Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2017/2018 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf LRg Drucksache 16/14615 21.03.2017 135 S.
Anlage: Besoldungstabellen
Zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger, Steigerung der Bezüge um 2,0 Prozent bzw. um mindestens 75 Euro pro Monat ab dem 1. April 2017, Steigerung um 2,35 Prozent ab dem 01.01.2018, Erhöhung der Bezüge für Rechtsreferendare und Anwärter um 35 Euro monatlich;
Anpassung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare;
Erhöhung der Urlaubstage der Beamtinnen und Beamten im Vorbereitungsdienst;
Schaffung einer weiteren Beförderungsmöglichkeit für Fachlehrkräfte mit der Befähigung für die Laufbahn der Fachlehrerin oder des Fachlehrers an Berufskollegs und an Förderschulen sowie für die Laufbahn der Werkstattlehrerin oder des Werkstattlehrers vor dem Hintergrund der Umsetzung der Inklusion;
Art. 1 und 2: Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes (Besoldungsanpassungen in den Jahren 2017 bzw. 2018);
Art. 3 und 4: Änderungen des Landesbeamtenversorgungsgesetzes;
Art. 5 und 6: Änderungen der Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare;
Art. 7 und 8: Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung;
Art. 9: Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW
Systematik: Öffentlicher Dienst * Arbeitsentgelt * Versorgung
Schlagworte: Besoldungsrecht * Besoldung * Beamtenversorgung * Berufsausbildungsbeihilfe * Öffentliches Dienstrecht * Beförderung (Laufbahnrecht) * Berufskolleg * Lehrer * Förderschule * Werkstatt für behinderte Menschen * Beamter auf Zeit * Landesverordnung * Familienzuschlag * Lohnzuschlag * Landesbesoldungsgesetz * Fachlehrer * Juristischer Vorbereitungsdienst * Landesbeamtenversorgungsgesetz * Erschwerniszulagenverordnung * Urlaub
1. und 2. Lesung Plenarprotokoll 16/141 05.04.2017 S.14944-14950
Beschluss: Seite 14946 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/14615 - wurde nach der 1. Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, PIRATEN und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
S. 14950 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 16/14615 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, PIRATEN und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz bei Enthaltung der Fraktion der FDP in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 16/243 05.04.2017 35 S.
Gesetz vom 07.04.2017 - GV.NRW 2017 Nr. 18 S.452-481
Gesetz verkündet