Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG), Entwurf und Begründung (Stand: 14. Oktober 2003); Zusammenfassung der bisherigen sieben Schulgesetze, der Allgemeinen Schulordnung und von zwei Rechtsverordnungen entsprechend dem "Düsseldorfer Signal für Erneuerung und Konzentration" vom 1. Juli 2003 zu einem einheitlichen Schulgesetz; Neuregelungen im Schulbereich: 1. neue Aussagen betr.: Bildungs- und Erziehungsauftrag, Eigenverantwortung der einzelnen Schule, Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit, Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Partnern; 2. erweiterte Selbstständigkeit der Schulen: eigenständige Bewirtschaftung von Sachmitteln, Umwandlung von Stellen in Personalmittel nach Maßgabe des Haushalts; 3. Schulleitung: eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der einzelnen Mitglieder, Zulassung teamorientierter Leitungsstrukturen (Erweiterte Schulleitung); 4. Schulaufsicht: Präzisierung des Aufgabenbereiches, Ausrichtung auf Beratung und Unterstützung der einzelnen Schule; 5. Sicherung der Qualität schulischer Arbeit durch Schulen und Schulaufsicht; Einführung teilzentraler Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach der Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses, Ersetzung der Bezeichnung "Fachoberschulreife" durch die Bezeichnung "Mittlerer Schulabschluss", Möglichkeit zentraler Prüfung beim Abschluss der gymnasialen Oberstufe (Zentralabitur) nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen; 6. Ausbau der inneren Demokratie und der innerschulischen Willensbildung durch die Schulverfassung, Änderungen in den Bereichen Wahl der Mitwirkungsgremien, Schulkonferenz, Schülerrat, Gleichstellungsfragen, Fachbeiräte an Berufskollegs, Zusammenarbeit von Schüler- und Elternvertretungen, Landeselternbeirat, Belange von Zuwandererfamilien in Mitwirkungsgremien; 7. Schulträger: Möglichkeit der Überlassung von Aufgaben an Schulen, mögliche Errichtung von Dependancen, Vorschrift über den organisatorischen Verbund von Schulen; 8. Erweiterung der bestehenden Regeln für Schulversuche; 9. Umbenennung der Sonderschulen in "Förderschulen", Ausbau des gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe I; 10. Ersetzen des Begriffs Privatschule durch den Be
Systematik: Schulen
Schlagworte: Schulgesetz * Schulrecht * Schule * Qualitätssicherung * Schulunterricht * Schulfinanzierung * Schulleiter/Schulleiterin * Schulaufsicht * Schulabschluss * Zentralabitur * Abitur * Prüfung * Sekundarstufe I * Sekundarstufe II * Hauptschule * Fachoberschulreife * Schulzeit * Gymnasiale Oberstufe * Mitwirkung im Schulwesen * Schulverfassung * Schulkonferenz * Schülerrat * Gleichstellung von Mann und Frau * Schulträger * Sonderschule * Sonderpädagogik * Integrative Beschulung * Privatschule * Ersatzschule * Ergänzungsschule * Asylbewerber * Schulpflicht * Förderschule