11. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf SPD, CDU, GRÜNE, FDP
Römer, Norbert; Herter, Marc SPD , Laschet, Armin; Lienenkämper, Lutz CDU , Priggen, Reiner; Beer, Sigrid GRÜNE , Lindner, Christian; Rasche, Christof FDP Drucksache 16/6124 24.06.2014 17 S.
Neuregelung der "Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen" der Anlage 3 der Geschäftsordnung und vollständige Übernahme in das Abgeordnetengesetz in den §§ 16, 16a bis c und § 17, insbes. Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten bzw. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat für Abgeordnete; Änderungen u.a.: Aufnahme der sog. Mittelpunktregelung, Zulässigkeit beruflicher und anderer Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Landtag, Veröffentlichungspflicht für Einkünfte bei Übersteigen der Bagatellgrenze von fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge, Angabe der laufenden Einkünfte aus einer abhängigen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit jährlich - brutto - vor Steuern, nach dem Abzug von Aufwendungen in Stufen (1.000 Euro, 2.500 Euro, 5.000 Euro, 10.000 Euro, 20.000 Euro, 40.000 Euro, 60.000 Euro sowie in weiteren Stufen von je 30.000 Euro), Angabe der Einnahmen aus unregelmäßigen Einkünften, etwa aus Tätigkeiten in Aufsichtsgremien sowie Honorare aus Beratertätigkeiten oder Reden, monatlich brutto auf Euro und Cent, Wahrung des Mandanten- und Patientenschutzes für Anwälte und Ärzte, Veröffentlichungspflicht von Honoraren über 2.000 Euro, aber ohne Nennung des Mandanten, für Rechtsanwälte Regelung der Offenlegung von Interessenverknüpfungen, Anzeige gegenüber der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten von Mandaten für oder gegen oberste Landesbehörden bzw. Landesoberbehörden sowie in bestimmten weiteren Fällen, Anzeige von Spenden für Abgeordnete über 1.000 Euro im Jahr unter Angabe des Spenders und Veröffentlichung, weitere Regelung des Verfahrens bei Verstößen, u.a. Festsetzung eines Ordnungsgeldes
Systematik: Abgeordnete
Schlagworte: Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen * Nebentätigkeit * Abgeordnetenrecht * Landtagsabgeordneter * Einkünfte * Spende * Geschäftsordnung des Landtags NRW
1. Lesung Plenarprotokoll 16/63 03.07.2014 S.6391-6397
Beschluss: Seite 6397 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/6124 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen.
Mitteilung Präs Plenarprotokoll 16/64 04.07.2014 S. 6453
6474-6475
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/617 04.07.2014 30.HPA S.1-2, 3-6
Öffentliche Anhörung Ausschussprotokoll 16/624 28.08.2014 31.HPA S.1-2, 3-33
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/646 04.09.2014 32.HPA S.1-3, 5-7
Mitteilung Präs Plenarprotokoll 16/65 10.09.2014 S. 6519
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/679 25.09.2014 33.HPA S.1-4, 17, 29-30
Beschlussempfehlung und Bericht HPA Drucksache 16/6872 25.09.2014 6 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 16/68 01.10.2014 S.6882-6888
Beschluss: Seite 6887-6888 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/6124 - wurde entsprechend Ziffer 2 der Beschlussempfehlung - Drucksache 16/6872 - mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN und einer Stimme bei der Fraktion der CDU in 2. Lesung verabschiedet.
Der Abgeordnete Schemmer (CDU) gab eine Erklärung zur Abstimmung gemäß § 47 Abs. 1 GO ab.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 16/107 01.10.2014 8 S.
Gesetz vom 02.10.2014 - GV.NRW 2014 Nr. 29 S.620-622
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 16/1934 Gusy, Christoph 08.08.2014
Stellungnahme 16/1939 Hirsch, Burkhard 08.08.2014
Stellungnahme 16/1968 Zeh, Wolfgang 18.08.2014
Stellungnahme 16/2024 Löwer, Wolfgang 27.08.2014