung des ursprünglich ab 01.01.1996 vorgesehenen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat (§ 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)) dahingehend, daß ein Kind, das bis zum 31. Juli eines Jahres das 3. Lebensjahr vollendet hat, vom folgenden 1. August an bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat (Stichtagsregelung) entsprechend Länderinitiative "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeserziehungsgeldgesetzes" (GesEntw BR Drs 313/95 (Beschluß)); Aufnahme einer Härtefallregelung, nach der Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres schon vor dem Stichtag 01. August einen Kindergartenplatz erhalten können, wenn die Ablehnung für sie oder die Eltern eine besondere Härte bedeuten würde (Ausnahmen zur Stichtagsregelung für Familien oder Kinder in besonderen Lebenslagen); Ermächtigung zur Anpassung (Reduzierung) der Elternbeiträge für Angebote mit von vornherein verringertem zeitlichen Betreuungsumfang (z. B. Nachmittagsbetreuung) im Rahmen von Überbrückungsmaßnahmen; Änderung §§ 2 und 26 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder - GTK - vom 29.10.1991
Systematik: Jugendarbeit/Jugendhilfe
Schlagworte: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder * Kindergarten * Rechtsanspruch
1. Lesung Plenarprotokoll 12/14 29.11.1995 S.851C-858C
Beschluss: Seite 858C - Der GesEntw wurde nach der 1.Lsg enstimmig an AKJF -fdf- an AFr sowie AKo überwiesen
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/108 01.12.1995 4.AFr S.1-3
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/110 06.12.1995 5.AKJF/5.AFr/4.AKo S.1-5
Beschlußempfehlung und Bericht AKJF Drucksache 12/450 Neudruck 07.12.1995 9 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 12/17 08.12.1995 S.1105C-1107A
Beschluss: Seite 1106D - Der GesEntw wurde nach der 2.Lsg entsprechend der BeschlEmpf Drs 12/450 Neudruck einstimmig verabschiedet
Gesetz vom 12.12.1995 - GV.NW 1995 Nr. 76 S.1204-1205
Gesetz verkündet