Gesetz zur Übermittlung von Schülerinnen- und Schülerdaten am Übergang von der Schule in den Beruf (Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW)
Gesetzentwurf LRg Drucksache 18/4532 02.06.2023 11 S.
Landesrechtliche Umsetzung von § 31a Sozialgesetzbuch III, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Verpflichtung der Schulen zur Datenerhebung und Datenübermittlung von Schülerinnen und Schüler ohne berufliche Anschlussperspektive an die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und zielgruppenorientierten Berufsberatung und Berufsorientierung sowie zur Gewährleistung einer angemessenen Übergangsgestaltung von der Schule in Ausbildung und Studium; Regelung des Verfahrens zur Datenweitergabe per Erlass durch das für den Schulbereich zuständige Ministerium
Systematik: Schulen * Allgemeinbildende Schulen * Berufsausbildung * Arbeit und Beschäftigung
Schlagworte: Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetz NRW * Schulabgänger * Personenbezogene Daten * Datenweitergabe * Datenerhebung * Berufsberatung * Agentur für Arbeit * Berufswahl * Datenschutz * Schüler * Auskunftspflicht * Sozialgesetzbuch III
1. Lesung Plenarprotokoll 18/36 14.06.2023 S.112, 123
Beschluss: Seite 112 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 18/4532 - wurde nach der 1. Lesung mit den Stimmen aller Fraktionen an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - federführend - sowie an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen.
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/304 16.08.2023 27.ASB S.1-9, 27
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/306 16.08.2023 29.AGS S.1-7, 11
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/322 06.09.2023 31.ASB S.1-7, 18
Beratung (öffentlich) Ausschussprotokoll 18/338 13.09.2023 31.AGS S.1-5, 15
Beschlussempfehlung und Bericht AGS Drucksache 18/5891 14.09.2023 3 S.
2. Lesung Plenarprotokoll 18/42 20.09.2023 S.113, 125-128
Beschluss: Seite 113 - Der Gesetzentwurf - Drucksache 18/4532 - wurde mit den Stimmen aller Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Blex in 2. Lesung entsprechend der Beschlussempfehlung - Drucksache 18/5891 - angenommen und verabschiedet.
Beschlossenes Gesetz Vorabdruck 18/28 20.09.2023 3 S.
Gesetz vom 17.10.2023 - GV.NRW 2023 Nr. 29 S.1147
Gesetz verkündet
Weitere Dokumente zum Beratungsverlauf:
Vorlage 18/1192 Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 03.05.2023