Gesetz über die Versorgung der Steuerberater (StBVG NW)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 12/3166 03.07.1998 27 S.
Gesetz über die Versorgung der Steuerberater (Artikel 1): Gründung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für Steuerberater zur Absicherung der Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und der Versorgung bei Berufsunfähigkeit; Einrichtung der Institution als Körperschaft des öffentlichen Rechts; Arbeit des Versorgungswerkes nach den Grundsätzen des offenen Deckungsverfahrens: selbsttragend, ohne Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen; Organstruktur dem Modell der Wirtschaftsprüferversorgung folgend; außerdem Regelung der Konkurrenzsituation zwischen dem neuzugründenden und dem gerade genannten Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer; Einberufung der ersten Vertreterversammlung durch das FM (auch Aufsichtsbehörde); Erstellung einer Satzung durch diese Versammlung mit darin festzuschreibenden Regelungen bezügl.: 1. Feststellung und Zahlungsweise der Beiträge und Leistungen, 2. Personenkreis der Leistungsberechtigten, 3. Möglichkeiten der individuellen Versorgungslösungen, 4. Sonstiges im Rahmen der Satzungsautonomie; Besetzung der Vertreterversammlung erfolgt kammerparitätisch: keine Anrechnung der Mitgliederstärke der Steuerkammern; Gesetze über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (Artikel 2): Änderungen bezüglich Beitragszahlungen und Säumniszahlungen sowie bezüglich der Regelung der Konkurrenz (s.o.) zum Versorgungswerk der Steuerberater
Systematik: Versorgungswesen/Kriegsopferfürsorge
Schlagworte: Gesetz über die Versorgung der Steuerberater * Versorgung * Altersversorgung * Hinterbliebenenversorgung * Berufsunfähigkeit * Berufsständische Pflichtversorgung * Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen * Pflichtversicherung * Steuerberater/Steuerberaterin * Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
1. Lesung Plenarprotokoll 12/93 02.09.1998 S.7715A-B
Beschluss: Seite 7715B - Überweisung Drs 12/3166 an HFA, einstimmig
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/968 17.09.1998 59.HFA S.1
Beschlußempfehlung und Bericht HFA Drucksache 12/3339 21.10.1998 4 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 12/98 04.11.1998 S.8145D-8147A
Beschluss: Seite 8146D - Annahme Drs 12/3166 entsprechend BeschlEmpf Drs 12/3339, einstimmig
Gesetz vom 10.11.1998 - GV.NW 1998 Nr. 47 S.661-664
Gesetz verkündet