Gesetz zu dem Fünften Änderungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts - und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V.
Gesetzentwurf LRg Drucksache 16/14614 22.03.2017 11 S.
Anpassung des Vertrages zwischen dem Land und den jüdischen Gemeinden; Erhöhung der Landesleistungen im Kulturbereich, in der Jugend- und Sozialarbeit und im Bildungssektor; für Sachleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten für jüdische Einrichtungen; weiterhin Finanzierung der Ersatzbeschaffung und Wartung im Bereich der baulich-technischen Sicherheit; Vertragsbeitritt des liberalen Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Bielefeld; Bereitstellung von Mitteln für den Synagogenneubau inklusive Umbau- und Renovierungsarbeiten für sämtliche jüdische Einrichtungen
Systematik: Religionsgemeinschaften * Öffentlicher Haushalt
Schlagworte: Jüdische Gemeinde * Landeszuschuss * Landesmittel
1. und 2. Lesung Plenarprotokoll 16/141 05.04.2017 S.14944, 14973-14976
Beschluss: Seite 14944 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/14614 - wurde nach der 1. Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN angenommen.
Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/14614 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der Fraktion der PIRATEN in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 16/242 05.04.2017 3 S.
Gesetz vom 07.04.2017 - GV.NRW 2017 Nr. 17 S.449-450
Gesetz verkündet