Anlage: 1 - 7
Beteiligung der Kommunen mit insgesamt 23 % am Landesanteil der Gemeinschaftssteuern (Steuerverbund), darin enthalten ist ein Verbundsatzanteil von 1,17 Prozentpunkten zur pauschalen Abgeltung von Ausgleichsansprüchen aus der Beteiligung der Gemeinden und Gemeindeverbände an den finanziellen Belastungen des Landes aus der Deutschen Einheit im Haushaltsjahr 2011, Beteiligung der Kommunen in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln der Einnahmen des Landes aus der Grunderwerbsteuer, Aktualisierung / Anpassung der Grunddaten zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen, Festsetzung des Verbundbetrages auf rund 7,92 Mrd. EUR (+ 4,26 % gegenüber 2010), Aufteilung auf Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, Investitionspauschalen und zweckorientierte Sonderpauschalen (Schulpauschale / Bildungspauschale und Sportpauschale); Gliederung des Gesetzes: Teil 1 - Grundlagen, Teil 2 - Steuerverbund, Teil 3 - Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes, Teil 4 - Umlagegrundlagen, Umlagen, Teil 5 - Gemeinsame Vorschriften und Verfahren, Teil 6 - Inkrafttreten; Anlagen: 1) Ableitung der Finanzausgleichsmasse 2011, 2) Hauptansatzstaffel, 3) Schüleransatzstaffel, 4) Kurortehilfe 2011, 5) Abwassergebührenhilfe 2011, 6) Gaststreitkräftestationierungshilfe 2011, 7) Anteile und Auszahlungstermine der Zuweisungen nach § 28 Abs. 3
Systematik: Kommunale Angelegenheiten * Finanzausgleich
Schlagworte: Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 * Gemeindefinanzen * Kommunaler Finanzausgleich * Kommunaler Haushalt * Gemeinschaftsteuer * Steueraufkommen * Steuerverteilung * Steuerverbund * Deutsche Einheit * Schlüsselzuweisung * Bedarfszuweisung * Finanzzuweisung * Investitionspauschale * Kreisumlage * Öffentliche Verschuldung * Sozialausgaben