Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf SPD, CDU, GRÜNE, FDP
Römer, Norbert; Herter, Marc u.a. SPD , Laschet, Armin; Lienenkämper, Lutz CDU , Mostofizadeh, Mehrdad; Beer, Sigrid u.a. GRÜNE , Lindner, Christian; Rasche, Christof u.a. FDP Drucksache 16/12350 28.06.2016 22 S.
Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 auf der Grundlage der Vorschläge der Verfassungskommission (vgl. Drs 16/12400); Regelung zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode und zur Stellung des ständigen Ausschusses, Einführung des Amtes des Alterspräsidenten, Schaffung von Parlamentsinformationsrechten, Schaffung von Beteiligungsrechten des Landtags in EU-Angelegenheiten, Regelungen zu den Aufgaben des Landtags, zur Aufgabe der Abgeordneten, zu den Ausschüssen, zu den Funktionen der Fraktionen, Anpassung der Regelung zu der Entschädigung der Abgeordneten, Änderung der Formulierung der Ordnungsgewalt, Änderung der Eidesformel der Mitglieder der Landesregierung, Streichung der Ministeranklage, Streichung des Rechts der Landesregierung gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz Bedenken zu erheben, Verschiebung der Regelung des Artikels 67a, Streichung des Volksentscheides nach Artikel 68 Absatz 3, Begründung weiterer Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs, Änderung der Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs; Änderung der Artikel 30, 34, 35, 36, 37, 40, 45, 48, 50, 53, 60, 63, 67, 67a, 68, 75, 76; Begründung; Inkrafttreten
Systematik: Staatsaufbau * Parlament
Schlagworte: Landesverfassung * Verfassungsreform * Parlamentarisches Gremium * Landtag * Landtagsabgeordneter * Parlamentsausschuss * Landtagsfraktion * Wahlperiode * Parlamentsauflösung * Landtagswahl * Alterspräsident * Ständiger Ausschuss gemäß Artikel 40 der Landesverfassung NRW * Notstand * Geschäftsordnung des Landtags NRW * Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht * Europäische Union * Landesregierung * Parlamentarische Ordnung * Parlamentarische Immunität * Abgeordnetenentschädigung * Amtseid * Ministerpräsident * Landesminister * Ministeranklage * Volksabstimmung * Partei * Wahlprüfung * Rechtsschutz * Beschwerde * Landesverfassungsgerichtsbarkeit
1. Lesung Plenarprotokoll 16/119 08.07.2016 S.12372-12387
Beschluss: Seite 12387 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/12350 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Hauptausschuss - federführend - sowie an den Rechtsausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1408 07.09.2016 62.RA S.1-5, 18
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1416 08.09.2016 56.HPA S.1-2, 33
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1446 28.09.2016 64.RA S.1-4, 7-9, 29-33
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 16/1451 29.09.2016 57.HPA S.1-3, 23
Beschlussempfehlung und Bericht HPA Drucksache 16/13041 30.09.2016 12 S.
2. und 3. Lesung Plenarprotokoll 16/123 05.10.2016 S.12791-12801
Beschluss: Seite 12801 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 16/13041 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung eines Abgeordneten bei der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 16/12350 - in der Fassung der Beschlussempfehlung in 2. Lesung angenommen.
Der in 2. Lesung geänderte Gesetzentwurf - Drucksache 16/12350 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung eines Abgeordneten bei der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz in 3. Lesung verabschiedet.
Es wurde gemäß § 46 Abs. 3 der Geschäftsordnung festgestellt, dass mehr als zwei Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Landtags zugestimmt haben.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 16/204 05.10.2016 6 S.
Gesetz vom 25.10.2016 - GV.NRW 2016 Nr. 32 S.860-861
Gesetz verkündet