Beschluss: Seite 1-2 - Der Ausschuss beschließt mit 12 Stimmen aus SPD und GRÜNEN gegen 11 Stimmen aus CDU und FDP bei Enthaltung von 2 Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE, dass es sich bei dem von SPD und GRÜNEN vorgelegten Änderungsantrag, unter Berücksichtigung der in der Sitzung beantragten Streichung der Art. 5 und 6, nicht um eine substanzielle Änderung des zur Anhörung vorgelegenen Beratungsgegenstandes handelt und somit nicht nach § 56 Abs. 4 GeschO LT zu verfahren ist;
Ablehnung des weitergehenden Änderungsantrags der CDU - siehe Drs 15/867, Anhang 2 - mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP, Annahme des Änderungsantrags von SPD und GRÜNEN - siehe Drs 15/867, Anhang 1 - in der geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen von CDU und FDP;
Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD und GRÜNEN in der zuvor geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP
Abschließende Beratung und Beschlussfassung
Kritik am Beratungsverfahren, Diskussion über Berechtigung und Notwendigkeit einer von CDU und FDP beantragten neuen (oder erneuten) Anhörung aufgrund eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen, Geschäftsordnungsdebatte
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Wirtschaft
Schlagworte: Kommunales Wirtschaftsrecht * Parlamentarisches Verfahren * Parlamentarische Anhörung * Geschäftsordnung des Landtags NRW * Kommunale Energiewirtschaft * STEAG * Kommunales Unternehmen * Arbeitnehmermitbestimmung
Redner: Gödecke, Carina SPD S. 5
Löttgen, Bodo CDU S. 5
Herter, Marc SPD S. 9
Mostofizadeh, Mehrdad GRÜNE S. 11
Engel, Horst FDP S. 13
Demirel, Özlem Alev LINKE S. 14
Palmen, Manfred CDU S. 14
Körfges, Hans-Willi SPD S. 17
Hauser, Benedikt CDU S. 21
Biesenbach, Peter CDU S. 23