Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf LRg Drucksache 12/1449 28.10.1996 17 S.
Ergänzung eines dritten Absatzes in § 59 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes zur Übertragung der mit der Vorfinanzierung verbundenen Zinsbelastungen bei Ersatzvornahmehandlungen auf den Störer. Hintergrund: Bei nicht fristgerechter Zahlung der Kosten für Ersatzvornahmehandlungen (z.B. Kosten bei der Entsorgung von verseuchtem Erdreich nach einem Ölunfall), ist die Vollzugsbehörde, insbesondere beim sofortigen Vollzug, genötigt die Ersatzvornahmehandlung vorzufinanzieren; die Kosten dieser Vorfinanzierung (Zinsen und kalkulatorische Zinsen) fallen der Vollzugsbehörde zu und sollen nun mittels einer speziellen Zinszahlungspflicht auf den Störer übertragen werden
Systematik: Verwaltungsrecht/-verfahren
Schlagworte: Verwaltungsvollstreckungsgesetz * Verwaltungsvollstreckung * Vollstreckungsbehörde * Kosten * Verwaltungskosten * Verwaltungsgebühren * Kostenerstattung * Gebühren
1. Lesung Plenarprotokoll 12/42 15.11.1996 S.3407B-3409C
Beschluss: Seite 3409B - Der GesEntw wurde nach der 1.Lsg einstimmig an AIV -fdf- und an HFA überwiesen
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/420 28.11.1996 28.HFA S.28
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/473 23.01.1997 19.AIV S.7
Beschlußempfehlung AIV Drucksache 12/1734 28.01.1997 1 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 12/51 06.03.1997 S.4212A-4213C
Beschluss: Seite 4213B - Der GesEntw wurde nach der 2.Lsg entsprechend der BeschlEmpf Drs 12/1734 einstimmig verabschiedet
Gesetz vom 18.03.1997 - GV.NW 1997 Nr. 9 S.50-51
Gesetz verkündet