Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/13357 16.04.2021 117 S.
Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.2003 (GV. NRW. S. 135, berichtigt S. 431), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GV. NRW. S. 310); kritische Revision der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften, vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder zur bundesweiten Harmonisierung juristischer Prüfungen, unter landesspezifischen Akzenten und Ergreifung in der Landeskompetenz liegender Möglichkeiten zur Erhöhung der Chancengleichheit in den juristischen Prüfungen durch bundesweite Harmonisierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und zur nachhaltigen Verbesserung der Juristenausbildung mit Erhöhung der Attraktivität und Zukunftsorientierung der Juristenausbildung, Steigerung der Internationalität und Mobilität, Ausbildung von Individualität sowie Anpassungsfähigkeit und Kreativität juristischen Nachwuchses; Einzelmaßnahmen: Harmonierung des Pflichtstoffs unter besonderer Berücksichtigung europarechtlicher Dimension des Rechts; Abschaffung der Abschichtungsmöglichkeit unter Eröffnung der Möglichkeit einer Notenverbesserung unabhängig vom Freiversuch; Harmonisierung des Studienumfangs und der Zahl der Prüfungsleistungen in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung; moderate Erhöhung der Wertigkeit schriftlicher Prüfungsleistungen unter moderater Absenkung der Wertigkeit des Prüfungsgesprächs; Vorgabe der Anfertigung von mindestens fünf Pflichthausarbeiten im Rahmen des juristischen Studiums; Erweiterung der Fremdsprachenkompetenz; Schärfung des Bewusstseins für ethische Grundlagen des Rechts und der Fähigkeit zur kritischen Reflexion juristischen Handelns; Betonung digitaler Kompetenz als Schlüsselkompetenz betont unter Förderung des Engagement im Bereich "Digitalisierung und Recht" bei der Berechnung der Freiversuchsfrist; Förderung der Teilnahme an studentischen Rechtsberatungen und internationalen Verfahrenssimulationen; inhaltliche und zeitliche Flexibilisierung der praktischen Studienzeit; Aufwertung der Zwischenprüfung und Schaffung landesweit einheitlichen Leistungsrahmens; Garantie landesweit einheitlicher Aufsichtsarbeiten unter Ermöglichung landesweiter Querkorrektur; Erhöhung der Anzahl der Arbeitsgemeinschaftsstunden um 10 % auf insgesamt 550; Zulassung neuer Unterrichtsformen; Verkürzung der Anwaltsstation von zehn auf neun Monate und Verlängerung der Wahlstation von drei auf vier Monate; Einräumung der Möglichkeit zur teilweisen Absolvierung der Pflichtausbildung bei den Fachgerichtsbarkeiten (Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht); erfolgreicher Abschluss mindestens die Hälfte der Aufsichtsarbeiten künftig auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung als Voraussetzung der Zulassung zur mündlichen Prüfung; Verlängerung und Strukturierung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes; Konkretisierung der Voraussetzungen für eine nochmalige Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung
Systematik: Juristische Berufe * Hochschulwesen * Recht
Schlagworte: Juristenausbildungsgesetz * Juristenausbildung * Jurist * Rechtswissenschaft * Staatsprüfung * EU-Recht * Fremdsprache * Sprachkompetenz * Schlüsselqualifikation * Ethik * Digitalisierung * Rechtsberatung * Gerichtsverfahren * Rechtsanwalt * Arbeitsgericht * Sozialgericht * Verwaltungsgericht * Finanzgericht
1. Lesung Plenarprotokoll 17/125 28.04.2021 S.120-127
Beschluss: Seite 127 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/13357 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Rechtsausschuss - federführend - sowie an den Wissenschaftsausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1396 29.04.2021 72.RA S.1-2, 4-5
Mitteilung Ausschussprotokoll 17/1396 29.04.2021 72.RA S.1-2, 12
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1405 05.05.2021 69.WissA S.1-4, 12
Öffentliche Anhörung Ausschussprotokoll 17/1471 23.06.2021 77.RA S.1, 3-50, 51-52
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1510 25.08.2021 75.WissA S.1-4, 22
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1562 22.09.2021 76.WissA S.1-5, 23
Änderungsantrag SPD Drucksache 17/15268 28.09.2021 7 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1573 29.09.2021 83.RA S.1-9, 43, 45
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/15459 26.10.2021 11 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1595 27.10.2021 84.RA S.1-8, 15-20
Beschlussempfehlung und Bericht RA Drucksache 17/15469 27.10.2021 46 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/147 03.11.2021 S.77-85
Beschluss: Seite 84 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 17/15469 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der fraktionslosen Abgeordneten Langguth und Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und AfD bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 17/13357 - in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in 2. Lesung verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/166 03.11.2021 24 S.
Gesetz vom 09.11.2021 - GV.NRW 2021 Nr. 79 S.1190-1198
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 17/4023 CHE Gemeinnütziges Centrum für Hochschulentwicklung 07.06.2021
Stellungnahme 17/4024 Holznagel, Bernd 06.06.2021
Stellungnahme 17/4033 Universität <Düsseldorf>; Kersting, Christian 09.06.2021
Stellungnahme 17/4036 Otto, Sven-Joachim 09.06.2021
Stellungnahme 17/4039 Landesfachschaft Jura Nordrhein-Westfalen 06.06.2021
Stellungnahme 17/4041 Universität <Münster, Westfalen>; Casper, Matthias 09.06.2021
Stellungnahme 17/4043 Universität <Köln> / Rechtswissenschaftliche Fakultät; Preis, Ulrich 09.06.2021
Stellungnahme 17/4044 Kommunalwissenschaftliches Institut <Münster, Westfalen>; Universität <Münster, Westfalen>; Wißmann, Hinnerk 09.06.2021
Stellungnahme 17/4055 Ring Christlich-Demokratischer Studenten 12.06.2021
Stellungnahme 17/4056 Kilian, Matthias 14.06.2021
Stellungnahme 17/4057 Deutscher Anwaltverein 14.06.2021