Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften
Gesetzentwurf LRg Drucksache 12/4519 Neudruck 22.12.1999 10 S.
Einteilung der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften in drei Klassen (eine Klasse für Geisteswissenschaften, eine Klasse für Naturwissenschaften und Medizin sowie eine Klasse für Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften) zu je 40 ordentlichen Mitgliedern statt der bisherigen Einteilung in zwei Klassen (eine Klasse für Geisteswissenschaften und eine Klasse für Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften) zu je 50 ordentlichen Mitgliedern, Änderung der Zusammensetzung des Präsidiums (u. a. Wegfall des Amtes eines Geschäftsführenden Präsidialmitgliedes) sowie der Vertretungsregelung, formale Anpassungen bezüglich der Regelung über den Haushalt der Akademie sowie der Gleichstellung von Mann und Frau in der Rechts- und Amtssprache
Systematik: Hochschulwesen/-recht/-politik
Schlagworte: Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften * Akademie der Wissenschaften * Naturwissenschaft * Ingenieurwissenschaft * Wirtschaftswissenschaft * Medizin * Geisteswissenschaften * Forschung
1. Lesung Plenarprotokoll 12/136 27.01.2000 S.11221A-11224A
Beschluss: Seite 11224A - Überweisung Drs 12/4519 Neudruck an HPA -fdf- sowie an AWF, einstimmig
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/1521 10.02.2000 59.HPA
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/1545 17.02.2000 43.AWF S.10
Ausschußberatung Ausschußprotokoll 12/1580 16.03.2000 61.HPA S.I
Beschlußempfehlung und Bericht HPA Drucksache 12/4773 16.03.2000 2 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 12/142 23.03.2000 S.11798A-11799B
Beschluss: Seite 11799B - Annahme Drs 12/4519 Neudruck entsprechend der Beschlußempfehlung Drs 12/4773, einstimmig
Gesetz vom 28.03.2000 - GV.NW 2000 Nr. 16 S.247
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 12/3246 Nordrhein-Westfalen/Landtag/Ausschuß für Wissenschaft und Forschung 21.02.2000