Zusendung gemäß Parlamentsinformationsvereinbarung; Landesstatistikgesetz; Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Ordnung und Steuerung für Landes- und Kommunalstatistiken; Definition der Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik; Festlegung der Aufgaben des Landesbetriebs IT.NRW in seiner Funktion als Statistisches Landesamt; Vorganben zur Anordnung von Landesstatistiken und zur Durchführung; Rechtsverordnungsermächtigung für die Landesregierung; Anforderungen an die Einrichtung von Erhebungsstellen und die Auswahl, Bestellung und Beaufsichtigung von Erhebungsbeauftragten; Ermächtigung der Kommunen zur Durchführung eigener Erhebungen; Regelung zur Übermittlung von Einzelangaben an Kommunen und von Kommune an andere öffentliche Stellen
Artikel 1: Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen (LStatG NRW)
Artikel 2: Aufhebung der Verordnung über die zuständige Behörde für Bundesstatistiken
Artikel 3: Aufhebung der Verordnung über die Zuständigkeit zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Statistik
Systematik: Statistik * Öffentliches Recht * Kommunale Angelegenheiten
Schlagworte: Statistik * Informationelle Selbstbestimmung * IT.NRW * Statistisches Landesamt * Statistikbehörde * Datenerhebung * Datenaustausch