Gesetz zur Änderung des Schiedsamtsgesetzes
Gesetzentwurf LRg Drucksache 17/14961 31.08.2021 29 S.
Änderung des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) vom 16.12.1992 (GV. NRW. 1993 S. 32), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90); Anpassung von in der schiedsamtlichen Praxis sowie aufgrund äußerer Umstände aufgetretenen Problemfeldern; Verbesserungen in Bezug auf die Zuständigkeit der Schiedspersonen sowie Formerleichterungen; Beseitigung praktischer Schwierigkeiten insbes. bei Einleitung und Durchführung des Schiedsverfahrens u. a. durch Beseitigung formaler Hürden bei Antragstellung und Durchführung des weiteren Verfahrens, u. a. durch die Möglichkeit freiwilligen Einsatzes digitaler Kommunikationsmittel; Attraktivierung schiedsamtlicher Verfahren außerhalb obligatorischen Schlichtungsversuchs und Stärkung genereller Bereitschaft in der Bevölkerung für die Durchführung des Schiedsverfahrens; Beseitigung von Unklarheiten bei Bürgern, welche Streitigkeiten von den Schiedspersonen geschlichtet werden können, im Zusammenspiel obligatorischer und fakultativer Streitschlichtung; Förderung der Bereitschaft zur ehrenamtlichen Übernahme eines Schiedsamtes durch Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung und Beseitigung praktischer Schwierigkeiten für das Schiedsamt; Anhebung der Gebühren für die Durchführung des Schiedsverfahrens
Systematik: Öffentliches Recht * Justiz * Gerichte und Staatsanwaltschaften * Kommunale Angelegenheiten * Gesellschaft, Bevölkerung
Schlagworte: Schiedsamtsgesetz * Außergerichtliche Streitbeilegung * Schiedsamt * Ehrenamt * Digitalisierung * E-Government * Elektronischer Rechtsverkehr * Gebühr
1. Lesung Plenarprotokoll 17/140 08.09.2021 S.127, 153-154
Beschluss: Seite 127 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 17/14961 - wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Rechtsausschuss - federführend -, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1548 16.09.2021 83.HPA S.1-3, 18
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1553 17.09.2021 127.AHKBW S.1-5, 7, 50
Änderungsantrag CDU, FDP Drucksache 17/15266 28.09.2021 2 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1573 29.09.2021 83.RA S.1-9, 50
Änderungsantrag AfD Drucksache 17/15468 27.10.2021 2 S.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 17/1595 27.10.2021 84.RA S.1-8, 26-27
Beschlussempfehlung und Bericht RA Drucksache 17/15472 27.10.2021 15 S.
Änderungsantrag AfD Drucksache 17/15490 02.11.2021 2 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 17/147 03.11.2021 S.97-100
Beschluss: Seite 100 - Die Beschlussempfehlung - Drucksache 17/15472 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion der AfD angenommen und damit der Gesetzentwurf - Drucksache 17/14961 - in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in 2. Lesung verabschiedet.
Der Änderungsantrag - Drucksache 17/15490 - wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD abgelehnt.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 17/167 03.11.2021 8 S.
Gesetz vom 09.11.2021 - GV.NRW 2021 Nr. 79 S.1198-1201
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Stellungnahme 17/4409 Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen 07.10.2021
Stellungnahme 17/4420 Bund Deutscher Schiedsmänner; Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen 20.10.2021