Feststellung sofortigen bzw. frühzeitigen Ausstiegs aus der Kernenergie bei gleichzeitigem Verzicht auf Erneuerung des Kraftwerkparks als unrealistisch; Würdigung des Kraftwerkserneuerungsprogramms als wichtige Voraussetzung für Erhaltung und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts sowie für Verbesserungen beim Klimaschutz; Bau des Kohlekraftwerks Datteln IV als Beitrag zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz; Beseitigung bestehender Hürden zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kraftwerks; Ausbau erneuerbarer Energien; schnellstmögliche Vollendung des Kohlekraftwerkes Datteln IV; Maßnahmen zur Umsetzung des Kraftwerkserneuerungsprogramms als Beitrag zur Erhaltung der Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz; Verzicht auf geplante Vorlage eines landesgesetzlichen Klimaschutzgesetzes
Systematik: Energie * Herkömmliche Energien * Kernenergie
Schlagworte: Kohlekraftwerk * Bebauungsplan * Datteln * E.ON * Energieversorgung * Erneuerbare Energie * Gebietsentwicklungsplan * Industrie * Industriestandort * Klimaschutz * Kraftwerk * Landesentwicklungsplan * Landesplanung * Unternehmensstandort * Kernenergie * Atomausstieg
Region: Datteln, Stadt